Die Kirchen und die Verbrechen im nationalsozialistischen Staat

Die Kirchen und die Verbrechen im nationalsozialistischen Staat

Organisatoren
Große Kreisstadt Dachau, Amt für Kultur, Fremdenverkehr und Zeitgeschichte; Thomas Brechenmacher, Universität Potsdam; Harry Oelke, Ludwig-Maximilians-Universität München; Jugendgästehaus Dachau; Evangelische Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau
Ort
Dachau
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.05.2010 - 15.05.2010
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Von
Christian Müller, Lehrstuhl für Neuere Geschichte II (Deutsch-jüdische Geschichte), Universität Potsdam

Die Stadt Dachau als Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau wurde nach 1945 weltweit zum Synonym für die Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft. Heute steht sie auch für die Hoffnung auf ein besseres Verständnis dieser Vergangenheit. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Thomas Brechenmacher und Harry Oelke widmete sich das nunmehr 11. Dachauer Symposium in diesem Jahr zum ersten Mal einer Fragestellung aus dem Bereich der kirchlichen Zeitgeschichte. Zum Thema „Die Kirchen und die Verbrechen im nationalsozialistischen Staat“ sollten in konsequent vergleichender und wissenschaftlicher Perspektive die Ambivalenzen, Resistenzen und Verstrickungen in der Haltung der katholischen und evangelischen Kirche gegenüber den Verbrechen des NS-Regimes beleuchtet werden. Konkret wurde hinterfragt, wie die Handlungsspielräume der Kirchen aussahen, die ihrerseits im Fokus des Unrechtsstaates standen und selbst – zumindest in Teilen – Zielobjekte eines nationalsozialistischen „Kultur“- bzw. „Kirchenkampfes“ waren. Gleichzeitig bot das ins Rahmenprogramm des zweiten Ökumenischen Kirchentages aufgenommene Symposium die Möglichkeit eines interkonfessionellen Dialogs über den Umgang der beiden großen christlichen Kirchengemeinschaften mit der national-sozialistischen Vergangenheit.

In der ersten Sektion – „Grundlagen“ – erläuterte STEFAN GATZHAMMER (Potsdam) in seinem Vortrag „NS-Verbrechen und der kirchliche Strafanspruch“ den kirchenrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die katholische Kirche den Verbrechen des NS-Staates gegenübertrat. Die nachträglich, vor allem nach dem Erscheinen des „Stellvertreters“ von Rolf Hochhuth entstandene Debatte über die vermeintliche Pflicht des Papstes, führende Politiker des Dritten Reichs mit kirchlichen Strafen, etwa der Exkommunikation zu belegen, galt als Ausgangspunkt dieser Betrachtung. Doch hätten ein offensiverer Kurs des Heiligen Stuhles oder des deutschen Episkopats sowie Appelle an die Öffentlichkeit die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie stoppen können? Gatzhammer verließ die spekulative Ebene und fragte nach den kirchenrechtlichen Handlungsspielräumen. Rein formal wäre die Kirche nach dem allgemeinen kirchlichen Strafrecht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Anklage berechtigt gewesen. Allerdings habe die Realität des kirchlichen Lebens im 20. Jahrhundert anders ausgesehen: So habe man nur noch gegen Kleriker und Ordensleute, nicht aber gegen Laien das kirchliche Strafrecht angewandt. Vor allem aber habe aus Sicht des Heiligen Stuhles und des deutschen Episkopats der Strafanspruch nie im Vordergrund gestanden; Tötungsdelikte sollten zunächst von der weltlichen Gewalt bestraft werden. Dies hätte die Frage nach der Legitimität der staatlichen Ordnung aufwerfen müssen, – ein Gedanke, den die Katholische Kirche lange Zeit vernachlässigt hatte. Faktisch war sie zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtübernahme schon längst dazu übergegangen, auf ihren Strafrechtsanspruch zu verzichten

Im zweiten Vortrag – „Verbrechen des NS-Staates als ethische Herausforderung der christlichen Kirchen“ – erläuterte REINER ANSELM (Göttingen), dass es die Aufgabe der evangelischen Kirchen gewesen sei, neue Richtlinien und Verhaltensstrategien zu entwickeln, um dem totalitären Allmachtsanspruch des Nationalsozialismus entgegenzutreten. Darin seien sie jedoch gescheitert. Die Ursache dieses Scheiterns sah der Vortragende darin, dass das für die protestantische Kirche zentrale Individuum in der modernstaatlichen Entwicklung in den Hintergrund getreten sei. An seiner statt habe der Staat eine zunehmend zentrale Position innerhalb des evangelischen Denkens eingenommen. Die Überhöhung dessen als von Gott gegebene weltliche Ordnung habe erstens die Kompensation einer protestantischen Ordnungsvorstellung, zweitens einen Relevanzverlust kirchlichen Machtanspruchs bedeutet und drittens zur Aufgabe der Souveränität ethisch-moralischen Handelns geführt. Letztendlich habe die Angst vor einer erneuten Säkularisierungserfahrung die kirchliche Wahrnehmung beeinträchtigt und es dem NS-Staat erleichtert, die religiöse Kraft der evangelischen Kirche zu unterminieren und große Teile ihrer Organisationen gleichzuschalten. Ähnlich dem Katholizismus sei auch für den deutschen Protestantismus zu konstatieren, dass das Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit keineswegs mit dem heutigen Verständnis vergleichbar ist. Die formal korrekt zur Macht gekommene „Obrigkeit“ sei unhinterfragt akzeptiert worden.

Die zweite Sektion – „Die Kirchen im Fokus des Unrechtsstaates“ – wechselte die Perspektive und widmete sich den Entwicklungslinien nationalsozialistischer Unrechtspolitik gegen die beiden großen Kirchen und der jeweiligen innerkirchlichen Rezeption dieser Unrechtspolitik. CHRISTOPH KÖSTERS (Bonn) stellte in seinem Vortrag zur „Katholischen Kirche im ‘Kulturkampf‘“ eingangs die Frage, ob man nicht eigentlich von einem „Kirchenkampf“ sprechen müsse. Welche Semantik stecke hinter dem Begriff des Kulturkampfes? Kösters‘ Arbeit mit zeitgenössischen Quellen aus der NS-Zeit habe ergeben, dass vielfach von einem „Kulturkampf“ die Rede war. Seine These zu diesem Befund: Die Repressionspolitik des Kaiserreichs lebte in der Erinnerung der deutschen Katholiken als derart „dramatische Erfahrung“ weiter, dass sie auch die Deutung des nationalsozialistischen Kirchenkampfes maßgeblich mitgeprägte. Kösters belegte dies mit verschiedenen Aussagen deutscher Bischöfe, die die Kirchenpolitik Hitlers lange Zeit schlicht falsch, nämlich „nur“ als „Kulturkampf“ und nicht als existentiell die Kirche bedrohende radikale Ausschaltungspolitik, bewertete. In dieser Fehleinschätzung liege mit ein Grund dafür, dass vor allem die Oberhirten um Kardinal Bertram auf die Möglichkeit eines prinzipiellen Ausgleichs hofften. Erst allmählich seien die noch im Kaiserreich sozialisierten Bischöfe in einem Klärungs-, Verifizierungs- und Erkenntnisprozess von der Totalität der Kirchenpolitik des NS-Regimes überzeugt worden und hätten spätestens 1943 ihre Defensivhaltung aufgegeben. Der Begriff des „Kulturkampfes“, so erläuterte Kösters abschließend, sei deshalb für eine lange Zeit so passend erschienen, weil man das grundlegend Neue und den Totalitarismus des NS-Regimes nicht wahrgenommen habe.

„Die Ambivalenzen des evangelischen Kirchenkampfes“ thematisierte KLAUS FITSCHEN (Leipzig). Ob die Kirche dem Nationalsozialismus widerstanden habe, bleibe nach wie vor ein strittiges Problem der kirchlichen Zeitgeschichte, so Fitschen. Die Zersplitterung der evangelischen Kirche habe dem Widerstand eher geschadet. Neuerdings nehme man auch die „Unentschiedenen“, die nicht zur Bekennenden Kirche oder zu den Deutschen Christen gehörten, in den Fokus. In einem zweiten Teil versuchte Fitschen die Haltung der evangelischen Kirche aus ihrer historischen Entwicklung heraus zu erklären. Die traditionell enge Staatsbindung des deutschen Protestantismus habe sich in der Konfrontation mit dem NS-Regime als höchst problematisch erwiesen. Hinzu komme, dass Hitler von vielen Protestanten durchaus begrüßt wurde, um den Pluralismus der Weimarer Republik, die ständig drohende Gefahr der Säkularisierung zu beseitigen und richtungsgebend die Ziellosigkeit der Kirche zu beenden. Auch das NS-Regime habe den Einigungsdrang in Form der Reichskirche befürwortet, die als Kontrollinstanz über die evangelischen Kirchengemeinschaften verstanden wurde. Fitschen erklärte, dass ähnlich den deutschen Katholiken auch die Protestanten eine „Kulturkampf-Erfahrung“ durchlebt hatten. Die daraus resultierende Obrigkeitshörigkeit und der interne Kirchenkampf zwischen den Bekenntnissen hatten die Gleichschaltungsbemühungen des NS-Regimes verschleiert. Zuletzt betonte Fitschen sehr eindrücklich, dass die Vorstellung von der Kirche als eines zivilgesellschaftlichen Akteurs ein Produkt der Zeit nach 1945 sei, entstanden unter anderem aus der Verarbeitung der historischen Erfahrungen mit der NS-Zeit.

Die zentrale, dritte, Sektion wandte sich einzelnen „NS-Verbrechen als kirchliche Herausforderung“ zu. „Es wehrt sich in mir alles gegen die Sterilisierung“, mit diesem Zitat Paul Gerhard Braunes begann NORBERT FRIEDRICH (Kaiserwerth) seinen Vortrag, „Zwangssterilisation und ‘Euthanasie‘ – das nationalsozialistische Ideologem vom ‘unwerten Leben‘ und die Kirchen“. Friedrich befasste sich zunächst mit der umfangreichen eugenischen Debatte vor 1933 und stellte fest, dass die evangelische Kirche den Gedanken der Zwangssterilisation grundlegend ablehnte, da sie ihn als Unrecht empfand. Doch sei der Gedanke der freiwilligen Sterilisation in den 1930er-Jahren häufiger zur Sprache gekommen. Dr. Hans Harmsen, Sozialhygieniker und Funktionär der Inneren Mission, vertrat eine wissenschaftliche und ökonomische Perspektive, die vor allem im Zuge der Wirtschaftskrise Ende der 1920er-Jahre an Popularität gewann. Die Positionen Braunes und Harmsens bestimmten die damalige evangelisch-lutherische Diskussion zur Sterilisationsfrage. Der Referent wies darauf hin, dass der Eugenik-Begriff im Vorfeld der NS-Rassengesetze keineswegs nur negativ konnotiert war. In Preußen sei der Boden für die freiwillige Unfruchtbarmachung bereits bereitet gewesen; nach 1933 hätten die Nationalsozialisten diese Gesetzgebung aufgegriffen und in einer Weise verschärft, die trotz der anfänglichen Diskussion auch innerhalb der protestantischen Kirche Vertreter fand. Mit dem im Juli 1933 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ habe die Zwangssterilisierung beispielweise in den Augen der Deutschen Christen ihren Unrechtsstatus verloren. Im zweiten Teil des Vortrages beschäftigte sich Friedrich mit der Euthanasiedebatte. Allein die Diskussion um die Tötung geistig oder körperlich Kranker bedeute die Delegitimierung des Lebensrechts dieser Menschen. Zwei Punkte bestimmen die heutige Debatte um eine Schuldfrage der Kirchen in diesem Kontext: Erstens: Der Widerstand der Kirchen sei nur verhalten ausgefallen. Zweitens: Die Opfer der Tötungsaktionen seien auch aus diakonischen und caritativen Einrichtungen abgeholt worden. Als Hitler 1941 die Einstellung der „Aktion T4“ befahl, seien dafür vor allem das Auftreten des Bischofs von Galen sowie die Kriegslage verantwortlich gewesen. Letztendlich habe es nur wenige Rettungsversuche gegeben, die mit geistlicher Hilfe durchgeführt wurden, weil ihr Einsatz zum Schutz körperlich und geistig Kranker nur noch unter ungesetzlichen Bedingungen stattfinden konnte. Die historiographische Debatte über die Wirksamkeit öffentlich vorgetragenen Protests und über den ausgebliebenen Boykott dieses staatlich verordneten Tötens bleibe, so Friedrich, unverändert und mit Recht lebendig.

Anschließend sprach UWE KAMINSKY (Bochum) über „Die Kirchen und ihre Zwangsarbeiter – verdrängte Schuld und Aufarbeitung“. Im Zuge der Gründung der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ im Sommer 2000 wurden die Kirchen von ihrer Zwangsarbeitsvergangenheit eingeholt und aufgedeckt, dass sie selbst Nutznießer dieser Verbrechen waren. Vor allem der kriegsbedingte Arbeitskräftemangel habe die Kirchen aber gezwungen, in caritativen und diakonischen Einrichtungen auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen. Die Verwendung von Zwangsarbeitern wurde in der katholischen Kirche lange Zeit bestritten; als dies nicht mehr möglich war, folgte zunächst die Beteuerung, den Verschleppten sei es in den kirchlichen Einrichtungen besser ergangen als andernorts. Schließlich mündete die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Thematik in einer validen empirischen Datenbasis aus allen deutschen Diözesen, deren Auswertung seit einigen Jahren publiziert vorliegt. Kaminsky fasste seine diesbezüglichen Forschungen folgendermaßen zusammen: Es sei gewiss, dass sich die katholischen Institutionen lange gegen die Verwendung von ausländischen Arbeitern gewehrt hätten. Dies sei oftmals mit rassischen oder hygienischen Argumenten begründet worden, seltener wären ethische oder religiös-moralische Rechtfertigungen vorgebracht worden. Ebenso hätten die Kirchen in der Behandlung der Opfer auch auf harte Strafen, wie Prügel oder Nahrungsentzug nicht verzichtet. Die Problematik einer verdrängten Schuld und Aufarbeitung der Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen nach 1945, erklärte Kaminsky abschließend, sei teilweise auf das Verhältnis verschleppter und vertriebener Kriegsopfer als auch auf den nahtlosen Übergang der Betreuung ‘heimatloser Ausländer‘ und Gastarbeiter zurückzuführen.

Der Beitrag von KARL-HEINZ FIX (München) präsentierte Ergebnisse eines Forschungsprojekts über den „Landesbischof Hans Meiser und die ‚Glaubensgenossen in Not‘“. Fix untersuchte einen Aktenbestand aus dem Landeskirchlichen Archiv Nürnberg zur Erforschung der „Hilfsstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für aus rassischen Gründen verfolgte Protestanten“. Hierbei habe es sich um Anlaufstellen in Nürnberg und München gehandelt, die sich am Vorbild des ‘Büros Pfarrer Grüber‘ in Berlin orientierten. Die Hauptarbeitsfelder dieser Stellen seien erstens die Beratung und Hilfe ‘Auswanderungswilliger‘, zweitens die Arbeitsplatzsuche, falls die Auswanderung nicht zustande kam, und drittens die Unterstützung und Unterbringung nicht arbeitsfähiger Verfolgter gewesen. Das Fazit des Beitrages lautete, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern insgesamt nur begrenzt in der Lage gewesen sei, den „Glaubensbrüdern in Not“ zu helfen.

„Adolf Kardinal Bertram“, Erzbischof von Breslau und Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz, war der zweite Kurzbeitrag von SASCHA HINKEL (Münster) gewidmet. Er hatte sich in seinem abgeschlossenen Dissertationsprojekt mit dem Wirken des umstrittenen Kardinals im Kaiserreich und in der Weimarer Republik beschäftigt. In 13 Thesen erläuterte der Referent die Argumentation seiner Dissertation und verwies auf die spezifische Sozialisation Bertrams während des Kaiserreichs, auf dessen Staatsverständnis und die schwierige Situation, in der er sich in Breslau und als Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz befunden habe. Abschließend erklärte Hinkel, dass Bertrams Wunsch nach einem harmonischen Verhältnis zwischen Staat und Kirche angesichts des nationalsozialistischen Totalitarismus zum Scheitern verurteilt gewesen sei.

Einen besonders nachdenklich stimmenden Bezug zur Verbrechensrealität im nationalsozialistischen Staat stellte das 11. Dachauer Symposium durch die Wahl eines zweiten Tagungsstandortes in den Räumen der evangelischen Versöhnungskirche auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau her. Die Einführung der wissenschaftlichen Organisatoren zeigte, wie wichtig es im Gedenken an die Opfer ist, die unzähligen Schattierungen der Historie in einem Prozess methodisch geleiteter Wahrheitsfindung zu beachten.

Der diesen zweiten Tag eröffnende Vortrag MICHAEL KIßENERS (Mainz) zum Thema „Die deutschen Bischöfe und die Juden – Perspektiven einer umstrittenen Beziehungsgeschichte“ hob zunächst die Notwendigkeit methodisch fundierter und kontextbezogener Forschung hervor. Auf die Frage, wie das Schweigen der katholischen Bischöfe zu bewerten sei, verwies der Vortragende zunächst auf zwei gängige wissenschaftliche Erklärungsmodelle: Erstens sei das Ausmaß der Verbrechen nicht bekannt gewesen – das Interesse der Verantwortlichen habe zu sehr auf dem eigenen Kirchenkampf gelegen und darüber hinaus sei die Seelsorge der wichtigste Teil katholischen Handelns gewesen und nicht die Einmischung in politische Belange. Zweitens sehr das zweite Erklärungsmodell die mangelnde Unterstützung als Beleg für das Versagen der Kirche und für einen katholischen Antijudaismus, wenn nicht sogar Antisemitismus, der zu einer Interessenkongruenz mit den Nationalsozialisten geführt habe. Es gäbe Anhaltspunkte für beide, so Kißener. Gegenüber diesen Erklärungsansätzen plädierte er jedoch für eine neue Form der Wahrnehmungsgeschichte. Wie hätten die Wahrnehmungshorizonte der verantwortlichen Bischöfe gegenüber der Judenverfolgung ausgesehen? Fundierte Antworten könne man hier nur in Folge umfassender biographischer Studien geben, die bis jetzt ein Desiderat darstellen. Die konservative Prägung vieler Bischöfe, die Ambivalenzen des Verhältnisses von Kirche und Staat, die Missliebigkeit der pluralistischen Weimarer Republik und der Antikommunismus der NS-Ideologie seien Anhaltspunkte, um dieses Beziehungsgeflecht zu durchdringen. Der Referent ging zum Ende seines Vortrages auf umstrittene Äußerungen einiger Vertreter des Episkopats sowie auf den Vorwurf mangelnder Anteilnahme ein. Reden über ‘Volk und Rasse‘, die Indizien für eine ideologische Kongruenz darstellen könnten, seien zumeist auf einen unkritischen und unreflektierten Gebrauch der Begriffe zurückzuführen, so Kißener. Demgegenüber sei vor allem auf die fehlende innere Geschlossenheit hinzuweisen, die es dem deutschen Episkopat erschwerte, eine einheitliche Linie gegenüber dem NS-Regime zu verfolgen. Die Vorstellung, die katholische Kirche sei ein einheitlicher Block, habe die Debatte um eine vermeintlich verspätete öffentliche Benennung der NS-Verbrechen erschwert. Erst die Herausforderungen des Krieges und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit habe, so Kißeners These, den Episkopat zum Überdenken seines Verhältnisses zum NS-Staat gebracht und sich somit innerhalb eines Lernprozesses auch die bischöfliche Wahrnehmung der Juden und des Judentums verändert.

Den letzten Vortrag der zentralen dritten Sektion hielt SIEGFRIED HERMLE (Köln) zum Thema: „Die antijüdische NS-Politik als Herausforderung des Protestantismus“. Um das Verhalten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu verstehen, seien laut Hermle, drei Prämissen ausschlaggebend: Erstens habe es auch innerhalb des Protestantismus eine latente Judenfeindschaft gegeben, zweitens sei die enge Bindung an die Obrigkeit ein historisch gewachsenes Phänomen und drittens müsse man das Problem der Vielschichtigkeit und Zerstrittenheit der evangelischen Kirchen in die Debatte mit einbeziehen. Hermle diagnostizierte vier Etappen dieser ‘Herausforderungsgeschichte‘. I. Etappe: Bereits nach dem Judenboykott 1933 seien kirchliche Würdenträger aufgefordert worden, öffentlich gegen die NS-Judenpolitik Stellung zu nehmen, bis auf wenige Äußerungen sei man im Ganzen doch stumm geblieben. II. Etappe: Mit Annahme der Nürnberger Gesetze von 1935 brach kein Sturm der Entrüstung los. Lediglich wenige Protagonisten sahen sich in der Verantwortung, Not und Leid der Verfolgten zu lindern. III. Etappe: Die „Reichspogromnacht“ 1938 gilt als erster Kulminationspunkt antisemitischer Gewalt. Während die Deutschen Christen in den Chor der NS-Propaganda einstimmten, habe sich die Bekennende Kirche vermeintlich still verhalten. Doch die Zunahme antijüdischer Gewalt und die Not sogenannter ‘Nichtarier‘ unter protestantischen Gläubigen habe, so Hermle, bereits vor der „Reichspogromnacht“ zur Gründung der ‚Hilfsstelle für aus rassischen Gründen verfolgte Protestanten‘ in Berlin geführt. IV. Etappe: Mit dem Beginn der systematischen Deportation und Vernichtung europäischer Juden 1940/41 sei die Marginalisierung und Stigmatisierung der Juden und jüdischstämmiger Deutscher endgültig abgeschlossen gewesen. Abgesehen von wenigen Hilfsaktionen habe es auch in dieser Phase keinen generellen Protest gegeben. Resümierend erklärte Hermle, dass der latente Antijudaismus bei großen Teilen der evangelischen Kirchen in Antisemitismus umgeschlagen sei. Der pauschalisierende Vorwurf des Schweigens und der Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei demgegenüber aber keineswegs haltbar. Bedenke man die Konfliktlage diakonischer Einrichtungen zwischen Aufgabe der Seelsorge und Staatsloyalität, sei der Aktionsradius sehr begrenzt gewesen. So wiesen fundierte Belege darauf hin, dass sich vor allem die kirchlichen Einrichtungen der Gefahr nationalsozialistischer Übergriffe durchaus bewusst waren. Das anfängliche Zögern, so Hermle, habe die Hilfsmöglichkeiten zunehmend eingeschränkt. Als man letztendlich zu reagieren begann, sei man dazu kaum noch in der Lage gewesen.

Die letzte Sektion des Symposiums betrachtete die „Nachwirkungen“ eines ambivalenten Verhältnisses von Kirchen und NS-Verbrechen nach 1945. ULRICH HELBACH (Köln) reflektierte über „‚Schuld‘ als Kategorie der Vergangenheitsbewältigung der katholischen Kirche nach 1945“. In einem Entwurf einer Eingabe an Papst Pius XII. vom Juni 1945 reflektierten die Bischöfe von Paderborn und Köln erstmals das Thema kollektiver Schuld und formulierten die Frage, ob „es nicht unserer Kirche und unserem Volke mehr gedient „hätte“, wenn wir weniger geschwiegen hätten.“ Allerdings wurde diese Eingabe nach dem Bekanntwerden der Rede des Papstes vom 2. Juni 1945 – in der dieser die Haltung der Bischöfe während der NS-Zeit als richtig bewertete – nicht abgesandt. Der Hirtenbrief der Fuldaer Bischofskonferenz vom August 1945 habe zwar die Mitschuld vieler Deutscher und auch Angehöriger der Kirche eingestanden, eine Kollektivschuld der Kirche oder des deutschen Volkes jedoch abgelehnt. Damals habe man sich gefragt, warum oder wem gegenüber man Schuld hätte eingestehen sollen? Einzelne Schuldeingeständnisse seien erst später getätigt worden. So habe jeder Bischof in Konfrontation mit NS-Verbrechen für sich allein gestanden, da die kirchliche Hierarchie ihn mit der alleinigen Verantwortung innerhalb seiner Diözese versah. Weiterhin hatte er abzuwägen, ob eine Intervention eine mögliche Verschlimmerung der Repressionsmaßnahmen oder Vergeltungsaktionen rechtfertigte. Am Ende habe die ethisch moralische Stellung der Kirche nach 1945 und das Ausbleiben einer Aufarbeitung der Schuldfrage die Diskussion schnell beendet und erst mit der ‘Stellvertreter-Debatte‘ wieder eingesetzt.

GURY SCHNEIDER-LUDORFF (Neuendettelsau) lieferte mit ihrem Vortrag „Verdrängen und Bekennen: Vom schwierigen Umgang der evangelischen Kirche mit der ‘Schuld‘ nach 1945“ einen Beitrag zum Aufarbeitungsprozess der protestantischen Kirchen. Im März 2010 beschloss die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern eine Änderung ihrer Kirchenverfassung. Demnach bezeuge die EKD „mit der Heiligen Schrift die bleibende Erwählung des Volkes Israel und [wisse] sich dem jüdischen Volk geschwisterlich verbunden.“ Erst mit dieser „Verankerung des Jüdischen“ in den Verfassungen der Landeskirchen seit 1980, so Schneider-Ludorffs These, habe die wirkliche Bewältigung der Schuldfrage begonnen. In der Folge unterschied sie drei Etappen eines Erkenntnis- und Bekenntnisprozesses: erstens Bekennen und Verdrängen; zunächst habe das Stuttgarter Schuldbekenntnis zwar öffentliches Aufsehen erregt, aber keine Auseinandersetzung mit der Rolle der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Nationalsozialismus befördert. Vielmehr setzte mit dem Bekenntnis ein Verdrängungsprozess ein, der weder spezifische Beispiele zur Schuldfrage erarbeitete, noch den verbreiteten Antijudaismus thematisierte. Zweitens Überwindung: Die mit dem „Wort zur Judenfrage“ von 1950 langsam beginnende Überwindung des Antijudaismus habe in den 1960er-Jahren eine umfassende Debatte über das Verhältnis zur jüdischen Religion ausgelöst, die schließlich drittens in „Bekennen, Gestalten und Erinnern“ mündete: „Wir sprechen es aus, dass wir durch Unterlassen und Schweigen vor dem Gott der Barmherzigkeit mitschuldig geworden sind“ (Wort zur Judenfrage, 1950). Die Neigung, den Holocaust als ein Ereignis anzusehen, das nur das jüdische Volk betreffe, habe die protestantischen Kirchen übersehen lassen, so Schneider-Ludorff, dass sie eine Mitschuld an den NS-Verbrechen trügen. Inzwischen könne man die Schuld aufgrund dieses Erkenntnis- und Bekenntnisprozesses erinnerungskulturell aufarbeiten.

Zuletzt gab BJÖRN MENSING (Dachau) mit seinem Referat „Lebensspuren: Geistliche nach ihrer Haft im KZ Dachau“ anhand ausgewählter Beispiele einen Überblick über die Schicksale geistlicher Überlebender nach 1945. Darunter waren bekannte Geistliche, wie Martin Niemöller, Johannes Neuhäusler, Heinrich Grüber sowie Franz von Hammerstein. Mensing betonte, dass es sich um Wegbereiter von Erinnerungsarbeit und Denkkultur sowie Pioniere der Ökumene und des christlich-jüdischen Dialogs handelte. Aber auch Mahner zur Buße und Selbstreinigung seien unter den Überlebenden gewesen, die die Schuld der Kirche nicht schweigend hinnehmen konnten.

In abschließenden Worten betonten die Organisatoren wie wichtig und lebendig die Debatte um die Kirchen im NS-Staat ist. Auch wenn sie konstatierten, dass es keine Totalopposition gegeben habe, seien doch Einzelne so mutig und couragiert gewesen, sich gegen die totalitäre Ausschaltungspolitik zur Wehr zu setzen. Oelke wies darauf hin, dass sich die historische Debatte um die NS-Verbrechen aufgrund der sich wandelnden Zeitzeugensituation in Zukunft verändern werde. Brechenmacher resümierte, dass ein erfolgreicher Vergleich beider Kirchen stattgefunden habe. Zentrales Anliegen der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung sei es, das Bewusstsein für die spezifischen Wahrnehmungshorizonte der Zeit zu wecken, statt im Lichte von nachträglich erworbenen Einsichten zu urteilen. Die einzelnen Vorträge werden in einem Tagungsband der Reihe „Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte“ veröffentlicht.

Konferenzübersicht:

Begrüßung:
PETER BÜRGEL, Oberbürgermeister
NINA RITZ, Jugendgästehaus Dachau
BERNHARD SCHOßIG, Projektleiter

Wissenschaftliche Einführung:
THOMAS BRECHENMACHER (Universität Potsdam)
HARRY OELKE (Ludwig-Maximilians-Universität München)

Sektion I: Grundlagen

STEFAN GATZHAMMER ( Universität Potsdam): NS-Verbrechen und der kirchliche Strafanspruch

REINER ANSELM (Georg-August-Universität Göttingen): Die Verbrechen des NS-Staates als ethische Herausforderung der christlichen Kirchen

Sektion II: Die Kirchen im Fokus des Unrechtsstaates

CHRISTOPH KÖSTERS (Zentrum für Zeitgeschichte, Bonn): Die katholische Kirche im „Kulturkampf“

KLAUS FITSCHEN (Universität Leipzig): Ambivalenzen des evangelischen „Kirchenkampfes“

Sektion III: NS-Verbrechen als kirchliche Herausforderung

NORBERT FRIEDRICH (Fliedner Kulturstiftung Kaiserwerth): Zwangssterilisation und „Euthanasie“ – das nationalsozialistische Ideologem vom „unwerten Leben“ und die Kirchen

UWE KAMINSKY (Ruhr-Universität Bochum): Die Kirchen und ihre Zwangsarbeiter – verdrängte Schuld und Aufarbeitung

KARL-HEINZ FIX (Ludwig-Maximilians-Universität München): Landesbischof Hans Meiser und die „Glaubensgenossen in Not“

SASCHA HINKEL (Universität Münster): Adolf Kardinal Bertram

MICHAEL KIßENER (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz): Die deutschen Bischöfe und die Juden – Perspektiven einer umstrittenen Beziehungsgeschichte

SIEGFRIED HERMLE (Universität Köln): Die antijüdische NS-Politik als Herausforderung des Protestantismus

Sektion IV: Nachwirkungen

ULRICH HELBACH (Historisches Archiv des Bistums Köln): „Schuld“ als Kategorie der Vergangenheitsbewältigung der katholischen Kirche nach 1945

GURY SCHNEIDER-LUDORFF (Augustana-Hochschule Neuendettelsau): Verdrängen und Bekennen: Vom schwierigen Umgang der evangelischen Kirche mit der „Schuld“ nach 1945

BJÖRN MENSING (Dachau): Lebensspuren: Geistliche nach ihrer Haft im KZ Dachau


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