Die Pfarrei im späten Mittelalter

Die Pfarrei im späten Mittelalter

Organisatoren
Enno Bünz, Universität Leipzig; Gerhard Fouquet, Universität Kiel
Ort
Reichenau
Land
Deutschland
Vom - Bis
31.03.2009 - 03.04.2009
Url der Konferenzwebsite
Von
Clemens Joos, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

Die Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte galt der Pfarrei im späten Mittelalter. Organisation und Leitung lagen bei ENNO BÜNZ (Leipzig) und GERHARD FOUQUET (Kiel).1

Im einleitenden Forschungsüberblick kennzeichnete ENNO BÜNZ die Pfarrei als dritte bleibende Einrichtung neben Stadt und Universität, die das Mittelalter hervorgebracht habe. Sie sei die meist verbreitete und flächendeckendste mittelalterliche Institution gewesen, ein „totales soziales Phänomen“ (Marcel Mauss), und bis heute identitätsstiftend geblieben. Die Tagung knüpfe an die gegenwärtige Wiederentdeckung der Pfarrei als Forschungsthema in England, Frankreich und Tschechien an, beschränke sich aber zeitlich und räumlich auf das Spätmittelalter und den deutschen Sprachbereich. Sie wolle sich der Pfarrei als „Schnittstelle zwischen Kirche und Welt“ (Albert Werminghoff) annähern und ihre kirchlichen wie weltlichen Zusammenhänge und Funktionen ausleuchten.

Im ersten Vortrag zeichnete WOLFGANG PETKE (Göttingen) den Wandel des institutionellen Rahmens der Pfarrei vom Früh- zum Hochmittelalter nach. Als wesentliche Momente stellte Petke heraus: (1) Die Unterwerfung von Klerus und Pfarreien unter die Autorität des Bischofs durch Aufsicht, Pfarrzwang und Sendgerichtsbarkeit. (2) Die Begrenzung der Verfügungsgewalt der Laien durch die Umwandlung von Eigenkirchenrechten in Patronatsrechte. (3) Die Schaffung des kirchlichen Benefiziums zur Unterhaltung des Seelsorgepriesters, ausgehend von Nordfrankreich. (4) Die lineare Termination der Pfarrei durch Zehntpflicht und Sendpflicht seit dem 9. Jahrhundert. (5) Die Bedeutungszunahme der Gemeinde seit dem 12. Jahrhundert.

Nach der kirchenrechtlichen Umflechtung der Pfarrei fragend, stellte HARALD MÜLLER (Aachen) zunächst fest, dass die Pfarrei keine systematisierende Rubrik der päpstlichen Dekretalen darstelle und kirchenrechtlich weitaus weniger Konsistenz besitze, als einschlägige Handbuchartikel vermuten ließen. Vielmehr habe sie seit dem Hochmittelalter entlang virulenter Konfliktlinien schrittweise Kontur gewonnen. Nach einem ersten „rechtlichen wie sprachlichen Findungsprozess“ im 12. Jahrhundert habe die eigentlich rechtliche Formierungsphase zwischen dem dritten und vierten Laterankonzil stattgefunden. Das dritte Lateranum habe Maßstäbe für das Pfarreramt, Pfarrrechte und die Ausnahme autarker Gruppen (Bettelorden, Siechen) formuliert; das vierte Lateranum habe die Pfarrei einerseits durch cura animarum und Pfarrzwang als „heilsorientierten Personenverband“ konstituiert, anderseits durch die Bindung an die Pfarrkirche geographisch fixiert. Der Beitrag der nachlateranensischen Zeit bleibe dagegen blass und auf die Regelung von Einzelfällen beschränkt. Deren Systematisierung habe die Kommentarliteratur, darunter die ‚Summa aurea’ des Hostiensis (1252), geleistet.

Der politischen Einbettung der spätmittelalterlichen Pfarrei zwischen Landesherr und Bischof und den jeweiligen Handlungsspielräumen ging CHRISTOPH VOLKMAR (Wernigerode) nach. Während die dem Bischof de jure zustehenden Einwirkungsrechte (Investitur, Aufsicht, Visitation, geistliche Gerichtsbarkeit) in der Realität vielfach eingeschränkt gewesen seien, hätten umgekehrt Laien vielfältige, kirchenrechtlich nicht vorgesehene Einwirkungsmöglichkeiten besessen, die sich aus der mittelalterlichen Herrschaftspraxis ergeben hätten. Weniger das Patronat, das kein flächendeckendes landesherrliches Recht gewesen sei, als vielmehr der grundsätzliche Anspruch, Oberlehnsherr aller geistlichen Pfründen zu sein, habe die Landesherren dazu veranlasst, neben dem Bischof Aufsichtsrechte über den Klerus auszuüben. In Sachsen habe der Landesherr eine quasi-episkopale Stellung eingenommen. Es habe zu Koalitionen zwischen Pfarrer und Landesherr gegen den Bischof, aber auch zwischen Bischof und Landesherr gegenüber dem Klerus kommen können. Als weiterer Faktor sei die aktive Gemeinde hinzugekommen. Entsprechendes gelte für die Stadtherrschaft, die allerdings in der Regel keine Verfügungsgewalt über die Pfarrer besessen habe. Die starke Rolle der weltlichen Herrschaftsträger habe sie schließlich in die Lage versetzt, über den Erfolg der Reformation zu entscheiden.

Eine spezifische Gattung pragmatischer Schriftlichkeit stellte FRANZ FUCHS (Würzburg) mit den spätmittelalterlichen Pfarrbüchern (libri parrochiales, Gotteshausbücher) vor, die von Pfarrern und Pfarrverwesern, zumeist im bayerisch-fränkischen Raum in rechtssichernder Absicht geführt worden seien. Ihren Kern bildeten Einkünfteverzeichnisse, zu denen häufig Inventare und Angaben über mobilen Besitz, Anniversarien und Eintragungen zu liturgischen Formen und Bräuchen im Kirchenjahr hinzukämen. Im Gegensatz zu Kirchen- und anderen Personenstandsbüchern dienten sie nicht der Erfassung der Einwohner, sondern stellten eine Art Handbuch für den Pfarrer dar, was sie zu aussagekräftigen Quellen zur Alltagsgeschichte der Pfarrei mache. Dies verdeutlichte Fuchs näher an einem Pfarrbuch aus Gebenbach (Kreis Amberg-Sulzbach), das auf den dortigen Pfarrer Paul Gössel († 1451) zurückgeht. Entlang seiner Eintragungen und Reflexionen über Einkünfte, Rechte und Pflichten, über seine landwirtschaftliche Subsistenz, die Sachkultur des Pfarrhauses und Liturgie in der Kirche entwarf Fuchs ein detailliertes Bild von der Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Pfarrers auf dem Land.

Die Formation der Gemeindekirche untersuchte GABRIELA SIGNORI (Konstanz) am Beispiel des Taufsakraments. Unter Rückgriff auf Thomas von Aquins Brieftraktat ‚De articulis fidei et ecclesiae sacramentis’ habe das Konzil von Florenz (1439) eine allgemeinverbindliche Definition der Sakramente durch Materie, Form und Minister formuliert. Sie sei durch die Partikularsynoden weitergetragen worden und habe seit etwa 1500 Eingang in die liturgischen Handbücher gefunden. Eine frühe bildliche Umsetzung der Sakramentenlehre und neuen Hochschätzung des Taufsakraments stelle Rogier van der Weydens ‚Altar der Sieben Sakramente’ (1440/44) dar. Im zweiten Teil musterte die Referentin eine Auswahl von Taufsteinen im deutschsprachigen Bereich. Ihre Bedeutung als Rechtssymbol zeige der irritierende Befund, dass zahlreiche Taufbecken nicht in Pfarrkirchen, sondern in Filial-, Kloster- und Stiftskirchen aufgestellt seien, wie auch die Beobachtung, dass sie häufig über Jahrhunderte hinweg unangetastet geblieben seien. Impulse zur Neuerrichtung von Taufbecken seien von Bischöfen und Domkapiteln ausgegangen, von Segregationsbestrebungen und schließlich von der Erneuerung oder neuen Erstausstattungen von Kirchen im 15. Jahrhundert. Bau und Ausstattung der Kirchen in diesem „Jahrhundert der Kirchspiele“ sprächen von einer „gewaltigen Aufwertung des Taufsakraments, auch in den Köpfen der Laien“.

Die Pfarrkirche als Bauaufgabe von Städten stellte MARC C. SCHURR (Bern) an den großen oberdeutschen Münstern vor. Ihr Bau sei gleichermaßen als Ausdruck religiösen Empfindens wie als politisches Symbol zu verstehen. Ausschlaggebend für den Kirchbau sei, so die These Schurrs, der Wunsch der Gemeinde gewesen, das Patronat über ihre Stadtkirche zu erhalten, mit dem sich der Zugriff auf das Vermögen der Toten Hand verbunden habe. Das Spektrum der Möglichkeiten reiche von Konkurrenz zum Patronatsherren bis hin zur vollständigen Erwerbung des Patronats, die allerdings in vollem Umfang nur wenigen Städten geglückt sei: Am Freiburger Münster hätten die Bürger während des schwelenden Konflikts mit der Stadtherrschaft ihren Reichtum und ihr Engagement demonstriert. In Freiburg im Üechtland falle die Grundsteinlegung für das spätgotische Nikolausmünster noch mitten in den Streit zwischen Bürgerschaft und Herrschaft. Mit der Erwerbung des Patronats 1309 habe der Druck auf die Bürgerschaft aber nachgelassen, weshalb der Turm hier unvollendet geblieben, während jener von Freiburg im Breisgau „in Rekordzeit“ vollendet worden sei. Dem Bau der Esslinger Stadtkirche Sankt Dionysius sei ein Interessenausgleich des städtischen Rats mit dem konkurrierenden Katharinenspital, den Bettelordenkirchen sowie dem Patronatsherren (Speyrer Domkapitel) vorausgegangen. In Ulm habe der Rat das Kloster Reichenau aus dem Patronatsverhältnis herausgedrängt, um dann mit dem Neubau des Ulmer Münsters seinen kirchlichen und politischen Absichten Ausdruck zu verleihen.

Einzel- und Kollektivstiftungen in Lübecker Pfarrkirchen untersuchte HEINRICH DORMEIER (Kiel) auf Grundlage der dort in hoher Zahl überlieferten Testamente. An Einzelstiftungen wie der des Lübecker Kaufmanns und Flandernfahrers Albert Bisschop zeige sich ein „mehrgleisige Stiftungsverhalten“, das mehrere Kirchen und sogar Städte umfasse und sich durch sorgsame Planung und Kontrolle auszeichne. Die Masse der Lübecker Testamente stamme hingegen von wenig begüterten Leuten. Auffällig sei hier die Bevorzugung von Siechenspitälern, Klöstern und Bruderschaften gegenüber der Pfarrkirche. Typisch für Lübeck sei der hohe Anteil an Zugewanderten und Neubürgern, die aber testamentarisch eher ihre Heimatpfarrkirchen bedächten. Ein besonderes Phänomen stellten schließlich kollektive Stiftungen zugunsten der „Marientiden“ dar, ständiger Marianischer Lobgesänge (Marienhoren), die zuerst 1420 vom Lübecker Bischof am Dom eingerichtet wurden. Von dort seien sie für die Bürgerkirche Sankt Marien, wo 1497 als Trägergruppe eigens eine ratsnahe Bruderschaft gegründet wurde, und für weitere Kirchen innerhalb und außerhalb der Stadt adaptiert worden. Stiftungen zugunsten der Marientiden, die auch eine Rückverlagerung des Stifterwesens von den Bettelordens- in die Pfarrkirchen bedeuteten, seien ein Musterbeispiel für den Gestaltungswillen von Laien in Kirche und Liturgie im Spätmittelalter. Das Engagement der Laien, das Überwiegen korporativer Stiftungen und das Engagement von Zuwanderern seien als typische Elemente des Lübecker Stiftungswesens zu bezeichnen.

Nach Einfluss, Verantwortung und Identität der mittelalterlichen Kirchengemeinde fragte ARND REITEMEIER (Göttingen). Das Verhältnis zwischen Pfarrer und Gemeinde im Mittelalter sei bidirektional gewesen, die Gemeinde nicht nur „passiver kirchlicher Lastenverband“ (Max Weber), sondern eine Gemeinschaft, die ihre eigenen Vorstellungen artikuliert habe. Ein Druckmittel für die gemeindliche Mitwirkung sei die Verweigerung des Zehnten gewesen. Einfluss auf die Besetzung des Pfarreramtes und niederer Pfründen habe die Gemeinde nur ausnahmsweise erlangt. Da sie jedoch üblicherweise den Glöckner unterhalten habe und dieser häufig identisch mit dem Mesner gewesen sei, habe sie zumindest die unmittelbaren Gehilfen des Pfarrers bestimmen können. Beschwerdemöglichkeiten seien begrenzt gewesen, auch das Ausmaß der Mitwirkung am bischöflichen Sendgericht sei fraglich. Die Baulast für die Kirchen sei häufig, mitunter nach abgegrenzten Sektoren zwischen Herrschaft, Pfarrer und Gemeinde geteilt gewesen. Wegen der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen habe eine gemeindliche Selbstverwaltung der Kirchenfabrik im dörflichen Bereich die Ausnahme dargestellt. Dafür habe die Gemeinde im Zuge der frühneuzeitlichen Policey zunehmend obrigkeitliche Befugnisse übernommen. Ungeachtet geringer gemeindlicher Einwirkungsmöglichkeiten sei die Pfarrkirche als häufig größter überdachter Raum, als kommunikatives Zentrum und Ort der Memoria Gegenstand gemeindlicher Identität gewesen, wovon gerade auch geringwertige Stiftungen an die Pfarrkirche zeugten.

Die zuletzt genannten Aspekte führte WERNER FREITAG (Münster) am Beispiel westfälischer Kirchhöfe weiter aus. Anschließend an die These Dietrich Kurzes, dass der Ausbau des Pfarreisystems im Hoch- und Spätmittelalter von aktiven Gemeinden getragen worden sei (=sekundäre Gemeindebildung), stellte er dabei Fragen nach dem genossenschaftlichen Charakter der Kirchhöfe und ihrer Funktion für die ländliche Gemeindebildung in den Vordergrund. Die Befestigung der ländlichen Kirchhöfe Westfalens, die sich aus ihrer Lage außerhalb der Siedlungskerne ergeben habe, habe bis um 1500 eine langsame Aufsiedelung zur Folge gehabt, zunächst durch den Bau von Speichergebäuden (Spiecker), in die sich im Notfall die Subsistenzgrundlagen flüchten ließen, die aber auch, besonders von unterprivilegierten Schichten bewohnt wurden, bis hin zur Erstellung eigener Fachwerkhäuslein (Gademe) und gemeindlicher Einrichtungen (Beinhäuser, Ölberge, aber auch Brauerei, Ausschank und Gildehäuser). Aufgrund dieser von der kirchlichen und weltlichen Herrschaft geförderten Nutzungen seien die Kirchhöfe zu einem „Ort der Armut“, aber auch zu dörflichen Kommunikationszentren und Katalysatoren ländlicher Gemeindebildung geworden. Die Reformation habe zwar durch die Neubestimmung des Verhältnisses von Lebenden und Toten konfessionell unterschiedliche Entwicklungen eingeleitet, gemeinsames Anliegen sei jedoch in der Neuzeit die Zurückdrängung des Profanen von den Kirchhöfen gewesen. Auch wenn dies an den sozialen Zwängen der Dorfrealitäten gescheitert sei, habe der aus diesem Bestreben erwachsene Regelungsbedarf zu einer weiteren Intensivierung gemeindlicher Aktivitäten geführt, die man als tertiäre Gemeindebildung bezeichnen könne.

Am Ende der Tagung bündelte Enno Bünz die Vorträge sowie Gegenstände und Tendenzen der Diskussionen in einer Zusammenfassung. Er stellte heraus, dass sich hinter der „monolithischen kirchenrechtlichen Definition“ von Pfarrei ein ebenso breites Spektrum von Erscheinungsformen verberge wie hinter der Pfarrkirche, die kunsthistorisch keinen eigenen Bautypus darstelle. Begriffliche Verständigung sei notwendig, wie auch die Erschließung weiterer Quellen zum Niederkirchenwesen und die Bearbeitung zentraler Forschungsfragen. Dazu zählten sowohl quantifizierende Überblicksdarstellungen als auch qualitative rechts-, verfassungs-, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Untersuchungen zur Geschichte des Pfarrbenefiziums, zur Ausstattung von Pfarreien und Benefizien, zu Bauweise und Finanzierung von Kirchen, zu geistlichem Personal und Liturgie, zu Alltags- und Frömmigkeitsgeschichte. Die Pfarrei, so Bünz abschließend, sei nicht nur mit vielfältigen anderen mittelalterlichen Institutionen verflochten gewesen, sondern habe auch den entscheidenden Bezugspunkt und Rahmen des alltäglichen Lebens breiter Bevölkerungsschichten gebildet. Sie sei ein tragendes Strukturelement der mittelalterlichen Kirche und Gesellschaft gewesen – und damit ein Baustein Europas.

Die Veröffentlichung der Beiträge ist für die Reihe „Vorträge und Forschungen“ vorgesehen.

Konferenzübersicht:

ENNO BÜNZ (Leipzig): Einführung

WOLFGANG PETKE (Göttingen): Die Pfarrei im Wandel vom Früh- zum Hochmittelalter

HARALD MÜLLER (Aachen): Die Pfarrei im kirchlichen Normengefüge. – Corpus iuris canonici, Provinzial- und Diözesanstatuten

CHRISTOPH VOLKMAR (Wernigerode): Die Pfarrei im Blickfeld kirchlicher und weltlicher Obrigkeit. Aufsicht und Reform durch Bischöfe, Landesherren und Städte

FRANZ FUCHS (Würzburg): Spätmittelalterliche Pfarrbücher als Quellen für die dörfliche Alltagsgeschichte

GABRIELA SIGNORI (Konstanz): „Baptismus est ianua et fundamentum...“. Die Formation der Gemeindekirche in Liturgie und Kleinarchitektur

MARC CAREL SCHURR (Bern): Die Pfarrkirche als Bauaufgabe spatmittelalterlicher Städte

HEINRICH DORMEIER (Kiel): Laikales Stiftungswesen in spatmittelalterlichen Pfarrkirchen

ARND REITEMEIER (Göttingen): Die weltliche (Pfarr-)Gemeinde im späten Mittelalter

WERNER FREITAG (Münster): Dorfkirchhöfe in Westfalen im Spätmittelalter: Polyfunktionalität und Gemeindebildung

ENNO BÜNZ (Leipzig): Zusammenfassung

Anmerkung:
1 Eine ausführliche Fassung des Tagungsberichts ist veröffentlicht unter <http://www.konstanzer-arbeitskreis.de/information.htm> (08.06.2009).


Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts