Kampf um Reputation. Kämpen, Fechtmeister und Duellanten zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit

Kampf um Reputation. Kämpen, Fechtmeister und Duellanten zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit

Organisatoren
Uwe Israel / Christian Jaser, DFG-Projekt 'Der mittelalterliche Zweikampf als agonale Praktik zwischen Recht, Ritual und Leibesübung', TU Dresden; DHI in Rom
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.01.2012 - 20.01.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Eric Burkart, Historisches Seminar, Universität Frankfurt am Main

Unter dem Titel „Kampf um Reputation. Kämpen, Fechtmeister und Duellanten zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit“ fand am 19. und 20. Januar im Dresdner Residenzschloss und im Albertinum eine Tagung statt, in deren Zentrum die Akteure mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Zweikampfpraktiken standen. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von dem DFG-Projekt „Der mittelalterliche Zweikampf als agonale Praktik zwischen Recht, Ritual und Leibesübung“ unter Leitung von Uwe Israel und unter Mitarbeit von Christian Jaser. Gefördert wurde die Tagung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Kooperation mit dem Deutschen Historischen Institut in Rom und der Technischen Universität Dresden.

Die wissenschaftliche Bearbeitung vormoderner Formen des Zweikampfes stellt ein relativ junges Forschungsfeld dar, das vornehmlich aus Ansätzen der historischen Gewalt- und Ritualforschung hervorgegangen ist. Derzeit erfährt dieser Gegenstand ein breiteres Interesse sowohl aus historischer, germanistischer wie auch kunstgeschichtlicher Perspektive. Die Tagung verstand sich vor diesem Hintergrund in erster Linie als Beitrag zu einer multiperspektiven Bearbeitung des Phänomens, das in der älteren Forschung unter einseitigem Rekurs auf normative Rechtsquellen abgehandelt wurde. Das so entstandene Geschichtsbild galt es durch die Einbeziehung einer breiteren Quellenbasis und die Untersuchung der konkreten Akteure und Praktiken des vormodernen Zweikampfes zu relativieren. Die Notwendigkeit einer Kombination von rechts-, sozial- und kulturgeschichtlichen Ansätzen in einer europäisch vergleichenden Perspektive wurde dabei im Verlauf der Veranstaltung besonders deutlich.

Eröffnet wurde die Tagung durch den öffentlichen Abendvortrag von ANDREAS RANFT (Halle), der anhand von zahlreichen zeitgenössischen Darstellungen die Entwicklung des adeligen Turnierwesens im späten Mittelalter vorstellte. Ranft wies darauf hin, dass es sich bei dieser aufwändigen, elitären und spektakulären Kampfpraxis um eine Möglichkeit zur Bewahrung und Vermehrung der persönlichen Ehre der Kämpfenden, vor allem aber um ein soziales Distinktionsmittel handelte. Entsprechend entstand im ausgehenden 15. Jahrhundert eine Konkurrenzsituation zwischen den Fürstenhöfen, dem städtischen Patriziat und dem Niederadel, die sich alle um die Ausrichtung der prestigeträchtigen Veranstaltungen bemühten. Besonders den reichsfreien Niederadel habe dies aufgrund der hohen Kosten vor erhebliche Probleme gestellt, denen seine Mitglieder durch die genossenschaftliche Organisation von Turnieren und die Gründung von Turniergesellschaften zu begegnen versuchten. Ranft betonte abschließend, dass es sich trotz der Parallelen zu heutigen sportlichen Großereignissen beim Turnier um mehr als einen proto-sportlichen Wettkampf handelte. Als konstitutiver Bestandteil adelig-ritterlicher Kultur schuf das Turnier soziale Realitäten und stand im Kontext einer Demonstration von Standeszugehörigkeit und der Bewahrung von herrschaftlichen Rechten.

Den im städtischen Umfeld abgehaltenen Fechtschulen widmete sich DANIEL JAQUET (Genf) in seinem Vortrag am zweiten Veranstaltungstag. Im Gegensatz zu heutigen Einrichtungen bezeichnete eine Fechtschule im späten Mittelalter keine ortsgebundene Institution, sondern ein temporäres städtisches Ereignis. Fechtlehrer kamen beim „Schul halten“ zu einem durch „Schulrecht“ geregelten und durch die Stadtregierung bewilligten Treffen zusammen, bei dem sie ihre Künste vor Publikum demonstrierten. Ob es sich dabei um bloße Vorführungen, öffentlichen Unterricht oder Wettkämpfe zwischen verschiedenen Fechtern und Schulen handelte, geht aus den von Jaquet untersuchten städtischen Rechnungsbüchern jedoch nicht eindeutig hervor. Es ergeben sich aber Parallelen zur Quellengattung der Fechtbücher, insbesondere zur ältesten bekannten Quelle, die sich auf die Fechtlehre des populären Meisters Johannes Liechtenauer beruft. Der Kompilator des Nürnberger Hausbuches GNM 3227a kritisiert in seiner Vorrede nämlich die so genannten „Leychmeister“, die unnütze und spektakuläre Techniken erfinden würden, um damit die Unwissenden zu beeindrucken. Diese Techniken würden nur zum „Schulfechten“, nicht aber zum „ernsten Fechten“ taugen. Es zeige sich damit ein deutlicher Unterschied zwischen dem Fechten „zu Schimpf“ und dem Fechten „zu Ernst“, wobei die im städtischen Friedensraum und unter obrigkeitlicher Kontrolle abgehaltenen Fechtschulen in die Nähe der ersten Kategorie zu rücken sind.

Anhand des Vortrages von CHRISTIAN JASER (Dresden) wurde besonders deutlich, dass ein differenzierter Blick auf den Zweikampf im Mittelalter nur in europäisch vergleichender Perspektive erfolgen kann. Jaser widmete sich der Rolle und der sozialen Stellung von professionellen Kämpen, also bezahlten Stellvertretern beim gerichtlichen Zweikampf. Im Gegensatz zur gängigen Forschungsmeinung, die Lohnkämpfern unter Rekurs auf normative Rechtstexte wie den Sachsenspiegel generell Unehrlichkeit attestierte, konnte er im Vergleich zwischen Italien und dem Reich zeigen, dass die gesellschaftliche Realität wesentlich komplexer war. Während im italienischen Raum in mehreren Rechtstraktaten die Lohnkämpfer unter Rekurs auf das römische Recht mit den Anwälten der streitenden Parteien verglichen wurden, ließen sich etwa in den Rechnungsbüchern der Stadt Aachen Kämpen nachweisen, die über Jahre hinweg fest durch den Magistrat angestellt waren. Die generelle Zuordnung zu den unehrlichen Berufen sei zudem aufgrund der in italienischen Rechtstraktaten enthaltenen Bestimmungen zu hinterfragen, die Ehrlichkeit und guten Leumund als Voraussetzung für die Zulassung als Stellvertreter beim Zweikampf nennen. Grundsätzlich müsse daher in Bezug auf die Rolle des Kämpen und den Status des gerichtlichen Zweikampfes von einer generellen Mehrdeutigkeit ausgegangen werden, die nur anhand von regionalen Einzelstudien konkretisiert werden könne. Aus der Diskussion ergab sich die weiterführende Frage nach dem Einfluss des kirchlichen Verbots des gerichtlichen Zweikampfes und dem zu vermutenden Zusammenhang mit der Einführung des Inquisitionsprozesses, der ebenfalls eine Möglichkeit zur eindeutigen Klärung von Rechtsstreitigkeiten darstellte. Ebenfalls zu klären bleibt die Verbindung zwischen Lohnkämpfern, Fechtmeistern und Fechtschulen und die Frage, ob die Fechtmeister des späten Mittelalters sozialgeschichtlich als Nachfolger der professionellen Kämpen anzusehen sind.

Aus explizit germanistischer Perspektive betrachtete MATTHIAS JOHANNES BAUER (Duisburg-Essen) das Personal des „Kampfes um Reputation“. Der Gruppe der Fechtmeister näherte er sich dabei vor allem anhand von ihrer Funktion als literarisches Motiv in den spätmittelalterlichen Fechtbüchern. Als solches funktioniere die Zuschreibung einer Lehre zu „mythischen“ Gründerfiguren wie der des Johannes Liechtenauer als Beglaubigungsstrategie und Autoritätsbeweis des Textes. Die Texte selbst geben vor, eine ursprünglich mündlich in Form von Merkversen tradierte Lehre zu fixieren, wobei die dem ursprünglichen Meister zugeschriebenen Verse nicht verändert sondern lediglich ausgelegt und glossiert werden. Damit würde die literarische Gattung der Fechtbücher in die Nähe einer Pseudo-Bibelexegese gerückt, was auf eine Nähe der Verfasser zu scholastisch gebildeten Kreisen hindeute. Diese Textstruktur gehe in den Fechtbüchern mit synchroner Polemik gegen falsche („Leych-“)Meister und der Erschaffung diachroner Traditionslinien einher. Besonders deutlich zeige sich diese Tendenz im Werk des Fechtmeisters Paulus Kal, das in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verfasst wurde. Kal führt in seiner Vorrede mit der „Gesellschaft Liechtenauers“ eine Gruppe von direkten Schülern des „Meisters der Meister“ auf, in die er seinen eigenen Lehrer Stettner einreiht und sich selbst damit als „Enkelschüler“ der mythischen Gründerfigur Liechtenauer präsentiert. In der Diskussion kam aufgrund der in den Fechtbüchern angewandten Strategien die Frage nach einer möglichen Verbindung zwischen Studenten und Fechtmeistern auf, besonders mit Blick auf die von Daniel Jaquet präsentierten Einsichten zur Fechtschule als städtischem Ereignis.

Mit den Herolden rückte THORSTEN HILTMANN (Münster) eine Gruppe von Fachleuten in den Fokus der Tagung, die nicht direkt am Kampfgeschehen beteiligt war. Hervorgegangen war dieses höfische Amt aus einem Personenkreis, der ursprünglich zu den Fahrenden gehörte. Im Zuge der Ausdifferenzierung des Turnierwesens hatten die Herolde jedoch gegen Ende des 14. und im Verlauf des 15. Jahrhunderts eine bedeutende soziale Aufwertung erfahren und waren zu Experten ritterlicher Praktiken und höfischer Etikette geworden. Hiltmann erläuterte zentrale Aufgaben des Heroldsamtes anhand von einer Episode aus dem höfischen Roman „Tirant lo Blanc“,1 in der Herolde ihr Spezialwissen für die Organisation eines klandestinen Zweikampfes zweier Ritter einsetzen, um im Anschluss an den Kampf ihrer Aufgabe der Deutung und Verbreitung des Geschehens gerecht zu werden und damit die für Ehrangelegenheiten notwendige höfische Öffentlichkeit herzustellen. Eine für die Einordnung ritterlicher Zweikämpfe bedeutsame Unterscheidung muss dabei zumindest theoretisch zwischen dem Wettkampf im Turnier, dem gerichtlichen Zweikampf zweier Ritter im Streitfall und dem Zweikampf bei Ehrkonflikten getroffen werden. Die überlieferten Zeugnisse sprechen jedoch weder für eine klare Trennung der beiden letzten Kategorien, noch legen sie eine direkte Ablösung des gerichtlichen Zweikampfes durch den Ehrenzweikampf nahe. Vielmehr ist von einer generellen Amalgamierung von ritterlichem Ehrenzweikampf und Gerichtskampf auszugehen, die mit einer allgemeinen Aufwertung und ideologischen Überhöhung des Zweikampfes zur Verteidigung oder Vermehrung der persönlichen Ehre im 14. und 15. Jahrhundert einher geht. Damit stellt sich mit Blick auf weitere Forschung die Frage, ob das frühneuzeitliche Duell als Fluchtpunkt dieser Entwicklung gesehen werden kann.

Nahtlos an diese Problematik schloss der Vortrag von ULRIKE LUDWIG (Dresden) an, die anhand von Gerichtsakten zu Duellkämpfen des 16.-19. Jahrhunderts den Bogen zur frühen Neuzeit schlug. Das Duell erscheint in den deutschsprachigen Quellen des 17. Jahrhunderts erstmals als spezifischer Straftatbestand, die von Ludwig vorgenommene Untersuchung lieferte jedoch ein äußerst heterogenes Bild der tatsächlich unter diesem Begriff verhandelten Praktiken. Gekennzeichnet war diese Form des Zweikampfes vor allem durch ihre Situationsabhängigkeit und Spontanität sowie durch ihre Alltäglichkeit. Die Quellen lassen darauf schließen, dass in den Gerichtsverhandlungen unter dem Begriff Duell körperliche Auseinandersetzungen verhandelt wurden, die aus Ehrverletzungen entstanden waren und bei denen die Beklagten sich nachträglich bemühten, den Kampf als „ehrlich“ geführten Zweikampf darzustellen. Dabei handelte es sich bei diesen Duellen um ein sozial offenes Phänomen, das weder eine besondere Verregelung aufweist, noch sich auf eine klare äußere Form reduzieren lässt. Es erweist sich damit als trügerisch, die mit dem Aufkommen des Konzeptes der Satisfaktionsfähigkeit im späten 18. Jahrhundert erfolgende Ausdifferenzierung des Duellwesens rückwärts auf das 16. und 17. Jahrhundert zu projizieren. Mit Blick auf die Frage nach den Kontinuitätslinien zwischen ritterlichem Ehrenzweikampf und neuzeitlichem Duell erscheint es daher geboten, auch unformalisierte Formen der alltäglichen Gewaltanwendung im Mittelalter in die Untersuchung einzubeziehen.

In seiner Zusammenfassung zog UWE ISRAEL (Dresden) eine positive Bilanz der Tagung, die durch ihren sozialgeschichtlichen Fokus auf die Akteure des Zweikampfes zu einer Relativierung älterer Forschungsnarrative beitragen konnte. Nach weiteren in ähnlicher Weise durchzuführenden Untersuchungen zur Praxis des Zweikampfes kann dann erneut der Rekurs auf die normativen Quellen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit fruchtbar gemacht werden, weil klar wird, auf welche gesellschaftlichen Situationen sie reagieren. Ebenfalls notwendig erscheinen Studien zur Interdependenz von städtischem und höfischem Umfeld, besonders in Bezug auf die Diffusion von Praktiken und Akteuren. Die Einbeziehung eines möglichst breiten Quellenspektrums in einer europäisch vergleichenden Perspektive stellt in jedem Fall die Voraussetzung für eine weitere historische Bearbeitung des Zweikampfes dar, wobei neben Gerichtsakten, Rechnungsbüchern und erzählenden Quellen auch Fachschriften wie die Fechtbücher einbezogen werden sollten.

Die sich anschließende Abschlussdiskussion lieferte weitere Impulse für zukünftige Forschungsprojekte. Hingewiesen wurde vor allem auf den zu untersuchenden Entstehungs- und Verwendungszusammenhang der spätmittelalterlichen Fechtbücher, wobei auch die Edition und Kommentierung einzelner Handschriften sinnvoll erscheint. Zudem wurde die Frage diskutiert, inwiefern man Kampfkunst als anthropologische Konstante betrachten kann, deren Untersuchung in globalhistorisch vergleichender Perspektive weiterführende Aussagen über die jeweilige Gesellschaftsformation zulässt. Als Vergleichsmaterial bieten sich hier zunächst die den europäischen Fechtbüchern ähnelnden Aufzeichnungen aus dem asiatischen Raum an (insbesondere aus Indien und China, aber auch aus Japan). Notwendig erscheinen ebenfalls Arbeiten zu epochenspezifischen Konzeptionen von Männlichkeit und deren Verhältnis zu Zweikampfpraktiken und Kampfkunst. Besonders mit Blick auf die Entstehungsbedingungen des frühneuzeitlichen Duells besteht hier noch erheblicher Forschungsbedarf.

Konferenzübersicht:

Andreas Ranft (Halle): Turnieradel. Von Stand, Ehre und der Bewahrung von Recht

Daniel Jaquet (Genf): "Wer díe meisten vnd die höhsten blutrüre geton hett" – Regel, Praxis und Herausforderung im Rahmen der städtischen Fechtschulen und der Zusammenhang mit den Fechtbüchern des 15. Jahrhunderts

Christian Jaser (Dresden): Randexistenz oder Festanstellung? 'Kommunale' Kämpen in deutschen und italienischen Städten des Spätmittelalters

Matthias Johannes Bauer (Duisburg-Essen): Wer kämpft den Kampf um Reputation? Fechtmeister als Protagonisten und als (fach-) literarische Motive in frühneuhochdeutschen Fechtbüchern

Torsten Hiltmann (Münster): Wie Tirant einen Wappenkönig um Rat fragte. Mittelalterliche Zweikämpfe und das Amt der Herolde

Ulrike Ludwig (Dresden): Haudegen, passable Fechter und Grünschnäbel. Zum Stellenwert professioneller Kampftechniken und deren Vermittlung in den Inszenierungen des frühneuzeitlichen Duells

Uwe Israel (Dresden): Zusammenfassung und Ausblick

Anmerkung:
1 Joannot Martorell, Der Roman vom weißen Ritter Tirant lo Blanc. Aus der altkatalanischen Sprache des Königreichs Valencia erstmals ins Deutsche gebracht von Fritz Vogelgsang, 3 Bde., Frankfurt am Main 2007.