Konflikt und Kooperation: Das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom November 1918 als Wendepunkt in den Beziehungen der deutschen Gewerkschaften und Arbeitgeber

Konflikt und Kooperation: Das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom November 1918 als Wendepunkt in den Beziehungen der deutschen Gewerkschaften und Arbeitgeber

Organisatoren
Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg; in Kooperation mit der Hans-Böckler-Stiftung und der Heinrich-Kaufmann-Stiftung
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.11.2008 - 22.11.2008
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Von
Ursula Büttner, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg

Obwohl bedeutende historische Ereignisse in der Erinnerungskultur heute in 10-Jahres-Schritten gefeiert oder bedacht werden, hat der Übergang vom Kaiserreich zur Republik in Deutschland vor 90 Jahren in Öffentlichkeit und Wissenschaft verhältnismäßig wenig Beachtung gefunden. Die Weimarer Republik erscheint als ein weithin abgeschlossenes Geschichtskapitel, das in Gesamtdarstellungen gewürdigt, aber nur noch selten durch innovative Detailforschung bereichert wird, wie AXEL SCHILDT (Hamburg) in seiner Begrüßung der Tagungsteilnehmer hervorhob. Dennoch ist Weimar noch immer nahe Geschichte, „Zeitgeschichte“ im Sinne von Hans Rothfels, die in Krisen, seien es Probleme des Parteienstaates oder der Finanz- und Wirtschaftsordnung, sofort als Menetekel präsent ist. Darüber waren sich die Veranstalter und Klaus Schönhoven in seinem Eröffnungsvortrag einig. Neue Forschungsanstrengungen, unter anderem mit den Fragen der Kulturgeschichte, sind deshalb nötig; und dazu sollen diese Tagung und eine weitere Veranstaltung im Januar 2009 in Bochum anregen. Die Vertreter der Hans-Böckler-Stiftung, Wolfgang Jäger, und der Heinrich-Kaufmann-Stiftung, Burchard Bösche, betonten, dass sie aus diesem Grund die Tagung aus voller Überzeugung unterstützt hätten. Jäger fügte hinzu, dass die Hans-Böckler-Stiftung gerne auch neue Forschungen zur Gewerkschaftsgeschichte in der Weimarer Republik mit Promotionsstipendien fördern wollten.

KLAUS SCHÖNHOVEN (Mannheim) unterstrich einleitend in einem weitgespannten Überblick die weiterwirkende Bedeutung des „Stinnes-Legien-Abkommens“ vom 15. November 1918 über die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit von großindustriellen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Er analysierte die Motive der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen im Kaiserreich, als sie im Zuge eines großen Organisationsaufbaus die Hoffnung auf den evolutionären Wandel des Obrigkeitsstaates und die reformerische Entschärfung von Sozialkonflikten entwickelten. Die umfassende Reglementierung der Wirtschaft und der industriellen Beziehungen im Krieg ließ dann bei Gewerkschaften und Unternehmern das gemeinsame Interesse entstehen, nicht nur die revolutionäre Bewegung der Massen, das von unten drohende „Chaos“, einzudämmen, sondern auch die Autonomie der Wirtschaft gegen den Staat zu verteidigen. Mit dem Abkommen versuchten zwei einflussreiche Organisationen, Funktionen des modernen Staates zu übernehmen und den Primat der Ökonomie über die Politik durchzusetzen. Es war damit ein Phänomen der Übergangszeit, denn die politischen Kräfte konnten dies auf Dauer nicht akzeptieren. Die Gewerkschaften überschätzten von Anfang an die Belastbarkeit der vereinbarten „Zentralarbeitsgemeinschaft“ (ZAG), deren Symbolkraft größer war als ihre reale Substanz. In der Hyperinflation erwies sich ihre Untauglichkeit zur Konfliktregelung. Die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse verschoben sich so sehr zuungunsten der Gewerkschaften, dass sie wieder auf die Intervention politischer Instanzen zum Schutz des Sozialstaats setzen mussten. Es kam zu einer „dramatischen Politisierung der Arbeitsbeziehungen“, durch die der Staat überfordert wurde. Obwohl das Stinnes-Legien-Abkommen mit der Aufgabe der ZAG und des Acht-Stunden-Tages 1924 endgültig zerbrach, hatte es doch zukunftsweisende Bedeutung: Es trug dazu bei, dass die sozialdemokratischen Gewerkschaften mit den Konzepten zur betrieblichen Mitbestimmung, Gemeinwirtschaft, „Wirtschaftsdemokratie“ und gesamtökonomischen Verantwortung der Arbeitnehmerorganisationen ein Programm zur Zivilisierung des Kapitalismus entwickelten, das bis heute aktuell ist.
In der ersten Sektion über das Kaiserreich untersuchte zunächst THOMAS WELSKOPP (Bielefeld) im Vergleich von England und dem Deutschen Kaiserreich die sozialen und ökonomischen Bedingungen für die Bildung von Gewerkschaften. Die Voraussetzungen für die Entstehung dieser Kampfverbände – eine autonome abgeschlossene Sozialsphäre und ein klar definierbarer Gegner – waren in der englischen (Eisen-)Industrie eindeutiger gegeben als in der deutschen durch Heimindustrie, Handwerk und Verlagswesen geprägten Güterproduktion, so dass sich Gewerkschaften hier erst spät entwickelten und das Verhältnis zu den politischen Arbeitervereinen oft unklar blieb. Erst nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes formierten sich die rasant wachsenden Gewerkschaften unter den veränderten ökonomischen Bedingungen zu dem für Deutschland typischen Modell des relativ betriebsfernen Zentralverbandes und des Gewerkschaftskartells. Damit gingen die Errichtung weiterer Milieuorganisationen (Kassen, Konsumgenossenschaften) und eine zunehmende Bürokratisierung einher, die die Basisferne verstärkte und die Einstellung auf neue Herausforderungen erschwerte. In der Diskussion stieß die völlige Ausklammerung des Politischen auf Kritik; das Besondere in Deutschland sei weniger die späte Gewerkschaftsgründung als die verfrühte Parteibildung.

MICHAEL OBERSTADT (Bonn) arbeitete in seinem Beitrag, der krankheitshalber verlesen wurde, nach einem knappen Abriss der Organisationsentwicklung die programmatischen Gegensätze zwischen den Freien und den Christlichen (katholischen) Gewerkschaften heraus, die aber pragmatische Zusammenarbeit bei einzelnen Streiks und auf sozialpolitischem Gebiet im Ersten Weltkrieg nicht ausschlossen. Gegen amtskirchliche Bevormundung und sozialdemokratische Konkurrenz konnten sie sich mit Unterstützung der katholischen Arbeitervereine und des Staates zu einem beachtlichen Machtfaktor entwickeln.

KARL CHRISTIAN FÜHRER (Hamburg) hob die historische Leistung Carl Legiens hervor, der in unermüdlichem Arbeitseinsatz die nur als Agitationszentrum gedachte Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zur Zentralleitung ausbaute, gegen den Willen ihrer Gründer. Den Antrieb sieht Führer, wie er gegen die übliche Beschreibung Legiens als bloßen Pragmatiker und Revisionisten herausstellte, in dessen moralischem Idealismus (in Anlehnung an den vormarxistischen Schweizer Sozialphilosophen Friedrich Albert Lange) und in Legiens sozialistischer Zukunftsperspektive, dem Glauben an den gesetzmäßigen, vom Entwicklungsstand der Produktionsmittel bestimmten Ablauf der Geschichte hin zur Revolution, zur sozialistischen Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Deutung gilt für den Legien der 1890er-Jahre, wie Führer aufgrund eines Einwandes in der Diskussion präzisierte; später war er nicht mehr als Marxist zu bezeichnen. Aber auch in den 1920-Jahren ist das Nebeneinander von Pragmatismus und sozialistischer Zukunftserwartung zu beobachten, wie JENS FLEMMING (Kassel) feststellte.

Aus der lebhaften Diskussion dieser Sektion seien fünf Themen hervorgehoben: erstens die Forderung nach geschlechtsspezifischer Differenzierung zwischen den Gewerkschaftsrichtungen und Einzelgewerkschaften sowie im Verlauf der Gewerkschaftsgeschichte; zweitens die Untersuchung von Generationenerfahrungen; drittens die Frage nach dem Verhältnis von Individuum und Kollektiv, „Führer“ und „Massen“, das sich unter anderem in Legiens autoritärem Politikverständnis abbildete; viertens die Berücksichtigung des Staats als formbildende Kraft, z. B. des Föderalismus, des „Kulturkampfes“ als Impuls für die katholischen Gewerkschaftsgründungen, des „Sozialistengesetzes“ als Katalysator für Legiens Zentralisierungserfolg; fünftens das Problem der geringeren Bindungs- und Organisationskraft des protestantischen Milieus, das zwar Arbeitervereine und einzelne evangelisch geprägte Arbeitnehmerverbände wie den DHV, aber keine Gewerkschaftsbewegung hervorbrachte.

In der zweiten Sektion bot zunächst WILFRIED RUDLOFF (Kassel) eine eindringliche Schilderung des Arbeiteralltags im Ersten Weltkrieg: der Umschichtung und Dequalifizierung der Arbeiterschaft, der Beschleunigung der Arbeitsprozesse, der Verschlechterung des Arbeitsschutzes und der Verlängerung der Arbeitszeiten, der schlechten Entlohnung und noch schlechteren Ernährung. Die Gleichheit der Lebensführung auf niedrigem Niveau führte zur Nivellierung von Statusmerkmalen und bedrohte das Statusbewusstsein. Die Forderung nach (Verteilungs-) Gerechtigkeit in Anpassung an den Bedarf wurde angesichts der Notwendigkeit extralegaler, für viele unerschwingliche Zusatzversorgung brisant. Alle Gruppen hielten sich für Opfer und teilten die Überzeugung, dass der Staat versage. In den Gewerkschaften entstand eine Diskrepanz zwischen dem Ohnmachtserleben der Basis und den Erfahrungen der Funktionsträger, die ihre ehrenamtlichen Aufgaben im Rahmen der Kriegsfürsorge, Güterbewirtschaftung und Preisüberwachung als Aufwertung empfanden. Es kam zu einer Annäherung zwischen der staatlichen Bürokratie und der Gewerkschaftsspitze.

OTTOKAR LUBAN (Bochum) rekapitulierte anschließend die politischen Streikbewegungen zwischen Juli 1916 und November 1918 und beleuchtete die Reaktionen der Behörden und der Freien Gewerkschaften. Werner Plumpe lenkte den Blick dann auf die Unternehmerseite am Beispiel des Chemieindustriellen Carl Duisberg. Duisberg, der im Kaiserreich einen steilen Aufstieg erlebt, den Krieg als ein Verhängnis für die deutsche Chemiewirtschaft beklagt und trotzdem entschlossen auf den Siegfrieden der 3. OHL gesetzt hatte, wandelte sich, als die Niederlage feststand, seit Oktober 1918 ebenso entschlossen zum Befürworter eines sozialen Kapitalismus und der Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften und den Belegschaftsvertretern im Betrieb, politisch zum Anhänger der parlamentarischen Demokratie und der DDP. Er unterstützte die Zentralarbeitsgemeinschaft, Tarifverträge und beim Kapp-Putsch sogar den Generalstreik zum Schutz der Republik. Überhaupt war die Idee der Arbeitsgemeinschaft als Alternative zur Zwangswirtschaft der Kriegszeit in der chemischen Industrie populär und das sozialpartnerschaftliche Modell erfolgreich, so dass sie auch nach dem Zerfall der ZAG bis zum Ende der Republik daran festhielt.

DICK GEARY (Nottingham) leitete die Diskussion mit einem bilanzierenden Rückblick auf die Zusammenarbeit von Staat und Gewerkschaften im Weltkrieg ein, wobei er die Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien um 1914 und den durch den Krieg bewirkten Wandel betonte. Zur Erklärung des Arbeiterprotests wollte er die staatlichen Rahmenbedingungen, die radikalen politischen Traditionen und eventuelle Generationenkonflikte stärker berücksichtigt wissen. Als weitere offene Fragen oder interessante Themen wurden benannt: Wie verlief der Weg vom staatsorientierten „Kriegssozialismus“ zur staatsfernen Sozialpartnerschaft? Waren die für Verteilungskonflikte zuständigen „Sozialpartner“ befähigt, die Versorgungskonflikte des Krieges zu lösen? Wie typisch war Duisberg; handelte es sich bei ihm um ein Umlernen oder eine situative Reaktion? Wie konnte die vormoderne Schwerindustrie ihre Schlüsselposition behaupten, und warum wurde ein Mentalitätswandel der Unternehmer im Allgemeinen blockiert? Resultierte die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Schwerindustrie aus der Übermacht des Apparats, im Unterschied zu einzelnen flexiblen Unternehmern wie Krupp, oder war sie eine Folge ihrer schlechten ökonomischen Lage? Generell sollten nach Meinung Plumpes politische Verhaltensweisen von Unternehmern zunächst aus ihren ökonomischen Motiven erklärt und industrielle Beziehungen mehr von der Alltagspraxis als von Grundsatzerklärungen her rekonstruiert werden. Rudloff erwartet neue Erkenntnisse besonders von Studien über einzelne Belegschaften, in denen unter anderem die Stellung der Reklamierten im Betrieb und die Wechselwirkung von Front- und Heimaterfahrungen untersucht werden.

In der dritten Sektion über die Anfangsphase der Weimarer Republik zeigte MICHAEL RUCK (Flensburg) am Beispiel der Schlichtung, dass die Arbeitgeber im Allgemeinen nicht bereit waren, den sozialpolitischen Preis für die Erhaltung der Wirtschaftsordnung zu zahlen. In einem genauen Überblick über die wechselvolle Rechtsentwicklung und schwankende Einstellung der Freien Gewerkschaften zu staatlichen Interventionen in die Arbeitsbeziehungen zeichnete er nach, wie ihr Etatismus durch das Versagen der Behörden im Krieg zerstört wurde und sie 1919 auf möglichste Autonomie drängten, wie dann seit 1920 aufgrund negativer Erfahrungen mit den Arbeitgebern sich die Haltung in einzelnen Gewerkschaften wieder änderte und sie der schrittweisen Rückkehr des Staates in Schlichtungsfunktionen keinen geschlossenen Widerstand mehr entgegensetzten. Am Ende stand 1923 eine Schlichtungsverordnung, die dem Reichsarbeitsminister ein weitgehendes Interventionsrecht zubilligte, und in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre bauten die Gewerkschaften, wie Ruck in der Diskussion ergänzte, bei Lohn- und Arbeitszeitregelungen wieder auf den Staat. Dieser Etatismus wurde im „Dritten Reich“ diskreditiert, so dass es nach 1945 endgültig zu einem Paradigmenwechsel kam.

KLAUS WEINHAUER (Bielefeld) konnte im Hamburger Hafen eine ähnliche Entwicklung von einer einigermaßen friedlichen Arbeitsvermittlung bis 1921 zur Unternehmeroffensive in der Zeit der Hyperinflation beobachten, die die Arbeitnehmer Zuflucht beim Staat suchen ließ. Im Übrigen spielte das ZAG-Abkommen im Hafen aber kaum eine Rolle; es gab nie paritätische Vereinbarungen über die Arbeitsorganisation. Dem an den Zielen der ZAG orientierten freigewerkschaftlichen Transportarbeiter-Verband machten linksradikale Syndikalisten bzw. Unionisten mit ihren kurzfristigen, auf die lokalen Gegebenheiten von Arbeitsplatz und Milieu bezogenen Aktionszielen erfolgreich Konkurrenz. Doch diese Konzentration auf „lokale Ordnungen“ war ein Phänomen der Übergangszeit. 1923 war das Ideal der Staatsferne überholt, und die Freien Gewerkschaften gewannen wieder an Boden.

Durch den Vortrag von KNUD ANDRESEN (Hamburg) wurde das mehrfach angesprochene Generationenproblem thematisiert. Er äußerte allerdings Skepsis gegen Versuche, die Spaltung und Radikalisierung von Teilen der Arbeiterbewegung auf diese Weise zu erklären. Bei seinen weiteren Ausführungen musste er sich auf die organisierte, gewerkschaftlich mitgetragene Arbeiterjugend insgesamt beziehen, da es außer bei zwei Einzelverbänden bis zur Revolution keine eigene Gewerkschaftsjugend gab. Gewerkschaftliche Jugendarbeit war im Allgemeinen – außer beim Metallarbeiter-Verband – Arbeit von Erwachsenen für Jugendliche, bildungs- und berufsorientiert. Auch nach dem starken Zustrom von Mitgliedern, darunter vielen jungen Kollegen, nach der Revolution, entwickelte der ADGB kein großes Interesse und keine neuen Konzeptionen für die Jugendarbeit, insbesondere keine Ideen zur Einbindung der jungen ungelernten Arbeiter/innen, so dass sein Erfolg bei jugendlichen Erwerbstätigen auf Dauer unter dem Durchschnitt lag.

In der Diskussion zu dieser Sektion wurden die Ergebnisse der Referenten bestätigt und durch weiterführende Anregungen ergänzt. In der abschließenden Generaldiskussion wurden in Stichworten Aufgaben und Perspektiven der künftigen Forschung skizziert. Die Erfahrungen der Weimarer Republik sind seit den 1990er-Jahren weitgehend in Vergessenheit geraten; aber das im ZAG-Abkommen entwickelte Modell der Sozialpartnerschaft, das Konzept der Mitbestimmung in der parlamentarischen Demokratie sind erinnerungs- und erhaltenswert. Die Forschung der 1970/80er-Jahre zur Geschichte der Arbeiterbewegung sollte selbst Gegenstand historischer Untersuchung werden. Neue Erkenntnisse sind bei stärkerer Betonung der Perspektive „von unten“, ferner von mentalitätsgeschichtlichen Analysen und von der Betrachtung der Arbeitsbeziehungen im weiten europäischen Kontext zu erwarten.

Konferenzübersicht:

Eröffnungsvortrag:
Klaus Schönhoven (Mannheim): Wegbereiter der sozialen Demokratie? Zur Bedeutung des Stinnes-Legien-Abkommens vom 15. November 1918.

Sektion 1: Macht und Ohnmacht der Gewerkschaften im Kaiserreich
(Diskussionsleitung und Kommentar: Jens Flemming, Kassel)

Thomas Welskopp (Bielefeld):
Soziale Voraussetzungen und Bedingungen für die deutsche Gewerkschaftsbewegung im internationalen Vergleich.

Michael Oberstadt (Bonn):
Die christlichen Gewerkschaften als Konkurrenz der sozialistischen Arbeiterverbände.

Karl Christian Führer (Hamburg):
Marxismus und Pragmatismus als Leitlinien gewerkschaftlichen Handelns. Das Beispiel des Gewerkschaftsführers Carl Legien.

Sektion 2: Soziale Polarisierung und politische Kooperation: Soziale Konflikte und Elitehandeln im Ersten Weltkrieg
(Diskussionsleitung und Kommentar: Dick Geary, Nottingham)

Wilfried Rudloff (Kassel):
Soziale Notlagen in der Arbeiterschaft, Selbsthilfe und Staat im Ersten Weltkrieg.

Ottokar Luban (Berlin):
Streikbewegungen in den letzten Kriegsjahren und die Haltung der Gewerkschaften.

Werner Plumpe (Frankfurt am Main):
Großindustrie, Staat und Gewerkschaften 1916–1920. Das Beispiel der chemischen Industrie.

Sektion 3: Bewährung der Partner? Arbeitgeber und Gewerkschaften 1918–1924
(Diskussionsleitung und Kommentar: Klaus Tenfelde, Bochum)

Knud Andresen (Hamburg):
Die gewerkschaftliche Arbeiterjugend im Weltkrieg und in der Revolution – eine generationelle Perspektive?

Michael Ruck (Flensburg):
Gewerkschaftliches Handeln und Konfliktverhalten nach der Novemberrevolution.

Klaus Weinhauer (Bielefeld):
Gewerkschaftspolitik im Hamburger Hafen zwischen Tarifgestaltung, Massenmobilisierung und Arbeitsmarktorganisation (1916 -1924).


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