HT 2012: Die Börse als Ort von Ressourcenkonflikten im 19. Jahrhundert

HT 2012: Die Börse als Ort von Ressourcenkonflikten im 19. Jahrhundert

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2012 - 28.09.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Daniel Reupke, Historisches Institut, Universität des Saarlandes

Im Rahmen des 49. Historikertages, welcher vom 26. bis 28. September 2012 in Mainz zum Oberthema „Ressourcen Konflikte“, stattfand, organisierte KORINNA SCHÖNHÄRL (Duisburg- Essen) am 26. September eine beeindruckend besetzte Vormittagssektion mit dem Titel „Die Börse als Ort von Ressourcenkonflikten im 19. Jahrhundert“. Diese Sektion zog durch ihre Aktualität in Zeiten einer nachhaltigen Finanzkrise besonderes Interesse auf sich, entfalten doch rechts- und wirtschaftshistorische Fragestellungen auch immer ein gewisses Lernpotential für die Gegenwart.1 In jener Zeit eines erst in der institutionellen Reglementierung begriffenen Hochkapitalismus wurde die Börse gerne als ein Ort des „enrichissez-vous“2 gesehen, an dem sich jeder mit entsprechenden Fähigkeiten bereichern konnte. Negativ aufgeladen beschrieb ein Beobachter der Wiener Börse zur Gründerkrise 1873 das Parkett „als ein Tummelplatz der wildesten Leidenschaften“3, dessen Akteure ganz generell „gemein- und staatsgefährlich“4 handeln würden. So war die Börse nicht nur Handelsplatz zur Allokation und Akkumulation von Kapital, sondern auch Konfliktraum für die mehr oder minder geschäftstüchtigen Akteure. Denn das 19. Jahrhundert war nicht nur das Centennium des Kapitalismus, sondern auch die Epoche der Institutionellen Revolution5: Die Problemlagen ihrer Zeit erfassend war dem Gesetzgeber bald daran gelegen, das Handeln auf dem Parkett durch rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln. Daher müssen alle Betrachtungen der Börse des 19. Jahrhunderts in einem Spannungsfeld zwischen liberalem Wirtschaften und staatlicher Reglementierung gesehen werden.

Ein besonderer Ausdruck dieses Spannungsfeldes war die Entstehung und Regelung des Börsenterminhandels in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Termingeschäfte, so berichtete ALEXANDER ENGEL (Göttingen), kennzeichneten sich schon damals durch die Spekulation auf steigende oder fallende Preise, wenn an der Börse ein Anrecht auf die Lieferung eines bestimmten Gutes zu einem bestimmten Termin und Preis gehandelt wurde, jedoch das Geschäft am Ende nur in der Bilanz ausgeglichen wurde. Diese Situation führte frühzeitig zu Konflikten über die Gültigkeit des geschlossenen Vertrags. Gleichzeitig störten Spekulanten die reguläre Preisbildung am Markt, in dem der Preis immer auf einem marktwidrigen Niveau gehalten wurde, das Prinzip von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt war und eine Ressourcenverteilung schon gar nicht möglich gemacht wurde. Auf der anderen Seite führte der Terminhandel zu langfristiger Preisdämpfung und einer planbaren Verteilung der gehandelten Rohstoffe. Aus diesem Diskurs und als Reaktion auf die Agrarkrise der Jahre um 1890 wurden in Deutschland, Österreich und den USA Gesetze verabschiedet, um den Terminhandel zu beschränken bzw. für Getreide ganz zu verbieten. In einer zweiten Phase wurden die erlassenen Gesetze jedoch bald darauf mit dem Ziel einer staatlichen Aufsicht entschärft, um die angenommenen positiven Effekte des Marktgeschehens nicht durch die Bekämpfung der negativen Seiten zu stören.

Diese Sichtweise auf den normativen Diskurs ergänzte BORIS GEHLEN (Bonn) um einen Blick auf die handelnden Gesellschaftsgruppen: Der Warenterminhandel führte auf Seiten der Produzenten zu erheblichen Gewinneinbußen zumal das Deutsche Reich in großem Umfang Getreide importierte. Es war nicht verwunderlich, dass die Landwirte daraufhin gegen eine wirtschaftsliberale Finanzmarktgestaltung mobilisierten und „manipulierende Händler“ einschränken wollten. Diese wehrten sich mit scharfen Worten gegen einen staatlichen Interventionismus, der von den „dummen Agrariern“ angestrebt werde. So versuchten die verschiedenen Interessengruppen ihr eigenes „Obenbleiben“ mal mit Hilfe des Staates, mal mit Hilfe freien Wirtschaftens zu verteidigen. Im Konflikt zwischen den „fähigen“ Händlern und den „unfähigen“ Herstellern ging es auf einer Metaebene jedoch auch um wirtschaftliche Konzepte von Selbstregulierung und Staatsregulierung. Sollte im Jahre 1896 der Erlass des deutschen Börsengesetzes auch ein Erfolg für den Bund der Landwirte werden, so war es doch an liberalen Grundsätzen orientiert. Auch konnte das Gesetz an einer zunehmenden Globalisierung des Warenterminhandels und eines weiteren Preisverfalls nichts ändern, der wiederum auf jener sicheren Rechtsgrundlage für die Kaufmannschaft eine Stärkung bedeutete.

Einen Bogen zwischen rechtsgeschichtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Dimension in der historischen Betrachtung spannte CARSTEN BURHOP (Bonn): Die Jahre nach der Reichsgründung brachten im Deutschen Reich auch eine Reihe neuer Gesetze hervor. Bald bildeten die Gründungsvorschriften im Aktienrecht (1870/1884) und die Vorgaben zur Aktienerstemission (1897) die Basis für den seinerzeit häufigen Börsengang von Unternehmen, die insbesondere Haftung der Emittenten bei Informationsfehlern vorsahen. Am Beispiel des Börsenganges der Ölfabrik Thörl, Hamburg-Harburg (1906ff.) zeichnete Burhop die diversen Konfliktlinien nach, die sich vor, während und nach der Emission zwischen den Gründern und den Banken respektive den Bankhäusern selber ergaben. Um möglichst schnell und gewinnbringend die Aktien der Firma an die Börse zu bringen, suchte sich die beauftragte Hannoversche Bank die renommierte Deutsche Bank als Partner aus. Letztere übernahm jedoch schnell die Führung in dem Emissionskonsortium, wo sie ihre weitaus professionelleren Vorstellungen des Vorgangs hinsichtlich Bewertung der Firma und Berechnung des Gewinns der Emittenten durchsetzte. Auf der anderen Seite gelang es dem Gründer der Firma, Kommerzienrat Friedrich Thörl, seine Position betreffend Vorzugsaktien und seine Vorstellungen über die eigenen Bezüge als Generaldirektor zu halten. Nach der erfolgreichen Gründung waren sich die beiden beteiligten Bankhäuser selten in Bezug auf Geschwindigkeit des Börsenganges einig und der Aktienpreis war ein dauerhafter Streitpunkt zwischen allen drei Akteuren, bei dem sich die Hannoversche Bank behaupten konnte. Zwar wurde der Börsengang ein großer Erfolg, was jedoch nicht über die zahlreichen Konfliktfelder der Geschäftspartner hinwegtäuschen sollte. So forderte Burhop am Ende auch vergleichende Untersuchungen zu einer quellenmäßig durch Kulturgeschichte unterfütterten Wirtschaftsgeschichte anzustellen.

Zwei konkrete Fallbeispiele schilderten nunmehr CLAIRE-AMANDINE SOULIÉ (London) und KORINNA SCHÖNHÄRL (Duisburg-Essen). Bankseits beschrieb Soulié den Aufstieg des Pariser Bankhauses Rothschild zum bedeutendsten Eisenbahnbaufinanzier Frankreichs. Als Entrepreneur im Warenhandel knüpfte er erste Kontakte, interessant wurde jedoch für ihn die Finanzierung des Eisenbahnbooms ab etwa 1840. Dem Bankgründer gelang es durch Kredite an die Krone sowie wichtige Marktteilnehmer, die verwandtschaftlichen Beziehungen nach London und zu Korrespondenten in den Vereinigten Staaten ein ausgedehntes und verlässliches Vertrauensnetzwerk aufzubauen. Gleichzeitig erkannte er stets die Zeichen der Zeit, indem er in emerging markets investierte, Konsortien zu Kapitalakkumulation zusammenführte und frühzeitig die Sparguthaben kleiner Anleger für Großprojekte aktivierte. Wirtschaftlich ermöglichte Rothschild dieses Verhalten das „Obenbleiben“ auch über die wechselnden Machtkonstellationen und Staatsformen im Frankreich des 19. Jahrhunderts hinweg. Mit dem für ein Lernpotential der Wirtschaftsgeschichte besonders spannenden Bereich der Staatsverschuldung beschäftigte sich Schönhärl am Beispiel Griechenlands: Nach dem Unabhängigkeitskrieg (bis 1821) war das hoch verschuldete Land dauerhaft für internationale Kredite gesperrt. Erst 1879 wurde eine Staatsanleihe zu 730 Millionen Franc auflegt (bei einem eigenen Staatshaushalt von 60 Millionen Franc). Die Referentin hinterfragte im Folgenden das Verhalten der europäischen Geldgeber angesichts des unrealistisch anmutenden Volumens der in den folgenden Jahren an den europäischen Börsen emittierten Papiere. Demnach befanden sich das Berliner Bankhaus Bleichröder, sowie die Londoner Institute Gibbs und Hambro in einer Konkurrenzsituation, die von einem staatlichen Wirtschaftsimperialismus angefeuert wurde und nicht mit den zu erwartenden geringen Gewinnen begründet werden könne. Insbesondere die deutsche Seite erhoffte sich den Zuschlag zu dem geplanten Eisenbahnbau in Nordgriechenland, wodurch die deutschen Geldeinlagen auch der deutschen Wirtschaft zu Gute kämen. Jedoch wurden diese Hoffnungen bald enttäuscht, als ein britisches Konsortium den Zuschlag zum Bau der Strecke erhielt. Bald darauf kam es zum griechischen Staatsbankrott und ein Krieg mit der Türkei führte zur vollständigen Zahlungsunfähigkeit. Das Deutsche Reich wollte nun wie die anderen Nationen keine Verantwortung für den entstandenen Schaden übernehmen und sah dies als ein privatwirtschaftliches Problem der Kreditgeber an. Insbesondere Bleichröder hatte mit seinem Engagement mehr politisches Wohlverhalten als wirtschaftliches Geschick gezeigt und befand nun Bismarck und das Außenamt in der Pflicht. Schlussendlich einigte sich ein Gläubigerkonsortium auf eine Finanzkommission, die die Entschuldung Griechenlands überwachen sollte.

In seinem Kommentar stellte DIETER ZIEGLER (Bochum) die Kohärenz der Sitzung heraus: So spielten sich die Ressourcenkonflikte an den Börsen zwischen verschiedenen Gruppen ab und Ziegler bemühte Max Weber und dessen Einteilung von Amateuren, Ernsthaften und Spekulanten; letzterer verdiene an ersterem und ohne beide würde der Markt nicht funktionieren. Auch seien Interessenverbände zu nennen, die Regierungen unter Druck setzten oder Einzelpersonen, die entsprechend gute Kontakte pflegten. Während damals die Banken Wirtschaft und Europa unter sich aufgeteilt hätten, habe auch der Staat seine Interessen zu jeder Zeit gewahrt. Ziegler stellte das Auftreten der Referenten als Historiker heraus, die nicht Zukunftspropheten sein sollten. Ähnlich formulierte im zweiten Kommentar ACHIM LANDWEHR (Düsseldorf): Er interessiere sich für eine historische Anthropologie der Börse, eine Innenansicht von Bullen und Bären. Markthandel sei schließlich auch menschliches Handeln und dementsprechend eingebettet in außer- und überbörsliche Faktoren wie Vertrauen, Normen, Habgier und Verlustangst. Vor allem diese Normativen, ihre Genese und Resonanz wurden in vielen Vorträgen behandelt. Darüber hinaus fokussierte er auf die Dimension der Zeit: So fungiere die Börse als eine Art Zeitmaschine, denn Börsenhandel sei eine Wette auf Zeit, die ihren Gewinn erst nach einigen Jahren einbringe. Über Vergangenheit und Zukunft – schloss der Kommentator mit einer Sentenz Niklas Luhmanns – entscheide schließlich die Gegenwart. So werde die Geschichte selbst zur Ressource, die möglicherweise keine Rezepte für die heutigen Probleme bereithalte, jedoch die Verpflichtung fordere, die aktuellen Vorgänge stets zu hinterfragen.

Auch wenn man den Punkt des Lernpotentials als Historiker nur allzu häufig in den Hintergrund drängt, ist es doch so, dass wirtschaftliche Strukturen und Handlungen der Vergangenheit Folgen hatten, die auf einer Abstraktionsebene Schemata erkennen lassen, welche sich wiederum auf einen abstrahierten Vorgang der Gegenwart beziehen lassen und so zumindest Richtungen für die Zukunft aufzeigen, ist doch gerade die Wirtschaftsgeschichte nicht nur im Strom der Zeit, sondern auch im Zyklus der Konjunktur gefangen. Dafür war die von Korinna Schönhärl vielseitig zusammengestellte und umsichtig geleitete Sektion ein schönes Beispiel: Die Referenten zeigten an Beispielen wie Markthandeln an der Börse im 19. Jahrhundert ablief, welchen Einfluss die Akteure auf den Staat und staatliche Eingriffe auf den Parketthandel hatten. Für zukünftige Untersuchungen – insbesondere für die geforderten Vergleiche – sind, wie auch im Plenum angeregt, vor allem Operationalisierungsprobleme zu thematisieren: Das Marktgeschehen spielte sich in geschlossenen Gruppen ab. Warum diese informelle Kommunikation der unmittelbaren Nähe zusammenbrach und staatliche Institutionen zunehmend Normativ tätig wurden, wäre noch nachdrücklicher herauszustellen. Neben dieser Institutionellen Revolution müssten sich Rechts- und Wirtschaftshistoriker noch stärker der Wahrnehmungsdimension von Krise, Gewinn und Schulden widmen, um die Mechanismen, die zu Investition oder Versagen führten, offenzulegen – auch diese Abstraktion könnte ein Schritt zum besseren Verständnis zeitgenössischer Problemlagen sein.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Korinna Schönhärl (Duisburg-Essen)

Carsten Burhop (Bonn): Aktienerstemissionen und Verteilungskonflikte

Korinna Schönhärl: Konkurrenz der Mächte im Imperialismus: Die Verschuldung Griechenlands in den 1880er Jahren

Alexander Engel (Göttingen): Die Diskussion des Börsenterminhandels um 1900

Claire-Amandine Soulié (London): „Le Monde Ne Peut Plus Vivre Sans Ses Chemins de Fer“ – Rothschild railsways and commodity trading

Boris Gehlen (Bonn): „Manipulierende Händler“ vs. „dumme Agrarier“: Reale und symbolische Konflikte um das Börsengesetz von 1896

Dieter Ziegler (Bochum)/Achim Landwehr (Düsseldorf): Kommentare

Anmerkungen:
1 Zum Lernpotential der Wirtschaftsgeschichte vgl. Margrit Grabas: Der entwicklungsrelevante Zusammenhang von Krise und Wandel. Die Gründerkrise von 1873/79 als historische Lernkapazität zur Bewältigung der aktuellen Finanz- und Weltmarktrezession, überarbeitete Fassung 2012, in: SOLONline. Ideen-Diskurs & Strategische Lage, < http://www.solon-line.de/2009/06/21/der-zusammenhang-von-krise-und-wandel/> (16.11.2012).
2 Der Begriff „enrichissez-vous“ (bereichert euch) wird dem französischen Minister François Pierre Guillaume Guizot zugeschrieben und beschreibt treffend die liberale Wirtschaftspolitik in der Julimonarchie, vgl. Gabriel de Broglie: La monarchie de Juillet, Paris 1990, S. 186f. und 198f.
3 Der Wirtschaftsjournalist Joseph Neuwirth kommentierte mit diesen Worten den Zusammenbruch des Handels an der Wiener Börse am 9. Mai 1873, vgl. Fred Oelßner, Die Wirtschaftskrisen, Berlin 1952, Bd. 1, S. 255.
4 Hierbei handelt es sich um einen Phrase des Liberalismuskritikers und Gründers der Illustrierte „Gartenlaube“ Otto Glagau, vgl. Otto Glagau, Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin. Gesammelte und stark vermehrte Artikel der Gartenlaube, Leipzig 1876f., Bd. 1, S. VIII.
5 Clemens Wischermann / Anne Nieberding: Die institutionelle Revolution. Eine Einführung in die Wirtschaftsgeschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2004.


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