Professorinnen und Professoren gewinnen – Zur Geschichte des Berufungswesens an den Universitäten Mitteleuropas

Professorinnen und Professoren gewinnen – Zur Geschichte des Berufungswesens an den Universitäten Mitteleuropas

Organisatoren
Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Vom - Bis
16.09.2009 - 19.09.2009
Url der Konferenzwebsite
Von
Tina Maurer, Historisches Seminar, Universität Luzern

Während ihrer jüngsten Tagung setzte sich die Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte (GUW) mit der Geschichte des Berufungswesens an den Universitäten Mitteleuropas auseinander. Dem Gesellschaftszweck folgend untersuchte sie erneut ein akademisches Phänomen aus historischer Perspektive. Mediävisten, Frühneuzeit- und Neuzeithistorikerinnen sowie einzelnen Fachdisziplinen verpflichtete Historiker haben aus ihrer jeweiligen Sicht auf das Verfahren geblickt, das jemanden zum Professor oder zur Professorin macht.

Eingeführt in die Suche nach den Praktiken, nach denen universitäre Professuren bestellt wurden (und werden), hatte RAINER C. SCHWINGES (Bern). Die Kernaussagen der Referate und Diskussionsbeiträge resümierend hielt MARTIN KINTZINGER (Münster) die wichtigsten Tagungserkenntnisse fest und würdigte sie als ersten Beitrag zu dieser spezifischen Fragestellung. Zu ergänzen gilt es hier, dass zwar sehr wohl und längst schon Arbeiten etwa zur ‚Figur’ des Professors oder zu wissenschaftlichen Schulen und einzelnen Fächern vorliegen, dort aber nie der Fokus auf die Berufungen gelegt worden ist.

1. Bedarf an Universitätslehrern
Für die mittelalterlichen Universitäten unterschied WOLFGANG ERIC WAGNER (Rostock) zwischen einem Anfangs- und einem laufenden Bedarf an Universitätslehrern, die je mit einem gesonderten Anforderungsprofil an künftige Lehrer verbunden waren. Während die ersten Lehrer einer neu gegründeten Universität nicht nur Renommee mitbringen sollten, sondern auch Erfahrung in Lehrorganisation und Universitätsaufbau, seien für etablierte Universitäten Professoren mit herrschafts- und verwaltungsrelevantem Wissen gefragt gewesen, das Universitätsstifter und -träger für ihre politischen Anliegen nutzen konnten. Schon immer war die Besetzung eines Lehrstuhls also eine Angelegenheit, die gelegentlich nur marginal vom Ausweis ausgezeichneter Fähigkeiten in Lehre und Forschung bestimmt war.

So führte MATTHIAS ASCHE (Tübingen) am Beispiel der Universität Rostock vor, wie landesherrliche Universitätsträger ab einer Phase der konfessionellen Kollegienbereinigung im 16. Jahrhundert mittels Berufungen Konfessionspolitik betrieben. Dieser Politik entgegen gekommen sei, dass die Lehrstühle der frühneuzeitlichen Familienuniversität als „akademische Erbhöfe“ – verteilt unter der „territorialen Elite“ – über Generationen hinweg konfessionelle Rechtgläubigkeit im Sinne eines Landesherrn fortzuschreiben halfen. DANIELA SIEBE (Jena) zeigte am Beispiel der Universität Jena, wie die Ausrichtung der sächsichen Hochschule je nach politischer Einigkeit unter den Linien der wettinischen Stifterfamilie von landesherrlichen Anliegen bestimmt werden konnte. Bei Einigkeit sei sogar die Einführung eines neuen Faches erreicht worden – in der Regel vorerst über ein Extraordinariat. Die Ausrichtung der Universitäten auf die territorialen Bedürfnisse wurde für die Frühe Neuzeit von mehreren Referent/innen angesprochen, ebenso die Bevorzugung von „Landeskindern“ – letzteres in den Niederlanden verzögert, wie WILLEM FRIJHOFF (Amsterdam) darlegen konnte.

Die mit der Sektionsüberschrift assoziierte Existenz eines Professorenmarktes, das heißt einer Beziehung zwischen Professorenbedarf und Dozentenangebot, kam in Referaten zum 19., 20. und 21. Jahrhundert zur Sprache: Wie die Deutschschweizer Universitäten als Konkurrentinnen um Personen warben und dabei für Erstberufungen im 19. Jahrhundert von der politischen Situation im Deutschen Reich profitierten, konnte SEBASTIAN BRÄNDLI (Zürich) nachweisen. Weil in der Schweiz in keinem Hochschulträgerkanton mehr als eine Universität ansässig war und weil das Hochschulwesen in die Hoheit der Kantone fiel, habe sich weder dort noch auf nationaler Ebene ein Universitätssystem etablieren können wie jenes, das BERNHARD VOM BROCKE (Marburg) am Wirken des Ministerialbeamten Friedrich Althoff für Preußen aufzeigte, als Universitäten Objekte nationalstaatlicher Politik geworden seien. Dass Lehrstühle und ihre Besetzung seither regelmäßig Gegenstand politischer Entwicklungsdebatten sind, wurde verschiedentlich deutlich gemacht – besonders anschaulich durch Rektor ALFRED GUTSCHELHOFER (Graz), der von der aktuellen Strategiedebatte an der Universität Graz berichtete. Neben Argumenten zu Nützlichkeit und Bedeutung eines Lehrstuhls oder eines Faches werden in diesen Debatten auch Tatsachen wie Labor- und andere bestehende Forschungseinrichtungen ins Feld geführt, wie MATTHIAS MIDDELL (Leipzig) am Beispiel des Leipziger Instituts für Kulturgeschichte darstellte.

Die Begrüßung des Leipziger Rektors FRANZ HÄUSER war nicht nur eine vorgezogene Illustration des Tagungsthemas, sondern auch ein Anstoß dazu, sich über das Verhältnis zwischen universitärer Selbstbestimmung und Berufung Gedanken zu machen. Er beschrieb die in Sachsen jüngst verordnete Verschiebung der Berufungskompetenz in die Verantwortlichkeit des Rektors als Folge einer Verwaltung des Mangels. Pointiert bemerkte Schwinges, diese Veränderung erinnere an mittelalterliche Verhältnisse, als die Doktorkollegien sich durch Selbstergänzung erneuerten oder erweiterten, basierend auf korporativem Recht, das die Universitäten als solche ausmachte.

Wie frei und selbst bestimmt an den mittelalterlichen Universitäten die Kollegien tatsächlich erneuert und ergänzt wurden – und ob die Wünsche von Universitätsförderern und -trägern in Kooptationsverfahren nicht genauso – vielleicht einfach implizit – berücksichtigt worden sind, wurde nicht vertieft erörtert. Doch wiesen mehrere Diskutanten auf die akut drohende Gefahr hin, dass mit der beschriebenen Kompetenzverlagerung eine ältere Konfrontationslinie zwischen Universität und Ministerium in die Universität hinein verschoben und diese letztlich schwächen würde. Als Ausweg schlugen Brändli und Gutschelhofer ein „System gemeinsamer Verantwortung“ von Universität und Staat vor, wozu auch die Hauptfinanzierung durch Steuergelder gemahne.

2. Berufungskultur
Als Konstante über die Epochen hinweg erwies sich aber, dass die Bestellung einer Professur selten in partnerschaftlicher Kooperation zwischen Universität und ihren staatlichen oder quasistaatlichen Trägern von statten ging.

Seit dem Mittelalter galt die Kooptation des Doktorkollegiums als übliches Verfahren zur Bestellung von Professuren. ELMAR SCHÜBEL und JOHANNES URAY (Graz) griffen dieses Verfahren als ideale Vorstellung auf und erweiterten sie für das 19. Jahrhundert zu einer Idee, nach der sich Wissenschaftler von Fachkompetenz, Erfahrung und Zugehörigkeit zur internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft geleitet selbst ergänzen. Noch immer ist diese Vorstellung Basis des universitären oder fakultären Vorschlagsrechts gegenüber den staatlichen Bildungsbehörden. Weiter beschrieben Schübel und Uray die Praxis von Berufung als ein Wechselspiel zwischen Fakultäten und Ministerien, in dem auch die Minister mit ihren Wunschkandidaten Verhandlungen führten. Netzwerke wie die Hochschulreferentenkonferenz hätten dabei Transparenz über den höchsten Marktwert eines Kandidaten geschaffen, wovon auch BEATRIX KUCHTA (Leipzig) zu berichten wusste. Der ebenfalls nach Spitzenkräften für seine Universitäten Ausschau haltende preussische Beamte Althoff schickte Vertrauensleute aus, die „auf privatem Weg“ Erkundigungen über die Berufbarkeit der Kandidaten einholen sollen. Vom Brocke illustrierte das Wirken des Preussen mit treffenden Zitaten aus privaten Briefen, in denen ein Kollege für eine Berufung wärmstens empfohlen, ein anderer für immer verhindert wurde.

Die Verstetigung des Verfahrens seit dem 19. Jahrhundert mit einer Prüfung der Berufbarkeit durch Fachkolleginnen und -kollegen – heute die Arbeit der Berufungskommission – und mit geteilter Verantwortlichkeit zwischen Universität und Staat, die eine mit Vorschlags-, der andere mit Berufungsrecht, hat in der Folge weitere Ergänzungen erfahren: Heute werde niemand mehr einfach so berufen – man müsse sich bewerben und zwar auf eine international und öffentlich ausgeschriebene Stelle, wie CHRISTIAN VON COELLN (Köln) darlegte. Als „Schleichweg“ zur ordentlichen Professur beschrieb neben andern auch Siebe das Extraordinariat: Verbunden mit einer Art „Geduldsprobe“ habe es bestenfalls in ein Ordinariat münden können, sobald ein anderer das Doktorkollegium verließ.

Auf die zweite epochenübergreifende Konstante wies RÜDIGER VOM BRUCH (Berlin) hin, indem er das Gleichnis von den vielen Gerufenen, aber nur wenigen Auserwählten (Matthäus 22,14) zitierend den Charakter von Berufungsverfahren als gleichzeitig heilig und profan beschrieb. Das Heilige an der Sache sei das Geheimhaltungsgebot, das aus dem Kollegium eine „Priesterkaste“ von „Gralshütern“ mache. Doch bewahre das Gebot sie nicht vor dem Mitmischen in den Gerüchteküchen, welche Berufungsverfahren profan und „menschelnd“ stets begleiten.

Auch nach der Objektivierung des Verfahrens im Zuge seiner Formalisierungen seit Mitte des 20. Jahrhunderts bestehe dieser zweiseitige Charakter weiterhin, denn in den neu an Objektivität und Leistung orientierten Abläufen seien die vormals maßgeblichen sozialen Determinanten, so SYLVIA PALETSCHEK (Freiburg), einfach kaschiert worden.

3. Qualifikationskriterien
Die Gegenüberstellung von Leistung und sozialen Determinanten leitete über zu dem, was jede Privatdozentin und jeder Privatdozent kennen müsste, nämlich zum Katalog jener Eigenschaften, die sie möglichst bald zur Professorin und ihn zum Professor machen. Laut STEFAN REBENICH (Bern) lassen sich diese Eigenschaften in zwei Kategorien einordnen, nämlich in harte und weiche Kriterien.

Zu den harten Kriterien zählen Leistungen und Fähigkeiten in Lehre und Forschung. Dass lange Zeit vor allem die argumentative Brillanz in der Vorlesung und – aus Sicht der Schüler – ein gutes Verhältnis zu den Lehrern relevant gewesen seien, darauf wiesen die beiden Mediävisten Wagner und FRANK REXROTH (Göttingen) in der Diskussion hin. WOLFGANG E. J. WEBER (Augsburg) zeigte auf, wie seit der Aufklärung Forschungsleistungen ein immer grösseres Gewicht für den Berufungserfolg zukam. Im 19. Jahrhundert mündete diese Entwicklung in die Nichtberufbarkeit von „Quereinsteigern“, denen ohne die Forschungs- und Schreiberfahrung von Promotion und gegebenenfalls Habilitation nicht nur das nötige kulturelle Kapital fehlte, sondern die in erster Linie „systemfremd“ – so vom Brocke – seien. Ebenfalls zu den harten Kriterien zählten ein guter Leumund und ein tadelloses Strafregister, wie CAY-RÜDIGER PRÜLL (Freiburg) und vom Bruch ausführten.

Die Kategorie der weichen Kriterien erwies sich als schwieriger zu fassen. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass kulturelle Kriterien wie die Konfession ermöglichend oder verhindernd sein konnten. Eine gründliche Untersuchung erfuhren diverse Arten von Zugehörigkeit: Die Referentinnen und Referenten zur Vormoderne operierten dabei mit den Stichworten Verwandtschaft, Bekanntschaft und Landsmannschaft, jene zur Moderne mit Burschenschaft und Corps, Armee und Parteien – gemeint war immer die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Netzwerk, das je nach Umständen mal mehr, mal weniger berufungsförderlich war. HARALD LÖNNECKER (Koblenz) führte vor, wie die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft Vertrautheit vermitteln konnte, da sie über Weltbild und Werthaltung eines Kandidaten Aufschluss gab. Auf Nachfragen MARIAN FÜSSELS (Göttingen) führte WOLFRAM KÄNDLER (Giessen) aus, dass um 1900 gerade die Kombination von Studium mit Burschenschaft und Militärdienst dem sozialen Aufstieg sehr förderlich gewesen sei – insbesondere zur Professur in einem technischen Fach. Paletschek brachte in diesem Zusammenhang den Begriff der sozialen Ungleichheit ein und zeigte, wie die Zugehörigkeit zum falschen – zum weiblichen – Geschlecht über lange Zeit die Berufung von Frauen unmöglich machte.

Als eine Eigenschaft zwischen harten und weichen Kriterien muss die Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Schule gelten, denn mit ihrer wissenschaftlichen Komponente verfügt sie über etwas Hartes, Objektivierbares, mit der Verbindung zu einem bestimmten Netzwerk über etwas Weiches. Referent/innen, die sich mit dem Zusammenhang zwischen Schule und Berufung auseinandersetzten, konnten keine Korrelation in eine Richtung aufdecken, das heißt die Zugehörigkeit zu einer Schule erwies sich selten als allein ausschlaggebend für eine Berufung. Nur wenn wissenschaftliche oder institutionelle Traditionen fortgeschrieben werden sollten, konnte sich die Zugehörigkeit zur entsprechenden Schule als förderlich herausstellen – so etwa beim Weiterbetrieb eines medizinischen Forschungslabors (Prüll) oder bei der Weiterführung einer eingeschlagenen Richtung in der Legistik (Rexroth).

Orientierung bei der Wahl der besten Kandidatin/des besten Kandidaten böten neben den genannten harten und weichen Kriterien vor allem Glauben und Erfahrung, wusste Kintzinger die Tätigkeit von Berufenden zu umschreiben. Wie im Mittelalter, als vor allem der gute Ruf einer Universität ihren Magistern zu Professorenstellen verholfen habe, so Weber am Beispiel von Paris, sei man heute – trotz formalisierter und objektivierter Verfahren – genauso auf den Glauben in die Verheißung von Prestige oder Charisma einer Kandidatin/eines Kandidaten angewiesen, zeigte BEATE CERANSKI (Stuttgart). Eigentlich handle es sich um „Zuschreibungsprozesse“, wie Middell in der Diskussion einwandte – Schwinges sprach vom „Unterstellen“ nötiger und erwünschter Eigenschaften.

Paletschek beschrieb einen solchen Zuschreibungsprozess aus geschlechterspezifischer Perspektive: Ihre statistischen Daten zeigten, dass weiterhin vorwiegend Männer berufen worden seien, obwohl es seit 1950 genügend habilitierte Frauen für eine ausgeglichene Berufung von Frauen und Männern gegeben hätte. Sie erklärte diese Tatsache mit der langen vorherrschenden Prägekraft männlicher Genialitätsvorstellungen.

Auf die Schwierigkeiten, wenn der Beste ein Hausbewerber sei, wies von Coelln hin, als er die Weisung der Westdeutschen Rektorenkonferenz von 1972 beschrieb, nach der nur jemand berufen werden könne, der sich an mehr als einer Fakultät bewährt habe; das sei zwar nicht – wie vielfach geäußert – tatsächlich ein Hausberufungsverbot, doch käme diese Weisung dem faktisch gleich.

Letztlich gehe es bei einer Berufung vor allem darum, in ein akademisches Kollegium zu passen. So wusste Kändler zu berichten, dass es vor allem helfe, wenn man sich nicht all zu sehr von den künftigen Kollegen unterscheide, wobei das Tragen von Bart und Anzug durchaus mit eingerechnet werden müsse. Weber unterschied zwischen einer sozialen und einer funktionalen Passfähigkeit, wobei je nach Epoche und Zeitgeist mehr die eine oder andere in der Begründung einer Berufungsentscheidung herangezogen werde. Dass momentan die funktionale Passfähigkeit, die sich an den objektivierbaren, harten Kriterien orientiert, hoch im Kurs sei, könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztendlich die habituelle Ähnlichkeit – so Rebenich – und die soziale Passfähigkeit – so Paletschek – entscheidend seien.

Die Gesamtheit der Referate führte vor, dass sich die gesellschaftlichen Erwartungen an Hochschulen und damit auch an ihren Personalbedarf verändern. Ob eine Kandidatin/ein Kandidat die Erwartungen schließlich erfülle, werde sich sicher immer erst nach Rufannahme zeigen, so Prüll. Jedenfalls müssen die Berufenden daran glauben, dass der Berufene zu ihnen passt. Bewerbern mit einem zu akzentuierten Profil könnte das durchaus zum Verhängnis werden. Besser ergeht es denen, die die nötigen Anlagen aufweisen und – noch formbar – das eine oder andere „docendo“ (Rebenich) lernen.

Konferenzübersicht:

Franz Häuser (Leipzig): Begrüßung
Rainer C. Schwinges (Bern): Einführung in die Tagung

Sektion I: Wie gewinnt man Professorinnen und Professoren? Der Bedarf der Institutionen

Wolfgang Wagner (Rostock): Wer hat im Mittelalter „gerufen“? Landesherren, Städte, Universitäten und ihre Interessen an Personen

Daniela Siebe (Jena): „Berufungen“ in der frühen Neuzeit: Kirchen und Landesherren

Willem Frijhoff (Amsterdam): Qualitätswahl, Kandidatenmangel oder Nachbarfreundschaft? Die internationale Berufungspraxis der niederländischen Hochschulen zwischen 1575 und 1814

Bernhard vom Brocke (Marburg): Althoff, die Reform der Professorenbesoldung in Preußen und seine Hochschulreferentenkonferenz der deutschen Bundesstaaten und Österreichs

Christian von Coelln (Köln): Die Entwicklung von Berufungsrecht und Berufungsverfahren

Hubert Detmer (Bonn): Berufungs- und Bleibeverhandlungspraxis 1990–2010

Sebastian Brändli (Zürich): Profilierung und Rekrutierung. Die Deutschschweizer Universitäten des 19. Jahrhunderts im Vergleich

Alfred Gutschelhofer (Graz): Profilbildung von österreichischen Universitäten durch Berufung

Sektion II/Teil 1: Die Berufenen: persönliche und sozial-kulturelle Qualifikationen

Wolfgang E. J. Weber (Augsburg): Ausbildung im Wandel: Akademische Qualifikationen im historischen Überblick

Matthias Asche (Tübingen): Professorenprofile deutscher Universitäten in der Frühen Neuzeit – die Rekrutierung und die soziale und regionale Herkunft von Gelehrten im konfessionellen Vergleich (Fallbeispiele)

Harald Lönnecker (Koblenz): „... die Zugehörigkeit ist von größter Bedeutung für die Hochschul-Laufbahn“ – Mitgliedschaft in studentischen Verbindungen und Vereinen als Qualifikationsmerkmal für die Berufung von Professoren

Wolfram C. Kändler (Giessen): Konservativ, protestantisch, gediegen? Zur Berufungspraxis an der TH Charlottenburg im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert

Sylvia Paletschek (Freiburg): Berufung und Geschlecht

Sektion II/2. Teil: Wissenschaftliche Schulbildung und Berufung

Matthias Middell (Leipzig): Versuchte Kontinuität: Das Leipziger Institut für Kultur- und Universitätsgeschichte

Cay-Rüdiger Prüll (Freiburg): Die Berufung von Medizinern an Universitäten in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert – Zielsetzung, Durchführung und Folgen

Beate Ceranski (Stuttgart): Von der Familienuniversität zur geistigen Vaterschaft? Zum Verhältnis von Schulbildung und Berufung in Mathematik, Physik und Chemie

Stefan Rebenich (Bern): ‚Geben Sie ihm eine gute Ermahnung mit auf den Weg und den Ordinarius.’ Berufungspolitik und Schulbildung in den Altertumswissenschaften

Sektion III: „Berufungskultur“, Habitus, öffentliche und private Reaktionen

Ulf Morgenstern (Leipzig): Berufungsmustern auf der Spur. Der Leipziger Professorenkatalog als sozialstatistisches Analyseinstrument

Elmar Schübel und Johannes Uray (Graz): Auf der Suche nach geeigneten Kräften: Aktivitäten, Strategien, Kriterien (nach 1848)

Kuchta Beatrix (Leipzig): Berufungswege und Berufungskonkurrenz: Die sächsische Landesuniversität in der deutschen Hochschullandschaft der Weimarer Republik

Rüdiger vom Bruch (Berlin): Berufungskonflikte und gescheiterte Berufungen

Schluss

Martin Kintzinger (Münster): Kommentar