Ausnahmezustände. Subjekt- und Gesellschaftskonstitution und ihr Wandel seit 1945

Ausnahmezustände. Subjekt- und Gesellschaftskonstitution und ihr Wandel seit 1945

Organisatoren
Zeitgeschichtlicher Arbeitskreis Niedersachsen (ZAKN); Universität Göttingen
Ort
Göttingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.06.2012 - 16.06.2012
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Von
Jens Elberfeld, Bielefeld Graduate School in History and Sociology, Universität Bielefeld

Die Rede vom Ausnahmezustand ist in den vergangenen Jahren zum Allgemeinplatz medialer Berichterstattung und tagesaktueller Zeitdiagnosen geworden. Man denke nur an die anhaltende Krise der Finanzmärkte, bürgerkriegsähnliche Verhältnisse und so genannte fallen states von Syrien bis Somalia oder auch an Tendenzen zur Beschneidung oder gar Aufhebung zentraler Grundrechte im globalen war on terror. Letzteres nahm der italienische Philosoph Giorgio Agamben zum Anlass, seine Theorie des Ausnahmezustands zu entwerfen, welche foucaultsche Biopolitik und das Souveränitätskonzept Carl Schmitts zu verbinden sucht.

Der Zeitgeschichtliche Arbeitskreis Niedersachsen (ZAKN), erstmals nach dem Abschied von Bernd Weisbrod unter der Leitung von Dirk Schumann, nahm sich auf einer Tagung in Göttingen dieser Thematik an.

In ihrer Einführung gaben die Veranstalter DIRK SCHUMANN (Göttingen) und CORNELIA RAUH (Hannover) einen Überblick zum konzeptionellen Rahmen der Tagung. Neben dem bereits erwähnten Giorgio Agamben und der Beschäftigung mit staatlichem Handeln in „großen Ausnahmezuständen“ wollte man auch die Ebene des Alltags und der individuellen Erfahrungen und Erwartungen in den Blick nehmen. Hierzu diente unter anderem die Bezugnahme auf Victor Turners anthropologisches Modell des Liminoiden und Liminalen, womit gerade auch die Entstehung neuartiger Praktiken erklärt werden kann. Ferner warf Schumann den Namen William Reddy und dessen „emotional regime“ in den Ring, welches gleichwohl kaum aufgenommen wurde, obwohl sich etliche Vorträge mit emotionsgeschichtlichen Themen beschäftigten. Cornelia Rauh wies zudem auf den Umstand hin, dass sich fast alle Referentinnen und Referenten auf die 1970er- und 1980er-Jahre konzentrierten und führte dies neben anderem auf den jetzt möglich gewordenen Zugang zu den entsprechenden Archiven zurück. Abschließend unterschied sie zwischen verschiedenen „Aggregatzuständen“ des Ausnahmezustands. Dieser kann länger anhalten aber auch eine bloß flüchtige Situation meinen, er kann Kollektive ebenso betreffen wie Individuen, neben deren Psyche auch ihren Körper befallen und nicht zuletzt können verschiedene Akteure involviert sein. Unterteilt in sechs thematische Sektionen wurden anschließend die zahlreichen Facetten beleuchtet.

Die erste Sektion beschäftigte sich mit Konzepten des Ausnahmezustands in westlichen und östlichen Gesellschaften und bewegte sich vorrangig auf politischem und rechtlichem Terrain. RÜDIGER GRAF (Bochum) warf in seinem Vortrag zu Souveränitätsstrategien in der Ölkrise die Frage auf, ob es sich hierbei überhaupt um einen Ausnahmezustand gehandelt habe. Zwar habe sie dramatische Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft gezeitigt, ein Mangel an Öl oder größere und lang anhaltende Auswirkungen habe sie aber nicht gehabt. Erst wenn man das Souveränitätskonzept weiter fasse, würde sich zeigen, wie es zur Neuverhandlung staatlicher Souveränität, etwa durch internationale Vertragswerke, kam. MALTE ROLF (Bamberg) untersuchte das scheinbare Paradox eines permanenten Ausnahmezustands, wie er ihn für die Sowjetunion nach 1945 ausmachte. Unter Stalin habe sich eine Mobilisierungsdiktatur ausgebildet, welche mittels der Inszenierung von Außeralltäglichkeit die Bewältigung des Alltags im Zeichen der Mangelwirtschaft begleitete. Nichtintendierter Effekt der Entstalinisierung war, so Rolf, die zunehmende Wahrnehmung des Alltags als ständigem Ausnahmezustand, gerade weil die Versorgungslage besser wurde und die Verheißungen der Konsumgesellschaft lockten. Aufgrund dessen habe die kommunistische Herrschaft an Legitimität verloren. PETRA TERHOEVEN (Göttingen) wandte sich dem Kampf der RAF gegen den bundesdeutschen Staat zu. Indem sie Terror als Kommunikationspraxis begriff, analysierte sie die gegensätzlichen Strategien der beteiligten Akteure. Diese müsse man vor dem Hintergrund früherer Erfahrungen und allen voran des Nationalsozialismus sehen. Nicht nur die radikale Linke habe sich darauf bezogen, um die BRD zu delegitimieren, auch die konservativen Oppositionsparteien CDU und CSU hätten sich dessen bedient, um das Vorgehen der sozialliberalen Koalition zu kritisieren und vor Weimarer Verhältnissen zu warnen. In seinem Kommentar gab MANFRED HILDERMEIER (Göttingen) kritisch zu bedenken, ob tatsächlich ein Ausnahmezustand vorlag oder ob man es nicht eher mit Krisen zu tun hätte, die sektoral begrenzt seien.

In der zweiten Sektion standen Formen staatlicher Kontrolle und Überwachung im Mittelpunkt. JONATHAN VOGES (Hannover) untersuchte die Volkszählung der 1980er-Jahre sowie die zeitgenössische Kritik an ihr und verortete dies im Wechselspiel von Planungseuphorie und Technikskepsis. EVA OBERLOSKAMP (München) ging der computergestützten Terrorismusbekämpfung und der daraus resultierenden Angst vor dem „gläsernen Bürger“ nach. Im Zuge technologischer Entwicklungen habe seit den 1960er-Jahren der Computer Einzug gehalten in die Polizeiarbeit – und demnach vor der terroristischen Herausforderung des Staates. Auf Grund der Neuartigkeit war jedoch weder die Verwendung eindeutig festgelegt noch existierten rechtliche Beschränkungen. Erst gegen Ende der 1970er-Jahre habe sich ein öffentliches Problembewusstsein und eine bis heute virulente Debatte um Datenschutz entfaltet. CHRISTOPH GUSY (Bielefeld) wies in seinem Kommentar, neben einem kurzen juristischen Exkurs, auf den zeitgeschichtlichen Kontext um 1980 hin. Habe nach 1968 und unter dem Slogan mehr Demokratie zu wagen, die Partizipation des Bürgers am Staat einen Aufschwung erfahren, so habe sich dies Anfang der 1980er Jahre gewandelt und der einzelne Bürger sei zunehmender staatlicher Kontrolle ausgesetzt gewesen. In der anschließenden Diskussion wurde von Marcel Streng der Aspekt der Materialität des Computers aufgegriffen. Detlef Siegfried betonte zudem die enorme Bedeutung des Radikalenerlasses für die Wahrnehmung des Überwachungsstaats.

Die dritte – schlicht mit Recht betitelte – Sektion wurde von KARL CHRISTIAN FÜHRER (Hamburg) eröffnet. In seinem Vortrag zu Hausbesetzungen in den 1970er- und 1980er-Jahren verstand er diese als Ausnahmezustände, da sie einen Angriff auf das Recht auf Privateigentum darstellten. Führers Interesse galt besonders den Sympathien für die Besetzer, welche er auf ein weitverbreitetes Unbehagen an urbaner Kultur zurückführte. Erst in diesem Kontext hätten sich die Besetzer als Vertreter des Allgemeinwohls zu inszenieren vermocht. TILMANN SIEBENEICHER (Göttingen) nahm die letzten Tage der DDR in den Blick. Die generationale Prägung vieler Funktionsträger als Kämpfer gegen den Faschismus habe dazu beigetragen, die DDR als bedrohte Gesellschaft im Ausnahmezustand wahrzunehmen. Während der Ereignisse im Herbst 1989 habe diese retrospektive Fixierung maßgeblicher Funktionärskreise gleichwohl einen nichtintentdierten Effekt gehabt. Selbst in den Kampfgruppen, die zur Niederschlagung der Proteste eingesetzt werden sollten, habe diese Sicht der Dinge Zweifel an der Realitätswährnehmung seitens der SED-Führung gesät, weshalb sie schlussendlich nicht eingriffen. KLAUS WEINHAUER (Bielefeld/Berlin) merkte in seinem Kommentar an, stärker zwischen Staat und Gesellschaft zu trennen respektive die Unterscheidung selbst als ein Teil des untersuchten Problems zu verstehen.

Akteure und ihre sozialen Milieus rückte die vierte Sektion in den Mittelpunkt. Während sich TOBIAS HOF (München) der italienischen „Bewegung von ’77“ aus Spontis und Autonomen zuwandte, untersuchte JOACHIM HÄBERLEN (Berlin) die Proteste und Aktionen der Jahre 1980/81 in Berlin und Zürich, welche als Geburtsstunde der Autonomen im deutschsprachigen Raum gelten. Ganz bewusst hob er in seinem Vortrag auf die Ereignishaftigkeit und deren Erfahrung ab. DETLEF SIEGFRIED (Kopenhagen) warnte in seinem kritischen Kommentar sowohl vor einer Entkontextualisierung als auch vor einer unreflektierten Übernahme von Selbstbeschreibungen. In der engagierten Diskussion wies Hanno Balz (Lüneburg) auf die bedeutsame Rolle von Männlichkeit hin – Stichwort Mackermilitanz – und wurde dabei von Inge Marzolek (Bremen) energisch unterstützt, die den Gebrauch von Gender als analytischer Kategorie einforderte.

Ausnahmezustände können nicht nur Gesellschaften, sondern ebenso Subjekte befallen, wie die Vorträge der fünften Sektion darlegten. SANDRA FÜRGUT (München) zeigte dies an Hand des Schizophreniediskurses der deutsch-deutschen Psychiatrie der 1960er- und 1970er-Jahre, welcher Psychosen als liminale Erfahrungen konzipierte. Neuartige Methoden wie die Therapeutische Gemeinschaft stellten diesbezüglich „passagere Situationen“ bereit, vermittels derer man Patienten die Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen suchte. Der gesellschaftlich breit geführte Diskurs habe zum Verschwimmen der Grenzen zwischen Normalität und Wahnsinn beigetragen und paradoxerweise sowohl zur Entpsychiatrisierung als auch zur Psychologisierung der Gesellschaft geführt. CHRISTIAN DE VITO (Amsterdam) verglich die Ansätze der Reform- und Antipsychiatrie in Italien und den Niederlanden der 1960er- bis 1980er-Jahre miteinander. Während die Akteure südlich der Alpen ihre Arbeit explizit politisch verstanden, das Kollektiv ins Zentrum rückten und aus den Anstalten in die Gesellschaft strebten, betonten ihre nordeuropäischen Kollegen die individuelle Subjektivität der Patienten und die Schaffung einer geschützten Gemeinschaft innerhalb der Psychiatrie. MAIK TÄNDLER (Göttingen), der für die kurzfristig erkrankte Doris Kaufmann (Bremen) als Kommentator eingesprungen war, betonte erneut die Frage nach der jeweiligen Konstruktion von Normalität. Des Weiteren wies er auf Unterschiede zwischen Reform- und Antipsychiatrie hin und erläuterte dies am westdeutschen Beispiel des Heidelberger Sozialistischen Patientenkollektivs. In der anschließenden Diskussion regte Lu Seegers (Hannover) an, die Rolle der Pharmaindustrie mit in den Blick zu nehmen.

In der letzten Sektion wurden zwei Fälle körperlicher Ausnahmezustände betrachtet. HANNAH AHLHEIM (Göttingen) diente das spektakulär in Szene gesetzte Schlafentzugsexperiment eines New Yorker Radio-DJs Ende der 1950er-Jahre dazu, die Geschichte der Schlafforschung im Rahmen von Kaltem Krieg und Fordismus zu verorten. Durch die angestrebte Beherrschung des Körpers hätten die Individuen selber zur Kolonialisierung ihrer Lebenswelt beigetragen. MARCEL STRENG (Köln/Bielefeld) richtete die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf das Phänomen des Hungerstreiks, welcher in den 1970er- und 1980er-Jahren zur alltäglichen politischen Praxis geworden war. So hätten die Gefangenen der RAF auf diesem Weg versucht, sogar noch in der Isolationshaft Widerstand zu leisten. Zur Verfügung stand ihnen dabei ein diffundierendes „Hunger-Wissen“, das konkrete Handlungsanweisungen und Techniken vermittelte. Der westdeutsche Staat und insbesondere die betroffenen Gefängnisärzte sahen sich dem Dilemma ausgesetzt, entweder zum Mittel der Zwangsernährung greifen oder aber den Tod des Patienten in Kauf nehmen zu müssen. Dies habe Anfang der 1980er Jahre zur Problematisierung sozialstaatlicher Staatsräson seitens der CDU/CSU und der Grünen geführt, welche aus unterschiedlichen Beweggründen für die Übernahme von Selbstverantwortung votierten. In seinem instruktiven Kommentar plädierte THOMAS ALKEMEYER (Oldenburg) dafür, nicht vom Körper als gegebener Einheit aus zu denken, sondern von der Praxis her zu fragen, wie der Körper zu einem Aktant und Träger von agency im öffentlichen Raum werde. Ferner sei zu überlegen, inwiefern die Abweichung von Routinen des Alltags, etwa eine durchfeierte Nacht anstelle des empfohlenen achtstündigen Schlafes, mittlerweile nicht faktisch zur Normalität geworden sei.

Nicht erst die Abschlussdiskussion führte vor Augen, dass die Tagung einerseits viele interessante Themen zusammenbrachte und weiterführende Fragen evozierte. Andererseits blieb bis zum Schluss unklar, was der Begriff des Ausnahmezustandes Neues zu tage fördert bzw. was der kleinste gemeinsame Nenner der disparaten Beiträge sein sollte. Das beginnt schon mit der Frage, ob man den Begriff analytisch fasst oder aber seine Verwendung durch die jeweiligen Akteure erforscht. Allerdings sprachen diese höchst selten dezidiert von Ausnahmezustand, weshalb es zumindest notwendig erscheint, die Perspektive auf die Ebene des Wortfelds zu erweitern, wie Joachim Häberlen anmerkte. Gebraucht man den Begriff indes analytisch, so liegt ein Problem in der semantischen Vielschichtigkeit und divergierenden Verwendung in den einzelnen Beiträgen. Wenigstens drei verschiedene Ansätze trafen aufeinander: Erstens Ausnahmezustand als rechtliches und politisches Phänomen, zweitens als eine Phase tiefgreifender Krisenerfahrungen und instabiler sozialer Ordnungen und drittens Ausnahme​situation als Ausbruch aus bestehenden Strukturen und Verhältnissen. Im Sinne des Konzepts des Liminoiden oder auch, wie Hanno Balz anmerkte, der Heterotopie ließe sich dergestalt die mitunter bloß flüchtige Schaffung von Neuem untersuchen. Unter Verweis auf die Neue Politikgeschichte schlug Marcel Streng vor, rechtlich-politische Ausnahmezustände und die entsprechenden Selbstbeschreibungen der Akteure in der Analyse konsequent zu verbinden.

Eine weitere fundamentale Frage betraf den Epochenbezug. Waren die Nachkriegsgesellschaften anfälliger für Ausnahmezustände oder gab es nicht schon in früheren Zeiten vergleichbare Umbruchphasen und tiefgreifende Konflikte, worauf Gunilla Budde (Oldenburg) aufmerksam machte. Im Anschluss an die governmentality studies, postmarxistische Regulationstheorie oder auch Studien zum Normalismus wäre es jedoch bedenkenswert, inwiefern es nicht doch eine zeitliche Spezifik gibt. Legt man der Untersuchung ein breites Verständnis von Ausnahmezustand zugrunde und analysiert dessen Funktion für die Konstitution von Subjekt und Gesellschaft, könnte sich zeigen, wie Regierungspraktiken seit den späten 1960er Jahren vermehrt auf eben jenen Zustand zurückgreifen, beispielsweise in der Flexibilisierung von Arbeit und der Entstandartisierung von Erwerbsbiographien. Mit Bezug auf Maren Möhrings Besprechung von Anselm Doering-Manteuffels und Lutz Raphaels im wahrsten Sinne des Wortes epochemachendem Buch „Nach dem Boom“ würde man auf diese Weise eine subjektgeschichtliche Perspektive auf die Zeit „Nach der Disziplinargesellschaft“1 werfen können.

In pragmatischer Absicht würde es aber vielleicht schon ausreichen, die faktische Heterogenität des Ansatzes offenzulegen und Ausnahmezustand vorrangig als heuristisches Instrument zu nutzen. Zumindest waren die Fülle an guten Vorträgen ebenso wie die lebhaften Diskussionen ein Indiz für die unzweifelhafte Produktivität des gewählten Zugangs zur Zeitgeschichte.

Konferenzübersicht:

Dirk Schumann (Göttingen) / Cornelia Rauh (Hannover): Begrüßung und Einführung

I. Westliche und östliche Gesellschaften und Konzepte des Ausnahmezustands

Rüdiger Graf (Bochum): Westliche Welt im Ausnahmezustand? Souveränitätsstrategien in der Ölkrise 1973/74

Malte Rolf (Bamberg): Die Permanenz des Ausnahmezustands: Alltag in der Sowjetunion in Zeiten von Mobilisierung und Mangel (1945-1991)

Petra Terhoeven (Göttingen): Im Ausnahmezustand? Die Bundesrepublik während des ‚roten Jahrzehnts’ (1967-1977)

Manfred Hildermeier (Göttingen): Kommentar

II. Überwachung und Kontrolle

Jonathan Voges (Hannover): Die Angst vor der Datendiktatur. Die Volkszählung in den 1980er Jahren und ihre Gegner

Eva Oberloskamp (München): Terrorismusbekämpfung und „gläserner Bürger“. Die Anfänge des europäischen Informations- und Datenaustauschs in den 1970er Jahren

Christoph Gusy (Bielefeld): Kommentar

III. Recht

Karl Christian Führer (Hamburg): Anarchie im Rechtsstaat? Hausbesetzungen der 1970/80er Jahre als Ausnahmezustand des bundesdeutschen Rechtssystems

Tilmann Siebeneicher (Göttingen): Der Ausnahmezustand als politische Agenda. Zur Implosion der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ im Herbst 1989

Klaus Weinhauer (Bielefeld/Berlin): Kommentar

IV. Milieus und Akteure

Joachim Häberlen (Berlin): Sekunden der Freiheit. Zum Verhältnis von Zeiterfahrung, Gefühlen und Macht in Ausnahmesituationen am Beispiel der Revolte 1980/81

Tobias Hof (München): Italien im Ausnahmezustand – Der movimento del ’77

Detlef Siegfried (Kopenhagen): Kommentar

V. Subjekte

Sandra Fürgut (München): Psychiatriediskurse in den 1960er und 1970er Jahren im deutsch-deutschen Vergleich

Christian De Vito (Amsterdam): Liminal Experiences in Dutch and Italian Psychiatry, 1960s-1980s

Maik Tändler (Göttingen): Kommentar

VI. Körper

Hannah Ahlheim (Göttingen): „Sleepless on Times Square“ – der körperliche Ausnahmezustand wird inszeniert und vermessen (1959)

Marcel Streng (Köln/Bielefeld): Der Körper im Ausnahmezustand. Hungern als politische Praxis 1973-1985

Thomas Alkemeyer (Oldenburg): Kommentar

Abschlussdiskussion

Anmerkung:
1 Maren Möhring: Rezension von: Anselm Doering-Manteuffel / Lutz Raphael: Nach dem Boom. Perspektiven auf die Zeitgeschichte seit 1970, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2008, in: sehepunkte 9 (2009), Nr. 5 [15.05.2009], <http://www.sehepunkte.de
/2009/05/15518.html> (21.6.2012).


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