Die Gründung des Südweststaates – kein Einzelfall. Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert

Die Gründung des Südweststaates – kein Einzelfall. Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg; Landtag von Baden-Württemberg
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.10.2012 - 12.10.2012
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Von
Martin Furtwängler, Komission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Das von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg zusammen mit dem Landtag von Baden-Württemberg veranstaltete wissenschaftliche Symposion fand aus Anlass des 60-jährigen Landesjubiläums statt, weshalb mit Landtagspräsident Wolf, Wissenschaftsministerin Bauer und der Ersten Stellvertretenden Landtagspräsidentin Lösch hochrangige politische Vertreter des Landes anwesend waren und Grußworte an die Teilnehmer richteten. Im Zentrum stand jedoch nicht die Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg 1952, die bislang einzige gelungene Länderfusion in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Tagung war es vielmehr, wie ANTON SCHINDLING (Stuttgart) in seiner Einführung hervorhob, einen enzyklopädischen Überblick über die durchaus nicht seltenen Länderneugliederungen in Deutschland seit der Zeit Napoleons zu bieten. In zweiter Linie sollte damit auch die Entstehung Baden-Württembergs historisch eingeordnet werden.

In seinem Eröffnungsvortrag über die Gründung Baden-Württembergs richtete ROBERT KRETZSCHMAR (Stuttgart) sein Augenmerk nicht nur auf die unmittelbare Phase der Länderfusion nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern beschrieb die Bildung des Südweststaates „als Schlusspunkt einer Debatte, die ihren Ursprung in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg hatte, zugleich [...] aber [...] Produkt der neuen Konstellationen [war], die sich bei Kriegsende 1945 ergaben“: Im Rahmen der Debatte über die Neugliederung der Länder in der Weimarer Republik, die in ihrem Kern eine Debatte um die künftige Gestalt Preußens war, hatte nämlich auch die Idee einer Fusion von Baden und Württemberg etliche Anhänger gefunden, vornehmlich in Württemberg. Die bestehenden staatlichen Verhältnisse zu verändern, gelang damals jedoch nicht. Mit dem Zerschlagen der alten Länder nach 1945 und der Bildung neuer staatlicher Einheiten, bei der man auf althergebrachte Strukturen keine Rücksicht nahm, bei der vielmehr allein die Interessen der Besatzungsmächte maßgeblich waren, übte die Idee der Bildung eines Südweststaates nun jedoch große Anziehungskraft aus. Dennoch erwies sich dessen Gründung als langwieriger Prozess: Selbst die Volksabstimmung 1951 zu dieser Frage konnte keine Befriedung herbeiführen, da über den Abstimmungsmodus und die Abstimmungsgebiete zwischen Gegnern und Befürwortern des Südweststaates keine Einigkeit zu erzielen war. Letztlich dauerte es bis 1970, bis zu der vom Bundesverfassungsgericht 1956 erzwungenen Wiederholung der Abstimmung in Baden, bis die rechtlichen Verhältnisse endgültig geklärt waren.

So viel Rücksichtnahme auf die Empfindungen der von Neugliederungen betroffenen Bevölkerungen wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts kaum genommen, wie durch den Beitrag von FRANK ENGEHAUSEN (Heidelberg) deutlich wurde. Die von ihm analysierten Länderneuverteilungen in Deutschland nach dem Sieg über Napoleon 1813-1815 fanden noch im Stil klassischer Kabinettspolitik statt. Dabei interessierten heute so relevante Fragen wie die nach der wirtschaftlichen Entwicklungsfähigkeit der betroffenen Länder wenig. Aber auch geopolitisch wichtige Aspekte, wie etwa die territoriale Geschlossenheit der neuen Einheiten blieben oft unberücksichtigt. Die Folge war für viele Profiteure des damaligen Länderschachers, dass sie über keine direkte Landverbindung zu ihren Neuerwerbungen verfügten (vgl. Preußen zum Rheinland, Bayern zur Pfalz). Dennoch bewirkten wohl die Erfahrungen der vergangenen Kriegsjahrzehnte, dass man sich auf dem Wiener Kongress durchaus von übergeordneten Grundsätzen leiten ließ, spielte doch der Gedanke eines Gleichgewichts der Kräfte bei den Verhandlungen eine bedeutende Rolle: So diente beispielsweise Preußens neu gewonnene Stellung am Rhein der Eindämmung Frankreichs und die Teilung Sachsens der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Österreich und Preußen. Bei der Integration der neuen Territorien erfolgte dann zumindest teilweise eine Rücksichtnahme auf die Interessen der neuen Staatsbürger, wie etwa bei der Belassung der von den Franzosen links des Rheins eingeführten Rechtsordnung in der bayerischen Pfalz und in den preußischen Rheinlanden.

Dass einem Staat Neuerwerbungen auch ungewollt zuteil werden können, verdeutlichte HANS-CHRISTOF KRAUS (Passau) in seinem Beitrag über Preußens Vergrößerungen 1848 und 1866. Infolge der Revolution 1848 hatten die beiden südwestdeutschen Hohenzollernfürsten in Sigmaringen und Hechingen ihren Thronverzicht erklärt und ihre Fürstentümer Preußen angeboten. Obgleich man in Berlin wenig Interesse an den abgelegenen Besitzungen hatte, ließ sich die Übernahme aus dynastischen Gründen kaum umgehen. Friedrich Wilhelm IV. jedenfalls meinte ohne Gesichtsverlust die Stammlande seines Hauses, „die Wiege des schwarzen Adlers“ nicht aufgeben zu können. Die Erwerbungen nach dem Sieg gegen Österreich und seine Verbündeten 1866 hingegen waren von Preußen angestrebt worden und erfolgten gemäß dem Völkerrecht mit dem Recht der Eroberung. Die Eingliederung dieser neuen Territorien in den preußischen Staat gestaltete sich jedoch schwierig: Alte Loyalitäten (Hannover) und alte Traditionen (Frankfurt, alte Reichsstadt) standen dem lange Zeit im Wege. Zur Lösung derartiger Integrationsprobleme mussten nach Kraus folgende Punkte beachtet werden: Rücksichtnahme auf konfessionelle und sonstige Minderheiten, Freiräume für lokale Selbstverwaltung, Rücksicht auf die finanziellen Belange der neuen Lande, Einbeziehung der traditionellen Elite, wirtschaftliche Strukturförderung.

Wie schwierig Länderfusionen selbst in einem Mikrokosmos sein können, veranschaulichte ANDREAS ERB (Dessau) mit seiner Analyse der Wiedervereinigung verschiedener anhaltinischer Linien mit Anhalt-Dessau. Zwar war seit der Teilung des Landes 1603 von Generationen anhaltinischer Fürsten die Einheit Anhalts beschworen worden, existierten zahlreiche Verträge zur Herstellung einer Wiedervereinigung im Erbfall. Doch mehrere hundert Jahre der Selbständigkeit hatten in den jeweiligen Territorien ein eigenstaatliches Leben hervorgebracht und auch im Bewusstsein der Bevölkerung eine Identifikation mit dem eigenen Ländchen wachsen lassen, die viele nur schwer aufzugeben bereit waren. Gleichzeitig konnte Erb herausarbeiten, dass trotz verstärkter Anteilnahme einer zunehmend politisch interessierten Öffentlichkeit im 19. Jahrhundert, die 1863 vollendete Vereinigung der Herzogtümer immer noch von oben durch die Dynastie erfolgte.

Bei der unter den Bedingungen eines demokratischen Staatswesens vollzogenen Vereinigung Thüringens 1920 kam der Anstoß von außen, wie HANS-WERNER HAHN (Jena) betonte – trotz eines seit Jahrhunderten bestehenden Landesbewusstseins und trotz der Verbindungen, die zwischen den Thüringer Kleinstaaten bestanden hatten. Gesamtthüringische Vereinheitlichungen im Zuge der Kriegswirtschaft im Ersten Weltkrieg (Thüringer Ernährungsamt), das Abtreten der Dynastien in der Revolution 1918, die Vormachtstellung der auf Einheit ausgerichteten SPD in der frühen Weimarer Republik wirkten begünstigend auf diesen Prozess ein und auch von Reichsseite wurden die Einheitspläne gefördert. Schließlich galt der Zusammenschluss der „deutschen Mitte“ doch als förderlich für die gesamtdeutsche Einheit. Allerdings wollten nicht alle Teile des Landes diesen Weg gehen. Coburg entschied sich für die Zugehörigkeit zu Bayern und die Integration des „preußischen Thüringens“ scheiterte zunächst am Widerstand der deutschen Großmacht. Erst nach 1945 wurde dieses Desiderat behoben, und das Land erhielt die Gestalt, die es auch nach 1990 wieder einnahm.

In der NS-Zeit gab es trotz eines Versuchs von Reichinnenminister Frick zu einer großangelegten Reichsreform 1935 nur geringfügige Veränderungen in der Länderstruktur Deutschlands. BERND KASTEN (Schwerin) zeigte in seinem Beitrag, dass im polykratischen NS-System, in dem sich regionale und zentrale Gewalten auf Staats- und Parteiebene leicht gegenseitig blockieren konnten, besondere Bedingungen herrschen mussten, damit strukturelle Veränderungen der Länderstruktur gelangen. 1933 nutzte mit Friedrich Hildebrandt ein besonders energischer Gauleiter die Gunst der Stunde und erzwang die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Im Falle der Einverleibung Altonas nach Hamburg gelang es der Hansestadt 1936 Hitler und Göring auf ihre Seite zu ziehen sowie dem Gauleiter von Schleswig-Holstein mit Lübeck ein geeignetes Kompensationsobjekt anzubieten, zu Lasten des damals schon in der Gunst Hitlers und der Partei stark gesunkenen Mecklenburgers Hildebrandt.

Den größten Umbruch in der deutschen Länderwelt seit Napoleon vollzogen die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges: Nicht zuletzt infolge der Auflösung Preußens wurden viele Länder geschaffen, die es in dieser Gestalt in Deutschland zuvor noch nie gegeben hatte. An sechs Fallbeispielen wurde dies auf der Tagung thematisiert. Schon im Beitrag von ULRIKE HÖROLDT (Magdeburg) wurde deutlich, wie umfassend der Einfluss der Besatzungsmächte bei der Gründung der Nachkriegsländer in Deutschland gewesen ist. Recht setzender Akt war im Falle der von ihr behandelten Fälle der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt der Befehl Nr. 5 des Chefs der sowjetischen Militäradministration vom 9. Juli 1945. Dabei erfolgte die Bildung aus dem Zusammenschluss heterogener politischer Einheiten, setzten sich beide neuen Länder doch aus Teilen ehemaliger preußischer Provinzen (Sachsen, Vorpommern) und bereits bestehender Ländern (Mecklenburg, Anhalt) zusammen.

Demgegenüber führte HANS-GEORG ASCHOFF (Hannover) in seinem Vortrag aus, dass bei der Entstehung Niedersachsens der Einfluss deutscher Politiker auf die Gestalt des neuen Landes nicht unerheblich war. Die britische Besatzungsmacht hatte 1945 offensichtlich keine konkreten Pläne zur territorialen Neugestaltung ihrer Zone besessen. Daher konnten nun Politiker wie der Sozialdemokrat Hinrich Wilhelm Kopf auf ältere, vornehmlich auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Überlegungen der Etablierung eines norddeutschen Mittelstaates unter dem Namen Niedersachsen zurückgreifen und letztlich partikulare Widerstände der alten Länder Oldenburg und Braunschweig überwinden. Dies gelang nicht zuletzt deshalb, weil die Größe und Bedeutung des neuen Landes den britischen Interessen an einer Dezentralisierung Deutschlands entgegenkam.

Die Frage der Errichtung eines Landes Nordrhein-Westfalen war nach 1945 geraume Zeit Gegenstand der internationalen Politik, wie WILFRIED REININGHAUS (Düsseldorf) darlegte: Frankreich strebte aus machtpolitischen und wirtschaftlichen Interessen heraus eine Internationalisierung des Ruhrgebiets an, eine Forderung, der sich die Sowjetunion anschloss. Großbritannien, die Besatzungsmacht an Rhein und Ruhr, wollte dies aus den Erfahrungen der Ruhrbesetzung von 1923 heraus verhindern. Auch sollte eine Trennung des Ruhrgebiets von seinem Hinterland aus Versorgungsgründen vermieden werden. Die Briten setzten sich durch, und die Folge war die Zusammenfassung von Rheinland und Westfalen zu einem neuen großen Land. Ein bis heute nicht wirklich gelöstes Problem der Bildung dieser großen staatlichen Einheit stellt dessen notwendige regionale Binnengliederung dar. Alle angeführten Raumteilungspläne in Nordrhein-Westfalen erwiesen sich nach Reininghaus bisher als suboptimal. Allerdings hätten sich die 1953 etablierten kommunalen Landschaftsverbände andererseits als sehr gut geeignetes Instrument zur Bedienung von Teilregionen mit Dienstleistungen erwiesen. Die Akzeptanz des Landes bei der Bevölkerung sieht Reininghaus denn auch als gegeben an, Klagen über die angebliche Unterprivilegierung einzelner Landesteile seien bei Lichte betrachtet oft nur „lobbyistische Argumente zur regionalen Strukturförderung“.

„Hesse ist, wer Hesse sein will“, dieses ursprünglich auf die Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen in der Nachkriegszeit gemünzte Motto, arbeitete WINFRIED SPEITKAMP (Kassel) als einen wesentlichen identitätsstiftenden Leitsatz des 1945 von der amerikanischen Besatzungsmacht geschaffenen heutigen Bundeslandes Hessen heraus. Neben dieser propagierten Weltoffenheit bestimmte lange Zeit ein intensiver Fortschrittsglaube das Selbstbild des Landes. Obgleich dieses heterogen in seiner territorialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammensetzung war, suchte man, so Speitkamp, nach der Landesgründung weniger eine Rückversicherung durch den Verweis auf gemeinsame historische Traditionen, sondern definierte sich vielmehr nach 1945 zunächst als der Zukunft, dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zugewandtes sozialdemokratisches Musterland. Man sah sich in einer Vorreiterrolle in der Bundesrepublik. Dies zeigte sich schon in der 1946 verabschiedeten Verfassung. „Hessen vorn“ war denn auch die sinnfällige sozialdemokratische Wahlkampfparole 1962.

Im abschließenden Beitrag des Symposiums verwies VOLKER RÖDEL (Karlsruhe/Heidelberg) auf die heterogenen kulturellen und politischen Strukturen in Rheinland-Pfalz, das „gegen den Willen der Bevölkerung als ein Land ohne Anknüpfung an eine eigene Staatstradition [...] durch die Verfügung der französischen Besatzungsmacht“ 1946 gegründet worden war. Es sollte dem französischen Bedürfnis nach Dezentralisation Deutschlands einerseits und effektiver wirtschaftlicher Nutzbarmachung der eigenen Besatzungszone andererseits dienen. Wie gering das Ansehen des neuen Landes anfangs war, verdeutlichte schon die Volksabstimmung über die Annahme der Verfassung 1947, die insgesamt nur 53 % Zustimmung erfuhr, in den Regionen Rheinhessen und Pfalz sogar abgelehnt wurde. Um Akzeptanz zu erlangen, war man auf Seiten der führenden Landespolitiker deshalb unter anderem bestrebt, Gemeinsamkeiten aus der Zeit vor der französischen Revolution zu betonen und verwies zum Beispiel darauf, dass das Land aus „dem Kernland dreier deutscher Kurfürstentümer: Kur-Mainz, Kur-Trier und Kur-Pfalz“ stammt, deren Wappensymbole heute noch das Landeswappen schmücken. In vielen politisch-gesellschaftlichen Bereichen haben sich bis heute jedoch tradierte Strukturen erhalten, so etwa bei den Kirchen, deren Organisation sich nicht an den Grenzen des Landes orientiert. Dennoch hat sich Rheinland-Pfalz, so Rödel, im Laufe der vergangenen Jahrzehnte durch „die normative Kraft des Faktischen“ insoweit gefestigt, dass es 1975 mehrere Volksentscheide über die Abspaltung einzelner Landesteile siegreich überstand.

In seiner Zusammenfassung verwies EIKE WOLGAST (Heidelberg) darauf, dass die Geschichte der Deutschen Länder seit 1815 eine Reduktionsgeschichte gewesen ist und sich dadurch von anderen bundesstaatlich organisierten Gemeinwesen wie zum Beispiel der Schweiz oder den USA unterscheidet. Von den 39 nach dem Wiener Kongress bestehenden Ländern sind gerade einmal 16 übrig geblieben und nur Bayern, Sachsen, Hamburg, Bremen plus Österreich haben sich seitdem wenigstens partiell erhalten. Vorläufig dürfte jedoch ein Endpunkt der Länderreduktion erreicht sein, da neue Länderzusammenschlüsse wenig wahrscheinlich sind, ist doch, so Wolgast, die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem jeweiligen Bundesland viel stärker als es zum Beispiel der Anreiz möglicher fiskalischer Einsparungen durch ein solche Maßnahme sein könnte.

Resümierend lässt sich festhalten, dass dem Symposium sicherlich das Verdienst zukommt, die große Vielfalt bei der Veränderung von Ländergrenzen in Deutschland aufgezeigt zu haben. Darüber hinaus wurde aber auch deutlich, dass wirkliche „Liebesheiraten“ auf diesem Feld der territorialen Veränderung eigentlich nicht vorkommen. Selbst das durch eine Volksabstimmung entstandene Baden-Württemberg hatte lange mit den Nachwehen der bei dieser Fusion geschlagenen Wunden zu kämpfen. Andererseits haben verschiedene Fallbeispiele verdeutlicht, dass selbst durch Zwang oder Fremdbestimmung geschaffene Länder nach mehreren Jahrzehnten über eine derart große Integrationskraft verfüg[t]en, dass ihre Zerschlagung, Aufteilung oder die Fusion mit einem anderen Land nur mit Hilfe exogener Faktoren möglich war und ist.

Konferenzübersicht:

Begrüßung: Guido Wolf MdL, Präsident des Landtags von Baden-Württemberg
Grußwort: Theresia Bauer MdL, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Einführung: Anton Schindling, Vorsitzender der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Stuttgart)

Robert Kretzschmar (Stuttgart): Alte Ideen unter neuen Konstellationen. Zur Gründungsgeschichte des Landes Baden-Württemberg

Begrüßung: Brigitte Lösch MdL, Erste Stellvertretende Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg

Frank Engehausen (Heidelberg): Länderschacher nach Napoleon: Die Neuverteilung der linksrheinischen Gebiete und die preußische Provinz Sachsen 1813-1815

Hans-Christof Kraus (Passau): Auf dem Weg zur deutschen Vormacht – Preußens Vergrößerung 1848 und 1866

Andreas Erb (Dessau): Wiedervereinigungen? – Die Anfälle der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg an Anhalt-Dessau 1793 – 1863

Hans-Werner Hahn (Jena): Vom „Thüringer Kleinstaatenjammer“ zum Land Thüringen: Vorgeschichte, Verlauf und Folgen der schwierigen Landesgründung von 1920

Bernd Kasten (Schwerin): Gauleiter konsolidieren ihre Machtbereiche – der Zusammenschluss beider Mecklenburg 1933 und das Groß-Hamburg-Gesetz 1937

Ulrike Höroldt (Magdeburg): Freistaaten und preußische Provinzen. Die Entstehung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt 1945/1947

Hans-Georg Aschoff (Hannover): Die Gründung des Landes Niedersachsen 1946

Wilfried Reininghaus (Düsseldorf): Operation Marriage. Die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Aufsicht der Briten

Winfried Speitkamp (Kassel): Großhessen? Integration und Reform in Hessen nach 1945

Volker Rödel (Karlsruhe/Heidelberg): Rheinland-Pfalz. Verordnete Landesgründung in einem historischen Kernraum ohne Staatstradition

Zusammenfassung und Schlussdiskussion: Eike Wolgast, Heidelberg


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