Herrscherurkunden für Empfänger in Lothringen, Oberitalien und Sachsen (9.-12. Jahrhundert). Diplomatische und historische Forschung

Herrscherurkunden für Empfänger in Lothringen, Oberitalien und Sachsen (9.-12. Jahrhundert). Diplomatische und historische Forschung

Organisatoren
Wolfgang Huschner, Historisches Seminar, Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte, Universität Leipzig; Ulrike Höroldt, Landeshauptarchiv Magdeburg; Theo Kölzer, Historisches Seminar, Abteilung für Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde, Universität Bonn; Historische Kommission für Sachsen-Anhalt
Ort
Magdeburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.10.2011 - 08.10.2011
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Von
Johannes Bernwieser, Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii, Marburg

Auf Harry Bresslau und Ahasver von Brandt geht die – fast schon als klassisch zu bezeichnende – Definition zurück, derzufolge Urkunden Schriftstücke „über Vorgänge rechtserheblicher Natur“ seien, die unter Beobachtung bestimmter Formen ausgefertigt würden.1 Diese wirkmächtige Vorstellung von Urkunden als reinen Rechtsdokumenten prägte die Erforschung insbesondere der mittelalterlichen Herrscherurkunden über Jahrzehnte hinweg. Erst in jüngerer Zeit öffnete sich die sogenannte „neue“ Diplomatik für weniger an der Rechtswissenschaft orientierte Ansätze, wie etwa aus dem Bereich der Kultur- und Mentalitätsgeschichte2, was eine ganze Reihe neuer geistes- und kommunikationsgeschichtlicher Interpretationen mit sich brachte. Vor diesem Hintergrund regten die Organisatoren der Magdeburger Tagung an, nochmals diplomatische Grundlagenforschung zu betreiben, mit dem übergeordneten Ziel zu überprüfen, inwieweit die bisherigen Deutungen mit der Überlieferung im Einklang stehen. Als Material dienten Herrscherurkunden vom 9. bis zum 12. Jahrhundert für ausgewählte Empfänger in Lothringen, Oberitalien und Sachsen; an ihnen sollte exemplarisch gezeigt werden, auf wessen Initiative hin es zu Beurkundungen kam, welche inneren und äußeren Merkmale die Schriftstücke kennzeichnen, welche Rechtsinhalte dokumentiert wurden oder in welchen politischen Situationen die Ausfertigung von Diplomen als nötig erachtet wurde. Einen weiteren Schwerpunkt sollte die Frage nach der Auswahl von Vorurkunden (echte, ge- oder verfälschte Königs-, Papst-, Gerichts- und Privaturkunden) bilden.

Die überwiegende Mehrzahl der insgesamt 27 (!) Beiträge befasste sich – überlieferungsbedingt – mit geistlichen Empfängerinstitutionen. Zunächst zu den lothringischen Begünstigten: FRANCESCO ROBERG (Marburg) widmete sich der urkundlichen Überlieferung des Trierer Erzbistums vom 8. bis zum 12. Jahrhundert und plädierte dabei für eine vereinzelte Überprüfung bisheriger Echtheitsbewertungen. BENOÎT-MICHEL TOCK (Strassburg) und MICHEL MARGUE (Luxemburg) machten anhand des Bestands der Bischofskirche von Cambrai sowie des Klosters Echternach deutlich, dass in der Regel kein Zusammenhang zwischen der Ausfertigung von Urkunden und Herrscher- bzw. Abts- oder Bischofswechseln bestand. ANDREA STIELDORF (Bamberg) widmete sich der Überlieferung des Trierer Klosters Oeren und wies anhand der im frühen 12. Jahrhundert auf Dagobert bzw. auf Ludwig das Kind erstellten Fälschungen nach, dass durch diese Dokumente nicht nur verlorener Besitz zurückgefordert, sondern auch die Erinnerung an die Zeit als Königskloster und die Ursprünge in merowingischer Zeit beschworen werden sollte, da das Kloster seit der Mitte des 11. Jahrhunderts den Erzbischöfen von Trier unterstand. ALEXIS WILKINS (Brüssel) zeigte am Beispiel der Diplome für die Bischofskirche von Lüttich (9.-12. Jahrhundert), wie wichtig hochrangige Intervenienten für den Erhalt von Urkunden waren, ein Aspekt, auf den auch JOACHIM DAHLHAUS (Heidelberg) und THEO KÖLZER (Bonn) in ihren Ausführungen über die Herrscherurkunden für die Bischofskirchen von Metz und Toul sowie das Trierer Kloster Sankt Maximin hinwiesen. Die beiden zuletzt Genannten verwiesen in diesem Zusammenhang außerdem auf die Bedeutung des jeweiligen Abts oder Bischofs sowie auf die – in ottonisch-salischer Zeit häufiger belegte – Fürsprache von Mitgliedern der jeweiligen Herrscherfamilie. Was die Rechtsinhalte der behandelten lothringischen Diplome angeht, so wurde immer wieder deutlich, dass es sich überwiegend um Schenkungen, Immunitätsverleihungen oder um Restitutionen entfremdeten Besitzes handelt.

Das erste der mit oberitalienischen geistlichen Empfängern befassten Referate hielt REINHARD HÄRTEL (Graz). Er stellte anhand der Ausfertigungen für das Patriarchat Aquileia (8. bis 12. Jahrhundert) fest, dass die Schriftstücke häufig dann Verwendung fanden, wenn sie dem Herrscher zur Erneuerung vorgelegt wurden, und vermutete deswegen, dass diese Art des Gebrauchs ein wesentlicher Grund für die Ausstellung der Diplome gewesen sein könnte. Auf einen weiteren Aspekt des Einsatzes von Urkunden machte NICOLANGELO D’ACUNTO (Mailand/Brescia) aufmerksam; er wies an der Überlieferung des Mailänder Klosters Sant’Ambrogio (9. bis 12. Jahrhundert) nach, dass zahlreiche Diplome angefertigt wurden, um sie bei Rechtsstreitigkeiten vorlegen zu können. ANTONELLA GHIGNOLI (Florenz) widmete sich in ihrem Beitrag über die salischen Herrscherurkunden für Ravenna vor allem der Überlieferung des Diploms Konrads II. (D Ko. II. 208 vom 30. April 1034) für die dortige Erzkirche und plädierte für eine diplomatische Neubewertung der beiden überlieferten nicht identischen Originale. Ebenfalls auf ein Einzelstück konzentrierte sich MARIE SCHMIDT (Leipzig), die in ihrem Vortrag nach den Entstehungszusammenhängen einer im 12. Jahrhundert auf Berengar I. von Italien angefertigten Fälschung (D Ber. I. †8) für die Kanoniker an der Kathedrale von Reggio Emilia fragte. SEBASTIAN ROEBERT (Leipzig) sprach über die Diplome des Paveser Klosters Santa Maria Theodota (9. bis 10. Jahrhundert) und ging insbesondere auf die Urkunden Arnulfs von Kärnten ein. Gleich zwei Referate befassten sich mit Piacentiner Begünstigten: Während FRANÇOIS BOUGARD (Paris) die Bestände des Kapitelarchivs und des Archivs von Sant’Antonino (8. bis 11. Jahrhundert) anhand ihrer äußeren und inneren Merkmale analysierte, thematisierte CHRISTINA MANTEGNA (Rom) die dispositive und reproduktiv-bestätigende Funktion der für das Kloster von San Sisto (9. bis 12. Jahrhundert) überlieferten Herrscherkunden. Schließlich untersuchte KARINA VIEHMANN (Leipzig) anhand der für die Kirche von Parma von 877 bis 962 angefertigten Diplome die Interaktion zwischen den jeweiligen Herrschern und den dortigen Bischöfen.

Die Reihe der Beiträge zu geistlichen Empfängern in Sachsen eröffnete WOLFGANG HUSCHNER (Leipzig) mit seinem Referat über die Diplome für die Magdeburger Erzkirche, die in den Jahren nach der Gründung des Erzbistums (968 bis 973) und während der Minderjährigkeit Ottos III. (984-993) ausgestellt wurden. TOM GRABER (Leipzig/Dresden) stellte die Herrscherurkunden für die Bischofskirche von Meißen (10. Jahrhundert) vor, wobei er das Diplom Ottos III. aus dem Dezember 996 (D O. III. 186) als mögliche Kanzleifälschung charakterisierte. Mit den zahlreichen Vorurkunden des Diploms Friedrichs I. Barbarossa für das Kloster Corvey (D F. I. 11 vom 18. Mai 1152) befasste sich KARL HEINRICH KRÜGER (Havixbeck). INGRID WÜRTH (Halle/Saale) und THOMAS VOGTHERR (Osnabrück) widmeten sich den Herrscherurkunden für das Kloster Nienburg bzw. für das Bistum Halberstadt und fragten dabei nach dem wechselhaften Verhältnis zwischen diesen beiden geistlichen Institutionen und der Reichsspitze vom 9. bis zum 12. Jahrhundert. Vogtherrs Befund, dass ein Großteil der Halberstädter Diplome anlässlich von Herrscherwechseln von den Bischöfen „eingeworben“ wurde, stand in offenkundigem Gegensatz zu den Beobachtungen Tocks und Margues zu Cambrai und Echternach. MARKUS COTTIN (Merseburg) ging anhand der Rückvermerke auf den im Domstiftsarchiv Merseburg überlieferten Herrscherurkunden (10. bis 11. Jahrhundert) der Frage nach, inwieweit die Berichte Thietmars von Merseburg über eine systematische Vernichtung von Diplomen während der Aufhebung des Bistums (981 bis 1004) nachvollziehbar seien. CLAUDIA KRAHNERT (Leipzig) verglich die ottonische Überlieferung der Damenstifte Quedlinburg, Gandersheim und Drübeck hinsichtlich der in ihr enthaltenen Bestimmungen zur Äbtissinnenwahl und zur Vogtei und wies nach, dass es der liudolfingischen Stifterfamilie insbesondere in Gandersheim und Quedlinburg gelang, ihre Interessen zu sichern. Und schließlich ermittelte MATTHIAS LUDWIG (Naumburg) in seinem Referat über die Diplome für die Bischofskirche von Zeitz/Naumburg, inwieweit sich an diesem Bestand die Hypothese belegen lässt, dass das unter Bischof Eberhard (1045 bis 1079) sehr königsnahe Bistum ab dem späten elften Jahrhundert eher „an die Peripherie der herrscherlichen Gunst gelangte“.

Leider befassten sich insgesamt nur drei Referate mit den weltlichen Empfängern in den behandelten Regionen. Zunächst sprach TOBIAS WELLER (Bonn) über die lothringische Überlieferung des 9. bis 12. Jahrhunderts und betonte, dass es sich bei den Diplomen um Schenkungen, Restitutionen oder Besitzumwandlungen überwiegend an Edelleute, Grafen und – ab dem 12. Jahrhundert – auch an städtische Kommunen handelte, und dass Vertreter des Hochadels eher als Intervenienten denn als Begünstigte auftraten. Wellers Beobachtung, dass die herrscherliche Urkundentätigkeit für Laien im Laufe der Zeit eher abzunehmen scheine, trifft auch, wie PAOLO CAMMAROSANO (Triest) ausführte, auf den oberitalienischen Raum und die Toskana zu. MATHIAS KÄLBLE (Leipzig/Dresden) zeigte abschließend anhand des sächsischen Bestandes, dass sowohl der Herrscherwechsel von Otto III. zu Heinrich II. als auch der sogenannte Investiturstreit hinsichtlich der Urkundenvergabe für die dortigen weltlichen Empfänger eine tiefgreifende Zäsur darstellte; daran werde nicht zuletzt auch deutlich, dass Diplome nicht nur der Sicherung von Rechtsinhalten dienten, sondern dass sie auch als Dokumente der Herrschernähe gesehen werden müssten.

Angesichts der Vielzahl der Beiträge und der methodisch ganz unterschiedlichen Zugänge der Referenten fiel es den Organisatoren schwer, ein eindeutiges Fazit zu ziehen. So betonte Theo Kölzer in seiner Schlusszusammenfassung, dass die Tagung vor allem gezeigt habe, dass jeder der zahlreichen behandelten Einzelfälle seine Eigenheiten aufweise und deswegen gesondert untersucht werden müsse, sodass es schwer sei, übergreifende und möglichst allgemeingültige Deutungen vorzulegen. Exemplarisch verwies er auf das im Verlauf des Kolloquiums immer wieder angesprochene Problem, welche Rolle Herrscher- oder Abts- und Bischofswechsel bei der Ausfertigung von Urkunden spielten, und betonte, dass diese Frage schon deswegen kaum generell zu beantworten sei, da sich die Befunde in den einzelnen Regionen nahezu diametral entgegenstünden. Mit Blick auf die sogenannte „neue Diplomatik“ akzentuierte Kölzer, dass nur in den wenigsten Beiträgen Aspekte aus dem Bereich der Kultur- oder Kommunikationsgeschichte zur Sprache gekommen seien. Gleichzeitig sei aber auch deutlich geworden, dass die traditionellen rechtshistorischen Ansätze nicht ausreichten, um die Funktion von Diplomen angemessen zu beschreiben, da mit dem Rechtscharakter der Urkunden eben nur ein Aspekt aus einem breiten Spektrum wichtiger Merkmale erfasst sei. Wolfgang Huschner verwies in seinem Schlusswort auf ein ganzes Bündel weiterführender Fragestellungen, die sich im Anschluss an die Tagung ergäben. So müssten beispielsweise die – von der bisherigen Forschung kaum behandelten – Blankette ausführlicher analysiert oder die Frage nach dem Verhältnis zwischen Herrscher- und Gerichtsurkunden ebenso gestellt werden wie die nach dem transalpinen Kulturtransfer oder nach der Rolle von Intervenienten und Vermittlern.

Konferenzübersicht:

Reinhard Härtel: Herrscherurkunden für das Patriarchat Aquileia: Wann? Wozu? Wie?

Francesco Roberg: Herrscherurkunden für Trier und Trierer Fälschungen. Eine Bestandsaufnahme.

Antonella Ghignoli: Salische Diplome für die erzbischöfliche Kirche zu Ravenna.

Wolfgang Huschner: Ottonische, salische und staufische Diplome für die erzbischöfliche Kirche von Magdeburg.

Benoît-Michel Tock: Les diplômes royaux et impériaux pour l’église de Cambrai du VIIIe au XIIe siècle.

Alexis Wilkins: Les diplômes adressés à l’Eglise liégeoise (évêque et cathédrale) du IXe au XIIe siècle.

Joachim Dahlhaus: Herrscherurkunde, Papstprivileg und Bistumschronik. Ein Blick auf die bischöflichen Kirchen von Metz und Toul.

François Bougard: Les diplômes des fonds ecclésiastiques de Plaisance.

Karina Ulrike Viehmann: Sibi et ecclesiae suae. Herrscherurkunden für Parma 877-962.

Marie Schmidt: Berengar I., Bischof Petrus von Reggio Emilia (900-915) und eine „imitazione brutta“.

Öffentlicher Abendvortrag
Wolfgang Huschner: Medien des Mittelalters: Herrscherurkunden mit außergewöhnlichen Erscheinungsbildern.

Tom Graber: Die ältesten Herrscherurkunden für die bischöfliche Kirche von Meißen.

Markus Cottin: Herrscherurkunden für geistliche Institutionen in Merseburg – Forschungsstand und neue Erkenntnisse.

Theo Kölzer: Die Diplome für das Kloster Sankt Maximin in Trier (9.-12. Jahrhundert).

Michel Margue: In ditione et mundiburdio imperii. Herrscherurkunden für das Kloster Echternach zwischen Tradition und Reform.

Sebastian Roebert: Diplome des 9. und 10. Jahrhunderts für Santa Maria Theodota Pavia.

Nicolangelo d’Actunto: I diplomi imperiali per il monastero di Sant’Ambrogio di Milano.

Karl Heinrich Krüger: Das DF I. 11 von 1152 als ‚Magna Charta’ für das Kloster Corvey. Beobachtungen zur Entwicklung der Corveyer Immunitätsprivilegien.

Ingrid Würth: Diplome für das Kloster Nienburg (10.-12. Jahrhundert).

Andrea Stieldorf: Diplome als Waffen? Die Rechtsstellung des Klosters Oeren in Trier im Spiegel seiner Herrscherurkunden.

Christina Mantegna: San Sisto di Piacenza e i suoi diplomi. Riflessioni sulla documentazione pubblica nel medioevo.

Thomas Vogtherr: Halberstadt. Von karolingisch-ottonischer Urkundenfülle zu salisch-staufischer Normalität.

Claudia Krahnert: Die Bestimmungen zur Wahl der Äbtissin und zur Vogtei in den ottonischen Herrscherurkunden für Quedlinburg, Gandersheim und Drübeck im Vergleich.

Matthias Ludwig: Zeitz-Naumburg. Von der Nähe zum Herrscher an die Peripherie der Gunst.

Tobias Weller: Diplome für weltliche Empfänger in Lothringen (eine Skizze).

Paolo Cammarosano: Diplome für weltliche Empfänger in Oberitalien und der Toskana (850-1013).

Matthias Kälble: Königtum und Adel in Sachsen im Spiegel der Herrscherurkunden für weltliche Empfänger (9.-12. Jahrhundert).

Abschließende Zusammenfassung

Anmerkungen:
1 Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, 2. Aufl. Leipzig 1912 (1. Aufl. 1889), S. 1.
2 Vgl. dazu Theo Kölzer, Die Historischen Hilfswissenschaften Gestern und Heute, in: Archiv für Diplomatik 54 (2008), S. 205-222, hier S. 218f.


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Sprache(n) der Konferenz
Französisch, Deutsch, Italienisch
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