'Jeden Drückeberger trifft ohne Gnade das gleiche Schicksal'. Hamburger Kriegsgerichte und die Deserteure des Zweiten Weltkrieges - Erinnerung noch immer unerwünscht?

'Jeden Drückeberger trifft ohne Gnade das gleiche Schicksal'. Hamburger Kriegsgerichte und die Deserteure des Zweiten Weltkrieges - Erinnerung noch immer unerwünscht?

Organisatoren
KZ-Gedenkstätte Neuengamme; Evangelischen Akademie Hamburg; Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg; Bundesvereinigung Opfer des NS-Militärjustiz Bremen, Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge Hamburg; Willi Bredel Geschichtswerkstatt Hamburg
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
17.11.2011 - 19.11.2011
Url der Konferenzwebsite
Von
Ralf Buchterkirchen, Initiative Deserteure Hannover; Heinz-Jürgen Voß, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Halle an der Saale

Zwei Jahre nachdem der Bundestag die letzten Opfer der NS-Militärjustiz rehabilitierte, sind die Forschung und das diesbezügliche öffentliche Wissen noch immer lückenhaft. Zwar wurden überregional einzelne Forschungsfortschritte erzielt, regional verringerte sich der Forschungsbedarf hingegen kaum. Das gilt auch für Hamburg, obschon dort mindestens 13 Kriegsgerichte tätig waren. In Altona befand sich eines der vier auf dem Reichsgebiet gelegenen Wehrmachtuntersuchungsgefängnisse. Im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis wurden Dutzende kriegsgerichtlich Verurteilte hingerichtet und auf dem Schießplatz in Rahlstedt mehrere hunder Soldaten erschossen. Die von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme veranstaltete Tagung zog Bilanz der bisherigen Forschung und erörterte Möglichkeiten für eine den Deserteuren würdige Gedenkkultur in Hamburg.

Den Auftakt zur Tagung bildete eine Publikumsveranstaltung mit einem Vortrag des Hamburger Historikers MAGNUS KOCH (Hamburg). Koch umriss den Forschungsstand zum Thema Desertion deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg und arbeitete heraus, dass es zum Ziel der Militärjustiz gehörte, die Disziplin der Truppe aufrecht zu erhalten und den Kriegszielen zu dienen, nie aber sich dem Ideal von Recht und Gesetz zu verpflichten. „Recht ist, was der Truppe nützt“ – unter diesem Slogan lasse sich das Wirken der Wehrmachtsjustiz zusammenfassen. Dabei zeige sich eine erhebliche Streuung im Urteilsverhalten nach Richter und Umgebung. Im Rahmen der Gerichtsverhandlungen seien die Motive zur Fahnenflucht im Allgemeinen nicht thematisiert worden, Fahnenflucht wurde vielmehr grundsätzlich als politische Tat bewertet. Dem entgegen zeige sich bei einer kritischen Bestandsaufnahme, dass die Beweggründe der Fahnenflüchtigen äußerst vielgestaltig waren. So konnten Angst vor bevorstehender Bestrafung wegen kleinerer „Vergehen“, Flucht aus dem Strafvollzug, mangelnde Fähigkeit und/oder Bereitschaft sich in Kameradschaft einzubinden, Kriegsmüdigkeit, Sehnsucht nach Familie und Heimat, sowie politische oder religiös gefasste Opposition Motive darstellen. Nach der Niederlage der Wehrmacht bei Stalingrad kam ein weiterer Grund hinzu: Die Aussicht auf ein siegreiches Ende des Krieges schwand. Oft kamen mehrere Beweggründe zusammen und führten situativ gebunden zur Entscheidung, Fahnenflucht zu begehen. Koch schlägt für weitere Forschungsvorhaben vor, die Spruchpraxis der Wehrmachtsgerichte und die diesbezüglichen zeitlichen und regionalen Veränderungen zu untersuchen.

Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, DETLEF GARBE (Neuengamme), gab in seinem Vortrag den Stand der Deserteurs-Forschung in Hamburg wieder. Sämtliche Standardwerke zum Dritten Reich und Hamburg enthielten sich dieses Themas, lediglich eine Magisterarbeit liege diesbezüglich vor. Nach bisherigen Schätzungen sei von mindestens 330 Hinrichtungen wegen Fahnenflucht in Hamburg auszugehen. Die Hinrichtungen erfolgten überwiegend durch die Guillotine im Wehrmachtuntersuchungsgefängnis Holstenglacis und durch Erschießung auf dem Truppenübungsplatz Am Höltigbaum. Bis zum 28. April 1945 wurden die Erschießungen vorgenommen, wobei die Verurteilten teilweise in Gruppen exekutiert wurden. Zur „Stärkung der Truppenmoral“ wurden die Verurteilungen in einigen Fällen im Korpsverordnungsblatt bekannt gemacht. 67 Namen von in Hamburg hingerichteten Soldaten sind bisher bekannt. Mindesten 89 Richter taten in der Militärjustiz Dienst.

LARS SKOWRONSKI (Halle) richtete den Fokus auf die Opfer der Wehrmachtjustiz in Hamburg. Hierfür wertete er Quellen der Deutschen Dienststelle (WASt) in Berlin, des Archivs des Friedhofes Ohlsdorf und des Bundesarchiv-Militärarchivs in Freiburg aus. Nach bisherigem Auswertungsstand ließen sich 167 Exekutionen nachweisen, von denen 80 Prozent in den Jahren 1944 und 1945 erfolgten. Die Differenz zu den bisher beschriebenen mindestens 330 Opfern lasse sich damit erklären, dass die im Friedhofsbuch Ohlsdorf mit dem Vermerk Kriegsgericht Aufgeführten nicht immer Hingerichtete sein müssten. Auch sei bisher ungeklärt, inwieweit auch Hingerichtete aus dem Umland in Ohlsdorf bestattet wurden und in welchem Umfang Umbettungen stattfanden. Mit abschließenden Ergebnissen sei in einigen Monaten zu rechnen, so Skowronski.

CHRISTINE ROTHMALER (Hamburg) beschäftigte sich mit der Bestrafung von zumeist Frauen wegen Beihilfe zur Fahnenflucht. Sie konstatiert, dass dieser Teil der Verfolgung bisher kaum beleuchtet wurde und wenige Studien dazu vorliegen. Frauen, die Fahnenflüchtigen halfen, drohte die gleiche Strafe wie den fahnenflüchtigen Männern, das tatsächlich verhängte Strafmaß blieb allerdings meist deutlich darunter. Ursächlich hierfür sei der meist fehlende Nachweis geplanten bzw. politischen Handelns. Die Entscheidung zu helfen lasse sich, ähnlich wie bei den Soldaten, situativ erklären. Gleiches gelte auch für das Nicht-Helfen. Häufiger Anlass für Verfolgung sei das von der Militärjustiz als „Telegrammtaktik“ betitelte Vorgehen gewesen, bei der die Frauen Notfälle fingierten, wie schwere Erkrankungen in der Familie oder Bombenschäden, die einer Kontrolle durch die Gestapo nicht standhielten. Aber auch gezielte Denunziationen waren nicht selten.

CLAUDIA BADE (Dresden) diskutierte am Beispiel dreier Wehrmachtrichter die meist nahtlos anschließenden Karrieren von Entscheidungsträgern der Militärjustiz nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Kein einziger Wehrmachtrichter sei verurteilt worden und das bis heute. Obwohl die Namen und teilweise auch Biographien der Richter bekannt sind, finde praktisch keine Auseinandersetzung mit dieser Nachkriegsgeschichte statt. Als Ursache dafür, dass selbst die Wehrmachtrichter Karriere machten, die nachweislich für den Tod von Soldaten oder Widerstandskämpfern verantwortlich waren, macht Bade die vorhandenen und weiterhin funktionierenden Netzwerke aus, die dazu führten, das sich die Richter gegenseitig „Persilscheine“ ausstellen konnten. Sie strickten so an der Legende der ‚sauberen Wehrmacht‘ mit.

GÜNTER KNEBEL (Bremen) wandte sich dem Gegenstück zu: Während Angehörige der Wehrmachtsjustiz nach 1945 Karriere machten, wurde mit der Anerkennung der Deserteure als Opfer des Nationalsozialismus gehadert. Deserteure wurden erst sehr spät als NS-Opfer anerkannt. Knebel stellte fest, dass trotz der nun 2009 erfolgten abschließenden Rehabilitierung der Opfer der Wehrmachtsjutiz kaum öffentliches Gedenken stattfindet. Im Weiteren verfolgte Knebel am Beispiel der evangelischen Kirche, wie, eingebunden in die in den 1980-er Jahren beginnende gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte zur Rehabilitierung der Opfer der Wehrmachtsjustiz, auch dort entsprechende Initiativen und Bewegungen entstanden, die zu Beschlüssen auf Kirchentagen und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) führten. Nicht thematisiert habe die evangelische Kirche die Rolle der Militärgeistlichen.

KERSTIN KLINGEL (Hamburg) beschäftigte sich mit Hamburger Soldatendenkmalen. Die etwa 150 Denkmale im öffentlichen Raum seien häufig als Substitut für echte Gräber für gefallene Soldaten errichtet worden, tragen aber auch politische Botschaften, oft auch in revisionistischer Absicht. Die Rolle, die ein Denkmal spielen sollte, lasse sich aus dem Aufstellungsort, der Form des Denkmals und seiner Inschrift extrahieren. Erste Soldatendenkmale entstanden im Rahmen der Befreiungskriege gegen Napoleon 1813/1814, weitere im Rahmen des Krieges gegen Dänemark um Schleswig und Holstein ab 1848. Als Material fanden hierbei insbesondere Findlinge Verwendung, die als urgermanische Symbole angesehen worden seien. Auch nach dem Deutsch-französischen Krieg 1870/71 und nach dem Ersten Weltkrieg entstanden weitere Soldatendenkmale, einige gestiftet von der Stadt Hamburg. Zentrale Bedeutung für die Diskussion um Kriegerdenkmale habe in Hamburg das sogenannte „76er Denkmal“. 1936 im Geist des Nationalsozialismus errichtet, gedenkt es ursprünglich denen im 1. Weltkrieg Gefallenen des 76. Infanterieregiments. Versuche der Umdeutung und Umgestaltung seien nur halbherzig erfolgt. An Deserteure erinnern in Hamburg derzeit zwei Gedenktafeln, eine am ehemaligen Untersuchungsgefängnis Holstenglacies und seit dem Abzug der Bundeswehr 2003 eine am Truppenübungsplatz Am Höltigbaum.

KAROLA FINGS (Köln) lenkte den Blick auf das Deserteursdenkmal in der Kölner Innenstadt, das bundesweit weithin Beachtung fand. Wurden 2006 die ersten Schritte zur Errichtung unternommen, so konnte es bereits 2009, auch dank massiver städtischer Unterstützung, eingeweiht werden. In der Planungsphase sei es nach eingehender Sichtung der bereits existierenden Deserteursdenkmale darum gegangen, für den Entwurf und die Umsetzung einen eigenen Weg zu beschreiten, der durch Transparenz zum Begehen und zur offenen Interaktion und dem Dialog mit der/dem Betrachter/in einlade. Dieser Dialog werde durch eine weitere stete Öffentlichkeitsarbeit befördert, das Projekt selbst wissenschaftlich begleitet. Fings betonte, dass die öffentliche Aufmerksamkeit und Auseinandersetzung sowie die wissenschaftliche Begleitung zum Erfolg des Deserteursdenkmals bedeutsam beitrugen.

DETLEF GARBE (Neuengamme) schloss detaillierte Betrachtungen zum Stand der Debatte um ein Deserteursdenkmal in Hamburg an. Obwohl in Hamburg zahlreiche Opfer mit Namen und Biografien bekannt sind, trage die bisherige Denkmal- und Erinnerungskultur dem nicht Rechnung. Erste Initiativen für ein Deserteursdenkmal habe es ab 1988 gegeben, die allerdings maximal temporär erfolgreich gewesen seien. Bedeutsam für das Scheitern sei neben weiteren Vorbehalten insbesondere gewesen, dass aktuelle politisch-militärische Entwicklungen in die Diskussion um ein solches Denkmal eingeflossen seien. Ein Fakt, auf den Karola Fings in der Diskussion noch explizit hinwies: Das Interesse sollte sein, ein kritisches Geschichtsbild zu etablieren und eine Instrumentalisierung zu vermeiden. Gemeinsamer Konsens sei „Nie wieder Krieg“. Diese Fragestellung erlaube auch Rückgriffe auf aktuelle Debatten, ohne sie in den Mittelpunkt zu stellen. Seit Ende 2011, so Garbe, gibt es ernstzunehmende Versuche, am „76er Denkmal“ ein Gedenken an die Opfer der NS-Militärjustiz zu etablieren. Es erscheine mittlerweile aussichtsreich, hierfür eine Mehrheit in der städtischen Politik zu gewinnen.

Im die Konferenz beschließenden Tagungskommentar fokussierte ULRICH HENTSCHEL (Hamburg) zentrale Fragen der Tagungsdiskussion: Er plädierte dafür, auch in den Denkmalsdebatten keine starre Grenze zu aktuellen Militäreinsätzen zu ziehen und den Spagat zwischen ehrendem Gedenken und politischem Kontext zu versuchen. Mumifizierendes Gedenken sei nicht mehr als formelle Versöhnung und damit kontraproduktiv. Weiter mahnte er an, auch die Debatte um „kriminelle“ Soldaten zu führen – auch wegen Diebstahls oder vergleichbarer Delikte hingerichtete Soldaten verdienten die Anerkennung als Opfer, schließlich habe die Wehrmachtjustiz stets rechtsstaatlicher Prinzipien entbehrt. Als weitere Forschungsfragen regte Hentschel an, den Blick auf die Angst und das Recht von Menschen auf Angst zu lenken. Auch sollten die Motive der die Wehrmachtsdeserteure im individuellen Fall unterstützenden Menschen verstärkt untersucht werden.

Konferenzübersicht:

Magnus Koch (Hamburg): Der höhere Sinn des Davonlaufens. Deserteure der Wehrmacht: Eine Zwischenbilanz

Detlef Garbe (Neuengamme): Spuren der Wehrmachtjustiz in Hamburg – ein Überblick

Lars Skowronski (Halle/Saale) Die Hamburger Opfer der Wehrmachtjustiz – Namensermittlungen, Fallbeispiele

Christiane Rothmaler (Hamburg): „Weil ich Angst hatte, dass er erschossen wird“ – Die Bestrafung von Frauen wegen Beihilfe zur Fahnenflucht vor dem Hanseatischen Sondergericht

Claudia Bade (Dresden): Projekt „Lebensläufe und Spruchpraxis vom Wehrmachtrichtern“: Hamburger Wehrmachtrichter: Karrieren und Rechtfertigungen

Günter Knebel (Bremen): Die späte Anerkennung der Deserteure als Opfer des Nationalsozialismus in der Forschung, der Öffentlichkeit und in der Politik

Kerstin Klingel (Hamburg): Erinnerung an den Soldatentod in Hamburger Denkmalen: Kriegerdenkmale – Gegendenkmale – Deserteursgedenken

Karola Fings (Köln): Das 2009 eingeweihte Deserteursdenkmal in Köln – Beispiel einer gelungenen Aufarbeitung

Detlef Garbe (Neuengamme): Noch immer unerwünscht? 25 Jahre weitgehend vergebliche Bemühungen um ein Deserteursdenkmal in Hamburg

Ulrich Hentschel (Hamburg): Tagungskommentar: Ergebnisse und Ausblick


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