Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa – Horizonte und Grenzen im „spatial turn“

Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa – Horizonte und Grenzen im „spatial turn“

Organisatoren
Michael Müller / Wolfgang Wüst, Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte, Mainz
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.09.2010 - 05.09.2010
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Von
Tobias Riedl, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

„Die Reichskreise zählen als Spätfolge borussisch-nationalstaatlicher Geschichtsschreibung noch immer zu den unterbewerteten Organisationsformen im Alten Reich.“ Mit diesen ernüchternden Worten eröffnete WOLFGANG WÜST (Augsburg) die vor allem von der Inneruniversitären Forschungsförderung der Universität Mainz geförderte Tagung verbunden mit dem Wunsch, die Lücke zumindest mit Blick auf die Regionenbedeutung der Kreise zu schließen. Dabei verwies er auf jüngere Forschungen, die eine klare und nachhaltige Neubewertung des Alten Reiches nachweisen.1 Mit dem Reichsoberhaupt ohne Zentralgewalt und ohne zielgerichtete Exekutive habe man bestenfalls Mitleid gehabt, die Reichstage galten als höchst ineffektiv und der Immerwährende Reichstag wurde schlicht verunglimpft; Reichskammergericht und Reichshofrat erging es kaum anders. Die Reichskreise dagegen wurden in der Forschung als überflüssige Gebilde angesehen und lange übergangen.

Die These von PETER CLAUS HARTMANN (Mainz) 2, die Reichskreise hätten eo ipso Regionen konstituiert, wurde bis auf den Widerspruch von HELMUT NEUHAUS 3 auch erst einmal ignoriert. Dadurch blieben viele Fragen offen, beispielsweise ob der Reichskreis lediglich als Instrument der Reichspolitik in den Regionen des Reiches fungierte oder ob durch ihn das Reich in der Region effektiv implementiert wurde.

Nach Meinung der Tagungsleiter war die Entstehung der Reichskreise eine überfällige Antwort auf die Ohnmacht des territorialen und bündischen Agierens in vielen lebenspraktischen Bereichen. Die Reichskreise seien als supraterritoriale und grenzüberschreitende, offene Räume – mit einer Kommunikationsstruktur nach innen und außen – wahrzunehmen.4 Dem Forschungsdesiderat Reichskreise sollte methodisch der „spatial turn“5 an die Seite gestellt werden. Diese – wie auch die Tagung nochmals zeigen sollte – in der Geschichtswissenschaft durchaus kontrovers diskutierte These über die „Hinwendung zu Raum und Räumlichkeit“ sollte dazu dienen, eine „zirkuläre Hermeneutik des Räumlichen“ zu entwerfen. Wüst verwies dabei auf die zentralen Thesen des renommierten „Raumdenkers“ Karl Schlögel.6 Diese neue (und alte) Konfiguration galt es, auf die Reichskreise zu übertragen.

PETER CLAUS HARTMANN (Mainz) wandte sich in seinem Eröffnungsvortrag der Entstehung der Reichskreise sowie ihren jeweiligen Funktionen und Leistungen im Rahmen der Reichsverfassung zu. Er skizzierte den Entstehungsprozess um 1500 und die zunehmend größer werdende Rolle im Verfassungsleben der frühen Neuzeit.

Folgende sechs Aufgaben kamen dabei einem Reichskreis zu: Erhebung der Kammerzieler und Römermonate, Aufstellung der Kreiskontingente, Regelung des Münzwesens, Wirkung als Organe der Reichs- und Regionalverwaltung sowie als Region die Reichsstände zusammenzuhalten. Die Darstellung verdeutlichte, dass dieses stark föderative, locker gefügte Reich noch in der Zeit nach 1648 als ein durch Reichsfriedens- und Rechtsordnung bestimmtes Mitteleuropa der Regionen funktionieren konnte. Dabei wurde deutlich, dass die Bedeutung der zehn Kreise extrem unterschiedlich war: Österreich und Burgund führten kein eigenes Kreisleben, der Schwäbische und Fränkische Reichskreis waren hingegen sehr aktiv.

Über das interessante Spannungsfeld geistlicher Fürsten in exekutiven Ämtern der Kreise und das übergeordnete Verhältnis zwischen Reichskirche und Reichskreisen referierte HARM KLUETING (Köln / Fribourg) unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der geistlichen Kurfürsten und Fürstbischöfe als Kreisausschreibende. Im Kriegsfall hätten sie als „General“ zu Felde ziehen müssen, was ihnen durch das kanonische Verbot des Kriegsdienstes für Kleriker jedoch untersagt wurde – auf dem Nürnberger Reichstag 1522 wurde kirchliches Recht in weltliches Reichsrecht aufgenommen. Vereinzelte Ausnahmen könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies in der Folge eine Verdrängung des Klerus aus dem Kreisobristenamt bedeutete.

Die Wahrnehmung der Reichskreise in den zeitgenössischen Diskursen der Reichspublizistik sowie des Öffentlichen Rechts muss als gering eingeschätzt werden. Zu diesem Ergebnis kam WOLFGANG E.J. WEBER (Augsburg), auch wenn Stichproben bei kriegerischen Konflikten ein Einbeziehen der Reichskreise in den publizistischen Apparat scheinbar widerlegten. Die Einschätzung der Reichskreise im Hinblick auf ihre Rolle in der Reichsverfassung fiel auch verhalten aus, da ihnen keine „reichstragende“ Bedeutung beigemessen worden war. Eine Ausnahme bildete in diesem Kontext jedoch Althusius und seine Traditionslinie. Auf der Grundlage des Bundes mit Gott und im Aufbau eines diesseitigen Gemeinwesens bildete der Reichskreis eine unverzichtbare Systemkomponente. Zu einem anderen Ergebnis würde man kommen, wenn man das weite Feld der Reichspublizistik in die Betrachtung aufnimmt.

MATTHIAS SCHNETTGER (Mainz) widmete sich der Fremdwahrnehmung des Reiches und seiner Verfassung durch italienische Diplomaten. Diese waren am Kaiserhof in Wien akkreditiert. Der Kaiserhof bildete „das Fenster“ durch welches die ausländischen Gesandten auf das Reich blickten. Folge war, dass sie vielfach das Reich kaiserzentriert beschrieben. Im Fokus ihrer Berichte standen primär das Reichsoberhaupt sowie seine Familie und der Hof. So verwunderte es nicht, wenn die übrigen Reichsteile nur oberflächlich oder nicht bekannt waren. Dies erklärte auch ein entsprechend unscharfes Bild, welches sie von den Territorien des Reiches und seinen Kreisen gezeichnet hatten.

Mit THOMAS NICKLAS (Reims) wurde die zweite europäische Perspektive – nun die der französischen Geschichtsschreibung – in den Raum gestellt. Für die Bewertung des Nachbarn spielte die eigene republikanische Geschichte eine entscheidende Rolle. Die Republik stellte eine unteilbare Einheit dar, das konkurrierende föderale Organisationsmodell, das es auch in Frankreich gab, war fortan diskreditiert. Geschichtsdenker wie Jacques Bainville schätzten die zentrifugalen Tendenzen des deutschen Nachbarn in ihren einflussreichen Texten. Das Interesse der französischen Geschichtsschreibung an den inneren Strukturen des frühneuzeitlichen Reiches blieb ungenügend entwickelt. Die Wahrnehmung bezog sich einzig auf die Schwächung des deutschen Machtpotentials durch Teilung, was sich durch sicherheitspolitische Bedürfnisse erklären ließ.

Den Höhepunkt der Tagung bildete der Abendvortrag von JOHANNES BURKHARDT (Augsburg). Die provokante Leitfrage: „Wer hat Angst vor den Reichskreisen?“, spannte den Bogen zur zeitgenössischen Bedeutung und modernen Forschungsrezeptionen eines Regionenmodells, welches er den Reichskreisen attestierte. Dabei ging es ihm um die „richtige Sichtweise“. Das Reich sei nicht in 300 Souveränitäten zerfallen, sondern das Reich einte 300 Reichsstände. Er umriss so in seinem Vortrag ein weites Feld von den Anfängen der Reichskreise, verwies auf entscheidende Reichsreformen im Alten Reich – 1495 der Ewige Landfriede, später der Ausbau des Reichskammergerichts – bis hin zum Vergleich des föderalen Systems im Nachkriegsdeutschland. Dabei hob er das Bundesprinzip mit seiner Friedensfähigkeit und Rechtssicherheit besonders hervor. Dass es auch Probleme gäbe sei verständlich, das Positive überwiege aber bei weitem. Mit der 1681 erlassenen Reichsdefensionsordnung hatten die Reichskreise ihre Soldaten kumulativ aufzubringen, was die Verantwortlichkeit des Heeres auf drei Ebenen ermöglichte, und damit flexibel für den Verteidigungsfall gewesen wäre. Die Exekutive sei es gewesen, die das Reich in die Region brachte; die Kreise entwickelten sich mit ihren zunehmenden Aufgaben bis zum Ende des Alten Reiches weiter.

ANDRÁS FORGÓ (Budapest) stellte mit seinem Beitrag zur Dynamik von Raumbildung und Staatswerdung am Beispiel Ungarns eine Bereicherung für den Reichskreis-Diskurs dar. Ihren Anfang nahm das ungarische Verwaltungssystem im Hochmittelalter. Trotz zahlreicher Modifikationen blieb der Großteil der Verwaltungseinheiten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich bestehen. Die vier Distrikte des Königreiches gewannen im 18. Jahrhundert eine immer größere Bedeutung, erst im Gerichtswesen, später auch bei der Koordination von ständischer Politik. Sie könnten als Orte und Räume zur Festigung des Regionalismus angesehen werden.

Zum Thema der Reichskreise und Regionen in Reiseaufzeichnungen des 15. bis 17. Jahrhunderts referierte AXEL GOTTHARD (Erlangen). Er untersuchte die Texte auf Raumkonstruktionen in der Vormoderne, die zeigten, dass Reisende des späten Mittelalters von urbaner Rauminsel zu Rauminsel „hüpften“. An der Schwelle zur Neuzeit kamen Entfernungs- und Richtungsangaben auf, politische Zuschreibungen dienten der sekundären Zuordnung. Dennoch waren die Reiseaufzeichnungen ein Indiz für eine punktuelle Wahrnehmung der Kategorie Raum. „Nationen“ oder „Länder“ träten nicht auf den Plan, ebenso erging es den Reichskreisen, da Räume – mit Ausnahme der Stadtgebiete – als marginal wahrgenommen wurden. In der anschließenden Diskussion wurde der „Raumbegriff“ sehr kontrovers diskutiert.

ROLAND STURM (Erlangen) leistete mit seinem politikwissenschaftlichen Beitrag zu „Raumkonzeptionen“ in Europa einen wichtigen interdisziplinären Ausgangspunkt. Dabei hatten intergouvernementales Verhalten sowie Regieren auf mehreren Ebenen die „Staatlichkeit“ in Europa sowohl vorangetrieben, aber auch als Bremse der europäischen Integration fungiert. Aus subnationaler Perspektive blieb jedoch weiterhin der Nationalstaat die wichtigste Bezugsebene, EU-Mitgliedstaaten wurden als Bündnispartner wahrgenommen. Der staatliche Raumbezug gewann auch in EU-Staaten ohne ethnische Konflikte aus Gründen der Effizienzverbesserung an Gewicht.

Mit KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) wendete sich die Tagung wieder den Reichskreisen als Raum zu. Sein Interesse galt dabei insbesondere dem transterritorialen Ordnungs- und Rechtsraum. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts nähme eine nähere Bestimmung des Raumes im Alten Reich zu. Eine nicht unerhebliche Position besetzten dabei die Reichskreise sowie die frühneuzeitliche Policey-Gesetzgebung. Härter exemplifizierte seine These an den Entwicklungen der Vorderen Reichskreise anhand vier zentraler Bereiche: 1. Ordnungsgesetzgebung zu Themen der öffentlichen Sicherheit, 2. Sichheitspoliceyliche Maßnahmen und Institutionen, beispielsweise „Zigeunertafeln“, 3. Gerichts- und Entscheidungspraxis exemplarischer Kreisstände sowie 4. Strafmaßnahmen wie Ausweisung oder Brandmarkung. Abschließend ließ sich ein Modell überlagernder Rechtsräume mit langfristiger Bedeutung festmachen.

ALEXANDER JENDORFF (Gießen) thematisierte die bereits eingangs formulierte These von Peter Claus Hartmann, dass die Reichskreise eo ipso Regionen konstituiert hätten. Eine grundsätzliche Klärung dieser Frage steht bis dato aus. Jendorff ging von der hessischen Region aus – in seinem Fall die offensichtlichen Kunstgebilde des Ober- und Kurrheinischen Kreises – auf das Tagungsthema ein. Dabei wurde eine zeitgenössische Blickrichtung eingeschlagen, welche sich nicht an der landschaftlichen, sondern ständischen Komponente orientierte. Nach einem regionalen Management gefragt, also nach politischem Agieren in der Peripherie des Alten Reiches, lasse sich ein substitutives Verhältnis zwischen den beiden Antagonisten Region und Reichskreis schließen.

Der Bayerische Reichskreis im europäischen Konflikt während des Dreißigjährigen Krieges bildete den Rahmen für den Vortrag von MARKUS NADLER (München). Dabei waren die bayerischen Kreisstände nach dem zweiten Prager Fenstersturz in großer Sorge und beschlossen Verteidigungsmaßnahmen. Das Postulat des Kaisers nach aktiver Unterstützung zur Niederschlagung des Aufstandes wurde von den Kreisständen sehr unterschiedlich aufgenommen. Entscheidend waren dabei die jeweils eigenen außenpolitischen Ziele, konfessionelle Gründe sowie wirtschaftliche und militärische Möglichkeiten. Die Mitglieder des Kreises empfanden sich dabei jedoch immer als ein Element der Reichsverfassung. Die vielen einzelnen Gesichtspunkte dieser komplexen und viele Fragen aufwerfenden Gemengelage konnten am Beispiel der Kreispolitik von Pfalz-Neuburg verdeutlicht werden.

KONRAD SCHNEIDER (Frankfurt am Main) wandte sich den Probationstagen der Reichskreise und deren Bedeutung für den europäischen Geldumlauf seit dem 16. Jahrhundert zu. Wichtig war dabei, dass die Reichskreise das Münzwesen übertragen bekamen und somit regionale Münzvereine im Niedergang begriffen waren. Interessant ist jedoch, dass 1559 in der Reichsmünzordnung eine feste Prägung von Silbermünzen festlegt worden war. In der Realität florierten die Märkte allerdings auch mit „ausländischen“ Silbermünzen sowie Goldgeld, da das Reich ausreichende Münzmengen nicht bereitstellen konnte. Zum Schutz der Bevölkerung konnten die Kreisstände lediglich Mandate beitragen. Ein Verbot wäre nicht durchsetzbar gewesen.

Vom territorialen Konflikt spannte ANDREAS OTTO WEBER (Erlangen) den Bogen zur Kooperation im „komplementären“ Reich. Im Fokus stand dabei der Fränkische Reichskreis, mit seinen vielen weltlichen und geistlichen, größeren und kleineren Landesherren. Er konstatierte, dass der zweite Markgrafenkrieg für die Kooperation der wichtigsten Kreisstände ein Hemmnis bildete und so in seiner Folge die Entwicklung des Reichskreises behinderte. Dennoch kam es zu einem breiten Kommunikationsnetzwerk zwischen Reich und territorialen Eliten. Es wirkte deeskalierend und integrativ und es trieb Friedenssicherung voran.

Die Beschäftigung mit den Kreis-Assoziationen und dem Kreismilitär hatte sich MAX PLASSMANN (Köln) zur Aufgabe gemacht. Dabei stoße man leider immer noch auf völlig unreflektierte Stereotype des 19. Jahrhunderts in der historischen Bewertung. Ausgangspunkt war die Unterstellung, dass die Kreistruppen militärisch kaum einsatzfähig gewesen seien; eine „erzwungene“ Friedfertigkeit, die heute wieder hoch im Kurs steht. Dabei ließen sich zwei Dinge für den Fränkischen und Schwäbischen Kreis – beide sind gut untersucht – ganz klar zeigen: Das Reich war grundsätzlich gut gerüstet, jedoch war es nicht dazu angelegt, einen siegreichen Angriffskrieg zu führen.

WOLFGANG WÜST (Erlangen) verlagerte die Bewertung der Reichskreise auf einen – bisher in der Forschung kaum beachteten – anderen Schauplatz: nämlich die Arbeit der frühmodernen Kreiskonvente. Seine Fragestellung zielte darauf ab, eine neue Forschungsdiskussion anzustoßen, welche die gängige Zäsur zwischen Altem Reich und modernem Konstitutionalismus zu überwinden suchte. Wüst fand durchaus Momente in seiner Untersuchung der drei süddeutschen Reichskreise (Schwaben, Franken und Bayern), die eine Verlängerung der parlamentarischen Tradition in die Vormoderne nachhaltig nahelegen. Bei der Bewertung der Kreiskonvente in Nürnberg, Wasserburg am Inn oder Ulm dürfe nicht nur das Ergebnis untersucht werden, sondern es müssten für diese Fragestellung besonders die Konsensfindungsprozesse im Vorfeld in den Fokus gerückt und richtig belichtet werden.

Über kreisübergreifende Integration als Instrument zur Sicherung politischer Handlungsfähigkeit am Beispiel des Kur- und des Oberrheinischen Kreises im 18. Jahrhundert sprach MICHAEL MÜLLER (Mainz). Insbesondere die vielfältigen Formen kreisüberschreitender Integration wurden spätestens im 18. Jahrhundert zum wichtigsten Instrument des politischen Agierens. Das gut untersuchte Phänomen der „korrespondierenden Kreise“ Bayern, Franken und Schwaben sollte analytisch am Kur- und Oberrheinischen Kreis untersucht werden. Besondere Bedeutung kam dabei den gemeinsamen Kreistagen in Frankfurt am Main zu. Die enge Zusammenarbeit der beiden Kreise, begünstigt durch die territoriale Gemengelage sowie die fast durchgängige Personalunion an der Kreisspitze, intensivierte sich im 18. Jahrhundert, so dass von einer gemeinsamen „politischen Region“7 gesprochen werden konnte. Dabei sicherte die gemeinsame institutionelle Integration – trotz Krisen und Kriegen – das politische Überleben der beiden Kreise.

Durch MARINA HELLER (Erlangen) wechselte die Perspektive zurück in den Fränkischen Reichskreis. Kein anderes Thema der territorialen Verwaltung beschäftigte den Obrigkeitsstaat mehr als die Kriminalitätsbekämpfung. So wurden Strafpatente auf der fränkischen Reichsversammlung erlassen, die anschließend von Ritterkantonen übernommen wurden. Für ein gemeinsames Vorgehen gegen Bettler, Vaganten und Gauner sollten der ritterbürtige Adel und die Stände besser vernetzt werden. Ferner ging es dem verdächtigen „Gesindel“ in so genannten Streifen an den Kragen. Erstmals 1699 organisierten die Kreisstände eine gemeinsame Streife für das gesamte Kreisgebiet. Zur besseren Durchführung und Organisation belegten Korrespondenz-Beispiele die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Ritterschaft.

Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert beteiligten sich deutsche Territorien an der Verschickung wiederholt straffällig gewordener Personen auf die Galeeren Frankreichs und der Seerepublik Venedig. LUDOLF PELIZAEUS (Graz / Mainz) hatte dies für die bis dato noch nicht untersuchten Gebiete im Oberrheinischen Kreise – ein Kreis ohne eigenes Zuchthaus – untersucht. Dabei stellte er eine Zunahme der Fälle für das späte 17. und beginnende 18. Jahrhundert fest. Dies zeigte, dass dieser Reichskreis eine wirkungsvolle Implementierung der Strafjustiz durchzusetzen vermochte. Die Delinquenten wurden den Galeeren in der Adria, aber auch den Atlantikhäfen in Frankreich zugeführt. Dabei gab es mehrere Routen, beispielsweise über Augsburg aber auch über Kärnten. Bis die Reform der Schiffsbautechnik das Galeerenwesen obsolet machte, starben die Betreffenden daher nicht durch den Strick, sondern „durch“ das Ruder, da ein Entrinnen kaum möglich war. Dennoch galt die Galeerenstrafe im Aufklärungsdiskurs als Fortschritt gegenüber der traditionellen Todesstrafe. Da die Verschickung zu den Häfen mit teilweise hohen Kosten verbunden war, konnte dies zu einer enormen fiskalischen Belastung für den Reichskreis werden.

Das Resümee von MICHAEL MÜLLER (Mainz) thematisierte in Kürze nochmals die Ergebnisse der Tagung und würdigte die konstruktive Tagungsdiskussion. Forschungsdesiderat sei die Aufarbeitung immenser Quellenbestände. Seine Überlegung daher: Wie im Falle der früher unzureichend erforschten Reichsgerichtsbarkeit, könnte durch den Aufbau eines „Netzwerkes Reichskreisforschung“ der derzeit unbefriedigenden Situation Abhilfe geschaffen werden. Dies wäre hoffentlich bald anzudenken. Die Tagung hatte fraglos wichtige konzeptuelle, methodische und inhaltliche Anregungen und damit wichtige Ausgangspunkte für die Zukunft geliefert.

Konferenzübersicht:

Eröffnung durch Michael Müller (Mainz) und Wolfgang Wüst (Erlangen)

Sektion I: Die Reichskreise im Verfassungsgefüge des Alten Reiches

Peter Claus Hartmann (Mainz): Die Reichskreise im Rahmen der Verfassung des Alten Reiches – Entstehung, Funktion und Leistungen

Harm Klueting (Köln/Fribourg): Reichskirche und Reichskreise – Geistliche Reichsfürsten in exekutiven Ämtern der Kreise

Wolfgang E.J. Weber (Augsburg): Circuli Imperii: Die Reichskreise in der politischen und öffentlich-rechtlichen Debatte der Frühmoderne

Sektion II: Außenwahrnehmungen und interdisziplinärer Diskurs

Matthias Schnettger (Mainz): Das Reich und seine Verfassung aus italienischer Sicht

Thomas Nicklas (Reims): Föderalismus, Regionalismus und Reichskreise in der Perspektive französischer Geschichtsschreibung

Johannes Burkhardt (Augsburg): Wer hat Angst vor den Reichskreisen? Zur zeitgenössischen Bedeutung und modernen Forschungsrezeption eines Regionenmodells

András Forgó (Budapest): Die Dynamik von Raumbildung und Staatswerdung im Königreich Ungarn: Distrikte und Komitate im 18. und frühen 19. Jahrhundert

Axel Gotthard (Erlangen): Reichskreise und Regionen in der Reiseliteratur

Roland Sturm (Erlangen): Raumkonzeptionen in Europa aus politikwissenschaftlicher Sicht

Sektion III: Reichskreise und Regionen – Raumkonzepte in und für Europa

Karl Härter (Frankfurt am Main): Die Reichskreise als transterritorialer Ordnungs- und Rechtsraum: gute Policey, Sicherheit und Strafjustiz

Alexander Jendorff (Gießen): Reichskreis versus Regionalpolitik? Überlegungen zu den Bedingungen und Möglichkeiten des regionalen Politikmanagements zwischen den frühneuzeitlichen Territorialstaaten in der Mitte des Alten Reiches

Markus Nadler (München): Der Bayerische Reichskreis im europäischen Konflikt des Dreißigjährigen Krieges

Konrad Schneider (Frankfurt am Main): Wie gingen die Reichskreise und ihre Probationstage mit einem europäischen Geldumlauf vom 16. bis 18. Jahrhundert um?

Sektion IV: Kreiskonvente, Kreisexekutive, Kreisassoziationen – supraterritoriale Kommunikation und frühmoderne Politik

Andreas Otto Weber (Erlangen): Vom territorialen Konflikt zur Kooperation im komplementären Reich: Der Fränkische Reichskreis im 16. Jahrhundert

Max Plassmann (Köln): Kreisassoziationen und Kreismilitär

Wolfgang Wüst (Erlangen): Entscheidungsnot und Konsenssuche – zur Arbeit frühmoderner Kreiskonvente in Schwaben, Franken und Bayern

Michael Müller (Mainz): Kreisübergreifende Integration als Instrument zur Sicherung politischer Handlungsfähigkeit – der Kur- und der Oberrheinische Kreis im 18. Jahrhundert

Marina Heller (Erlangen): Kriminalitätsbekämpfung im Fränkischen Reichskreis. Grenzüberschreitende Kooperation im Strafvollzug

Ludolf Pelizaeus (Graz/Mainz): Die Rolle der Territorien und Reichskreise bei der Verschickung auf französische und venezianische Galeeren

Anmerkungen:
1 Johannes Burkhardt / Wolfgang Wüst, Forschungen, Fakten und Fragen zu süddeutschen Reichskreisen – Eine landes- und reichshistorische Perspektive. Einleitung von Johannes Burkhardt und Wolfgang Wüst, in: Wolfgang Wüst (Hrsg.), Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens, Bd. 7), Stuttgart 2000, S. 1–23.
2 Peter Claus Hartmann (Hrsg.), Regionen in der Frühen Neuzeit. Reichskreise im deutschen Raum, Provinzen in Frankreich, Regionen unter polnischer Oberhoheit: Ein Vergleich ihrer Strukturen, Funktionen und ihrer Bedeutung (= ZHF, Beiheft 17), Berlin 1994.
3 Helmut Neuhaus, Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis. Eine Region des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in der Frühen Neuzeit?, in: Hartmann (Hrsg.), Regionen in der Frühen Neuzeit, S. 79–96.
4 Wüst (Hrsg.), Reichskreis und Territorium.
5 Doris Bachmann-Medick, Cultural Turns. Neuorientierung in den Kulturwissenschaften, Hamburg 2006.
6 Karl Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitk, München 2003. Ders., Kartenlesen, Raumdenken. Von einer Erneuerung der Geschichtsschreibung, in: Merkur 56 (2002), S. 308–318.
7 Peter Claus Hartmann, Regionen in der Frühen Neuzeit: Der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis, in: Michael Matheus (Hrsg.), Regionen und Föderalismus (= Geschichtliche Landeskunde, Reihe Mainzer Vorträge, Bd. 2), Stuttgart 1997, S. 31–47.
[8] Wüst (Hrsg.), Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft?


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