Reformen. Grenzen und Möglichkeiten herrschaftlicher Steuerung durch institutionellen Wandel von der Antike bis zur Gegenwart

Reformen. Grenzen und Möglichkeiten herrschaftlicher Steuerung durch institutionellen Wandel von der Antike bis zur Gegenwart

Organisatoren
Historisches Seminar, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.11.2009 - 07.11.2009
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Von
Andreas Frings, Historisches Seminar, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

"Reform" ist ein Schlüsselbegriff der Gegenwart. Begriff und Sache der „Reformen“ jedoch sind älter; das Phänomen der Reform führt mitten hinein in ein grundlegendes Problem menschlichen Daseins, den Umgang der Menschen mit dem Wandel ihrer Lebensumstände und -zusammenhänge und die daraus resultierende Anpassung der politischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Ordnungen, d.h. die Bewältigung dieses Wandels durch gezielte politische Steuerung.

Einer kohärenten historischen Reformforschung, die Epochen und Perioden übergreifend an den gleichen Fragestellungen etwa zu den Grenzen und Möglichkeiten herrschaftlicher Steuerung vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart arbeiten würde, war nun eine vom Mainzer Forschungsschwerpunkt Historische Kulturwissenschaften finanzierte Tagung gewidmet, die vom 05.-07.11.2009 in Mainz unter dem Titel "Reformen. Grenzen und Möglichkeiten herrschaftlicher Steuerung durch institutionellen Wandel von der Antike bis zur Gegenwart" durchgeführt wurde. Die Tagung rückte Reformen als im Hinblick auf perzipierte Herausforderungen geplante Veränderungen formeller Regelsysteme (Institutionen), die für eine Gruppe von Menschen normative Geltung beanspruchen, die Legitimität der übergeordneten Herrschaftsordnung jedoch nicht verletzen, in den Blickpunkt. Sie sollte, so JAN KUSBER (Mainz) in seiner Begrüßung, auch einen Beitrag zur Debatte um die Geschichte politischen Handelns leisten, jenes Handelns also, „das auf die Herstellung und Durchsetzung allgemein verbindlicher Regelungen und Entscheidungen (das heißt von ‚allgemeiner Verbindlichkeit‘) in und zwischen Gruppen von Menschen abzielt“ (Werner Patzelt).

Der Fokus aller Beiträge lag dabei auf den Wechselwirkungen zwischen dem Reden über Reformen und der historischen Semantik von Reformhandeln einerseits und auf den konkreten Reformmaßnahmen andererseits und somit um die Fragen, a) welche kommunikativen Mittel zur Durchsetzung bestimmter anvisierter Reformmaßnahmen gewählt wurden und b) inwiefern die gewählten kommunikativen Strategien ihrerseits Handlungskorridore für das Reformhandeln vorstrukturierten und veränderten, also möglicherweise auch eine unvorhergesehene Eigenlogik entfalten.

Den Einstieg in das Thema unternahm die Alte Geschichte. Zunächst sprach PETER FUNKE (Münster) über die Zuweisung politischer Rechte als Mittel herrschaftlicher Steuerung in der antiken griechischen Staatenwelt. Er verwies dabei darauf, dass es für das antike Griechenland schwierig sei, die in der Reformdefinition angesprochene "Legitimität der übergeordneten Herrschaftsordnung" zu bestimmen; es handele sich dabei jedenfalls nicht um eine der typologisierten Staatsformen, sondern eher um die Konstitution der griechischen Stadtstaaten als Bürgerverband. Wichtig sei zudem, den Reformbegriff aus seiner modernisierungstheoretischen Umklammerung zu lösen. An diese Ausführungen schloss sich ERNST BALTRUSCH (Berlin) an, der Reformen im antiken Rom thematisierte und dabei an die begriffliche Entwicklung von re-formare anknüpfte. Neues sei im antiken römischen Denken jedenfalls nicht mit Reform verbunden worden; novae res bedeute vielmehr Umsturz. Ein weiteres Problem sei, dass die althistorische Forschung tendenziell all das als Reform bezeichnet habe, was "progressiv" und "republikanisch" sei, während etwa Augustus die von ihm angestoßenen Veränderungen in eine durchaus republikanische Sprache gekleidet habe. Löse man den Reformbegriff aus seiner antiken Begriffsgeschichte, wie auf dieser Tagung vorgeschlagen, und aus seinen modernen Konnotationen, dann könne man jedoch durchaus von antiken römischen Reformen sprechen, was er am Beispiel der Reformen des Gracchus vorführte. UWE WALTER (Bielefeld) schloss Ausführungen zur althistorischen Historiographiegeschichte an, in der ein bestimmtes Reformkonzept vorherrsche. Die Vorstellung beispielsweise, Reformen als auf Veränderung und die Gestaltung der Zukunft gerichtetes Denken habe es in der Antike nicht gegeben, sei ein Topos der althistorischen Forschung.

In der Diskussion der althistorischen Sektion wurde zunächst nach dem zeitgenössischen Verständnis des mos maiorum gefragt; wie konkret waren die Vorstellungen der Zeitgenossen davon, was hierunter zu verstehen sei, und wie flexibel sei dieses Konzept gewesen? Thematisiert wurde auch die Bedeutung von Gemeinschaften von Experten, die um ein Reformhandeln herum regelmäßig zu beobachten seien. Auch die räumliche Reichweite von Reformen in der Antike und die Voraussetzungen für die Erringung von Deutungshoheiten im Vorfeld von Reformen wurden angesprochen. Im Anschluss daran wurde diskutiert, wie sehr "Krise" als Erklärungsfaktor für Reformhandeln taugten bzw. ob nicht eher latente Instabilitäten politischer Ordnungen für ein anhaltendes Reformieren verantwortlich gewesen seien. Auch die Sprache der Reform wurde befragt – handelte es sich hier begriffsgeschichtlich um erfahrungs- oder erwartungsorientiertes Sprechen? Auffällig war auch, dass Reformziele in der Antike vor allem im politischen Raum – und nicht in einzelnen Politikfeldern – gesucht worden war.

Die mediävistische Sektion leitete ULRICH MEIER (Bielefeld) mit Ausführungen zu Reformen in der politischen Theorie des späten Mittelalters ein. Hierbei nahm er sowohl auf Reformdiskussionen in italienischen Städten als auch auf Reformdiskussionen des Konziliarismus Bezug. In der Sprache der florentinischen Stadtgesellschaft, die als Beispiel für städtisches Reformdenken diente, ließen sich beispielsweise durchaus Begriffe und Wendungen finden, die auf das Wissen um die Machbarkeit politischer Ordnungen verwiesen. Einen anderen Zugang wählte MARTIN KAUFHOLD (Augsburg), der über Dauer und Bedingungen mittelalterlicher Reformprozesse sprach und dies am Beispiel Englands und des Vatikan, jeweils im 13. Jahrhundert, illustrierte. Reformen mit einem inhaltlichen Anliegen, so seine These, hätten auf der Ebene politischer Strukturen in aller Regel eine stärkere Hierarchisierung zur Folge. Der Erfolg von Reformen hänge nicht von Kommunikationsbedingungen, sondern eher davon ab, wie verbreitet die Einschätzung der Reformbedürftigkeit insgesamt sei.

JÖRG ROGGE (Mainz) wies in seinem Kommentar darauf hin, dass man genau angeben müsse, auf welcher Ebene man einen Reformdiskurs suche; es mache einen Unterschied, ob man diesen Diskurs in juristischen, politiktheoretischen oder kommunalen, ggf. volkssprachlichen Quellen finde, sogar zur gleichen Zeit. Dabei sei zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten der Autor resp. die Autoren jeweils hätten, über Reformbedürfnisse, Reformvorschläge und ähnliches zu reden. Zu beachten sei zudem der regelmäßige Rückgriff auf Experten, die eben jene Sprache, die möglicherweise zur Durchsetzung von Reformen benötigt wurde, beherrschten. Ganz entscheidend aber sei vor allem auch der Beitrag der modernen Mediävistik zur Überwindung des alten Topos eines begrifflichen Umbruchs von Reform, demzufolge Reformen in der Vormoderne immer nur eine Wiederherstellung des Guten, Alten bedeuten konnten, während sie in der Moderne durchweg als Gestaltung der Gegenwart im Hinblick auf zukünftige Ordnungen gedacht sei. Es lasse sich zeigen, dass auch das Mittelalter eine Vorstellung von der Veränderbarkeit menschlicher Ordnungen hatte; damit stelle sich aber auch die Frage, was denn genau als veränder- oder gar verbesserbar gedacht worden sei.

Die Sektion zur Frühen Neuzeit leitete MATTHIAS SCHNETTGER (Mainz) mit einem Vortrag über Reformen in frühneuzeitlichen Kleinstaaten am Beispiel Genuas ein. In einer Betrachtung der frühneuzeitlichen longue durée von drei Jahrhunderten genuesischer Reformgeschichte präsentierte er die intensiven Reformbemühungen und Reformprozesse des 16. Jahrhunderts, die regen Reformdiskussionen im Umkreis der Repubblichisti des 17. Jahrhunderts und die relative Erstarrung der Genueser Ordnung im 18. Jahrhundert. Während der Reformeifer damit zunehmend erlahmt sei, habe sich zeitgleich allmählich ein Reformbegriff entwickelt, der bereits die Implikationen von Veränderung zu etwas Neuem hin enthalte; am Ende lasse sich sogar eine Art Legitimation qua Reformhandeln erkennen. Dennoch seien modernisierungstheoretisch inspirierte Reformbegriffe für das frühneuzeitliche Genua untauglich. KARL HÄRTER (Frankfurt) sprach im Anschluss über Reformen im Rahmen der „guten Policey“ und damit über die Policeygesetzgebung als Instrument frühneuzeitlichen Reformhandelns. Die "gute Policey" sei im Wesentlichen eine Wieder-Herstellung, aber eben partiell auch ein Ausblick auf eine andere, neue Ordnung. In einem stark quantifizierenden Zugriff zeigte er, dass die reformorientierte Tätigkeitsdichte von Herrschaften im Alten Reich stark voneinander abwich. Reformen legitimierten jedoch durchweg eine Ausdehnung der Staatstätigkeit und eine Monopolisierung derselben auf den reformierten Politikfeldern. TIM BLANNING (Oxford) trug schließlich Reformen des britischen Staatsaufbaus im ausgehenden 18. Jahrhundert vor, genauer: Er versuchte der Frage nachzugehen, wieso es in dieser Zeit trotz diverser Reformbewegungen und Reformdiskussionen gerade keine größere Reformbewegung gab. Obwohl es einen weit reichenden Konsens über Fehlentwicklungen im Staatsaufbau gab, etwa die Tatsache, dass manche Landkreise ohne Wähler trotzdem Abgeordnete entsenden durften, und obwohl der außenpolitische Druck hoch war, blieben Reformen bis zum Great Reform Act von 1832 aus. Blanning verwies zur Erklärung vor allem auf die Persönlichkeiten führender Politiker bis hin zur Person des Königs Georg III. HEINZ DUCHHARDT (Mainz) warb in seinem Kommentar für einen über Europa hinausreichenden Zugriff auf die Reformgeschichte. Auch die intensive Auseinandersetzung mit der politikwissenschaftlichen Thematisierung von Reformen sei lohnend.

Die letzte Sektion leitete JOHANNES HÜRTER (München) mit einem Vortrag über Militärreformen im 19. Jahrhundert ein. Am Beispiel der allgemeinen Wehrpflicht in Frankreich und der Diskussionen über Militärreformen in Preußen, die vor allem aus der Rezeption des französischen Vorbildes gespeist wurden, beleuchtete Hürter die vom spätaufklärerischen Denken beeinflussten Akteursgruppen in beiden Ländern als auch die jeweiligen Impulse durch jeweils besonderen Handlungsdruck, ohne den die Akteure beiderseits wenig Chancen auf Realisierung ihrer Projekte gehabt hätten. Den Sprung in das 20. Jahrhundert wagte schließlich JÖRG REQUATE (Bielefeld) mit einem Vortrag über die Justizreform als Gesellschaftsreform und den Wandel der Reformsemantik in den 1960er- und 1970er-Jahren. Sein Thema waren die Diskussion um die Große Justizreform, die in den 1960er-Jahren schon eine lange Tradition hatte und in diesen allgemein reformintensiven Jahrzehnten besonders engagiert diskutiert wurde. Requate zeigte nicht nur, wie eng die Vorstellung von einer besseren Justiz mit allgemeinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen verwoben waren, sondern auch, wie selbstverständlich zumindest für eine gewisse Zeit die Reformbedürftigkeit auch der Justiz war, wie sehr im Grunde „Reform“ selbst eine nicht hinterfragte Selbstverständlichkeit war, bis schließlich diese Worthoheit kippte und damit auch der Justizreform auf einmal sachfremde, politische Zielsetzungen unterstellt werden konnten. MARCEL BOLDORF (Frankfurt an der Oder) nahm abschließend die Sozialreform und die Reform des Sozialstaates in der BRD und der DDR in den Blick. Hierbei wurde deutlich, dass es in der BRD in den beiden großen politischen Parteien Vorstellungen von der Notwendigkeit materieller Umverteilung im Sinne einer Sozialreform gab, die jedoch selbst innerhalb der Parteien nicht einheitlich verteilt waren. Insbesondere in der CDU-geführten Bundesrepublik der 1950er-Jahre nahm der Begriff „Sozialreform“ dabei eine Schlüsselstellung ein, sichtbares Ergebnis war unter anderem das Rentenreformgesetz von 1957. In der DDR hingegen hatte das traditionelle Konzept der Sozialreform eigentlich keinen Boden, da schon in der SBZ die Sozialversicherung im Sinne der Einheitsversicherung umgestaltet worden war; der Begriff „Sozialreform“ wurde dennoch in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre verwendet, um sich gegenüber der BRD zu positionieren.

MICHAEL KIßENER (Mainz) fragte in seinem Kommentar, ob die behandelten Reformen in der Neuesten Geschichte zum ersten Mal klar sektoral unterscheidbar und verschiedenen Politikfeldern zuzuordnen seien. Interessanterweise handele es sich bei allen Reformvorschlägen um Ideen, die auf eine wahrgenommene Krise antworteten, auf eine Nichtkorrespondenz von strukturellen Rahmen und perzipierten Herausforderungen der Gegenwart. Er betonte aber auch die offensichtliche Bedeutung von „Vetospielern“.

In der Schlussdiskussion wurden vor allem die Fragen aus den unterschiedlichen Diskussionen neu geordnet und konfrontiert: Welche (reformbedürftige?) Situation nimmt eigentlich welcher Akteur wie wahr? Welche Diskurse wurden untersucht, welcher Akteur kann eine Diskurshoheit beanspruchen, welche Wirkung haben solche Diskurshoheiten auf Reformen (das wurde eher kontrovers diskutiert)? Wer sind die imaginierten Adressaten eines Reformvorhabens? In welchem Sinne kann man Reformen von Revolutionen abgrenzen, und was bedeutet dabei eigentlich die Nichtverletzung der übergeordneten Herrschaftsordnung? Auch die Bedeutung eines problemgeschichtlich onomasiologischen Zugriffs gegenüber einem begriffshistorisch semasiologischen wurde besprochen, ebenso die Unterscheidung zwischen „Steuerung“ und „Reform“. Schließlich wurde ergänzt, dass auch in früheren Jahrhunderten sektorale Steuerung zu beobachten sei, also auch Reformen in einzelnen Politikfeldern denkbar seien; dass in allen Untersuchungsfällen auch der Blick über die Herrschaftsgrenzen notwendig sein dürfte; dass die je spezifische Ausdifferenzierung einer konkreten Gesellschaft mit entsprechenden Ausdifferenzierungen von Reformen einhergehen könnten; und dass es auch im Frühmittelalter schon durchaus zukunftsorientierte Vorstellungen vom Wünschbaren gegeben habe, die eben nicht mehr nur die gute alte Ordnung wiederherzustellen suchten. Das Thema selbst erwies sich als hervorragend für Epochen übergreifende Vergleiche und kohärente Analysen geeignet und ließ gleichzeitig eine klare Gegenwartsorientierung erkennen. Die der Tagung zu Grunde gelegte Reformdefinition war dabei ein wertvolles Instrument, da sie analytisch präzise, aber inhaltlich ausreichend offen und zudem nicht normativ besetzt war. Betont wurde noch einmal die hohe Bedeutung des gewählten Quellenkorpus für die Untersuchung. Insgesamt war die Tagung ein Ausweis für die Fruchtbarkeit Epochen übergreifender Diskussionen im Sinne der Einheit der Geschichte an einem konkreten gemeinsamen Erkenntnisinteresse.

Konferenzübersicht:

Jan KUSBER (Mainz): Begrüßung und Einleitung

Themenblock 1: Reformen in der Antike

Peter FUNKE (Münster): Teilen und Teilhaben. Die Zuweisung politischer Rechte als Mittel herrschaftlicher Steuerung in der antiken griechischen Staatenwelt

Ernst BALTRUSCH (Berlin): Reformen im antiken Rom

Uwe WALTER (Bielefeld): Kommentar

Themenblock 2: Reformen im Mittelalter

Ulrich MEIER (Bielefeld): Reformen in der politischen Theorie des späten Mittelalters

Martin KAUFHOLD (Augsburg): Der Prozess der mittelalterlichen Reform: Dauer und Bedingungen

Jörg ROGGE (Mainz): Kommentar

Themenblock 3: Reformen in der Frühen Neuzeit

Matthias SCHNETTGER (Mainz): Reformen in frühneuzeitlichen Kleinstaaten. Das Beispiel Genua

Karl HÄRTER (Frankfurt): Reformen im Rahmen der „guten Policey“: Die Policeygesetzgebung als Instrument frühneuzeitlichen Reformhandelns

Tim W. C. BLANNING (Cambridge): Reformen des britischen Staatsaufbaus im ausgehenden 18. Jahrhundert

Heinz DUCHHARDT (Mainz): Kommentar

Themenblock 4: Reformen im 19. und 20. Jahrhundert

Johannes HÜRTER (München/ Mainz): Militärreformen im 19. Jahrhundert

Jörg REQUATE (Bielefeld): Justizreformen in der Bundesrepublik Deutschland

Marcel BOLDORF (Frankfurt/Oder): Reformen des Sozialstaates in der Bundesrepublik und der DDR

Michael KIßENER (Mainz): Kommentar

Schlussdiskussion
Jan KUSBER (Mainz): Moderation

Kontakt

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich 7: Geschichts- und Kulturwissenschaften
Historisches Seminar
Prof. Dr. Jan Kusber
55099 Mainz

Telefon: 06131-39-22811
Mail: kusber@uni-mainz.de