„Geboren, um zu herrschen?“ Gefährdete Dynastien im interdisziplinären und interkulturellen Kontext

„Geboren, um zu herrschen?“ Gefährdete Dynastien im interdisziplinären und interkulturellen Kontext

Organisatoren
SFB 923: Bedrohte Ordnungen, Teilprojekt C02: Dynastische Brüche, Eberhard Karls Universität Tübingen
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
07.12.2012 - 08.12.2012
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Von
Iris Holzwart-Schäfer / Christian Heinemeyer, Fachbereich Geschichte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Jahrzehntelang gehörte die Beschäftigung mit Dynastien nicht gerade zu den bevorzugten Forschungsfeldern der Geschichtswissenschaft, galt sie doch als Inbegriff einer überholten, an Ereignissen und „großen Männern“ orientierten Geschichtsschreibung. Zusätzliches Unbehagen bereitet dem Strukturhistoriker die große Bedeutung, die in dynastischen Herrschaften dem biologischen Zufall des Reproduktionserfolgs und nicht planbaren Ereignissen wie dem überraschenden Tod eines Dynastieoberhaupts oder seines vorgesehenen Nachfolgers zukommt. Doch Erfahrungen unserer Gegenwart wie der Arabische Frühling, die Finanzkrise oder die Atomkatastrophe in Fukushima rechtfertigen ein gesteigertes Interesse an solchen kontingenten Ereignissen und Verläufen. Auch die Frage nach der Dynastie ist kein bloß historisches Problem. Viele Staaten werden gegenwärtig von Dynastien regiert, Traditionsunternehmen sind seit Generationen in der Hand von Familien. Im Rahmen des Workshops „Geboren, um zu herrschen?“ kamen Vertreter mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen zusammen, um anhand zeitlich und räumlich weit gestreuter Fallbeispiele danach zu fragen, wie sich Mitglieder einer Dynastie und Akteure in ihrer Umgebung in Situationen verhalten, in denen die dynastische Kontinuität in Frage steht, und welche Auswirkungen diese Bedrohungssituationen auf die jeweils übergeordnete politisch-soziale Ordnung haben.

ELLEN WIDDER (Tübingen) verortete die Zielsetzung des Workshops im Kontext der Erneuerung der Politik- und Verfassungsgeschichte durch die Integration kulturgeschichtlicher Ansätze und hob die große Bedeutung der Kategorie Gender für das Thema hervor. CHRISTIAN HEINEMEYER (Tübingen) erinnerte in seiner Einführung daran, dass dynasteía ursprünglich lediglich Macht oder Herrschaft, oft im Sinne einer Willkürherrschaft, bezeichnete, während die heute geläufige Begriffsverwendung erst in der Neuzeit nennenswerte Verbreitung fand. Als Forschungsbegriff wurde „Dynastie“ von dem Frühneuzeithistoriker Wolfgang Weber als „optimierte Erscheinungsform der Familie“ definiert, die darauf abziele, Besitz bzw. Macht von Familienmitgliedern für die kommenden Generationen zu sichern und möglichst zu erweitern. Daher seien Entstehung und Verfestigung von Dynastien „wesentlich als Ergebnis bewussten Handelns aufzufassen, welchem entsprechend typische Muster und Elemente zugeschrieben werden können“. Heinemeyer stellte fest, dass Muster und Elemente dynastischen Handelns und Bewusstseins sich zu allen Zeiten und in vielen Kulturen ausmachen lassen. Doch bestehe auch die Gefahr, Verwandtschaftsverbände als Dynastie zu betrachten, die selbst keineswegs über ein solches Bewusstsein verfügten.

Wie Begrifflichkeiten solcherart die Forschung lenken, machte KARL UBL (Köln) am Beispiel der Karolinger deutlich. Diese wurden vor allem in der deutschen Forschung lange Zeit als Dynastie kraftvoller christlicher Herrscher dargestellt, die mit der Königserhebung Pippins die überlebte Merowingerdynastie ablöste. In Anknüpfung an neuere Forschungen, die diese Meistererzählung stark relativieren, führte Ubl an zahlreichen Beispielen aus, dass das dynastische Bewusstsein der Karolinger deutlich weniger ausgeprägt war als das der Merowinger und die karolingischen Herrscher selbst im allgemeinen nicht den Bruch, sondern die Kontinuität mit den Merowingern betonten. Bei der Weitergabe der Königswürde war ihnen die Abstammung weniger wichtig als die auf Wahl und Erhebung consensu Francorum gegründete Amtsgewalt. Dies könnte Ubl zufolge auch erklären, wieso das karolingische Herrschaftsmonopol nach dem Tod Karls III. „sang- und klanglos unterging“, obwohl noch lebende Königsnachkommen vorhanden waren.

Der Jurist und Rechtshistoriker BERND KANNOWSKI (Bayreuth) rollte die viel diskutierte Frage nach der Entstehung des Kurfürstenkollegs und dem Verhältnis von Wahl- und Erbrecht bei der Thronfolge im Reich noch einmal auf. Die in Eike von Repgows Sachsenspiegel von ca. 1230 postulierte, oft auf germanische Rechtsbräuche zurückgeführte Königswahl durch alle Deutschen sei eher in Zusammenhang mit der Idee der translatio imperii zu sehen. Darauf deute jedenfalls die um 1325 abgefasste Glosse zum Sachsenspiegel Johanns von Buch hin. Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegs kam Kannowski nach sorgfältiger Abwägung der Forschungspositionen zu einer vermittelnden Einschätzung. Die Thronfolge war zwar nicht erblich, doch regelte die Fürstenwahl die Mitsprache in einem weiteren Verwandtschaftsverband. Eike habe bereits verbreitete Vorstellungen von den wichtigsten Reichsfürsten aufgegriffen und in seinem Sinne modifiziert; die breite Rezeption seines Rechtsbuches habe dann zur dauerhaften Festlegung auf die dort genannten Kurfürsten geführt.

Eine fiktiven Königswahl und die Wahrnehmung weiblicher Herrschaft als Bedrohung der Ordnung thematisierte SUSANNE KNAEBLE (Bayreuth) in ihrem Vortrag über den Hug Schapler. Der spätmittelalterlichen Prosaroman greift eine Legende auf, die Hugues Capet die Abstammung von einem Pariser Metzger zuschrieb. Nach dem Tod des Königs Ludwig soll der mächtige Graf Savary dessen einzige Tochter Marie heiraten und den Thron besteigen. Doch Witwe und Tochter des Königs sind überzeugt, dass Savary den König vergiftet habe, und bitten die Pariser Bürger um Hilfe. Mit List und Waffengewalt werden die Fürsten von den Bürgern überwältigt, deren Anführer Hug Schapler daraufhin Marie ehelicht und König wird. Knaeble deutete den Roman als „third space“ (Homi Bhabha), in dem Zukunftskonzepte und gesellschaftliche Erwartungen durchgespielt werden können, lehnte aber eine Lesart des Romans als Ausdruck bürgerlichen Emanzipationsbestrebungen ab, da die etablierte Macht- und Geschlechterordnung am Ende wiederhergestellt werde.

Die Frage nach den Auswirkungen kontingenter Ereignisse nahm JÖRG ROGGE (Mainz) zum Ausgangspunkt seines Vortrags. Nach dem Tod König Alexanders III. von Schottland, der seine beiden Kinder bereits verloren hatte, sollte 1286 Margaret, die Tochter seiner Tochter und des norwegischen Königs Erik II., die Nachfolge antreten. Da das Kind auf der Reise nach Schottland verstarb, war die Thronfolge unklar und ein bereits geschlossener Vertrag über die Verheiratung der designierten schottischen Königin mit dem englischen Thronfolger hinfällig, den die auf Erhalt ihrer Unabhängigkeit bestehenden Schotten mit König Edward II. ausgehandelt hatten. Die Nachfolgefrage wurde auf dem Rechtsweg geklärt, indem 13 Bewerber schriftliche Begründungen ihrer Ansprüche einreichten, die in einem mehrmonatigen Gerichtsverfahren von Edward II. und 104 Auditoren geprüft wurden. So wurde die Primogenitur als Thronfolgerecht schriftlich fixiert, John Balliol zum König gemacht und zumindest vorläufig Blutvergießen vermieden; der Preis dafür war die Anerkennung der Lehnshoheit des englischen Königs.

SUSAN RICHTER (Heidelberg) zeigte am Beispiel Christophs von Baden, wie frühneuzeitliche Fürsten im Alten Reich versuchten, die Errichtung und den Erhalt eines dynastischen Territoriums über Testamente abzusichern. Der Markgraf wollte die ungeteilte Weitergabe der Herrschaft an seinen dritten Sohn Philipp durchsetzen. Seine Söhne Bernhard und Ernst, deren Zustimmung er nur durch Beugehaft erzwungen hatte, nötigten dem Vater jedoch 1515 die erwünschte Erbteilung ab, erreichten 1516 beim Kaiser seine Absetzung wegen Leibes- und Geistesgebrechen und setzten ihn bis zu seinem Tod im Jahr 1527 auf der Burg Hohenbaden fest. Ob der Markgraf tatsächlich geisteskrank war, ist heute nicht mehr festzustellen; sicher ist, dass seine Söhne die Entmündigung zur Durchsetzung und Legitimierung ihrer Interessen nützten, und dass diese Strategie sich auch in anderen Fällen bewährte.

Nach dem Tod des kinderlosen Grafen Robert III. von der Marck-Arenberg (1541) wurde dessen Schwester Margarete regierende Gräfin und heiratete 1547 den Grafen Jean de Ligne. MARTIN WREDE (Grenoble) gab einen Einblick in den raschen Aufstieg des Hauses Arenberg-Ligne zu einem der führenden Adelsgeschlechter der Niederlande, an dem neben Margarete von Arenberg auch die Frau ihres Sohnes Karl, Anne de Croy, erheblichen Anteil hatte. Sie sicherte sich nach dem Tod ihres Bruders 1612 das Croysche Erbe und damit den Titel der Herzogin von Aarschot. Als ihr ältester Sohn Philipp Karl erwog, wie schon sein jüngerer Bruder Antoine in den Kapuzinerorden einzutreten, sorgte sie mit erheblichem Druck dafür, dass der Titelerbe die ihm zugedachte Position einnahm. Er wurde jedoch 1634 wegen der angeblichen Beteiligung an einer Verschwörung gegen die spanische Krone in Madrid inhaftiert, wo er 1640 verstarb. Während seiner Gefangenschaft führte Antoine die Geschäfte, der mit umfangreichen Werken zur Familiengeschichte auch maßgeblich zur Herausbildung und Propagierung einer dynastischen Identität beitrug. Diese gründete sich auf Elemente wie Glaubens- und Königstreue, die Konsanguinität mit der aktuellen Fürstengesellschaft, die Kontinuität mit dem alten Haus Arenberg und die Pflege der Reichsstandschaft.

HEIDI MEHRKENS (St. Andrews) legte dar, wie der Unfalltod Ferdinand Philippes von Orléans, des ältesten Sohnes Louis Philippes, im Jahr 1842 den Fortbestand der noch jungen konstitutionellen Monarchie Frankreichs in Frage stellte. Zwar löste das unerwartete Ableben des populären Thronfolgers, der eine Witwe und zwei kleine Söhne hinterließ, allgemeine Betroffenheit aus, doch sahen sowohl die Bourbonen und ihre Anhänger als auch die Republikaner nun eine Chance, ihre politischen Vorstellungen durchzusetzen. Auch innerhalb der Königsfamilie und unter den Befürwortern der konstitutionellen Monarchie kam es zu Konflikten, insbesondere um die Frage, wer nach dem Tod Louis Philippes die Regentschaft für den erst vierjährigen neuen Thronfolger übernehmen sollte. Die breite und sehr emotionale Reaktion der Öffentlichkeit auf Ferdinand Philippes Tod war dem König zunächst bei der Durchsetzung seiner Position hilfreich. Letztlich wog aber das von der Familie sehr gepflegte positive Andenken an den Kronprinzen seinen Tod nicht auf. Die Absetzung Louis Philippes in der Revolution von 1848 ist nicht nur auf diesen Unglücksfall zurückzuführen, doch trug der Ausfall ihres Hoffnungsträgers nicht unwesentlich zum Ende der Julimonarchie bei.

Der Vortrag des Afrikanisten MICHAEL ZACH (Wien) führte in das im heutigen Sudan gelegene antike Reich von Kusch, dessen Zentrum seit ca. 270 v.Chr. die Stadt Meroe bildete. Nachdem die Herrschaftsweitergabe jahrhundertelang nach ägyptischem Vorbild vollzogen worden war, setzte sich in der meroitischen Phase eine matrilineare Erbfolge durch. Weiterhin wurde den Herrschern eine göttliche Abstammung zugeschrieben – Amun wählte eine Frau aus und zeugte mit ihr den neuen König. Entsprechend groß war die Bedeutung der Königsmütter. Sie wurden zeitweise mit ihren Söhnen gekrönt, verfügten über großen Besitz und eigene Beamte. Königsfrauen waren weniger privilegiert, doch gab es auch einige selbstständige Herrscherinnen. Eindeutige Thronfolgeregelungen existierten nicht; immer wieder spielte ein Gremium aus Generälen eine Rolle, das einen König wählte bzw. Amun einige Kandidaten zur Auswahl des Richtigen präsentierte. Seit etwa 100 v.Chr. nahm der Einfluss der Generäle offenbar stark zu – sie wurden mit königlichen Attributen dargestellt und mit Königen bestattet.

Die Politikwissenschaftlerin MARIA JOSUA (Tübingen) fragte nach Voraussetzungen und Verlaufsmustern der Dynastiebildung in autoritären Regimes der Gegenwart. Als begünstigende Faktoren machte sie unter anderem die Tradition patriarchaler Gesellschaften, die Hoffnung der Eliten auf eigenen Machterhalt, der Opposition auf Reformen und allgemein auf die Vermeidung gewaltsamer Nachfolgekonflikte aus. Um die Herrschaftsweitergabe vorzubereiten, sorgt der Vater üblicherweise für eine geeignete Ausbildung des Sohnes und bietet ihm die Möglichkeit zur Bewährung in militärischen und politischen Funktionen. Der Machtübernahme des Sohnes wird nach Möglichkeit ein Anstrich von Legalität gegeben. Er ist zunächst auf die Unterstützung der alten Eliten, insbesondere des Militärs, angewiesen und muss daher mit diesen kooperieren. Zugleich wird er den Reformkräften einige Zugeständnisse machen, um seinen Willen zur Liberalisierung und Modernisierung zu demonstrieren. Der Konsolidierung der Herrschaft folgt meist relativ schnell ein Austausch der wichtigsten Vertreter alter Eliten bei gleichzeitiger Deliberalisierung.

Die Verbindung von politischen Dynastien zu Unternehmerfamilien stellten zwei Mitarbeiter des Instituts für Familienunternehmen der Universität Witten-Herdecke her. Die Wirtschaftswissenschaftlerin DOMINIQUE OTTEN-PAPPAS (Witten-Herdecke) analysierte die Nachfolge von Töchtern in der Unternehmensleitung, die immer noch weitaus seltener ist als die Weitergabe der Leitung an einen Sohn. Häufig kommen Töchter nur deshalb in diese Position, weil kein Sohn zur Verfügung steht bzw. sie als Notfallmanagerinnen einspringen müssen. Doch identifizieren die meisten der befragten Frauen sich bald mit dem Unternehmen und ihren Aufgaben und sind zudem der Meinung, dass sie Familie und Beruf besser vereinen können als anderswo. Die Übergabe von einem Vater an seine Tochter gestaltet sich oft weniger konfliktträchtig als diejenige an den Sohn, doch kommt es nicht selten zu Spannungen zwischen der Tochter und ihrer Mutter. Auch ist teilweise die Akzeptanz durch das externe Management geringer.

Der Soziologe TORSTEN GROTH (Witten-Herdecke) stellte das Projekt „Familienstrategien über Generationen“ vor, in dem Vertreter einiger großer Familienunternehmen und Forscher unterschiedliche Modelle der Nachfolgeregelung diskutieren. Dabei stehen Gesellschafterstrukturen und Möglichkeiten der Eigentumsübergabe im Vordergrund. Als entscheidend für den längerfristigen erfolgreichen Fortbestand von Familienunternehmen betrachtet Groth die erfolgreiche Integration der oft widersprüchlichen Funktionslogiken des Unternehmens, der Familie und eines über mehrere Generationen gewachsenen Gesellschafterverbandes. Besonders wichtig für die Bewältigung der aus diesen konkurrierenden Anforderungen resultierenden Paradoxien ist es, das Gerechtigkeitsempfinden der Familienmitglieder zu berücksichtigen und Gesichtsverluste einzelner etwa durch offene Wahlniederlagen zu vermeiden. Daher werden Entscheidungen wie die Besetzung von Leitungspositionen oft mit langen Aushandlungsprozessen verbunden oder an Gremien delegiert und es werden „immaterielle Ausschüttungen“ produziert, die Einzelne für tatsächliche oder empfundene Benachteiligungen entschädigen.

Beide Beiträge zeigten, dass bei aller Verschiedenheit von Herrscherdynastien und Unternehmerfamilien die strukturellen Probleme und Bewältigungsansätze doch viele Parallelen aufweisen. Insgesamt erwies sich der interdisziplinäre und epochenübergreifende Ansatz des Workshops als äußerst fruchtbar. Die Diskussionen waren durchweg intensiv und brachten den Beteiligten viele inhaltliche und methodische Anregungen. Natürlich konnte die Frage nach über Zeiten und Kulturen wiederkehrenden „Mustern und Elementen dynastischen Handelns“ in Zeiten der Bedrohung und ihren politischen und gesellschaftlichen Folgen nicht endgültig beantwortet werden. Doch deuten die Fallbeispiele auf einige typische Muster hin. Besonders hervorzuheben sind etwa das Streben nach rechtlicher Absicherung der Nachfolge und nach der Schaffung dynastischer Identität und Legitimität, ebenso der Einsatz von Gewalt zum Erhalt oder Umsturz bestehender Machtverhältnisse und die Funktion von Eliten im Umfeld der Dynastie. Darüber hinaus zeigte sich immer wieder, dass dynastische Bedrohungssituationen entscheidend zur Modifikation, Kodifikation und Schaffung von Recht beitrugen und die Gelegenheit zur Neugestaltung politischer und sozialer Ordnungen boten, dass mithin Vieles, was ex post als geplanter Modernisierungs- oder Verrechtlichungsprozess erscheint, eher ein Ergebnis zufälliger Umstände bzw. von Maßnahmen zu ihrer Bewältigung war. Auch den Familienmitgliedern eröffnen Situationen bedrohter dynastischer Kontinuität neue Handlungsspielräume; dies gilt bis heute und gerade für die sonst im Hintergrund Stehenden, insbesondere die Frauen.

Konferenzübersicht:

Ellen Widder (Tübingen): Begrüßung

Christian Heinemeyer (Tübingen): Thematische Einführung

Karl Ubl (Köln): Dynastiebildung und genealogisches Wissen im karolingischen Frankenreich

Jörg Rogge (Mainz): Was tun, wenn ein (männlicher) Erbe fehlt? Das Ringen um den schottischen Thron nach dem Tod von König Alexander III. 1286

Martin Wrede (Grenoble): Gründen und Bleiben - zwei Probleme. Familiengründung und Bestandssicherung am Beispiel des „neuen“ Hauses Arenberg

Bernd Kannowski (Bayreuth): Dynastische und normative Rahmenbedingungen der Königswahl im Spätmittelalter

Susanne Knaeble (Bayreuth): Eine Frau soll herrschen? - Bedrohte Herrschaft und bedrohte ständische Ordnung im Hug Schapler (1500)

Susan Richter (Heidelberg): Kontinuität und Stabilität - Nachfolgeregelungen frühneuzeitlicher Fürsten im Alten Reich zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert

Heidi Mehrkens (St. Andrews): Ferdinand Philippe von Orléans: Ein Todesfall und ein fragiles Regime (1842-1848)

Michael Zach (Wien): Dominante Mütter, schwache Söhne, mächtige Generäle - und nur eine Dynastie? Nachfolgestrategien im Reich von Meroe

Dominique Otten-Pappas (Witten-Herdecke): Die Rolle von Frauen im Familienunternehmen, Töchter in der Nachfolge

Torsten Groth (Witten-Herdecke): Paradoxien der Nachfolgeentscheidung in Mehrgenerationen-Familienunternehmen

Maria Josua (Tübingen): Dynastische Herrschaft in autoritären Systemen: Nachfolgeprozesse im 21. Jahrhundert

Iris Holzwart-Schäfer (Tübingen): Zusammenfassung und Schlussdiskussion