HT 2008: Ungleichheiten in der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft"

HT 2008: Ungleichheiten in der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft"

Organisatoren
Frank Bajohr, Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg; Michael Wildt, Hamburger Institut für Sozialforschung; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.09.2008 - 03.10.2008
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Von
Malte Thießen, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg

Dass die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ als Forschungsgegenstand nach wie vor auf großes Interesse stößt, zeigte zuletzt die Auszeichnung von Michael Wildts Buch „Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung“ mit dem Publikumspreis von H-Soz-u-Kult. 1 Nun wird man die „Volksgemeinschaft“ womöglich nicht sofort mit dem Motto des 47. Deutschen Historikertages „Ungleichheiten“ in Verbindung bringen, auf dem Frank Bajohr und Michael Wildt zu ihrer Sektion über „Ungleichheiten in der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft’“ luden: Dieser Leitbegriff des „Dritten Reichs“ scheint ja vielmehr auf Gleichheit zu zielen, wie Götz Aly in seinem Buch „Hitlers Volksstaat“ vor kurzem noch einmal insinuiert hat. Aber war die „Volksgemeinschaft“ allein ein Konzept der sozialen Homogenisierung? Nicht nur wegen dieser Frage bleibt der heuristische Nutzen dieses Begriffs unter Historikern nach wie vor umstritten. Da er komplexe gesellschaftliche Prozesse verdecke und zudem ein Begriff der NS-Propaganda ist, hat Hans Mommsen vor kurzem sogar vorgeschlagen, „auf den Begriff der ‚Volksgemeinschaft’ […] im analytischen Kontext zu verzichten.“2

Handelt es sich bei der „Volksgemeinschaft“ also nur um einen reinen Propaganda-Begriff oder doch um eine sozialwissenschaftliche Kategorie, vielleicht sogar um eine Beschreibung realer sozialer Zustände? Was können neue Untersuchungen zur „Volksgemeinschaft“ für die Analyse des Verhältnisses von Herrschaft und Gesellschaft im Nationalsozialismus beitragen? Mit diesen Fragen eröffnete MICHAEL WILDT (Hamburger Institut für Sozialforschung) die Sektion und skizzierte Fragestellung und Zielsetzung der Veranstaltung. Da die „Volksgemeinschaft“ im Deutungsrepertoire der NS-Propaganda einen zentralen Platz einnahm, könne man von ihr zwar keineswegs auf reale gesellschaftliche Zustände schließen. Und doch sei die „Volksgemeinschaft“ als suggestiver Verheißungsbegriff für große Teile der Bevölkerung ein erstrebenswertes Ziel gewesen, so dass sie das Feld von individueller Zustimmung und Selbstmobilisierung, Mitlaufen oder Abwehr eröffne, auf dem Forschungen zur Gesellschaft im Nationalsozialismus zu neuen Erkenntnissen kommen könnten. In einem zweiten Teil der Einführung bot FRANK BAJOHR (Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg) einen Einblick, wie sich die Vortragenden dieser Analyse annehmen würden. Die Frage nach Zugehörigkeit und Ausgrenzung, nach Gleichheit und Ungleichheit zwischen den „Volksgenossen“ stelle sich bei der Rüstungsmobilisierung ebenso wie bei der „Volkstumspolitik“ in den besetzten Gebieten oder bei den Funktionsprinzipien der NSDAP. Zugleich müsse die „Volksgemeinschaft“ historisiert werden, so dass ihre Genese unter den Bedingungen des Bombenkrieges ebenso in den Blick genommen werde wie ihre „Vorgeschichte“ im Kaiserreich und in der Weimarer Republik.

Diesen Ursprüngen widmete sich Michael Wildt im ersten Vortrag, genau genommen: der Erfolgsgeschichte der „Volksgemeinschaft“ seit dem Ersten Weltkrieg. Hier, im „Augusterlebnis“ von 1914, habe der Glaube an nationale Geschlossenheit als Garant des militärischen Sieges eine erste Hochkonjunktur erfahren. Diese Vorstellung riss auch nach 1918 nicht ab, war allerdings für die Nutzung in unterschiedlichen politischen Lagern deutungsoffen. Neben völkische und konservative Konzepte mischten sich liberale, sozialdemokratische und sozialistische Entwürfe eines „Volksstaates“, den DDP-Politiker wie Hugo Preuß oder Sozialdemokraten wie Hermann Heller gegen die soziale Zersplitterung und Unterdrückung einzelner Schichten propagierten. Obwohl die „Volksgemeinschaft“ in der Weimarer Republik zum Symbolhaushalt verschiedener Parteien gehörte, arbeitete Michael Wildt Unterschiede zwischen liberalen sowie sozialdemokratischen Konzepten, die auf soziale Einheit zielten, und völkischen bzw. nationalsozialistischen Entwürfen heraus, bei denen der Homogenitäts-Gedanke im Vordergrund gestanden habe. Insbesondere die Nationalsozialisten formulierten demnach in der „Volksgemeinschaft“ weniger einen Begriff der Inklusion als der Exklusion. Ihrer sprachlichen Ausgrenzung von „Gemeinschaftsfremden“ entsprach zudem eine Politik der Gewalt, die seit den frühen 1920er-Jahren die politische Kultur der Weimarer Republik nachhaltig prägte. In diesem „Antisemitismus der Tat“ der NSDAP, mit dem die biologistische Konzeption einer „Volksgemeinschaft“ als Ausgrenzungsbegriff ihre schärfsten Konturen erhielt, beschrieb Michael Wildt das Differenzkriterium, mit dem sich die NS-„Volksgemeinschaft“ als „biopolitische Ordnung tödlicher Ungleichheit“ von anderen Entwürfen abgrenzen lasse: Hier lag jene organische-biologische Konstruktion des Volkes begründet, die im eigentlichen Wortsinne in einem gesunden „Volkskörper“ münden sollte – und in der Vernichtung des Heterogenen.

Wie solche Prozesse der Vergemeinschaftung nach der „Machtergreifung“ vor sich gingen, zeigte anschließend ARMIN NOLZEN (Ruhr-Universität Bochum), wobei er das Begriffspaar Inklusion und Exklusion noch um den Begriff der Distinktion erweiterte. An der Funktionsweise der NSDAP ließen sich nach Nolzen sowohl Prozesse der Inklusion zeigen – wurde doch ein Großteil der Deutschen durch Partei und Massenorganisationen in die „Volksgemeinschaft“ eingebunden – als auch Prozesse der Ab- und Ausgrenzung. Denn die NSDAP schloss nicht nur politische Gegner und „Volksfremde“ aus der „Volksgemeinschaft“ aus. Sie schuf durch Distinktionspraktiken zudem ein Netz an Hierarchisierungen und Binnendifferenzierungen innerhalb ihrer Organisationen, von denen die Selbstmobilisierung der „Volksgenossen“ gefördert worden sei. Die NSDAP bot damit zahlreiche Möglichkeitsstrukturen und Gelegenheiten zur Selbstmobilisierung, die vielen „Volksgenossen“ Aufstiegschancen und erhöhtes Sozialprestige versprachen. Ungleichheiten in der „Volksgemeinschaft“ waren sowohl eine existenzielle Bedrohung für Verfolgte des NS-Regimes, als auch konstitutiv für die Parteistruktur und damit eine wichtige Grundlage für die Attraktivität der NSDAP.

Frank Bajohr erweiterte die Frage nach Ungleichheiten innerhalb der „Volksgemeinschaft“ um einen vergleichenden Blick auf rüstungswirtschaftliche Entwicklungen im „Dritten Reich“. An der nationalsozialistischen Rüstungspolitik und an ihrer Förderung „luftsicherer“ Regionen konnte Frank Bajohr zeigen, dass Ungleichheiten bzw. Disparitäten zwischen verschiedenen Wirtschaftsstandorten eine ausgesprochen starke Dynamik entwickeln konnten: Während exportorientierte Handlungszentren oder grenznahe Gebiete nach 1933 häufig in wirtschaftliche Bedrängnis gerieten, profitierten Regionen in Mitteldeutschland ganz erheblich vom Rüstungsboom, der Städten wie Magdeburg, Rostock, Dessau oder Halle neue Industrie- und Zulieferbetriebe bescherte. Auch innerhalb einzelner Branchen ließ sich eine Zunahme von Ungleichheiten beobachten, wie Bajohr hervorhob. Rüstungssektoren wie die Metallverarbeitung verzeichneten erheblich größere Lohnzuwächse als die Konsumgüterindustrie oder die Landwirtschaft. Diese Entwicklung habe sich sogar auf der Mikroebene, in einzelnen Betrieben, fortgesetzt. Aufgrund individualisierter Prämien, Akkordzulagen und Lohndisparitäten kam es auch innerhalb der Arbeiterschaft zu verschärften Ungleichheiten, wie Bajohr unter anderem an der Flugzeugindustrie und am Bergbau nachzeichnen konnte. Die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ gründete also auf Produktivitäts- und Effektivitätskriterien, die soziale Disparitäten förderten, aber gerade diese Ungleichheiten bildeten eine Wurzel für ihre Kohäsionskraft. In der „Volks-“ als „Leistungsgemeinschaft“ verkörperte sich jene Aufbruchshoffnung, von dem sich die „Volksgenossen“ ihren persönlichen Aufstieg versprachen. In diesem Sinne spiegelten sich in der „Volksgemeinschaft“ allerdings auch die Grenzen der Zustimmung: Denn mit dem Stagnieren der Lohnsteigerungen, mit erhöhten Restriktionen und Anstrengungen in den letzten Kriegsjahren schwand unter den „Volksgenossen“ nicht nur die Hoffnung auf individuelle Vergütung und beruflichen Aufstieg, sondern auch die Kohäsionskraft der „Volksgemeinschaft“.

Nach diesen sozial- und wirtschaftspolitischen Einblicken lenkte SYBILLE STEINBACHER (Friedrich-Schiller-Universität Jena) den Blick auf geschlechtsspezifische Faktoren für Gleich- oder Ungleichheiten in der „Volksgemeinschaft“. Obgleich im Nationalsozialismus die wichtigsten politischen Funktionen Männern vorbehalten blieben, habe die rassisch begründete Aufwertung der Mutterschaft sowie die Schaffung neuer Ämter und Positionen den Frauen durchaus politische Partizipationsmöglichkeiten und berufliche Aufstiegschancen eröffnet. Begünstigt wurde diese Entwicklung noch durch die Zuspitzung der Kriegssituation. Spätestens seit der Niederlage von Stalingrad stand die „Volksgemeinschaft“ im Dienste einer nationalen „Wehrhaftmachung“, die sich in einer zunehmend pragmatischeren Umsetzung der Geschlechterpolitik ausdrückte. Mit der intensivierten Einbindung in die Rüstungswirtschaft und Verwaltung eröffneten sich Frauen neue Handlungsräume, so dass Sybille Steinbacher gar von einer Nivellierung der Geschlechterdifferenz sprach. Gleichwohl bestanden auch in der Kriegsgesellschaft Ungleichheiten fort, nicht zuletzt unter den „Volksgenossinnen“ selbst: Während meist junge Frauen Aufstiegschancen nutzen konnten, blieb den Angehörigen der älteren Generation oft die traditionelle Mutterrolle vorbehalten. Zudem fand die von der militärischen Expansion begünstigte Erodierung von Geschlechterdifferenzen nach Kriegsende ihr jähes Ende: Nach 1945 kamen nicht nur die Männer zurück in das besiegte Deutsche Reich, sondern mit ihnen auch die traditionellen Geschlechterrollen.

BIRTHE KUNDRUS (Hamburger Institut für Sozialforschung) nahm sich in ihrem Vortrag ebenfalls dem Zusammenhang von „Volksgemeinschaft“ und militärischer Expansion an, genau genommen: der Ordnung und Durchsetzung der „Volksgemeinschaft“ unter den Bedingungen des Krieges um „Lebensraum“ im Osten. In besetzten Ländern wie Polen stieß eine einheitliche Regelung der deutschen „Volkstumspolitik“ schnell auf gravierende Probleme, wie sie Birthe Kundrus an einigen Beispielen nachzeichnete. Während Ausgrenzung und Verfolgung „Fremdrassiger“, also vor allem der jüdischen Bevölkerung, in bürokratischer Hinsicht klar geregelt war, stellte eine „Germanisierung“ polnischer Bevölkerungsteile die Behörden immer wieder vor erhebliche Schwierigkeiten, mussten bürokratische Kriterien für die Volkszugehörigkeit doch von Fall zu Fall begründet werden. Die Klärung der Frage, wer denn eigentlich in die deutsche „Volksgemeinschaft“ aufgenommen werden sollte, warf demnach grundlegende Fragen zu den Zielen und Grenzen der „Volkstumspolitik“ auf – und umgekehrt. Die Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts in den besetzten Gebieten lässt sich nach Kundrus folglich als „Vehikel für die Volksgemeinschaftspolitik“ verstehen. Die recht pragmatische Lösung dieser Probleme beschrieb sie in einer sukzessiven Flexibilisierung der Selektionskriterien, die sich stets am jeweiligen Nutzen der Besatzungspolitik ausrichteten. „Volksgemeinschaft“, so könnte man diese Ergebnisse in Anlehnung an Michael Wildts und Frank Bajohrs einleitende Bemerkungen zusammenfassen, war ein dynamisches Konzept, das Antworten auf aktuelle Probleme – nicht nur in der Volkstumspolitik – versprach.

Der verschärfte Luftkrieg der Alliierten stellte für die Kohäsionskraft der „Volksgemeinschaft“ ab 1942 eine besondere Herausforderung dar. Aber führte die Bombardierung deutscher Städte tatsächlich zum Niedergang der Kriegsmoral oder stützte sie die „Volksgemeinschaft“, da sich die „Volksgenossen“ in den rauchenden Trümmern umso enger zusammenschlossen? DIETMAR SUESS (Friedrich-Schiller-Universität Jena) nahm sich dieser Ausgangsfrage an, um Vergemeinschaftungs- oder Auflösungsprozessen unter den Bedingungen des „totalen Krieges“ nachzuspüren. Dass der Luftkrieg sowohl soziale Kohäsionskraft entfaltete als auch eine existenzielle Erfahrung von Ungleichheit war, zeigte Dietmar Süß an unterschiedlichen Orten des Luftkriegs. Neben den Kriegsschädenämtern, in denen die Versorgung der „Volksgenossen“ nach den Angriffen gesichert werden sollte, und den Gräbern für die Bombentoten konzentrierte sich Süß für seine Überlegungen auf die Verlagerung der „Volksgemeinschaft“ unter die Erde. In den Luftschutzkellern und Bunkern sei ein „volksgemeinschaftliches Laboratorium“ entstanden, in denen sich Prozesse der Inklusion und Exklusion tagtäglich bzw. jede Nacht beobachten ließen. Innen und Außen des Bunkers markierten demnach die Grenzen der „Volksgemeinschaft“, war der sichere Aufenthalt doch von einer „rassischen Normalbiografie“ und vom angepassten Verhalten abhängig. Gleichwohl habe es im Bunker keine Gleichheit aller Schutzsuchenden gegeben. Die Angst vieler „Volksgenossen“, die ständige Konkurrenz um Bunkerplätze oder die problematischen hygienischen Zustände markierten jene ambivalenten Formen der Vergesellschaftung, die Süß treffend als Gemeinschaft der „ungleichen Gleichen“ charakterisierte.

Mit diesem Resümee ließe sich auch ein Fazit der gesamten Sektion ziehen. Denn die hier präsentierten Forschungen betonten in erster Linie Ungleichheiten, Disparitäten und Gegensätze innerhalb der „Volksgemeinschaft“, was nicht zuletzt auf der Perspektive der Vortragenden fußte, von denen die „Volksgemeinschaft“ vor allem als soziale Praxis in den Blick genommen wurde. Obgleich die soziale Kohäsionskraft der Volksgemeinschafts-Ideologie nicht unterschätzt werden sollte, wirkten egalisierende und mobilisierende Entwicklungen allenfalls für Teile der „Volksgenossen“ und oft erst unter spezifischen Bedingungen wie denen des „totalen Krieges“. Darüber hinaus blieb die „Volksgemeinschaft“ allenfalls politische Absichtserklärung oder propagandistisches Leitbild, das seit der Weimarer Republik gepflegt worden war. Mit diesen Ergebnissen ließe sich die „Volksgemeinschaft“ als analytischer Begriff also durchaus rehabilitieren. Der Blick auf alltägliche Exklusions- und Inklusionsprozesse unter den „Volksgenossen“ erweitert unser Verständnis von der Gesellschaft im „Dritten Reich“ erheblich. Die „Volksgemeinschaft“, so fasste ALF LUEDTKE (Universität Erfurt) die Tendenzen der Sektion in seinem Kommentar treffend zusammen, habe qua Selbstmobilisierung egozentrische Entwicklungen gefördert und soziale Disparitäten verschärft, selbst wenn sie als emotionale „Allzweckwaffe“ ein wirkungsvoller Verheißungsbegriff gewesen sei. Dass eine europäisch-vergleichende Perspektive, wie sie Ulrich Herbert (Freiburg) in der Abschlussdiskussion einforderte, diesen Blick auf Ein- und Ausgrenzungsprozesse erweitern könne, wäre mit zukünftigen Forschungen zu prüfen. Zweifellos fanden sich in europäischen Staaten, so im schwedischen „Folkhemmet“, dem „Volksheim“-Konzept, vergleichbare Modelle, wie Michael Wildt hinzufügte. Dietmar Süß griff Herberts Anregungen ebenfalls auf und bezog die „Volksgemeinschafts“-Ideologie auf zeitgenössische britische Vorstellungen vom „People's War“, um auf gravierende Unterschiede zwischen deutschen und britischen Konzepten hinzuweisen. Dieser Feststellung schloss sich Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) in der Diskussion an: Obgleich eine vergleichende Perspektive zweifellos sinnvoll sei, bleibe die „Volksgemeinschaft“ in ihrer antisemitisch-eliminatorischen Umsetzung typisch deutsch, bzw. nationalsozialistisch. Dass dieses Modell nicht nur unter biologistischen Gesichtspunkten, sondern auch unter den „Volksgenossen“ Disparitäten förderte und der Vergemeinschaftungs- bzw. Volksvergemeinschaftungs-Prozess eine Gemeinschaft von Ungleichen hervorbrachte, ist daher nur ein, allerdings besonders wichtiges Ergebnis dieser Sektion.

Sektionsübersicht:

Michael Wildt (Hamburg): Die Ungleichheit des Volkes. Volksgemeinschaft in der politischen Kommunikation der Weimarer Republik

Armin Nolzen (Bochum): Exklusion, Inklusion und Distinktion im ‚Massenstaat‘. Das Beispiel NSDAP

Frank Bajohr (Hamburg): Dynamik und Disparität. Die nationalsozialistische Rüstungsmobilisierung und die Volksgemeinschaft

Sybille Steinbacher (Jena): Differenz der Geschlechter? Chancen und Schranken für die ‚Volksgemeinschaft‘

Birthe Kundrus (Hamburg): Regime der Differenz: Volkstumspolitische Inklusionen und Exklusionen im Warthegau und im Generalgouvernement 1939-1944

Dietmar Süß (Jena): Der Kampf um die Moral: ‚Volksgemeinschaft‘ und Luftkrieg 1939-45

Anmerkungen:
1 Vgl. den Essay zum Publikumspreis von Rüdiger Hohls, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?pn=texte&id=10191019> (29.09.2008).
2 Hans Mommsen, Forschungskontroversen zum Nationalsozialismus, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 14-15/2007, S. 14-21, hier S. 20.