Konfliktlösung ohne Gericht? Streitschlichtungsmuster im Rahmen von Städteunruhen in der Frühen Neuzeit

Konfliktlösung ohne Gericht? Streitschlichtungsmuster im Rahmen von Städteunruhen in der Frühen Neuzeit

Organisatoren
Luise Schorn-Schütte, Historisches Seminar, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Ort
Bad Homburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
09.11.2012 - 10.11.2012
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Von
Mircea Ogrin, Historisches Seminar / Institut für Rechtsgeschichte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Am 1. Januar 2012 hatte der LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ seine Arbeit aufgenommen. Juristen, Rechtshistoriker, Historiker und Sinologen sollten sich in diesem Forschungsverbund fächerübergreifend dem vielfältigen Thema „Konfliktlösung“, das nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verabschiedung eines neuen Mediationsgesetzes in Deutschland Aktualität beanspruchen konnte, widmen. Über den ersten „Initial Workshop“, der im Februar 2012 stattfand, wurde hier bereits berichtet.1 Diese Auftaktveranstaltung verwies in ihrem Gesamtergebnis vor allem auf die Notwendigkeit, begriffliche und methodische Aspekte zu klären – nicht im Sinne eines von einer Fachdisziplin oder gar von einem Teilprojekt vorgegebenes Diktat, sondern im Bewusstsein, dass die viel und oft beschworene „Interdisziplinarität“ in dieser Hinsicht eine Offenheit voraussetzt, die im Verlauf eines zunächst auf drei Jahre angesetzten Projektes (und auch darüber hinausreichend) gar nicht „überwunden“, dann aber eben methodisch reflektiert gehandhabt werden muss. Im ersten Jahr lag der Schwerpunkt aber doch zunächst darauf, die einzelnen Teilprojekte ins Laufen zu bringen. Organisatorisch koordinierend wirkte die Geschäftsstelle, die durch ihre räumliche Nähe gerade zu Doktoranden und Post-Docs auch die inhaltliche Arbeit an jenem Punkt, wo „Interdisziplinarität“ bisher vielleicht am ehesten greifbar wurde, unterstützen konnte.

Zum Jahresende 2012 folgte nun mit weiteren Workshops, einer Expertenrats- und schließlich der Jahrestagung eine Reihe von Veranstaltungen, die Gelegenheit dazu gaben, einerseits erste Arbeitsergebnisse zu präsentieren, andererseits darauf aufbauend den inhaltlichen und methodischen Austausch zu vertiefen.2 Einer dieser Workshops wurde von den Mitarbeitern des Teilprojektes „Städtische Unruhen in der Frühen Neuzeit“ ausgerichtet – die thematische Schwerpunktsetzung sollte allerdings nicht einengend wirken, sondern aus historischer Perspektive einen der Bestandteile des LOEWE-Verbunds, nämlich die „Vormodernen Alternativen“, ins Spiel bringen. Wie sich in einigen der Vorträgen zeigen sollte, ließen sich durchaus Verbindungslinien zu allgemeineren, für das Gesamtprojekt relevanten Fragestellungen ziehen.

Nach der Begrüßung durch den aktuellen Sprecher des LOEWE-Schwerpunkts, Albrecht Cordes, und einer Einleitung von Luise Schorn-Schütte präsentierte THOMAS LAU (Fribourg) zum Auftakt einen komparativen Ansatz aus der Geschichte der frühneuzeitlichen Reichsstädte und der Eidgenossenschaft. Gewisse strukturelle Voraussetzungen legen einen solchen Vergleich nahe, wenn auch freilich – wie von Lau hervorgehoben – wichtige Unterschiede markiert werden müssen, vor allem im Hinblick auf die Rolle des Kaisers als Stadtherr in den Reichsstädten und die Aktivitäten der Reichsgerichte. Beide Fallbeispiele (Siederstreit in Schwäbisch Hall 1719/20, Züricher Unruhen 1713) illustrierten die Flexibilität der Akteure an der Schnittstelle zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Konfliktlösung: Im ersten Fall stand die Einleitung eines Verfahrens vor dem Reichshofrat bereits in Aussicht, der Streit wurde aber nach Ermahnungen über informelle Kanäle schließlich doch intern beigelegt – für Zürich wiederum stellte Lau als charakteristisch heraus, dass die Hauptstädte der Eidgenossenschaft generell versuchten, das Eingreifen externer Akteure möglichst zu verhindern. Als Vorteil eines Vergleichs galt vor allem die Wahrung der Reputation. Die umfangreiche Publizistik zu den Reichskammergerichts- und Reichshofratsprozessen wurde im Übrigen bei den Schweizern aufmerksam rezipiert. Lau richtete zum Abschluss seiner Ausführungen den Blick auf die Aktivitäten der in der Schweiz ab 1700 wirkenden sogenannten „Landfriedlichen Kommissionen“ (im Kontrast zur bisherigen Forschung ausdrücklich in den Plural gesetzt), die auf präventive Konfliktvermeidung abzielten.

PETER CLARK (Helsinki), seit Jahrzehnten ausgewiesener Experte im Bereich der europäischen Städtegeschichte, versuchte, den Blick in Richtung eines gesamteuropäischen Horizonts zu erweitern, allerdings lag der Schwerpunkt doch auf England, Skandinavien und den Niederlanden. Clark rückte außerdem in seinen Betrachtungen von den „großen“ politischen Unruhen ab, hin zu privaten Auseinandersetzungen im kleineren Maßstab. Er konstatierte in europäischen Städten eine große Vielfalt an formellen und informellen Schlichtungsinstanzen, unabhängig von ihrem korporativ-rechtlichen Status: So wirkten immer wieder der Druck der Gemeinde oder der Nachbarschaft auf Streitparteien, außerdem betonte Clark die Rolle der öffentlichen Konfliktaustragung aber auch -schlichtung im informellen Rahmen von Wirts- und Kaffeehäusern. Normative Leitvorstellungen wurden von ihm in einer interessanten Akzentsetzung mit bestimmten sozialen Gruppen und Akteuren, die regelmäßig Streit schlichtend auftraten, in Verbindung gebracht – im konkreten Beispiel Angehörige von Freimaurerlogen, für die Ideale wie Brüderlichkeit und soziales Engagement von hoher Bedeutung waren.

Einen Konfessionskonflikt aus einer Zeit, die eigentlich nicht mehr als von solchen Auseinandersetzungen geprägt erscheint, stellte ULRICH ROSSEAUX (Dresden/Frankfurt am Main) in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen. Den Hintergrund bildete der Konfessionswechsel Augusts von Sachsen zum katholischen Glauben aufgrund seiner Kandidatur für den polnischen Königsthron. Es entstanden darauf in den Jahren nach 1697 Spannungen zwischen der wachsenden katholischen Gemeinde und Protestanten in Dresden. Dieses Fallbeispiel verwies somit in einer spezifischen Art und Weise einerseits auf weitreichende politische Dimensionen, andererseits musste die besondere Konstellation in einer Residenzstadt berücksichtigt werden. Es kam immer wieder zu kirchenrechtlich begründeten Beschwerden der Protestanten, aber auch zu tätlichen Übergriffen; Verschwörungstheorien über eine von Jesuiten betriebene Rekatholisierung kursierten. Besonders auffallend war in dieser Konstellation die immer wieder auch in einzelnen Gerichtsverfahren von der protestantischen Streitpartei angewendete Taktik, den Gegner „unsichtbar“ zu machen, indem man den konfessionellen Aspekt herunterspielte oder sogar ganz ausblendete. Rosseaux stellte darüber hinaus fest, dass hier wie in vielen anderen Fällen der Konflikt eher „reguliert“ als im eigentlichen Sinne des Wortes gelöst wurde.

Der vor allem als „Werkstattbericht“ konzipierte Vortrag von MIRCEA OGRIN (Frankfurt am Main) behandelte das Vorgehen kaiserlicher Reichshofratskommissionen im Rahmen von Bürgerunruhen in den Reichsstädten. Diese Kommissionen erwiesen sich immer wieder als ein hochflexibles Instrument zur Konfliktlösung oder -regulierung. Wiederum wurde die spezifische Konstellation betont: So war erstens der Reichshofrat an sich eine Institution mit politischem wie auch juristischem Charakter, zweitens bot das Verhältnis der Reichsstädte zum Kaiser für letzteren die Möglichkeit, direkt in die politischen Verfassungsverhältnisse der Städte einzugreifen – in der Regel eben über Kommissionen. Folgende Leitfragen für ausgesuchte Fallbeispiele und weitere Untersuchungen wurden umrissen: In welchem Verhältnis standen Kommissionen im Einzelfall zu anderen, eventuell bereits zur Anwendung gekommenen Optionen der Konfliktregulierung? Wer waren die Kommissare, wie waren sie politisch vernetzt, wie agierten sie vor Ort? Eine quantitative Auswertung des bisherigen Forschungsstands führte vor Augen, dass schon vor dem Dreißigjährigen Krieg reichsstädtische Unruhen nur noch in der Minderheit der Fälle durch interne oder vermittelte Schlichtung ohne kaiserliche Kommissionen beigelegt wurden. Offen blieb die Frage, in welchen strukturellen Aspekten sich die Kommissionen in dieser früheren Phase eventuell von jenen des 18. Jahrhunderts unterschieden, als der Gang vor den Reichshofrat tatsächlich zum Normalfall wurde.

Auch ANDRÉ KRISCHER (Münster) widmete sich einem Thema mit ganz spezifischem Kontext, wobei manche Parallelen zu den Untersuchungen von Ulrich Rosseaux erkennbar wurden: Als Hauptstadt des englischen Königreiches war London von besonderer Bedeutung. Was in London geschah, war in gewisser Weise immer repräsentativ für ganz England, strahlte ins Königreich aus oder wurde umgekehrt auch von nationalen Entwicklungen und Trends angeregt. Ein paradoxerweise trotz seiner offensichtlichen Unzulänglichkeiten wiederholt zur Anwendung gekommenes Instrument zur juristischen Beilegung von Unruhen war der von Krischer analysierte Hochverratsprozess, der sich allerdings – wie an einer Reihe von Beispielen aus der Stadtgeschichte Londons von den „Bawdy House Riots“ des Jahres 1668 bis zu den „Gordon Riots“ 1780 aufgezeigt wurde – als problematisch erwies. Die Verfahren waren juristisch wie auch politisch hoch umstritten und hatten die Tendenz, Konfliktlinien eher zu vertiefen als aufzuheben. Dies war gerade auch ein Ergebnis der hohen Publizität dieser Fälle, wodurch der Kampf um die öffentliche Meinung als einer der zentralen Aspekte hervorgehoben wurde.

Schon im Titel ihres Vortrages deutete ANETTE BAUMANN (Gießen/Wetzlar) an, dass die „mediale Begleitung“ von Konflikten als fast untrennbarer Bestandteil des Konflikts selbst anzusehen ist. In den Auseinandersetzungen zwischen der Lütticher Bürgerschaft und ihrem Stadtherrn, dem Fürstbischof, kam dies exemplarisch zum Ausdruck. Schon in den einleitenden Bemerkungen wie auch in der anschließenden Diskussion wurde hinter die Verwendung des Begriffes „Revolution“ ein Fragezeichen gesetzt. Baumann konzentrierte sich im Übrigen auf eine bestimmte Quellengattung, nämlich auf sogenannte „Deduktionen“: Erörterungen, oft anonym verfasst, die laufende Reichskammergerichts-Prozesse kommentierend begleiteten und nicht nur vom engeren Fachpublikum rezipiert wurden. Juristen selbst brachten darin unter anderem Überlegungen über den Wert von Schlichtungsversuchen, von gütlicher Einigung, die nicht unbedingt im Gegensatz zum Gerichtsverfahren stehen musste, sondern auch einen Bestandteil des Verfahrens bilden konnte, vor. Aufgrund der politischen Implikationen – es sei nur kurz auf die zeitliche und territoriale Nähe zur Französischen Revolution verwiesen – wurde in diesem Vortrag einmal mehr die Schnittstelle von Recht und Politik deutlich.

KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) nahm in seiner Präsentation einige der bereits behandelten Motive auf, betrachtete solche Aspekte wie Öffentlichkeit, Akteure und Institutionen aber in der Perspektive des aus der französischen Kriminalitätsforschung stammenden Konzepts der „Infrajustiz“. Dieses Konzept geht davon aus, dass selbst im unmittelbaren Umfeld juristischer Verfahren und Institutionen bzw. noch in diesen selbst „außergerichtliche“ Mittel der Konfliktregulierung zur Anwendung kommen können, das „System“ Justiz also an sich durchaus Flexibilität erlaubt – gerade in der Frühen Neuzeit. Allerdings betonte Härter auch, dass Revolten oder Stadtunruhen, in traditionellen Argumentationsmustern noch als legitimer Widerstand angesehen, eben doch von Seiten der Obrigkeit zunehmend als politische Verbrechen kriminalisiert wurden. Die entsprechenden juristischen Verfahren standen aber auch ihrerseits unter einem gewissen Legitimationsdruck, der von solchen Akteuren wie zum Beispiel kaiserlichen Kommissionen bewusst in öffentlichen Inszenierungen beantwortet wurde: Immer wieder wurde dabei ein politischer Raum konstruiert, in welchem – über die Stadt hinausweisend – auf das Reich verwiesen wurde; in der Bildsprache von Publikationen und auch noch in architektonischen Umwandlungen wie der Errichtung von Schandsäulen wirkten die entsprechenden Strategien fort. In der Diskussion wurde unter anderem angesprochen, dass das Konzept der „Infrajustiz“ schon von der Begrifflichkeit her problematisch sein könnte, da es eine Unterordnung informeller Verfahren unter die „eigentliche“ Justiz suggeriere – eine Situation, die aber im Mittelalter und auch noch in der Frühen Neuzeit keineswegs als festgeschrieben gelten kann.

Zum Abschluss der Tagung präsentierte CHRISTOPHER FRIEDRICHS (Vancouver) einen Ausblick auf Asien. Friedrichs, wie Clark einer der „Veteranen“ der europäischen Stadtgeschichtsforschung, hat in den vergangenen Jahren einige Forschungsaufenthalte in Indien dazu genutzt, seine Arbeiten um einen interkontinental-komparativen Ansatz zu bereichern. So schloss er thematisch zunächst nochmals an Clark an, um dann aber anhand einer Reihe von vielfältigen Fallbeispielen aus China, Indien, Japan und dem Osmanischen Reich Parallelen und Differenzen im Vergleich zwischen europäischen und asiatischen Städten aufzuzeigen – gerade auch mit dem Ziel, die jeweils spezifischen Strukturen schärfer herauszuarbeiten. Auch in asiatischen Städteunruhen waren nach Friedrichs zahlreiche außergerichtliche Instanzen und quasi-institutionelle Verfahren der Konfliktlösung auszumachen, auch gab es teilweise ähnliche Konfliktursachen wie zum Beispiel Hungerrevolten oder umstrittene Steuererhöhungen. Den zentralen Unterschied zur europäischen Tradition machte Friedrichs jedoch im Aspekt der „accountability“ und dem damit verbundenen städtisch-bürgerlichen Politikverständnis fest – in gewisser Weise eine Wiederaufnahme einer der klassischen Max Weber-Thesen zur „abendländischen“ Stadt.

Die Abschlussdiskussion wurde noch einmal von Luise Schorn-Schütte eingeleitet, die zusammenfassend in den wichtigsten Aspekten auch jene Anregungen aufnahm, welche von den Diskutanten ausgegangen waren. Allen voran erschien es immer noch als zentral, in der Forschung konkrete terminologische Präzisierungen vorzunehmen. Begriffe wie „Revolte“, „Unruhe“ oder „Konflikt“ müssten vor allem im Zusammenhang mit der Rekonstruktion der jeweiligen zeitgenössischen Diskurse auch durch mehrere Zeitschichten hindurch nachverfolgt werden. Die Frage, ob man von Konfliktlösung, -regulierung, oder -„management“ sprechen solle, biete gleichfalls Diskussionsbedarf. Differenzierende Analysen im Hinblick auf die nicht nur als Gegensatz zu verstehende Begriffspaarung „gerichtlich“/„außergerichtlich“ sowie im Hinblick auf den sozialen, rechtlichen, aber auch regionalen Kontext seien ebenso wichtig wie die Suche nach Vergleichsmöglichkeiten. Schorn-Schütte diagnostizierte einen vermeintlich kategorialen Unterschied zwischen einer historischen und einer juristischen Sichtweise. Es bleibt eine offene Frage, ob dieser Kontrast tatsächlich so scharf pointiert werden muss – um diesen Punkt zu klären, hätte eventuell auch das zahlenmäßige Verhältnis von vortragenden und teilnehmenden Historikern zu Juristen etwas ausgewogener sein müssen. Die Tatsache, dass man sich in methodischer Hinsicht immer noch und weiterhin mit ähnlichen Fragen wie schon Anfang des Jahres 2012 befasst, muss allerdings keineswegs negativ interpretiert werden. Terminologische und methodische Reflexionen stellen eben gerade in den Geisteswissenschaften keinen definitiv geklärten und voraussetzbaren Bestandteil wissenschaftlicher Forschung dar, sondern sie begleiten die Arbeit als permanenter, gegebenenfalls immer wieder neu auszurichtender Resonanzboden.

Konferenzübersicht:

Luise Schorn-Schütte / Albrecht Cordes (Frankfurt am Main): Begrüßung und Eröffnung

Thomas Lau (Fribourg): Aushandeln oder Entscheiden? Eidgenössische und reichsstädtische Formen des Konfliktaustrags im Vergleich

Peter Clark (Helsinki): Urban Conflict Resolution in Europe in a Comparative Perspective

Ulrich Rosseaux (Dresden): Konfession und Konflikt in Dresden im 18. Jahrhundert

Mircea Ogrin (Frankfurt am Main): Zum Vorgehen kaiserlicher Kommissionen im Rahmen von Städteunruhen: Rechtliche Grundlagen, Aufgabenverständnis, Verhandlungstaktiken

André Krischer (Münster): Aufruhr als Hochverrat? Die Londoner Unruhen vor Gericht (1660-1780)

Anette Baumann (Gießen/Wetzlar): Die Lütticher Revolution und ihre mediale Begleitung

Karl Härter (Frankfurt am Main): Frühneuzeitliche Stadtrevolten als politische Verbrechen: Die Regulierung politischer Konflikte durch Strafe, Policey und Medien im infrajustiziellen Raum

Christopher Friedrichs (Vancouver): Konfliktlösungen und Streitschlichtungsmuster frühneuzeitlicher Städte in Europa und Asien: Internationale Vergleiche und Perspektiven

Abschlussdiskussion

Diskutanten: Birgit Emich (Erlangen), Horst Carl (Gießen), Johannes Süßmann (Paderborn), Olaf Mörke (Kiel)

Anmerkungen:
1 David von Mayenburg, Schlichten und Richten. Differenzierung und Hybridisierung, in: H-Soz-u-Kult, 20.03.2012, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4150&count=1&recno=1&sort=datum&order=down&search=Mayenburgamp;search=Mayenburg> (03.01.2013).
2 Weiterführende Informationen siehe LOEWE-Homepage: <www.konfliktloesung.eu> (03.01.2013).


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