Hexenkinder – Kinderbanden – Straßenkinder

Hexenkinder – Kinderbanden – Straßenkinder

Organisatoren
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart; Arbeitskreis Interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH); Lehrstuhl für Frühe Neuzeit des Historischen Instituts der Universität des Saarlandes; Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit des Historischen Seminars der Universität Basel
Ort
Weingarten (Oberschwaben)
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.10.2010 - 24.10.2010
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Von
Simone V. Gajek, Historisches Institut, Universität des Saarlandes

Die Tagung vom 21. bis 24. Oktober 2010 in Weingarten beschäftigte sich mit dem Phänomen der sogenannten Hexenkinder, Kinderbanden und Straßenkinder in der Frühen Neuzeit und in der Gegenwart. Dabei wurde unter anderem den folgenden Fragen nachgegangen: Welche Kinder in der Frühen Neuzeit wurden als Hexenkinder bezeichnet und traten als Angeklagte oder Zeugen in Hexenprozessen auf; welche Umstände oder Verhaltensweisen der Kinder selbst führten dazu, dass sie in diesem Zusammenhang zu Opfern oder Tätern wurden? Liefen alle Straßenkinder oder arme Kinder Gefahr, als Hexenkinder stigmatisiert zu werden? Darüber hinaus wurde nach Parallelen zwischen dem historischen Phänomen in Europa und den aktuellen Problemen der Diskriminierung von Kindern, besonders von Straßenkindern und von sogenannten Hexenkindern in Afrika und Lateinamerika gesucht.

In einer Einführung stellten Claudia Opitz-Belakhal (Basel) und Wolfgang Behringer (Saarbrücken) als Ziel der Tagung dar, Kinder als historische, zeitgenössische und soziale Akteure in der Gesellschaft zu untersuchen: Denn wie Claudia Opitz-Belakhal vortrug, lag der Schwerpunkt in der historischen Forschung vielmehr bei den Diskursen von Erwachsenen über Kinder und Kindheit. Wolfgang Behringer schlug den Bogen vom Phänomen der Hexenkinder in der Frühen Neuzeit zur Gegenwart in Afrika, Lateinamerika und Asien.

Zur Klärung der Frage, welche Umstände dazu führten, dass Kinder in der Frühen Neuzeit als Hexenkinder bezeichnet wurden, ist es aufschlussreich, den Hexenglauben in Bezug auf Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu analysieren. Wie EVA LABOUVIE (Magdeburg) in ihrem Vortrag hervorhob, wurde die besondere Situation von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen als gefahrvolle Übergangsphase gedeutet und galt daher als Angriffsphase par excellence für teuflische und dämonische Mächte. Es wurde deutlich, dass die Hexenangst lange bevor ein Kind geboren wurde, präsent war.

Auch die zeitgenössische Definition von „Kind“ und „Kindheit“ ist zum Verständnis der Kinderhexenprozessen von Bedeutung: Welche Altersgrenzen galten für Kinder und welche Merkmale wurden ihnen zugeschrieben? Welche Bedeutung wurde Emotionen beigemessen? CLAUDIA JARZEBOWSKI (Berlin) stellte in ihrem Vortrag die historische und regionale Variabilität des Konstrukts „Kindheit“ dar: Die Altersgrenzen variierten nach Region, Zeit und Geschlecht. Auch die Bedeutung von Emotionen variierte in Abhängigkeit zu zwischenmenschlichen und hierarchischen Beziehungen. Für die Analyse der Kinderhexenprozesse resultiert daraus die Notwendigkeit, die Grundlagen und Modi des gesellschaftlichen Lebens als veränderbare Faktoren im zeitlichen Kontext einzubeziehen. In Bezug auf die mecklenburgischen Kinderhexenprozesse des 17. Jahrhunderts wurde deutlich, dass sie den Hexenprozessen gegen Erwachsene nicht als etwas Eigenes gegenüber zu stellen sind.

Mit den Altersgrenzen aus juristischer Perspektive beschäftigte sich WOLFGANG SCHILD (Bielefeld), indem er der Frage nachging, ob die Hinrichtungen von Kleinkindern und Kindern wegen Hexerei auf damalig geltendem Recht oder auf rechtswidriger Willkür basierten. Dabei untersuchte er vornehmlich Artikel 179 und 164 der Peinlichen Halsgerichtsordnung von 1532 (Carolina). Er wies darauf hin, dass ein theoretischer Begriff der Zurechnungsfähigkeit in der Halsgerichtsordnung nicht festzustellen ist. Generell war die Höchstaltersgrenze von Kindern bis zum Eintritt ins 14. Lebensjahr festgelegt. Zwar galten Kinder grundsätzlich als strafunmündig, dies blieb in der Praxis allerdings bedeutungslos, da sogar die Todesstrafe für unter-14 Jährige angewandt wurde, wenn „die Bosheit das Alter erfüllen möchte“.

NICOLE BETTLÉ (Saarbrücken/Fribourg, CH) wies in ihrem Vortrag nach, dass das Alter der beschuldigten Kinder auch in den Schweizer Kinderhexenprozessen von 1441 bis 1789 kaum eine Rolle spielte. Vielmehr wurde das Hexenbild auf jede Person ungeachtet ihres Alters oder Geschlechts übertragen und die Gerichtsverfahren verliefen bei Kindern und Erwachsenen nahezu gleich. So waren in der Schweiz von 1441 bis 1789 insgesamt 127 Kinder im Alter zwischen einem und 14 Jahren in Hexenprozesse verwickelt, von denen jedes dritte hingerichtet wurde.

Zu der Frage, welche Rolle Kinder als Opfer und/oder Akteure bei den Hexenverfolgungen von 1609/1610 im französischen und spanischen Teil des Baskenlandes spielten, referierte IRIS GAREIS (Frankfurt am Main). Eine Besonderheit lag in der Vorstellung der leichteren Rekrutierbarkeit von Kindern für Hexensekten. Im Mittelpunkt der Hexenpanik standen hier Aussagen von Kindern, nachts durch Hexen entführt worden zu sein. Eine Ursache für diese Erzählungen könnte darin liegen, dass die Kinder sich eine parallele, für sie reale Welt mit der Existenz von Hexerei erschufen, die inhaltlich durch Erwachsenengespräche inspiriert war. Kinder traten im Baskenland folglich als Vermittler zwischen den Richtern und der Hexengesellschaft auf und wurden so zugleich zu Opfern und/oder Akteuren.

Bezüglich der Täter-Opfer-Problematik trug LIV HELENE WILLUMSEN (Tromsø, Norwegen) zu Hexenprozessen in Amts- und Berufungsgerichten im 17. Jahrhundert in Nord-Norwegen (Finmark) vor. Dabei war festzustellen, dass den Aussagen und Selbstbezichtigungen von Kindern im Amtsgericht Glauben geschenkt wurde und diese zu Todesurteilen gegen die angeklagten Frauen führten. Während im Amtsgericht keinerlei Unterschied zwischen Aussagen von Kindern und Erwachsenen gemacht wurde, wurden Kindergeständnisse im Berufungsgericht nicht ernst genommen. Es wurde aufgedeckt, dass Beamte des Amtsgerichts sowie Minister (neben einzelnen Frauen wie Anne Rhodius aus Süd-Norwegen) entscheidend an der Verbreitung dämonologischer Ideen beteiligt waren. Kinder traten in diesen Prozessen sowohl als Opfer als auch als Täter auf.

RITA VOLTMER (Trier) analysierte ein vielschichtiges kausales Bezugssystem zwischen den zeitgenössischen Bildungseinrichtungen der Jesuiten und den Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit. Entscheidend für dieses System war die jesuitische Pädagogik, die einerseits Selbstreflexion und Sündenbewusstsein, andererseits aber auch Wettbewerbsbereitschaft, Fantasie- und Kreativitätsentfaltung sowie Elitebewusstsein förderte und damit eine zunehmende Denunziationsbereitschaft, Sabbatfantasien und Teufelsversionen von Kindern und Jugendlichen zur Folge hatte. Die Jesuiten trugen damit indirekt zu Hexereiverdächtigungen bei, sie beteiligten sich aber auch direkt mittels der Durchführung von Exorzismen an Kindern.

Inwiefern die Kinder und Jugendliche selbst dazu beitrugen, zu Opfern oder Tätern zu werden, damit befasste sich auch ALISON ROWLANDS (Essex, UK) in der Analyse der Rolle von Kindern in den Rothenburgischen Hexenprozessen von 1587 bis 1709. Die sich selbst bezichtigenden „Hexenkinder“ machten über die Hälfte aller Hexenfälle in Rothenburg ob der Tauber aus. In der Analyse wurde jedoch aufgezeigt, dass die „Hexenkinder“ zu ihren Geständnissen gedrängt worden waren. Von diesen Kinderaussagen abgeleitet entstand auch der Stereotyp der Hexe in Rothenburg. Die Kinder wurden in Rothenburg mehrheitlich allerdings nicht bestraft, sondern in geistliche Obhut gegeben.

Was die sozialen Verhältnisse und die Lebensumstände der in den Hexenprozessen im südwestdeutschen Raum angeklagten Kinder anbelangt, konnte JOHANNES DILLINGER (Mainz) aufzeigen, dass diese zumeist aus armen, randständigen oder defizitären (monoparentalen) Familien stammten. Die Kinder wurden in Prozessen als Zeugen anerkannt, ihre Aussagen wurden selektiv in die Erwachsenenkultur transferiert. Durch Pastoralisierung und nicht durch Bestrafung sollten die der Hexerei beschuldigten Erwachsenen und Kinder wieder für Gesellschaft und Kirche zurückgewonnen werden.

Auch im Vortrag von NORDIAN NIFL HEIM (Saarbrücken und Belgrad, SRB) stellte sich bemerkenswerterweise heraus, dass es sich bei den beschuldigten Personen in den Massengerichtsverfahren im Erzbistum von Salzburg im späten 17. Jahrhundert (den sogenannten Zauberer-Jackl-Prozessen), von denen mehr als 120 hingerichtet wurden, mehrheitlich um umherziehende Kinder und Jugendliche handelte. Dem Glauben an Zauberei kam dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Wie RAINER BECK (Unterfinning) in seinem Vortrag aufzeigte, spielten auch in den Freisinger Kinderhexenprozessen Zauberfantasien eine entscheidende Rolle, die Teil der kindlichen Wirklichkeit waren: Alltagsszenen, konkrete Ereignisse und reale Personen wurden von den Kindern und Jugendlichen mit dämonischen Kräften und mit dem Teufel in Verbindung gebracht. Gerade diese Vermischung des Übernatürlichen mit dem Alltäglichen machte die Aussagen der Kinder für die Inquisitoren besonders überzeugend.

Auf die sozialen Verhältnisse und die Lebensumstände verarmter, streuender und umherziehender Kinder kam MARKUS MEUMANN (Halle) in seinem Vortrag über bettelnde Kinder in Celle zurück, in dem er besonders einen Einblick in die Armenordnungen und Bettlermandate des 17. und 18. Jahrhunderts gab. Das damalige „Bettlerproblem“ bestand demnach zum überwiegenden Teil aus bettelnden und streuenden Kindern, die entweder verwaist oder in Folge des Auseinanderbrechens ihrer Familien verarmt waren, oder deren Familien wegen wirtschaftlicher Not zerbrochen waren.

Was die Strukturen von Zuchthäusern als Institutionen zur Disziplinierung, Fürsorge und Erziehung im 18. Jahrhundert in Sachsen im Allgemeinen und besonders für Kinder bedeutete, stellte der Beitrag von FALK BRETSCHNEIDER (Paris) heraus. Bezeichnend dabei war, dass die so genannten „Waisenkinder“ nicht elternlos, sondern aus Sicht der Obrigkeit „zuchtlos“ waren. Waisenhäuser für Kinder und Jugendliche waren mit anderen Anstaltsformen wie zum Beispiel Armenanstalten kombiniert. Der Alltag der Insassen bestand aus Unterricht, Arbeit und einer ausufernden religiösen Praxis. Die angeführten Quellen machten den eklatanten Mangel an Personal, Verpflegung, Hygiene, Platz und Schutz vor Missbrauch deutlich.

Am Beispiel einer Kinderbande im späten 16. Jahrhundert in Nürnberg erläuterte JOEL F. HARRINGTON (Nashville/ TN, USA), wie sich eine Gruppe von jugendlichen Mädchen und Jungen aus anfänglichen Gelegenheitsdieben zu Berufskriminellen entwickelte. Die Gründe dafür waren vielseitig: Zum Einen war Stehlen leichter und ergiebiger als Betteln oder als Gelegenheitsarbeiten. Zum Anderen verbrachten die Kinder, da sie keine Beschäftigung oder Verpflichtungen hatten, viel Zeit auf der Straße und entwickelten dort kostenintensive Gewohnheiten. Ein Merkmal der kriminellen Kinderbande war, dass es einen Mentor beziehungsweise einen älteren Komplizen gab, der die Macht hatte und sie anführte. Harrington betonte, dass die Kinderbanden jedoch nicht als Teil der kriminellen Unterwelt angesehen werden können.

Eine weitere auffällige Kinderkultur erläuterte PIA SCHMID (Halle), anhand der sozialen Gruppen der „Erweckten Kinder“ aus der Herrnhuter Brüdergemeinde (1727) und der „Betenden Kinder“ in Schlesien (1707/08). Die frommen Kinder trafen sich zum Beten entweder allein oder in der Gruppe meist im Freien. In der Analyse wurden Gemeinsamkeiten zwischen diesen frommen Kindern und den sogenannten Hexenkindern deutlich: Beide bekannten sich zu ihrem Handeln (Beten versus Selbstbezichtigung); beide wurden von außen als Kinderkulturen mit bestimmten Handlungen (Beten versus Hexensabbat) wahrgenommen und beide Gruppen trafen sich im Freien.

Der Vortrag von ALEXANDER RÖDLACH (Omaha/NE, USA) schlug den Bogen zu Hexereivorwürfen gegen Kinder in der Gegenwart: In Afrika ist ein allgemeiner Anstieg der Fälle, in denen Kinder der Hexerei beschuldigt werden, zu verzeichnen. Besonders im Kongo-Becken und in West-Zentralafrika wurden Fälle bekannt, in denen bereits Kleinkinder bezichtigt werden, andere durch okkulte Mittel verletzt zu haben. Im Falle einer Verdächtigung müssen sie traditionelle Heilungsrituale über sich ergehen lassen, werden von ihrer Familie verlassen oder verbannt oder sogar getötet. Rödlach ging davon aus, dass als Ursachen der kulturelle Wandel und Faktoren wie die AIDS-Epidemie in Frage kommen; auch von bestimmten Massenmedien werde die Angst vor Hexen geschürt.

Die Situation von Kindern der Straße in Côte d’Ivoire, die meist noch Kontakt zu ihrer Familie haben, und von Straßenkindern, die ganz auf sich allein gestellt sind, wurde von ADOME BLAISE KOUASSI (Freiburg im Breisgau) erläutert. Die Straßenkinder verdienen ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Prostitution oder Diebstahl, die sie durch die offizielle Ausübung ungelernter Tätigkeiten verbergen. Als mikrosoziale Ursache für das Straßenleben wurden familiäre Probleme, als makrosoziale Ursache unter anderem der Mangel an staatlichen Zuschüssen zum Schulbesuch genannt. Hier wurde noch einmal deutlich, dass viele Kinder durch AIDS zu Halb- oder Vollwaisen werden, was die unterschiedlichsten negativen Folgen hat und immense soziale Probleme nach sich zieht.

Mit beeindruckenden Zeichnungen und Interviews von Kindern und Jugendlichen aus Mwanza/Tansania zeigte MARKUS WIENCKE (Berlin) sowohl Stigmatisierungs- als auch Anerkennungsprozesse von Straßenkindern in Tansania. Er verfolgte dabei den Ansatz, Kinder als soziale Akteure im öffentlichen Raum zu betrachten. Es wurden Zeichnungen von Schauplätzen der Stadt, von Heimatdörfern aus ihrer Vergangenheit und von Konfliktsituationen mit Institutionen gezeigt. Gesellschaftsstrukturen konnten damit aufgezeigt werden. Wiencke konnte den Begriff „Straßenkinder“ positiv besetzen, indem er die Kompetenzen der Kinder und ihre Fähigkeit zur Lösung ihrer alltäglichen Probleme herausstellte.

Abschließend bleibt festzustellen, dass schwierige Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen, die in der Frühen Neuzeit ebenso wie heute oftmals durch Gesellschaft und Staat einerseits begünstigt oder zumindest akzeptiert werden, dazu führen, dass diese Kinder und Jugendlichen aus der Gesellschaft ausgestoßen werden - mit der Folge, dass sie noch weiter in den Sog des Negativ-Kreislaufs gleiten.

Konferenzübersicht:

Einführung
Claudia Opitz-Belakhal (Basel) und Wolfgang Behringer (Saarbrücken)

I. Sektion: Kindheit und Hexenglaube
(geleitet von Dieter R. Bauer, Stuttgart)

Eva Labouvie (Magdeburg): Gefährliche Zeiten – gefährdete Kinder. Hexenangst und zauberische Praktiken um Schwangerschaft, Geburt und neu geborene Kinder

Markus Meumann (Halle): Kinderbettel und Hexenglauben um 1700

Katrin Moeller (Halle): Weder Machtpotenzial noch Selbstbezichtigung. Kinderhexenprozesse als Konstrukt (ausgefallen)

Iris Gareis (Frankfurt am Main): Hexenkinder: Opfer – Akteure? Kinder in Hexenverfolgungen des französischen und spanischen Baskenlandes

Claudia Jarzebowski (Berlin): Alter und Emotion. Überlegungen zur (Be-) Deutung von Kindern in Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts

II. Sektion: Straßenkinder und Kinderbanden in der Vergangenheit
(geleitet von Claudia Optiz-Belakhal, Basel)

Joel F. Harrington (Nashville/ TN, USA): „Keine Besserung zu hoffen“. Die Ausbildung von jugendlichen Dieben in der Frühen Neuzeit

Rainer Beck (Unterfinning): Freisinger Kinderhexenprozesse

Nordian Nifl Heim (Saarbrücken/Belgrad, SRB): Der defizitäre Gott? Zur Wahrnehmung Christi in den Salzburger Kinderhexenprozessen

III. Sektion: Kinder als Opfer oder Täter in Hexenprozessen
(geleitet von Wolfgang Behringer, Saarbrücken und Rainer Beck, Unterfinning)

1. Teil (geleitet von Wolfgang Behringer, Saarbrücken):

Rita Voltmer (Trier): Die Gesellschaft Jesu und die Hexenkinder. Zur Entstehung, Rezeption und Verbreitung eines Verfolgungsmusters

Alison Rowlands (Essex, UK): „ein…armes verführtes und betrogenes Kind, so sich wieder auf den rechten Weg leiten lassen will?“ Hexenprozesse gegen Kinder in Rothenburg ob der Tauber

Liv Helene Willumsen (Tromsø, N): Children accused of witchcraft in seventeenth-century Northern Norway

Johannes Dillinger (Mainz): Hexenkinder in Südwestdeutschland

2. Teil (geleitet von Rainer Beck, Unterfinning):

Nicole Bettlé (Saarbrücken/ Fribourg, CH): Kinderhexenprozesse in der Schweiz

Petr Kreuz (Prag, CZ) und Zuzana Haraštová (Olmütz, CZ): Hexenkinder in den böhmischen Ländern und im Gebiet der heutigen Tschechischen Republik

IV. Sektion: Straßenkinder und Kinderbanden in der Gegenwart
(geleitet von Rainer Beck, Unterfinning und Iris Gareis, Frankfurt am Main)

1. Teil (geleitet von Rainer Beck, Unterfinning):

Alexander Rödlach (Omaha/NE, USA): Die AIDS-Epidemie und Hexenkinder im heutigen Afrika

2. Teil (geleitet von Iris Gareis, Frankfurt am Main):

Adome Blaise Kouassi (Freiburg im Breisgau): Straßenkinder und Jugendkriminalität an der Elfenbeinküste

Markus Wiencke (Berlin): Zwischen Stigmatisierung und Anerkennung. Straßenkinder in Tansania

V. Sektion: Kinderdevianz im Licht von Jurisprudenz und Pädagogik
(geleitet von Iris Gareis, Frankfurt am Main und Dieter R. Bauer, Stuttgart)

1. Teil (geleitet von Iris Gareis, Frankfurt am Main):

Hartwig Weber (Heidelberg): Religion der Straße. Überlebensstrategien jugendlicher Straßenbewohner in Kolumbien

Wolfgang Schild (Bielefeld): Die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit von Kindern

2. Teil (geleitet von Dieter R. Bauer, Stuttgart):

Falk Bretschneider (Paris, F): Kinder im Zuchthaus. Fürsorge, Erziehung und Disziplinierung

Pia Schmid (Halle): Auffällige Kinder um 1700. Hexenkinder, erweckte Kinder, Exempelkinder

Schlussdiskussion
eingeleitet durch ein Statement von Sönke Lorenz (Tübingen)


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