Von der Eigenkirche zur Pfarreiengemeinschaft. Entwicklungslinien der Pfarrseelsorge im Bistum Würzburg

Von der Eigenkirche zur Pfarreiengemeinschaft. Entwicklungslinien der Pfarrseelsorge im Bistum Würzburg

Organisatoren
Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg; Würzburger Diözesangeschichtsverein; Historisches Seminar der Universität Leipzig
Ort
Würzburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.11.2010 - 27.11.2010
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Von
Wolfgang Weiß, Institut für Historische Theologie, Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Diözesangeschichtsverein, Würzburg

In dieser in Kooperation der Katholischen Akademie Domschule, des Archivs und der Bibliothek des Bistums Würzburg, des Würzburger Diözesangeschichtsvereins und des Historischen Seminars der Universität Leipzig am 26./27. November 2010 veranstalteten Tagung wurden diachron zentrale Aspekte der Entwicklung des Pfarreiwesens bzw. der Organisierung der Seelsorge vor Ort seit den Anfängen des Bistums Würzburg bis hin zum gegenwärtigen Ringen um die Errichtung sogenannter Pfarreiengemeinschaften in den Blick genommen.

Mit WILFRIED HARTMANN (Tübingen) konnte einer der besten deutschen Kenner der Geschichte des Frühmittelalters und des frühen Kirchenrechts für die Tagung gewonnen werden. Sein Referat spannte den Bogen „Vom frühen Kirchenwesen (Eigenkirche) zur Pfarrei (8. - 12. Jahrhundert)” und schloss dabei - so der Untertitel - „strukturelle und kirchenrechtliche Fragen” ein. Die Notwendigkeit der Taufe und der Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst führte nördlich der Alpen seit dem 4. Jahrhundert zum Aufbau der Kirchenorganisation zunächst in den römischen „civitates”, seit dem 6. Jahrhundert auch auf dem Land im Rahmen der Grundherrschaften. Das 741/42 gegründete Bistum Würzburg wurde vom Hausmeier Karlmann mit 26 Königskirchen ausgestattet, die damals schon länger bestanden. Auch der Retzbacher Vertrag (815) zwischen dem Bischof von Würzburg und dem Abt des Klosters Fulda zeigt, wie weit verbreitet das Eigenkirchenwesen war, dessen Entwicklung sich im Bistum Würzburg aber bei weitem nicht so genau nachzeichnen lässt, wie es im karolingerzeitlichen Bistum Freising dank der dort erhaltenen Traditionsaufzeichnungen möglich ist. Auf den Grundlagen des Eigenkirchenwesens entwickelte sich im Hochmittelalter - befördert vom Kampf gegen die Investitur von Geistlichen durch Laien seit dem Zeitalter des Investiturstreits (Laterankonzil 1059) - eine Pfarreiorganisation, die durch Zugriffsrechte des Bischofs, räumliche Abgrenzung (Pfarrsprengel) und Pfarrzwang (verbindlich erst seit 1215) gekennzeichnet war. Das Dekret Gratians ließ dem Eigenkirchenherrn seit dem 12. Jahrhundert nur noch wenige Verfügungsmöglichkeiten in Gestalt des Patronatsrechts.

An diese Ausführungen schloss der Vortrag von ENNO BÜNZ (Leipzig) an, der sich mittlerweile in zahlreichen Regionalstudien von Nord- über Mittel- bis Süddeutschland mit der Entwicklung der Pfarrei im Mittelalter beschäftigt hat. Sein Referat mit dem Thema „Kirchliche Blüte oder Krise?” rückte die „Pfarreien, Seelsorger und Gemeinden im Bistum Würzburg um 1500" in den Mittelpunkt, knüpfte aber chronologisch an die Ausführungen von Wilfried Hartmann an. Im 11./12. Jahrhundert bildete sich die Pfarrei nicht nur institutionell heraus, sondern setzte in dieser Zeit auch eine Welle von Pfarreigründungen ein, die in manchen Regionen des sehr ausgedehnten Bistums Würzburg freilich bis zum frühen 16. Jahrhundert anhielt, wie am Beispiel des Landkapitels Coburg gezeigt wurde. Um 1500 gab es im Bistum Würzburg etwa 870 Pfarreien, und in zahlreichen Pfarrkirchen, aber auch in Kapellen bestanden darüber hinaus 1.444 Benefizien für Messpriester, darunter allein 231 Frühmessstiftungen, die mancherorts wiederum Ausgangspunkt für eine Pfarreigründung wurden. Kirchenbauten und Pfründenstiftungen wären ohne die Spendenbereitschaft der Menschen vor Ort gar nicht möglich gewesen. Nicht der Diözesanbischof, sondern vor allem der Ortsadel, aber auch viele Landgemeinden spielten im späten Mittelalter eine entscheidende Rolle, um die Kirche ins Dorf zu holen. In zahlreichen städtischen Pfarrkirchen wurden seit dem 15. Jahrhundert auch von Laien Prädikaturen gestiftet, um theologisch ausgebildete Geistliche für eine gelehrte Predigt und damit für die religiöse Unterweisung zu gewinnen. Gewiss gab es im Kirchenwesen vor der Reformation auch Missstände, die beispielsweise daran ablesbar sind, dass Pfarrgeistliche weitere Benefizien innehatten oder das Konkubinat nicht beachteten. Bünz hob allerdings hervor, dass ein abschließendes Urteil nicht möglich sei, da das alltägliche Pfarreileben im Bistum Würzburg sowohl aus geistlicher wie aus laikaler Perspektive noch näherer Erforschung bedürfe. Schon jetzt sei aber auch im Bistum Würzburg um 1500 ein blühendes kirchliches Leben sichtbar, das die Gläubigen allerdings auch eher aufnahmebereit für die lutherische Lehre gemacht habe.

Auf die umfassenderen Grundlagenreferate zur mittelalterlichen Entwicklung folgten jeweils halbstündige Kurzreferate zu zentralen frühneuzeitlichen Themen. Ausgangslage der Tagungskonzeption war hierbei, dass große Teile des Bistums Würzburg im 16. Jahrhundert von der Reformation erfasst wurden, was in den weltlichen Territorien die Einrichtung eines evangelischen Kirchenwesens zur Folge hatte. Dagegen konnte im Hochstiftsgebiet die katholische Konfession durch die Gegenreformation Fürstbischof Julius Echters gesichert werden und sich durch Aktivitäten in Sinne der katholischen Reform, die bis in die Schönbornzeit festzustellen sind, festigen.

Der Stadtarchivar UWE MÜLLER (Schweinfurt) beleuchtete als Beispiel für einen evangelischen Reichsstand das Verhältnis von „Geistlichkeit und Rat in der protestantischen Reichsstadt Schweinfurt“. Ausgehend von dem im Vortragstitel erwähnten Zitat „daß ein Erbar Rath in keine Wege widerwertige Predig leiden wölle“ – aus einem Gutachten Melanchthons und anderer Wittenberger Theologen in Lehrstreitigkeiten innerhalb der Schweinfurter Geistlichkeit – legte er die wiederholten Konflikte zwischen der reichstädtischen Obrigkeit und ihrer Geistlichkeit im Zeitraum von der Einführung der Reformation 1542 bis zur Konsolidierungsphase nach dem Westfälischen Frieden dar. Bei der Berufung des Oberpfarrers Johannes Piccart 1654 kam es letztmals zu einer prinzipiellen Auseinandersetzung um die Ausübung des Summepiskopats, der „iura episcopalia“, speziell um das Recht des Rates zur Bestellung der Geistlichen, um die Ausübung der Kirchenhoheit durch die weltliche Obrigkeit, die diese erfolgreich reklamiert. Weitere Konfliktfelder – Wahrung der reinen Lehre, des „genus doctrinae“, Ausgestaltung der Kirchenordnung, Ausübung von Kirchenzucht und Schulaufsicht – wurden einbezogen.

VERONIKA HEILMANNSEDER (München/Würzburg), die an einer historischen Dissertation arbeitet, die vergleichend den Würzburger und Freisinger Geistlichen Rat in der Zeit der Gegenreformation und Katholischen Reform behandelt, konnte anhand des Fallbeispiels der würzburgischen Landstadt und Pfarrei Seßlach zeigen, wie sich im frühneuzeitlichen Bistum Würzburg die diözesanen Kommunikationskanäle zu einem engmaschigen Netz der Informationsübermittlung und Kontrollnahme verdichteten. Als kennzeichnend stellte sie das Ineinandergreifen von Zentral- und Mittelbehörden sowie der unteren Organisationseinheiten der Pfarreien heraus. Diese Ausdifferenzierung von umfassenden Verantwortlichkeiten auf jeder Verwaltungsebene stellte einerseits die Pfarrei im Allgemeinen in erweiterte Kommunikationsräume, ermöglichte andererseits der Diözesanspitze eine erleichterte Einflussnahme auf das Pfarreiwesen.

Chronologisch schloss unmittelbar WINFRIED ROMBERG (Würzburg) – Mitarbeiter am Germania-Sacra-Projekt zur Fortsetzung der von Alfred Wendehorst bis Julius Echter vorangetriebenen Würzburger Bischofsreihe – in seinem Referat über das Würzburger „Pfarrwesen vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Aufklärungszeit (1617/18-1803)“ an. Zentral war dabei die Zusammenschau der Veränderungen im institutionellen und pastoralen Bereich. Er führte aus, dass in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges das von Julius Echter reformierte Pfarrwesen nahezu vollständig zusammenbrach. Eine Neuformierung der gesamten Kirchenorganisation einschließlich der Pfarrebene fand in den Jahren von 1660 bis kurz vor 1700 mittels territorialrechtlicher Kirchenordnungen (1670/1693), welche an die zurückliegende Reformära Julius Echters anknüpften, statt. Das insgesamt wiederauflebende Pfarrwesen war dadurch in hohem Maße obrigkeitlich geregelt, streng hierarchisch verfasst und auf die Amtsperson des Pfarrers orientiert. Die Aufklärungszeit ab den 1750er-Jahren erbrachte neue Impulse einer stärker human orientierten Pastoral wie des sozialen Fortschritts.

In wichtige Themen und Fragestellungen der Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert führten drei Statements ein. Dabei griff WOLFGANG WEIß (Würzburg) die von Olaf Blaschke geprägte Kennzeichnung der Pfarrer bzw. der Geistlichen als „Milieumanager“ auf. Blaschke wollte damit zuspitzend zum Ausdruck bringen, dass diese fast im Alleingang das ultramontane Milieu zu verantworten hätten. Weiß warnte vor der Neigung der Sozialgeschichte zu vereinfachenden Forschungskonstrukten (zum Beispiel bei der Milieuvorstellung) und mahnte an, die innere Differenzierung des Katholizismus ernst zu nehmen. So seien im 19. Jahrhundert unter den Würzburger Geistlichen bis über die Jahrhundertmitte ultramontane „Neokonservative“ und Spätaufklärer bzw. liberale Altkonservative in den verschiedensten Schattierungen und Übergängen zu erkennen. Die durch den Außendruck des Kulturkampfs erzwungene Binnenhomogenisierung (bzw. Ghettoisierung) trete nur eine relativ kurze Phase der 1870er- und 1880er-Jahre als dominierendes Phänomen hervor, sei aber keineswegs vollständig erfolgt. Schon in den 1890er-Jahren ließen sich milieu- und reformkatholische Richtungen deutlich unterscheiden.

CHRISTIANE STOCK und MATTHIAS FINSTER (beide Würzburg) setzten sich mit der Seelsorgeplanung im Bistum Würzburg ab den 1970er-Jahren auseinander. Stock thematisierte hierbei die Errichtung der Pfarrverbände. Sie ging dabei auf die Fragen ein, warum diese neuen pastoralen Strukturen Mitte der 1970er-Jahre geplant und zum Teil auch eingeführt wurden sowie woran deren Umsetzung letztendlich scheiterte. Im Anschluss an die Ausführungen von Christiane Stock stellte Matthias Finster die Neugliederung der Dekanate in den 1970er-Jahren vor. Nach einer kurzen Rückschau auf die Veränderungen der Dekanate im Bistum Würzburg seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die treibenden Kräfte, der Verlauf, die wesentlichen Prozesse und die Ergebnisse der Reform dargestellt. Den Abschluss bildete ein Ausblick auf mögliche neue Veränderungen hinsichtlich der Dekanate durch die Errichtung der Pfarreiengemeinschaften.

Wie im Bischöflichen Kommissariat Meiningen, also dem südthüringischen Bereich des Bistums Würzburg, die Seelsorge auf die veränderten Verhältnisse nach 1945 angepasst werden musste, legte KATRIN SCHWARZ (Würzburg) dar. Das Diasporagebiet nahm aufgrund territorialer wie konfessioneller Hintergründe bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts einen besonderen Status in der Diözese Würzburg ein, der nach 1945 fortgesetzt wurde, da das kirchliche Gebiet getrennt vom Mutterbistum innerhalb der sowjetischen Besatzungszone lag. Aus diesem Grund waren besondere Strukturen notwendig, um die seelsorgliche Versorgung der mitunter zehntausenden Flüchtlinge und Vertriebenen, die nach 1945 in das Bischöfliche Kommissariat einströmten, aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund skizzierte Katrin Schwarz den Aufbau zahlreicher neuer Seelsorgestellen und Gottesdienststationen und sprach dabei auch die kirchenrechtlichen Grundlagen an.

Die beiden letzten Referate wandten sich dann Gegenwartsfragen zu. Der Würzburger Lehrstuhlinhaber des Kirchenrechts HERIBERT HALLERMANN (Würzburg) behandelte aus kanonistischer Sicht den gegenwärtigen Umbruch „Von der Territorialpfarrei zur Pfarreiengemeinschaft“ zu. Er mahnte hierbei an, dass sich gegenwärtige Organisationsformen pfarrlicher Seelsorge immer noch mehr am alten Codex Iuris Canonici (CIC)/1917 als am geltenden CIC/1983 orientierten. Der neue Codex gehe nämlich von der Gemeinschaft der Gläubigen aus und nicht von territorialen Grundlagen; auch räume er der pfarrlichen Hirtensorge als gemeinsame Aufgabe des Hirten (Pfarrers) und der Gemeinde(mit)glieder den Vorrang vor den Strukturen ein. Vor diesem Hintergrund kam Hallermann auf die Bildung von Pfarreiengemeinschaften im Bistum Würzburg zu sprechen. Dies sei ein recht halbherziges Unternehmen, da eine rechtlich verbindliche Neustrukturierung vermieden worden wäre, eine Reihe von kirchenrechtlichen Unstimmigkeiten damit verbunden und in pastoraler Hinsicht wenig gewonnen sei. Sie würde sogar neue Schwierigkeiten in sich bergen, denn letztlich bestehe die Gefahr, dass sich sogar das Gegenüber von Pfarrer und Gemeindemitglieder vertiefe und die Mitverantwortung der Laien keineswegs wachse.

Der Würzburger Domkapitular CHRISTOPH WARMUTH (Würzburg), innerhalb der Diözesanleitung hauptverantwortlich für den Weg zu den neuen Pfarreiengemeinschaften zuständig, referierte über die Überlegungen und Schritte auf dem Weg zu den neuen Pfarreiengemeinschaft. Schwerpunkte des Vortrags waren die Schilderung der Ausgangslage, der Errichtungsprozess mit den damit verbundenen Konfliktfeldern, der aktuelle Stand sowie die Zukunftsperspektiven der neuen unteren pastoralen Ebene. Im Anschluss daran entstand eine interessante Diskussion zwischen Christoph Warmuth und Heribert Hallermann zu den rechtlichen Grundlagen der Pfarreigemeinschaften.

Die Tagung unterstrich das Wort von Wolfgang Petke, dass die Pfarrei eine Institution und ein Forschungsgegenstand von langer Dauer sei. Der Blick in die einzelnen Epochen verdeutlichte, dass die Organisierung der Seelsorge vor Ort unterhalb der Diözesanebene ständigen Anpassungsprozessen ausgesetzt war. Sie stand jeweils unter besonderem Bewährungsdruck. Immer wieder war es notwendig, die verschiedenen Interessen der Beteiligten bzw. Betroffenen (Diözesanleitung, theologische Leitlinien, weltliche Obrigkeit, Laien) oder soziologische Verhältnisse zu berücksichtigen. Nicht zu verkennen ist auch, dass der obrigkeitliche Zugriff in der Neuzeit wuchs, besonders der Bischof, seine Diözesankurie sowie seine Pfarrer ausschlaggebend wurden und selbst in der Gegenwart wirkliche Mit- oder gar Eigenverantwortung der Laien nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Konferenzübersicht:

Wilfried Hartmann (Tübingen): Vom frühen Kirchenwesen (Eigenkirche) zur Pfarrei (8. - 12. Jh.): strukturelle und kirchenrechtliche Fragen

Enno Bünz (Leipzig): Kirchliche Blüte oder Krise? Pfarreien, Seelsorge und Gemeinden im Bistum Würzburg um 1500

Uwe Müller (Schweinfurt): „...daß ein Erbar Rath in keine Wege widerwärtige Predige leiden wölle“ - Geistlichkeit und Rat in der protestantischen Reichsstadt Schweinfurt

Veronika Heilmannseder (München/Würzburg): Kommunikationsräume einer würzburgischen Pfarrei um 1600

Winfried Romberg (Würzburg): Das Pfarrwesen im Zeitalter des Konfessionalismus und der Aufklärung (1618-1803)

Wolfgang Weiß (Würzburg): Der Pfarrer im ultramontanen Milieu: Vom Kirchen- und Staatsdiener zum „Milieumanager“ - Realität oder Forschungskonstrukt?

Christiane Stock, Matthias Finster (beide Würzburg): Entwicklung der Seelsorgeplanung im Bistum Würzburg seit den 1970er-Jahren (Pfarrverband, Dekanatsreform)

Katrin Schwarz (Würzburg): Seelsorgerische Strukturen im Bischöflichen Kommissariat Meiningen nach 1945

Heribert Hallermann (Würzburg): Von der Territorialpfarrei zur Pfarreiengemeinschaft. Anmerkungen aus kanonistischer Sicht

Christoph Warmuth (Würzburg): Die Errichtung der Pfarreiengemeinschaft im Bistum Würzburg als Antwort auf die aktuellen pastoralen Herausforderungen


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