Toward a New Moral World Order? Menschenrechtspolitik und Völkerrecht seit 1945

Toward a New Moral World Order? Menschenrechtspolitik und Völkerrecht seit 1945

Organisatoren
Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts; Imre Kertész Kolleg Jena
Ort
Dornburg (bei Jena)
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.06.2012 - 30.06.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Florian Hannig, Institut für Geschichte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Warum beschäftigen sich Historiker zurzeit so intensiv mit der Geschichte der Menschenrechte? Gesellschaftlich relevant ist das Thema bereits seit den 1990er-Jahren und führte schon damals zu einer bis heute andauernden starken Auseinandersetzung in der Politik- und der Völkerrechtswissenschaft. Setzte diese Forschungskonjunktur in der Geschichtswissenschaft also einfach nur verspätet ein oder gibt es auch disziplinimmanente Gründe, die das gegenwärtige historische Interesse erklären?

Nähern konnte man sich dieser Frage auf einer gemeinsam vom Jena Center für Geschichte des 20. Jahrhunderts und dem Imre Kertész Kolleg veranstalteten Tagung zur Geschichte der Menschenrechtspolitik und des Völkerrechts seit 1945, die vom 28. bis 30. Juni auf Schloss Dornburg stattfand.

In ihrem Eröffnungsvortrag führte ANNETTE WEINKE (Jena) in die Konzeption der Tagung ein, die den Zeitraum von den Nürnberger Prozessen in den 1940er-Jahren bis zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in den frühen 2000er-Jahren abdecken solle. In dieser Zeit habe sich die Geschichte der Menschenrechte nicht gradlinig entwickelt, sondern sei gekennzeichnet von Brüchen, Konjunkturen und der Konkurrenz mit anderen Konzepten. Diese herauszuarbeiten, stünde deshalb im Zentrum der Tagung. Darüber hinaus nannte Weinke mit unterschiedlichen Ideen internationaler Kooperation, der Rolle von Öffentlichkeit und biografischen Erfahrungen der Menschenrechtsakteure drei Kontexte, die für die Geschichte der Menschenrechte bedeutsam seien.

Ausgangspunkt der Tagung bildete die frühe Nachkriegszeit, in der sich sowohl auf der Ebene biografischer Erfahrungen als auch der Ebene politischer Ideen die Vorstellung durchgesetzt habe, der Nationalstaat sei eine notwendige Bedingung für den Schutz von Rechten. ATINA GROSSMANN (New York) wies darauf hin, dass jüdische Displaced Persons aus Osteuropa einerseits über ihren Status als Staatenlose nicht unglücklich gewesen seien, weil sie deshalb auch nicht hinter den Eisernen Vorhang repatriiert werden konnten. Andererseits hätten die Erfahrungen während des Nationalsozialismus und der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa das Bewusstsein geschaffen, dass Juden Rechte nur in einem souveränen eigenen Nationalstaat genießen können. ERIC D. WEITZ’ (New York) Vortrag schloss an diesem Punkt an. Weitz untermauerte, dass die Annahme, Rechte basierten auf Nationalität, ein zentrales Prinzip bei der Konstruktion von Israel, Burundi und Ruanda gebildet habe und die Durchsetzung des Nationalitätsprinzips einhergegangen sei mit Flüchtlingsströmen und Menschenrechtsverletzungen.

Die These, dass die Kehrseite des Entstehens von internationalen Normen, d.h. von Verrechtlichung, ein Akt der Entrechtung gewesen sei, diskutierte KATHRIN KOLLMEIER (Potsdam) anhand des Phänomens Staatenlosigkeit. Dieses sei erstmals nach dem Ersten Weltkrieg als Problem und als Gegenstand völkerrechtlicher Debatten aufgetreten, aber erst 1954 seien Staatenlose in einer internationalen Konvention Rechte gewährt worden. Dass deren Implementierung in nationales Recht allerdings schwierig gewesen sei, verdeutlichte Kollmeier am Beispiel von Frankreich. Dort sei das Recht auf Ausbürgerung als notwendiges Gegenstück zum Recht auf Asyl betrachtet worden. In der Diskussion machte JOACHIM VON PUTTKAMER (Jena) auf die Ausnahmesituationen der Fallbeispiele aufmerksam und fragte, ob deshalb die Annahme der Bindung von Rechten an den Nationalstaat generalisiert werden könne.

Weitere Vorträge konzentrierten sich anschließend auf die Verwendung der Menschenrechtsrhetorik im Kalten Krieg und während der Entkolonialisierung. Dabei standen Trägergruppen und deren politische Ziele im Zentrum.

Die französische und britische Nachkriegsrechte habe auf die Sprache der Menschenrechte zurückgegriffen, um Marktliberalismus und konservative Familienwerte zu verteidigen und habe deshalb, so MARCO DURANTI (Sydney), eine transnationale Bewegung für die Errichtung der europäischen Menschenrechtskonvention gebildet. MARY NOLAN (New York) machte auf die ideologischen Gemeinsamkeiten von Marktliberalismus und Menschenrechten aufmerksam, die in den USA in den 1970er-Jahren zeitgleich aufgetreten seien und vor allem ein männliches Subjekt anvisiert und kollektive soziale Rechte negiert hätten. LORA WILDENTHAL (Houston) blickte dagegen auf Nichtregierungsorganisationen in der frühen Bundesrepublik, für die sie vier unterschiedliche Gebrauchsweisen der Menschenrechtsrhetorik ausmachte. In unmittelbarer Nachkriegszeit seien Menschenrechte erstens dazu verwendet worden, um sich kritisch mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und zweitens allerdings auch um die Verbrechen der Alliierten zu verurteilen. Im aufziehenden Kalten Krieg nutzten Politiker drittens die Menschenrechte, um den Kommunismus zu diskreditieren. Nur die vierte Verwendungsweise habe Menschenrechtsverletzungen von Nichtdeutschen sowohl in der BRD als auch im Ausland betroffen. Deshalb verwundere es auch nicht, dass sich die erste Aktion der deutschen Sektion von Amnesty International auf die Spiegel-Affäre bezog.

Dass Menschenrechte von der antikolonialen Bewegung nur sporadisch und selten gebraucht wurden, thematisierten MARC FREY (Bremen) und JAN ECKEL (Freiburg). Laut Eckel 1, der die Funktion, Motivation und Effekte des antikolonialen Menschenrechtsbezuges untersuchte, zeichnete sich die „antikoloniale Aneignung“ der Menschenrechte dadurch aus, dass diese verwendet worden seien, um Kolonialverbrechen und Rassismus zu verurteilen sowie Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu fordern. Nach erreichter Unabhängigkeit seien dann andere Prinzipien wie territoriale Integrität in den Vordergrund getreten, die mit Menschenrechten potentiell in Spannung gestanden hätten. Die Entkolonisierung habe schlussendlich zum einen das bisher von europäischen Erfahrungen geprägte Völkerrecht zu einem globalen Recht (Frey) transformiert und damit auch zum anderen die Menschenrechte verändert, indem nun z.B. Selbstbestimmung als Menschenrecht definiert wurde (Eckel). Effektiv sei diese Umdeutung ein Ausdruck einer symbolischen Machtumkehr innerhalb des Forums der Vereinten Nationen gewesen, in dem sich die postkolonialen Staaten als neuer Machtfaktor präsentieren konnten.

Eine ähnliche Spannung in der außen- und innenpolitischen Verwendung der Menschenrechte offenbart sich auch in Osteuropa. Während die Regierung der UdSSR Menschenrechte international genutzt habe, um den Westen zu diskreditieren, habe sie unter Stalin, laut STEFAN TROEBST (Leipzig), versucht, die Verbreitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte innerhalb des eigenen Machtbereichs zu unterbinden. ERNST WARWA (Erlangen) zeigte, dass gerade diese Erklärung neben der sozialistischen Verfassung den Dissidenten eine Protestressource geliefert habe, deren Proteste sich aber wiederum vor allem an eine Weltöffentlichkeit gerichtet hätten.

Die Weltöffentlichkeit bildete auch den Adressat des sogenannten Russell- Tribunals von 1966, über das PHILIPP GASSERT (Augsburg) referierte. Das Tribunal sei ein Versuch der Linken gewesen, Prinzipien der Nürnberger Prozesse wiederzubeleben und zu verstetigen. Gescheitert sei dieser Versuch daran, dass das Tribunal als amateurhaft, parteiisch und klar anti-amerikanisch wahrgenommen worden sei. Ebenso wie das Russell-Tribunal seien die Proteste gegen den Radikalenerlass, wie DOMINIK RIGOLL (Jena) erklärte, nicht hauptsächlich von den „68er“, sondern von älteren Generationen getragen, deren Erfahrungen während des Nationalsozialismus prägend gewesen seien.

Abschließend widmete sich die Tagung noch der jüngsten Geschichte der Menschenrechte. Während die Abschlussdiskussion sich auf die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes und dessen bescheidene Resultate konzentrierte, thematisierte das letzte Panel die Menschenrechtspolitik seit dem Ende des Kalten Krieges. DANIEL LEVY (Stony Brook) ging dabei auf den Zusammenhang einer globalen Erinnerung an den Holocaust und dem Bedeutungsanstieg der Menschenrechte in den 1990er-Jahren ein. Die militärische Intervention im Namen der Menschenrechte im Kosovo als Höhe- und Wendepunkt der Geschichte von „humanitären Interventionen“ in den 1990er-Jahren thematisierte RAFAEL BIERMANN (Jena). Das Ende des Kalten Krieges habe einen neuen Handlungsspielraum bezüglich militärischer Eingriffe eröffnet, der zu einer Serie von „humanitären Interventionen“ geführt habe. Aufgrund von drei Problemkomplexen habe der Kosovo das Ende dieser Serie gebildet. Die Intervention habe zur grundsätzlichen Debatte darüber geführt, (1) ab welcher Gewaltschwelle eine Intervention notwendig sei, (2) von wem diese autorisiert werden solle und (3) in welchem Verhältnis Ziele und Mittel stehen sollten. Mit dem 11. September 2001 stand in ANJA MIHRs (Utrecht) Vortrag eine weitere Zäsur zur Debatte. Mihr versuchte zu zeigen, dass trotz Klagen über eine Schwächung der Menschenrechte nach den Terroranschlägen des 11. September keine Erosion des weltweiten Menschenrechtsregimes eingesetzt habe.

Ein Fazit zu ziehen, fällt angesichts der Heterogenität der Vorträge nicht leicht. Erstens scheint der homogene Nationalstaat ein zentrales Prinzip der politischen Ideenwelt der Nachkriegszeit gewesen zu sein. Damit stellt sich allerdings die Frage, warum genau zur selben Zeit eine Rechtekategorie entwickelt wurde, die diesen dezidiert transzendierte. Zweitens könnte „Weltöffentlichkeit“ als Adressat von Menschenrechtsakteuren seit Mitte der 1960er-Jahre neue Bedeutung erhalten haben. Drittens hat das Ende des Kalten Krieges auch eine Blockade aktiver Menschenrechtspolitik gelöst. Allerdings standen Zäsuren und Konjunkturen tatsächlich weniger im Vordergrund der Tagung als die Analyse von Kontexten des Sprechens im Namen der Menschenrechte.

Dabei offenbarte sich mehrfach eine Spannung zwischen Menschenrechten als Selbstschutz und in ihrer Funktion als „Angriffsrhetorik“ (Jan Eckel).

Deutlich wurde im Verlauf der Tagung aber auch, dass unter den Teilnehmern mindestens zwei unterschiedliche Vorstellungen darüber vorherrschten, wo eine Geschichte der Menschenrechte ansetzen sollte. Weitgehender Konsens bestand darüber, dass es wenig fruchtbar sei, zwischen einer strategischen und einer nicht-funktionalen Menschenrechtspolitik zu unterscheiden und stattdessen eher die Eigendynamiken zu untersuchen, die sich aus dem Rückgriff auf die Menschenrechtsrhetorik ergäben. Allerdings gab es verschiedene Positionen bezüglich des tatsächlichen Gebrauchs der Menschenrechtssprache.

Einige Historikerinnen und Historiker untersuchten deren historische Verwendung und fragten nach Motivationen der im Namen der Menschenrechte Sprechenden, nach der Funktion der Menschenrechtsrhetorik und ihrem Adressat (sowie seltener nach ihren Effekten).

Eine andere Gruppe setzte bei Phänomenen an, die heute im Zusammenhang mit Menschenrechten thematisiert werden würden, die zeitgenössisch allerdings weniger deutlich in diesem Zusammenhang standen. Dieser unterschiedliche Umgang mit den Menschenrechten wurde schließlich auch in der Diskussion aufgegriffen und von Erik Weitz auf die Frage zugespitzt, ob man von einer Geschichte der Menschenrechte nur sprechen könne, wenn diese ausdrücklich genannt worden seien. Eine vermittelnde Antwort darauf fand Jan Eckel. Eckel betonte, dass es Kriterien bedürfe, um ein Phänomen der Geschichte der Menschenrechte zuzuschlagen oder nicht. Die Verwendung des Begriffs sei dabei nur ein Kriterium, andere seien ein Umfeld von Vorstellungen, in die die Menschenrechte eingebettet seien wie die Menschenwürde, institutionelle Bedingungen wie z.B. die UN-Menschenrechtskommission und spezifische Praktiken von Menschenrechtsakteuren. Indirekt stellte sich damit auch die Frage, inwiefern die Nürnberger Prozesse überhaupt Teil einer Geschichte der Menschenrechte sind oder nicht. Leider fand diese Debatte während der Konferenz nicht statt.

Anfügen könnte man schließlich auch noch, dass die beiden unterschiedlichen Ansätze der Menschenrechtsgeschichtsschreibung potentiell entgegengesetzte Auswirkung auf die gegenwärtige Funktion der Menschenrechtsnorm haben. Eine Geschichte aus der Perspektive der Menschenrechte neigt eher dazu, Menschenrechte als Norm zu bestätigen. Während eine Analyse der historisch-strategischen Verwendung der Menschenrechtssprache tendenziell die Menschenrechte als universale Norm verunsichern würde.

Greift man noch einmal die Eingangsfrage auf, dann erklärt sich meines Erachtens die disziplinäre Attraktivität der Geschichte der Menschenrechte zum einen daraus, dass sie geradezu prädestiniert ist, um eine vielfach geforderte Erweiterung der Politikgeschichte einzulösen. So kann die klassischen Politikgeschichte um neue nichtstaatliche Akteure erweitert, eine transnationale Perspektive eingenommen, Gesellschafts- und Diplomatiegeschichte stärker miteinander verbunden und die sprachliche Konstitution von Politik stärker betont werden. Im Umkehrschluss hieße das möglicherweise, dass die Politikgeschichte in ihrer Breite in den 1990er-Jahren konzeptionell noch nicht fähig war, das Thema Menschenrechte zu erfassen.

Zum anderen zeigte die Tagung, dass das Thema Historikerinnen und Historiker mit ganz unterschiedlichen Interessen, regionalen Schwerpunkten und methodischen Ansätzen zusammenbringt. Eine Entwicklung die angesichts zunehmender Spezialisierung fast unwahrscheinlich scheint.

Konferenzübersicht:

Begrüßung
Norbert Frei (Jena)

Eröffnungsvortrag
Annette Weinke (Jena): Menschenrechte als Strukturprinzip internationaler Politik seit 1945

I "1945" als Wendepunkt?
Moderation: Tim Schanetzky (Jena)

Atina Grossmann (New York): Jüdische Organisationen und Menschenrechtsdebatten im Zweiten Weltkrieg

Eric D. Weitz (New York): Das UN-Menschenrechtsschutzsystem und die internationale Flüchtlingskrise

Kathrin Kollmeier (Potsdam): Staatenlosigkeit im internationalen Diskurs nach zwei Weltkriegen

Kommentar: Regula Ludi (Bern)

II Menschenrechte im Kalten Krieg
Moderation: Joachim von Puttkamer (Jena)

Marco Duranti (Sydney): Europäische Menschenrechtskonvention und konservativer Menschenrechtsdiskurs

Stefan Troebst (Leipzig): Das sowjetische Konzept des "sozialistischen Völkerrechts"

Lora Wildenthal (Houston): Menschenrechtsdebatten in der frühen Bundesrepublik

Kommentar: Daniel R. Maul (Gießen)

III Dekolonisierung, Menschenrechte, Selbstbestimmung
Moderation: Annette Weinke (Jena)

Marc Frey (Bremen): Menschenrechte, International Law und der Prozess der Dekolonisierung

Jan Eckel (Freiburg): Menschenrechte im Kampf gegen den Kolonialismus

Philipp Gassert (Augsburg): Das Russell-Tribunal von 1966 und die Politik des "Blaming and Shaming"

Kommentar: Ulrike Lindner (Bielefeld)

IV Der Humanitarismus der siebziger Jahre
Moderation: Dietmar Süß (Jena)

Mary Nolan (New York): Menschenrechtsdiskurse und Marktfundamentalismus in den siebziger Jahren

Dominik Rigoll (Jena): Menschenrechte verteidigen im "roten Jahrzehnt"

Ernst Wawra (Erlangen): Der Menschenrechtsbegriff der osteuropäischen Dissidentenszene

Kommentar: David Abraham (Miami)

V Menschenrechtsdebatten nach 1989
Moderation: Włodzimierz Borodziej (Warschau/Jena)

Daniel Levy (Stony Brook): "Holocaustbewusstsein", "Ideologie der Menschenrechte" und neue Opferkonkurrenzen

Rafael Biermann (Jena): Der Kosovo-Krieg als Beispiel humanitärer Intervention

Anja Mihr (Utrecht): Die europäische Menschenrechtspolitik nach 9/11

Kommentar: Constantin Goschler (Bochum)

VI Die Gegenwart der Menschenrechte
Es diskutierten: Miriam Rürup (Hamburg), Anja Mihr (Utrecht), Klaus Scharioth (Berlin) Shimon Stein (Tel Aviv), Annette Weinke (Jena)

Anmerkung:
1 Der Vortag ist als Video online zu sehen: http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=3916 (3.10.2012)


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