Was den Adel adlig macht - Adliger Eigensinn in Recht, Politik und Ästhetik Europas (16.-20. Jahrhundert)

Was den Adel adlig macht - Adliger Eigensinn in Recht, Politik und Ästhetik Europas (16.-20. Jahrhundert)

Organisatoren
School of History des Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS), Freiburg
Ort
Freiburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.06.2009 - 06.06.2009
Url der Konferenzwebsite
Von
Christian Kühner, DFG-Graduiertenkolleg 1288 „Freunde, Gönner, Getreue“, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Michael Strauß, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Gibt es, wenn man den Adel in ganz Europa vom Ende des Mittelalters bis heute in den Blick nimmt, eine Gemeinsamkeit jenseits des Namens „Adel“? Dieser Fragestellung ging eine Tagung nach, die das Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) vom 4.6.-7.6.2009 veranstaltete.

In ihrer gemeinsamen Einleitung erörterten die beiden Veranstalter JÖRN LEONHARD (Freiburg) und CHRISTIAN WIELAND (Freiburg) die räumliche und zeitliche Vielgestaltigkeit des Adels und stellten erste Vermutungen an, wo Gemeinsamkeiten liegen könnten. Könne man von adligem „Eigensinn“ sprechen und wenn ja, was mache diesen aus? Sie stellten diese Frage bewusst für Vormoderne und Moderne gemeinsam. Als Beispiele dienten ihnen das postrevolutionäre Frankreich, in dem mehr Elemente adliger Kultur aus dem Ancien Régime fortdauerten, als es die große Erzählung von der Revolution als Wasserscheide nahe legt; England, wo das weitgehende Fehlen juristischer Privilegien des Adels seit der Frühen Neuzeit zu einer Offenheit für Aufsteiger führte, und Deutschland, wo die Standesherren auf ihre politische Mediatisierung mit einer umso schärferen sozialen Abschließung antworteten.

Die erste Sektion behandelte „Adel und Recht“. CHRISTIAN WIELAND betrachtete adlige Justiznutzung im Reich des 16. Jahrhunderts. Er beschrieb am Beispiel der „Grumbachschen Händel“, wie ein Niederadliger mit der Fehde auf das traditionelle Instrument der Selbstjustiz zurückgriff, aber nach seiner Gefangennahme als Landfriedensbrecher zum Tode verurteilt wurde. Grumbach wurde traditionell als Paradebeispiel dafür interpretiert, dass sich der Adel der Durchsetzung eines auf Jurisprudenz gegründeten Rechtssystems widersetzte und gewaltsam zur Aufgabe der Selbstjustiz gezwungen wurde. Bei genauerem Hinsehen zeige sich aber, so Wieland, dass adlige Familien die Reichsgerichte intensiv nutzten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wieland verdeutlichte, dass der Niederadel das Instrumentarium der Jurisprudenz zwar vordergründig ablehnte, aber geschickt damit umzugehen wusste. Die überdurchschnittliche Justiznutzung des Adels im Vergleich mit anderen Schichten sei ein Indiz dafür, dass der Adel die zunehmende Juridifizierung sogar selbst vorangetrieben habe.

MARCO BELLABARBA (Trient) stellte die Frage nach den Ursachen des Verschwindens des Duells im frühneuzeitlichen Italien. Bellabarba erklärte dies aus der Gegnerschaft der Kurie gegen das Duell. Durch die Androhung harter Kirchenstrafen sei es im Laufe des 16. Jahrhunderts gelungen, das Idealbild des Adligen derart umzudefinieren, dass der Kampf gegen die Ungläubigen und Häretiker zur zentralen Aufgabe erklärt wurde. Gewalt sollte nur noch nach außen gegen die Feinde der Kirche ausgeübt werden. Dies habe dazu geführt, dass viele italienische Adlige an den außerhalb Italiens stattfindenden Glaubenskriegen teilgenommen hätten.

ANDRÉ JOHANNES KRISCHER (Münster) untersuchte das englische peer trial. Den Mitgliedern des Oberhauses konnte nur vor dem Oberhaus selbst ein Strafprozess gemacht werden. Ab 1700 habe sich bei den peer trials eine zeremonielle Praxis herausgebildet, die den adligen Status des Angeklagten unterstrich; dies sei umso wichtiger gewesen, als Mord-und Hochverratsprozesse gegen Hochadlige ein zahlreiches Publikum anzogen. Den peers stand eine ehrenvolle Behandlung durch das Gericht zu, die ihre Reputation wahrte. Im Gegenzug wurde von ihnen allerdings auch erwartet, dass sie ihre Rolle auf eine bestimmte Weise spielten. Krischer zog die Schlussfolgerung, dass durch die ehrenvolle Behandlung die Hochadligen in England überhaupt erst dazu gebracht werden konnten, sich dem Strafprozesssystem zu unterwerfen.

MARKKU PELTONEN (Helsinki) nahm das ambivalente Verhältnis zwischen Gesetz und Duell im frühneuzeitlichen England in den Blick. Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert habe sich die Haltung der englischen Juristen zum Duell geändert. Hatten sie anfangs den bewaffneten gerichtlichen Zweikampf befürwortet, das Duell aber abgelehnt, so ließen sie im 18. Jahrhundert diese Unterscheidung fallen. Jakob I. versuchte durchzusetzen, dass Ehrenstreitigkeiten vor einem königlichen Gericht verhandelt werden sollten. Dies aber implizierte, dass die Krone Ehrenstreitigkeiten als gerechtfertigt ansah. Indem sie die Notwendigkeit der Satisfaktion anerkannte, konnte die Krone zwar versuchen, einen Teil dieser Konflikte vor Gericht zu ziehen, gleichzeitig gab Jakob aber zu, dass es sich beim Duell um eine unausrottbare Sitte handelte.

MONIKA WIENFORT (Berlin) wandte sich gegen eine simplifizierende Großerzählung vom Niedergang des deutschen Adels in der Moderne. Sie argumentierte, dass der Adel sich im 19. und 20. Jahrhundert durch das Recht neu konstituiert habe. So sei hinsichtlich der Abschaffung der patrimonialen Gerichtsbarkeit anstatt von einem Sieg des liberalen Bürgertums von einem Erfolg des bürokratisch-administrativen Staats zu sprechen: Zum Zeitpunkt ihrer Abschaffung war die Patrimonialgerichtsbarkeit für die meisten Gerichtsherren so teuer geworden, dass sie sich ihrer Abschaffung nicht widersetzten. Auch Fideikommisse seien nicht zwingend ökonomisch irrational gewesen. Zum einen sei in Fideikommissen nicht zwangsläufig Geld für alle Zeiten „im Boden versenkt“ worden, zum anderen seien sie als große Forstbetriebe oft durchaus rentabel gewesen. Nach 1918 habe der Adel das Vereinsrecht nutzen können, um sich als Stand neu zu formieren.

Die zweite Sektion behandelte „Adliges Politisieren“. Wie HILLAY ZMORA (Beerscheba) zeigte, fielen in Franken das Ende der Fehde und die Entstehung der ritterschaftlichen Korporation zusammen. Noch im Spätmittelalter hatten das Streben nach Nähe zu den Fürsten und die Sorge um die eigene Reputation die adlige Identität bestimmt. Beide Aspekte hätten die Fehde begünstigt. Der einzelne Adlige konnte sich gegenüber dem Fürsten als tapferer Krieger darstellen und machte gleichzeitig seinen Standesgenossen klar, dass er nicht vor dem Gebrauch von Gewalt zurückschreckte. Im späteren 15. Jahrhundert kam es zu einer kollektiven Distanzierung von den Fürsten; dann gingen die Adligen noch einen Schritt weiter, indem sie sich in der fränkischen Ritterschaft ohne die Fürsten organisierten. Einmal kollektiv organisiert, mussten die Adligen fürchten, dass der Landfriedensbruch eines Mitglieds auf alle anderen zurückfallen würde. Die Ritterschaft verhängte deshalb scharfe Sanktionen gegen Mitglieder, die Fehden führten, worauf die Fehde schnell verschwand.

ROBERT FROST (Aberdeen) stellte Polen-Litauen als das radikalste politische Konsenssystem des frühneuzeitlichen Europa vor. Die Entscheidungsfindung des Sejm beruhte nicht auf Mehrheitsabstimmungen, sondern man verhandelte, bis ein Konsens erreicht war. In der Anfangszeit der Adelsrepublik war dieses System effizient, ab Mitte des 17. Jahrhunderts verschärften sich jedoch die Probleme. Aus dem Bemühen, die Zustimmung aller Beteiligten zu erreichen, entwickelte sich das Prinzip des liberum veto, das seit 1652 immer wieder angewandt wurde, um eine Entscheidung des Reichstags zu verhindern. Polen hatte daher den Angriffen seiner expansionistischen Nachbarn wenig entgegenzusetzen. Die Verfassungsreform von 1790 kam zu spät, um den Untergang aufzuhalten.

JONATHAN DEWALD (Buffalo) zeigte anhand des französischen Herzogs Henri de Rohan (1579-1638), dass Adlige in der Frühen Neuzeit sich nicht zwangsläufig jeder Veränderung entgegenstellen mussten. Anstatt eine traditionelle Rolle als regionaler Magnat anzustreben, habe Rohan vielmehr eine individuelle Karriere verfolgt. Er eiferte klassischen Vorbildern wie Cäsar nach und bewunderte Machiavelli, dessen Regeln er anwandte und von dem er die Überzeugung übernahm, dass christliche Prinzipien politischen Entscheidungen nicht zu Grunde gelegt werden könnten. Ein Adliger musste sich nach seinen Vorstellungen vor allem im Krieg bewähren. Nach Rohan sei in Schlachten der Heldentod der Niederlage vorzuziehen.

PETER MANDLER (Cambridge) behandelte das Paradox, dass der britische Hochadel seinen Reichtum und seine Macht gerade dadurch bewahrte, dass er die ständische Abschottung aufgab. Schon um die Zeit der Französischen Revolution verfügte der britische Hochadel über vergleichsweise wenige rechtliche Privilegien und vermischte sich mit den reichsten nichtadligen Großgrundbesitzern. Obwohl es dennoch schwer war, in diese Schicht aufgenommen zu werden, gab ihr dies den Anschein großer Offenheit gegenüber Aufsteigern. Auch nach der Wahlrechtsreform von 1832 stellten die Großgrundbesitzer weiterhin die Mehrheit der Abgeordneten. Nach ihrem politischen und wirtschaftlichen Niedergang Ende des 19. Jahrhunderts konnten sich die Großgrundbesitzer als Hüter der nun als Kulturerbe geltenden Landgüter neu profilieren.

TATJANA TÖNSMEYER (Berlin) verglich die Beteiligung des Adels an der Lokalverwaltung in Böhmen und England in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie arbeitete heraus, dass die böhmischen Adligen einerseits gegen die Reform der Gemeindeverwaltungen von 1848 polemisierten, andererseits aber führende Ämter in deren Gremien einnahmen. Die Adligen versuchten einerseits, die Lokalverwaltung zur Reproduktion traditioneller Herrschaftsstrukturen zu nutzen, strebten andererseits aber nach der Ausgliederung ihrer Besitzungen aus der Gemeindeverwaltung. Ebenso wie in England betonten adlige Lokalpolitiker stets die Übereinstimmung ihrer eigenen Interessen mit denen ihrer Wähler. Allerdings löste die Gemeindereform in England keinen Konflikt aus, weil dort Konsens über die Vorzüge dezentraler Entscheidungsstrukturen bestand.

YME KUIPER (Groningen) wandte sich gegen das Bild der Niederlande als rein bürgerlicher Nation. Der nach 1814 etablierte Jungadel vermischte sich mit dem Altadel; zusammen mit dem Patriziat bildete der Adel eine Notabelnelite, deren Angehörige bis zum Ersten Weltkrieg einen Großteil der politischen Schlüsselpositionen besetzten. Mit dem Aufkommen der modernen Parteipolitik löste sich ab 1900 diese Notabelnschicht auf. Während sich die Adligen zunehmend aus der Politik zurückzogen, versuchten sie beispielsweise mit der Gründung des Niederländischen Adelsvereins ihre ständische Exklusivität neu zu erfinden.

Der Abendvortrag von EDOARDO COSTADURA (Rennes) widmete sich drei großen literarischen Erzählungen vom Ende des Adels, Cervantes‘ Don Quijote, Chateaubriands Mémoires d’outre-tombe und Lampedusas Gattopardo. Don Quijote möchte das Ende der ritterlichen Lebensweise nicht wahrhaben und scheitert an einer veränderten Welt. Chateaubriand hält zwar das Ende des Adels für unvermeidbar, weist ihm aber die Aufgabe zu, das Bewahrenswerte des Ancien Régime an die bürgerliche Gesellschaft weiterzugeben. Lampedusa glaubt dagegen nicht, dass aus dem Ende des Adels etwas Konstruktives entstehen könne. Alle Versuche des Adels, den Untergang abzuwenden, sind für Lampedusa letztlich zum Scheitern verurteilt.

Die dritte Sektion behandelte „Adlige Ästhetik“. Die Musik stand bei KLAUS PIETSCHMANN (Bern/Florenz) im Mittelpunkt. Adlige konnten sich als aktive Musiker oder Mäzene betätigen. Jeder Anschein von Professionalität sollte vermieden, die Musik vielmehr als kultivierte Muße gepflegt werden. Heinrich VIII. musizierte öffentlich und komponierte. Mit Rücksicht auf sein geistliches Amt beschränkte sich Papst Leo X. hingegen darauf, nur im engsten Kreis zu musizieren. Herkules I. von Ferrara betätigte sich als Mäzen geistlicher Musik zur Verherrlichung und Sakralisierung seiner eigenen Person.

CLAUDIUS SITTIG (Osnabrück) stellte fest, dass die frühneuzeitliche deutsche Literatur traditionell als rein bürgerliches Phänomen gesehen wurde. Er ging der Frage nach, ob es im frühneuzeitlichen Deutschland einen adligen Umgang mit Literatur gegeben habe. Die Kategorien der Literaturwissenschaft seien an gelehrten bürgerlichen Autoren ausgerichtet, so dass die Texte der Adligen von ihr übersehen werden mussten. Adlige Dichter hätten aber keine Gelehrsamkeit zeigen wollen. Die Fruchtbringende Gesellschaft diente ihren adligen Mitgliedern mehr zur politischen Netzwerkbildung als zur literarischen Betätigung. Adlige Dichter achteten auf Distanz zu bürgerlichen Autoren, indem sie ihre Texte auf Gefälligkeit und Brauchbarkeit ausrichteten.

ANDREAS PEČAR (Rostock) widmete sich der Nutzung von Architektur durch Adelsfamilien zur Demonstration ihrer Autonomie, Größe und Dauerhaftigkeit. Das Palais der Liechtenstein vor den Toren Wiens wirke eher wie eine eigenständige Residenz denn wie ein Wohnsitz eines Höflings. Die Fürsten von Anhalt-Dessau kompensierten die faktische Abhängigkeit von Preußen durch den Ausbau ihrer Residenz in Wörlitz. Die Barberini in Rom versuchten durch Prachtentfaltung in ihrem Palast, das Ansehen der Familie über das Pontifikat Urbans VIII. hinaus zu sichern. Der Earl of Strafford setzte im 18. Jahrhundert das Alter seiner Familie durch den Neubau einer Burg im mittelalterlichen Stil in Szene.

Die Selbstinszenierung von Gaspard de Gueidan, einem Aufsteiger aus dem provenzalischen Handelsbürgertum, behandelte HUBERTUS KOHLE (München). Der geadelte Gueidan gab sich nicht damit zufrieden, Präsident des Parlaments von Aix zu werden, sondern strebte nach der Integration in den Schwertadel. Er fälschte seine Genealogie, um seine Abstammung auf eine Kreuzritterfamilie zurückzuführen, und ließ seine Besitzungen vom König in ein Lehen umwandeln. Er schaffte es sogar, Hyacinthe Rigaud für ein Portrait zu engagieren, auf dem Gueidan in einem arkadischen Schäferkostüm dargestellt ist. Damit habe er eine typisch schwertadlige Bildsprache benutzt.

Im Schlusskommentar warf RONALD G. ASCH (Freiburg) abermals die Frage nach dem adligen „Eigensinn“ auf. Der Adel habe sich rechtlichen, moralischen und religiösen Normen durchaus unterworfen und sie für die eigenen Zwecke genutzt, aber auch über diesen Normen zu stehen beansprucht. So blieb sein Verhältnis zu Fürsten und Staat ambivalent. Die Geschichte des Adels sei nicht ausschließlich die Geschichte seines Niedergangs. Adlige Netzwerke bestanden und bestehen weiterhin fort. Ihre Geselligkeit war geprägt von geistreicher Konversation anstatt pedantischer Gelehrsamkeit. Es ging darum, Sprezzatura zu demonstrieren. Der Adlige hatte in Kunst und Wissenschaft Dilettant zu sein. Vom Adel in Auftrag gegebene Kunst habe manchmal nicht seine tatsächliche politische Macht dargestellt, sondern deren Fehlen kompensiert. Die Kunst sei aber gerade das Medium gewesen, in dem der Adel als Idee sein politisches Ende überlebte.

Die Konferenz zeigte deutlich das Potential einer gesamteuropäisch angelegten, Vormoderne und Moderne übergreifenden Adelsforschung. Statt dem traditionellen Klischee einer am eigenen Starrsinn zugrunde gehenden Schicht traten Adelsgruppen zutage, die sich an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten flexibel anpassten und sich dabei immer wieder neu erfanden.

Konferenzübersicht:

Sektion I: Adel und Recht
Christof Dipper, Freiburg (Moderation)
Daniel Schönpflug, Berlin (Kommentar)

Christian Wieland, Freiburg: Adlige Justiznutzung im Reich des 16. Jahrhunderts

Marco Bellabarba, Trient: Adlige „Selbstjustiz“ im Italien des 16. und 17. Jahrhunderts

André Johannes Krischer, Münster: Zur Justiznutzung des englischen Adels in der Frühen Neuzeit

Markku Peltonen, Helsinki: Transformations of noble identity and concepts of honour: the duel and the judiciary in early modern England

Monika Wienfort, Berlin: Adel und Recht im „modernen“ Deutschland

Sektion II: Adliges Politisieren
Jörn Leonhard, Freiburg (Moderation)
Ewald Frie, Tübingen (Kommentar)

HillayZmora, Beerscheba: Feuds for and against princes: politics, violence, and aristocratic identity in early modern Germany

Robert Frost, Aberdeen: “Per insufficientes facultates nuntiorum terrestrorum”? Corporate decision-making in the Polish-Lithuanian Union, 1490–1795

Jonathan Dewald, Buffalo: Politics, culture, and the French aristocracy: the example of Henri de Rohan

Peter Mandler, Cambridge: Caste or class? The social and political identity of the British aristocracy since 1800

Tatjana Tönsmeyer, Berlin:
Gemeindevertretungen und Grafschaftsräte: Adeliges Politisieren vor Ort (Böhmen und England, 1848-1918)

Yme Kuiper, Groningen: Eine rein bürgerliche Nation? Adel und Politik in den Niederlanden im 19. und 20. Jahrhundert

Öffentlicher Abendvortrag im FRIAS Hörsaal:
Edoardo Costadura, Rennes: Erzählungen vom Ende, zwischen Chateaubriand und Lampedusa: Literarische Selbstdarstellungen des Adels im modernen Europa

Sektion III: Adlige Ästhetik
Christian Wieland, Freiburg (Moderation)
Axel Christoph Gampp, Basel (Kommentar)

Klaus Pietschmann, Bern/Florenz: Adlige als Komponisten und Mäzene im Italien des 16. Jahrhunderts

Claudius Sittig, Osnabrück: Adlige als Dichter und Mäzene im Reich des 16. und 17. Jahrhunderts

Andreas Pečar, Rostock: Hauptstadtarchitektur als politische Äußerung des höfischen Adels im Europa des 18. Jahrhunderts

Hubertus Kohle, München: Aristokratische Ästhetik und bürgerliche Selbststilisierung: Hyacinthe Rigauds Bildnis des Gaspard de Gueidan

Schlusskommentar: Ronald G. Asch, FRIAS