Adel in Hessen (15. bis 20. Jahrhundert) – Teil II: Lebensführung und Selbstverständnis des Adels im gesellschaftlichen Wandel

Adel in Hessen (15. bis 20. Jahrhundert) – Teil II: Lebensführung und Selbstverständnis des Adels im gesellschaftlichen Wandel

Organisatoren
Historischen Kommission für Hessen; Eckart Conze, Philipps-Universität Marburg; Alexander Jendorff, Justus-Liebig-Universität Gießen; Heide Wunder, Universität Kassel; in Kooperation mit dem Ritterschaftlichen Stift Kaufungen; Universitätsbibliothek Kassel – Landesbibliothek; Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel; Hessisches Staatsarchiv Marburg; Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde
Ort
Kaufungen
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.11.2008 - 22.11.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Michael Seelig, Philipps-Universität Marburg

Mittlerweile bedarf es keiner besonderen Erwähnung mehr, dass die Adelsforschung in der Geschichtswissenschaft wieder hoffähig geworden ist und auch die Geschichtsschreibung zum 19. und 20. Jahrhundert den Adel als angemessenen Untersuchungsgegenstand entdeckt hat. Erfreulicherweise schlug sich dieser Trend nicht nur in einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen nieder, sondern auch in Ausstellungen und Tagungen, die auch bei der interessierten Öffentlichkeit auf Zuspruch stießen. Den meisten Veranstaltungen waren drei Merkmale gemein1: (1) ein regionaler Zugriff, der den Adel als spezifische Adelslandschaft erfasste, (2) ein epochenübergreifender Zeitrahmen, der ein Verständnis vom Adel als Phänomen der langen Dauer (longue durée) implizierte, und (3) die Frage nach Kontinuität und Wandel des Adels im Laufe seiner viele Jahrhunderte überdauernden Existenz. Zu diesem Typ von Veranstaltung zählte auch die zweiteilige Tagung „Adel in Hessen (15.-20. Jahrhundert)“, die von HEIDE WUNDER (Kassel), ECKART CONZE (Marburg) und ALEXANDER JENDORFF (Gießen) in Marburg und Kaufungen veranstaltete wurde und vor kurzem mit dem zweiten Teil ihren Abschluss fand. Nachdem sich die Tagung im Frühjahr 2008 „Adel, Herrschaft und politischem Wandel“ gewidmet hatte2, standen nun „Lebensführung und Selbstverständnis des Adels im gesellschaftlichen Wandel“ auf dem Programm.

ECKART CONZE hob in seiner Einführung hervor, dass im ersten Teil der Tagung immer wieder nach der Kohäsion des Adels in Hessen gefragt worden sei. Um diese Kohäsion – die jedoch nicht mit Homogenität verwechselt werden dürfe – in den Blick zu nehmen, sei es Absicht des zweiten Tagungsteils, Orte und Räume der adeligen Selbstdarstellung, der adeligen Repräsentation sowie der adeligen Existenz, also, kurz gesagt, das soziale und kulturelle Handeln des Adels in Hessen im Kontext des gesellschaftlichen Wandels zu untersuchen. Der regionale Zugriff auf den Raum des Bundeslandes Hessen sei einmal mehr als Instrument gedacht, um die Beziehungen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Adelsräumen, die sich vom 15. bis zum 20. Jahrhundert auf diesem Gebiet befanden, auszuleuchten; ganz in diesem Sinne wurde auf der Tagung erneut vom Adel in Hessen anstatt vom hessischen Adel gesprochen3.

Im Mittelpunkt des Tagungsprogramms stand die Frage nach „Grundlagen und Ausdrucksformen adeliger Lebensführung“. Diesem Ziel näherte sich die Konferenz in einem ersten Schritt, indem zunächst die Fundamente der adligen Existenz untersucht wurden: adlige Ökonomie und Herrschaft.

TOBIAS BUSCH (Kassel) führte am Beispiel der Reichsgrafschaft Solms-Rödelheim im 18. Jahrhundert aus, unter welchen Bedingungen es den kleinen und kleinsten reichsunmittelbaren Herrschaften des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gelingen konnte, bis 1806 selbständig zu bleiben, und welche Rolle dabei Ökonomie und Herrschaft spielten. Busch hob hervor, dass der größte Teil der Solms-Rödelheim’schen Einnahmen keineswegs aus der Landesherrschaft, sondern aus der Grundherrschaft gestammt habe. Da der personalen Herrschaft eine personale Ökonomie entsprochen habe, sei es den kleinen und kleinsten Reichsständen gelungen, bis zum Ende des Alten Reichs zu überleben, sofern sie über eine umfassende Grundherrschaft verfügt hätten. Indem die Reichsgrafen zu Solms-Rödelheim seit 1728 Herrschaft und Besitz nach dem Prinzip der Primogenitur vererbt hätten, sei der Zugriff auf ihre ökonomische Basis gesichert und eine Steigerung der wirtschaftlichen Leistung ermöglicht worden. Der ökonomische Erfolg der Reichsgrafen sei zusätzlich abgesichert worden, indem sie durch eine kluge Heiratspolitik neue Gebiete erworben hätten und administrative Aufgaben durch die Gemeinden hätten erledigen lassen. Ihr politisches Überleben sicherten sie durch die Delegation wichtiger Herrschaftsrechte an Dritte, insbesondere an das gräfliche Gesamthaus, den Wetterauer Grafenverein und den Oberrheinischen Reichskreis. Alle Maßnahmen hätten als politische und wirtschaftliche Strategien dazu beigetragen, dass ,Obenbleiben’ der Grafen zu Solms-Rödelheim bis zum Untergang des Alten Reichs zu garantieren.

DIETER WUNDER (Bad Nauheim) untersuchte in seinem Vortrag, welche Bedingungen dem ökonomischen Handeln von Niederadligen in der Landgrafschaft Hessen-Kassel und im reichsritterschaftlichen Kanton Rhön-Werra zwischen dem Dreißigjährigen Krieg und der Französischen Revolution zugrunde lagen; als Beispiele dienten die Rittergüter der neuadligen Familien v. Geyso und v. Verschuer. Konzeptionell fußte der Vortrag auf dem wissenschaftlichen Konstrukt der Gesamtrechnung eines adligen Gutsbesitzers, worunter die Einnahmen und Ausgaben von Rittergut, insbesondere der dominierenden Eigenwirtschaft, und Haushalt verstanden wurden. Wunder zog das Fazit, dass einem niederadligen Rittergutsbesitzer zahlreiche Aufgaben oblagen, die nicht allein der Eigenwirtschaft entsprangen, sondern unter anderem auch der Gerichts- und Grundherrschaft, fürstlichem Dienst sowie vielfältigen Familienverpflichtungen. So sei es für einen Rittergutsbesitzer eine anspruchsvolle Aufgabe gewesen, seinen Besitz erfolgreich zu bewirtschaften – sie habe ein adliger Gutsbesitzer nur als „Unternehmer in ,seidenen Fesseln’“ bewältigen können.

Welche Folgen Mediatisierung und Grundentlastung für das Selbstverständnis und den Herrschaftsstil der Grafen zu Solms-Rödelheim hatte, erkundete ALIX CORD (Kronberg) an deren Umgang mit Dorf und Gut Wickstadt (Wetterau), die sie aus den Besitzungen des ehemaligen Klosters Arnsburg erhalten hatten. Nach anfänglicher Fortführung der Wirtschaftsweise des Klosters sei 1819/20 das Dorf Wickstadt gelegt und seine Flur der des Gutes zugeschlagen worden, das zur Domäne erklärt wurde. Damit hätten die Grafen kurzerhand das gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis aufgehoben und den Bauern die Möglichkeit genommen, an einer späteren Grundentlastung teil zu haben. Ein solches Verhalten wäre in den ‚angestammten’ solmsischen Dörfern nicht möglich gewesen, deren Bauern eine bessere Rechtstellung besaßen. Gleichwohl stelle dieser „Regierungsstil“ in den neu erworbenen Gebieten einen radikalen Traditionsbruch dar.

Dass auch ein negativer Befund aufschlussreiche Erkenntnisse über manche Forschungsfrage zu liefern vermag, zeigte der Beitrag von WINFRIED SPEITKAMP (Gießen) über Adel und Kolonialismus. Ausgangspunkt der Erörterungen war die Frage, welche Interessen der Adel in Hessen an kolonialen Aktivitäten gehabt hatte. Jedoch kam Speitkamp schnell zu dem Ergebnis, dass konkrete Aussagen zu diesem Thema kaum möglich seien, da weder der Adel aus den hessischen Reichsteilen noch aus dem gesamten Deutschen Reich in nennenswerter Zahl in der Kolonialbewegung tätig gewesen sei. Da der Kolonialdienst nicht den Nimbus des Heroischen, sondern ganz im Gegenteil einen schlechten Ruf besessen habe, sei er für den Adel nicht attraktiv gewesen. Die vereinzelten Adligen, die sich in kolonialen Diensten befunden hätten, seien durchweg vagabundierende Existenzen gewesen, die vor einem widrigen Schicksal in der Heimat geflohen seien. Daher könne die Frage nach den Berührungspunkten von Adel und Kolonialismus nur einen Befund ergeben: einen negativen.

Als besonderes Ereignis der Tagung fand am Abend des ersten Tags im Eulensaal der Murhardschen Landesbibliothek in Kassel eine öffentliche Diskussion über „Adel in der Gegenwart: Vorurteile und Selbstverständnisse“ statt, in der jeweils drei Vertreter des Adels und der Geschichtswissenschaft verschiedener Generationen Position bezogen und Argumente austauschten. Man wurde sich schnell darüber einig, dass es Adel nur solange geben könne, wie Adlige und Nicht-Adlige an seine Existenz glaubten4. Gerade in der Gegenwart sei Adel das Resultat kommunikativer Aushandlungsprozesse, die in adligen Selbst- wie in nicht-adligen Fremdzuschreibung, teilweise sogar als Abstempelung, stattfänden. Auch wenn die zeitgenössische Gesellschaft der Bundesrepublik dem Adel genügend Freiräume biete, um eine adlige Identität und adlige Verhaltensweisen auszubilden, stelle sich jedoch die Frage, ob heutzutage der Adel noch mit Heinz Reif als „Meister der Sichtbarkeit“ bezeichnet werden könne. Sei der Adel nicht vielmehr ein „Meister des Unsichtbaren“ (Philipp v. Samson, Utrecht) geworden?

Am nächsten Tag griff die Konferenz die übergeordnete Frage nach den Ausdrucksformen adliger Lebensführung wieder auf, indem die zweite Tagungssektion adlige Selbstdarstellungen und Lebensstile untersuchte.

Im Zentrum der Ausführungen von CHRISTIAN OTTERSBACH (Bad Homburg) stand die Burg als Wehrbau und repräsentativer Wohnsitz des Adels in Hessen vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Entgegen der gängigen Meinung habe die Burg mit dem Aufkommen der Feuerwaffe nicht an Bedeutung verloren, auch von einem Burgensterben können um 1500 nicht gesprochen werden. Vielmehr sei der betrachtete Zeitraum von Kontinuität geprägt, denn Burgen und Schlösser – Begriffe, die Ottersbach synonym verwandte, da sich Burg und Schloss weder in ihrer äußeren Form noch funktional voneinander unterschieden hätten – seien vom Adel weiterhin, wenn auch in sich wandelnder Form als Wehrbauten und Wohnsitze genutzt worden. Zwar sei nach dem Dreißigjährigen Krieg zunehmend auf Wehranlagen verzichtet worden, aber die Burg habe nach wie vor der adligen Repräsentation und Distinktion gedient. Die architektonische Gestaltung von Burgen und Schlösser sei ein Spiegelbild standesinterner Hierarchien und Statusunterschieden gewesen, das auf vielfache Weise binnenadlige Konkurrenzverhältnisse und Abgrenzungen abgebildet habe.

SASCHA WINTER (Heidelberg) zeichnete in seinem Vortrag über adlige Gartengräber einen Wandel der adligen Sepulkralkultur um 1800 nach. Das Grab im Garten sei eine ungewöhnliche Synthese von Gartenkunst und Bestattungskultur, die mit den tradierten Formen der christlichen Bestattungs- und Memorialkultur gebrochen habe und fast ausschließlich ein Phänomen des protestantischen Adels in Mittel- und Norddeutschland gewesen sei. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts seien Gartenbegräbnisse Teil einer breiten adligen Sepulkralkultur geworden, die die neue Kunstform des Landschaftsgartens als Medium der Legimitation, Repräsentation und Memoria genutzt habe. Ausgehend von bislang in der Forschung nicht beachteten Beispielen aus der Landgrafschaft Hessen-Kassel entwickelte Winter die These, dass sich vor allem Adlige, die sich in einer Krisensituation befunden hätten, zum Beispiel Unverheiratete und Kinderlose, in der Zeit des beschleunigten gesellschaftlichen Wandels um 1800 das Grab im Garten wählten, um sich auf diese Weise genealogisch in die Landschaft einzuschreiben und das Andenken an ihre Familie in die Zukunft zu verlängern. Letztlich sei das Gartengrab ein Medium gewesen, das adlige Memoria inszenieren und sichern sollte.

Welche Bedeutung der Hof für den Fürsten und den meist auswärtigen Adel hatte, zeigte CHRISTIAN PETER (Wiesbaden) in seinem Referat über das Fürstentum Fulda von 1670 bis 1802. Peter führte aus, dass der Fuldaer Fürstenhof sowohl dem Adel als auch dem Fürsten selbst eine standesgemäße Lebensführung ermöglicht habe. Aus dem Blickwinkel des Adels war der Hof attraktiv, weil er Möglichkeiten der Netzwerkbildung bot, materielle Absicherung versprach und ein höfisches Leben garantierte, das nicht nur Ehre implizierte, sondern zugleich soziale Exklusivität zum Ausdruck brachte. Aus der Perspektive des Fürsten waren adlige Amtsträger unabdingbar, weil das repräsentative Zeremoniell und die politische Kommunikation der Fürstengesellschaft ein adliges Lebensumfeld erforderte. So waren beide Seiten – Adel und Fürst – an der Existenz und der Erhaltung des Fürstenhofs interessiert.

HOLGER TH. GRÄF (Marburg) untersuchte, welche Bedeutung adlige ,Musenhöfe’ für die ,kulturelle Dichte’ der hessischen Territorien vom Anfang des 17. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts hatten. Dabei wollte er die Begriffe des Musenhofs und der kulturellen Dichte stets in Anführungszeichen verstanden wissen, denn während der Begriff ,Musenhof’ im herkömmlichen Verständnis für den Adel in Hessen nur bedingt nutzbar sei, zeichne sich das Konzept der kulturellen Dichte durch zahlreiche methodische und quellenmäßige Probleme aus, so dass mit dem Blick auf Hessen konkrete Aussagen zu beiden Begriffen nur schwer zu treffen seien. Gräf stellte die grundlegende These auf, dass der Adel in Hessen seit dem 17. Jahrhundert ein wichtiger Träger der Hochkultur auf dem Land gewesen sei. Seine kulturelle Bedeutung habe vor allem darin bestanden, in der ländlichen Gesellschaft als Multiplikator einer überwiegend städtisch basierten, nicht-adligen Hochkultur zu wirken. Zwar ließen sich in den hessischen Adelslandschaften keine Musenhöfe im herkömmlichen Sinne finden, aber dennoch könnten einige ländliche Adelssitze als Außen- und Vorposten der städtischen Hochkultur bezeichnet werden. Weil es aber alles anderes als klar sei, inwiefern die betrachteten Beispiel repräsentativ für den Adel in Hessen sein könnten, und obendrein die kulturellen Aktivitäten von Landadligen stark von individuellen Neigungen und persönlichen Konstellationen abhängig gewesen seien, müssten generalisierende Aussagen über die adligen ,Musenhöfe’ in Hessen so lange offenbleiben, bis weitere Studien zu diesem Thema vorlägen.

Einen Blick auf den Adel in der Stadt warf ANDREA PÜHRINGER (Grünberg) in ihren Ausführungen zum frühneuzeitlichen Frankfurt. Frau Pühringer stellte die Frage, ob einerseits eine Urbanisierung des Landadels festzustellen sei, der aus dem nähern und weiteren Umfeld der Stadt nach Frankfurt kam, um an der städtischen (Hoch-)Kultur teilzunehmen, und andererseits, ob das städtische Patriziat durch gesellschaftlichen Verkehr und Konnubium in den Landadel aufgestiegen, also in einem gewissen Sinne ,feudalisiert’ worden sei. Sie kam zu folgenden Ergebnissen: (1) Da für den Stadtadel die urbanen Interessen prägend geblieben seien, könne nicht von einer ,Feudalisierung’ des Patriziats gesprochen werden; (2) Obwohl der Landadel in vielfältiger Weise am städtischen Leben teilgenommen habe, sei das Landleben ein konstitutives Moment seiner Lebensführung geblieben, das in der „Adelskrise“ des 19. und 20. Jahrhunderts sogar noch an Bedeutung gewonnen habe; dennoch könne auch von einer gewissen Urbanisierung des Landadels gesprochen werden, denn der Landadel habe sich die urbanen Formen der (Hoch-)Kultur angeeignet und gewinnbringend zum ,Obenbleiben’ genutzt.

Die dritte und letzte Tagungssektion thematisierte zentrale Aspekte der adligen Lebensführung aus der Perspektive von Selbstverständnis und Vergesellschaftung. Einen bedeutenden Platz nahm dabei die Frage ein, in welchem Verhältnis Adel und Nicht-Adel bzw. Bürgertum zueinander standen.

MICHAEL SIKORA (Bonn) führte am Beispiel der Missheirat des Grafen Anton zu Isenburg-Büdingen im Jahre 1553 aus, welche Ursachen und Folgen eine Mesalliance für den Hochadel in der Frühen Neuzeit hatte und wie sich dadurch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts das rechtliche Institut der Missheirat ausbildete. Angesichts der Tatsache, dass es im frühneuzeitlichen Hochadel eine gängige Praxis gewesen sei, sich über das Gebot der ehelichen Treue hinwegzusetzten, stelle sich zunächst die Frage, warum Missheiraten überhaupt eingegangen worden seien. Denn immerhin hätten sie die Reputation und den Stand der Betroffenen gefährdet und gerade für die Nachkommen, die ständisch nicht eindeutig zu verorten gewesen seinen, unabsehbare Folgen gehabt. Der soziale Sinn der Missheirat sei es gewesen, eine bereits vollzogene soziale Praxis moralisch zu legitimieren und den Makel des ungeklärten ständischen Status der bereits existierenden Beziehung zu beseitigen. Weil sich im adligen Verständnis die Ebenbürtigkeit einer Ehe in der Praxis erwiesen habe und nicht durch eine rechtliche Norm, sei es das Ziel der Institution ,Mesalliance’ gewesen, die soziale Praxis zu verrechtlichen und vor von außen angetragenen Zweifeln zu legitimieren. Damit sei bewusst eine Einschränkungen des hochadligen Handlungsspielraums in Kauf genommen worden, um auf diese Weise das Problem des ungeklärten Status einer unstandesgemäßen Beziehung zu beseitigen.

Dem Verhältnis von Adel und Bürgertum ging STEFAN BRAKENSIEK (Duisburg-Essen) in seinem Vortrag über die Beamtenschaft der Landgrafen von Hessen-Kassel zwischen 1650 und 1850 nach. Brakensiek beschrieb die landgräfliche Bürokratie als ein komplexes Feld von Spannungsverhältnissen, die sich aus einer strukturellen Verbindung von Konkurrenz und Kooperation ergeben hätten. Adel und Bürgertum (bzw. vor der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts herrschaftsnahe Nicht-Adlige) seien in der Bürokratie aufeinandergetroffen und zu Zusammenarbeit gezwungen gewesen. So seien in der Beamtenschaft Standeskonflikte stillgelegt worden, denn innerhalb der Behörde habe die bürokratische Rangfolge mehr Bedeutung besessen als der Stand. Brakensiek zeichnete zwei Phasen der Kooperation und Konkurrenz zwischen adligen und nicht-adligen Fürstendienern nach: (1) 1650 bis 1750: Nachdem der Adel im 15. und 16. Jahrhundert auf vielfältige Weise in seiner privilegierten Position herausgefordert worden sei, habe er spätestens im 16. Jahrhundert seine herausragende Stellung in Staat und Gesellschaft wieder konsolidieren können. In dieser Zeit seien bürgerliche Amtsinhaber ohne weiteres zu Kooperation bereit gewesen. Eine Statuskonkurrenz sei auch aus dem Grunde nicht nötig gewesen, weil verdiente Bürgerliche durch Nobilitierung in den Adel inkorporiert und damit die hegemoniale Stellung des Adels einmal mehr bestätigt worden sei. (2) 1750 bis 1850: Durch den Siegeszug des bürgerlichen Leistungsprinzips sei der Adel ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erneut unter Legitimationsdruck geraten. So habe sich der Adel an die bürgerlichen Kriterien von Einkommen, Bildung und Gemeinwohlorientierung anpassen müssen, um seine Stellung zu bewahren. Brakensiek fasste zusammen, dass während beider Phasen in der Bürokratie keine strikten sozialen Grenzen zwischen Adel und Bürgertum bestanden hätten. Die bürokratische Struktur von Konkurrenz und Kooperation habe sich nicht nur durch hohe Funktionalität ausgezeichnet, sondern zeuge auch von der Anpassungsfähigkeit des Adels und des Bürgertum sowie von der Flexibilität des frühmodernen Staates.

ORTRUD WÖRNER-HEIL (Kassel) analysierte in ihrem Beitrag, wie im Reifensteiner Verband – einer 1897 von Ida v. Kortzfleisch (1850-1915) gegründeten und bis 1990 bestehenden Rahmeninstitution für ländlich-hauswirtschaftliche Frauenschulen – eine adlig-bürgerliche Begegnungsstätte entstand, in der eine jenseits traditioneller Standesgrenzen liegende hauswirtschaftliche Elite gebildet werden sollte. Frau Wörner-Heil führte aus, dass die Frauenschulen große Attraktivität auf adlige Frauen ausgeübt hätten und für den Adel zu beliebten Bildungseinrichtungen avanciert seien. Das Ziel der Schulen sei es gewesen, ihre Schülerinnen sowohl auf die Führung eines Haushaltes als auch auf die Ausübung eines Berufs vorzubereiten. Indem den Schülerinnen mit der Aussicht auf Berufsausübung eine neue Lebensperspektive jenseits der traditionellen Geschlechterrolle einer adligen Frau als Ehefrau, Hausfrau und Mutter eröffnet worden sei, habe der Reifensteiner Verband mit dem herkömmlichen Frauenbild des Adels gebrochen. Da aber die adligen Frauen althergebrachte Fähigkeiten in die Bildung einer neuen Elite eingebracht hätten, habe sich der Reifensteiner Verband durch Kontinuität im Wandel ausgezeichnet.

Im letzten Vortrag der Tagung erörterte ECKHART G. FRANZ (Darmstadt), wie die Entwicklung des Beamtentums in Kurhessen bzw. ab 1866 in der preußischen Provinz Hessen-Nassau sowie im Großherzogtum Hessen-Darmstadt von 1821 bis 1945 unterschiedlichen Lauf nahm. Während im 19. Jahrhundert in Kurhessen bzw. Hessen-Nassau Verwaltungsämter maßgeblich von Adligen bekleidet worden seien, habe die Verwaltung Hessen-Darmstadts aus studierten Juristen adliger wie bürgerlicher Herkunft bestanden, die in einem traditionellen Berufsbeamtentum miteinander verschmolzen seien. Erst im 20. Jahrhundert habe sich der kurhessische bzw. hessen-nassauische Pfad dem Darmstädter angeglichen.

In der lebhaften Abschlussdiskussion wurden zahlreiche Aspekte angesprochen, von denen hier nur auf solche eingegangen werden soll, die immer wieder die Diskussionen beider Tagungsteile bestimmt hatten. Erneut wurde darauf hingewiesen, dass der regionale Zugriff auf eine bzw. mehrere stark miteinander verflochtene Adelslandschaften es erlaube, die Heterogenität und die Netzwerke des Adels zu untersuchen. Als ein grundlegendes Erkenntnisinteresse erwies sich die Frage nach der Abgrenzung von Adel und Bürgertum. Während der Adel in der Frühen Neuzeit noch zweifellos als Geburts- und Herrschaftsstand bezeichnet werden könne, stelle sich die Frage, was aus dem Adel in einer Zeit werde, in der geburtsständische Privilegien zunehmend an Bedeutung verlören. In diesem Kontext müsse auch berücksichtigt werden, dass der Adel ein Phänomen der langen Dauer sei, sich aber ebenso sehr durch Wandel auszeichne. Eindringlich wurde davor gewarnt, leichtfertig adligen Selbstdeutungen aufzusitzen, da sie immer von den Bedürfnissen der jeweiligen Gegenwart bestimmt seien und somit nicht als überzeitliche Charakteristika von Adligkeit postuliert werden dürften. Adligkeit gleiche vielmehr einem „Kostüm“ (Ewald Frie, Tübingen), das in bestimmten historischen Situationen und vor bestimmten gesellschaftlichen Hintergründen angelegt werde. In diesem Zusammenhang sei es auch lohnenswert, nach dem Publikum adliger Selbstinszenierungen zu fragen, das im historischen Wandel Erwartungen an den Adel herantrage und auf diese Weise die Kostümierung des Adels beeinflusse. Des Weiteren gelte es, sich davor zu hüten, selbstverständliche Begrifflichkeiten unsere Gegenwart unhinterfragt auf vergangene Zeiten zu projizieren, aber ebenso dürften nicht unreflektiert zeitgenössische Begriffe übernommen werden.

Mit dieser Diskussion wurde das zweiteilige Tagungsprojekt zum Adel in Hessen erfolgreich abgeschlossen. Es war das Verdienst der Tagung, nicht nur Lücken der Adelsgeschichte geschlossen, sondern ebenso sehr auf zahlreiche Forschungsdesiderate hingewiesen zu haben. Auch nach dieser Tagung besteht noch erheblicher Forschungsbedarf zum Adel in Hessen – was selbstverständlich ebenfalls für andere deutsche Adelslandschaften gilt. Mit der Publikation der Beiträge, die 2009 erfolgen soll, ist aber ein erster Schritt getan. Der Erfolg und die Resonanz adelsgeschichtlicher Forschungen, auf die eingangs hingewiesen wurde, dürften ein Zeugnis dafür sein, dass die Adelsgeschichte ihren Zenit noch nicht überschritten hat. Wir dürfen also auf weitere Studien zum Adel in Hessen wie zum Adel in Deutschland gespannt sein.

Konferenzübersicht:

Eckart Conze (Marburg): Einführung: Fragestellungen und Perspektiven

Sektion 4: Grundlagen und Ausdrucksformen adeliger Lebensführung

A: Adelige Ökonomie und Herrschaft (Moderation: Sylvia Schraut, München)

Tobias Busch (Kassel): Ökonomie und Herrschaft im 18. Jahrhundert am Beispiel der Reichsgrafschaft Solms-Rödelheim

Dieter Wunder (Bad Nauheim): Ökonomie des Niederadels in der Landgrafschaft Hessen-Kassel und im Kanton Röhn-Werra (17. und 18. Jahrhundert) am Beispiel der Geyso und der Verschuer

Alix Cord (Kronberg): Kontinuität oder Traditionsbruch? Lokale Herrschaft im Zeichen von Mediatisierung und Grundentlastung am Beispiel des Gutes Wickstadt der Grafen von Solms-Rödelheim

Winfried Speitkamp (Gießen): Adel und Kolonialismus

Adel in der Gegenwart: Vorurteile und Selbstverständnisse (öffentliche Veranstaltung im Eulensaal der Murhardschen Landesbibliothek Kassel mit Otto v. Boyneburgk, Sophia v. Knobelsdorff, Philipp v. Samson, Eckart Conze, Jens Flemming und Wencke Meteling)

B: Adelige Selbstdarstellung und Lebensstile (Moderation: Kerstin Merkel, Eichstätt)
Christian Ottersbach (Bad Homburg): Burg, Schloss, Haus und Hofgut – Wohnsitze des Adels in Hessen

Sascha Winter (Heidelberg): Das Grab im Garten. Wandel der adeligen Sepulkralkultur um 1800

Christian Peter (Wiesbaden): Adel und geistlicher Fürstenhof. Politische Kommunikation und Adelsversorgung im Fürstentum Fulda (ca. 1670-1802)

Holger Th. Gräf (Marburg): Adelige ,Musenhöfe’ (17.-19. Jahrhundert) – ihr Beitrag zur ,kulturellen Dichte’ im frühneuzeitlichen Hessen

Andrea Pühringer (Grünberg): Adel in der Stadt – das Beispiel Frankfurt

C: Adeliges Selbstverständnis und Vergesellschaftung (Moderation: Ewald Frie, Tübingen)

Michael Sikora (Bonn): Familie und Konnubium: die Mesalliance des Hochadels in der Frühen Neuzeit

Stefan Brakensiek (Duisburg-Essen): Adel und ,bürgerliche’ Fürstendienerschaft im Spannungsfeld zwischen Konkurrenz, Kooperation und Integration (1650-1850)

Ortrud Wörner-Heil (Kassel): „So laßt uns unverzüglich baun am nationalen Werk, ihr Fraun!“ – Adelige Frauen im Reifensteiner Verband

Eckart Franz (Darmstadt): Adel und/oder Berufsbeamtentum in der inneren Verwaltung (1821-1945)

D: Abschlussdiskussion (mit Sylvia Schraut, Kerstin Merkel, Ewald Frie und Josef Matzerath)

Anmerkungen:
1 Gedacht ist hier vor allem an eine Tagung und Ausstellung zum Adel in Oberschwaben (s. den Tagungsband von Mark Hengerer / Elmar L. Kuhn / Peter Blickle (Hrsg.), Adel im Wandel. Oberschwaben von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, 2 Bde., Ostfildern 2006), eine Ausstellung zum Adel in Bayern (s. den Ausstellungskatalog von Wolfgang Jahn / Margott Hamm / Evamaria Brockhoff (Hrsg.), Adel in Bayern. Ritter, Grafen, Industriebarone, Darmstadt 2008) sowie die hier zu besprechende Tagung zum Adel in Hessen.
2 Siehe Tagungsbericht Adel in Hessen (15. bis 20. Jahrhundert) – Teil I: Adel, Herrschaft und politischer Wandel. 28.02.2008-01.03.2008, Marburg. In: H-Soz-u-Kult, 30.06.2008, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2165>..
3 Zur Konzeption der Tagung s. die einleitenden Ausführungen von Heide Wunder und Alexander Jendorff im Tagungsbericht zum ersten Tagungsteil (wie Anm. 2).
4 Vgl. Monique de Saint Martin, Der Adel. Soziologie eines Standes (édition discours 8), Konstanz 2003, die Adel als ein „Phänomen des Glaubens“ bezeichnet.


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger