HT 2012: Erinnerung als umkämpfte Ressource in der Frühen Neuzeit

HT 2012: Erinnerung als umkämpfte Ressource in der Frühen Neuzeit

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2012 - 28.09.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Julian Katz, Seminar für Neuere Geschichte, Philipps-Universität Marburg

Das Motto des 49. Historikertages „Ressourcen – Konflikte“ fand in mehrfacher Hinsicht Eingang in die von KERSTIN WEIAND und ULRICH NIGGEMANN (beide Marburg) geleitete Sektion „Erinnerung als umkämpfte Ressource in der Frühen Neuzeit“. Die Einführung in das Konzept der Sektion ging aus von der Feststellung, dass die Erinnerungsforschung in der Geschichtswissenschaft in den letzten Jahrzehnten einen immensen Bedeutungszuwachs erfahren habe. Große Aufmerksamkeit hat dabei insbesondere die „problematische“ jüngere Vergangenheit erfahren. Besonderes Potenzial liege jedoch gerade darin, Erinnerung vor dem Hintergrund der Ideologie- und Identitätsbildungsprozesse der Frühen Neuzeit als Ressource zu betrachten, die für die sozio-politischen Kollektivierungsprozesse etwa im Rahmen von Konfessions- und Staatsbildung konstitutiv war. Die Erinnerung stehe dabei im Spannungsverhältnis zwischen freier Zugänglichkeit und Verknappung durch Auswahl bestimmter Erinnerungsgegenstände und -narrative. Dies mache sie zur umkämpften und konfliktbeladenen Ressource. Ihre Untersuchung gewähre vielfältige Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Bedingungen unter denen sich in der Frühen Neuzeit kollektive Identitäten und Gesellschaftsmodelle entwickelten. Diese Möglichkeiten anhand von Erinnerungsnarrativen zu beleuchten, die mittel- und langfristig zur nationalen Identitätsbildung in Deutschland, den Niederlanden und England beitrugen, war das Ziel der Sektion.

Den Anfang machte MARCUS SANDL (Zürich) mit einem Vortrag über die Bedeutung der „Reformationserinnerung“ für die „konfessionelle Differenzsetzung“, der die prinzipielle Gegenwartsorientierung von Erinnerung veranschaulichte, die Voraussetzung der gesamten Sektionskonzeption war. Ausgehend vom 2017 stattfindenden fünfhundertjährigen Jubiläum des Thesenanschlags als einem Kristallisationspunkt der gegenwärtigen Reformationserinnerung und Berufung auf ihr Erbe in Deutschland fragte Sandl, wie sich das Erinnern an die Reformation in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gestaltete. Seine zentrale These lautete, die Reformationserinnerung habe in einer „reformatorischen Ökonomie der Wahrheit“ als Ressource gedient, die im Prozess der konfessionellen Differenzierung eingesetzt worden sei.

Die Reformationserinnerung, die sich nach Luthers Tod zunächst an seiner mit heilsgeschichtlichen Topoi überformten Vita und ab den 1560er-Jahren an der Confessio Augustana festmachte, sei schon früh von heftigen Kontroversen um Luthers Vermächtnis und die Auslegung seiner Lehre begleitet worden. Zentral sei dabei das Verhältnis von Erinnerung und Wahrheit gewesen, da die Heilige Schrift entgegen Luthers Meinung als vielfältig interpretierbar erkannt worden sei – ebenso wie seine Schriften.

Allerdings habe gerade der spezifisch reformatorische Wahrheitsbegriff, der als antithetisch zur vernunftbetonten scholastischen Theologie konzipiert worden sei, eine radikale Differenzierung von Glaube und Unglaube, wahrer und falscher Lehre ermöglicht. Seine Uneindeutigkeit habe jedoch zugleich bewirkt, dass Wahrheit durch ständige Schriftauslegung und historische Kontextualisierung der Aussagen Luthers erzeugt werden musste. Infolgedessen sei anstelle kontroverser theologischer Aussagen das Augsburger Bekenntnis, das eine protestantische Identität festschrieb, als historischer Kulminationspunkt der Reformation längerfristig in den Mittelpunkt des Erinnerns gerückt.

Der nachfolgende Vortrag von OLAF MÖRKE (Kiel) ging vom Wilhelmus-Lied – der späteren niederländischen Nationalhymne – als aktuellem Bezugspunkt aus. Das zentrale, zugleich aber unausgesprochene Motiv dieses um 1570 entstandenen Liedes – die rechtmäßig erkämpfte Freiheit im Gegensatz zur spanischen Tyrannei – sei in den „politischen Debatten der niederländischen Republik“ als „umkämpftes Gut“ und maßgebliches Motiv der Aufstandserinnerung identifizierbar. Aufgrund mangelnder Präzision sei das Freiheitsmotiv anschlussfähig für divergierende Interpretationen gewesen. Dies habe den Kampf um die Deutungshoheit über dieses wesentliche Erinnerungsnarrativ des Aufstandes ermöglicht und ihn zugleich begrenzt, da das Bekenntnis zur Freiheit ein allgemeines gewesen sei.

Daneben sei das Erinnern an den Aufstand vom Ideal der adelig-ständischen Mischverfassung geprägt und die Aufstandserinnerung an zentraler Stelle mit der fürstlichen Person Wilhelms von Oranien verknüpft gewesen, der im Auftrag der Stände die Freiheit erkämpft habe. Der permanente Verweis auf die Mischverfassung der niederländischen Republik sei Ausdruck der Dynamik, Flexibilität und Vieldeutigkeit ihres politischen Diskurses und Politikmodells sowie des Erinnerungsnarratives, auf dem beide beruhten.

Im 17. Jahrhundert habe daher das Freiheitsnarrativ vom Bild des Pater Patriae, mit dem sich Oraniens Nachkommen politisch legitimierten, wegführen können, hin zu einem Freiheitsbegriff ohne adelige Beteiligung. Die Kontrastierung der kollektiven Erringung der Freiheit mit dem Bild Oraniens als individuellem Freiheitshelden habe widerstreitenden Interpretationen der Respublica mixta entsprochen. So hätten sich die Deutungskämpfe um die Identität der Republik zwischen einer ständesouveränen Perspektive (kollektive Freiheitserringung) und einer dazu gegensätzlichen fürstlich-oranischen und daher auf die Person Wilhelms von Oranien bezogenen Sichtweise abgespielt.

KERSTIN WEIAND schloss hieran mit einem Vortrag zur englischen Erinnerung an die spanische Armada (1588) im „Widerstreit nationaler Identitäten“ an. Bis heute wird die (keineswegs kriegsentscheidende) Niederlage der Armada vonseiten der Forschung als wichtige Ikone englischer Erinnerungskultur betrachtet, die maßgeblich zur Entstehung einer nationalen Identität als Seemacht beigetragen habe. Dieses Bild erweise sich allerdings als korrekturbedürftig. Die frühe Erinnerung an das Ereignis, die vonseiten der englischen Regierung sehr bewusst gesteuert wurde, sei keineswegs von einem besonderen Triumphgefühl bestimmt worden, sondern sei im Gegenteil in hohem Maße defensiv ausgerichtet gewesen. Die Betonung der göttlichen ‚Deliverance’ und der inneren Eintracht sowie die Alterität zu Spanien habe so zur ‚Neuerfindung’ einer protestantischen Nation beigetragen. Angesichts innerer Konflikte sei die Armadaerinnerung so als Ressource zur Konstituierung eines integrativen nationalen Identifikationsraumes genutzt worden.

Das dadurch entstandene Erinnerungsmodell einer defensiven protestantischen Nation sei jedoch offen angelegt gewesen, weshalb es nach Elisabeths Tod, im Zuge des dynastischen Wechsels, erfolgreich habe aktualisiert werden können. Nach Beginn des Dreißigjährigen Krieges habe die Armadaerinnerung Eingang in die Kontroversen um ein englisches Eingreifen in den kontinentaleuropäischen Konfessionskrieg gefunden, in denen auch die Identität Englands und seine Rolle im konfessionell entzweiten Europa verhandelt wurden. Im Zuge heftiger Deutungskämpfe habe sich das defensive Erinnerungsnarrativ der Armada-Schlacht in diesem Kontext zu einem offensiven gewandelt, das Interventionsbefürworter zur Formulierung einer offensiven Führungsrolle Englands genutzt hätten, und so mittelfristig auch eine Rolle bei der Formulierung des englisch-britischen Seemachtsanspruchs spielen können.

Das England des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts nahm ULRICH NIGGEMANN mit einem Vortrag über die Erinnerung an die Glorreiche Revolution (1688/89) „zwischen Aneignung und Deutungskampf“ in den Blick. Im Vordergrund stand die Frage nach der Rolle der Revolutionserinnerung bei der Bildung verschiedener politischer Identitäten in den Folgejahrzenten der Revolution. Erste Versuche, ein affirmatives Erinnerungsnarrativ zu etablieren, hätten bereits 1689 eingesetzt. Inhaltlich sei dabei viel Freiraum vorhanden gewesen, solange die Revolution grundsätzlich bejaht wurde. Die so entstandene „multipolare Erinnerung“, habe der Aneignung durch verschiedene Interessengruppen offen gestanden, während der existierende Grundkonsens positiver Revolutionsdeutung durch den publizistischen Kampf gegen Revolutionsgegner aufrecht erhalten worden sei.

Vor dem Hintergrund massiver Auseinandersetzungen um das Wesen der nachrevolutionären anglikanischen Kirche und das Verhältnis von Kirche und Staat sei die Revolutionserinnerung zum Konfliktfeld konträrer Deutungen über Verlauf und Charakter der Revolution geworden, die entweder in der fürstlich-souveränen Intervention Wilhelms von Oranien (später Wilhelm III. von England) oder im Widerstand der englischen Nation das ausschlaggebende revolutionäre Moment gesehen hätten. Die Revolution selbst sei jedoch nicht infrage gestellt worden; vielmehr sei sie wesentlicher Bestandteil der Identität beider Seiten gewesen, die sich gegenseitig das Abweichen von ihren Prinzipien und Idealen unterstellten. Entgegen derartiger Deutungskämpfe habe die Erinnerung an die Revolution aufgrund des grundsätzlichen affirmativen Erinnerungsnarratives mittelfristig allerdings einen stabilisierenden, sogar einigenden Effekt bei der Konstituierung einer geschichtsbezogenen britischen nationalen Identität erzielen können.

MARIAN FÜSSEL (Göttingen) schloss die Vorträge mit seinen Ausführungen über die Erinnerung an den Siebenjährigen Krieg (1756-1763) bis ins frühe 19. Jahrhundert ab. Dabei stand für ihn besonders die Erinnerung an Schlachten des Krieges „als kulturelle Ressource“ mit realem materiellen Potenzial im Vordergrund. Nach Kriegsende habe Friedrich II. in Preußen begonnen, die Schlachten- und Kriegserinnerung streng zu kontrollieren, indem er das Entstehen nicht-offizieller alternativer Erinnerungsnarrative zu verhindern versuchte, weshalb eine umfassende historiografische Aufarbeitung des Krieges erst nach seinem Tod habe einsetzen können.

Zuvor schon sei es aber zur populären Medialisierung der Kriegsereignisse gekommen, die nach Beendigung des Krieges auch zur ökonomisch nutzbaren Erinnerungsressource wurde. Die kommerzielle Nutzung sei dabei in bereits moderner Anmutung mit patriotischer Identifikation einhergegangen; der Krieg habe zum „Konsumgut“ werden können. Einer ihrer Aspekte sei der kommerziell nur lokal bedeutsame allerdings für translokale patriotische Identifikation anschlussfähige bürgerliche Schlachtfeldtourismus gewesen.

Als umkämpfte Ressource habe sich die Kriegserinnerung abermals in den Napoleonischen Kriegen erwiesen, als die preußische Kriegspartei ebenso wie Napoleon versucht hätte, sich die Erinnerung an bestimmte Schlachten und Protagonisten des Siebenjährigen Krieges zum Zweck der Prestigegewinnung anzueignen. Besonders Napoleons Umgang mit der Erinnerung an die Rolle Friedrichs II. habe dabei langfristig nicht allein sein Prestige, sondern vor allem das Ansehen Preußens und seines bis heute populärsten Königs gestärkt.

Füssel nahm somit Erinnerung ausdrücklich als kommerziell nutzbare Ressource in den Blick, während die übrigen Beiträger einer politisch-kulturellen Perspektive verhaftet blieben. Ökonomische Kategorien wurden jedoch durch Begrifflichkeiten, wie Ressource oder Wahrheitsökonomie angedeutet. Somit wurde verdeutlicht, dass auch kulturelle Zusammenhänge über ihre eigenen, auf immaterielle Güter und symbolisches Kapital bezogenen Ökonomien verfügen.

Dementsprechend stellte HORST CARL (Gießen) in seinem Schlusskommentar die berechtigte Frage, ob die der Ökonomie entliehene Ressourcenmetapher tatsächlich einen Erkenntnisgewinn verspreche oder eher eine Konzession an das Motto des Historikertages darstelle. Die Ressourcenmetaphorik sei durch Sandl programmatisch entfaltet worden, indem er den Verwertungszusammenhang von Erinnerung als Grundlage der konfessionellen Wahrheitsdefinition thematisiert habe. Dadurch sei ein für die Frühe Neuzeit neuer Denkrahmen aufgezeigt worden: die Erinnerungswürdigkeit von Ereignissen durch ihre Historizität. Als exportierbare Produkte zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit spezifischer Interpretationen der Vergangenheit seien hierbei Jubiläen übrig geblieben. Dies jedoch – so die Kritik an Sandls Ansatz – führe weg von der Idee prozessualer Herstellung von Wahrheit per se unter Verwendung besagter Ressource.

Im Hinblick auf Mörkes Ansatz konstatierte Carl, es sei fraglich, ob man allein die Personalisierung speziell der niederländischen Aufstandserinnerung tatsächlich als Kontrast zu einer ständesouveränen Ausrichtung des Mischverfassungskonzeptes deuten könne. Immerhin habe die spätere Republik ebenfalls Heldenfiguren ‚generiert‘ – mit dem Unterschied, dass diese keine adeligen Anführer, sondern Seehelden gewesen seien. Helden seien mithin „Erinnerungsträger par excellence“ und keineswegs an spezifische Erinnerungsdiskurse gebunden.

Eine gewisse Problematik liege zudem in der Annahme der Ressourcenknappheit als Konfliktmotor. Zwar zeigten vor allem die Beiträge Weiands, Niggenmanns und Füssels wie Obrigkeiten versucht hätten, Erinnerungsprozesse zu steuern, alternative Erzählungen zu unterdrücken und Erinnerung künstlich zu verknappen, allerdings sei ebenso deutlich, dass derartige Verknappungsversuche durchaus erfolgreich unterlaufen würden. Dies lasse die erfolgreiche Verknappung von Erinnerung als fragwürdig erscheinen. Zusätzlich werfe es die Frage auf, ob Erinnerung – sofern sie nicht einer für Ressourcen üblichen begrenzten Verfügbarkeit unterliege – überhaupt als Ressource betrachtbar sei oder ob sie nicht eher als Medium oder Vermarktungsmechanismus bei der Distribution bestimmter Wirklichkeitsdeutungen gesehen werden müsse. Weitere generelle Fragen, die durch die Sektion aufgeworfen würden, bestünden darin, dass alle in ihrem Rahmen vorgestellten Erinnerungsdiskurse in affirmativen Kontexten stattgefunden hätten, wodurch eventuelle Gegennarrative radikalen Dissenses unberücksichtigt blieben. Vor diesem Hintergrund von umkämpfter Erinnerung zu sprechen sei offenkundig schwierig. Zudem fragte Carl, ob nicht ein Spezifitätsmangel der vorgestellten Erinnerungsnarrative feststellbar sei: Sie alle beinhalteten Erzählungen der ‚Befreiung‘, die schlechterdings konstitutiv seien für den „Narrationshaushalt“ praktisch aller Nationen.

Man kann in diesem letzten Punkt anstelle eines Problems zweifelsohne eine relevante Erkenntnis sehen. Ebenso ist zu festzuhalten, dass die verschiedenen Vorträge aufzeigen konnten, dass Erinnerungsprozesse sich in der Regel durch ein hohes Maß interpretatorischer Offenheit auszeichneten, wobei gerade der Spezifitätsmangel bestimmter Erzählungen und Wirklichkeitsinterpretationen dynamisierend wirkte, da er konkurrierende und zugleich affirmative Vergangenheitsdeutungen ermöglichte, die auf Basis eines geteilten Wertehorizonts miteinander konfligierten. Dies lieferte der Herausbildung und Entwicklung nationaler und/oder konfessioneller Identitäten ganz wesentliche Impulse, wie die Beiträge zur Sektion überzeugend nahelegen. Im Anschluss an Füssels Diskussionsbeitrag, der sich gegen eine rein essenzialistische Interpretation des Ressourcenbegriffs wandte und deren Charakter als Zuschreibung betonte, konnte zudem auf Carls Hinweis auf die Knappheit als Voraussetzung des Ressourcencharakters erwidert werden, dass Erinnerung als Ressource sich nicht zwangsläufig durch Knappheit, sehr wohl aber durch die Möglichkeit ihrer Verknappung auszeichnet, wodurch sie zum umkämpften Gut wird. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass der vormoderne Staat aufgrund fehlender Instrumentarien Schwierigkeiten hatte, diese Verknappung dauerhaft erfolgreich zu leisten.

Ausgehend von der Erfassung kollektiver Erinnerung als einer im Rahmen gesellschaftlicher Prozesse der Identitätsbildung, „verknappbaren“ Ressource (Füssel), als einem symbolisch-kulturellen Kapital, dessen Verfügbarkeit und Zugänglichkeit in der Frühen Neuzeit bis zu einem gewissen Grad regulierbar war, gelang es im Rahmen der Sektion der anhaltend aktuellen historischen Erinnerungsforschung einen neuen, interessanten Aspekt hinzuzufügen. Zusätzlich wurde durch die Feststellung, dass Kämpfe um die Aneignung dieser Ressource selbst ein zentraler Bestandteil besagter Kollektivierungsprozesse und ihrer immanenten Dynamik seien, eine kulturgeschichtliche Anwendung eines (aus ökonomischen Zusammenhängen entlehnten) auf Ressourcenverteilung und -konkurrenz bezogenen Konfliktbegriffes gewinnbringend ausgelotet.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Kerstin Weiand und Ulrich Niggemann (beide Marburg)

Marcus Sandl (Zürich): Luthers Erbe. Reformationserinnerung und konfessionelle Differenzsetzung in der Frühen Neuzeit

Olaf Mörke (Kiel): 'Freiheit' als umkämpftes Gut – Aufstandserinnerungen in den politischen Debatten der niederländischen Republik

Kerstin Weiand (Marburg): Memory War – Die Armada-Schlacht im Widerstreit nationaler Identitäten

Ulrich Niggemann (Marburg): "No Man presumes to call in Question the Revolution…". Die Erinnerung an die 'Glorious Revolution' zwischen Aneignung und Deutungskampf

Marian Füssel (Göttingen): Kampf der Erinnerungen. Das Gedenken an den Siebenjährigen Krieg als kulturelle Ressource

Horst Carl (Gießen): Kommentar


Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts