"Lebensborn"-Kinder in der DDR. Erinnerungen im Spannungsfeld zweier Diktaturen

"Lebensborn"-Kinder in der DDR. Erinnerungen im Spannungsfeld zweier Diktaturen

Organisatoren
Bürgerbüro e.V.; Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur; Projektleitung: Dr. Elke Stadelmann-Wenz
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.05.2011 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Klaus Neumann, Freie Universität Berlin

Der Umgang mit dem Thema „Lebensborn“ in den europäischen Nachkriegsgesellschaften nach 1945 fand bislang kaum Berücksichtigung unter Historikern. Zwischen 1936 und 1945 wurden in den Kinder- und Entbindungsheimen der SS-Organisation „Lebensborn e.V.“ etwa 10.000 Kinder geboren. Das erklärte Ziel des „Lebensborn“ war, die Geburt von „rassisch und erbbiologisch wertvollen“ Kindern zu fördern. Dies sollte insbesondere dadurch erreicht werden, dass ledigen, schwangeren Frauen die Möglichkeit gegeben wurde, im Geheimen zu entbinden. Nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs dehnte der „Lebensborn“ seine Tätigkeit auch auf die besetzten Länder in Europa aus. Vor allem in Norwegen erhoffte sich die SS-Führung durch die Einrichtung mehrerer Heime zahlreiche Kinder „guten Blutes“. Aus den osteuropäischen Ländern wurden Kinder mit Hilfe des „Lebensborns“ verschleppt, wenn sie den „rassischen“ Merkmalen entsprachen. Nach 1945 bewegte sich die Erinnerungskultur sowohl in den beiden deutschen Staaten als auch in den betroffenen europäischen Nachbarländern zwischen dem Gerücht von der „Zuchtanstalt“ und einer völligen Tabuisierung.1

Der vom Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR geförderte Workshop „‚Lebensborn’-Kinder in der DDR. Erinnerungen im Spannungsfeld zweier Diktaturen“ am 11. Mai 2011 an der Freien Universität Berlin verstand sich als eine erste Annäherung an diese bislang kaum erforschte Thematik. In ihrer Einführung verortete ELKE STADELMANN-WENZ (Berlin) das Thema im Spannungsfeld der beiden deutschen Diktaturen. Dabei hob sie die Diskrepanz zwischen offizieller Erinnerungskultur und individueller Erinnerungspraxis sowie die Auswirkungen der Tabuisierung auf die Betroffenen hervor. Die Forschung zum Lebensborn eigne sich daher in besonderer Weise dazu, Aufschluss über Aspekte der Wahrnehmung, Analyse und Reflexion von Erinnerungen an Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg in beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften zu gewinnen. Ein erklärtes Ziel der Veranstaltung war auch die Diskussion der Frage, wie dieses Forschungsfeld in der historisch-politischen Bildung vermittelt werden kann.

Im ersten Vortrag erklärte ARND BAUERKÄMPER (Berlin) das Schweigen über den „Lebensborn“ in der DDR mit deren selektiver Erinnerungskultur in Bezug auf die NS-Diktatur und ihren Opfern: Die sehr konkrete Frage nach individueller Schuld sei durch die alles überwölbende Doktrin des „strukturellen“ Antifaschismus, mit dem sich die DDR auch von der „revanchistischen“ Bundesrepublik abgrenzte, in einem „Nebel der Abstraktion“ aufgelöst worden. Prägend sei zudem die strikte dichotomische Unterscheidung zwischen Tätern („Junker“, „Kapitalisten“, „Großfinanziers“) und Opfern (Bauern, NSDAP-Mitläufer, Hitlerjugend-Generation) gewesen. Ähnlich wie beim Verführer-Diskurs in der Bundesrepublik – Hitler und allenfalls noch die SS als Täter, Wehrmachtssoldaten und der Durchschnittsdeutsche als Opfer – habe diese Unterscheidung eine selbstkritische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit erschwert.

Der Referent attestierte der DDR in diesem Punkt eine „Schlussstrich-Mentalität“. Diese machte er erstens an repressiven Maßnahmen wie dem Verbot der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) im Jahr 1953 fest. Zweitens verwies er auf integrative Maßnahmen wie die Gründung der NDPD als „Sammelbecken für ehemalige NSDAP-Mitglieder“ und die Öffnung von Volkspolizei und NVA für ehemalige Offiziere der Wehrmacht. Drittens habe die sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) schon 1947 zum Abschluss der Verfahren zu Verbrechen in der Nazizeit gedrängt.

Bauerkämper zufolge passten weder die Eltern der „Lebensborn“-Kinder in das offizielle Erinnerungsschema der kapitalistischen Täter, noch entsprachen die Kinder dem herrschenden Bild der Opfer des Nationalsozialismus. Denn als Opfer seien in der offiziellen Gedenkpolitik der DDR vornehmlich diejenigen thematisiert worden, die sich heroisch für die Sache geopfert hatten (engl. sacrifice). Gemeint waren hiermit fast ausschließlich kommunistische Widerstandskämpfer im Nationalsozialismus. Marginalisiert worden seien hingegen Opfer, die als hilflose Opfer (engl. victims) gesehen wurden. Dazu hätten insbesondere Juden, Vertriebene, Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren hatten, aber auch die „Lebensborn“-Kinder gehört.

Die anschließende Diskussion ergänzte Arnd Bauerkämpers Befunde um zwei wichtige Punkte: Zum einen bemerkte eine anwesende Pfarrerin, die in der DDR tätig gewesen war, dass in der Kirche durchaus Freiräume für die Thematisierung der NS-Vergangenheit jenseits der verordneten Erinnerungskultur bestanden hätten. Zum anderen wurde von mehreren Diskussionsteilnehmern darauf hingewiesen, dass sich das selektive Erinnern nicht nur auf die staatliche Geschichtspolitik beschränkte. Auch innerhalb der Familien habe es eine enorme Tabuisierung der NS-Vergangenheit im Allgemeinen und der „Lebensborn“-Heime im Speziellen gegeben, welche oftmals erst mit dem Tod der Müttergeneration aufgebrochen wurde.

Im zweiten Beitrag stellte DOROTHEE SCHMITZ-KÖSTER (Bremen), eine Wissenschaftlerin und Journalistin, die umfassend zum Thema „Lebensborn“ gearbeitet hat,2 den rasseideologischen Charakter der SS-Organisation heraus, der es allein um die „Vermehrung und Pflege der arischen Rasse“ und um die Schaffung der künftigen Elite für das „Dritte Reich“ ging. Die exklusiven Aufnahmebedingungen verlangten von den Frauen den Nachweis ihrer „arischen Herkunft“; ebenso mussten sie sich auf Erbkrankheiten überprüfen lassen. Ca. 60 Prozent der Anfragen um Aufnahme wurden abgelehnt.

Wie Schmitz-Köster weiter ausführte, waren die „Lebensborn“-Heime dagegen aus Sicht der ausgewählten Frauen ein durchaus attraktives Angebot. Dazu gehörte neben der medizinischen Ausstattung der Entbindungsheime auch die während des Krieges vergleichsweise gute Versorgung mit Nahrungsmitteln. Vor allem aber hätten die Heime Diskretion geboten. Schwangere fanden bereits lange vor der Geburt Aufnahme in die zumeist abseits der Städte gelegenen Einrichtungen. Geburten wurden nicht an die Standesämter der Gemeinden gemeldet, sondern in eigenen Standesämtern verzeichnet. Frauen wurden keineswegs dazu gedrängt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben, um diese in linientreuen SS-Pflegefamilien aufziehen lassen zu können. Die Mehrheit der Kinder verließ nach der Geburt zusammen mit ihren Müttern die Heime. Bei unehelichen Kindern übernahm der „Lebensborn“ allerdings stets die gesetzliche Vormundschaft, die eine direkte Kontrolle über die Erziehung und auch einen möglichen späteren Zugriff auf die Kinder bedeutete. Der Referentin zufolge waren die Heime für die betroffenen Mütter auch ein Ausweg aus der gesellschaftlichen Ächtung von ledigen schwangeren Frauen. Diese „Schande“ habe auch nach 1945 das Sprechen über die Verbindung zum „Lebensborn“ zusätzlich erschwert.

Abschließend resümierte Schmitz-Köster, dass trotz – oder gerade wegen? – der Bemühungen, die Vorgänge in den Heimen geheim zu halten, schon unter den Zeitgenossen Mythen von den Lebensborn-Heimen als „Zuchtanstalten“ aufkamen. Die Referentin sah in diesen Mythen und in der Scham der Mütter, die sich der Hilfe und der Unterstützung einer SS-Organisation bedient hatten, Gründe für das „Schweigen über den Lebensborn“ nach 1945. Die Scham der Mütter habe sich auch auf die Kinder übertragen. So haben sich bis heute lediglich ca. 160 der Betroffenen an die Öffentlichkeit gewandt; dies entspricht etwa zwei Prozent aller Kinder, die in Heimen des „Lebensborn“ geboren wurden.

Die folgende Diskussion erbrachte drei wesentliche Ergänzungen. Zum einen wurde auf die „Selbstviktimisierung“ hingewiesen, die manche Mütter vornahmen: Einige behaupteten, sie seien „Kriegerwitwen“. Zweitens wurde am Beispiel Norwegens deutlich gemacht, dass „Lebensborn-Mütter“ nach dem Krieg neuen Diskriminierungen ausgesetzt waren. Zudem habe mitunter die Angst geherrscht, dass die Kinder tatsächlich zu überzeugten Nazis werden und später als „fünfte Kolonne des Nationalsozialismus“ noch einmal bedrohlich werden könnten. Drittens wurde ein historischer Vergleich der gesellschaftlichen Stigmatisierung von „Lebensborn“-Kindern und ihren Müttern in den betroffenen europäischen Ländern nach 1945 bzw. mit den sogenannten Besatzungskindern in den deutschen Besatzungszonen angeregt.

Im Anschluss referierte ELKE STADELMANN-WENZ (Berlin) erste Befunde aus ihrer laufenden Forschung zum Umgang mit „Lebensborn“-Kindern in der DDR. In ihrem Vortrag konzentrierte sie sich auf die unmittelbare Nachkriegszeit und die frühen fünfziger Jahre. Dabei stützte sie sich vor allem auf die Ergebnisse ihrer Recherchen im Archiv des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen (ITS) und im Bestand des „Suchdienstes für vermisste Deutsche“ in der SBZ/DDR im Bundesarchiv. Ebenso hatte sie im Vorfeld Interviews mit Betroffenen geführt. Die Interviewten sind überwiegend bei ihren Müttern, seltener auch in Pflegefamilien bzw. in verschiedenen Kinderheimen aufgewachsen; Kontakte zu den Vätern bestanden nicht.

Stadelmann-Wenz thematisierte vor allem die schwierige Nachkriegssituation, in der die verschiedenen Suchdienste in den Besatzungszonen nach vermissten Personen – displaced persons – suchten. Dazu gehörten auch „Lebensborn“-Kinder, vor allem jene, die nicht deutscher Herkunft waren und in ihre Heimatländer zurückgebracht werden sollten. In der sowjetischen Besatzungszone übernahm diese Aufgabe der von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) 1946 eingerichtete „Suchdienst für vermisste Deutsche“. 1948 und 1949 initiierte diese Einrichtung zwei „Erfassungsaktionen“, bei denen für alle (!) nach 1930 Geborenen der Nachweis ihrer Herkunft erbracht werden musste. Zudem wurden Befragungen durch die Volkspolizei vorgenommen und sämtliche während der NS-Zeit durchgeführte Adoptionsverfahren überprüft. Berichte im Rundfunk, in Tageszeitungen und Zeitschriften sollten die Bevölkerung zur aktiven Mitarbeit aufrufen, wie die Zusammenstellung von Presseübersichten in den recherchierten Dokumenten belegt.

Die Reaktionen der Bevölkerung waren der Referentin zufolge sehr unterschiedlich. Einerseits berichtete Stadelmann-Wenz von vereinzelten Fällen, in denen Eltern die Recherche nach der wahren Identität ihrer Pflegekinder aktiv unterstützten. Andererseits habe in der Bevölkerung jedoch überwiegend ein Schweigen vorgeherrscht. So gaben sich ehemalige Beschäftigte des „Lebensborn“ nicht zu erkennen. Auch aus den Interviews sei zu erkennen, dass die Verbindung zum „Lebensborn“ durch die Mütter konsequent verschwiegen wurde – sowohl den Kindern gegenüber, als auch gegenüber Außenstehenden.

In noch folgenden Archivrecherchen wird Stadelmann-Wenz den Umgang des MfS mit dem Thema „Lebensborn“ untersuchen. Ihr Interesse gilt dabei insbesondere den Hintergründen für den Missbrauch von Identitäten von norwegischen „Lebensborn“-Kindern durch die Stasi in den sechziger Jahren.

In der anschließenden Diskussion wurde die Frage nach dem Vergleich des Umgangs mit dem Thema „Lebensborn“ in beiden deutschen Staaten nach 1945 aufgeworfen. Stadelmann-Wenz vertrat hier die Position, dass deutliche Parallelen hinsichtlich der „Tabuisierung im Privaten“ zu erkennen seien. Dieser These wurde von einigen Teilnehmern zugestimmt; andere verwiesen jedoch darauf, dass das repressive System in der DDR eine stärkere Tabuisierung gegenüber Außenstehenden hervorgerufen habe.

Anschließend widmete sich MARTIN LÜCKE (Berlin) den Chancen und Schwierigkeiten bei der Verwendung von Selbstzeugnissen und der oral history in der Geschichtsvermittlung. Von einem stark konstruktivistischen Standpunkt aus argumentierend, verneinte der Referent zunächst die Möglichkeit, durch Zeitzeugeninterviews das „reale Geschehen“ zu erhellen oder „Fakten aus schriftlichen Quellen“ überprüfen zu können. Möglich sei es hingegen, durch die oral history Erkenntnisse über den subjektiven Umgang der Befragten mit der eigenen Geschichte zu gewinnen. Hierbei biete die oral history einige Vorteile. So gewährleiste sie durch das Aufeinandertreffen von Fragenden und Befragten per se eine Multiperspektivität.

Beim Thema „Lebensborn“ sah Lücke einen besonderen Reiz darin, dass die Betroffenen in der Regel erstmals interviewt werden. Sie seien im Gegensatz zu häufiger befragten Zeitzeugen noch keine „professionellen Erzähler“. Da Erinnern immer auch sozial geprägt ist, kann die oral history zudem Aufschluss über verschiedene Erinnerungskulturen geben. Hier führte der Referent vor allem die Bedeutung der Verwendung von Selbstzeugnissen aus dem Bereich der oral history in Lernprozessen im Geschichtsunterricht an. Diese würden den Schülern neue Zugänge zu einer lebendigen Geschichte eröffnen und die Befähigung zum eigenständigen kritisch-historischen Denken fördern.

In der Abschlussdiskussion wurden vor allem die Chancen und Risiken diskutiert, welche die oral history bei der Behandlung von tabuisierten bzw. mit „Schuld“ und „Scham“ aufgeladenen Themen bietet. Lücke vertrat die Ansicht, dass tabuisierte Themen die Deutungsmacht der Zeitzeugen verstärkten. Tabus wirkten oftmals auch beim Interviewer, sodass dieser Fragen und Nachfragen zu „heiklen“ Themen vermeide. Doch auch gegenteilige Auswirkungen scheinen möglich. So wurde in der Diskussion argumentiert, dass Zeitzeugen bei (ehemals) tabuisierten Themen mitunter ein besonders großes Rede_bedürfnis_ hätten. Konsens bestand darüber, dass in jedem Fall das ggf. anwesende Publikum – beispielsweise die Klasse im Geschichtsunterricht - und der Interviewer Einfluss auf die Erzählungen der Zeitzeugen haben. Abschließend forderten anwesende Studierende und LehrerInnen hinsichtlich des Umgangs mit Zeitzeugen verbesserte methodische Schulungen bzw. Weiterbildungsangebote.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die neueste Forschung zum Umgang mit dem Thema „Lebensborn“ nach 1945 sowohl im Hinblick auf die vergleichende europäische Geschichte als auch im Hinblick auf die deutsch-deutsche Geschichte spannende Perspektiven eröffnet. Noch gibt es genügend Zeitzeugen, die Auskunft geben können. Auch die bisher recherchierten Archivdokumente versprechen weiterführende Erkenntnisse. Eine Erinnerungsgeschichte zum „Lebensborn“ steht aber auch vor erheblichen konzeptionellen und methodischen Herausforderungen. Zum einen muss man mit den Zeitzeugen über ein Thema sprechen, das lange tabuisiert war und bei den Betroffenen noch heute Schuld- und Schamgefühle auslöst. Zum anderen scheinen im Fall der DDR – aber auch der Bundesrepublik – eine selektive staatliche Erinnerungspolitik, innergesellschaftliche und innerfamiliäre Tabusierung ineinander gewirkt zu haben. Die einschlägige Forschung deutet darauf hin, dass innerfamiliäre Kommunikation zwar Elemente des kollektiven Gedächtnisses aufnimmt, zugleich aber durch Eigenlogiken wie Loyalität aber auch Scham nachhaltig geprägt wird.3 Man darf daher die von Martin Lücke aufgeworfene Frage, welche Ergebnisse wir von Zeitzeugeninterviews hinsichtlich der Erinnerung an den „Lebensborn“ überhaupt erwarten können, nicht außer Acht lassen. Hier verspricht der Begriff der Intersubjektivität einen guten Mittelweg zwischen einem „so war es!“ und einem „es gibt nur subjektive Sichtweisen.“

Konferenzübersicht:

Elke-Stadelmann-Wenz (Berlin): Einführung

Arnd Bauerkämper (Berlin): "Antifaschismus" in der DDR. Der selektive Umgang mit der NS-Diktatur und ihren Opfern

Dorothee Schmitz-Köster (Bremen): Die SS-Organisation "Lebensborn" und ihre Kinder

Elke-Stadelmann-Wenz (Berlin): Der Umgang mit "Lebensborn"-Kindern in der DDR

Martin Lücke (Berlin): Selbstzeugnisse und Oral History als Thema von Geschichtsdidaktik und Geschichtsunterricht

Abschlussdiskussion

Anmerkungen:
1 Nach wie vor als Standardwerk vgl. Georg Lilienthal, Der „Lebensborn e.V.". Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik. Stuttgart 1985.
2 Vgl. Dorothee Schmitz-Köster, „Deutsche Mutter, bist Du bereit…“ Der Lebensborn und seine Kinder, Berlin 2010; Dies., Kind L 364. Eine Lebensborn-Familiengeschichte. 2.Aufl., Berlin 2007.
3 Vgl. Harald Welzer / Sabine Moller / Karoline Tschuggnall, „Opa war kein Nazi“. Nationalsozialismus und Holocaust im Familiengedächtnis, Frankfurt am Main 2002.


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