Stiftungen in den großen Kulturen des alten Europa

Stiftungen in den großen Kulturen des alten Europa

Organisatoren
Bundesverband deutscher Stiftungen e.V. und Humboldt-Universität zu Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
13.06.2003 - 14.06.2003
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Von
Tillmann Lohse, Humboldt-Universität zu Berlin

Das vormoderne Stiftungswesen hat sich in den letzten Jahren als ein ausgesprochen fruchtbares Forschungsfeld erwiesen. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass zunehmend sozial- und kulturgeschichtliche Ansätze an die Stelle des lange Zeit dominierenden rechtshistorischen getreten sind. Interessierte sich die ältere Forschung in erster Linie für die Genese des Stiftungsrechts, dessen heutiger Angelpunkt - die Rechtspersönlichkeit der Stiftung - im wesentlichen eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts ist, so wandte sich die neuere Forschung der Geschichte einzelner Stiftungen zu: den Umständen ihrer Errichtung, ihres Bestehens und ihres Eingehens. In zahllosen Detailstudien konnten so neue Einsichten in soziale Beziehungen zwischen Lebenden (und Toten!) gewonnen werden; Beziehungen, die durch das Stiftungsverhalten von Individuen und Gruppen geknüpft, aufrecht erhalten, modifiziert oder aber auch abgebrochen wurden. Immer wieder entstand dabei der Eindruck, dass die Praktiken und Repräsentationen, auf die in den untersuchten Stiftungskonzeptionen, -prozessen und -vollzügen rekurriert wurde, einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Zusammenhalt vormoderner Gesellschaften zu leisten vermochten. Dies gilt nicht nur für die lateineuropäischen, sondern ebenso für die orthodoxen, die islamischen und die jüdischen Stiftungen. Vergleichende Analysen der unterschiedlichen Stiftungskulturen, die auf der Grundlage der monotheistischen Religionen entstanden sind, bleiben jedoch - trotz einzelner Vorarbeiten - ein Desiderat der Forschung. 1

Mit der interdisziplinären Tagung "Stiftungen in den großen Kulturen des alten Europa", die am 13. und 14. Juni 2003 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und der Humboldt-Universität zu Berlin ausgerichtet wurde, ist nun eine vielversprechende Basis gelegt worden, auf der zukünftige transkulturell-vergleichende Forschungen zum vormodernen Stiftungswesen aufbauen können. Trotz einiger chronologischer und geographischer Abstecher konzentrierte sich die Tagung nicht zuletzt aus pragmatischen Gründen - wie Michael Borgolte (Berlin) in seiner Einführung bemerkte - auf das mittelalterliche Europa. Dabei näherte man sich der Thematik von drei Seiten: ‚Memoria als Motiv', ‚Wohltätigkeit als Aufgabe' sowie ‚Staat und Gesellschaft als Wirkungsfeld' waren die einzelnen Sektionen überschrieben. 2

Während in den übrigen Vorträgen jeweils ein Fachvertreter über bestimmte Aspekte ‚seiner' Stiftungskultur referierte, war der erste Vortrag von Ralf Lusiardi (Magdeburg) dezidiert transkulturell-vergleichend angelegt. Der für Stiftungen charakteristische Wunsch nach unbegrenzter Dauerhaftigkeit werde, so Lusiardi, in religiöser Hinsicht erst vor dem Hintergrund eines eschatologischen Weltbildes plausibel, das allen drei monotheistischen Religionen in gewissem Maße gemeinsam sei. Dementsprechend ging seine ‚Problemskizze' der Frage nach, welche Bedeutung den jeweiligen Jenseitsvorstellungen für das Stiftungsverhalten zukam. Dabei regte Lusiardi an, drei Vergleichsebenen - die theologische, die katechetische und die praxeologische - zu unterscheiden.

Die beiden Vorträge zu den jüdischen Stiftungen des Mittelalters waren ebenfalls komparatistisch angelegt, wenn auch in erster Linie intrakulturell. Die jeweils diagnostizierten Differenzen zwischen der jüdischen Stiftungspraxis in der spanischen und der deutschen bzw. in der ägyptischen und der abendländischen Diaspora provozierten jedoch beide Referenten auch zu transkulturellen Vergleichen. Judah D. Galinsky (Jerusalem) erläuterte, dass die Juden in Deutschland ihre Stiftungen unmittelbar an den Gemeindefonds (hekdesh) getätigt hätten und im Gegenzug durch die Gemeinde kommemoriert worden seien. Demgegenüber hätten die Juden in Spanien zwar ebenfalls an den Gemeindefonds gestiftet, da eine liturgische Kommemoration durch die Gemeinde allerdings nicht üblich gewesen sei, überdies auch private Memorialstiftungen errichtet. Mark R. Cohen (Princeton/Berlin) suchte nach Antworten auf die Frage, warum in der jüdischen Gemeinde von Alt-Kairo die Erträge des heqdesh - im Gegensatz zu der im Abendland gebräuchlichen Praxis - nicht vorrangig zur Versorgung bedürftiger Juden, sondern - wie in biblischer Zeit - vor allem für den Unterhalt von Synagogen und religiösen Führern verwendet wurden. Die stärkere ‚Konservierung' der ursprünglichen Funktion des heqdesh in Ägypten sei möglicherweise durch das Beispiel der islamischen Stiftungen bestärkt worden, die ebenfalls dem Unterhalt von Moscheen und Religionsgelehrten gedient hätten. Der Vorrang der Armensorge bei der Verwendung der heqdesh-Erträge im Abendland könnte wiederum von lokalen christlichen Modellen beeinflusst worden sein, zumal die abendländischen Juden auch Bruderschaften zum Zwecke der Wohltätigkeit gebildet hätten.

Wie bei den Vorträgen über die jüdischen, so war es auch bei denjenigen über die islamischen Stiftungen mitunter unumgänglich den Blick nach Afrika und Asien zu lenken. Johannes Pahlitzsch (Berlin) gab in seinem Vortrag ein Überblick über die rituellen Praktiken der muslimischen Kommemoration, die sich im Laufe der Jahrhunderte trotz der Ablehnung des Totenkultes durch den Propheten herausgebildet hätten. Neben der Begehung der Gräber und der Abhaltung von Totenmählern sei ein besonderes Augenmerk auf der Finanzierung professioneller Koranleser durch Stiftungserträge zu richten, da die Koranrezitation als wichtigste Form des islamischen Totengedenkens gelten könne. Adam Sabra (Michigan) widmete seinen Vortrag den islamischen Wohltätigkeitsstiftungen, für die es vor dem 13. Jahrhundert nur wenige Quellenbelege gebe, was nicht zuletzt daran liegen könnte, dass in der frühen islamischen Gesellschaft die Almosensteuer (zakah) das wichtigste Instrument der Armenhilfe dargestellt habe. Ana Maria Carballeira-Debasa (Paris) analysierte die Auswirkung von öffentlichen Stiftungen (hubs khayri) auf die sozioökonomische und die kulturelle Entwicklung der al-andalusischen Gesellschaft. Suraiya Faroqhi (München) zeigte in ihrem Vortrag über das Stiftungswesen der Osmanen an unzähligen Beispielen den Nutzen der historischen Stiftungsforschung für Fragen der allgemeinen Geschichte auf. Die Bedeutung des Stiftungswesens für das Funktionieren der osmanischen Gesellschaft zeige sich nicht nur auf dem Gebiet der Wohltätigkeit, sondern z.B. auch im Bereich des Städtebaus oder des Kreditwesens.

Die meisten - d.h. sechs der insgesamt vierzehn - Vorträge widmeten sich den christlichen Stiftungen, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den orthodoxen Stiftungskulturen Byzanz' und Altrußlands lag. Peregrine Horden (London) unterstrich, dass - trotz mitunter anzutreffender säkularer Stiftungsmotive - die Sorge um das Seelenheil und die liturgische Kommemoration das Hauptanliegen der byzantinischen Stifter gewesen sei. Bei der Erforschung der theologischen Grundlagen der byzantinischen Stiftungspraxis müßten jedoch stärker als bisher die weniger bekannten apokryphe Texte herangezogen werden. Dennis Stathakopoulos (Wien) hob den schweren Einschnitt, den die Eroberung Konstantinopels durch die Lateiner für das byzantinische Spitalwesen bedeutete, hervor. Nur wenige griechische Hospitäler hätten die Phase der lateinischen Herrschaft (1204-1261) überstanden. Allerdings habe sich die Kaiserin Theodora bei ihrer Ende des 13. Jahrhunderts erfolgten Wiederherstellung des Lips-Klosters offensichtlich an dem Mitte des 12. Jahrhunderts errichteten Pantokrator-Kloster orientiert, worauf vor allem die Verbindung der (Neu-) Stiftung mit einer dynastischen Grablege hinweise. John Ph. Thomas (San Francisco) zeigte in seiner Längsschnitt-Studie, dass die byzantinischen Stifter immer wieder den kaiserlichen und kirchlichen Versuchen, die Kontrolle über privat errichtete Stiftungen zu übernehmen, trotzten und stattdessen nach anderen Wegen suchten, um die Dauerhaftigkeit ihrer Stiftungen abzusichern. Ein besonders erfolgreiches Modell sei das im Hochmittelalter aufgekommene ‚unabhängige und sich selbst verwaltende' Kloster gewesen. Diese von Staat und Kirche losgelösten Stiftungen hätten jedoch in dem Bemühen um die Wahrung ihrer partikularen Interessen zum Kollaps des byzantinischen Kaiserreiches beigetragen und nach der türkischen Eroberung teuer für ihre Selbstsucht bezahlen müssen. Ludwig Steindorff (Kiel) erläuterte, dass das Stiftungswesen sowohl integrative, als auch differenzierende Auswirkungen auf die altrussische Gesellschaft gehabt habe. So sei die gemeinsame Teilhabe am Stiftungswesen und den durch dieses gewährleisteten Kommemorationen zu einem zentralen Integrationsfaktor zunächst für adlige, später auch für nicht-adlige Bevölkerungsschichten avanciert. Da Art und Umfang der Kommemoration jedoch in der Regel dem sozialen Status und den ökonomischen Möglichkeiten des Stifters entsprochen hätten, seien im Rahmen des Stiftungsvollzuges soziale Differenzierungen reproduziert worden.

Neben den orthodoxen Ausprägungen des christliche Stiftungswesens wurden, wie gesagt, auch die abendländischen Verhältnisse behandelt. Marie-Luise Heckmann (Hamburg) unterschied in ihrem Vortrag institutionelle, genossenschaftliche, herrschaftliche, individuelle und spontane Formen der Wohltätigkeit und vertrat die Ansicht, dass insbesondere die institutionelle und die genossenschaftliche Wohltätigkeit als typisch abendländische Ausprägungen der Caritas zu gelten hätten. Benjamin Scheller (Berlin) erörterte den Zusammenhang von Stiftungswesen und politischer Herrschaft am Beispiel der städtischen Niederkirchenherrschaft im nordalpinen Reich. Diese habe auf einer Akkumulation autochthoner und treuhänderischer Stifterrechte durch den Rat beruht, wobei die Erlangung letzterer vor allem dadurch begünstigt worden sei, daß die bürgerlichen Stifter im Rat eine Vertretung der ‚Dauerperson' Stadtgemeinde gesehen und ihn gerade deshalb als subsidiäres Stiftungsorgan damit beauftragt hätten, die Kontinuität des Stiftungsvollzuges zu gewährleisten. Den bürgerlichen Stiftern sei es also nicht um eine Verbürgerlichung oder eine Ausschaltung der Kirche, sondern vielmehr um eine möglichst umfassende Absicherung ihrer Stiftungen gegangen. Dementsprechend habe die Herrschaft des Rates über das Niederkirchenwesen ihre Grenzen stets in den individuellen Bestimmungen der Stifter gefunden, wobei freilich die Bürger bei der Konzeption ihrer Stiftungen insofern eingeschränkt gewesen seien, als sie der Gesetzgebungs- und Zwangsgewalt des Rates unterworfen waren. Das Verhältnis zwischen dem politischen Verband der Stadt und den Stiftungen ihrer Bürger erweise sich somit als Wechselbeziehung und nicht als Gegensatz, womit das traditionelle Forschungskonzept der ‚Kommunalisierung' hinfällig werde. Präziser lasse sich die Beziehung von Stadtgemeinde und bürgerlichem Stiftungswesen in Anlehnung an Max Weber als ‚Pfründenfeudalismus' bezeichnen. Dieser sei jedoch kein Devolutionsphänomen, da die Akkumulation von Stifterrechten es dem Rat ermöglicht habe, eine gegebene Zersplitterung, nämlich die in weltliche und kirchliche Sphäre, zumindest teilweise zu kompensieren, indem er Herrschaftsbeziehungen zu denjenigen etablierte, die seiner Gerichts-, Steuer- oder gar Amtshoheit entzogen waren.

Ein Vortrag befaßte sich schließlich auch noch mit den heidnischen Stiftungen der römischen Antike. Susanne Pickert (Berlin) führte aus, dass bereits in augusteischer Zeit gerade jene Statusgruppen Stiftungen errichtet hätten, denen die traditionellen Wege der Memorialsicherung versperrt gewesen seien; nämlich: die Freigelassenen und die amici des Augustus. Aufgrund der unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen habe die Grundlage für den dauerhaften Bestand dieser Stiftungen zunächst vor allem in wechselseitigen Treueverhältnissen bestanden; im Falle der Grabstiftungen etwa in einem postumen Patronageverhältnis zwischen Grabstifter und seinen mit dem Totenkult betrauten Freigelassenen. Indem der Stifter seinen Destinatären das Begräbnisrecht innerhalb seiner Grabanlage eingeräumt, dieses jedoch mit der Auflage verknüpft habe, dass letztere ihren eigenen Freigelassenen dereinst ebenfalls das Begräbnisrecht vermachten, sei eine Perpetuierung des Gedenkens an den Grabstifter und alle seinem Beispiel nacheifernden Freilasser der folgenden Generationen möglich geworden.

Die Konferenz wurde von allen Beteiligten als großer Erfolg betrachtet. Die Vorträge sollen so schnell wie möglich im Druck erscheinen. In seinem Schlußwort kündigte Michael Borgolte (Berlin) an, dass die interdisziplinäre Erforschung der Stiftungen in den großen Kulturen des alten Europa durch weitere Tagungen zu spezifischen Aspekten des Stiftungswesens vorangetrieben werden soll.

1 Vgl. Michael Borgolte: Von der Geschichte des Stiftungsrechts zur Geschichte der Stiftungen, in: Hans Liermann: Geschichte des Stiftungsrechts, 2. Aufl., unveränd. Nachdr. der 1. Aufl. von 1963, erg. durch ein Geleitwort von Axel Frhr. v. Campenhausen und eine Abh. von Michael Borgolte, Tübingen 2002, S. 13-69 (mit umfangreicher Bibliographie).
2 Das Tagungsprogramm und die Abstracts zu den einzelnen Vorträgen (dt. und engl.) finden sich unter:
http://www.geschichte.hu-berlin.de/ivgem/veranstaltungen/veranstaltungen1.htm


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