Sicherheit in der Frühen Neuzeit. 9. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft „Frühe Neuzeit“ im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands

Sicherheit in der Frühen Neuzeit. 9. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft „Frühe Neuzeit“ im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands

Organisatoren
Prof. Dr. Christoph Kampmann, Philipps-Universität Marburg
Ort
Marburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.09.2011 - 17.09.2011
Url der Konferenzwebsite
Von
Karola Brüggemann / Boris Queckbörner, Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften, Fachgebiet Geschichte der Frühen Neuzeit, Philipps-Universität Marburg

Nach Jahren der Absenz kehrte die Arbeitsgemeinschaft „Frühe Neuzeit“ mit ihrer neunten Tagung erstmals seit ihrer Gründung in Gießen 1995 wieder nach Mittelhessen zurück. War der Sinn einer eigenen Tagungsreihe zur Frühneuzeitgeschichte in Gießen noch umstritten, so verdeutlichte die diesjährige Konferenz in Marburg zum Thema „Sicherheit in der Frühen Neuzeit“, dass sich die zweijährlich stattfindenden Treffen als zentrale Plattform des fachinternen Austausches mittlerweile etabliert haben.

Von einer Auseinandersetzung mit dem Thema „Sicherheit “ erhoffte sich Gastgeber CHRISTOPH KAMPMANN (Marburg) in zweifacher Hinsicht Impulse für die Frühneuzeitforschung. Zum einen könnten über die systematische Beschäftigung mit Sicherheit neue Perspektiven auf epochenspezifische Grundproblematiken gewonnen werden, wie sie sich beispielsweise im Spannungsverhältnis zwischen Pluralität/Pluralismus auf der einen und der Sinnstiftung über universalistische Erklärungsmodelle auf der anderen Seite abbilden. Sicherheit selbst stelle dabei keine universale Kategorie dar, sondern werde in einem zeitlich wie räumlich begrenzten Bereich etabliert. Zum anderen sei die Sicherheitsthematik in ihrer Mehrschichtigkeit dazu geeignet, der starken Ausdifferenzierung des Faches entgegenzuwirken. Die Spezifika des Themas erlaubten einen stärkeren fachinternen Austausch im Hinblick auf parallele Entwicklungen in unterschiedlichen Bereichen und könnten zudem interdisziplinäre Anschlussmöglichkeiten generieren, die gerade vor dem Hintergrund gegenwärtiger Problematiken ein besseres Verständnis für Handlungsoptionen und Handlungsfolgen ermöglichen. Der von Kampmann angesprochene Facettenreichtum sowohl des Fachgebietes wie auch der Sicherheitsthematik spiegelte sich in den insgesamt zwölf Sektionen der Tagung wider.

Am Beginn der Tagung stand in einer ersten Sektion die Auseinandersetzung mit Begriff und Norm der Sicherheit innerhalb der politischen Kommunikation der Frühen Neuzeit. Der Vortrag von CHRISTINE ROLL (Aachen) über Sicherheitsbegriff und -diskurs im Russischen machte hierbei deutlich, dass auch das von Sektionsleiterin ANUSCHKA TISCHER (Frankfurt am Main/Marburg) problematisierte Fehlen des Sicherheitsbegriffes in einigen europäischen Sprachen aufschlussreiche Erkenntnisse liefern kann. So wurde der Befund, dass ein securitas-Diskurs im frühneuzeitlichen Russland nicht existierte, von Roll als Erklärung dafür herangezogen, dass der Schutz des Staates bis heute im politischen Denken Russlands größeren Raum einnehme als der Schutz des Individuums vor dem Staat. Mit der Historischen Semantik von Sicherheit setzte sich auch PHILIP HAHN (Frankfurt am Main) auseinander, der über den Terminus „Sicherheit” in protestantischen politischen Predigten im Alten Reich des 16. und 17. Jahrhunderts referierte. Ein mit der Wende zum 17. Jahrhundert aufkommender säkularer, positiv konnotierter Sicherheitsbegriff sei vor allem in jenen Predigttexten verwandt worden, in denen der Obrigkeit die Sicherheitsbedürfnisse ihrer Untertanen vorgetragen worden seien. Dass der Sicherheitsbegriff jenseits der Gebrauchsliteratur in militärtheoretischen Texten eine Rolle spielte, zeigte THERESE SCHWAGER (Frankfurt am Main) in ihrem Vortrag über einen militärpolitischen, in umfassende Stabilitäts- und Sicherheitskonzeptionen eingebundenen Sicherheitsbegriff auf, wie er im Frankreich der 1630er-Jahre verwendet wurde. Mit der Bedeutung von Sicherheitsnormen beschäftigte sich MACIEJ PTASZYŃSKI (Warschau), der über Sicherheitsstrategien von Protestanten in Polen-Litauen im 16. und 17. Jahrhundert sprach.

Die zweite Sektion beschäftigte sich mit Instrumenten, die in der Frühen Neuzeit eingesetzt wurden, um Sicherheit in einem begrenzten Raum zu schaffen. Es wurde deutlich, dass es mithilfe dieser Instrumente zwar durchaus gelang, eine zeitlich und räumlich begrenzte Form von Sicherheit zu etablieren, wie es die Vorträge von MAXIMILIAN LANZINNER (Bonn) zu Sonderbünden im Reich und SABINE DABRINGHAUS (Freiburg) zum Bannersystem der Mandschu-Dynastie nahe legten. Allerdings offenbarte sich zugleich jenes bereits von Christoph Kampmann in seiner generellen Einführung angesprochene Moment des zeitlich Begrenzten. So konnte zwar das Verhandeln als deeskalierendes Mittel zwischen den Fürsten des 18. Jahrhunderts zur Wahrung ihrer Interessen sowie der Herstellung von Sicherheit eingesetzt werden, worauf SVEN EXTERNBRINK (Heidelberg/Marburg) hinwies. Jedoch demonstrierte KATJA FREHLAND-WILDEBOER (München), dass in dieser als äußerst unsicher empfundenen Zeit jene zur Herstellung von Sicherheit eingesetzten Bündnistexte trotz ihrer immer detaillierteren Bestimmungen selbst eine Quelle der Unsicherheit sein konnten, vor allem da sie oft gebrochen wurden. Über das Instrument der Intervention erhofften sich zuletzt REINHARD STAUBER und FLORIAN KERSCHBAUMER (beide Klagenfurt) neue Perspektiven auf eine Innen- und Außenpolitik nach 1815, die vor dem Hintergrund einer zunehmenden Partizipation der „Zivilbevölkerung“ auf europäischer Ebene verhandelt wurden.

Am Ende des ersten Tages nahm sich QUENTIN SKINNER (London) in seinem fulminanten, öffentlichen Abendvortrag des Spannungsverhältnisses von Freiheit und Sicherheit in der englischen Kultur und Politik der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts an. Vor allem im Umfeld des englischen Bürgerkrieges hätten Autoren wie John Milton eine „Sicherheit der Freiheit“ gefordert, die in diesem Sinne nur in einem durch freie Männer mitgestalteten freien Gemeinwesen erreicht werden könne. Im Gegensatz zu diesem stark durch Machiavelli beeinflussten Gedankengut habe Thomas Hobbes das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit zugunsten der Sicherheit aufgebrochen. Absolute Freiheit bedeute nach Hobbes einen Zustand absoluter Unsicherheit, in dem es einen Krieg aller gegen alle gebe. Dieser Zustand absoluter Unsicherheit werde vom rechtgarantierenden Souverän beendet. Hobbes negiere somit zwar die absolute Freiheit des Menschen, dafür entschärfe er auch den absoluten Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit, wodurch jeder Mensch in die Lage versetzt werde, auch als Untertan des Rechts Freiheiten zu behalten. Denn die Freiheit sei nun die „absence of interference“ des Rechts – ein Gedanke, der auch heute noch in weiten Teilen der angelsächsischen Welt bestehe.

Mit dem frühneuzeitlichen Versicherungswesen widmete sich die dritte Sektion einem Bereich, in dem es während der Frühen Neuzeit zu zahlreichen innovativen Entwicklungen kam. Insbesondere auf die mit dem Ausgreifen des Versicherungsprinzips verbundenen Entwicklungen hin zu einem stärker individualisierenden Menschenbild sowie zur Herausbildung anonymerer Risikogemeinschaften anstelle traditioneller Solidaritätsgemeinschaften wurde während der Sektion mehrfach Bezug genommen. Im Anschluss an MAGNUS RESSEL (Bochum), der in seinem Vortrag über den Ursprung der nordeuropäischen Sklavenkassen und Sklavereiversicherungen darlegte, dass Freikaufsversicherungen sowohl als Wurzel der Lebensversicherungen als auch der deutschen Sozialversicherungen betrachtet werden können, stellte GEOFFREY CLARK (Potsdam, N.Y.) erste Ergebnisse seines Forschungsprojektes über die Hintergründe der Versicherung von Sklaven im spätmittelalterlichen Katalonien vor. EVE ROSENHAFT (Liverpool) betrachtete das Thema Lebensversicherung in der Hinterbliebenenversorgung aus geschlechterpolitischer Perspektive. In seinem Vortrag über die Universalisierung des Versicherungsprinzips seit dem 17. Jahrhundert ging CORNEL ZWIERLEIN (Bochum) schließlich auf die Frage ein, welche Aspekte die Forschung zur Versicherungsgeschichte im Hinblick auf eine Sicherheitsgeschichte der Frühen Neuzeit in Zukunft stärker berücksichtigen solle. So seien „Sicherheitsproduktions-Institutionen“ unter anderem stärker auf Staat-Gesellschafts-Verhältnisse zu hinterfragen und „Sicherheitsproduktionsmittel“ in ihrem Verhältnis zum Individuum sowie im Hinblick auf ihre private und staatswirtschaftliche Funktion genauer zu betrachten. WOLFGANG BEHRINGER (Saarbrücken) wies darauf hin, dass zu den sozialen und kulturellen Voraussetzungen der anonymen Vergesellschaftung in einer Versicherung auch die Entwicklung eines Zufallskonzeptes als Erklärung für Unglück gehört habe.

Sektion vier verdeutlichte die Komplementarität von Sicherheit und Gewalt. Zur Einhegung von Gewalt werden in der Regel Praktiken eingesetzt, die selbst in hohem Maße Gewalt androhen oder ausüben. Den Gewaltakteuren kam dabei eine entscheidende Rolle zu, wie HANS-JÜRGEN BÖMELBURG und HORST CARL (beide Gießen) anhand verschiedener „Gewaltgemeinschaften” aufzeigten. Diese Gewaltspezialisten wurden entweder als eminente Sicherheitsbedrohung wahrgenommen und dementsprechend bekämpft oder von den frühneuzeitlichen Gemeinwesen als Sicherheitsgaranten integriert. Im Falle der von BERND KLESMANN (Paris) dargestellten Garde nationale im Rahmen der Französischen Revolution wie auch im Vortrag von MARIAN FÜSSEL (Göttingen) zu den britischen Aktivitäten in ihren Kolonien während des Siebenjährigen Krieges zeigte sich ein weiterer Aspekt der Sicherheitsthematik, wenn in einer als hochgradig unsicher empfundenen Umwelt Obrigkeiten zunehmend auf lokale und „private“ Sicherheitsgaranten bauten. In beiden Fällen kam es darauf an, dass diese Gewaltakteure ein Versprechen auf „Versicherheitlichung“ eines bestimmten Raumes abgaben, entweder in der Anlage von Fortifikationen in Indien und Nordamerika oder auch in der Ausgabe von „cartes de sûreté“.

In der von ACHIM LANDWEHR (Düsseldorf) und RALF PRÖVE (Potsdam) geleiteten fünften Sektion wurden sichere und unsichere militärische Räume daraufhin hinterfragt, wie Beteiligte und Betroffene mit ihnen umgingen. Dass militärische Räume, wie von Ralf Pröve angesprochen, gleichermaßen als Räume der Ordnung wie der Unordnung fungieren können, wurde insbesondere durch den Vortrag von STEFAN KROLL (Rostock) über frühneuzeitliche Festungsräume in den Darstellungen des Malers Bernado Bellotto deutlich. Anschließend setzte sich DOROTHEA NOLDE (Bremen) mit den Reisen Adeliger in Krisen- und Konfliktgebiete auseinander, die zwangsläufig durch die Kreuzung verschiedener militärischer Räume geprägt waren. Während sich bei der Schilderung von Zusammenstößen mit feindlichen Truppen aufgrund des adeligen Ehrverständnisses in den biographischen Aufzeichnungen keine Äußerungen von Furcht nachweisen lassen, zeige sich bei der Schilderung der Begegnung mit marodierenden Truppen kein einheitliches Reaktionsmuster, was deutlich mache, dass die Frage nach der Wahrnehmung von Sicherheit und Unsicherheit standesspezifisch unterschiedlich betrachtet werden müsse. TOBIAS WINNERLING (Düsseldorf) wählte zum Thema (Un-)Sicherheit militärischer Räume einen innovativen Zugang, indem er sich mit dem natürlichen und militärischen Raum im Computerspiel zur Frühen Neuzeit befasste. Die kontrastierende Darstellung von Naturräumen als „sicher” und von militärischen, durch den Faktor Mensch repräsentierten Räumen als „unsicher”, spiegele heutige Vorstellungen wider.

Im Zuge der Konfessionalisierung des 16./17. Jahrhunderts traten den europäischen Herrschern in einem konfessionellen Radikalismus, der sich bis hin zum Regizid erstrecken konnte, neue Formen der Bedrohung bzw. Delegitimation ihrer Herrschaft entgegen. Die sechste Sektion widmete sich diesen Herausforderungen und den Strategien, die von den Obrigkeiten zur Lösung dieser existenziellen Unsicherheitslage inauguriert wurden. Diese Strategien konnten sich einerseits in einer Resakralisierung der Herrscherperson (Frankreich) und andererseits in einer Säkularisierung der Politik (England) niederschlagen, wie RONALD ASCH (Freiburg) ausführte. MARKUS VÖLKEL (Rostock) verwies ferner darauf, dass Legitimität und Illegitimität eines Tyrannenmordes oftmals in geringerem Maße aufgrund eines tatsächlichen Verstoßes gegen fundamentale Rechte entschieden wurde, sondern in der Frage, mit welchen historischen Exempla die konkrete Sache verbunden wird. Die Legitimität zum Königsmord im Falle Karls I. resultierte ANDREAS PEČAR (Halle) zufolge weniger aus einer republikanischen „Free-state“ Idee, sondern vielmehr aus einem endzeitlichen Erwartungshorizont, indem sich die Akteure als „Heilige“ stilisierten und den König somit im göttlichen Auftrag liquidierten. Dass es prinzipiell ähnliche Auswirkungen eines konfessionellen Radikalismus auch in republikanisch verfassten Gemeinwesen gab, demonstrierte RANDOLPH HEAD (Riverside) am Beispiel Graubündens. Die konfessionell bedingte Gewaltausübung stünde hier jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den politisch-sozialen Ordnungsvorstellungen, die mäßigend gewirkt hätten.

Die siebte Sektion ging der Frage nach, welches Maß an Sicherheit föderal organisierte Staaten den in ihnen lebenden unterschiedlichen Konfessionen gewährleisteten. JOHANNES BURKHARDT (Augsburg) betonte, dass die Herausbildung unterschiedlicher Konfessionen ein europäisches Sicherheitsrisiko dargestellt habe, das im Alten Reich auf Grundlage der deutschen Doppelstaatlichkeit und mithilfe der föderalen Kernkompetenz des Reiches erfolgreich eingedämmt und schließlich gelöst worden sei. Im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen der Mehrkonfessionalität in der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft warnte ANDRÉ HOLENSTEIN (Bern) davor, die Leistungen der föderalen Verfassung zu überschätzen. Der anschließende Vortrag von MARTIN VAN GELDEREN (Florenz) beschäftigte sich mit dem Unbehagen, das Grotius und Spinoza verspürten, als sie das in föderativen Gemeinwesen existierende Spannungsverhältnis zwischen dem Bedürfnis nach einer allgemeinverbindlichen Zivilreligion und dem Recht auf religiöse Freiheit politiktheoretisch aufzulösen versuchten. Zuletzt setzte sich VOLKER DEPKAT (Regensburg) mit der Sicherheit verheißenden föderalen Theologie der Puritaner, insbesondere der Vorstellung eines Bundes mit Gott, auseinander, die die Organisation der puritanischen Kolonien in Neuengland maßgeblich mitbestimmt habe.

Die achte Sektion widmete sich unter Leitung von ULRICH SCHÜTTE (Marburg) der Herstellung von Sicherheit sowohl in einer materiellen wie auch in einer zeichenhaft-symbolischen Dimension am Beispiel von Bauwerken bzw. städtebaulichen Einrichtungen. Das aus diesen resultierende Versprechen auf Herstellung bzw. Beibehaltung von Sicherheit könne sich dabei sowohl auf die Abwehr äußerer Bedrohungen richten, wie auch zur Herstellung innerer Sicherheit dienen. MARION HILLIGES (Rom/Berlin), THOMAS KÜNTZEL (Göttingen) und CHRISTIAN OTTERSBACH (Esslingen) lieferten anhand des Festungssterns, der städtischen Sperrketten bzw. der Heidelberger Stadttore drei Beispiele, in denen sich jeweils die Verwobenheit einer konkreten Sicherheitsfunktion mit einem zeichenhaft-symbolischen Anspruch widerspiegelte. Eine vor allem zeichenhafte Funktion konstatierte dagegen MICHAEL LOSSE (Marburg) für die Küsten-Forts und Wachttürme des Johanniter-/Malteser-Ordens auf Malta, da diese kaum einer zeitgemäßen Form von Wehrhaftigkeit entsprochen hätten. ULRICH ROSSEAUX (Friedrichsdorf/Ts.) unterstrich am Beispiel der öffentlichen Straßenbeleuchtung, dass dieses kostenintensive System nicht nur für ein fürstliches Repräsentationsbestreben stand, sondern wohl auch ein profundes Bedürfnis nach mehr Sicherheit seitens der Untertanen im nächtlichen, städtischen Raum befriedigte. Zugleich ging damit freilich ein Mehr an Überwachung und Kontrolle seitens der Obrigkeit einher.

Da der Frühneuzeittag auch als Diskussionsforum für generelle, das Fach betreffende Fragen diente, stieß auch die von CHRISTOPH KAMPMANN (Marburg) moderierte Podiumsdiskussion zur Darstellung der Frühen Neuzeit in Medien und Öffentlichkeit auf reges Interesse. Die Diskussionsbeiträge von PATRICK BAHNERS (Feuilleton FAZ), MARLENE P. HILLER (Chefredakteurin DAMALS) und BEATE SCHLANSTEIN (Fernsehredaktion WDR) gewährten dem überwiegend fachwissenschaftlichen Publikum aufschlussreiche Einblicke in die Auswahl und mediale Vermittlung von Themen der Frühneuzeitgeschichte. Dass Fernsehsendungen zu Frühneuzeitthemen ein besonderes Reizthema darstellen, wurde im Gespräch mit BARBARA STOLLBERG-RILINGER (Münster) und TIM BLANNING (Cambridge) als fachwissenschaftlichen Diskussionsteilnehmern mehrfach deutlich. Die Debatte changierte zwischen der Forderung nach einer stärkeren Präsenz der Frühen Neuzeit in den Medien und einer Warnung vor der damit oftmals einhergehenden Anpassung an die spezifischen Logiken einer medialen Präsentation. So stand der Problematik einer medialen Darstellung, in der Wissenschaftler bisweilen eher als „Expertendarsteller” (Stollberg-Rilinger) denn als Experten herangezogen werden, das Postulat nach einem selbstbewussteren Auftritt in den Medien gegenüber, etwa indem genuin frühneuzeitliche Themen stärker auch als solche gekennzeichnet werden.

Die Frage, wie frühneuzeitliche Gesellschaften Unsicherheiten und Risiken im Umgang mit Wetter und Klima zu bewältigen versuchten, stand im Mittelpunkt der neunten, von MANFRED JAKUBOWSKI-TIESSEN (Göttingen) geleiteten Sektion. Besonderes Gewicht wurde von den Referentinnen und Referenten auf die Deutung von Naturkatastrophen gelegt, aus denen sich spezifische Sicherheits- und Handlungskonzepte ergaben. Wie STEFANIE RÜTHER (Münster) ausführte, stellten im späten Mittelalter religiöse Deutungsmuster von Stadtbränden und Überflutungen und obrigkeitliche Steuerungsmaßnahmen angesichts dieser Gefahren keine Gegensätze, sondern lediglich verschiedene Facetten eines Umgangs mit unvermeidlichen Bedrohungen dar. Um das Verhältnis zwischen religiösen und säkularen Deutungs- und Handlungsmustern kreiste auch der Vortrag von MARIE-LUISA ALLEMEYER (Göttingen), der sich mit dem Umgang der Küstenbewohner mit Sturmfluten im 18. Jahrhundert beschäftigte. Insbesondere in den Traktaten der Deichbautechniker lasse sich der Versuch erkennen, einander widersprechende religiöse und säkulare Positionen zum Schutz vor Sturmfluten miteinander in Einklang zu bringen. Im Anschluss ging DOMINIK COLLET (Göttingen) am Beispiel Preußens der Frage nach, auf welche Handlungsoptionen die Zeitgenossen 1770-1772 angesichts der Bedrohung durch Hungersnöte zurückgriffen. Anhand der Auseinandersetzung mit zwei zeitgenössischen Risikostrategien, der Einrichtung von Getreidespeichern und der Errichtung von Getreidesperren, zeigte Collet unter anderem auf, welch große Bedeutung öffentlichen Diskursen bei der Herstellung von Sicherheit beizumessen ist.

In ihren einleitenden Worten zur zehnten Sektion problematisierten SIEGRID WESTPHAL (Osnabrück) und KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) den Begriff der Rechtssicherheit im Alten Reich. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen der Spätaufklärung sei er nicht zuletzt als ideologischer Begriff verwendet worden, um darüber das durch Normpluralismus gekennzeichnete System des Reiches als willkürlich, ineffektiv und defizitär zu stigmatisieren. Demgegenüber bemühten sich die Vorträge, ein differenzierteres Bild des vormodernen Rechtssystems aufzuzeigen, das gerade durch graduelle Abstufung und Normpluralismus Handlungsräume für die Beteiligten bereitstellte. Eine fehlende Rechtssicherheit könne dabei laut Härter durchaus gewollt gewesen sein, da eine solche Situation eine flexible Auslegung ermögliche und den Beteiligten somit größere Handlungsräume gewähre. Während EVA ORTLIEB (Wien) und ULRICH FALK (Mannheim) die Stärken und Schwächen des frühmodernen Rechtssystems anhand von Klagen verschiedener Amtsträger gegen ihre Fürsten bzw. anhand von Consilia aufzeigten, lotete INKEN SCHMIDT-VOGES (Osnabrück) am Beispiel der Versuche, das Haus und den Hausfriedensbruch grundsätzlich in juristischen Kategorien fassen zu wollen, eindeutig die Grenzen des vormodernen Systems aus. Dieses sei, wie Härter abschließend betonte, durch seine konkreten Rechtspraktiken und Diskurse bestimmt gewesen, die in ihrer Ambivalenz sicherlich keine Rechtssicherheit im modernen Sinn boten, gleichwohl aber eine viel stärkere Beteiligung der Normadressaten an den jeweiligen Prozessen förderten, als es in weiten Teilen der modernen Gesellschaft der Fall sei.

Das Problem sozialer Unsicherheit nahm die elfte Sektion in den Blick. Da ein großer Teil der frühneuzeitlichen Bevölkerung durch strukturbedingte Prekarität bedroht war, sollten Strategien und Praktiken zur sozialen Absicherung vor allem auf der Mikroebene untersucht werden. Während GESA INGENDAHL (Tübingen) für die Gruppe der Witwen mögliche Lösungsstrategien vom sozialen Status der Betroffenen abhängig machte, zeigte JOEL HARRINGTON (Nashville) am Beispiel der Nürnberger Waisen- und Findelkinder, wie diese durch informelle Verfahren aus der Obhut der Obrigkeit in die Fürsorge von Familien und Handwerkerzünfte vermittelt wurden. Derart erfüllte der Rat einerseits seine christliche Pflicht der caritas und konnte andererseits gleichzeitig die anfallenden Kosten reduzieren. Tendenzen einer zunehmenden Vereinnahmung der Armenfürsorge auch durch katholische Obrigkeiten verdeutlichte SEBASTIAN SCHMIDT (Trier) am Beispiel Kurtriers. Hier bestanden neben der Einführung eines zentralen Almosenstocks bei gleichzeitiger Kriminalisierung privater Almosengabe freilich auch dezentrale Einrichtungen fort. THOMAS BUCHNER (Linz) und ROBERT BRANDT (Frankfurt am Main) plädierten in ihrem Vortrag für einen differenzierteren Umgang mit den sozialen Sicherungsmechanismen im Zunftwesen, das weitaus anpassungsfähiger und vielschichtiger gewesen sei, als es die bisherige Forschung allenthalben zugestanden habe. In seinem Kommentar betonte THOMAS SOKOLL (Hagen), dass bei der Frage nach den sozialen Sicherungsmaßnahmen die jeweilige Position der Unterstützungsbedürftigen im gesellschaftlichen Gefüge berücksichtigt werden müsse, um darüber Formen und Strategien der Sicherung bestimmen zu können.

Die letzte Sektion, die sich unter Leitung von ULRICH NIGGEMANN (Marburg) exemplarisch mit der prekären Situation von Minderheiten in der Frühen Neuzeit beschäftigte, gewährte aufschlussreiche Einblicke in die Strategien, die verschiedene Minderheiten verwendeten, um ihre Existenz zu sichern. RAINGARD ESSER (Groningen) stellte zu Beginn der Sektion ihr aktuelles Forschungsvorhaben zu Rückwanderern bzw. Remigranten in Gelderland während des Achtzigjährigen Krieges vor, die nach ihrer Rückkehr zum Teil versuchten, die lokale Politik als Ratsmitglieder mitzubestimmen. Der daran anschließende Vortrag von ULRICH NIGGEMANN konzentrierte sich auf die Auseinandersetzung um die hugenottischen „places de sûreté”, deren Entstehung als „Verräumlichung” des hugenottischen Sicherheitsstrebens begriffen werden könne. Unter Rückgriff auf das Versicherheitlichungskonzept der „Copenhagen School” zeigte Niggemann auf, dass die „places de sûreté” aus der Perspektive des französischen Staates ein „Sicherheitsdilemma” darstellten. Die von der Krone finanzierten Sicherheitsplätze hätten zwar eine gewisse Abhängigkeit der von Heinrich IV. auch stets als potentielle Bundesgenossen begriffenen Hugenotten gewährleistet, doch sei von ihnen gleichzeitig eine latente Bürgerkriegsdrohung ausgegangen. ALEXANDER SCHUNKA (Gotha/Erfurt) ging in seinem Vortrag über Sicherheitsstrategien von Migranten im Preußen des 17. und 18. Jahrhunderts wiederum auf die besondere Rolle von Migranten in Verwaltungen der Aufnahmegesellschaft ein, die bei Interessenskonflikten zwischen ihrer Herkunftsgruppe und der Obrigkeit eine Vermittlerposition ausübten. Die rechtssichernde Bedeutung des Reichshofrates für jüdisches Leben im lokalen Raum wurde von ANDRÉ GRIEMERT (Marburg) am Beispiel eines prominenten Rechtskonfliktes des 18. Jahrhunderts aufgezeigt. Der Reichshofrat sei von der jüdischen Minderheit zum Teil gezielt genutzt worden, um die eigenen Interessen durchzusetzen und die rechtliche Position im lokalen Raum zu stabilisieren.

Angesichts gegenwärtiger sicherheitspolitischer Problematiken, die nur unzureichend mit Begriffen wie Restrisiko, Terrorismus und verheerenden Naturkatastrophen beschrieben sind, nahm sich der Frühneuzeittag eines hochgradig aktuellen Themas an. Herausgekommen ist eine gelungene Veranstaltung, die den interessierten Besuchern sowohl die thematische Breite, als auch die methodische Vielfalt des Fachgebietes vor Augen führte. Mit insgesamt sehr erhellenden Resultaten wurden nahezu ausschließlich gerade abgeschlossene oder aktuelle Forschungen unter dem Blickwinkel der Sicherheitsthematik präsentiert. Das Tagungsthema erwies sich dabei als gut geeignet, den Austausch über methodische und thematische Grenzen hinweg zu fördern, sowohl fachintern als auch interdisziplinär. Die verschiedenen Vorträge, die sich dem Aspekt der Sicherheit zum Teil sehr explizit, zum Teil eher implizit näherten, zeigten die Mehrdimensionalität des Themas sowie die Parallelität der Entwicklungen in unterschiedlichsten Bereichen der frühneuzeitlichen Geschichte auf. Dies gilt insbesondere für Paradoxien und Ambivalenzen der Sicherheitsherstellung, die in zahlreichen Vorträgen eine Rolle spielten. So wurde in den verschiedenen Sektionen mehrfach angesprochen, dass Handlungen, die auf die Herstellung von Sicherheit zielten, auch zur Entstehung neuer Unsicherheiten beitragen konnten. In den Diskussionen über derartige, bislang nur unzureichend erforschte dialektische Prozesse, Sicherheitsdilemmata und Gewaltparadoxien, die auch im Rahmen des Frühneuzeittages nicht erschöpfend behandelt werden konnten, wurde die Notwendigkeit verstärkter und systematischer Forschungen zur Sicherheitsthematik deutlich. Dass sich die Auseinandersetzung mit Sicherheitsthemen nicht nur im Hinblick auf die Frühe Neuzeit, sondern auch für frühere oder spätere Epochen lohnen würde, ließen jene Vorträge erkennen, die im Rahmen ihrer Betrachtungen ins Mittelalter zurück- oder in die Moderne vorausblickten.

Konferenzübersicht:

Eröffnung

Sektion I. Sicherheit – Norm und Begriff in der frühneuzeitlichen europäischen Kommunikation
Leitung: Anuschka Tischer (Frankfurt am Main/Marburg)

Christine Roll (Aachen): „Sicherheit“ nicht in Ost-Europa? Überlegungen zu Begriff und Diskurs im Slavischen

Therese Schwager (Frankfurt am Main): Militärdoktrin und Politik: Annäherung an einen militärpolitischen Sicherheitsbegriff im 16./17. Jahrhundert

Philip Hahn (Frankfurt am Main): „Sicherheit“ - gut oder böse? Zur Semantik des Begriffs in protestantischen politischen Predigten im Alten Reich des 16. und 17. Jahrhunderts

Maciej Ptaszyński (Warschau): Ringen um Sicherheit der Protestanten in Polen-Litauen im 16. und 17. Jahrhundert

Sektion II. Politische Sicherheitssysteme vom 16.-19. Jahrhundert: Instrumente, Techniken, Regeln für die Herstellung von Sicherheit – und Frieden?
Leitung: Reinhard Stauber (Klagenfurt)

Maximilian Lanzinner (Bonn): Ein Sicherheitssystem zwischen Mittelalter und Neuzeit: Die Sonderbünde im Heiligen Römischen Reich

Sabine Dabringhaus (Freiburg): Sicherheit als Dimension imperialer Integration: Das Beispiel China

Sven Externbrink (Heidelberg/Marburg): Sicherheit durch Verhandlung? Strukturwandel im europäischen Staatensystem des 18. Jahrhunderts

Katja Frehland-Wildeboer (München): Völkerrechtliche Regeln und internationale Sicherheit zwischen Utrecht (1713/14) und Wien (1814) – Der Befund der Bündnis-Texte

Reinhard Stauber/Florian Kerschbaumer (Klagenfurt): Revolution, Restauration, Intervention. Neue Zusammenhänge von Innen- und Außenpolitik im Zeichen der „Wiener Ordnung“

Öffentlicher Abendvortrag
Quentin Skinner (London): Liberty and Security. The Early Modern Debate

Sektion III. Ein frühneuzeitliches Erfolgsmodell: Sicherheit durch Versicherung
Leitung: Cornel Zwierlein (Bochum)

Magnus Ressel (Bochum): Der Ursprung der nordeuropäischen Sklavenkassen und Sklavereiversicherungen im 17. Jahrhundert

Geoffrey Clark (Potsdam, N.Y.): Insuring Slaves in Early Modern Europe

Eve Rosenhaft (Liverpool): Geschlecht und Sicherheit: Paradoxien bürgerlicher Familienfinanzen im 18. Jahrhundert

Cornel Zwierlein (Bochum): Schiffe, Witwen, Sklaven, Feuer, Hagel...: Zur Universalisierung des Versicherungsprinzips seit dem 17. Jahrhundert

Wolfgang Behringer (Saarbrücken): Kommentar

Sektion IV. Sicherheit vor Gewalt – Sicherheit durch Gewalt
Leitung: Horst Carl/Hans-Jürgen Bömelburg (Gießen)

Horst Carl (Gießen): Landfriedenswahrung vor und durch Gewaltgemeinschaften

Hans-Jürgen Bömelburg (Gießen): Sicherheit ohne Landfrieden: Sicherheits- und Gewaltgemeinschaften in Polen-Litauen

Marian Füssel (Göttingen): Die Politik der Unsicherheit: Sicherheit, Gewalt und Expansion in den britischen Kolonien im Siebenjährigen Krieg

Bernd Klesmann (Paris): Sicherheit im Namen der Nation: „Garde nationale“ und „Commune“ in Paris, 1789-1794

Sektion V. Sichere und unsichere militärische Räume
Leitung: Achim Landwehr (Düsseldorf)/Ralf Pröve (Potsdam)

Julia Wille (Potsdam): Militärische Räume in der Frühen Neuzeit - ein gefährliches Pflaster?

Stefan Kroll (Rostock): Frühneuzeitliche Festungsräume als sicheres Terrain?

Dorothea Nolde (Bremen): Zusammenstöße und ihre Vermeidung: Reisen in Kriegs- und Konfliktgebieten in der Frühen Neuzeit

Tobias Winnerling (Düsseldorf): Sicherer Berg, gefährlicher Feind. Natürlicher und militärischer Raum im Computerspiel zur Frühen Neuzeit

Sektion VI. Konfessioneller Radikalismus, prophetische Autorität und „single Rebellion“ als politisches Sicherheitsrisiko im Zeitalter der Religionskriege
Leitung: Ronald G. Asch (Freiburg)

Ronald G. Asch (Freiburg): Politische Gewalt und sakrale Monarchie in England und Frankreich ca. 1580-1614

Randolph Head (Riverside): Prudent Radicals and Radical Moderates? Confessional Violence and Political Murder in Graubünden, 1615-1639

Markus Völkel (Rostock): Die historischen Grundlagen der Lehre vom Tyrannenmord bei Juan de Mariana und ihre Implikationen

Andreas Pečar (Halle): Warum musste Karl I. sterben?

Sektion VII. Religiös-konfessionelle Vielfalt als sicherheitspolitische Herausforderung in der Frühen Neuzeit: Die strategischen Antworten der föderal verfassten Staaten
Leitung: Jürgen Overhoff (Hamburg/Regensburg)

Johannes Burkhardt (Augsburg): Konfessionsbildung als europäisches Sicherheitsrisiko und die Lösung nach Art des Reiches

André Holenstein (Bern): Sicherheit für wen und um welchen Preis? Möglichkeiten und Grenzen der Mehrkonfessionalität in der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft

Martin van Gelderen (Florenz): Zwischen Zivilreligion und Toleranz: Die Verunsicherung und das Zaudern von Grotius und Spinoza

Volker Depkat (Regensburg): Sicherheit in der föderalen Theologie der Puritaner im kolonialen Neuengland

Sektion VIII. Bauliche Repräsentation von Sicherheit
Leitung: Ulrich Schütte (Marburg)

Marion Hilliges (Rom): Der Festungsstern – „Securitas“ in der Frühen Neuzeit

Thomas Küntzel (Göttingen): Verfallende Zeichen innerer Wehrhaftigkeit? Mittelalterliche Sperrketten in der (frühen) Neuzeit

Michael Losse (Marburg): Die Küsten-Forts und -Wachttürme des Johanniter-/Malteser-Ordens in Malta im 17. Jahrhundert. Wehrbauten oder außenpolitische Bedeutungsträger?

Christian Ottersbach (Esslingen): Wehrhafte Zeichen und innere Sicherheit. Die Heidelberger Stadttore des 18. Jahrhunderts

Ulrich Rosseaux (Friedrichsdorf/Ts.): Sicherheit durch Licht? Zur Entwicklung von öffentlichen Straßenbeleuchtungen in frühneuzeitlichen Städten

Podiumsdiskussion

„Die Frühe Neuzeit in Medien und Öffentlichkeit: Neues Interesse - alte Klischees?“
Patrick Bahners (Leitung Feuilleton FAZ), Tim Blanning (Universität Cambridge), Marlene P. Hiller (Chefredakteurin DAMALS), Beate Schlanstein (Fernsehredaktion WDR), Barbara Stollberg-Rilinger (Universität Münster) Leitung: Christoph Kampmann (Universität Marburg)

Sektion IX. Zum Umgang mit Sicherheiten und Risiken in Hinblick auf Wetter und Klima in der Frühen Neuzeit
Leitung: Manfred Jakubowski-Tiessen (Göttingen)

Stefanie Rüther (Münster): Zwischen göttlicher Fügung und herrschaftlicher Verfügung. Naturkatastrophen als Gegenstand spätmittelalterlicher Sicherheitspolitik

Marie-Luisa Allemeyer (Göttingen): „Es lässt sich eine völlige Sicherheit gegen das Wasser verschaffen.“ Zum Diskurs über die Beherrschbarkeit des Meeres

Dominik Collet (Göttingen): Eine Kultur der Unsicherheit? Soziale und klimatische Vulnerabilität in der Hungerkrise 1770-1772

Sektion X. Rechtssicherheit: Sicherheit durch Recht oder Sicherheit des Rechts?
Leitung: Siegrid Westphal (Osnabrück)/Karl Härter (Frankfurt am Main)

Eva Ortlieb (Wien): Rechtssicherheit für Amtsträger gegen fürstliche Willkür: die Funktion der Reichsgerichte

Karl Härter (Frankfurt am Main): Die Sicherheit des Rechts und die Produktion von Sicherheit im frühneuzeitlichen Strafrecht

Inken Schmidt-Voges (Osnabrück): Securitas domestica oder certe ius domus? Rechtsdiskurse zur rechtlichen Sicherung des Hauses um 1700

Ulrich Falk (Mannheim): Rechtssicherheit durch Konsilien?

Sektion XI. Soziale Sicherheit in Stadt und Land
Leitung: Gerd Schwerhoff (Dresden)

Joel Harrington (Nashville): Waisen- und Findelkinder im frühneuzeitlichen Nürnberg - obrigkeitliche Fürsorge und „informal circulation“

Gesa Ingendahl (Tübingen): Unterstützungsgrund Witwe: Zur sozialen Praxis eines als prekär gedeuteten Standes

Thomas Buchner (Linz)/Robert Brandt (Frankfurt am Main): Soziale Sicherung durch korporative Einbindung – das Beispiel der städtischen Zunft

Helga Schnabel-Schüle/Sebastian Schmidt (Trier): Armenfürsorge in Stadt und Land – Die Stadt Trier und das Erzstift

Thomas Sokoll (Hagen): Kommentar

Sektion XII. Sicherheit für Minderheiten – Sicherheit vor Minderheiten: Sicherheitsstreben und staatliche Schutzpolitik
Leitung: Ulrich Niggemann (Marburg)

Raingard Eßer (Groningen): Rückkehr oder Unterwanderung? Niederländische Einwanderer in Gelderland im Schatten des Achtzigjährigen Krieges

Ulrich Niggemann (Marburg): Verräumlichung von Sicherheit: Zur Auseinandersetzung um die hugenottischen places de sureté in Frankreich (1562-1629)

Alexander Schunka (Gotha/Erfurt): Schutz und Chancen: Sicherheitsstrategien von Migranten im Reich des 17. und 18. Jahrhunderts

André Griemert (Marburg): Die rechtssichernde Bedeutung des Reichshofrats für jüdisches Leben im 18. Jahrhundert – Die Causa Säckel Fränkel aus Pfalz-Sulzbach