HT 2008: Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im Mittelalter

HT 2008: Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im Mittelalter

Organisatoren
Cordula Nolte, Universität Bremen; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.09.2008 - 03.10.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Jana Sonntag

CORDULA NOLTE (Universität Bremen) präsentierte auf dem 47. Deutschen Historikertag in Dresden, die Sektion „Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im Mittelalter“. Die Beschäftigung mit beeinträchtigten Menschen ist in der Mediävistik ein noch junges Forschungsgebiet. Wichtige Anstöße gibt es dafür aus der, seit den 1990er-Jahren auch in Deutschland vertretenen disability history, in der Behinderung als soziokulturelle Zuschreibung aus historischer Perspektive untersucht wird und die die Etablierung von Behinderung als eine allgemeine Analysekategorie anstrebt. In ihrer Einführung verwies Nolte auf die hohe Bedeutung körperlicher Funktionsfähigkeit in allen sozialen Schichten der mittelalterlichen Gesellschaft. Sie fragte nach den entscheidenden Folgen, die Beeinträchtigungen für die Betroffenen gehabt haben und vermutete, dass diese vielfach in ihren sozialen Netzwerken aufgefangen worden seien. Für die Mediävistik bleibe indes noch zu klären, ob und inwieweit überhaupt von Behinderung im Sinne gesellschaftlicher Ausgrenzung und Benachteiligung gesprochen werden kann. Gleichwohl gebe es zahlreiche Belege für Beeinträchtigungen.

Die Bremer Archäologin UTA HALLE (Universität Bremen) stellte die Ursachen und Folgen von Bleivergiftungen anhand archäologischer und historischer Quellen vor. Blei fiel als Nebenprodukt der Silbergewinnung in großen Mengen an und wurde auf vielfältige Weise, vor allem in der Metallgewinnung und Keramik- und Glasproduktion intensiv genutzt. Die toxische Wirkung des Schwermetalls, wie Koliken oder auch Fertilitätsstörungen, war dabei schon seit der Antike bekannt. Halle zeigte verschiedene Einsatzbereiche der Bleiverwendung und die damit verbundenen Wege des Bleis in den Körper der Menschen auf. So führe beispielsweise bereits die Herstellung bleihaltiger Produkte, etwa von bleiglasierter Keramik oder Bleipfannen in der Salzsiede, aber auch in der Bautechnik (Bleiverglasung, Wasserleitungen) zu erheblichen Belastungen der Arbeiter. Das Metall lagerte sich im Knochen ab und kann daher in Skelettuntersuchungen nachgewiesen werden. Die Untersuchungen verschiedener Gräberfelder machten deutlich, dass die Bleibelastung mit steigendem Lebensalter zunahm, aber bereits bei Kindern nachgewiesen werden könne. Zudem gab es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Halle kam zu dem Schluss, dass die Vergiftungen durch den beruflichen Umgang mit Blei nicht so gravierend waren, wie die durch die allgemeine Umweltbelastung. Bei der Verwendung bleihaltiger Gefäße wurde das Blei direkt über die Nahrung aufgenommen, gelangte aber auch über Verseuchungen von Trinkwasser, Äckern und Weideflächen in die Körper von Schlachttieren und in die der Menschen. In ihren Ausführungen wies Halle immer wieder darauf hin, dass es bislang kaum Untersuchungen über die Verwendung von Blei und seine ökonomischen und ökologischen Wechselwirkungen gäbe. Auch über das Bewusstsein der Menschen unterschiedlicher sozialer Schichtung für die Gefahr im Umgang mit Blei sei kaum etwas bekannt. Trotz besseren Wissens sei es aber wohl schwierig gewesen, das Blei durch geeignete gefahrlosere Stoffe zu ersetzen.

OLIVER AUGE (Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald) stieg in seinen Vortrag über kampfversehrte Adelige auf ungewöhnliche Weise ein. Er führte eine Szene aus Monty Pythons „Rittern der Kokosnuss“ vor, in der der Schwarze Ritter im Kampfeseifer mit König Artus seine zunehmende Invalidität gleichmütig hinnimmt, obwohl sie ihn für weitere Kämpfe unfähig macht. Auge sprach dieser stereotypen und satirisch überzeichneten Darstellung des mittelalterlichen Ritterethos das Vorhandensein mittelalterlicher Vorlagen, beispielsweise in der Epik nicht ab, wies aber auf deren fiktiven Charakter hin. Sowohl die mittelalterlichen Quellen als auch die bisherigen Forschungen schweigen sich weitgehend über im Krieg oder Turnier invalide gewordene Adelige aus. Dabei sei zu unterstellen, dass Adelige nicht selten unheilbare Schäden davontrugen. Gerade durch Kernelemente adeligen Handelns wie Kämpfen oder Jagen seien sie, laut Auge, besonderen Gefahren ausgesetzt gewesen. Der adelige Agon setze, um Ruhm und Ehre zu erlangen, wiederum körperliche Fitness und Vitalität voraus, was sich in einem ausgesprochenen Körperkult niederschlage. Auge bilanzierte, dass sich adelige Invalidität offenbar zwischen Ausgrenzung und Anerkennung bewegt habe. Da die meisten Quellen das adelige Weiterleben mit der Invalidität übergehen, folgert Auge, dass die Betroffenen in ihrer gesellschaftlichen Gruppe als störende Elemente angesehen wurden oder sich selbst als solche wahrnahmen. Versehrte, die beweisen konnten, dass sie ihre Verwundung im Kampf erworben hatten oder die außergewöhnliche Fähigkeiten bewiesen, seien jedoch durchaus anerkannt gewesen. Auge führte als Beispiele den Ritter Götz von Berlichingen und den erfolgreichen Feldherrn Federico da Montefeltro an.

In der Diskussion stellte Auge klar, dass in den von ihm gesichteten Quellen der Männlichkeitsdiskurs dominant sei. Perspektiven, in denen Invalidität als Chance für eine besondere Frömmigkeit oder Hinwendung zur Familie gedeutet werde, wie etwa in Leichenpredigten, mögen aber gleichwohl eine Rolle gespielt haben.

JAN ULRICH BÜTTNER (Universität Bremen), der für Gesine Jordan (Universität des Saarlandes / Saarbrücken) eingesprungen war, referierte über „Die Strafe der Blendung und das Leben blinder Menschen“. Er machte deutlich, dass Blendungen die Bestraften so hilflos wie bei keiner anderen Verstümmelung machten, da sie eine erhebliche Einschränkung des Handlungsspielraums bedeuteten und den Bestraften deutlich zeichneten. Für die Verwendung dieser Strafe sei ein Wandel festzustellen. Vom 8. bis 12. Jahrhundert seien Blendungen vor allem als politische Beseitigungsmaßnahmen bei Verbrechen gegen den König eingesetzt worden. Die Blendung habe königliche Macht demonstriert und könne somit der Tötung des Widersachers gleichgesetzt werden. Der Verlust des Augenlichts habe dessen körperliche Unversehrtheit zerstört und somit eine fortgesetzte Auflehnung verhindert. Als Kriminalitätsstrafe habe Blendung in der alltäglichen Rechtspraxis, laut Büttner, nur eine geringe Rolle gespielt, erst ab dem 11. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aus den Quellen sei nur wenig über das Leben blinder und geblendeter Personen zu entnehmen. Wer nicht in einen starken sozialen Verband eingebunden gewesen war, wurde von Armut und Ausgrenzung bedroht. In den Polizei- und Bettelordnungen der Städte traten Blinde oftmals in der Gruppe von Bettlern und Bedürftigen auf und seien als solche in der zeitgenössischen Wahrnehmung zunehmend in die Nähe von Kriminellen und Gesindel gerückt. Davor schütze offenbar auch nicht der Verlust der Sehkraft durch ehrbare Ursachen. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Glasaugen wegen des schrecklichen Anblicks der Geblendeten schon früh aufkamen, zumindest für die adelige Schicht. Abschließend bemerkte Büttner, dass der Ursprung der Blendung als Strafe in der Rechtsgeschichte heftig umstritten sei und die Historiker ihre Herkunft gerne immer weiter Richtung Osten verschöben.

Im abschließenden Vortrag thematisierte KLAUS VAN EICKELS (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) die männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter. Die Fähigkeit, Nachkommen zu zeugen, habe für die männliche Ehre eine hohe Bedeutung gehabt. Sie war somit ein wichtiger Aspekt der sozialen Handlungsfähigkeit mittelalterlicher Adeliger. Aus kirchenrechtlicher Sicht sei indessen lediglich Impotenz, nicht aber Zeugungsunfähigkeit ein Kriterium zur Auflösung der Ehe gewesen. Van Eickels ging davon aus, dass männliche Adelige wohl relativ leicht durch vor- und außereheliche sexuelle Kontakte feststellen konnten, ob sie zeugungsfähig waren. Die Ursachen für Zeugungsunfähigkeit seien nur selten sichtbar gewesen. Söhne mit angeborenen erkennbaren Anzeichen seien wohl für geistliche Laufbahnen vorgesehen worden, während die Entmannung wohl einer Hinrichtung gleichkam. Über das Leben der Betroffenen sei bislang kaum etwas bekannt, doch folgte vermutlich der soziale Abstieg. Das Wissen um die eigene Zeugungsunfähigkeit adeliger Männer könnte erklären, so van Eickels, weshalb sich einige Herrscher mit ihrer Kinderlosigkeit tatenlos abfanden. So deute beispielsweise das Heiraten kindlicher Bräute oder unnötig lange räumliche Trennungen von der Ehefrau darauf hin, dass keine großen Anstrengungen unternommen wurden, Kinder zu zeugen. Dieses Verhalten erscheine rationaler, wenn man davon ausgehe, dass die Männer um ihre Zeugungsunfähigkeit wussten.

In der anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass behinderte Adelige für geistliche Laufbahnen Dispense benötigten, da sie das Gebot priesterlicher Unversehrtheit nicht erfüllten. Im Notfall sei aber auch eine bloße klösterliche Unterbringung denkbar gewesen. Der Kinderlosigkeit über eine Zeugung durch andere beizukommen, hielt van Eickels für unwahrscheinlich. Es sei kaum möglich gewesen, dies vor der Hofgesellschaft verborgen zu halten und Zweifel an der Legitimität der Nachkommen hätten eine unsichere Situation zur Folge gehabt.

In der Sektion wurden exemplarisch verschiedene Aspekte von Beeinträchtigung im Mittelalter aufgezeigt. Deutlich wurde vor allem, dass Beeinträchtigungen keineswegs selten in der Lebenswelt aller sozialen Schichten vorkamen. Der Umgang mit Beeinträchtigten und ihre zeitgenössische Wahrnehmung wurde dagegen bislang wenig erforscht, so dass hier noch viel zu tun bleibt. Ursache dafür ist möglicherweise die größtenteils schlechte Quellensituation, worauf auch alle Vortragenden hinwiesen. Ob und inwiefern bei Beeinträchtigungen im Mittelalter von Behinderungen im Sinne einer soziokulturellen Benachteiligung gesprochen werden kann, kam in den Vorträgen kaum zur Sprache und muss sicher noch diskutiert werden.

Sektionsübersicht:

Uta Halle (Bremen): „Harte leibes verstoffunge und grosse schmertzen“ – Ursachen und Folgen mittelalterlicher Bleivergiftungen im Spiegel archäologischer und historischer Quellen

Oliver Auge (Greifswald): Versehrt durch Krieg, Kampf, Turnier – Körperlich beeinträchtigte Adelige im Spannungsfeld von Ehrpostulat und eigener Leistungsfähigkeit

Jan Ulrich Büttner (Bremen): Die Strafe der Blendung und das Leben blinder Menschen

Klaus van Eickels (Bamberg): Männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter