Deutsche Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg

Deutsche Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg

Organisatoren
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung (HAIT) an der Technischen Universität Dresden; Gedenkstätte Roter Ochse in Halle an der Saale (Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt); Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau (Stiftung Sächsische Gedenkstätten)
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.10.2011 - 22.10.2011
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Von
Christopher Theel, Zentrum für Internationale Studien (ZIS), Technische Universität Dresden

Vom 20. bis zum 22. Oktober 2011 veranstaltete das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle an der Saale (Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt) und dem Dokumentations- und Informationszentrum Torgau (Stiftung Sächsische Gedenkstätten) einen internationalen Workshop zum Thema „Deutsche Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg“. Die Veranstaltung fand im Rahmen des am DIZ Torgau und am HAIT angesiedelten und vom Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Forschungsprojekts „Lebensläufe und Spruchpraxis von Wehrmachtrichtern“ statt. Historikerinnen und Historiker aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und Polen stellten neue Projekte und Forschungsergebnisse zur Praxis der Wehrmachtjustiz in Deutschland und in den besetzten Gebieten sowie zum Strafvollzug der Wehrmacht vor und diskutierten neue Quellen und methodische Herangehensweisen.

Im Fokus der ersten Sektion stand das Wirken der Wehrmachtjustiz an der sogenannten Heimatfront. KERSTIN THEIS (München) und ALBRECHT KIRSCHNER (Marburg) stellten anhand zweier ausgewählter Beispiele von Gerichten des Ersatzheeres in den Wehrkreisen VI und IX dar, welche Bedeutung diese Gerichte für die Stabilisierung der inneren Front und welchen Einfluss sie in der militarisierten Gesellschaft des „Dritten Reiches“ auch auf die Lebensverhältnisse an der Heimatfront hatten. Theis stellte in ihrem Referat Teilergebnisse ihrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München entstehenden Dissertation zur Gerichtsbarkeit des Ersatzheeres vor. Sie untersuchte eines der größten Ersatzheer-Gerichte im Raum Köln/Aachen und stellte eine spezifische Urteilspraxis im Gegensatz zum Feldheer fest, die auch mit der speziellen Funktion des Ersatzheers als Scharnier zwischen Wehrmachtführung, Feldheer und Zivilbevölkerung zu tun hatte. Kirschner stellte ein ganz „normales“ Gericht in der preußisch-hessischen Provinz vor und wies dabei besonders auf die juristischen, aber auch NS- und wehrmachtspezifischen, teilweise recht großen Handlungsspielräume der Militärgerichte hin. Er betonte, dass die Gerichtspraxis der Wehrmachtgerichte in Bezug auf ausländische Kriegsgefangene noch weitgehend unerforscht sei.

DETLEF GARBE (Hamburg) und MICHAEL VIEBIG (Halle/Saale) sprachen anschließend über Geschichte und Wirksamkeit des Reichskriegsgerichts (RKG) in Berlin und ab 1943 in seinem Ausweichquartier in Torgau. Garbe schilderte, unter Rückgriff auf eigene Forschungen, anschaulich die komplexe psychologische Situation und die Gewissensnöte, in denen sich vor allem die Angeklagten, mitunter aber auch die Richter in Strafverfahren des Reichskriegsgerichts gegen „Ernste Bibelforscher“ (Zeugen Jehovas) wegen Wehrdienstverweigerung befanden. Auch wenn die Richter intensive Anstrengungen unternahmen, um die Angeklagten zur Abkehr von ihrer Verweigerungshaltung zu bewegen, setzten sie unerbittlich die Leitlinie um, dass Wehrdienstentziehung generell mit der Todesstrafe zu ahnden sei. In einem sehr persönlich gehaltenen Vortrag würdigte Viebig anschließend die gute Zusammenarbeit der Gedenkstätte Roter Ochse mit dem Militärhistorischen Archiv der Tschechischen Republik in Prag und stellte den umfangreichen, aber fragmentarischen und disparaten Bestand der erhalten gebliebenen Unterlagen des Reichskriegsgerichts im Militärarchiv in Prag vor. Der Bestand enthält neben leider unvollständigen Urteilssammlungen u.a. auch Personalunterlagen sowie Handakten, persönliche Notizen und andere Unterlagen des Bürodirektors des RKG. Die Forschung dürfe in Zukunft einige Antworten auf bisher unbeantwortete Fragen erwarten.

Der öffentliche Abendvortrag von CHRISTOPH RASS (Osnabrück) im Dresdner Stadtmuseum widmete sich den Wehrmachtrichtern, die sich nach dem Krieg als ehemalige Angehörige der vermeintlich unbelasteten Wehrmachtgerichtsbarkeit ganz besonders für einen Neuanfang und eine Übernahme in den Justizdienst der (späteren) jungen Bundesrepublik zu eignen schienen, wohingegen die Richter und Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, vor allem der Strafjustiz, die bis 1945 im Amt gewesen waren, als belastet galten. Die ehemaligen Wehrmachtrichter konnten daher sehr rasch in der bundesdeutschen Justiz Fuß fassen, in der sie in den 1950er- und 1960er-Jahren eine signifikante Gruppe bildeten. Dabei spielten auch effiziente Veteranennetzwerke eine bedeutsame Rolle. Abschließend ging Rass vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Afghanistan-Krieges auch auf die aktuelle Bedeutung des Themas Militärgerichtsbarkeit ein, da auch das Grundgesetz die Einführung einer solchen Sonderstrafgerichtsbarkeit unter bestimmten Umständen erlaubt. Nachdem zunächst am Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam eine sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft entstehen sollte, die exklusiv für von deutschen Soldaten im Ausland begangene Straftaten zuständig ist, werde diese nun in Kempten im Allgäu errichtet.

Der folgende Tag begann mit der zweiten Sektion, die sich mit der Wehrmachtgerichtsbarkeit als Instrument der Besatzungspolitik beschäftigte. KERSTIN VON LINGEN (Heidelberg) beschrieb die selektive Blockade der deutschen Militärgerichtsbarkeit in Italien, die die Massaker von Wehrmacht und Waffen-SS an der Zivilbevölkerung, denen während des blutigen Sommers 1944 mindestens 10.000 Menschen zum Opfer fielen, weder untersuchte noch strafrechtlich verfolgte. Stattdessen beugte die Wehrmachtjustiz sich bereitwillig dem Primat der sogenannten Bandenbekämpfung, die in Italien (und anderswo) keine Grenzen der Grausamkeit kannte. CLAUDIA BADE (Torgau/Dresden), die in Torgau das Forschungsprojekt zu den Wehrmachtrichtern leitet, gewährte in ihrem Vortrag erstaunliche Innenansichten in die Organisation und Arbeitsweise, Personalstruktur und Spruchpraxis des größten und wichtigsten Wehrmachtgerichts im besetzten Frankreich, des Gerichts des Kommandanten von Groß-Paris. In welchem Maße die Wehrmachtgerichtsbarkeit auf die Widerstandsbekämpfung im besetzten Land ausgerichtet war, lasse sich auch unmittelbar an der personellen Besetzung dieses Gerichts erkennen: Während sich in Abteilung A im Jahr 1944 fünf Richter mit Straftaten von Wehrmachtangehörigen und deutschen Zivilisten beschäftigten, widmeten sich in Abteilung B nicht weniger als 21 Richter den Straftaten von Franzosen, Ausländern und Staatenlosen, in der Hauptsache Widerstandsdelikten.

Nach diesem konkreten Beispiel gab GAËL EISMANN (Caen) einen umfassenden Überblick über Organisation und Verlauf der deutschen Besatzungsherrschaft in Frankreich. Sie unterschied vier Phasen bis zur Befreiung Frankreichs, die zugleich Eskalationsstufen der Widerstandsbekämpfung waren, an der die Wehrmachtgerichtsbarkeit maßgeblichen Anteil hatte. Die Wehrmachtjustiz als wesentliches Instrument der Besatzungspolitik stand auch im Mittelpunkt des Vortrages von CHRISTOPH BRÜLL (Liège/Lüttich) über die Verhältnisse im benachbarten Belgien-Nordfrankreich. Brüll stellte zunächst Organisation und Funktion des deutschen Besatzungsapparates in Belgien dar, der in dieser Form auch in Frankreich existierte, ehe er – vor allem in juristischer Hinsicht – auf die belgischen Besonderheiten im Vergleich zu Frankreich einging. Hierbei hob er die Rolle der Wehrmachtjustiz besonders hervor, die neben deutschem Besatzungsrecht teilweise auch innerstaatliches belgisches Recht anwandte, zum Beispiel das droit commun, und sich zur Erreichung ihrer Ziele bestimmter juristischer Passepartouts bediente, wie etwa des Straftatbestands der Feindbegünstigung.

Mit der Betrachtung einer von der Forschung bislang weitgehend vernachlässigten Personengruppe, den von der Wehrmacht in der Regel zwangsrekrutierten sogenannten Deutsch-Polen Oberschlesiens, rundete RYSZARD KACZMAREK (Katowice) das Panel ab. Neben den Besonderheiten der nationalsozialistischen „Volkstumspolitik“ im Hinblick auf die „Deutsche Volksliste“ beleuchtete er auch die in diesem Fall rassistisch begründete und offenbar gut funktionierende Zusammenarbeit von Gerichten der Wehrmacht mit polizeilichen Standgerichten der Sicherheitspolizei und des SD.

Das dritte Panel war neuen Forschungen zum Wehrmachtstrafvollzug gewidmet. LARS SKOWRONSKI (Halle/Saale) beleuchtete auf der Grundlage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten aus ehemaliger DDR und Bundesrepublik Geschichte und Organisation der 1942 in Torgau aufgestellten drei Feldstraflager der Wehrmacht, die nicht ohne Grund auch als „KZ der Wehrmacht“ berüchtigt wurden. Diese waren vor allem für Wiederholungstäter und solche straffällig gewordenen Soldaten vorgesehen, von denen angeblich eine Gefahr für die Disziplin der Truppe ausging. Während ihres mehr als 500 km langen Marsches an die Eismeerküste verübte das Wachpersonal vielfach schwerste Misshandlungen und selbst Tötungen dieser strafgefangenen Soldaten und geriet so nach dem Krieg in das Visier der Staatsanwaltschaften in Ost und West. Aus Mangel an Beweisen kam es allerdings nur in den unmittelbaren Nachkriegsjahren unter sowjetischer Besatzung zu Verurteilungen aufgrund von Zeugenaussagen und Indizienbeweisen. In der Bundesrepublik wurden darum später nur Voruntersuchungen geführt und es blieb bei Ermittlungsverfahren. PETER STEINKAMP (Ulm) rekonstruierte anhand von Obduktionsakten der Heeressanitätsinspektion in Berlin, die der Sammlung kriegsärztlicher Erfahrungen dienen sollten, die katastrophalen Lebens- und Gesundheitsbedingungen der Häftlinge in den Feldstrafgefangenenabteilungen. Hierhin wurden Soldaten verbracht, die zumeist aufgrund von Bagatelldelikten von Wehrmachtgerichten zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Sie schwebten aber durch die geradezu kriminelle Verwahrlosung, in der sie gehalten wurden, beständig in akuter Lebensgefahr. Steinkamp analysierte so nicht weniger als 75 Hungertodesfälle, die sich in nur drei Monaten des Sommers 1942 ereignet hatten.

In der vierten und letzten Sektion wurden verschiedene methodische Zugänge zur Erforschung der Wehrmachtjustiz vorgestellt. Eindrucksvoll konnte MARIA FRITSCHE (Trondheim) durch einen gendertheoretischen, das heißt das soziale Geschlecht eines Menschen in den Blick nehmenden Zugriff zeigen, wie sehr die Normen des militärischen Strafrechts Ausdruck dominanter gesellschaftlicher Männlichkeitsvorstellungen waren, die, da sie mit normativer Geltung ausgestattet waren, auch diejenigen banden und gegebenenfalls der Strafverfolgung aussetzten, die sich abweichend verhielten, wie zum Beispiel Deserteure oder Wehrdienstverweigerer. MAGNUS KOCH (Hamburg) stellte mit „Nazi Military Justice in Norway – Court Martials against Soldiers and Civilians 1940-1945“ die Umrisse eines geplanten internationalen Forschungs- und Ausstellungsprojektes der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas vor, die sich die Erforschung der vergessenen Opfer des Nationalsozialismus zum Ziel gesetzt hat. Die u.a. von Koch kuratierte Wanderausstellung der Stiftung zur Geschichte der Wehrmachtjustiz „Was damals Recht war…“ ist bislang nur im deutschsprachigen Ausland zu sehen gewesen; hier ergibt sich also erstmals die Gelegenheit, die Schau auch in anderen europäischen Ländern zu zeigen. Überregionale Bekanntheit, insbesondere durch ihre Auseinandersetzung mit der Wehrmachtjustiz am historischen Ort sowie mit dem Gesetzeskommentator, ehemaligen Heeresrichter und Apologeten der Wehrmachtjustiz, dem Marburger Rechtsprofessor Erich Schwinge, hat schließlich die Marburger Geschichtswerkstatt erlangt. Deren Ursprünge und vielfältige geschichtspolitische Aktivitäten unter dem Motto „Grabe, wo Du stehst!“ stellte ALBRECHT KIRSCHNER (Marburg) in seinem Schlussvortrag dar. Zu erwähnen ist beispielsweise, dass die Geschichtswerkstatt sich für eines der bundesweit ersten Deserteursdenkmäler einsetzte.

Ihren Abschluss fand die Veranstaltung mit einem gemeinsamen Besuch des im Oktober 2011 neueröffneten Militärgeschichtlichen Museums der Bundeswehr in Dresden und einer thematisch auf den Zweiten Weltkrieg bezogenen Führung durch die neue Dauerausstellung.

Die Konferenzbeiträge, die in einem Sammelband erscheinen werden, stellen zweifellos den aktuellen Forschungsstand dar. Zugleich bot der Workshop den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine willkommene Gelegenheit, sich auch über heuristische Fragestellungen und Probleme im Hinblick auf mögliche neue Quellen auszutauschen. Es stellt sich jedoch wieder einmal die Frage, warum das Wirken der Wehrmachtgerichtsbarkeit auf dem östlichen Kriegsschauplatz, zum Beispiel in den besetzten Gebieten Polens und der Sowjetunion, auch bei dieser Konferenz merkwürdig blass geblieben ist, während der westliche Kriegsschauplatz einschließlich des Nordens (Norwegen) und des Südens (Italien) durch die Vorträge sehr gut abgebildet wurde. Es hat den Anschein, als wäre Osteuropa auch in dieser Hinsicht ein für die Forschung noch weitgehend unentdecktes Land.

Konferenzübersicht:

Begrüßung: Günther Heydemann (Dresden)

Einführung: Claudia Bade (Torgau/Dresden), Klaus-Dieter Müller (Dresden), Michael Viebig (Halle/Saale)

Panel 1: Die Praxis der Militärjustiz an der „Heimatfront“ und im Ersatzheer
Moderation: Clemens Vollnhals (Dresden)

Kerstin Theis (München): „Das Ziel ist klar, ein 1918 wird das Ersatzheer nie erleben!“ –Spezifika der Wehrmachtjustiz im Ersatzheer an der „Heimatfront“

Albrecht Kirschner (Marburg): Zu den Handlungsspielräumen der Wehrmachtrichter am Marburger Feldkriegsgericht

Detlef Garbe (Hamburg): Widerruf oder Schafott: Die Prozessstrategie des Reichskriegsgerichtes in Verfahren gegen Zeugen Jehovas und andere religiös motivierte Kriegsdienstverweigerer

Michael Viebig (Halle/Saale): Die Unterlagen des Reichskriegsgerichtes im Militärhistorischen Archiv der Tschechischen Republik in Prag

Öffentlicher Abendvortrag im Stadtmuseum Dresden
Moderation: Claudia Bade (Torgau/Dresden)

Christoph Rass (Osnabrück): Täter im Fadenkreuz der Forschung: Biografien und Handlungsmuster von Wehrmachtjuristen

Panel 2: Wehrmachtjustiz in den besetzten Ländern
Moderation: Kai Langer (Magdeburg)

Kerstin von Lingen (Heidelberg): Militärjustiz an Italienern: Partisanenkrieg und Zwangsarbeit vor deutschen Militärgerichten

Claudia Bade (Torgau/Dresden): Das Gericht des Kommandanten von Groß-Paris: Akteure – Urteilspraxis – Besatzungsherrschaft

Gaël Eismann (Caen): Das Wirken der Wehrmachtjustiz in Frankreich gegenüber Landeseinwohnern, 1940-1944

Christoph Brüll (Liège/Lüttich): Die Wehrmachtjustiz als Instrument der Besatzungspolitik in Belgien

Ryszard Kaczmarek (Katowice): Wehrmachtsoldaten oder Zwangsrekrutierte? Fahnenflüchtige aus Oberschlesien in den Meldungen des SD und vor deutschen Gerichten 1940–1945

Panel 3: Wehrmachtstrafvollzug
Moderation: Michael Viebig (Halle/Saale)

Lars Skowronski (Halle/Saale): Die Feldstraflager der Wehrmacht im Spiegel von Nachkriegsermittlungen in Ost und West

Peter Steinkamp (Freiburg/Breisgau): Lebensbedingungen und Gesundheitsbedingungen in den Feldstrafgefangenenabteilungen

Panel 4: Zugänge zur Erforschung der Wehrmachtjustiz
Moderation: Michael Viebig (Halle/Saale)

Maria Fritsche (Trondheim): Männlichkeit als Forschungskategorie? Vom Nutzen gendertheoretischer Ansätze für die Erforschung der Wehrmachtjustiz

Magnus Koch (Hamburg): Die Wehrmachtjustiz in Norwegen – Planungsskizze eines internationalen Forschungs- und Ausstellungsprojekts

Albrecht Kirschner (Marburg): Aktivitäten der Marburger Geschichtswerkstatt zum Thema Militärjustiz


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