Privatheit und Öffentlichkeit in der digitalen Revolution

Privatheit und Öffentlichkeit in der digitalen Revolution

Organisatoren
John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung, SRH Hochschule Heidelberg; Heidelberg Public History am Historischen Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.10.2012 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Martin Stallmann, Historisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

„Eine einzige Technologie wird unser aller Leben grundlegend verändern!“, so schrieb der Journalist Dieter Balkhausen im Jahr 1980 in einem Artikel über „Mikroelektronik – die dritte industrielle Revolution“. Er richtete darin einen optimistischen Blick in die Zukunft, so sei im Jahr 2001 Geld als direktes Zahlenmittel nicht mehr häufig im Gebrauch, ein Bordcomputer im Auto signalisiere Verkehrsgefahren, große Büros bräuchten kaum noch Papier und das Wissen der gesamten Menschheit sei in einem Computer der Größe einer mittleren Universitätsbibliothek gespeichert. Balkhausen äußerte trotz Technikoptimismus jedoch eine Befürchtung, dass „[j]edermanns Bild, Stimme und Fingerabdruck in Computern gespeichert und jederzeit abgerufen werden“ könnte.1

Der Workshop „Privatheit und Öffentlichkeit in der digitalen Revolution“ griff auf der einen Seite die virulente Debatte um ein „Ende der Privatheit“ im Zeitalter von sozialen Netzwerken im Web 2.0 auf und strebte auf der anderen Seite eine Historisierung der „Informationsgesellschaft“ an.2 Aus einer historischen Perspektive wurde der Wandel des Privatheitskonzeptes vor dem Hintergrund einer zunehmenden Automatisierung der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland geschildert, die westdeutschen Diskurse um „Computerisierung“ und die Ängste vor einer „Totalerfassung“ sowie Überwachungstechniken thematisiert. Aus einer sozialwissenschaftlichen Perspektive wurden die politischen Herausforderungen der „digitalen Revolution“ sowie die politischen Diskurse um soziale Netzwerke erörtert und seitens der Soziologie nach dem Verhältnis von menschlichen zu technischen Skripten gefragt.

LARRY FROHMAN (Stony Brook) betrachtete in seinem Vortrag den ideengeschichtlichen Weg von der Vorstellung einer „Privatsphäre“ zur „informationellen Privatheit“. Dabei zeichnete Frohman die „genealogy of the conception of privacy“ bis zum Volkzählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1983 nach, in dem das Gericht ein Recht auf informelle Selbstbestimmung des Einzelnen über personenbezogene Daten verankert hatte. Zunächst sei Privatsphäre traditionell als ein außergesellschaftlicher Bereich verstanden worden, in den sich der Einzelne zurückziehe und der der staatlichen Gewalt entzogen sei. In den 1970er-Jahren sei die Begrenztheit dieses Konstrukts angesichts der technologischen Entwicklungen erkannt worden, so dass Datenschützer verstärkt nach Wegen gesucht hätten, den Bedrohungen für die individuelle Freiheit durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien entgegenzutreten. Dabei seien die „informationelle Gewaltenteilung“ sowie die „Zweckgebundenheit“ als zentrale Eckpfeiler zum Schutz der Privatheit entwickelt worden. Diese im Volkzählungsurteil verankerten Grundsätze besagen, dass Daten über Personen zwischen zwei Behörden nur auf einer gesetzlichen Grundlage übermittelt werden dürfen und dass personenbezogene Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben worden sind. Frohman zeigte zudem auf, dass im rechtswissenschaftlichen Denken von den 1970er-bis Mitte der 1980er-Jahre das Verständnis für das Funktionieren neuer Informations- und Kommunikationstechnologien gewachsen sei.

MARCEL BERLINGHOFF (Heidelberg) stellte die Diskurse um Computer ins Zentrum seiner Betrachtung. Die zugrundeliegende Frage war, ob und wie Privatheit in den 1970er-und 1980er-Jahren im Zusammenhang mit Computern diskutiert wurde. Anfänglich habe es sich dabei lediglich um einen Elitendiskurs von Verwaltungs- und Datenverarbeitungsexperten gehandelt, wobei die Befürworter sich durch die zentrale Sammlung von Bevölkerungsdaten vor allem eine bessere Steuerung von infrastrukturellen Investitionen erhofft hätten. Kritische Stimmen hätten hingegen eine „unerträgliche Transparenz“ sowie eine behördliche „Sammelwut“ befürchtet. Hierbei seien immer wieder Ängste vor einem technikgestützten Überwachungsstaat artikuliert worden. George Orwells „1984“ sei dabei in den frühen 1980er-Jahren eine Chiffre gewesen, um die Befürchtungen in einem einprägsamen Gewand zu verhandeln. Nach Berlinghoffs Interpretation habe sich in der Bundesrepublik Deutschland nun eine breite Debatte um Privatheit und „Computerisierung“ entwickelt, die ihren Höhepunkt schließlich in den Protesten und Boykottaufrufen gegen die geplante Volkszählung von 1983 gefunden habe. Die zeitgenössische Wahrnehmung von einer Gefährdung der Privatheit durch „Computerisierung“ und die Ängste vor einer staatlichen „Totalerfassung“ der Bürger/innen, so Berlinghoffs erste These, seien Erklärungen für das enorme Mobilisierungspotential gegen die Volkszählung im Jahr 1983. Dass die Volkszählung im Jahr 1987 innerhalb der Bevölkerung auf weniger Gegenwind stieß, erklärte Berlinghoff durch eine „Gewöhnung“ an den Computer. In den 1970er-Jahren habe der Computer vor allem als Schreckensbild zirkuliert, welches unter den Stichworten der „Totalerfassung“, des „gläsernen Menschen“ oder des „Computerstaats“ verhandelt worden sei. Die „Gewöhnung“ an und die Sichtbarkeit des Computers im Alltag seien, so führte Berlinghoff seine zweite These weiter aus, einhergegangen mit dem Verlust eines Bedrohungsgefühls und dem Wandel des gesellschaftlichen Bildes von Computern.

PHILIPP AUMANN (Frankfurt) nahm in Anlehnung an Gilles Deleuze die „Kontrollgesellschaft“ in den Blick und durchstreifte dabei mehr als zwei Jahrhunderte. Er griff die These Deleuzes auf, dass Macht in der „Kontrollgesellschaft“ weder von Individuen noch von Institutionen ausgeübt werde, sondern Teil des Systems sei.3 Dabei ordnete er den Diskurs um Privatheit und Öffentlichkeit sowie um Fremdkontrolle und Selbstbestimmung in der digitalen Welt in einen technik- und gesellschaftshistorischen Rahmen ein. Als zentralen Begriff seiner Argumentation verwandte er „Kontrolle“, was als „Erwerb, Verarbeitung und Nutzung von Informationen über Menschen“ zu verstehen sei, als ein „gesellschaftsbildendes, aber stets asymmetrisches Wissenssystem“. An einigen Beispielen zeigte er die Geschichte der „Kontrollgesellschaft“ auf, wobei er materielle und nichtmaterielle Techniken der Kontrolle vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart betrachtete. Zusammenfassend stellte Aumann fest, dass unsere heutige Mediengesellschaft durch eine dauerhafte Situation des Präsentierens gekennzeichnet sei, wobei es keine Rolle spiele, ob das Individuum von „zentralen Instanzen, einem ‚Big Brother‘, oder vielen ‚Little Sisters‘ beobachtet“ werde. Wichtig sei vielmehr, dass ständig bewertet werde. Somit würden sich, so Aumann, strafende Instanzen überflüssig machen, da die Individuen ihr Verhalten darauf abstimmen würden, was Staat, Unternehmen oder Mitmenschen von ihnen erwarteten.

„Der Computer ist geschichtswürdig geworden.“, so leitete CORD ARENDES (Heidelberg) seinen Kommentar ein. Der Computer sei nicht mehr „nur“ Gegenstand der Technikgeschichte, sondern werfe vielfältige geschichtswissenschaftliche Fragen auf, die von der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Kulturgeschichte, über die Mediengeschichte bis zur Ideengeschichte reiche. Die 1970er-Jahre seien vor dem Hintergrund einer zunehmenden „Computerisierung“ auch als eine Dekade „vor dem Boom bestimmter Medientechnologien“ zu begreifen. Viele Fragen der heutigen Zeit zu Privatheit und Öffentlichkeit seien bereits Ende der 1970er-Jahre vor einem anderen technologischen Kontext formuliert worden. Dies werfe, so führte Arendes weiter aus, auch die Frage auf, ob dies gesellschaftliche Debatten seien, die stets bei Medienumbrüchen oder der Einführung neuer Technologien geführt würden.

GÖTTRIK WEWER (Bonn) betrachtete in seinem Vortrag „Öffentlichkeit“ und „Privatheit“ als Endpunkte eines Kontinuums, deren Balance immer wieder neu verhandelt werde. Privatheit sei dabei immer auch als Selbstbestimmung zu begreifen, als eine Kontrolle über Wissen. Die Privatsphäre sei hierbei als ein Rückzugsraum zu verstehen, der es ermögliche, unzugänglich für die Allgemeinheit, den Staat oder auch die Wirtschaft zu sein, aber auch Raum zu freier Entfaltung biete. Wewer führte weiter aus, dass Öffentlichkeit einerseits als Sichtbarkeit gelte, sei es an allgemein zugänglichen Orten, in den Medien oder auch in sozialen Netzwerken. Andererseits gelte sie als Beteiligung durch das Artikulieren der eigenen Meinung auf unterschiedlichsten Kanälen. Im Zeitalter von Web 2.0 werde die Privatheit systematisch durchlöchert und es müsse gefragt werden, ob ein „Abschied von der Privatheit“ zu verzeichnen sei sowie der „Zerfall der politischen Öffentlichkeit“ bevorstehe. „Laientum statt Expertise“ sowie „Reaktion in Echtzeit statt sorgfältigem Nachdenken“ präge diese Form der politischen Kultur. Privatheit im Internet sei durch den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten geprägt. Im Zeitalter der „Post Privacy“, so Wewer abschließend, könne das Managen der „digitalen Reputation“ als Ausweg oder gar als Notwendigkeit erscheinen.

MAX-OTTO BAUMANN (Heidelberg) nahm den parteipolitischen Diskurs über Daten- und Privatsphärenschutz in sozialen Netzwerken der letzten drei Jahre in den Blick und stellte die Frage, was die politischen Gründe seien, dass es bisher zu keiner wirksamen Regulierung zum Schutz der Privatsphäre gekommen sei. Er zeigte auf, dass der politische Diskurs über soziale Netzwerke durch acht dominante Rahmungen geprägt sei. „Chance Internet“, „Eigenverantwortung“, „freier Markt“ und „Abwägung“ seien dabei charakteristisch für die Position des Regierungslagers, welches aufgrund der positiven Effekte vor allem für die Wirtschaft keinen Bedarf zu einer Regulierung sehe. Die Rahmungen der Opposition seien mit „Problem Wirtschaft“, „Politikversagen“, „individuelle Überforderung“ sowie „Skepsis“ als Ausdruck der Forderung nach einer staatlichen Regulierung des Privatsphärenschutzes zu verstehen. Beide Parteilager hätten dabei unterschiedliche Auffassungen von Regulierungspolitik, wobei aus Sicht des Regierungslagers vor allem die Nutzereigenverantwortung gestärkt und aus der Oppositionsperspektive staatliche Interventionsmaßnahmen gegenüber den Anbietern forciert werden müssten. Die Opposition, so resümierte Baumann, mache sich die öffentliche Empörung über mangelnden Datenschutz aber auch zu Eigen, um sich politisch zu profilieren. Baumann stellte abschließend die Hypothese auf, dass die Bereitschaft zum Datenschutz negativ mit dem Besitz politischer Macht korreliere und somit auch bei einem möglichen Regierungswechsel es keinen erheblichen Wandel in der deutschen Datenschutzpolitik geben werde.

CARSTEN OCHS (Darmstadt) schilderte die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Privatheitsvorstellungen von drei Nutzer-Gruppen. Als Gemeinsamkeiten innerhalb der Privatheitsdimensionen von „Digital Natives“ (18–25 Jahre, selbstverständliche Internet-Nutzung), Technikaffinen (Vielnutzer/innen ab 26 Jahren, selektive Internet-Nutzung) sowie Technikdistanzierten (alle Altersstufen, defensive Internet-Nutzung) bezeichnete Ochs die Forderung nach einer Privatheit des Körpers, des Raumes – im Sinne von Privatsphäre – sowie des Wissens um persönliche Merkmale und Verhaltensweisen. Die Unterschiede hätten sich bei der Risikoeinschätzung sowie bei dem Privatheits- und Kontrollbedürfnis gezeigt. Die „Digital Natives“ hätten ihre Privatheitsvorstellungen, so Ochs weiter, dem Bedürfnis nach Sozialität im Internet untergeordnet. Die Technikdistanzierten mit niedrigen Internetkompetenzen kämen hingegen zu einer hohen Risiko-Bewertung, während die Technikaffinen das Risiko als beherrschbar ansähen. Am Beispiel von Cookies setzte Ochs ein im Internet eingesetztes technisches Skript in Beziehung zu den normativen Skripten der Nutzer/innen. Unter Skripten verstand er auf einer normativen Ebene spezifische Verhaltensregeln, an denen sich soziale Akteure orientieren und auf einer materiell-semiotischen Ebene, Einschreibungen in Apparaten sowie Systemen. Cookies ermöglichen im Internet das Sammeln von Daten über das Browser-Verhalten und dienen auch der Profilbildung zu Werbezwecken. Für technikdistanzierte Nutzer/innen hätte der Einsatz von Cookies, so Ochs, bereits einen Bruch der Privatheit bedeutet. Die „Digital Natives“ sähen in dieser Technologie hingegen nur eine schwache Privatheitsverletzung, die Technikaffinen stünden den Cookies ambivalent gegenüber. Durch die Entwicklung von beispielsweise Flash-Cookies werde, so Ochs, den Nutzer/innen jedoch ständig neue Handlungsskripte abverlangt, da erprobte Skripte wie das Löschen einer Browser-Chronik nicht mehr wirksam seien. Auf Grundlage dieser Entwicklung stellte er die These auf, dass die „Transformation von Privatheit im Arms Race der Skripte auf Dauer gestellt“ werde. Privatheit verändere sich somit ständig – mit jedem neuen Trackingmechanismus, jeder neuen Anwendung und jeder neuen Nutzungsweise. Die technologische Weiterentwicklung sei somit schneller als die individuelle Anpassungsfähigkeit.

HANS JÖRG SCHMIDT (Heidelberg) betonte in seinem Kommentar, dass fremdes Wissen über die eigene Person, welches nicht kontextualisert werden könne, als privatheitsverletzend wahrgenommen werde. Zudem bestehe ein Bedrohungsgefühl, da zumeist keine Möglichkeit an eine anschlussfähige Kommunikation bestehe. Privatheit scheine immer ein reaktives Konzept zu sein, da erst nach Grenzüberschreitungen reagiert werde.

In der Abschlussdiskussion wurde betont, dass ein Wandel der Begriffe „Öffentlichkeit“ und „Privatheit“ zu verzeichnen sei und im politischen Raum immer wieder divergierende Verständnisse aufeinanderträfen. Aufgabe der Geschichtswissenschaft sei es hierbei, die Begriffe in ihrem historischen Kontext zu verorten und den Wandel nachzuvollziehen. So sei eine Renaissance der Sphärentheorie im Kontext digitaler Privatheit zu beobachten, die doch gerade zu Beginn der informationstechnologischen Revolution an ihre Grenzen gestoßen sei. Des Weiteren seien die Auseinandersetzungen in Vergangenheit und Gegenwart zum Spannungsfeld von Privatheit-Öffentlichkeit immer auch Machtfragen: Macht eines Individuums gegenüber der eines Staates oder Unternehmens sowie Macht des Staates eine Datenschutzregulierung im Zeitalter technologischer Beschleunigung überhaupt umzusetzen zu können. Somit wurden Fragen angesprochen, welche die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen noch weiter beschäftigen werden.

Der Workshop trug dazu bei, die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien für moderne Gesellschaften aus verschiedenen Fächerperspektiven intensiv zu erörtern und Fragen zu formulieren, die als weitere Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit der „digitalen Revolution“ dienen können. So sollte seitens der Geschichtswissenschaft der transnationale Blick in Richtung USA, aber auch Osteuropa oder Asien gestärkt werden. Somit könnte die Forschung mehr über den Transfer von technikfeindlichen oder technikoptimistischen Diskursen in den 1970er-und 1980er-Jahren erfahren und ähnliche oder abweichende Entwicklungen in verschiedenen Ländern herausarbeiten. Der Wandel zur elektronischen Datenverarbeitung ließ sich zum einen als eine Geschichte der Unsicherheiten begreifen; eine Geschichte, die bisher noch nicht geschrieben wurde. Zum anderen zeigen die eingangs zitierten Worte Balkhausens, dass die historische Forschung die optimistischen Stimmen des technologischen Wandels nicht einfach ausblenden darf. Eine Veröffentlichung der Beiträge ist geplant.

Konferenzübersicht:

Erste Sitzung: Historische Perspektiven

Larry Frohman (Stony Brook):„Rethinking Privacy in the Age of the Mainframe: Integrated Data Processing and the Origins of Privacy Protection in the Federal Republic”

Marcel Berlinghoff (Heidelberg): „‚Totalerfassung’ im ‚Computer-Staat’ – Computer und Privatheit in den 1980er-Jahren“

Kommentar: Cord Arendes (Heidelberg)

Zweite Sitzung: Politische Herausforderungen

Göttrik Wewer (Bonn): „Privatheit und Geheimnis im digitalen Zeitalter“

Max-Otto Baumann (Heidelberg): „Analyse des politischen Diskurses über Datenschutz und soziale Netzwerke (2009–2012)“

Kommentar: Hans Jörg Schmidt (Heidelberg)

Dritte Sitzung: Soziologische Betrachtungen

Carsten Ochs (Darmstadt): „Un/faire Informationspraktiken: Internet Privacy und die Diskrepanz normativer und technischer Skripte“

Philipp Aumann (Frankfurt): „Control – Überwachungstechniken und die Steuerung unseres Lebens“

Kommentar: Hans Jörg Schmidt

Abschließende Diskussion

Öffentlicher Abendvortrag
David Gelernter (New Heaven): „The border-destroying Web: good thing or dangerous? “

Anmerkungen:
1 Dieter Balkhausen, Mikroelektronik – die dritte industrielle Revolution, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 7 (1980), S. 3-11, hier S. 3 und 8.
2 Siehe hierzu: Jürgen Danyel, Zeitgeschichte der Informationsgesellschaft, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 9 (2012), H. 2,
<http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Danyel-2-2012> (14.11.2012).
3 Vgl. Gilles Deleuze, Postskriptum über die Kontrollgesellschaften, in: Unterhandlungen 1972–1990, Frankfurt am Main Suhrkamp 1993, S. 254-262.


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