Die „Volksdeutschen“ in Polen, Frankreich, Ungarn und der Tschechoslowakei

Die „Volksdeutschen“ in Polen, Frankreich, Ungarn und der Tschechoslowakei

Organisatoren
Deutsches Historisches Institut Warschau, Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit Gliwice
Ort
Gliwice/Gleiwitz
Land
Poland
Vom - Bis
03.04.2003 - 05.04.2003
Url der Konferenzwebsite
Von
Ariane Afsari, Deutsches Kulturforum östliches Europa, Potsdam

Die dreitägige Konferenz zum Thema „Die ‚Volksdeutschen’ in Polen, Frankreich, Ungarn und der Tschechoslowakei - Mythos und Realität“ sollte, wie auch vorsichtig in Klammern vermerkt, einen Vergleich der Situation dieser Gruppe in den verschiedenen Ländern versuchen. Die Tagung wurde gemeinsam vom Haus der polnisch-deutschen Zusammenarbeit in Gliwice und dem Deutschen Historischen Institut Warschau auf Initiative des DHI-Mitarbeiters Dr. Jerzy Kochanowski veranstaltet und war in fünf Sektionen gegliedert: Einführung; deutsche Minderheiten 1918-1939; die Kriegsjahre 1939-1945; Kollektivschuld, Rehabilitierung und Aussiedlung nach 1945; Mythos der Volksdeutschen in der Nachkriegszeit. Für jede Sektion sind hier ein bis zwei Vorträge kurz zusammengefasst. Eine Übersicht der Tagungsbeiträge findet sich am Ende des Berichts.

In der Einführungssektion betonte Frau Heinemann die Verbindung der Umsiedlung mit der rassischen Idee, wofür sie den Beweis in der Übertragung aller Angelegenheiten hinsichtlich von Bevölkerungstransfers auf die SS und Himmler sah. 1939 erhielt Himmler den Befehl, die Auslandsdeutschen für die Besiedlung der neu eroberten Gebiete rückzuführen, d. h. die Auslandsdeutschen wurden für die Sicherung der annektierten Gebiete instrumentalisiert. Die aus diesen Gebieten Vertriebenen wurden entweder ins „Generalgouvernement“ verlagert oder sich selbst überlassen. Nach anthropologischen Gesichtspunkten erstellte Rassenkarten dienten der Musterung und Einteilung von einer Million Volksdeutschen aus Osteuropa in Einwanderungszentralstellen, den so genannten EWZs. Doch selbst wenn sie zur Ansiedlung in den neu erworbenen Ostgebieten geeignet waren, dort also Landwirtschaftsbetriebe erhalten sollten, kamen diese Volksdeutschen zum großen Teil erst einmal in Sammellager. mit einer durchschnittlichen Aufenthaltszeit von neun Monaten. Es gab nämlich längst nicht genug freie Betriebe, da man mit einem leeren Siedlungsraum rechnete, während tatsächlich die ursprüngliche, „unerwünschte“ Bevölkerung noch da war. Das verschärfte die Maßnahmen gegen Einheimische. Die Volksdeutschen, die laut Rassenkarte „leichte Mängel“ aufwiesen, wurden zur Umerziehung ins Altreich geschickt, und die mit zu starker „Rassendurchmischung“ mussten in ihren angestammten Gebieten bleiben.

Dr. Rainer Schulze wies auf das Zusammentreffen von wachsenden Spannungen zwischen Auslandsdeutschen und Einheimischen durch den erstarkenden Nationalismus des 19. Jahrhunderts hin, vor allem auf den Wechsel der Qualität dieser Spannungen von wirtschaftlicher zu ethnischer Natur, und auf die Klagen über Diskriminierungen der Auslandsdeutschen in den verschiedenen Ländern: Sie wurden so zu einem wichtigen politischen Faktor, da sie von Deutschland als Vorwand für die Aufhebung des Versailler Vertrags genutzt werden konnten. 1936/37 wurde die NS-Politik ethnisch ausgerichtet, 1938 der Begriff „Volksdeutsche“ eingeführt, und von 1939-1941 gab es sieben Umsiedlungsverträge für 130000 Volksdeutsche aus dem Baltikum, 130000 aus dem ehemaligen von der UdSSR annektierten Ostpolen, 135000 aus der Bukowina und Bessarabien, 67000 aus der Südbukowina und 80000 aus Italien (Südtirol). Obwohl die tatsächliche Umsiedlung für die meisten ein Schock war, gab es wegen antikommunistischer Einstellungen und wegen Versprechungen hinsichtlich einer Verbesserung ihrer Lebenssituation unter den Volksdeutschen aber kaum Widersetzungen gegen den Umsiedlungsaufruf. Die Volksdeutschen stellten als Gruppe hauptsächlich ein Instrument für die NS-Machtpolitik dar, als Einzelfälle waren sie häufig auch Mitwisser und Mithelfer der Vertreibung und Ermordung von Polen und Juden. Die Deutschbalten, die als besonders „gute“ Volksdeutsche galten, profitierten am stärksten von der Umsiedlung, da sie im Warthegau auch insgesamt mehr Besitz als in ihren Ursprungsländern hatten. Eine Entschädigung hat es für die Hälfte der Umsiedler nie gegeben. Die Repatriierung ist in den meisten Fällen gescheitert.

Deutsche Minderheiten 1918-1939

Winson Chu stellte in seinem Vortrag über die Deutschen in Lodz und Mittelpolen den Mythos des „Volksgruppenparadigmas“ in Frage, wonach sich die Deutschen in Polen von einer lockeren und heterogenen Minderheit zu einer festeren, homogenen Volksgruppe gewandelt haben. Bisher wurde betont, dass durch den so genannten Volkstumskampf und den Nationalsozialismus die sehr unterschiedlichen drei deutschen Minderheiten aus den preußischen, russischen und österreichischen Teilungsgebieten ihre Differenzen überwanden und zur einheitlichen Gruppe wurden. Innerhalb der deutschen Minderheit in Lodz und Mittelpolen nahmen regionale Differenzen während der Zwischenkriegszeit aber sogar zu. Es lebten damals etwa 70000 Deutsche in dieser Gegend - mit Lodz als Zentrum -, in Kongresspolen insgesamt ca. 300000. Obwohl hier 40% der gesamten deutschen Minderheit lebten, gehörten sie eher zur Peripherie der Minderheit, denn da die Revisionspolitik der Weimarer Republik zum Ziel hatte, die preußischen Gebiete zurückzuerobern, bekamen die deutschen Minderheiten in diesen Gebieten Subventionen. Mittelpolen, also auch Lódz, wurde dagegen nicht finanziell unterstützt. Hinzu kam, dass sowohl für das deutsche Reich als auch für die polnische Regierung die Deutschen in den Westgebieten Ansprechpartner für politische Themen waren, während die Deutschen in Lódz und Mittelpolen lediglich als Instrument für die Revisionspolitik dienten. Lódz galt sogar als Hochburg für Renegatendeutschtum, Juden und Kosmopolitentum, und wurde deshalb von Deutschland aus misstrauisch beäugt, was durch den Erfolg der Sozialisten unter den Lodzer Deutschen noch unterstützt wurde. Die dortige kleine Gruppe von Nationalisten verhielt sich passiv und akzeptierte in ihrer Sache die Führung der Deutschen in Westpreußen, wobei sie allerdings eher einen Vereinigungsnationalismus anstrebten. Insgesamt fühlten sich die Deutschen außerhalb der ehemals preußischen Gebiete als „Menschen zweiter Klasse“ Als für Hitler aber auch die Ostgebiete immer wichtiger wurden, nahm die Bedeutung der Region Lodz ungeheuer zu, da sie nun die Lücke zwischen West und Ost schloss, die Lodzer verloren ihre Stigmatisierung, weil sie wichtig für die Pläne eines „großdeutschen Reichs“ wurden. Jetzt hieß es sogar, dass sie ihr Deutschtum besser bewahrt hätten, weil sie sich viel mehr einem Assimilierungsdruck widersetzen mussten, im Gegensatz zu den Deutschen in den ehemaligen preußischen Gebieten. Durch diese Umkehrung vertiefte der Nationalsozialismus die Kluft zwischen den deutschen Führern in Lodz und denen in Westpolen. Lodz wurde zum demografischen und ideologischen Zentrum. Laut Herrn Chu erschwerte die wachsende Diffusion der Macht insgesamt die Dominanz einer regionalen Gruppe und begünstigte die politische Zersplittertheit innerhalb der Minderheit.

Anhand der Genese der „Deutschenfrage“ in Ungarn erläuterte Dr. Krisztián Ungváry die rassistische Grundlage der meisten antifaschistischen Widerstandskämpfer in Ungarn und machte deutlich, dass hier dieselben Ressentiments wie im antisemitischen Diskurs zur Anwendung kamen. Vergleichbar sind also nicht nur die Volksdeutschen in Ungarn und z. B. Polen, sondern auch die Produktion der Feindbilder über Volksdeutsche und Juden. Schon 1919 galten die „in die intellektuelle Laufbahn hineindrängenden Juden“ und die „den Boden aufkaufenden Schwaben“ (Dezsö Szabó) als innere Feinde des Madjarentums. Obwohl eine Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen bis 1945 aus außenpolitischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, tauchte der Gedanke schon in den 1930er Jahren in der ungarischen Regierung auf, denn ihr zurückgelassener Besitz, Boden und landwirtschaftliche Betriebe, hätte das Nationalvermögen beträchtlich vermehrt. Eine negative Diskriminierung der Schwaben war aus Rücksicht auf das Dritte Reich nur verschleiert möglich; so sollte mit dem bodenpolitischen Gesetz von 1938, das Juden den Erwerb von Immobilien verbot, ganz nebenbei auch der Ausbreitung der deutschen Nationalität ein Riegel vorgeschoben werden. Unter den zahlreichen Vereinen, die gegen die fremden Rassen im Land aufriefen, befand sich die Madjarische-Brüderliche-Gemeinschaft, die den Rassenschutz über christliche Werte setzte und deren Mitglieder väter- und großväterlicherseits madjarische Familiennamen aufweisen mussten. Als Beispiel für die Durchdringung der rassistischen Phraseologie in der ungarischen Gesellschaft führte Dr. Ungváry das Theaterstück „Holztürme“ von Lajos Zilahy an, in dessen Zentrum die Beziehungen zwischen der deutschen und madjarischen „Rasse“ stehen und als unlösbar hingestellt werden, während die wesentlich schwierigeren Beziehungen zwischen Madjaren und Juden durch die Assimilationsfähigkeit der Juden nebensächlich scheinen. Auf rassistischer Grundlage arbeitete auch die antifaschistische „Allianz der Stamm-Madjaren - Drachen-Bewegung“, die mit der Forderung nach einem „numerus hungaricus“ eine Einschränkung jüdischer und arischer Elemente und eine positive Diskriminierung für die madjarische Bevölkerung herbeiführen wollten. Von den „Angeglichenen“ erwarteten sie Selbstorganisation zum Schutz gegen die fremden Elemente. Während die Vereine der Angeglichenen nach 1940 zerfielen, blieben die Stamm-Madjaren aktiv. 1939 diente Hortys offizielle Einverständniserklärung mit der „Heim ins Reich“-Regierung Hitlers zur Proklamation der Aussiedlung der Ungarndeutschen. Da allerdings klar war, dass die Ungarndeutschen bleiben wollten, wurde regierungsintern empfohlen, die Aussiedlung durch bilaterale Abkommen zu vollziehen. Weder zu diesem Zeitpunkt noch 1945, als sich Horty mit dem dringenden Wunsch der Aussiedlung der Schwaben - deren Zahl in den Angaben der verschiedenen Regierungsmitglieder bis auf 500.000 stieg, obwohl sich offiziell in Ungarn nur 303.000 Personen zur deutschen Minderheit bekannten - an England wandte, bestand Druck seitens der Sowjetunion. Schließlich nutzte man die Ungarndeutschen auch als Sündenbock für eigene Verantwortlichkeiten, indem ein organischer Zusammenhang zwischen deutscher Nationalität und Faschismus hergestellt wurde. Die ungehinderte Übernahme der rassistischen Phraseologie in Ungarn nach 1945 diente der Rechtfertigung der Deportation einer Volksgruppe, für die sich in einer Abstimmung die Mehrheit der ungarischen Regierung aussprach.

Die Kriegsjahre 1939-1945

In seinem Vortrag über die Reichs- und Sudetendeutschen in Böhmen und Mähren 1938-1945 ging Dr. Volker Zimmermann auf die Stimmungsänderungen innerhalb dieser Gruppe ein. Seit der Angliederung vorwiegend deutsch besiedelter Gebiete an die Tschechoslowakei 1918 fühlten sich die dort lebenden Deutschen diskriminiert. Unter den Sudetendeutschen war die Anzahl an NSDAP-Mitgliedern höher als in jeder vergleichbaren Volksdeutschen-Gruppe, nicht zuletzt wegen der massiven Propaganda aus dem Reich, dass die Sudetendeutschen vom deutschen Wohlstand profitieren sollten. Unter der Führung Henleins sollte ein nordwestböhmischer/mährischer/schlesischer Mustergau entstehen. Anfangs bestätigte sich der Jubel der Sudetendeutschen beim deutschen Einmarsch, denn es flossen Gelder ins Land, die Infrastruktur wurde verbessert, viele Arbeitslose wurden für den Autobahnbau gebraucht. Doch dann kam die Phase der Ernüchterung, die einmal mit der Diskrepanz zwischen niedrigen Löhnen und hohen Preisen zusammenhing, aber auch mit der Auflösung der Traditionsvereine der Sudetendeutschen und ihrer Gleichschaltung in NSDAP-Organisationen zu tun hatte. Außerdem beklagten die Sudetendeutschen, dass für höhere Posten immer noch Reichsdeutsche bevorzugt wurden. Dabei wurden sie durchaus nicht nur von Reichsdeutschen geführt, sondern hatten selbst auch Führungspositionen inne. Es scheint, dass sie sich vielmehr zurückgesetzt fühlten. Schließlich kippte diese Ernüchterungsphase in den so genannten Volkstumskampf um, wobei die Beschwerden der Sudetendeutschen sich auf ihre angeblich schlechtere Behandlung bezogen und nicht etwa Kritik an der NSDAP war; im Gegenteil, die Stimmung in diesem Gau war besonders linientreu. Henlein schürte vielmehr die Angst vor Benes und trat für einen Kampf gegen eine Restauration der tschechischen Herrschaft ein. Ein sudetendeutscher Widerstand gegen Arisierung und Judenverfolgung blieb bis Kriegsende aus.

Dr. Ottmar Trasca erläuterte die schwierigen Verhandlungen zwischen der deutschen und der rumänischen Regierung 1940 bis 1944 hinsichtlich der Anwerbung von rumänischen Volksdeutschen, die mit 800000 die wichtigste Minderheit in Rumänien darstellten. 1940 entstand die Deutsche Volksgruppe (DVG) unter dem Vorsitz des Volksgruppenleiters Andreas Schmidt, die sich dank der Unterstützung aus Berlin zu einem wahren „Staat im Staate“ entwickelte und auch als Einsatzinstrument bei einer etwaigen Änderung der politischen Linie Rumäniens dienen sollte. Die Anwerbung begann April 1940 mit der so genannten 1000-Männer-Aktion, die im Gegenzug für den Dienst in der Wehrmacht auf ihre rumänische Staatsbürgerschaft verzichten mussten. Nach der Machtergreifung des Generals Ion Antonescu, der 1941 die Einberufung der Volksdeutschen in die rumänische Armee anordnete, gab es ständig Spannungen zwischen der deutschen und rumänischen Regierung. Unter den Volksdeutschen kam es wegen der schlechten Behandlung in der rumänischen Armee und der unmittelbaren Nähe der deutschen Truppen zu Desertationen und illegalen Grenzüberschreitungen. Antonescu ignorierte eine Verordnung der deutschen Behörden vom Juli 1941, der zu Folge diese Volksdeutschen Amnestie genießen sollten, und ein weiteres Amnestie-Gesuch von Andreas Schmidt 1942 lehnte Antonescu ab. 1942/43 nötigten die Verluste an der Ostfront die deutschen Behörden zur Organisation weiterer illegaler Grenzüberschreitungen von rumänischen Volksdeutschen, während Antonescu ein Dekret zur strafrechtlichen Verfolgung und Todesstrafe von rumänischen Staatsbürgern im Ausland erließ. Davon wären 11000 Volksdeutsche betroffen gewesen. Nach dem deutsch-rumänischen Gipfeltreffen im April 1943 in Klessheim, wo Antonescu sein prinzipielles Einverständnis zur Anwerbung gab - mit Ausnahme von Offizieren, die bereits in der rumänischen Armee dienten - verordnete er wiederum starke Beschränkungen. Im Mai 1943 kam es schließlich zu einem deutsch-rumänischen Abkommen, das den Einzug von Volksdeutschen in die Wehrmacht offiziell bewilligte. Die Rekrutierung sollte freiwillig sein, die Einberufenen sollten die rumänische Staatsbürgerschaft behalten, die Zahlungsverpflichtungen sollte die deutsche Regierung übernehmen. Es sind Fälle von physischer und psychischer Gewaltanwendung seitens des DVG an den wenigen Volksdeutschen bekannt, die sich nicht freiwillig meldeten - wie Todesdrohungen und Zerstörung ihrer Häuser. Bis Ende 1943 betrug die offizielle Zahl der rumänischen Volksdeutschen in der Waffen-SS 54000, in anderen Wehrmacht-Einheiten 15000. Die Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für diese Personen veranlasste die rumänische Regierung zu dem Kommentar, eine doppelte Staatsbürgerschaft sei nicht akzeptabel, die rumänische würde diesen Personen demnach entzogen. Die deutsche Regierung bestand jedoch darauf, dass dies nur ein pro-Forma-Akt im Sinne der Gleichbehandlung innerhalb der deutschen Truppen sei und nach dem Krieg rückgängig gemacht würde. Die Entschädigungszahlungen an die Familien der eingezogenen Volksdeutschen von der deutschen Regierung kamen nur stockend und in geringem Umfang, wurden vom DVG teilweise anders eingesetzt und endeten nach 1944 völlig. Nach der Verschlechterung der Bedingungen an der Ostfront beantragten viele Volksdeutsche, die sich auf Fronturlaub in Rumänien befanden, die erneute Aufnahme in die rumänische Armee, was ihnen bereitwillig zugestanden wurde. Ein letzter Anwerbeversuch der deutschen Armee im August 1944 kam zu spät, da Rumänien am 23. August auf die Seite der Alliierten überwechselte. Die wenigen Volksdeutschen in der Wehrmacht, die nach dem Krieg nach Rumänien zurückkehrten, wurden später von der kommunistischen Regierung verfolgt.

Nach 1945: Kollektive Verantwortung, Rehabilitierung, Aussiedlung

Dr. Brandes wies in seinem Vortrag über die tschechoslowakischen Kommunisten und die Vertreibung der Deutschen auf den Einfluss der Aussagen sudetendeutscher Kriegsgefangener auf die Entscheidungen der Kommunistischen Partei (KPC) im Exil hin. Diese Aussagen bewirkten 1943 eine Änderung der Politik. Noch 1940 hatte sich die Nationale Frage der KPC auf das Problem der Tschechen und Slowaken reduzierte. Die Tschechen wollten die enttäuschten Henlein-Anhänger sogar für den Kampf gegen Hitler gewinnen und Benes versicherte den Sudetendeutschen, sie hätten in der Tschechoslowakei nichts zu befürchten, wenn sie mit den Tschechen zusammen kämpften. Doch 1943 kommt es zum kommunistischen Wendemanöver, während dessen Benes versuchte, von Stalin die Zustimmung zur Vertreibung von zwei bis drei Millionen Sudetendeutschen zu erwirken. Die Niederlage Deutschlands war für ihn eine gute Gelegenheit, die Tschechoslowakei von den Sudetendeutschen zu befreien. Benes wollte ein Drittel der Deutschen vertreiben, ein Drittel assimilieren und ein Drittel samt des Landes, das sie bewohnten, abgeben. Wie kam es zu dieser Sinnesänderung? Dr. Brandes ging davon aus, dass die Moskauer KPC-Führung der tschechoslowakischen Exilregierung keine Verbindungen zur Tschechoslowakei hatte. Sie konnten sich nur auf die Aussagen sudetendeutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion verlassen. Diese Aussagen beschränkten sich im Kern auf zwei Punkte: sie waren kriegsmüde und hatten das Gefühl, dass gerade die Sudetendeutschen verstärkt an der Ostfront eingesetzt wurden, weshalb auch hohe Verluste unter den Sudetendeutschen zu beklagen waren. Manche wünschten das Altreich zum Teufel und sehnten sich nach den Zeiten zurück, wo sie zu den Tschechen noch ein herzliches Verhältnis gehabt hatten. Diese Aussagen trugen zur verstärkten Siegesgewissheit der KPC und zur Änderung der tschechischen Politik ab 1943 bei. Der neue tschechische Staat sollte ein Staat der Tschechen und Slowaken sein. Nur antifaschistische Deutsche sollten ein Bleiberecht erhalten.

Die Politik der polnischen Behörden gegenüber den Volksdeutschen 1944-1950, so Dr. Jerzy Kochanowski, war regional sehr unterschiedlich. Während sie in den Gebieten, die 1918 nicht zu Polen gehörten, relativ gut behandelt wurden, sah die polnische Bevölkerung sie in Zentralpolen als Verräter an. Vor allem die Unterzeichnung der Volksliste während des Krieges - wofür oft nur Situationszwang, Analphabetentum oder Opportunismus die Motive waren - galt als Verrat. Es kam zur Isolation der Volksdeutschen innerhalb Zentralpolens, obwohl gerade dort vor dem Krieg die Assimilation wegen der starken Zerstreuung sehr hoch gewesen war. Dieser „Verrat“ musste aus polnischer Sicht bestraft werden, als Einzelfälle vor Gericht oder durch Enteignung, was als besonders schwere Strafe galt. In den neu gewonnenen Gebieten wurde die dritte und vierte Gruppe der Volksliste nach einer Loyalitätserklärung rehabilitiert. In Zentralpolen war diese Rehabilitierung eine langwierige Prozedur. Die Volksdeutschen mussten dort beweisen, dass sie die Volksliste unter Zwang unterzeichnet hatten und genossen keinerlei Reisefreiheit. Es gab sogar Vorschläge, die Deutschen von Lodz bis zu den wiedergewonnenen Gebieten zu kennzeichnen, doch Warschau intervenierte dagegen. Die enteigneten Deutschen wurden von den polnischen Behörden als unentgeltliche Arbeitskräfte betrachtet, und die Gelder aus der Enteignung war für die vertriebenen Polen aus dem Osten, die Repatrianten, bestimmt. In Lodz selbst war die Behandlung der Deutschen wegen der langen multiethnischen Tradition viel milder. Die Vertreibung der Deutschen war zwar per Gesetz nicht vorgesehen, doch gab es von deutscher Seite aus viel mehr Anträge auf Ausreise als Rehabilitierungen. Die Ausreisewelle endete Anfang 1946. Im Januar 1956 kam es zu einer Kompromisslösung: Die Aussiedlungsverträge mit der DDR modifizierten die Situation der Deutschen in Polen. Am 20. Juli 1950 erhielten die Volksdeutschen per Gesetz die gleichen Rechte wie die polnische Bevölkerung, doch wurden sie weiterhin von der polnischen Bevölkerung, wenn auch nicht als Verräter, so doch auch nicht als Mitbürger angesehen. Die letzten Volksdeutschen verließen Polen über das Reisebüro ORBIS, das die Aufgabe der Repatriierung übernommen hatte.

Der Mythos der Volksdeutschen in der Nachkriegszeit

Dr. Ingo Haar beschloss mit seinem Vortrag über demographische Grundlagenforschung für das Grenz- und Auslandsdeutschtum 1933-1962 die Konferenz. Innerhalb der bevölkerungswissenschaftlichen Grundlagenforschung im Feld des Grenz- und Auslandsdeutschtums wurde eine Abgrenzung zwischen Eigenem und Fremden konstruiert, wobei das Eigene positiv mit den deutschstämmigen Gruppen, das Fremde pejorativ mit den jüdischen und slawischen Bewohnern Mittel- und Osteuropas assoziiert wurde. NS-Bevölkerungswissenschaft und die Funktionseliten des Regimes zielten mit dem Reichserbhofgesetz von 1933, mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1934 und den Nürnberger Gesetzen von 1935 darauf ab, „unerwünschtes Leben auszugrenzen“. Die Rassenhygieniker Hans Harmsen und Fritz Lenz sahen 1931 vor allem Kriminalität und Erbkrankheiten als Übel an, die durch deren Isolation und die Unterdrückung der Fortpflanzung bei den dafür verantwortlichen Sippen ausgerottet werden sollten. Diesen Ansatz verschärften 1933 Gunther Ipsen und Hans Harmsen in der Volkskörperforschung, die im Kern die Beseitigung von gesellschaftlichen Mängeln durch Maßnahmen in der Geburtenförderung und Rassentrennung vorsahen. 1934 wurden diese Paradigmen in die nationalsozialistische Grundlagenforschung übernommen: Die Hauptredaktion des „Handwörterbuchs des Grenz- und Auslandsdeutschtums“ und das Deutsche Auslandsinstitut (DAI) in Stuttgart waren die maßgeblichen Organe zur systematischen Erhebung genealogischen Wissens. Entscheidende Denkfiguren zur Durchführung der ethnischen Segregation lieferten Gunther Ipsens „Bevölkerungslehre“ von 1935, der geschlossene Siedlungsgebiete des Auslandsdeutschtums als Ressource nutzen wollte, und Hans Harmsens „Familie“ von 1936, der für die „Reinerhaltung des Erbgutes“ plädierte und auf die Gefahr interethnischer Beziehungen hinwies. Das „Handbuch“ und das DAI wirkten direkt auf entsprechende Forschungsstellen in den Regionen des Grenz- und Auslandsdeutschtums ein, mit unterschiedlichem Erfolg. So war bis 1938 die Gruppenbildung der „Sudetendeutschen“ bereits abgeschlossen, während die Konstruktion der „Volksgruppe“ in Ungarn, Rumänien und Kroatien erst nach den Wiener Schiedssprüchen in den Mittelpunkt der NS-Bevölkerungswissenschaften rückte. Die Umsiedlungs- und Vernichtungspolitik des Deutschen Reichs in Folge des deutsch-sowjetischen Freundschaftspakts von 1939, die anhand einer rigiden Einbürgerungs-, Volkszugehörigkeits- und Erbgesundheitsprüfung vollzogen wurde, bildete den Maßstab für die ab 1941/42 beschlossenen Grenzbegradigungen und Bevölkerungstransfers zwischen den Achsenmächten. Als Beispiel für die von den Denkern des DAI bereitete „ethnische Flurbereinigung“ innerhalb der „nationalsozialistischen Modernisierung“ führte Dr. Haar die Absprachen Ribbentrops mit Ungarn und Rumänien an, wo es um die Rückführung der Deutschen aus der Dobrudscha und Teilen Siebenbürgens, um den gleichzeitigen Bevölkerungsaustausch zwischen Rumänen und Madjaren sowie um die Entrechtung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung in diesen Regionen ging. Nach der Niederlage des NS-Regimes wurden weiterhin völkisch orientierte Forschungsprogramme in modifizierter Form und am Gegenstand der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen weiterentwickelt, wobei der Begriff „völkisch“ dazu diente, „fremde“ Bevölkerung gegenüber der „eigenen“ Gruppe abzugrenzen. Das führte zu dem Zwiespalt, dass einerseits die Integration der Vertriebenen ermöglicht werden sollte, andererseits aber für den Fall einer Revision des Potsdamer Abkommens ihr Gruppenzusammenhalt zur Instrumentalisierung als demographische Ressource gewahrt werden musste. Für Letzteres zeichnete explizit eine Arbeitsgruppe unter Max Hildebert Boehm und Eugen Lemberg verantwortlich, die die Bildung von „Landsmannschaften“ vorschlug. Erst in den 80er Jahren setzte in der Bundesrepublik ein paradigmatischer Wandel ein, der die Bearbeitung bevölkerungswissenschaftlicher Fragen unter ausschließlich völkischen Gesichtspunkten beendete. Die geglückte Integration der Vertriebenen war jedoch das Resultat eines Zwangs zur Anpassung an bestehende Verhältnisse.

Im Vergleich der hier zusammengefasst dargestellten Vorträge über die Volksdeutschen in der Tschechoslowakei, in Polen, Rumänien und Ungarn zeigt sich, dass diese Gruppe sehr stark instrumentalisiert wurde - sowohl für die Interessen des Deutschlands, die die Volksdeutschen gezielt für die Revisionspolitik und später für die Ausdehnung des Reichs benutzten, als auch für die der betreffenden Staaten, z. B. um deren Aussiedlung voranzutreiben. Es wurde auch deutlich, dass es sich bei den Volksdeutschen um keine homogene Gruppe handelte, sondern dass die Befindlichkeiten, Assimilierungsgrade und das politische Engagement dieser Gruppe sowohl in den einzelnen Ländern als auch innerhalb einer Region teilweise sehr verschieden waren.

1. Einführung:
a. Beziehung zwischen Volksdeutschen und Rassenpolitik der SS (Dr. Isabel Heinemann, Freiburg/Br.)
b. Rückholung der Volksdeutschen aus dem Osten (Prof. Dr. Rainer Schulze, Essex)

2. Deutsche Minderheiten 1918-1939:
a. Die Deutschen in Lodz und Mittelpolen (Winson Chu, Berkeley/Berlin)
b. Die Genese der .Deutschenfrage. in Ungarn (Dr. Krisztián Ungváry, Budapest)
c. Die Nationalitätenfrage und die Autonomiebewegung im Elsass 1918-1940 (Dr. Christiane Kohser-Spohn, Braunschweig)
d. Die deutschen Hochschullehrer vor und nach 1938/1939 (Oto Konrad, M. A., Prag)
e. Deutsche in der sowjetischen Ukraine 1933-1939 (Dr. Natalia Rublova, Kiev)

3. Die Kriegsjahre 1939-1945:
a. Germanisierungspolitik in Elsass und Lothringen (Dr. Jean-Marc Dreyfus, Paris)
b. Die Politik der ungarischen Regierung sowie des Deutschen Reiches gegenüber den Ungarndeutschen (Dr. Norbert Spannenberger, Leipzig)
c. Reichs- und Sudetendeutsche in Böhmen und Mähren 1938-1945 (Dr. Volker Zimmermann, Düsseldorf)
d. Polnische Volksdeutsche in der deutschen Wehrmacht (Prof. Dr. Stanislaw Senft, Opole/Oppeln)
e. Die rumänischen Volksdeutschen in Wehrmacht und SS 1940-1944 (Dr. Ottmar Trasca, Cluj/Klausenburg)

4. Nach 1945: Kollektive Verantwortung, Rehabilitierung, Aussiedlung
a. Führung durch den Gleiwitzer Sender
b. Die tschechoslowakischen Kommunisten und die Vertreibung der Deutschen (Prof. Dr. Dr. h.c. Detlef Brandes, Düsseldorf)
c. Die Politik der polnischen Behörden den Volksdeutschen gegenüber 1944-1950 (Dr. habil. Jerzy Kochanowski, Warschau)
d. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus Jugoslawien (Zoran Janjetoviè, M. A., Belgrad)

5. Der Mythos der Volksdeutschen in der Nachkriegszeit
a. Die Karpatendeutschen aus der Slowakei. Kollektive Erinnerung und Integration in der Bundesrepublik 1945-1975 (Christof Morrissey, M. A., Charlottesville/Berlin)
b. Das Bild der Volksdeutschen im polnischen Nachkriegsfilm (Dr. habil. Cezary Król, Berlin/Warschau)
c. Sudetendeutsche Identität in Literatur, Publizistik und Film der Nachkriegszeit (Stefan Zwicker, M. A., Mainz)
d. Vom "Volksgruppen-Paradigma" bis zum "Recht auf Heimat": Exklusion und Inklusion als Deutungsmuster in den Diskursen über Zwangsmigrationen nach 1945 (Dr. Ingo Haar, Berlin)


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger