HT 2008: Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im Hochmittelalter

HT 2008: Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im Hochmittelalter

Organisatoren
Jochen Johrendt, Ludwig-Maximilians-Universität München; Harald Müller, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.09.2008 - 03.10.2008
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Von
Lioba Geis, Lehrstuhl für Mittlere Geschichte, Historisches Institut, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

Seit langem gilt die Zeit von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zum 4. Laterankonzil 1215 in der Mediävistik als Periode, in der sich die Ansprüche und das Selbstverständnis des Papsttums grundlegend wandelten. Während dieser so genannten papstgeschichtlichen Wende vollzog sich ein Zentralisierungsprozess, der zunächst die Forderung nach Ausrichtung der gesamten lateinischen Kirche auf Rom hin und nach Ausweitung des päpstlichen Wirkungsbereichs in der ganzen Christenheit umfasste. Spätestens seit dem Ende des Reformpapsttums erfolgte dann die konkrete Umsetzung dieser päpstlichen Leitungsansprüche, deren geglückter Abschluss in der Regel mit Innozenz III. (1198-1216) in Verbindung gebracht und mit Begriffen wie „Vollendung“ (J. Haller) oder „Höhepunkt der Macht“ (B. Schimmelpfennig) belegt worden ist, welche auf die einheitsstiftende Kraft des Papsttums in jener Zeit verweisen.1

Bislang hat sich die Mediävistik diesem Thema vor allem aus der Sicht des Papsttums genähert, indem etwa die kirchenrechtlichen Grundlagen, auf die die römischen Bischöfe zur theoretischen Begründung ihres gesteigerten Führungsanspruchs zurückgreifen konnten, oder die vom Papsttum eingeleiteten Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorstellungen untersucht wurden. Dabei ist vielfach ein Einheitsbild der Kirche konstruiert worden, das eine planmäßige, von Rom aus veranlasste und geradlinig durchgeführte Umsetzung der päpstlichen Zentralisierungsbestrebungen annahm und die regionalen Unterschiede wie Eigenheiten der lateinischen Kirchen, die mit den päpstlichen Vorstellungen konfrontiert wurden, weitgehend ausblendete.2

Diesen Befund hat das von Jochen Johrendt und Harald Müller geleitete DFG-Netzwerk „Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im Hochmittelalter“3 zum Anlass genommen, die Wechselwirkung zwischen dem als „Zentrum“ verstandenen Papsttum und den als „Peripherie“ betrachteten Kirchen genauer zu untersuchen. Dies erfolgt in doppelter Weise, indem einerseits die Interaktionsmöglichkeiten Roms mit den Kirchen verschiedener Regionen beleuchtet werden, andererseits in Einzelstudien die kirchlichen Reaktionen auf die päpstlichen Vorgaben von der Iberischen Halbinsel bis nach Polen analysiert werden, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf die historisch gewachsenen Unterschiede der verschiedenen Kirchen und ihre je eigenen Entwicklungsstadien gelegt wird.4

Auf dem 47. Deutschen Historikertag in Dresden sind vier der im DFG-Netzwerk behandelten Themen in einer gleichnamigen Sektion vorgestellt worden, von denen die ersten beiden Beiträge aus dem Blickwinkel des „Zentrums“, die anderen beiden aus der Perspektive der „Peripherie“ gewählt worden sind. Ihnen vorangestellt wurde eine Einleitung der beiden Sektionsleiter JOCHEN JOHRENDT (Ludwig-Maximilians-Universität München) und HARALD MÜLLER (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen), die einerseits das Thema innerhalb des Historikertagsmottos „Ungleichheiten“ verorteten, andererseits auf die Vorhaben und ersten Ergebnisse des DFG-Netzwerks verwiesen.5 Für den Zuhörer wurde damit nicht nur am Beispiel Kalabriens der Ansatz des Netzwerks verdeutlicht und die gegenüber der älteren Forschung notwendige Korrektur angedeutet, sondern auch ein Rahmen geschaffen, vor dessen Hintergrund die folgenden Vorträge zu verstehen waren.

THOMAS WETZSTEIN (Universität Heidelberg) betrachtete in seinem Beitrag „Wege nach Rom? Das hochmittelalterliche Papsttum im Licht der Kommunikationsgeschichte“ die Frage, wie bestimmte päpstliche Vorstellungen mit den Kirchen der „Peripherie“ kommuniziert wurden, welcher Mittel sich das Papsttum dabei bedienen konnte und wie die Kirchen ihrerseits auf päpstliche Informationen reagierten. Mit den Zentralisierungsbestrebungen des Papsttums seit der Mitte des 11. Jahrhunderts, so Wetzstein, war die Schaffung eines außergewöhnlichen Kommunikationsraums verbunden, der es nicht nur den Päpsten ermöglichte, die Kirchen auch entlegener Regionen zu erreichen – wie etwa die Einladungsschreiben Alexanders III. zum 3. Laterankonzil 1179 belegen –, sondern auch den umgekehrten Kommunikationsraum von der „Peripherie“ nach Rom selbst zuließ – wie das Antwortschreiben des Mönchs und späteren Bischofs von Chartres, Petrus von Celle (1115-83), auf die päpstliche Konzilseinladung dokumentiert. Als entscheidendes Mittel, welches den Päpsten zur Durchsetzung ihrer Kommunikation zur Verfügung stand, diente hierbei die Schrift. Neben Papsturkunden, die seit Leo IX. (1049-54) die Herrscherurkunden zahlenmäßig übertrafen, lässt sich die Enzyklika als neuer Brieftypus in dieser Zeit nachweisen, die grenzüberschreitend eingesetzt wurde und nach Wetzstein eine wichtige Stütze der päpstlichen Universalherrschaft bildete. Doch Schrift allein ermöglichte den Päpsten noch keine Kommunikation mit der kirchlichen „Peripherie“, solange die Verbreitung der Schriftstücke nicht gewährleistet war: Kommunikation musste sich demnach mit Mobilität verbinden. Päpstliche Boten und Legaten, aber auch die Visitationen und Reisen des Papstes selbst zeugen von dieser Notwendigkeit einer weiten räumlichen Präsenz des römischen Bischofs zur Durchführung seiner Vorhaben. Dabei sind für Wetzstein die materiellen Grundlagen der Mobilität – etwa die Frage nach der Finanzierung der päpstlichen Reisen – ebenso zu beachten wie die rechtliche Stellung der päpstlichen Beauftragten. Es handelt sich hierbei um Mechanismen, so die abschließende These, die dazu dienten, den universalen Anspruch Roms umzusetzen und den Kommunikationsaustausch des „Zentrums“ mit der „Peripherie“ zu intensivieren. Die verschiedenen Facetten der hochmittelalterlichen Kommunikationswege wurden im Beitrag von Wetzstein eingehend behandelt und präsentiert. Am Ende hätte man sich jedoch anstelle allgemeiner Überlegungen zu möglichen Motiven für eine Romreise nicht nur eine stärkere Bündelung der Ergebnisse, sondern auch einen Ausblick auf die Kommunikationssituation während des 4. Laterankonzils gewünscht, da diese Synode den zeitlichen Abschluss des Untersuchungszeitraums gebildet und sich ein direkter Vergleich mit den Verhältnissen während des angeführten 3. Laterankonzils ermöglicht hätte.

LOTTE KÉRY (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) untersuchte in ihrem Vortrag „Klosterfreiheit und päpstliche Organisationsgewalt. Exemtion als Herrschaftsinstrument des Papsttums?“ den Stellenwert von Exemtionen für die päpstlichen Zentralisierungsbestrebungen im Zeitraum vom Ende des 10. bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts und fragte danach, inwieweit sich Exemtionen während dieser Zeit veränderten und welche regionalen Ungleichheiten sich bei der Exemtionspraxis nachweisen lassen. Nach einer kurzen Definition von Exemtion als Herausnahme von Klöstern aus der Verfügungsgewalt des Diözesanbischofs durch Unterstellung unter den apostolischen Stuhl führte Kéry unmittelbar auf eine methodische Schwierigkeit ihres Themas hin: Bis zum 13. Jahrhundert lässt sich den Quellen keine eindeutige kirchenrechtliche Definition im Sinne der oben genannten entnehmen, so dass jedes päpstliche Privileg einer genauen Prüfung zu unterziehen ist, ob eine Exemtion, eine Teilexemtion oder nur eine päpstliche Privilegierung vorliegt. Als Beleg diente die Instruktion Alexanders III. für seinen Legaten Albertus de Summa (um 1177), in der der Papst nur das bestehende Gewohnheitsrecht, nicht aber Exemtion grundsätzlich definiert habe. Vor dem Hintergrund dieser Problematik wurden im Folgenden drei Beispiele für die Exemtionsentwicklung im genannten Zeitraum erörtert. Die Exemtion des Klosters Fleury durch Papst Gregor V. 997 erfolgte auf Initiative des Klosters selbst und führte 1007 zu einer ablehnenden Reaktion der Bischöfe auf der Synode von Orléans. Das Kloster Gandersheim wurde 948 durch Agapit II. sowie 968 durch Johannes XIII. privilegiert, indem die Reichsunmittelbarkeit des Klosters wiederhergestellt, nicht aber eine Herauslösung aus dem Diözesanverband vorgenommen wurde. Erst im 13. Jahrhundert wurden diese Urkunden durch Innozenz III. bestätigt und als Exemtion gedeutet. Das Kloster Corbie erhielt bereits im 7. und 9. Jahrhundert Bischofs- und Papstprivilegien, durch die die Rechte des Bischofs eingeschränkt wurden, allerdings nicht im Sinne einer vollen Exemtion. Diese erfolgte in Ansätzen erst unter Leo IX., als dem Abt von Corbie die Insignien des Bischofs unter der Bedingung, dem Papst jährlich Bericht zu erstatten, verliehen wurden. Diese zeitlich und räumlich unterschiedlichen Beispiele verdeutlichen nach Kéry, dass die Initiative zur Exemtion anfangs von den Klöstern selbst ausging – etwa aufgrund eines aktuellen Konflikts mit dem Diözesanbischofs – und von den Päpsten zunächst sparsam und zurückhaltend gewährt wurde, um die Beziehungen zu den Bischöfen nicht zu verschlechtern. Entscheidend war dabei die Berufung auf frühere Privilegien, die ermöglichten, das bestehende Gewohnheitsrecht zu bestätigen bzw. dieses schrittweise auszuweiten. Spätestens mit Innozenz III. erfolgte dann eine zielgerichtete Exemtionspolitik, indem nicht mehr nur alte Privilegien neu interpretiert, sondern auch grundsätzlich neues Exemtionsrecht geschaffen wurde. Lotte Kéry gelang in ihrem Vortrag ein präziser und quellengebundener Überblick über die Entwicklung der Exemtion im genannten Zeitraum, bei dem die eingangs angedeuteten methodischen Schwierigkeiten stets berücksichtigt blieben. Die übergeordnete Frage nach dem Verhältnis von römischem Zentrum und kirchlicher Peripherie wurde allerdings weniger behandelt, so dass erst in der Diskussion die Relevanz der Exemtionen für die Durchsetzung der päpstlichen Zentralisierungen konkretisiert wurde.

Der Beitrag „Päpstliche Instrumente der Zentralisierung in der Lombardei: Experimente und Verstetigung“ von NICOLANGELO D’ACUNTO (Università Cattolica del Sacro Cuore Brescia) befasste sich mit dem Verhältnis der oberitalienischen Kirchen zum Papsttum von der Mitte des 11. bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Zu Beginn seines Beitrags stellte D’Acunto die Besonderheiten dieser Region vor, indem auf ihre politische und kirchliche Zersplitterung wie auf die selbstbewusste Rolle der Städte und Kirchen verwiesen wurde. Der Erfolg der päpstlichen Zentralisierung hing im Fall der Lombardei demnach von der Fähigkeit der römischen Bischöfe ab, mit den örtlichen Gemeinschaften – etwa der Kirche von Mailand – zu einer wechselseitigen Anerkennung zu gelangen. Eine Intensivierung der Beziehungen zwischen dem Papsttum und der Lombardei lässt sich zu Beginn des 12. Jahrhunderts verzeichnen: Einerseits steigerten die Päpste ihre Präsenz in diesem Gebiet, wie sich aus ihren Itineraren ablesen lässt, andererseits wurden zunehmend lombardische Kardinäle ernannt, die damit zu einer absoluten Treue gegenüber dem apostolischen Stuhl verpflichtet wurden. Darüber hinaus wandten sich Kirchen und Klöster häufiger an das Papsttum als Appellationsinstanz, wodurch der römische Bischof in die Region verstärkt eingreifen konnte; durch den Einsatz von delegierten Richtern wurde schließlich ein Bindeglied zwischen den Ortskirchen und Rom geschaffen, das die lombardische Kirche weiter an das Papsttum band. Hemmte die Heterogenität in Oberitalien zunächst die Zentralisierungsbemühungen Roms, so gelang es dem Papsttum doch schrittweise, durch unterschiedliche „experimentelle“ Maßnahmen eine Beziehung zu den lombardischen Kirchen aufzubauen, die nach Beendigung der vielfachen Krisen dieser Region zu einer Bindung der Lombardei an die päpstliche Kurie und den römischen Bischof führte. Diese These D’Acuntos erscheint überzeugend, wenngleich einige Einschränkungen zu formulieren sind. So unterblieb im Vortrag eine quellengestützte Absicherung der Überlegungen genauso wie eine eingehende Analyse des Vierecksverhältnisses von lombardischen Kirchen, Kommunen, Papsttum und Kaiser, das lediglich am Beispiel des päpstlichen Bündnisses mit der lombardischen Liga gegen Friedrich I. Barbarossa angedeutet wurde.

Das Verhältnis zwischen dem Erzbistum Salzburg und dem Eigenbistum Gurk stand im Zentrum der Überlegungen RAINER MURAUERs (Österreichisches Historisches Institut Rom) „Die Peripherie der Peripherie – das Salzburger Eigenbistum Gurk zwischen Papst, König und Erzbischof“. Unter Erzbischof Gebhard (1025-1088), der als Kanzler und Hofkaplan Heinrichs III. wirkte, wurde das Eigenbistum Gurk 1072 gegründet, das dem Erzbischof als Entlastung bei der Verwaltung seiner weit ausgedehnten Kirchenprovinz dienen sollte. Vorbild für die Schaffung eines solchen Bistums war die Institution der Chorbischöfe im Frühmittelalter, die als Stellvertreter des Erzbischofs in Missionsgebieten fungiert hatten. Entscheidend für die weitere Entwicklung Gurks wurde, dass der Erzbischof im Sinne des Eigenkirchenrechts die volle Verfügungsgewalt über das Eigenbistum erhielt und König wie Papst zunächst kein Mitspracherecht etwa in Fragen der Besetzung des Bistums beanspruchten. Dies änderte sich jedoch im Zuge der Kirchenreform. Die von Gebhard bislang verweigerte Ausstattung Gurks, die der materiellen Abhängigkeit des Eigenbistums vom Erzbistum diente, wurde nun von Papst Gregor VII. 1075 angemahnt und musste schließlich von Gebhards Nachfolger Konrad 1144 vollzogen werden. Unter Roman I., der seit 1131 als Bischof von Gurk wirkte, setzten schließlich Bemühungen ein, Gurk vom Erzbistum zu entbinden. Von diesen Unabhängigkeitbestrebungen zeugt nach Murauer nicht nur die Einflussnahme Romans I. bei der Wahl Eberhards I. zum Erzbischof von Salzburg, sondern auch die Auszeichnung des Eigenbischofs durch Barbarossa. Dennoch blieb die Rechtsstellung Gurks bis in die Zeit Papst Gregors IX. (1227-1241) undurchsichtig und streitbar, wie eine gefälschte Urkunde Lothars III. belegt, in der die Reichsunmittelbarkeit Gurks festgehalten wurde. Der Vortrag Murauers war insofern instruktiv, als er die Besonderheiten des Erzbistums Salzburg wie die Stellung des Eigenbistums Gurk von seiner Gründung bis ins 12. Jahrhundert aufzeigte und damit ein eher weniger prominentes Thema in den Blick nahm. Das Beziehungsgeflecht zwischen Erzbistum, Eigenbistum und Papsttum wurde dabei allerdings kaum berücksichtigt. Fragen, wie das Papsttum auf die Konstellation in Salzburg reagierte oder welche Bestrebung Gurk unternahm, um den römischen Bischof um Unterstützung in den Unabhängigkeitsbestrebungen vom Erzbistum zu bitten, wurden lediglich am Beispiel Gregors VII. angedeutet, so dass letztlich offen bleiben musste, welche Bedeutung die „Peripherie der Peripherie“ für die Durchsetzung der päpstlichen Zentralisierung einnahm.

Die sich anschließende Diskussion der Sektion diente einerseits dazu, konkrete Sachfragen zu den gehaltenen Vorträgen zu stellen, andererseits aber auch grundsätzlich über die Vorgehensweisen und Ergebnisse des DFG-Netzwerks zu reflektieren und weiterführende Anregungen zu formulieren. Vor allem die Tragfähigkeit des institutionen- und regionalgeschichtlichen Ansatzes des Projekts wurde dabei diskutiert. Die Anregung, über Häresien, welche oftmals von den Päpsten in die Peripherie abgedrängt wurden, nachzudenken und diese Thematik gegebenenfalls in das Projekt einzubinden, wurde dankend aufgenommen, zumal sich dadurch eine Erweiterung der vorrangig auf Papsturkunden basierenden Quellenlage ergeben könnte. Die konstruktive Diskussion der einzelnen Vorträge wie des gesamten Projekts hat gezeigt, dass trotz mancher Schwächen der Vorträge das Netzwerk „Zentrum und Peripherie“ in der auf dem Historikertag präsentierten Weise einen tragfähigen Zugang zur Erforschung des hochmittelalterlichen Papsttums bietet. Man darf auf den Abschluss des Projekts und weitere Publikationen gespannt sein.

Sektionsübersicht:

Jochen Johrendt (München) / Harald Müller (Mainz): Einleitung

Thomas Wetzstein (Heidelberg): Wege nach Rom? Das hochmittelalterliche Papsttum im Licht der Kommunikationsgeschichte

Lotte Kery (Bonn): Klosterfreiheit und papstliche Organisationsgewalt. Exemtion als Herrschaftsinstrument des Papsttums?

Nicolangelo D’Acunto (Brescia): Papstliche Instrumente der Zentralisierung in der Lombardei: Experimente und Verstetigung

Rainer Murauer (Wien, Rom): Die Peripherie der Peripherie – das Salzburger Eigenbistum Gurk zwischen Papst, Konig und Erzbischof

Anmerkungen:
1 Vgl. Johannes Haller, Das Papsttum. Idee und Wirklichkeit, Bd. 2,1: Vollendung, Stuttgart 1939 sowie Bernhard Schimmelpfennig, Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance, Darmstadt, 4. Aufl. 1996, S. 191ff.
2 Zu diesen Grundlinien der Forschung vgl. Jochen Johrendt / Harald Müller, Zentrum und Peripherie. Prozesse des Austausches, der Durchdringung und der Zentralisierung der lateinischen Kirche im Hochmittelalter, in: dies. (Hrsg.), Römisches Zentrum und kirchliche Peripherie. Das universale Papsttum als Bezugspunkt der Kirchen von den Reformpäpsten bis zu Innozenz III., Berlin/New York 2007, S. 1-16, hier S. 2-7.
3 Vgl. <http://zentrumundperipherie.de> (10.10.2008)
4 Vgl. Johrendt / Müller (wie Anm. 2) S. 14: „Was im hochmittelalterlichen Frankreich bereits lange geübter Brauch war, trug zur selben Zeit in Polen möglicherweise noch Züge des Neuen, Unerhörten.“
5 Vgl. Jochen Johrendt / Harald Müller (Hrsg.), Römisches Zentrum und kirchliche Peripherie, Berlin 2008; u.a. mit Beiträgen der Referenten.


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