Spruchpraxis - Handlungsspielräume - Nachkriegszeit: Biografische Ansätze zu Justiz und Militärjustiz im Nationalsozialismus

Spruchpraxis - Handlungsspielräume - Nachkriegszeit: Biografische Ansätze zu Justiz und Militärjustiz im Nationalsozialismus

Organisatoren
Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau; Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Dresden; Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden
Ort
Torgau
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.10.2008 - 24.10.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Anna-Carolina Perrez, Liechtenstein-Institut (FL)

Die Themen NS-Justiz und juristische Verfolgung von NS-Verbrechern sind auch über 60 Jahre nach Kriegsende aktuell geblieben. Einerseits finden letzte Prozesse gegen NS-Verbrecher statt, andererseits ist die wissenschaftliche Forschung im Bereich der NS-Justiz noch voll im Gange. Der Workshop „Spruchpraxis - Handlungsspielräume - Nachkriegszeit: Biografische Ansätze zu Justiz und Militärjustiz im Nationalsozialismus“ fügte sich in diese Aktualität ein und brachte Forscher aus dem deutschen Sprachraum zusammen, um ihre wissenschaftlichen Arbeiten zur Justiz im Nationalsozialismus vorzulegen und zu diskutierten und die Beteiligten stärker zu vernetzen.

Veranstaltet wurde der Workshop vom Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau und vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung (HAIT) an der Technischen Universität Dresden. 2007 hat das Forschungsprojekt „Dokumentationsstelle Militärjustiz - Grundlagenforschung in vergleichender europäischer Perspektive“ am DIZ Torgau seine Arbeit aufgenommen. Das Kooperationsprojekt zwischen der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ und dem HAIT, das vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert und von Claudia Bade bearbeitet wird, will vorrangig verschiedene Quellen zur Wehrmachtjustiz sowie zur Militärgerichtsbarkeit in Europa wissenschaftlich und dokumentarisch erschliessen, um sie dann später der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Die Tagung war in vier thematische Bereiche gegliedert. Den Auftakt der Veranstaltung bildeten Referate zur Kriegsjustiz an sich, dann wurden spezifisch biografische Ansätze diskutiert, und nach einer Darstellung der methodischen Aspekte folgte ein Ausblick auf Geschehnisse der Nachkriegszeit und der Entnazifizierung.

WOLFGANG FORM (Philipps-Universität Marburg), referierte über die Entwicklung von Militärgerichten in Kriegsverbrecherprozessen vom Ersten Weltkrieg bis zu den Nürnberger Prozessen und über die Etablierung des Völkerstrafrechts. Form erläuterte, dass bereits im 19. Jahrhundert mit den Genfer Konventionen und den Haager Friedenskonferenzen versucht worden war, Kriegsregeln rechtlich verbindlich auszugestalten. Form erläuterte, dass man sich nach dem Ersten Weltkrieg bemühte Verletzungen der Bestimmungen der Genfer Konventionen strafrechtlich zu ahnden, was in den Leipziger Prozessen noch nicht gelang. Im Zweiten Weltkrieg wollte man einen Internationalen Gerichtshof etablieren. Laut Form war neu, dass man bereits während des Krieges in Zusammenarbeit mit den Exilregierungen eine strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen zu planen begann. So sei 1942 mit der Erklärung von St. James festgehalten worden, dass die Bestrafung für die Verantwortlichen von Kriegsverbrechen und die Vollstreckung der verkündeten Urteile unabdingbar sei. Die Ende 1942 gegründete United Nations War Crimes Commission wiederholte diesen Punkt in den Moskauer Deklarationen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es, eine internationale Einführung des Völkerstrafrechts im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess durchzusetzen, und es folgten weitere nationale Kriegsverbrecherprozesse. Form wies auf die Schwierigkeit der internationalen Gerichte hin, kriminelle Handlungen zu beweisen. Diese Aufgabe könne oft nicht erfüllt werden und lasse Prozesse wegen Mangel an Beweisen scheitern. Form betonte schliesslich auch die wichtige Rolle solcher Tribunale in der Vergangenheitsbewältigung.

LARS SKOWRONSKI (Gedenkstätte „Roter Ochse“, Halle/Saale) referierte über die „Vollstreckung von wehrmachtgerichtlichen Todesurteilen in zivilen Hinrichtungsstätten“. Skowronski gab mit seinem Vortrag einen Einblick in ein von der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ konzipiertes Projekt, das die Erfassung aller wehrmachtgerichtlich verhängten Todesurteile zum Ziele hat. Von dieser Sonderjustiz zeugen laut Skowronski die Kriegsgerichte und die Strafvollstreckungseinrichtungen. Skowronski zeigte in seinem Referat mehrere Verbindungspunkte zwischen militärischer und ziviler Gerichtsbarkeit auf und legte die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vollstreckung kriegsgerichtlicher Todesurteile dar. Skowronski erklärte, dass, nachdem 1872 im Militärstrafgesetzbuch das Erschiessen als prinzipielle Exekutionsmethode bei Todesurteilen im militärischen Bereich festgelegt worden war, in den 1930er-Jahren wegen Ressourcenknappheit neue Muster der Vollstreckung wehrmachtgerichtlicher Todesurteile in zivilen Richtstätten gesucht werden mussten. So sei die Militärstrafgerichtsordnung 1934 erweitert und 1939 das Strafverfahren im Kriege vereinfacht worden. Schliesslich gab Hitlers Führerbefehl 1943 den Wehrmachtjuristen freie Hand bei der Wahl der Vollstreckungsmethode.

CHRISTOPHER THEEL (Technische Universität Dresden) stellte sein Dissertationsprojekt vor, welches sich mit den SS-Richtern der SS- und Polizeigerichtsbarkeit befasst. Ziel der Arbeit ist die Abfassung einer Kollektivbiografie des Richterkorps der Waffen-SS. Theel erklärte, dass die SS- und Polizeigerichtsbarkeit 1939 nach dem Vorbild der Wehrmachtgerichtsbarkeit als Kriegsgerichtsbarkeit der Waffen-SS eingeführt wurde. Theel hielt fest, dass der Reichsführers-SS Himmler die SS-Gerichtsbarkeit nicht nur als eine Angelegenheit der Waffen-SS verstand. Sie sollte vielmehr in der Rechtsgestaltung und in der Rechtsanwendung Vorbild und Vorreiter für die Allgemeine Gerichtsbarkeit wie auch für die Wehrmachtgerichtsbarkeit sein. Die Kriegsgerichtsbarkeit der Waffen-SS lasse sich bis 1932 zurückverfolgen, seit 1936 sei konkret an den Vorbereitungen ihrer Einführung gearbeitet worden. Die SS- und Polizeigerichtsbarkeit gewann laut Theel in den Kriegsjahren rasant an Bedeutung. Theel konnte etliche organisatorische wie funktionale Analogien zwischen Wehrmacht-, SS- und Polizeigerichtsbarkeit feststellen. Zum Abschluss des Referates stellte Theel die Profile von drei hochrangigen SS-Richtern vor.

BARBARA MANTHE (Universität Köln) stellte ihr Dissertationsprojekt „Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft: Grenzen des biografischen Ansatzes und das Spannungsfeld von ‚Normalität’ und ‚Ausnahme’ im Krieg“ vor. Manthe analysiert die Karriereentwicklung und Tätigkeit der Richterschaft im Raum Köln–Aachen sowie deren Verhaltensspielraum im Nationalsozialismus. Dabei sollen sowohl die Biografien der Richter als auch die Urteile, die sie fällten, erforscht werden. Manthe erklärte, dass sie Richterbilder in ihrer Eigenwahrnehmung sowie deren Fremdwahrnehmung herauskristallisieren will und auch die Stellung, die die Richter in der Kriegsgesellschaft innehatten, erforscht werden soll. Eine weitere Frage ist, welchen Beitrag die Richter zu einer Normierung und Umstrukturierung der NS-Gesellschaft leisteten. In der Verknüpfung von kollektivbiografischer Forschung und exemplarischen Urteilsanalysen soll ein Beitrag zur Sozialgeschichte richterlicher Tätigkeit im NS-Regime geleistet werden.

KERSTIN THEIS (Universität Köln) stellte im Workshop ihr Promotionsprojekt – „Die Militärgerichte des Ersatzheeres. Tätigkeitsprofil und Spruchpraxis der Wehrmachtjustiz im Heimatkriegsgebiet“ – vor, das sich am Beispiel von zwei Divisionen mit den Gerichten des Ersatzheers im „Heimatkriegsgebiet“ 1938 bis 1945 beschäftigt. Ziel der Arbeit ist eine Langzeitstudie zur Praxis eines Divisionsgerichts im Krieg. Die ganzheitliche Rekonstruktion von Tätigkeitsprofil, Urteils- und Vollstreckungspraxis eines Gerichts im Ersatzheer unter Herausarbeitung der institutionellen und personellen Strukturen wird angestrebt. Nach Theis’ These galten bei den Gerichten des Ersatzheers die Abschreckung und Disziplinierung sowie die Vermittlung systemkonformer Verhaltensweisen in einem viel stärkeren Masse als im Feldheer. Theis erläuterte, dass sie die verschiedenen Entwicklungsphasen der Rechtsprechung der Ersatzheer-Gerichte darstellen will, um die fortlaufende Radikalisierung der Rechtsprechung erklären zu können. Es sollen die Handlungsspielräume der Richter untersucht werden, sowie die Frage der Stellung der Ersatzheer-Gerichtsbarkeit innerhalb der Wehrmacht und im lokalen Verfolgungsnetzwerk des NS-Regimes. Theis fokussiert auf die Vollerhebung und quantitative Auswertung der Straflisten-Einträge, um die Erstellung eines Tätigkeitsprofils und einer Deliktstruktur des Ersatzheer-Gerichtes zu ermöglichen. Des Weiteren werden qualitative Fallanalysen der Urteils- und Vollstreckungspraxis und Entscheidungs-, Begründungs- und Sanktionsverhalten sowie die Gnadenpraxis des Gerichts durchgeführt.

CHRISTOPH RASS (RWTH Aachen) sprach auf dem Workshop über methodische Probleme quantitativer Biografieforschung auf der Grundlage personenbezogener Quellen. Rass zeigte am Beispiel seiner eigenen Forschung – „Überregionale Erschliessung personenbezogener Quellen zu Angehörigen der bewaffneten Formationen des Dritten Reiches“ – das Vorgehen der quantitativen Biografieforschung und der „Mixed Method“ auf. Durch die Digitalisierung einer umfangreichen Stichprobe der wichtigsten personenbezogenen Materialien von Wehrmachtssoldaten und Angehörigen der Waffen-SS wird der Forschung Datenmaterial zur personellen Zusammensetzung von Wehrmachtseinheiten und deren Veränderung im Kriegsverlauf in Form einer elektronischen Quellenedition zur Verfügung gestellt. Ziel der Strukturanalyse sei ein Vordringen in den „Mikrokosmos“ einer Infanteriedivision und die Überwindung des statischen Bildes von der Zusammensetzung solcher Gruppen. Rass betone, dass besonders in der Geschichtsforschung die „Mixed Method“, die Mischung aus quantifizierender Analyse von Fallakten und qualitativer Rekonstruktion von Biografien, ein angebrachter Forschungsansatz sei. Rass wies in seinem Referat auch auf die Quellenwahl bzw. Quellenstichprobe hin und plädierte für eine sorgfältige Methodenwahl, welche nicht von der Quellenlage, sondern vom Erkenntnisinteresse geleitet sein sollte.

CLAUDIA BADE (DIZ Torgau) beabsichtigt mit ihrem Forschungsprojekt eine Kollektivbiografie der Militärjuristen des Dritten Reiches zu erstellen. Dabei sollen die grundlegenden Daten zur Person, Ausbildung und Berufstätigkeit der Richter erfasst werden. Bade möchte die generationelle und weltanschauliche Prägung der Richter, ihr Wirken im Apparat der Wehrmachtjustiz, ihre Urteilspraxis und ihre Spielräume beschreiben. Es sollen auch ihre Nachkriegskarrieren dokumentiert werden, um ihre Rechtfertigungsstrategien sowie ihren Einfluss auf die Historiografie zu erforschen. In ihrem Vortrag „Rechtfertigungsmechanismen nach 1945 – Netzwerke ehemaliger Wehrmachtrichter“ erläuterte Bade, dass der gruppenbiografische Ansatz Erkenntnisse über Freundschaftskreise und Netzwerke in der NS-Zeit sowie der Nachkriegszeit hervorbringen soll. Dabei könnten laut Bade auch Informationen über strukturelle Voraussetzungen der frühen Bundesrepublik herausgefiltert werden. Bades These ist es, dass zahlreiche Verbindungen auch in der Nachkriegszeit fortbestanden und von finanzieller Unterstützung über die sogenannten „Persilscheine“ bis hin zur Organisation konkreter Rechtshilfe für ehemalige Kollegen reichten. Die Wirkung nach aussen bestand laut Bade aus Verteidigungsstrategien bei verschiedenen Prozessen. Eine klassische Exkulpationsstrategie der Juristen sei z.B. die Behauptung gewesen, dass die NS-Gesetze keine Unrechtsgesetze gewesen seien, und dass die damaligen Prozesse Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gewesen seien. Zum Schluss erläuterte Bade die Wirkung der Schuldentlastung zur politischen (Neu-) Ausrichtung in der Bundesrepublik.

DAVID FORSTER (Universität Wien) sprach in seinem Vortrag über die Bemühungen der österreichischen Behörden, gegen Kriegsverbrecher vorzugehen. Forster hat für die Wanderausstellung zur Wehrmachtjustiz „Was damals Recht war…“ der Berliner „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ Grundlagenforschung in österreichischen Archiven betrieben. In Torgau gab Forster anhand der Biografie des Heeresrichters Karl Everts aus Ründeroth einen Einblick in seine Forschungsergebnisse. Forster zeigte in seinem Referat auf, wie der hoch belastete Richter nach dem Krieg zwar kurz in US-amerikanische Gefangenschaft kam, danach jedoch sein Berufsleben als Richter im Landesjustizdienst in Nordrhein-Westfalen wiederaufnehmen konnte und gar ehrenamtlicher Bürgermeister seines Heimatorts wurde. Obwohl die österreichische Justiz mit Ermittlungen und Fahndungen aktiv war und Everts auf eine Kriegsverbrecherliste gesetzt wurde, schafften es laut Forster die österreichischen Behörden nicht, Everts für seine Verbrechen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Einen weiteren Einblick in die Nachkriegszeit gab DANIEL BOHSE (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), der die Entnazifizierung im OLG-Bezirk Naumburg untersucht. Bohse erläuterte, dass in diesem Bezirk ein Grossteil der Richter und Staatsanwälte der NSDAP oder ihren Gliederungen angehörte. Bohse wies darauf die Besonderheit hin, dass die Teile des OLG-Bezirkes jeweils nacheinander von verschiedenen Besatzungsmächten (amerikanisch/britisch/sowjetisch) besetzt waren. Unter amerikanischer und britischer Besatzung begann man NS-Funktionsträger zu verhaften und zu befragen, dann erfolgte die Wiedereinsetzung der Justizorgane. Bohse konnte beobachten, dass diese Reanimation und die Entnazifizierung sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Mit zunehmender Zentralisierung setzte sich dann die Sowjetische Militäradministration für den Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur ein. Bohse erläuterte, dass mit einer Säuberungsverordnung schliesslich bis 1946 alle ehemaligen NSDAP-Mitglieder aus dem Justizdienst entfernt wurden. Entsprechend den Internierungsrichtlinien des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten wurden viele der NS-belasteten Juristen verhaftet und daraufhin entweder von Sowjetischen Militärtribunalen oder bei den Waldheimer Prozessen 1950 verurteilt.

KLAUS-DETLEV GODAU-SCHÜTTKE (Itzehoe) behandelte in seinem Referat „Personelle Kontinuitäten aus der Wehrmachtjustiz: Folgen der gescheiterten Entnazifizierung der Justiz nach 1945“ ebenfalls die personelle Kontinuität von ehemaligen NS-Richtern in der Justiz der Nachkriegszeit. Godau-Schüttke konzentrierte sich auf Juristen, die zu Richtern des Bundesgerichtshofs (BGH) ernannt worden waren. Er wies nach, dass die personelle Kontinuität des Justizpersonals, d.h. die Wiedereinstellung NS-naher oder NS-belasteter Richter, in der gescheiterten Entnazifizierung ihre Ursache hat. Von den hundert ersten Bundesrichtern, die im BGH eingesetzt wurden, waren acht ehemalige Wehrmachtrichter. Nach Godau-Schüttke ist die Fixierung auf die Parteimitgliedschaft falsch gewesen. Auf diese Weise gelangten viele der ehemaligen Wehrmachtrichter in der Nachkriegszeit auf hohe Posten, wie z.B. auch Ernst Mantel, der in der Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) gearbeitet hatte, aber als „entlastet“ entnazifiziert wurde. Godau-Schüttke konnte nachweisen, dass der überzeugte Antisemit in der NS-Zeit Untersuchungsrichter am Volksgerichtshof gewesen war, 1950 aber Chef der Münchener Staatsanwaltschaft wurde und später gar Bundesrichter. 1956 war Mantel am ersten Strafsenat des BGH. Die klassischen Entschuldungsstrategien der ehemaligen Richter, konnte auch Godau-Schüttke nachweisen.

Der Workshop gab mit diesen Vorträgen einen reichhaltigen Einblick in die Varietät der aktuellen Forschung über die NS-Justiz, er zeigte aber auch, dass noch viele Fragen der NS-(Militär-)Justizforschung offen sind und weite Bereiche bearbeitet werden müssen. Die einzelnen Beiträge wurden unter methodischen und inhaltlichen Gesichtspunkten diskutiert. Es fand ein lebendiger Austausch statt, bei dem die Doktorandinnen und Doktoranden von den anwesenden Experten zahlreiche inhaltliche und methodische Denkanstösse und Anregungen erhielten.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Form (Marburg): Entwicklung von Militärgerichten in Kriegsverbrecherprozessen vom Ersten Weltkrieg bis zu den Nürnberger Prozessen

Lars Skowronski (Halle/S.): Die Vollstreckung von wehrmachtgerichtlichen Todesurteilen in zivilen Hinrichtungsstätten

Christopher Theel (Dresden): Die SS-Richter der SS- und Polizeigerichtsbarkeit

Barbara Manthe (Köln): Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft: Grenzen des biografischen Ansatzes und das Spannungsfeld von „Normalität“ und „Ausnahme“ im Krieg

Kerstin Theis (Köln): Die Militärgerichte des Ersatzheeres. Tätigkeitsprofil und Spruchpraxis der Wehrmachtjustiz im ‚Heimatkriegsgebiet’. Eine Projektvorstellung

Christoph Rass (Aachen): Methodische Probleme quantitativer Biografieforschung auf der Grundlage personenbezogener Quellen

Claudia Bade (Torgau): Rechtfertigungsmechanismen nach 1945. Netzwerke ehemaliger Wehrmachtrichter

David Forster (Wien): Fahnder auf der Flucht. Die strafrechtliche Verfolgung des Militärrichters Karl Everts und seiner willigen Helfer nach 1945

Daniel Bohse (Halle/S.): Entnazifizierung der Justiz im OLG-Bezirk Naumburg

Klaus-Detlev Godau-Schüttke (Itzehoe): Personelle Kontinuitäten aus der Wehrmachtjustiz: Folgen der gescheiterten Entnazifizierung der Justiz nach 1945


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