HT 2012: Ressourcen - Konflikte - Regeln: Die Verteilung von Amt, Würde und Einfluss im Zeichen der Geldwirtschaft im westlichen Mittelalter und im Byzantinischen Reich

HT 2012: Ressourcen - Konflikte - Regeln: Die Verteilung von Amt, Würde und Einfluss im Zeichen der Geldwirtschaft im westlichen Mittelalter und im Byzantinischen Reich

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2012 - 28.09.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Raoul Hippchen / Max Ritter, Historisches Seminar, Johannes Gutenberg Universität Mainz

Der Wettstreit um Ressourcen als Erklärungsmuster für politische Entscheidungen und Entwicklungen ist in der modernen Forschung ein relativ junges Thema. Sehr deutlich treten solche Konfliktsituationen bei (Neu-)Besetzungen von Ämtern zutage. Die Ämtervergabe scheint sich für eine ressourcenorientierte Perspektive anzubieten: Schon die Ämter selbst können als Ressourcen gelten und waren für ihre Inhaber mit dem Zugang zu materiellem wie sozialem Kapital verbunden. Zudem konnte die Aufwendung von Ressourcen bei der Auswahl der Kandidaten eine wichtige Rolle spielen. Die von Johannes Pahlitzsch und Joachim Schneider konzipierte Sektion näherte sich mit dieser Perspektive der Frage, wie in verschiedenen Kontexten Regeln entwickelt wurden, um die Ämtervergabe zu ordnen, und welchen Stellenwert dabei verschiedene Ressourcen einnahmen. Der gewählte Ansatz zielte auch auf einen geographischen und institutionellen Vergleich, so dass Strategien der Ämterverteilung im westlichen Spätmittelalter (römische Kirche, Fürstentümer und römisch-deutsches Königtum) und im Byzantinischen Reich des 10. bis 12. Jahrhunderts in den Blick genommen wurden.

Im ersten Beitrag beschäftigte sich ANDREAS MEYER (Marburg) mit der Vergabe kirchlicher Benefizien durch die römische Kurie. Nach Meyer habe die Summe der verschiedenen Pfründen eine unvergleichliche Vermögens- und Verfügungsmasse gebildet, die – anders als erblich gewordene Lehen – in jeder Generation neu zu verteilen gewesen sei. Eingriffe der Päpste bei der Pfründenvergabe seien seit dem Investiturstreit zunehmend zentralisiert und durch das Kirchenrecht systematisiert worden. Dabei sei vor allem die Besetzung iure praeventionis – also eine Exspektative auf eine noch nicht erledigte Pfründe – zur üblichen Art geworden, eine Supplik an die Kurie positiv zu beantworten. Der von Papst Bonifaz VIII. in Auftrag gegebene Liber Sextus Decretalium habe 1298 wirkungsvoll festgesetzt, dass eine päpstliche Prävention stets allen anderen Anwartschaften vorgehen sollte. Allerdings sei schon unter Papst Johannes XXII. die Nachfrage nach päpstlichen Präventionen größer als die Anzahl freiwerdender Pfründen gewesen. Die zunächst zur Regelung angewandte chronologische Reihung der Suppliken sei schon bald angepasst worden: Die Petenten seien nach Entscheid des Papstes in Gruppen geordnet worden, denen jeweils ein Datum zugewiesen worden sei. Bei dieser Hierarchisierung der Ansprüche hätten etwa unter Clemens VII. die eigenen Familiaren die erste Gruppe mit dem besten Datum gebildet, während das späteste und schlechteste Datum an die armen, unbepfründeten Kleriker gegangen sei. Dieses System habe trotz zahlreicher Detailbestimmungen immer in Kauf genommen, dass die Kurie in den Worten Meyers „Schicksal spielte“. Die verschiedenen Reformen des 15. Jahrhunderts, die der ordentlichen Kollatur neues Gewicht verliehen, hätten die päpstliche Verfügungsmasse geschmälert, was zur Verschärfung des Konflikts um das verbliebene Angebot und in der Folge zu neuen Kanzleiregeln geführt habe. Da bis auf Reisekosten und die Taxen an der Kurie Geld bei der Pfründenvergabe laut Meyer keine Rolle spielen durfte, habe man über administrative Regeln andere Wege gefunden, Konflikte zu vermeiden bzw. zu entscheiden. Die Hierarchisierung habe die Vergabemechanismen automatisiert. So seien die Stellen zwar effektiv besetzt worden, allerdings sei damit nicht über die Eignung der Kandidaten befunden worden, während einzelne Gruppen von vorne herein stark benachteiligt gewesen seien. Am Ende hätten die Nachteile des Systems schließlich seinen ursprünglichen Vorteil überwogen.

Der Beitrag von PETRA SCHULTE (Rom) wandte sich den Auseinandersetzungen über die Vergabe von Ämtern und Würden an weltlichen Fürstenhöfen zu. An den Anfang stellte Schulte die Feststellung, dass die Verteilungsgerechtigkeit im Sinne der modernen westlichen Demokratien ein Hauptthema der gegenwärtigen Politik sei. Allerdings reichten die Debatten darüber sehr viel weiter zurück und ließen sich bereits im 13. Jahrhundert fassen. Die damaligen Autoren hätten in Anlehnung an Aristoteles die justicia distributiva auch bei der Ämterbesetzung nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit bewertet. Hier ging es nicht um eine Verteilung zur Veränderung sozialer Ungleichheiten, sondern um die Frage, was wie und an wen verteilt werden konnte. Diesen europaweiten Diskurs des Spätmittelalters und seinen Einfluss untersuchte Schulte vor allem am Beispiel des burgundischen Hofes. In der zeitgenössischen Theorie sei die Proportionengleichheit zur ethisch-moralischen Maßgabe geworden, verbunden mit der Forderung einer Verteilung nach rational-verbindlichen Kriterien. Die Ausstattung mit Ämtern und Kapital habe demzufolge nicht von persönlichen Beziehungen abhängen, sondern Qualifikation bzw. Leistung widerspiegeln sollen. Die Praxis habe jedoch reichlich Anlass für Kritik geliefert. Besonders deutlich werde deren Stoßrichtung bei Guillaume Fillastre, Kanzler des Ordens vom Goldenen Vlies. Der gelehrte Rat habe moniert, dass die ehrlichen Diener weniger verdienten als die unehrlichen, was die Gerechtigkeit pervertiere und zerstöre. Stattdessen habe Fillastre eine Verteilung der Ressourcen nach dem Leistungsprinzip verlangt, weswegen ihm Ämterkauf oder -pacht als besonders kritikwürdig erschienen seien. Gegenüber ähnlichen Vorwürfen auf einer Sitzung des Vlies-Ordens im Mai 1473 habe Herzog Karl der Kühne die Ämterpacht mit dem Argument verteidigt, höherer Gewinn sorge für größere Bereitschaft, für Gerechtigkeit zu sorgen. Das Streben nach objektivierbaren Regeln sei hier durch den Nutzen des Fürsten behindert worden. Gerade das hier deutlich werdende Zusammenspiel von (mitunter gegenläufigen) Theorien und Praktiken der Ressourcenverteilung werfe ein Licht auf die tatsächlichen Zustände und Denkweisen, so Schulte. Mit Blick auf die Frage, welche Narrative für eine Ressourcengeschichte taugen könnten, plädierte Schulte für eine Beschäftigung mit der jeweiligen Definition von Verteilungsgerechtigkeit in einer Gesellschaft. Wenn auch die spätmittelalterliche Theorie vielfach am höfischen System gescheitert sei, so wirke der damals aufgeworfene Diskurs doch bis heute nach.

Im dritten Sektionsbeitrag behandelte JOACHIM SCHNEIDER (Mainz) die Rolle von Ressourcen bei der Ausbildung des Kurfürstenwahlrechts. Einleitend verwies Schneider auf das grundsätzliche Forschungsproblem der Entstehung des Kurfürstenkollegs und zitierte Thomas Ertls Forderung nach der Berücksichtigung möglichst vieler Faktoren, der am ehesten durch Franz-Reiner Erkens‘ Entwicklungstheorie entsprochen würde. Mit dem Ziel einer stärkeren Akzentuierung auch ökonomischer Faktoren in diesem Entwicklungsprozess griff Schneider die seiner Ansicht nach vernachlässigte bzw. von Hugo Stehkämpfer vorschnell verneinte Frage auf, wie sich der Einsatz von Geld und die Wahlmechanismen zueinander verhielten. Als besonders relevant für diese Frage erscheine die Doppelwahl von 1257, bei der erstmals die sieben Kurfürsten als entscheidendes Wahlgremium erkennbar würden. Hier hätte vor allem Richard von Cornwall seinen potentiellen Wählern hohe monetäre Angebote unterbreitet, die in den verschiedenen Verträgen klar als Gegenleistungen für die Stimmabgaben hervortreten würden. Voraussetzung für eine solche Einflussnahme sei die Entwicklung der Geldwirtschaft im „langen 13. Jahrhundert“ gewesen. Zeitgenössische Kritik an diesem Phänomen wollte Schneider vor allem als politische Aussagen verstanden wissen, ohne dass daraus eine Wahrnehmung als Korruption im heutigen Sinne abzuleiten wäre.

Schneider formulierte vier Faktoren, von denen der Preis der Wahlstimmen abhängig gewesen sei: 1. Ressourcenpotential und soziale Geltung des Bewerbers; 2. Die Zahl der konkurrierenden Bewerber; 3. Der situationsbedingte Wille der Wähler, den Preis hochzutreiben; 4. Die Legitimität des Vorgangs in der Einschätzung der Beteiligten. Für diese als überzeitlich angenommenen Faktoren und ihre Bandbreite lieferte Schneider Beispiele aus verschiedenen Wahlen. Im Zusammenhang mit der Ausbildung der Regeln der Königswahl seien vor allem zwei Entwicklungen wichtig. Zum einen seien die der Wahl vorangehenden Absprachen durch die fixen Kosten kalkulierbar geworden. Zum anderen ließe sich ein ressourcengeschichtliches Argument für die schnelle Ausbildung eines exklusiven Wählerkollegs finden. Der Ressourcenfluss an die „Vorwähler“ (insbesondere die rheinischen Erzbischöfe und der Pfalzgraf bei Rhein) habe deren Hervorhebung begünstigt und gefestigt, auch weil andere potentielle Wähler aufgrund fehlender Anreize das Interesse an der Wahlbeteiligung verloren hätten. Damit ließe sich der Entwicklungstheorie eine ökonomisch-anthropologische Komponente hinzufügen. Die Geldflüsse seien keine unregelmäßigen, nebensächlichen Korruptionsaffären gewesen, sondern ein wichtiger Faktor bei der Ausbildung und Funktionalisierung des Kurfürstenwahlrechts.

Abschließend sprach JEAN-CLAUDE CHEYNET (Paris) zur Situation im Byzantinischen Reich im 10. bis 12. Jahrhundert. Jegliche Ämter und Privilegien seien vom Kaiser ausgegangen. Durch Psellos‘ Zeugnis sei deutlich, dass Würden (Axiomata) mitsamt deren Vergütung (Rogai) weitergereicht werden konnten, und dadurch zu einem Tauschgut gerieten, welches aufgrund des festgelegten Salärs zu einem Investment werden konnte. Solche Transfers habe es nicht nur in Konstantinopel, sondern auch in den Provinzen gegeben, wie Eustathios Boïlas zeige. Cheynet vermutet deshalb, dass die meisten Begünstigten durch Vermittlung höherstehender Würdenträger ihre Würden erlangten. Dies gelte ebenso für Ländereien: Der Kaiser habe mittels des Charistikariats über Klosterbesitz verfügt und diesen an Günstlinge verteilt. Auch Pronoiai (Steuererträge eines Gebiets) wären weitergereicht worden. Trotz weniger Zeugnisse sprach Cheynet von einer üblichen Praxis. Tod oder Usurpationsversuche der Begünstigten hätten deren Würden/Ämter wieder auf den Kaiser zurückfallen lassen. Der sich ergebende Kreislauf von Würden und Ämtern habe sichergestellt, dass der Kaiser beständig seine Unterstützer bedenken konnte.

Des Weiteren bezog Cheynet jene Titel- und Ämtervergaben ein, die im Verlaufe von Rebellionen erfolgten. Sowohl Usurpatoren wie auch die vom Sturz bedrohten Kaiser hätten mittels Ernennungen von Schlüsselfiguren im feindlichen Lager gesucht, die Macht des Gegners zu untergraben, wobei der Usurpator sich auf Zusagen prospektiver Zahlungen habe beschränken müssen. Die hierfür ausgefertigten Chrysobulla seien blank ausgestellt gewesen; einerseits um Verhandlungsspielraum zu erhalten, andererseits um das Enttarnungsrisiko für den avisierten Überläufer zu mindern. Zudem habe die Titelvergabe eine gewichtige Rolle bei der Integration von Armeniern und Bulgaren, sowie im diplomatischen Verkehr gespielt. Beispielsweise habe Michael VII. an Robert Guiscard Ernennungsurkunden übersandt, welche der Normannenherzog nach eigener Maßgabe unterverteilte. Der Vorteil gegenüber einer Tributzahlung sei die nominelle Loyalitätsbeziehung zwischen Kaiser und normannischen Adel gewesen, obgleich aufgrund der Rogai de facto eine tributäre Beziehung entstanden sei. Insgesamt habe der Kaiser stets einen enormen Vermögensvorsprung vor der Aristokratie zu behaupten vermocht. Im Falle einer bedrohlichen Vermögensakkumulation in einer Adelsfamilie sei der Kaiser zur Konfiskation geschritten. Vermittelt durch den Adel habe das gesamte Reich an der Ressourcenverteilung partizipiert und in indirekter Abhängigkeit zu kaiserlichen Gunstbezeugungen gestanden, wodurch der Zusammenhalt zwischen Provinz und Zentrale gewährleistet wurde.

Als erster der beiden Diskutanten konstatierte WOLFRAM BRANDES (Frankfurt am Main), dass zumindest drei Forschungsperspektiven auf die Problemstellung nicht angesprochen worden seien: 1. Das römische Recht könne die ideellen Ursprünge einer ‚gerechten‘ Ressourcenverteilung aufdecken; 2. Eine christlich-theologische Annäherung könne lohnend sein – hätten sich doch bereits Kirchenväter wie Gregor von Nyssa zur Verteilungsgerechtigkeit geäußert; 3. Der Korruptionsbegriff sei insgesamt zu verwerfen, weil er durch Vorstellungen des 19. Jahrhunderts überformt worden sei. Da beinahe jede Amtsbesetzung mit einem Ressourcenaustausch verbunden gewesen wäre, ginge eine Deutung als korrumpierender Akt an der historischen Realität vorbei. Er pflichtete Cheynet insgesamt bei und unterstrich, dass das Byzantinische Reich (bis 1204) im Unterschied zum lateinischen Westen ein vormoderner Zentralstaat gewesen sei, der deshalb andere Formen und Möglichkeiten der Ressourcenverteilung gehabt habe. Die Konzentration Cheynets auf das 11. und 12. Jahrhundert sei richtig und unumgänglich, weil aus der Zeit davor relevante Quellennachrichten marginal seien. Dies bringe zwar die Schwierigkeit mit sich, dass Pronoia und Charistikariat erst zur behandelten Zeit aufgekommen seien, dennoch wäre eine ähnliche Situation in früheren Jahrhunderten ableitbar. Insgesamt sei der Ressourcenzugang über soziale Netzwerke sowie den persönlichen Zugang zum Kaiser bestimmt worden. Bei Ämtern sei die Erblichkeit üblich gewesen, obgleich sie erst für die Zeit ab dem 11. Jahrhundert wegen der sich entwickelnden Gentilnamen offenkundig wird.

In seiner abschließenden Stellungnahme sah JÖRG ROGGE (Mainz) durch die mediävistischen Beiträge insbesondere diverse Möglichkeiten illustriert, den Zugang zur Ressource „Amt“ zu rationalisieren. Bei seinem Fazit stellte er heraus, dass das päpstliche Präventionssystem durch die systematische Anwendung objektivierbarer Kriterien im Ansatz ein ideales Verteilungssystem gewesen sei. Hinsichtlich der Praxis in den westlichen Fürstentümern verwies Rogge darauf, dass man das Generieren von Ressourcen durch den häufig gerügten Ämterkauf durchaus auch als Faktor der inneren Staatswerdung begreifen könne. Den Geldeinsatz bei der römisch-deutschen Königswahl bezeichnete er als stabilisierenden Faktor, der – mit Wahlnorm und -praxis ins Verhältnis gesetzt – einen Zugang zum Gefüge zwischen König und Fürsten bieten könne. Eine Gemeinsamkeit der Fürsten, Könige, Kaiser und Päpste sei die Tatsache, dass für sie die Verfügung über Ämter eine ganz wesentliche Ressource dargestellt habe. Die Verleihung eines Amts sei stets auch eine Maßnahme zum Gewinn von Loyalität bzw. politischer Unterstützung gewesen, mit der bereits erbrachte oder noch zu erwartende Leistungen verknüpft worden seien. Abschließend benannte Rogge drei heuristische Möglichkeiten ressourcengeschichtlicher Ansätze zur mittelalterlichen Ämtervergabe: 1. Eine stärkere Beachtung der materiellen Dimension des Sozialen; 2. Eine Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit moderner Begriffe wie Korruption; 3. Eine Beschäftigung mit der zeitgenössischen Kritik an der Vergabepraxis, die auch die konkrete Agenda der Kritiker einbeziehen müsste.

Die auf reges Publikumsinteresse gestoßene Sektion zeigte neben unterschiedlichen Problemfeldern bei der Verteilung von Ressourcen nicht nur Mechanismen zur Lösung von Ressourcenkonflikten auf, sondern auch unterschiedliche Herangehensweisen an den Gegenstand. Dabei machte die Sektion den Gewinn einer ressourcenorientierten Perspektive auf die Vergabe von Ämtern sowie auf soziale Beziehungen im Allgemeinen deutlich. Als fruchtbar erwies sich auch der transdisziplinäre Blick auf sowohl den lateinischen Westen als auch Byzanz.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Johannes Pahlitzsch (Mainz) / Joachim Schneider (Mainz)

Andreas Meyer: Konfliktvermeidung durch Hierarchisierung von Ansprüchen. Prärogativen im Kampf um kirchliche Benefizien im Spätmittelalter

Petra Schulte: Der Fürst und die Verteilung knapper Ressourcen im europäischen Spätmittelalter

Joachim Schneider: Das Kurfürstenkolleg oder: Von der Organisation politischer Entscheidungen bei knappen Ressourcen

Jean-Claude Cheynet: Recevoir pour donner au sein de l'élite aristocratique byzantine (Xe-XIIe s.)

Diskutanten: Wolfram Brandes / Jörg Rogge


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts