Von Pippin bis Napoleon. Fulda und seine Urkunden

Von Pippin bis Napoleon. Fulda und seine Urkunden

Organisatoren
Historische Kommission für Hessen; Hessisches Staatsarchiv Marburg; Bistum und Theologische Hochschule Fulda; Stadt und Stadtarchiv Fulda; Fuldaer Geschichtsverein
Ort
Fulda
Land
Deutschland
Vom - Bis
22.03.2012 - 23.03.2012
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Von
Uwe Braumann / Sebastian Zwies, Staatsarchiv Marburg; Harald Winkel, Gießen

Die wissenschaftliche Tagung zum Abschluss des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projektes „Online-Erschließung des Urkundenbestandes der Reichsabtei Fulda (751-1837)“ verfolgte eine doppelte Zielsetzung: Zum einen sollte sie die Chancen aufzeigen, die aus dem digital nutzbar gemachten Bestand der Fuldaer Urkunden, insbesondere für die Mittelalter- und Frühneuzeitforschung, die Historischen Hilfswissenschaften sowie die Geschichte von Kloster, Bistum und Stadt Fulda erwachsen. Zum anderen sollte die methodische Herangehensweise dieser archivischen Fondserschließung an der Schnittstelle von Archiv und Forschung auch im Hinblick auf die Erschließung weiterer bedeutsamer Urkundenbestände einer kritischen Revision unterzogen werden.

Die Tagung wurde durch drei Referate eingeleitet, in denen sich die Referenten allgemein mit der Herangehensweise an die Digitalisierung des Urkundenbestandes beschäftigten, frühere Formen der Abbildung von Urkunden aufzeigten und Ausblicke auf die künftige Erschließung von Urkundenbeständen gaben.

In seinem Eingangsreferat gab ANDREAS HEDWIG (Marburg) nach einem Abriss der Geschichte des Klosters Fulda einen Überblick über Entwicklung und Aufbewahrung des Fuldaer Urkundenbestands, berichtete über die Bemühungen zur Erschließung des Bestands vor dem Beginn des DFG-Projekts und schilderte Konzeption, Verlauf und Durchführung des Projekts.

MARK MERSIOWSKY (Innsbruck) vermittelte in seinem Vortrag einen Überblick über die Reproduktion von Kaiser- und Königsdiplomen, zunächst in Form von Kupferstichen etwa bei Johann Christoph Gatterer, und im Lauf des 19. Jahrhunderts mittels des Mediums der Fotografie, die deutlich kostengünstiger und im Vergleich zum Kupferstich auch weniger fehlerträchtig war, da das Durchpausen der Vorlagen entfiel. Mersiowsky wies auf die Vorteile der Digitalisierung hin, etwa für den Schreibervergleich, da Urkunden sich leicht nebeneinander stellen und gegebenenfalls vergrößern lassen. Künftige Editionen könnten von umfangreichen Bildbeigaben entlastet werden, da die Digitalisate im Internet frei verfügbar sind.

FRANCESCO ROBERG (Marburg) mahnte bei allem positiven Nutzen der Digitalisierung von Urkunden – schnelle und weltweite Verfügbarkeit im Netz, Möglichkeit des Vergleichs von Urkundenformen und -siegeln – an, dass kritische Editionen von Urkunden im Sinne jederzeit nachprüfbarer Editionen, deren Wortlaute identisch bleiben und nicht ständig im Internet verändert werden sollen, nicht unter der Digitalisierung leiden dürften. Roberg zeigte gegenüber dem Fulda-Projekt, das einen Pilotcharakter hatte, die Veränderungen sowohl im Herangehen als auch beim Durchführen der Digitalisierung der Hersfelder Urkunden, etwa kürzere Regesten, stärkere Berücksichtigung gedruckten Materials, Vereinfachung der Wiedergabe von Namen und Personen, im Rahmen einer archivischen Fondserschließung auf.

In den Sektionen „Hilfswissenschaftliche Dimensionen I und II“ wurden in sechs Vorträgen verschiedene Urkundenformen untersucht und paläographischen Fragestellungen nachgegangen, wobei mit den Papsturkunden des Frühmittelalters, Notariatsinstrumenten des Spätmittelalters und Urkunden, Libellen und Grenzrezessen des späten Mittelalters bzw. der Frühen Neuzeit nicht nur ein breites Spektrum an Quellen behandelt, sondern auch ein großer Zeitraum in den Blick genommen wurde.

Nach einer Arbeitsdefinition des Begriffs Libell als „urkundlicher Aufzeichnung auf mehr als einer Seite“ thematisierte THOMAS VOGTHERR (Osnabrück) anhand von Beispielen aus dem Fuldaer Urkundenbestand, etwa Privilegienbestätigungen von Kaisern und Königen für das Kloster Fulda, die Entwicklung von Libellen im Lauf des 15. bis 17. Jahrhunderts. Vogtherr wies auf die schwere Unterscheidbarkeit von Libellen und Akten und deren gemeinsame Aufbewahrung im Archiv hin. Im Lauf des 15. bis 18. Jahrhunderts hätten sich Urkunden formal immer mehr den Akten angenähert.

Eindrucksvoll schilderte THOMAS FRENZ (Passau) die Veränderungen der Schrift, so genannte scrittura bollatica, die im Lauf des 16. Jahrhunderts entwickelt wurde, und der Abkürzungen von lateinischen Begriffen in päpstlichen Urkunden, die bald nur noch von Eingeweihten zu lesen waren und schließlich 1878 abgeschafft wurden. Frenz ging auf die Serie von Papsturkunden, die anlässlich der Bestätigung eines neuen Abts ausgefertigt wurden, ein und vermittelte einen Eindruck von der Bandbreite päpstlicher Urkunden im Fuldaer Bestand.

Auch ANDREAS MEYER (Marburg) widmete sich den für das Kloster Fulda ausgestellten Papsturkunden und zeigte auf, dass der Papst oft nur auf Anfrage von Petenten reagierte, die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in der Regel delegierten Richtern überließ, die sich des jeweiligen Falls vor Ort annahmen, und viele Angelegenheiten im Geschäftsgang und im Rahmen von Kanzleiregeln, etwa vom Vizekanzler, erledigt wurden. Sichtbar wurde die Tätigkeit von Papst und Konsistorium etwa bei den Abtswahlen, die der päpstlichen Bestätigung bedurften.

Welche Möglichkeiten der Urkundenbestand für sphragistische Fragestellungen bietet, zeigte ANDREA STIELDORF (Bamberg) auf. Sie gab zunächst einen Überblick über die frühen Siegel der Äbte und des Konvents von Fulda, ging anschließend auf weitere Siegel des Konvents, unter anderem das Geschäftssiegel, ein und schilderte schließlich die Entwicklung der Siegel der Äbte seit dem 13. Jahrhundert.

Mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit, exakte quantitative Angaben zum Umfang von Notariatsinstrumenten in Urkundenbeständen zu machen, da diese häufig nicht gesondert erfasst werden, leitete IRMGARD FEES (München) ihren Vortrag ein. Anhand des Fuldaer Urkundenbestandes lasse sich etwa festhalten, dass knapp 6 Prozent des Bestandes bis Anfang des 16. Jahrhunderts aus Notariatsinstrumenten bestehen. Erste Notariatsinstrumente wurden auf Bitte der Fuldaer Äbte ausgestellt (1311) und nicht, wie man erwarten könnte, im Umfeld eines Bischofssitzes. Viele Daten, unter anderem zur Verbreitung von Notariatsinstrumenten, aus den einschlägigen Untersuchungen Harald Lönneckers1 und Peter-Johannes Schulers2 konnten anhand der Fuldaer Überlieferung präzisiert werden. Neben reinen Notariatsinstrumenten hielt Fees auch eine Mischform fest, die sowohl Notarszeichen als auch anhängendes Siegel aufweise, bedingt wohl durch den Rechtsinhalt der Notariatsinstrumente, wobei diese Mischform keine Übergangslösung, wie bislang behauptet, darstelle, sondern durchgängig nachzuweisen sei.

Im letzten Vortrag der Sektion stellte HOLGER THOMAS GRÄF (Marburg) die Quellengattung der Grenzrezesse vor. Einen Grenzrezess betrachtet Gräf als Ende eines Vorgangs, bei dem eine umstrittene Grenze in Form eines bilateralen Vertrags festgelegt wird. Gräf zeigte anhand der Rezesse den Wandel bei der Festlegung von Grenzen auf, die sich in früheren Zeiten an topographischen Gegebenheiten, etwa Bäumen oder exponierten Steinen, orientierte, während sie in der Frühen Neuzeit „künstlich“ mit Grenzsteinen gesetzt wurde. Die Blütezeit der Grenzrezesse war nach dem 30jährigen Krieg und ging einher mit der Entwicklung der Geometrie und der Weiterentwicklung geeigneter Messinstrumente. Für die Beschreibung der Grenze war eine exakte Aufnahme in einer Karte notwendig, wobei die Karten im Urkundenbestand in der Regel nicht mehr vorhanden sind.

FRANZ BRENDLE (Tübingen) konstatierte in seinem öffentlichen Abendvortrag eine Grundorientierung der Fuldaer Fürstäbte am habsburgischen Kaiserhaus. Brendle schilderte die wenigen Fälle (in den Jahren 1757 und 1788), in denen kaiserliche Kommissare bei einer Abtswahl anwesend waren und diese leiteten – denn meistens wurden die Abtswahlen so schnell vollzogen, dass sich die Kommissare bei ihrer Ankunft vor vollendete Tatsachen gestellt sahen. Ausführlich stellte Brendle die Rolle der Fuldaer Äbte als Erzkanzler der Kaiserin vor, insbesondere bei der Krönung der Kaiserin, wobei die Äbte aus ihrem Ehrenamt keine wirkliche politische Einflussmöglichkeit ableiten konnten.

Den „Grundlagen und Strukturen der Herrschaft“ war die dritte Sektion gewidmet. In drei Vorträgen wurden die wirtschaftliche Basis des Klosters, die geistlichen Funktionen der Fuldaer Äbte und Bischöfe in der Frühen Neuzeit und die den Äbten erteilten Privilegien in den Blick genommen.

ENNO BÜNZ (Leipzig) wies zu Beginn seines Referates auf die disparate wirtschaftsgeschichtliche Quellenüberlieferung des Klosters, unter anderem in Kartularen und im Codex Eberhardi, hin. Ein Gesamturbar fehle, regional sei die Überlieferung vor allem auf das Gebiet Hessen-Franken-Thüringen beschränkt. Während die Wirtschaftsverwaltung im 9. Jahrhundert eher ein „amorphes Gebilde“ sei, zeige sich 200 Jahre später ein ausgeprägtes System von Villikationen und Fronhöfen. Die enorme wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klosters, abzulesen an den im Rahmen des servitium regis zu stellenden Panzerreitern und den häufigen Kaiser- und Königsaufenthalten im Kloster, basierte auf einem großen Güterbesitz, der jedoch mit 15.000 Hufen zu hoch angesetzt sei; realistischer seien 6-7.000 Hufen. Schließlich schilderte Bünz anhand des Rechenschaftsberichtes Abt Marquards I. (1150-1165) die desolate wirtschaftliche Situation des Klosters im 12. Jahrhundert und die Bemühungen des Abts um die Reorganisation bzw. Wiedergewinnung des Klosterbesitzes.

BETTINA BRAUN (Mainz) zeigte nach einem allgemeinen Überblick über die Aufgaben eines Abts respektive Bischofs auf, dass die Fuldaer Äbte bereits lange vor der Bistumserhebung durch die Ernennung von Generalvikaren und Offizialen, Visitationen und Einberufung von Diözesansynoden gegen das Bistum Würzburg nicht nur einen episkopalen Anspruch erhoben, sondern episkopale Rechte ausübten. Lediglich Weihehandlungen konnten nicht vorgenommen werden. Mit der Ernennung Amands von Buseck zum Weihbischof 1727 und dessen späterer Wahl zum Abt (1737) war schließlich der Grundstein für die Bischofserhebung 1752 gelegt. Die Fuldaer Urkunden bieten insgesamt wenige Informationen für die geistliche Tätigkeit der Äbte/Bischöfe, da sie lediglich die normative Seite ihrer Tätigkeit abbildeten; der wirkliche Niederschlag ihrer Tätigkeit sei den Akten zu entnehmen.

Anhand von Privilegienbestätigungen für das Bistum Würzburg und das Kloster Fulda betonte JOHANNES MERZ (Würzburg/München) die große Bedeutung, die der lückenlosen Bestätigung von Privilegien zur Legitimation der Fürstenherrschaft zukam. In Fulda setzte die Reihe der Privilegienbestätigungen 1494 unter Maximilian I. ein. Der Kanon dieser Privilegienbestätigung blieb bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert unverändert. Die geringere Dichte von Privilegienbestätigungen in Fulda sah Merz als Beleg für die geringere Wertigkeit des Klosters gegenüber dem Bistumssitz.

In der abschließenden Sektion „Bedingungen und Konkretisierung der Herrschaft“ wurden einzelne Aspekte der Geschichte des Klosters Fulda, etwa das Verhältnis von (hessischem) Adel und Kloster oder das Gerichtswesen im Fuldaer Territorium, thematisiert.

ALEXANDER JENDORFF (Gießen) ging in seinem Vortrag der Frage nach der Konsistenz und personellen Zusammensetzung des „hessischen“ Adels und dessen Interessen, den Ursachen und Anlässen von Wandel innerhalb des Adels und schließlich den Effekten des Wandels für das Land und für die Landesherrschaft nach. Jendorff hielt fest, dass der Fuldaer Adel „ein Meister der Variabilität und Mehrdeutigkeit war“, der sich bemühte, ein Höchstmaß an Handlungsfreiheit zu bewahren.

Die Fehdepolitik der Äbte und Fürstäbte von Fulda untersuchte CHRISTINE REINLE (Gießen). Sie konstatierte, dass die Äbte in der Gesamtsicht keine aktive Fehdepolitik betrieben, sondern ihre Fehdetätigkeit in der Regel auf Konfliktsituationen reagierte. Als typische Konfliktfelder seien Auseinandersetzungen mit der aufsteigenden Ministerialität, Konflikte um Burgenbau und Herrschaftsverdichtung, konfliktreiche Revindikationen des Stifts sowie Mediatisierungsängste des Niederadels anzuführen.

LUDOLF W. G. PELIZAEUS (Mainz) zeigte nach einer Darstellung der Verfahrenswege die unterschiedlichen Streitgegenstände auf, die in Prozessen vor dem Reichshofrat, dem Reichshofgericht und dem Reichskammergericht verhandelt wurden. Neben Prozessen mit Adligen über umstrittene Grenzen oder Gerichtsbarkeit ging es im 18. Jahrhundert oft um Holz- und Weiderechte oder Untertanenprozesse. Offensiv gingen die Äbte zum Beispiel bei Prozessen mit unklarer Erbfolge vor, defensiv agierten die Äbte bei langwierigen Prozessen, die bereits seit dem 14./15. Jahrhundert anhängig waren. Verfahren in Wien bzw. Wetzlar waren etwa gleich häufig vertreten, wobei bei Verfahren in Wien die Einflussnahme der Äbte eher verhindert werden konnte.

Von allen Tagungsteilnehmern wurde in regen Diskussionen der große wissenschaftliche Nutzen des Digitalisierungsprojekts betont. Positiv hervorgehoben wurde auch, dass die Digitalisate kostenlos zu nutzen sind. Die Grenzen des Projektes zeigen sich hingegen in der Frühen Neuzeit, wo die Urkunden, je nach Untersuchungsgegenstand, im Gegensatz zu den Akten nur noch einen kleinen Teil des heranzuziehenden Quellenmaterials ausmachen. Welche Potenziale in dem digital nutzbar gemachten Bestand stecken, zeigen auch die Längsschnitte, etwa bei Papsturkunden oder den bis zum Ende des Alten Reichs immer wieder erneuerten Privilegienbestätigungen, die aufgrund der Bearbeitung des kompletten Urkundenfonds nunmehr auch über lange Zeiträume möglich sind.

Die Beiträge der Tagung werden in der Reihe „Fuldaer Studien“ (Herder Verlag) im Lauf des Jahres 2013 veröffentlicht.

Konferenzübersicht:

Einleitung

Andreas Hedwig: Einführung in die Tagung und Vorstellung des DFG-Projekts

Mark Mersiowsky: Diplomatik im analogen Zeitalter. Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel der ältesten Fuldaer Urkundenüberlieferung

Francesco Roberg: Vor- und Nachteile datenbankgestützter Diplomatik im 21. Jahrhundert am Beispiel Fuldas

Sektion I und II: Hilfswissenschaftliche Dimensionen

Thomas Vogtherr: Urkunden – Akten – Libelle. Diplomatische Übergangsformen in der Frühen Neuzeit an fuldischen Beispielen

Thomas Frenz: „Nur die Bankiers können diese Dokumente lesen ...“. Die neuzeitlichen Papsturkunden für das Kloster und Bistum Fulda

Andreas Meyer: Fulda und Rom im Spätmittelalter oder warum in einer Papsturkunde oft nur wenig Papst steckt

Andrea Stieldorf: Der Schutz der Heiligen und die Macht des Abtes. Die Stellung der Abtei Fulda im Spiegel der Konvents- und Abtssiegel

Irmgard Fees: Spätmittelalterliche Notariatsinstrumente im Fuldaer Urkundenbestand

Holger Thomas Gräf: Die fuldischen Grenzrezesse als Manifestationen des frühmodernen Flächenstaates – hilfswissenschaftliche Bemerkungen in mentalitätsgeschichtlicher Absicht

Öffentlicher Abendvortrag

Franz Brendle: Der Fürstabt von Fulda im politischen und zeremoniellen System des Alten Reichs

Sektion III: Grundlagen und Strukturen der Herrschaft

Enno Bünz: Kloster- und Grundherrschaft in Hessen. Wirtschaftliche Grundlagen monastischer Herrschaft im frühen und hohen Mittelalter am Beispiel Fuldas

Bettina Braun: Fürst und/oder Abt? Versuch einer Annäherung an die geistlichen Funktionen des Fuldaer Abts

Johannes Merz: Privilegien als Herrschaftsgrundlage in den geistlichen Fürstentümern Fulda und Würzburg

Sektion IV: Bedingungen und Konkretisierung der Herrschaft

Alexander Jendorff: „Dem Eisenhut dienen, aber unter dem Bischofshut wohnen“. „Hessischer“ Adel und fuldische „Landes“-Herrschaft in der Frühen Neuzeit

Christine Reinle: Konflikte und Fehden zwischen dem Fürstabt von Fulda und dem Niederadel im späten Mittelalter

Ludolf W. G. Pelizaeus: Gerichtspraxis und Gerichtswesen im Territorium des Klosters Fulda im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit

Anmerkungen:
1 Harald Lönnecker, Das Notariat in Hessen dargestellt nach den Quellen im Hessischen Staatsarchiv zu Marburg, 2 Bände, Marburg 1988.
2 Peter-Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1500, 2 Bände, Stuttgart 1987; Ders., Südwestdeutsche Notarszeichen, Sigmaringen 1976.


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