Anwerbung, Integration und Rückkehr. Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland seit den späten 1950er-Jahren

Anwerbung, Integration und Rückkehr. Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland seit den späten 1950er-Jahren

Organisatoren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück; Departamento de Historia Contemporánea, Universidad Complutense de Madrid
Ort
Nürnberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
29.03.2010 - 30.03.2010
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Von
Philippa Söldenwagner, Historisches Seminar, Technische Universität Braunschweig

Ende März 2010 jährten sich die Anwerbevereinbarungen der BRD mit Spanien und Griechenland zum 50. Mal. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm das Jubiläum zum Anlass, zusammen mit dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und dem Departamento de Historia Contemporánea der Universidad Complutense de Madrid eine Tagung auszurichten, auf der neue Themen und Ansätze zur Geschichte der Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg vorgestellt wurden. Nach der Begrüßung durch ANTJE KISS, Leiterin der Gruppe „Migrationsforschung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, übernahmen die Organisatoren AXEL KREIENBRINK (Nürnberg), JOCHEN OLTMER (Osnabrück) und CARLOS SANZ DIAZ (Madrid) die Moderation.

Die erste Sektion beschäftigte sich mit der deutschen Anwerbepolitik im europäischen Rahmen. JAN PHILIPP STERNBERG (Potsdam) ging auf Westdeutschland als Auswanderungs- und Einwanderungsland in den 1950er-Jahren ein und stellte die Frage, inwiefern sich diese „Doppelrolle“ auf die Migrationspolitik der BRD ausgewirkt habe. Sternberg kam zu dem Ergebnis, dass auf der politischen Ebene zwar Konsens darüber geherrscht habe, die Abwanderung aus Deutschland negativ zu beurteilen, sich die Wahrnehmung über die Form dieser Migrationsbewegung jedoch von Ministerium zu Ministerium extrem unterschieden habe. Während das Innenministerium noch die Vorstellung gehegt habe, es handele sich um permanente Auswanderungen, sei das Ministerium für Arbeit unter dem Eindruck der erneut einsetzenden europäischen Arbeitsmigration anderer Meinung gewesen. Es habe Migration als temporär angesehen und daher früh vor einem Arbeitskräftemangel gewarnt, sollten zu viele Deutsche nach Übersee abwandern.

Hinsichtlich der Zuwanderung von Italienern nach 1955 betonte ROBERTO SALA (Erfurt) die Kontinuitäten der Rahmenbedingungen und Praktiken seit den „Fremdarbeiter-Abkommen“ zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und dem faschistischen Italien in den 1930er-Jahren. Vor allem den deutschen Wunsch nach zentraler staatlicher Kontrolle und Steuerung der Zuwanderung sieht Sala als Vermächtnis des Nationalsozialismus. Obwohl es möglich gewesen wäre, über den Weg der Sichtvermerke in den Pässen der Migranten eine weniger reglementierte Zuwanderung zuzulassen, habe die BRD den „ersten Weg“ der staatlichen Anwerbung durch Kommissionen favorisiert. Als 1962 die Freizügigkeit innerhalb der EWG in Kraft trat und italienische Arbeitsmigranten ohne Visum nach Deutschland reisen konnten, habe die BRD allerdings jegliche Form der Steuerung aufgegeben.

Als nächstes ging KAROLINA NOVINSCAK (Regensburg) auf die Hintergründe des deutsch-jugoslawischen Anwerbeabkommens von 1968 ein. Im Zentrum ihres Vortrages stand die Frage, warum Jugoslawien die Arbeitsmigration nach Deutschland, dem ehemaligen Kriegsgegner, zuließ, und Deutschland weitere "Gastarbeiter" aus dem sozialistischen Jugoslawien, zu dem es bis 1968 keine diplomatischen Beziehungen unterhielt, mit einem bilateralen Abkommen anzuwerben suchte. Sie sieht die Antwort in der Realpolitik beider Länder. Für die BRD sei die Annäherung an Jugoslawien Ende der 1960er-Jahre ein wichtiger Baustein in der Ostpolitik gewesen. Für Jugoslawien habe die Abwanderung auf Zeit eine Entlastung des Arbeitsmarktes und eine willkommene Devisenquelle bedeutet. Durch das Festhalten beider Länder an der Rhetorik, dass Jugoslawien kein Auswanderungsland und Deutschland kein Einwanderungsland sei, konnte die Illusion von den Jugoslawen als reinen „Gastarbeitern“ aufrecht erhalten werden – auch wenn letztlich Hunderttausende dauerhaft in Deutschland geblieben seien.

Im Anschluss nahm CHRISTOPH RASS (Aachen) die Anwerbeabkommen der BRD mit Spanien und Griechenland im Kontext der Entstehung eines europäischen Migrationssystems in den Blick. Zunächst stellte er fest, dass sich in den 1960er-Jahren ein komplexes Netz bilateraler Migrationsabkommen über weite Teile Europas gespannt habe, dessen Vorläufer er in den Wanderungsverträgen der 1920er-Jahre sah. Das daraus entstandene Konkurrenzverhältnis zwischen den aufnehmenden Ländern sei nicht ohne Folgen geblieben. Neben der Tendenz zur Standardisierung der Regulierungen und dem zunehmenden Druck auf alle Marktteilnehmer sich dem Migrationssystem anzuschließen, habe der Wettbewerb vor allem auch eine Verbesserung der Verhandlungsposition der Herkunftsländer bewirkt.

Nach der Mittagspause stellte FRANK CAESTECKER (Ghent) die Muster der Arbeitskräftewanderung in anderen westeuropäischen Ländern vor. Einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitsmigranten in Frankreich, Belgien und Großbritannien unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hätten deutsche Kriegsgefangene und Displaced Persons ausgemacht, bis die ersten Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen wurden bzw. die Migration aus den (post)kolonialen Gebieten Frankreichs und Großbritanniens verstärkt einsetzte. Dabei hätten sich unterschiedliche Formen der Wanderungspolitik entwickelt. Während Belgien an einer permanenten Ansiedlung der Arbeitskräfte in den Bergbaugebieten – und nur dort – interessiert gewesen sei, habe die Schweiz das Rotationsmodell des kontinuierlichen Austauschs von Arbeitsmigranten bevorzugt.

Warum war die Arbeitskräftewanderung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht von einem integrierten europäischen Arbeitsmarkt, sondern von einem System bilateraler Abkommen geprägt? Dieser Frage ging IMKE STURM-MARTIN (Köln) in ihrem Vortrag nach. Sie vertrat die Ansicht, dass es für die freie Arbeitskräftewanderung in Europa keine Lobby gegeben habe. Die Gründungsstaaten der EWG hätten ihr skeptisch gegenüber gestanden und die Freizügigkeit nur auf Druck Italiens in die „Römischen Verträge“ aufgenommen. Als Hauptgrund für die zögerliche Haltung bezüglich eines integrierten europäischen Arbeitsmarktes sah Sturm-Martin die Angst vor unkontrollierter Arbeitswanderung, wie sie sich in der (post)kolonialen Migration nach Frankreich und Großbritannien abgezeichnet habe. Die zunehmende Hinwendung beider Länder nach Europa in den 1960er-Jahren sei daher nicht zufällig mit einer rigiden Abschottung gegenüber den ehemaligen Kolonien einhergegangen.

Die erste Sektion schloss MARCEL BERLINGHOFF (Heidelberg) mit einem Vortrag zum Anwerbestopp von 1973 im europäischen Kontext ab. In den späten 1960er-Jahren habe sich die faktische Einwanderung zahlreicher Arbeitsmigranten abgezeichnet, was in allen europäischen Zielländern sozialpolitisch intensiv diskutiert worden sei. Zum einen habe es Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Kosten für Wohnungsbau und Bildungseinrichtungen gegeben. Zum anderen sei die Integration der ausländischen Arbeitskräfte und ihrer Familien als problematisch angesehen worden. Die angestrebte Assimilierung könne nur erreicht werden, so die damaligen Überlegungen, wenn der weitere Zuzug gestoppt werde. Die Ölkrise von 1973 sei also nicht der Grund für den Stopp der Anwerbungen gewesen, sondern ein willkommener Anlass für Deutschland und die anderen europäischen Einwanderungsländer, die Einwanderungsbedingungen zu verschärfen.

Die zweite Sektion zu den Wahrnehmungen und Folgen der Migration in den Ziel- und Herkunftsräumen wurde mit einem Vortrag von OLGA SPARSCHUH (Berlin) eröffnet. Sie erörterte die Frage, ob bei Wanderungsprozessen regionale Bezüge nicht bedeutsamer als die Rahmenbedingungen des Nationalstaats gewesen seien. Einen geeigneten Prüfstein für diese These sieht Sparschuh im Vergleich zwischen den Städten Turin und München, die beide in den 1950er- und 1960er-Jahren Ziele süditalienischer Arbeitsmigration gewesen seien. Ihre Untersuchung habe keine ausgeprägten Unterschiede ergeben. Sowohl in Turin als auch in München seien die Süditaliener als schwer integrierbar wahrgenommen und Integrationsmaßnahmen von beiden Kommunen nur zögerlich angegangen worden. Auch Rückkehrabsichten habe es bei den Migranten beider Städte gegeben. Jedoch sei die Bleibetendenz in Turin langfristig größer gewesen.

Als nächstes gingen ALEXANDRA GEHRES (Bamberg) und DANIEL GÖLER (Bamberg) auf die Auswirkungen der Rücküberweisungen auf die jugoslawische Wirtschaft ein. Zwischen 1966 und 1980 flossen 150 Milliarden DM an Rücküberweisungen von Deutschland nach Jugoslawien. Den Großteil des Geldes hätten die Migranten und ihre Familien für den eigenen Hausbau verwendet. Um das Geld der Migranten produktiv zu nutzen, habe der jugoslawische Staat zu zwei Maßnahmen gegriffen. Einerseits sei die Rückkehr der Migranten gefördert worden. Andererseits seien so genannte „Devisenfabriken“ gegründet worden, in die Arbeitsmigranten das von ihnen im Ausland erwirtschaftete Geld investieren konnten. Die staatliche Steuerung der Rücküberweisungen sei aber letztlich eine Illusion geblieben. Am produktivsten sei das Geld noch in Kleinunternehmen eingesetzt worden, die zurückkehrende Arbeitsmigranten gründeten.

Der erste Tag der Konferenz wurde durch ein Zeitzeugengespräch mit dem Migrationsforscher KLAUS MANFRASS abgerundet. Manfrass, der in den 1960er- und 1970er-Jahren auch die Politik in Migrationsfragen beraten hatte, beantwortete Fragen aus dem Plenum. Auf zwei Themen ging er dabei besonders ein. Er betonte, dass die Anstöße für eine Beschäftigung mit Migration auf der politischen Ebene von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgegangen seien. Außerdem kam Manfrass darauf zu sprechen, dass der Anwerbestopp 1973 als einschneidend verstanden worden sei. Zwar habe man die weit reichenden Folgen des daraufhin einsetzenden Familiennachzugs nicht erahnen können, doch im Zusammenhang mit der Ölkrise sei man sich des Anwerbestopps als historischer Zäsur durchaus bewusst gewesen.

Den zweiten Tag der Tagung eröffnete OLIVER TREDE (Hamburg) mit einem Vortrag über die Haltung der deutschen Gewerkschaften zur Arbeitsmigration. Sie könne als zwiespältig bezeichnet werden. Auf der Bundesebene hätten sich die Gewerkschaften anfänglich kritisch bis ablehnend gegenüber der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte verhalten. Gleichzeitig hätten sich die Gewerkschaften früher als andere Organisationen um die Integration der Arbeitsmigranten bemüht. Bereits seit Ende der 1950er-Jahre hätten die Gewerkschaften eine aktive „Ausländerarbeit“ betrieben, in dem sie entsprechende Büros und Referate einrichteten. Dabei seien sie vielfach dem paternalistischen Credo gefolgt, sich um die Ausländer „kümmern“ zu müssen. Ende der 1970er-Jahre seien 30 Prozent der Gastarbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen, von denen aber nur wenige in der Führungsebene vertreten waren.

GLORIA SANZ LAFUENTE (Pamplona) begann ihren Vortrag mit den scheinbar paradoxen Aussagen spanischer Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die in den 1960er-Jahren vom Caritasverband interviewt worden waren. Die überwiegende Mehrheit der Befragten habe angegeben, sich in Deutschland wohl zu fühlen, aber auf jeden Fall nach Spanien zurückkehren zu wollen. Sanz Lafuente machte klar, dass dies nicht unbedingt einen Widerspruch bedeutete, da die meisten spanischen Arbeitsmigranten ihren Aufenthalt in Deutschland als Gewinn bringende Übergangsstation betrachtet hätten. Das Verhalten der Migranten auf dem Arbeitsmarkt sei dementsprechend gewesen: Sie hätten häufiger als andere Einwanderergruppen den Arbeitsplatz gewechselt, stets auf der Suche nach besseren Verdienstmöglichkeiten. Außerdem hätten sie versucht, möglichst viele bezahlte Überstunden zu machen, was allerdings auch zu Konflikten mit den Arbeitgebern habe führen können, da sie vermehrt an Erschöpfung litten oder Arbeitsunfälle hatten. Sie hätten dies mit Blick auf eine bessere Zukunft in Spanien in Kauf genommen.

Die letzten drei Vorträge der Tagung richteten den Fokus noch einmal verstärkt auf kommunale Integrationsprozesse. BETTINA SEVERIN-BARBOUTIE (Gießen) verglich Stuttgart und Lyon, die beide seit den 1950er-Jahren von einer rasanten Zunahme an Arbeitsmigranten geprägt waren. Severin-Barboutie trug vor, dass sich die Verwaltungen beider Kommunen auf die Betreuung der Migranten eingerichtet hätten. Zudem hätten beide Städte spätestens Anfang der 1970er-Jahre den permanenten Charakter der Zuwanderung anerkannt und Studien zu einem zukunftsorientierten Umgang mit Einwanderung durchführen lassen. Einen wesentlichen Unterschied konnte Severin-Barboutie in den Möglichkeiten zur politischen Partizipation der Migranten ausmachen: Während in Stuttgart bereits 1971 ein von Ausländern besetzter Ausländerbeirat ins Leben gerufen worden sei, gäbe es eine vergleichbare Institution in Lyon erst seit 2005.

Ausgehend von der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion um Fragen der Integration ging SARAH HACKETT (Sunderland) dem Vermächtnis des „Gastarbeiter-Systems“ in Bremen nach. Hierfür untersuchte sie den Grad der Integration türkischer Einwanderer in den neuralgischen Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich die mit dem Gastarbeiter-Status verbundene Zukunftsunsicherheit negativ auf den Integrationsprozess ausgewirkt habe. So ließe sich eine langjährige Konzentration türkischer Zuwanderer im Niedriglohnsektor ausmachen. Die Wohnverhältnisse seien von „Segregation“ in Migrantenvierteln geprägt gewesen und das Bildungsniveau niedrig geblieben. Verglichen mit dem britischen Newcastle, das ebenfalls von einer starken Zuwanderung muslimischer Arbeitsmigranten geprägt war, hätten städtische Integrationsmaßnahmen in Bremen erst relativ spät eingesetzt.

Im letzten Vortrag der Tagung stellte ANNA CAROLINE CÖSTER (Freiburg) ihr ethnologisches Forschungsprojekt zu Duisburg-Marxloh vor. Von den Medien gerne als „Problemviertel“ stilisiert, ist Marxloh Wohnort vieler Bürger mit türkischem Migrationshintergrund. Im Zentrum des Interesses stehen für Cöster die Transformationsprozesse, die der Stadtteil gegenwärtig durchlaufe und die Möglichkeiten, die sich dadurch für die Bewohner eröffneten. Ein Potenzial, das es näher zu untersuchen gelte, sei die Entwicklung einer „ethnischen Ökonomie“, die Marxloh zu einem besonderen Ort werden lasse. So mache sich bereits seit einigen Jahren bemerkbar, dass der hohe Anteil an Geschäften mit türkischer Braut- und Festmode Kundinnen aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland anziehe. Trotz der Zukunftsfähigkeit solcher Wirtschaftsbereiche, blieben inter-, aber auch innerethnische Schwierigkeiten weiter bestehen bzw. entstünden neu.

In den Vorträgen und den daran anschließenden Diskussionen wurden neben der europäischen Perspektive auf das Thema Arbeitsmigration weitere aktuelle Tendenzen in der Forschung deutlich. So wird die Migrationspolitik der Aufnahmeländer und speziell Deutschlands selbstverständlich in ihren Kontinuitäten zur Vorkriegszeit gesehen. Außerdem lässt sich feststellen, dass der internationale Vergleich auf städtischer Ebene eine weiterführende Herangehensweise an den Sachverhalt der Integration darstellt. Eine gute Tagung macht aus, dass sie mindestens genauso viele neue Fragen aufwirft wie sie Antworten gibt. Das war in Nürnberg der Fall. Sei es die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Migration und Konsumgesellschaft oder nach der bundesdeutschen Aussiedlerpolitik der 1950er- bis 1980er-Jahre – die Teilnehmer der Tagung haben auf jeden Fall eine Fülle neuer Anregungen und Themen liefern und mitnehmen können.

Konferenzübersicht:

Begrüßung
Antje Kiss (Nürnberg)

Moderation
Axel Kreienbrink (Nürnberg), Jochen Oltmer (Osnabrück) und Carlos Sanz Diaz (Madrid)

Sektion 1: Deutsche Anwerbepolitik und europäische Rahmenbedingungen

Jan Philipp Sternberg (Potsdam): Auswanderungsland, Zuwanderungsland. Die Doppelrolle der Migrationspolitik in der frühen Bundesrepublik.

Roberto Sala (Erfurt): Ein Prüfstein westdeutscher Ausländerpolitik. Die Zuwanderung italienischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik (1955-1973).

Karolina Novinscak (Regensburg): Arbeitsmigration auf dem jugoslawischen Sonderweg. Zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund des deutsch-jugoslawischen Anwerbeabkommens vom 12. Oktober 1968.

Christoph Rass (Aachen): Die Anwerbeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Griechenland und Spanien im Kontext eines europäischen Migrationssystems.

Frank Caestecker (Ghent): Labor recruitment in other industrialised nations in Western Europe. Patterns of labor market integration and return.

Imke Sturm-Martin (Köln): Europa in kleinen Dosen. Anwerbepolitik und europäische Einigung in den fünfziger und sechziger Jahren.

Marcel Berlinghoff (Heidelberg): Der europäisierte Anwerbestopp. Die internationale Diskussion um Arbeitsmigration und das Ende der bundesdeutschen „Gastarbeiter-Ära“.

Sektion 2: Wahrnehmungen und Folgen der Migration in den Ziel- und Herkunftsräumen

Olga Sparschuh (Berlin): Grenzen der Grenzen. Der Bedeutungsverlust nationalstaatlicher Bezüge für die Arbeitsmigration der Wirtschaftswunderjahre (Vergleich Deutschland-Italien).

Alexandra Gehres (Bamberg) und Daniel Göler (Bamberg): Die jugoslawische Gastarbeiterwanderung unter Berücksichtigung von Kapital- und Ausbildungseffekten.

Ein Migrationsforscher als Zeitzeuge: Klaus Manfrass im Gespräch

Oliver Trede (Hamburg): Zwischen Misstrauen, Regulation und Integration. Der Umgang der Gewerkschaften in der Bundesrepublik mit migrantischen Arbeitskräften in den 1960er- bis 70er-Jahren.

Gloria Sanz Lafuente (Pamplona): „Nur eine übergangsweise Beschäftigung?“ Die Integration spanischer Männer und Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Bettina Severin-Barboutie (Gießen): Migration und Stadt. Transformationsprozesse im Vergleich.

Sarah Hackett (Sunderland): Taking the Gast out of Gastarbeiter? The legacy of the Guest-worker system on the Turkish Community in Bremen.

Anna Caroline Cöster (Freiburg): Duisburg-Marxloh – Das kulturelle Mit- und Nebeneinander seit der Gastarbeiteranwerbung 1961 bis heute: Interethnischer Austausch und subjektive Wahrnehmung.