Bürgerschaftskonzepte im Spannungsfeld von Republikanismus und Liberalismus

Bürgerschaftskonzepte im Spannungsfeld von Republikanismus und Liberalismus

Organisatoren
Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte der Technischen Universität Dresden, Sonderforschungsbereich 537 "Institutionalität und Geschichtlichkeit", Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung Dresden (zvd); Centre Marc Bloch, Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
18.04.2008 -
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Von
Steven Schäller, Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte und Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung, TU Dresden; Antoine Vergne, Centre Marc Bloch, Berlin

Der Workshop zu „Bürgerschaftskonzepten im Spannungsfeld von Republikanismus und Liberalismus“ fand im Centre Marc Bloch, Berlin statt. Die Organisatoren Katja Laubinger (Berlin) und Daniel Schulz (Dresden) wurden unterstützt vom Institut Français Dresden, dem Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte der Technischen Universidtät Dresden, dem dortigen Sonderforschungsbereich 537, dem Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung Dresden (zvd) und dem Centre Marc Bloch (CMB). Der Workshop setzte es sich zur Aufgabe, mit dem Begriff der Bürgerschaft ein Schlüsselkonzept des politischen Denkens seit der Antike in sechs Vorträgen zu beleuchten. Das Feld der Vortragsthemen reichte von ideengeschichtlichen über rechtshistorische bis zu empirischen Studien. Bürgerschaft sollte dabei nicht nur als umkämpfter Begriff der Geschichte politischen Denkens herausgearbeitet werden. Denn mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht Frankreichs und der Bundesrepublik zeigt sich ebenfalls die zeitgenössische Bedeutung des Workshopthemas.

Die Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechts unter der rot-grünen Regierung, wie auch zum Beispiel die aktuelle Konfliktlage in der von EU und NATO unterstützten Neugründung eines politischen Gemeinwesens auf dem Territorium des Staates Serbien machen vor allem eines deutlich: Bürgerschaft und die Frage der Zugehörigkeit und Abgrenzung sind nicht nur theoretische Probleme der Geltungsdiskurse von Liberalismus und Republikanismus. Umso mehr lässt sich vor dem Hintergrund dieser ideengeschichtlichen Paradigmen der Blick für die politisch zu beantwortende Frage schärfen, wer zur politischen Gemeinschaft gehören soll, wer nicht dazu gehören soll, wem welche Abwehr- und Beteiligungsrechte zustehen und vor allem, warum eine spezifische Entscheidung über den Zuschnitt des Bürgerschaftsstatus so und nicht anders ausfällt.

Die ideengeschichtliche Fundierung des Tagungsthemas boten die beiden Einstiegsvorträge von Hans Vorländer und Marcus Llanque. HANS VORLÄNDER diagnostizierte zum einen die Renaissance eines normativ anspruchsvollen republikanischen Bürgerkonzeptes und zum anderen den parallelen aber gegenläufigen Prozess der Herausbildung eines postnationalen liberalen Bürgerkonzeptes. Mit Blick auf Transnationalisierungsprozesse wird so zunächst einmal deutlich, dass eine rechtlich gefasste Bürgerschaft immer weniger an den Nationalstaat geknüpft ist. Bürger als individuelle Träger von Rechten gelangen in nicht mehr territorial gebundenen Rechtskreisen zu gestuften Mitgliedschaften, wie bspw. das universelle Geltung beanspruchende Menschenrechtsregime belegt. Vor dem Hintergrund der Rekonstruktion antiker, frühneuzeitlicher und moderner nationalstaatlicher Bürgerschaftskonzepte konnte Vorländer dann schließlich Parallelen zu den oben genannten Transnationalisierungsprozessen herausarbeiten. Daraus zog Vorländer den Schluss, es handele sich hier um die Wiederkehr pränationaler Bürgerschaftskonzepte.

MARCUS LLANQUE brachte gegen diese auf individuellen Rechten basierende Bürgerschaftskonzepte den Begriff der gestaffelten Aktivbürgerschaft in Stellung. Dieser Begriff beruht, so Llanque, auf der republikanischen Unterscheidung von Bürgerschaft und Bürger. Nicht jedes Mitglied der Bürgerschaft kann auch schon als Bürger im republikanischen Sinne bezeichnet werden. Erst die individuelle Einstellung des Mitglieds der Bürgerschaft, im Sinne der gemeinsamen Institutionen zu handeln und sich aktiv am Gemeinwesen zu beteiligen, mache dieses Mitglied der Bürgerschaft auch zu einem Bürger. Eine Vorstellung, die von der liberalen Tradition als Zumutung abgelehnt wird. Mit dieser begrifflichen Voraussetzung ließe sich dann ein Bürgerschaftskonzept in einer kosmopolitischen Republik vorstellen. Nur wer sich aktiv beteiligt, ob vor Ort oder in kosmopolitischen Assoziationen, kann als Bürger verstanden werden. Allerdings, so Llanque, gerät eine so verstandene republikanische Bürgerschaftskonzeption mit dem demokratischen Grundwert der Egalität allzu leicht in Konflikt. Beide Vorträge verdeutlichten damit die Schwierigkeiten, in die ein politisches Gemeinwesen bei der Zuteilung von individuellen Abwehrrechten und politischen Beteiligungsrechten in Form der Staatsbürgerschaft geraten kann.

In den Kontext dieser Probleme ordnete sich auch KATJA LAUBINGER ein, die vorläufige Ergebnisse ihres Dissertationsprojektes vorstellte. Sie beschäftigte sich komparativ mit der Frage, was Staaten – in ihrem Fall Frankreich und die Bundesrepublik – von Einwanderern verlangen, wenn sie diese nicht nur als zeitlich begrenzte Residenten, sondern als Staatsbürger wahrnehmen. Mit Blick auf die angebotenen Rechte und Privilegien einerseits und die verlangte ‚Integration’ andererseits böte es sich an, die Beziehungen zwischen dem Staat und Einwanderern als, dann allerdings asymmetrisches, Vertragsverhältnis zu beschreiben. In Frankreich ist die Vertragssemantik im Staatsbürgerschaftskontext ohnehin weit verbreitet (contrat d’accueil et d’intégration), in Deutschland dagegen wird häufig von Fördern und Fordern gesprochen, was nicht zuletzt Ausdruck eines paternalistischen Verhältnisses zwischen Staat und Einwanderern sei. Wesentlicher Inhalt eines Staatsbürgerschaftsvertrages ist zunächst die Akzeptanz liberaler Grundprinzipien und dann auch Grundkenntnisse der Sprache, des politischen Systems und des historisch-kulturellen Hintergrunds. Verknüpft sind diese Inhalte mit Erwartungen und Hoffnungen, die Laubinger aus parlamentarischen Debattenbeiträgen herausfiltern möchte. In den parlamentarischen Debatten Frankreichs und der Bundesrepublik können so jeweils ein liberaler und ein republikanischer Diskurs identifiziert werden. Als liberal klassifizierte Debattenbeiträge zielen ‚lediglich’ auf die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Prinzipien. Als republikanisch identifizierte Debattenbeiträge verlangen dagegen von den Einwanderern mit der Verinnerlichung freiheitlich-demokratischer Prinzipien und Werte erheblich mehr. Deutlich wird daran, dass gerade die Vertreter republikanischer Positionen mit dem Status des Staatsbürgers eine für das Allgemeinwohl relevante Idee verknüpfen.

YVES SINTOMER wandte sich anschließend einem interessanten empirischen Phänomen zu: der Rückkehr des Loses als Verfahren zur Bestimmung von Mandatsträgern. So zeigte er am Beispiel der citizen assembly des kanadischen Bundesstaates Ontario, wie hier durch das Losverfahren 106 Mandate zufällig vergeben wurden. Die citizen assembly war keineswegs eine unbedeutende Versammlung. Sie wurde im Jahr 2006 mit dem Ziel einberufen, ein neues Wahlgesetz vorzuschlagen und mithilfe von Experten zu formulieren. Für Sintomer stellte sich dann die Frage, ob es sich tatsächlich um die Rückkehr eines alten Phänomens handelt oder ob nicht das kanadische Losverfahren strukturelle Neuheiten aufweist. Auf den ersten Blick überraschend wählte er dazu als Vergleichsgegenstand nicht das Losverfahren der antiken Polisdemokratie, sondern die in Florenz geborene republikanische Tradition der zufälligen Mandatsvergabe. Diese basierte auf dem Prinzip der Selbstregierung und dem ideengeschichtlich eingeschriebenen Ideal der Identität zwischen Regierenden und Regierten. Anhand dieser beiden Merkmale kommt Sintomer zu dem Schluss, dass das Wiederaufleben des Losverfahrens keineswegs den traditionalen Anschluss an das republikanische Losverfahren bedeutet. Denn weder sei es möglich, mit der citizen assembly die Identität zwischen Regierten und Regierenden herzustellen, noch auch gewollt. Es handele sich dabei vielmehr um eine „repräsentative Auswahl“ von Bürgern. Auch das Prinzip der Selbstregierung finde in der citizen assembly keine Erfüllung. Ihre Funktion liegt vielmehr in der Hinzuziehung der „aufgeklärten öffentlichen Meinung“, womit sicherlich auch die Legitimität der Entscheidungen zusätzlich abgesichert werden soll. Angesichts dieser Ergebnisse schließt Sintomer, dass nicht von einer Rückkehr eines alten republikanischen Auswahlverfahrens in florentinischer Tradition gesprochen werden kann. Die Merkmale des kanadischen Modells sowie die aller anderen sich in Entwicklung befindenden Losverfahren sprechen eher für die Erweiterung des Bürgerschaftskonzeptes unter den Bedingungen der repräsentativen Demokratie.

Die beiden abschließenden Beiträge lieferten jeweils eine begriffsanalytische tour d’horizon. So überraschte DANIEL SCHULZ die Anwesenden mit der These, der republikanische Freiheitsbegriff liege seinem Selbstverständnis nach viel näher am Begriff der negativen Freiheit, als dies gemeinhin angenommen wird. Zu diesem Schluss kam Schulz durch die Gegenüberstellung der republikanischen Argumentationsfiguren von Bürger und Sklave. Danach ist jene Person Bürger und daher frei, die unter Gesetzen lebt. Sklave dagegen ist, wer unter der Herrschaft eines Fürsten lebt. Mit der Herrschaft der Gesetze tritt das spezifische Merkmal der Selbstbindung der Bürger zutage. Am Beispiel der Ikonographie der französischen Erklärung der Menschenrechte zeigte Schulz dann, wie sich unter den Augen der Vernunft die Fremdbindung – verbildlicht durch die Ketten der Sklaverei – in eine Selbstbindung des Bürgers durch die Gesetze transformierte. Diese Selbstbindung des Bürgers wird so als Abwesenheit des Zwangs dargestellt und kann in diesem Sinne an den negativen Freiheitsbegriff angelehnt werden.

Schließlich griff DIETER GOSEWINKEL mit einer rechtshistorischen Quellenanalyse einen speziellen Aspekt der Geschichte des Begriffs „Staatsbürgerschaft“ heraus, um zwei Dinge zu verdeutlichen. Zum einen machte er darauf aufmerksam, dass politische Begriffe gesellschaftlichen Wandel spiegeln und daher in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten auch verschiedene Bedeutungen annehmen können. Zum anderen zeigte er, dass politische Begriffe als juristische Begriffe gesellschaftlichen Wandel auch prägen können. Gosewinkels komparative rechtshistorische Analyse des Staatsbürgerschaftsbegriffs der USA, Frankreichs und Deutschlands zeigte ferner, dass die unterschiedliche politische Kultur sich bspw. in den partizipatorischen Gehalten widerspiegelt, die dem Begriff des Staatsbürgers unterlegt sind. So sind die amerikanischen und französischen Begriffe der citizenship und citoyenneté eng mit der Vorstellung verbunden, dass der Bürger an der Staatswillensbildung beteiligt ist, während diese Bedeutung im deutschen Begriff der Staatsangehörigkeit juristisch ausgeschieden ist. Gleichzeitig zeigen sich aber auch Gemeinsamkeiten, so zum Beispiel das Moment der Egalität, auf das der Staatsbürgerschaftsbegriff in allen drei politischen Kulturen nicht verzichtet.

Mit dem Vortrag von Gosewinkel fand der Workshop gleichzeitig seinen gelungenen Abschluss. Neben weit gespannten ideengeschichtlichen Beiträgen kamen Empirie und Komparatistik nicht zu kurz. Gleichwohl bleiben einige wichtige Fragen offen, wie einer der letzten Diskussionsbeiträge zum Ende des Workshops verdeutlichte. So thematisierte Sabine von Oppeln das Spannungsverhältnis zwischen einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht einerseits und der Kategorie der Ethnizität als Kriterium der Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft andererseits. Dieser Punkt ist keineswegs unerheblich. Für den Besucher des Workshops mag zwar der Eindruck entstanden sein, das bundesrepublikanische oder französische Staatsangehörigkeitsrecht sei in den letzten Jahren erheblichen Modernisierungsprozessen ausgesetzt gewesen. Der Schluss jedoch, dies könne als ein Indikator für einen allgemeinen Trend in Europa verstanden werden, geht gleichwohl fehl. Gleichzeitig brechen nämlich mitten in Europa lange ruhig gestellte Konflikte um die Vielfalt in der vermeintlichen staatlichen Einheit wieder auf. Diese Konflikte knüpfen in ihren Identitätsversprechen nicht an eine politische Wertegemeinschaft an, sondern eben an das Kriterium der Ethnizität. Dabei kann man zum einen an die atavistischen Konflikte auf dem Balkan denken, die jüngst zu einer völkerrechtlich gewagten Konstruktion eines Kleinststaates führte. Jedoch auch im 'fortschrittlichen Kern’-Europa sind diese Probleme mit Blick auf die Korsen in Frankreich und nicht zuletzt auch auf Spaniens Basken und Katalanen noch längst nicht erledigt. Liberalismus und Republikanismus als Paradigmen der politischen Theorie haben auf diese Probleme sicher eine Antwort, jedoch wird diese auf einem nächsten Workshop verhandelt werden müssen.

Kurzübersicht

Prof. Dr. Hans Vorländer: Die Renaissance des Bürgers – Einleitende Bemerkungen.
PD Dr. Marcus Llanque: Der republikanische Bürgerbegriff als gestaffelte Aktivbürgerschaft.
Katja Laubinger: Der Staatsbürgerschaftsvertrag – Zur Beziehung wechselseitiger Verpflichtungen zwischen Staat und Einwanderern.
Prof. Dr. Yves Sintomer: La réintroduction du tirage au sort en politique: un retour à la tradition républicaine?
Dr. Daniel Schulz: Sklave und Bürger: Elemente einer republikanischen Gegenbegrifflichkeit.
PD. Dr. Dieter Gosewinkel: Untertanenschaft, Nationalität, Staatsbürgerschaft. Begriffsgeschichtliche Überlegungen zu Deutschland, Frankreich und den USA.


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