Der Ort des Terrors. Nationalsozialistische Zwangslager. Strukturen und Regionen – Täter und Opfer

Der Ort des Terrors. Nationalsozialistische Zwangslager. Strukturen und Regionen – Täter und Opfer

Organisatoren
Zentrum für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
27.09.2010 - 28.09.2010
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Von
Carina Baganz, Zentrum für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin

Mit Abschluss des Projektes „Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager“ ist die Geschichte der Konzentrationslager im engeren Sinne erstmals aufgearbeitet. Dies nahmen die Veranstalter der Konferenz „Der Ort des Terrors. Nationalsozialistische Zwangslager. Strukturen und Regionen – Täter und Opfer“ zum Anlass, die Problematik der nationalsozialistischen Zwangslager insgesamt zur Diskussion zu stellen. Zur Entwicklung künftiger Forschungsstrategien sollten Probleme der Binnenstrukturen, der Lebensverhältnisse, der Überlebenschancen, aber auch der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und der Rezeption der Lagergeschichte erörtert werden.

WOLFGANG BENZ (Berlin), Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, gab in seinem eröffnenden Beitrag einen Überblick über das System der Konzentrationslager und die nationalsozialistischen Zwangslager. Diese, unter Bezeichnungen wie Polizeihaftlager oder Erweiterte Polizeigefängnisse unter der Hoheit der Gestapo als Haftstätten jenseits rechtsstaatlicher Maximen in großer Zahl errichtet, waren ebenso wie die „Arbeitserziehungslager“, Lager für Zwangsarbeiter, spezielle „Zwangsarbeitslager für Juden“, die Lager der „Organisation Schmelt“ oder die „Jugendschutzlager“ von den Opfern als KZ empfunden worden. Sowohl Haftbedingungen als auch Organisation und Bewachung unterschieden sich oft kaum von den Konzentrationslagern, die durch die zentrale Leitung im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt formal definiert sind. „Zigeunerlager“ und „Sonderlager für ungarische Juden“ waren ebenso Instrumente nationalsozialistischen Terrors wie Ghettos, die im nationalsozialistischen Herrschaftsgebiet in Polen, im Baltikum, in Ungarn, in Weißrussland, in der Ukraine, in Russland oder in Griechenland eingerichtet wurden als Lager mit KZ-ähnlichen Lebensumständen, in denen die Arbeitskraft der dorthin Deportierten bis zur physischen Vernichtung ausgebeutet wurde. Angesichts der großen Zahl all der Zwangslager sei es notwendig, sagte Benz, diese zu charakterisieren, auf Desiderata aufmerksam zu machen und zu zeigen, welche Perspektiven der Umgang mit den „Orten des Terrors“ hat.

Die erste Sektion beschäftigte sich mit bestimmten Typen der NS-Zwangslager. FRANZISKA JAHN (Berlin) richtete in ihrem Vortrag den Blick auf die „Umwandlung der Ghettos im Baltikum in Konzentrationslager“. Diese erfolgte im Vergleich zu anderen Ländern sehr spät und wurde trotz eines für alle Regionen gültigen Himmler-Erlasses nicht einheitlich vollzogen. In Lettland entschied sich das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) für die Errichtung eines neuen Barackenlagers am Rande Rigas, die Übernahme alter Kasernenanlagen und die Errichtung neuer Außenlager. In Litauen hingegen wurde das Ghettogelände in Kaunas zum KZ erklärt, andere litauische Ghettos wurden aufgelöst, weitere als Außenlager des KZ Kaunas fortgeführt. Durch die Auflösung der Ghettos und die Errichtung von KZ übernahm die SS die völlige Kontrolle über die verbliebenen Juden und auch die alleinige Verfügung über die Einnahmen aus der Vermietung jüdischer Arbeiter.

Mit den „erweiterten Polizeigefängnissen im besetzten Polen“ widmete sich JOCHEN BÖHLER (Warschau) einem Desiderat der Forschung. Sind diese für das Altreich durch Elisabeth Thalhofer1 gut erforscht, fanden sie für das besetzte Polen bisher keine Beachtung. Anders als im Deutschen Reich, wo erweiterte Polizeigefängnisse erst ab 1943 zu finden sind, existierten sie in Polen bereits ab 1939/1940. Die Bestimmung ihres Zwecks wurde bewusst offen gelassen, um den Verantwortlichen vor Ort ausreichend Spielraum zu geben. Anders als die Konzentrationslager wurden erweiterte Polizeigefängnisse nicht zentral verwaltet, sondern standen unter der Hoheit der Gestapo und fungierten als Durchgangslager, als Schaltzentrale und Vermittlungsstelle für die Häftlinge.

Dem Thema „Zigeunerlager“ widmete sich GERHARD BAUMGARTNER (Wien). Da „kommunale Zigeunerlager“ auf Initiative lokaler Behörden initiiert wurden, unterschieden sich die Lager je nach lokaler Situation. Nach dem „Festsetzungserlass“ vom 17. Oktober 1939, der den „Zigeunern“ vorschrieb, bei Androhung von KZ-Haft ab sofort ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht mehr zu verlassen, begann eine neue Phase nationalsozialistischer „Zigeunerpolitik“. Ziel war die Deportation der unerwünschten Minderheit. Zwangslager für Sinti und Roma entstanden im annektierten Österreich unter anderem in Wien, in der Steiermark, in Salzburg. Die beiden größten Lager existierten 1940 bis 1942 in Maxglan (Salzburg) und 1940-45 in Lackenbach (Burgenland). Baumgartner wies darauf hin, dass die Forschung zur Verfolgung der „Sinti und Roma“ in Ländern wie der Slowakei, Ukraine oder Kroatien erst in ihren Anfängen steckt.

Über „Arbeitserziehungslager in Konzentrationslagern“ sprach THOMAS IRMER (Berlin). 1941 wurden in Buchenwald, Auschwitz und Stutthof, 1943 dann in Auschwitz-Monowitz, Groß-Rosen, Krakau-Plaszow und Dachau Arbeitserziehungslager eingerichtet. In ihnen waren überwiegend polnische Zwangsarbeiter und Ostarbeiter, aber auch Westarbeiter und Deutsche, die der Arbeitsnorm nicht entsprachen, inhaftiert. Irmer machte deutlich, dass zu den Lebensbedingungen der Häftlinge in den Lagern, den Tätern und Akteuren, die an der Errichtung und Bewachung beteiligt waren, noch großer Forschungsbedarf besteht.

Die zweite Sektion „Regionen“ eröffnete MEELIS MARIPUU (Tallinn) mit einem Vortrag über die „Haftanstalten der deutschen Besatzungsmächte in Estland 1941-1944“. Die ersten Haftstätten wurden im Mai 1941 auf Befehl der Wehrmacht eingerichtet und unterstanden der deutschen Besatzungsmacht. In ihnen wurden die örtliche Zivilbevölkerung, deportierte Juden und Kriegsgefangene inhaftiert. Ab 1942 galten Haftanstalten in Gefängnissen als polizeiliche Haftanstalten, Haftstätten außerhalb von Gefängnismauern als Arbeits- und Erziehungslager.

In ihrem Referat „Ghettos, Arbeitslager, Arbeitskolonien – Typologie und Problematik der Zwangslager in Transnistrien“ zeigte SVETLANA BURMISTR (Berlin), dass der Holocaust in Transnistrien eine andere Form hatte als in der übrigen Sowjetunion oder in Europa. Transnistrien sollte lediglich als „Abladeplatz“ für Juden aus Bessarabien und der Bukowina dienen, das Ziel war die endgültige Deportation über den Bug, doch entstanden in über 175 Orten Ghettos, Lager, Arbeitslager und Arbeitskolonien unterschiedlichen Charakters. Ein Grund für die bisher ungenügende Aufarbeitung der Geschichte Transnistriens liegt darin, dass ein Teil des transnistrischen Gebietes heute zur Republik Moldova, der andere zur Ukraine gehört.

Der bisher kaum erforschten Region Weißrussland widmete sich SERGEJ NOVIKOV (Minsk) in seinem Beitrag „Lagertypen im besetzten Weißrussland 1941-1944“. Die Festschreibung von Opferzahlen in den dortigen etwa 513 Haftorten – Todeslager, Ghettos, Arbeitslager, Kriegsgefangenenlager, Lager für die Zivilbevölkerung – sei kompliziert. Es kursieren sehr unterschiedliche Zahlen, die im Einzelnen noch geprüft werden müssen.

Dass strukturgeschichtliche Analyse nicht ohne das Wissen um die Täter vorgenommen werden kann, machte PETER KLEIN (Berlin) in seinem Vortrag „Zentralgewalt und lokale Initiative im Reichsgau Wartheland“ deutlich. Auch dort existierten verschiedene Lagertypen. So wurden neben Arbeitslagern für Juden - zwischen 1940 und 1943 waren dies weit mehr als 150 – beispielsweise auch „Zigeunerlager“ eingerichtet. Die Eingliederung des im Ghetto Litzmannstadt befindlichen „Zigeunerlagers“ war nicht gewünscht und das „aktive Zugrundegehenlassen“ durch die Vernichtung der „Zigeuner“ in Chelmno die Folge.

Den ersten Konferenztag beschloss eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Zukunft der KZ-Gedenkstätten. Perspektiven und Herausforderungen“. Die Gedenkstättenleiterinnen und -leiter GABRIELE HAMMERMANN (Dachau), RAMONA RAMSENTHALER (Wöbbelin), DETLEF GARBE (Neuengamme) und GÜNTER MORSCH (Sachsenhausen) stellten sich den Fragen von Wolfgang Benz. Dabei wurde deutlich, dass Erinnerungskultur nur dann funktioniert, wenn die akademische Forschung mit den Gedenkstätten zusammenarbeitet; die Geschichtsschreibung zu den KZ wäre unvollständig, könnte nicht der Sachverstand der Gedenkstättenleiter zu Rate gezogen werden. Gedenkstätten tragen als Orte tiefster Menschenrechtsverletzungen das Vermächtnis der Opfer in sich. Sie müssen lebendig statt sprachloser Besichtigungsorte der Geschichte sein und einen appellativen Charakter in sich tragen. Die Diskutanten waren sich einig, dass die Generation der Zeitzeugen nicht ersetzt werden kann, aber durch Neukonzeptionen von Ausstellungen mit den Zeitzeugen und die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Enkelgeneration können neue Perspektiven eröffnet werden.

Der zweite Konferenztag begann mit der Sektion „Interessen und Kategorien“. HERMANN KAIENBURG (Hamburg) ging der Frage nach, ob es eine „Zuordnung von Häftlingskategorien zu bestimmten Konzentrationslagern“ gab. Auffällig ist, dass in fast allen Konzentrationslagern zu Beginn ihrer Existenz gezielt „Befristete Vorbeugehäftlinge“ (sogenannte „BVer“ oder „Kriminelle“) inhaftiert waren, um ein der SS entsprechendes System durchzusetzen, doch der während des Krieges stattfindende Hin- und Hertransport der Häftlinge führte zur Vermischung der Häftlingskategorien. Die Einführung von Haftstufen, die eine Strukturierung der Häftlingsgesellschaft in den Konzentrationslagern hätte zur Folge haben können, wurde nicht realisiert.

Die „Einrichtung von KZ-Außenlagern bis 1943“ untersuchte MARC BUGGELN (Berlin). Er wies darauf hin, dass die Mehrheit der KZ-Häftlinge der Außenlager bis 1942 noch nicht umfassend in der Rüstungsproduktion eingesetzt war, da diese erst ab 1943 stärker ins Licht des Interesses rückte. 1942 seien KZ-Häftlinge überwiegend in weniger wichtigen Bereichen wie zum Beispiel bei Bauarbeiten eingesetzt gewesen. So waren im September 1942 etwa 5.000 Häftlinge im Baugewerbe, jedoch nur 1.500 Häftlinge in Rüstungsproduktionen tätig, davon etwa 1.000 Außenlager-Häftlinge.

Während der Wissensstand beispielsweise über die politischen Häftlinge oder auch die „Zeugen Jehovas“ vergleichsweise gut ist, ist bis heute nur wenig über diejenigen KZ-Häftlinge bekannt, die die SS als „asozial“ oder „kriminell“ bezeichnete, wie BARBARA DISTEL (München) in ihrem Vortrag „Kriminelle und ‚Asoziale‘ als Häftlingskategorie“ deutlich machte. Das Universum der KZ wurde zum großen Teil durch Erinnerungsberichte geprägt, doch da es keine Selbstzeugnisse dieser beiden Gruppen gibt, haben sie in der Forschung bisher kaum Beachtung gefunden. Es liegen lediglich Beurteilungen meist politischer Häftlinge vor, die ihre „asozialen“ und „kriminellen“ Mithäftlinge negativ schildern. Es müsse die Aufgabe der Zivilgesellschaft sein, diese Gruppen in die Erinnerung einzubeziehen.

In der Sektion „Täter“ sprach PETER BLACK (Washington) über „SS-Gefolge als Akteure in nationalsozialistischen Zwangslagern und Tötungszentren des Generalgouvernements“. Black machte anhand des volksdeutschen Selbstschutzes, dem Sonderdienst und der Trawniki deutlich, dass ohne die Mitwirkung von einheimischem SS-Personal die Verfolgung in dem erfolgten Ausmaße nicht möglich gewesen wäre.

Über das „Bewachungspersonal der Zwangsarbeitslager für Juden“ sprach MARIO WENZEL (Berlin). In den von Deutschland besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten existierten in den Jahren 1939 bis 1944 zwischen 750 und 800 Zwangsarbeitslager für Juden. Eine zentrale Entscheidungs- und Koordinierungsstelle wie die Inspektion der Konzentrationslager existierte für diese Lager nicht; der dezentralen Verwaltungsstruktur entsprach die Vielfalt des eingesetzten Bewachungspersonals. Der größte Forschungsbedarf – sowohl zur Geschichte der Zwangsarbeitslager für Juden im Allgemeinen als auch zur Bewachung im Speziellen – besteht für die baltischen Staaten.

Die fünfte und letzte Sektion „Forschung, Ahndung, Rezeption“ eröffnete KONRAD KWIET (Sydney) mit seinem Überblick über die Tätigkeit der australischen „War Crimes Commission“. Australien, das sich von jeher als offenes und attraktives Einwanderungsland anbot, nahm nach dem Zweiten Weltkrieg mehr als 30.000 Holocaustopfer auf, doch auch zahlreiche Täter fanden dort eine neue Heimat. Insgesamt untersuchte die „Australian War Crimes Commission“ – die 1987 ihre Ermittlungen aufnahm, sich jedoch erst 1989 offiziell etablierte – 843 Fälle, doch nur in drei Fällen reichten die Beweise aus, um die Beschuldigten anzuklagen, zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht.

KRISTIN PLATT (Bochum) widmete sich dem bisher kaum beachteten Themenfeld „Zeitzeugen vor Gericht“. Sie unterschied zwischen Strafprozessen, bei denen detaillierte Aussagen beispielsweise zu Misshandlungen im Mittelpunkt des Interesses stehen, und Sozialgerichtsverfahren (Ghettorentenprozesse), für die der Alltag der Zeugen während der zu untersuchenden Zeit maßgeblich ist. Dabei wurde deutlich, dass eine Traumatisierung den Überlebenden als Zeugen in beweisbasierten Ermittlungs- und Strafverfahren beeinflusst.

Den Zeugen folgten die „Täter vor Gericht und die Schwierigkeiten der justiziellen Ahndung von Völkermord“. ANGELIKA BENZ (Berlin) zeigte, dass die justiziellen Schwierigkeiten unter anderem in der fehlenden Öffentlichkeit begründet sind, darüber hinaus im Gesetzestext und seiner Auslegung, denn es ist unmöglich, das Verbrechen zu ahnden, wenn ein ganzes Volk in mehr oder weniger klaren Aufgabenteilungen einen Völkermord begeht. Auch die Verlesung großer Mengen von Dokumenten, deren Bewertung und Verstehen durch Juristen kann kaum befriedigend verlaufen. Prozesse sind aber auch deshalb wichtig, weil sie die Gesellschaft und Öffentlichkeit zu einer Positionierung bringen und deutlich machen, dass Unrecht geahndet wird.

Einem Thema, das bisher kaum im Zentrum der Forschung stand, widmete sich HABBO KNOCH (Göttingen/Celle) in seinem abschließenden Vortrag „Täterbilder. Die visuelle Überlieferung nationalsozialistischer Zwangslager“. Fotografien von Tätern, beispielsweise aus dem Fotoalbum des Lagerkommandanten Karl Otto Koch oder von Karl-Friedrich Höcker mit Fotografien von Angehörigen des Lagerpersonals aus Auschwitz, dienen als wichtige historische Quelle, deren Wert bisher kaum erkannt und genutzt wurde. Eine Analyse dieser Bilder des Terrors steht noch aus.

Nach zwei Konferenztagen mit interessanten Beiträgen und lebhaften Diskussionen wurde festgestellt, dass das von Wolfgang Benz und Barbara Distel herausgegebene neunbändige Standardwerk „Der Ort des Terrors“ die Forschungsergebnisse zu einer Gesamtgeschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager zusammenführt, dass es aber gleichzeitig Desiderata und erheblichen Forschungsbedarf in weiteren Bereichen der nationalsozialistischen Zwangslager gibt. Die Ergebnisse der Konferenz werden in einem Tagungsband zusammengefasst, der im Verlag Dachauer Hefte erscheinen wird.

Konferenzübersicht:

Einführung:

Wolfgang Benz: NS-Zwangslager und KZ-System

Sektion 1. NS-Zwangslager

Franziska Jahn (Berlin): Die Umwandlung der Ghettos im Baltikum in Konzentrationslager

Jochen Böhler (Warschau): Erweiterte Polizeigefängnisse im besetzten Polen

Gerhard Baumgartner (Wien): "Zigeunerlager"

Thomas Irmer (Berlin): Arbeitserziehungslager in Konzentrationslagern

Sektion 2. Regionen

Meelis Maripuu (Tallinn): The Nazi Camp System in Estonia

Svetlana Burmistr (Berlin): Ghettos, Arbeitslager, Arbeitskolonien - Typologie und Problematik der Zwangslager in Transnistrien

Sergej Novikov (Minsk): Lagertypen im besetzten Weißrussland 1941-1944
Peter Klein (Berlin): Zentralgewalt und lokale Initiative im Reichsgau Wartheland. Lager als Instrumentarium des Holocaust

Podiumsdiskussion: Die Zukunft der KZ-Gedenkstätten. Perspektiven und Herausforderungen

Diskutanten: Gabriele Hammermann (KZ-Gedenkstätte Dachau); Ramona Ramsenthaler (Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin); Detlef Garbe (KZ-Gedenkstätte Neuengamme), Günter Morsch (KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen)

Sektion 3. Interessen und Kategorien

Hermann Kaienburg (Hamburg): KZ-System und Häftlingsgruppen: Gab es eine Zuordnung von Häftlingskategorien zu bestimmten Konzentrationslagern?

Marc Buggeln (Berlin), Die Einrichtung von KZ-Außenlagern 1941/42-1945. Gründe, Standorte, Dimensionen

Barbara Distel (München), Kriminelle und "Asoziale" als Häftlingskategorien

Sektion 4. Täter

Peter Black (Washington): SS-Gefolge als Akteure in nationalsozialistischen Zwangslagern und Tötungszentren des Generalgouvernements

Mario Wenzel (Berlin): Wechselnde Zuständigkeiten: Das Bewachungspersonal der Zwangsarbeiterlager für Juden

Sektion 5. Forschung, Ahndung, Rezeption

Konrad Kwiet (Sydney): Späte Verfolgung von Tätern. Die „War Crimes Commission" in Australien

Kristin Platt (Bochum): Zeitzeugen vor Gericht: Charakteristika von Aussagen - Aspekte juristischer Würdigung

Angelika Benz (Berlin): Täter vor Gericht. Schwierigkeiten der justiziellen Ahndung von Völkermord

Habbo Knoch (Göttingen/Celle): Täterbilder. Die visuelle Überlieferung nationalsozialistischer Zwangslager

Anmerkung:
1 Elisabeth Thalhofer, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches, Paderborn 2010.


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