Der späte Bugenhagen – Wittenberger Bürger, Kirchenpolitiker, Theologe und Stadtpfarrer. VIII. Frühjahrstagung zur Wittenberger Reformation

Der späte Bugenhagen – Wittenberger Bürger, Kirchenpolitiker, Theologe und Stadtpfarrer. VIII. Frühjahrstagung zur Wittenberger Reformation

Organisatoren
Institut für Europäische Geschichte (IEG) Mainz, Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Institut für Kirchengeschichte der Universität Leipzig, Evangelische Stadtkirchengemeinde Wittenberg
Ort
Lutherstadt Wittenberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.04.2008 - 21.04.2008
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Von
Hans-Otto Schneider, Projekt "Controversia et Confessio", Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz

Im Rahmen der Begrüßung zu der aus Anlass der 450. Wiederkehr des Todestages Johannes Bugenhagens (20. April 2008) stattfindenden und von der Fritz Thyssen Stiftung geförderten Tagung verwies IRENE DINGEL (IEG Mainz) darauf, dass allzu leicht aus dem Blick gerate, dass die Wirkung der Reformation über Wittenberg und die Grenzen des damaligen Reichs hinaus nicht auf Martin Luther allein zurückzuführen sei, sondern von einer Reformatorengruppe getragen worden sei, zu der neben Philipp Melanchthon auch Johannes Bugenhagen, Nikolaus Amsdorf und viele andere gehörten mit je eigenem theologischen Profil. So habe auch Bugenhagen seinen spezifischen Beitrag zur europäischen Verbreitung des reformatorischen Gedankenguts geleistet. In diesem Sinne sei eine forschungsperspektivisch neue Erschließung der vorhandenen gedruckten Quellen und Archivalien anzustreben.

Die insgesamt 13 Vorträge der Tagung waren drei Schwerpunktthemen zugeordnet: I. Alltags- und Kulturgeschichte, II. Politik und Recht, III. Theologie und kirchliche Praxis.
INSA CHRISTIANE HENNEN (Wittenberg), eröffnete die Reihe der Vorträge passend zum Tagungsort mit dem Thema „Bugenhagens Haus“. Dabei beschäftigte sich die Referentin vor allem anhand der zahlreichen erhaltenen Rechnungsbestände einerseits mit Bugenhagen als Hausbesitzer, andererseits mit der Geschichte des mutmaßlich ersten evangelischen Pfarrhauses. Bugenhagen wohnte nach seiner Ankunft in Wittenberg zunächst bei Melanchthon, um 1522/23 kaufte er in der Neugasse eine ‚Bude‘, um 1524 ein Baugrundstück, das bis 1555 in seinem Besitz blieb. In der Neugasse richtete er sich auch zunächst mit seiner Ehefrau Walburga ein, denn das Pfarrhaus, an dem seit 1524 gebaut wurde, war erst 1530 bezugsfertig. Seit 1529 gab es eine reguläre Besoldung der Kirchendiener in Wittenberg; dabei hatte der Stadtpfarrer für die Instandhaltung seiner Dienstwohnung selbst aufzukommen, während die Bauunterhaltung der Wohnungen der deutlich geringer besoldeten Diakone ganz zu Lasten der Gemeinde ging. Bugenhagens Erwerb von Grundbesitz diente wohl nicht zuletzt der Absicherung der Familie bzw. der eigenen Alterssicherung und zeigt enge Verflechtungen innerhalb des Wittenberger Bürgertums.

STEFAN RHEIN (Stiftung Luthergedenkstätten, Wittenberg) sprach anschließend zum Thema „Bugenhagen und Wittenberg“; dabei stellte er fest, das Bugenhagenhaus gehöre (bislang jedenfalls noch) nicht zu den Konstituenten des Mnemotops (Jan Assmann) Wittenberg, erst seit der Renovierung 2004–2007 gewinne das Bugenhagenhaus hierfür allmählich an Bedeutung. 1858 hingegen, anlässlich des 300. Todestages, wurde eine Gedenktafel am Bugenhagenhaus angebracht, und als 1860 das Melanchthondenkmal vor dem Rathaus aufgestellt worden war, erwog man die Errichtung eines Bugenhagendenkmals auf der gegenüberliegenden Seite des Lutherdenkmals, um die Symmetrie auf dem Platz wiederherzustellen; 1885 wurde der Marktplatz als Standort aufgegeben zugunsten des Kirchplatzes, 1894 schließlich das heute noch vorhandene Denkmal festlich enthüllt. Rhein wies darauf hin, dass es sich bei der aktuellen um die erste jemals in Wittenberg durchgeführte wissenschaftliche Bugenhagen-Tagung handelte.

„Bugenhagen und Nordeuropa“ lautete das Thema des öffentlichen Abendvortrags von MARTIN SCHWARZ LAUSTEN (Kopenhagen), wobei er Bugenhagens Einfluss vor allem für Dänemark und (in geringerem Maße) Norwegen herausstellte, indirekt dann auch für Schweden, Finnland und Island. Der spätere dänisch-norwegische König Christian III. hatte schon 1528 in seinem Lehen Hadersleben die Reformation eingeführt, wohl nicht zuletzt infolge des Einflusses seines Erziehers Wolfgang v. Utenhof (um 1495 – 1542). Als Bugenhagen im April 1529 in der Flensburger Disputation im Abendmahlsstreit gegen den Täufer Melchior Hoffman (vor 1500 – 1543) auftrat, beeindruckte er Christian III. tief. 1537–1539 hielt sich Bugenhagen mit seiner Familie in Kopenhagen auf, um das dänische Kirchenwesen zu ordnen. Er fungierte auch als Ordinator bei der Krönung und Salbung Christians III. 1537. Bugenhagen war zeitweise Rektor der Universität Kopenhagen, wirkte als Gutachter und hatte de facto die Stellung eines ‚Oberbischofs‘ inne; er weihte die ersten lutherischen Bischöfe Dänemarks. Bugenhagens Passionsharmonie findet sich noch heute im Anhang dänischer Gesangbücher.

Unter der Überschrift „Politik und Recht“ wurde die wissenschaftliche Tagung – nach einem für das öffentliche Gedenken bestimmten Festgottesdienst mit Predigt des Landesbischofs der Pommerschen Evangelischen Kirche, Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) – fortgesetzt. Die Reihe der Vorträge eröffnete HEINER LÜCK (Halle) mit dem Thema „‚Recht‘ und ‚Gesetz‘ bei Johannes Bugenhagen“. Er qualifizierte Bugenhagen als den großen Normenschöpfer und Systematiker der Reformation. Ausgehend vom Rechtsbegriff der Zeit fragte der Referent, welche Rechtsfiguren sich bei Bugenhagen wiederfinden, näherhin in den Kirchenordnungen für die Stadt Braunschweig, Hamburg, Lübeck, Pommern, Braunschweig-Wolfenbüttel und Hildesheim. Recht und Verfassung im Alten Reich waren keineswegs einheitlich, um 1500 empfand man vermehrt die Notwendigkeit einer systematisierenden Neuordnung des Rechts. Regionale Rechtsgewohnheiten, kanonisches und kaiserliches Recht widerstritten nicht selten einander. Bugenhagen orientierte sich an der Heiligen Schrift, bezog aber auch regionale Gewohnheitsrechte in die Ordnungen ein und berücksichtigte die jeweiligen lokalen bzw. regionalen Gegebenheiten.

Daran schloss sich der Vortrag von THOMAS BERGHOLZ (Heidelberg) an: „Bugenhagens kirchenordnendes Wirken“. Er stellte klar, daß die Kirchenordnung im Unterschied zum Mandat, das einzelne Fragestellungen der kirchlichen Praxis behandelt, darauf zielt, das gesamte kirchliche Leben in seinen wesentlichen Vollzügen zu ordnen. Bugenhagens Kirchenordnungen kommen häufig ohne herrschaftliche Vorworte und Einleitungen aus, sie zeichnen sich durch ausführliche theologische Begründungen aus und nehmen weitgehend Rücksicht auf gewachsenes Recht und vorgefundene Strukturen. Die inhaltliche Verantwortung für die Kirchenordnung liegt bei den Kirchendienern, nicht bei der weltlichen Obrigkeit, diese ist allenfalls dafür zuständig, dass überhaupt eine Ordnung aufgerichtet wird. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass Bugenhagen zwar als einflussreichster Verfasser von Kirchenordnungen gilt, dass sich seine Auffassung aber in zentralen Punkten (Trennung von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit usw.) nicht durchgesetzt habe.

HANS-PETER HASSE (Dresden), sprach über „Bugenhagen und den Schmalkaldischen Krieg“. Bugenhagen erweist sich seiner Interpretation nach als die Verhältnisse realistisch einschätzender Zeitgenosse, indem er Herzog Moritz als neuen Landesherrn anerkennt. Wie viele andere empfand er das Ende des Krieges als Erlösung und blieb aus Gewissensgründen bei seiner Gemeinde. Sein viel geschmähter „Wahrhaftiger Bericht“ ist eine unumwundene Anerkennung der neuen Herrschaftsverhältnisse, zugleich wurde damit aber auch der Versuch unternommen, die neue Obrigkeit in bestimmter Weise festzulegen, nämlich zugunsten der reformatorischen Tradition Wittenbergs.

ARMIN KOHNLE (Heidelberg/Leipzig) zeigte in seinem Vortrag „Bugenhagen und das Interim“ zunächst auf, daß Bugenhagen nächst Luther und Melanchthon am häufigsten an Gutachten zu politischen Fragen beteiligt war. Ja der spätere Bugenhagen äußerte sich überhaupt nur noch in solchen Gemeinschaftsgutachten. Insofern sei seine Stellung zum Interim nicht gerade leicht zu fassen. Man scheint ihn eher als Verantwortungsethiker denn als Gesinnungsethiker einstufen zu können. Mit Luthers Tod verlor Bugenhagen einen wichtigen Freund und Lehrer, und auch seine Rolle im Kreise der Anhänger Luthers wechselte. Als bislang verdeckte Konflikte unter den Schülern Luthers und Melanchthons aufbrachen, wurde Bugenhagens Ausharren bei seiner Wittenberger Gemeinde ihm als Makel angerechnet. Bugenhagen hat das Augsburger Interim vehement abgelehnt, den Entwurf von Altzella hat er nach tagelangem Sträuben unterzeichnet mit der Erklärung, lieber Knechtschaft erdulden, als die Kirche im Stich lassen zu wollen. Den Leipziger Landtagsentwurf, der über jenen von Altzella hinausging, hat Bugenhagen abgelehnt, sich aber ‚nörgelnd in das Unvermeidliche gefügt‘. In der Frage der Adiaphora tat Bugenhagen sich schwerer als Melanchthon, allerdings unterschätzten beide deren Bedeutung. Bugenhagen ging aus dem Konflikt beschädigt hervor, er erlebte die Auseinandersetzungen wohl auch als persönliche Katastrophe und alterte nach Aussagen von Zeitgenossen schnell. An den Vortrag schloss sich eine engagierte Diskussion hinsichtlich der Bewertung des Verhaltens der Wittenberger und ihrer Gegner an.

Die Sektion „Theologie und kirchliche Praxis“ begann mit einem Vortrag von TIM LORENTZEN (München) zu „Theologie und Ökonomie in Bugenhagens Fürsorgekonzept“. Dabei stellte er zu Recht fest, dass die konkreten Folgen von Bugenhagens Verordnungen meist nicht untersucht würden. Ist die Einrichtung eines gemeinen Kastens tatsächlich erfolgt? Funktionieren Einnahme- und Ausgabepolitik? Worin liegt das theologische Fundament der neuen Fürsorgemodelle? Könnte die Botschaft von der Rechtfertigung allein aus Gnaden nicht ein Hemmnis für Werke der Barmherzigkeit dargestellt haben? Das rechte Verhältnis von Glauben und guten Werken war lebenslang Thema Bugenhagens, schon in vorreformatorischer Zeit. Der Referent wies besonders auf die neue gewachsene Bedeutung von Lk 16,19–31 (reicher Mann und armer Lazarus) für den reformatorischen Begründungszusammenhang hin. Nach Lk 16,26 kann Lazarus dezidiert keine Fürbitte im Jenseits einlegen bzw. sich erkenntlich zeigen etc. Bugenhagens Ordnungen vertrauten auf die Liebesfähigkeit und Vergebungsbereitschaft aller Mitglieder der christlichen Gemeinde.

JOHANNA LOEHR (Kiel) sprach über „Melanchthon und Bugenhagen“. Man könnte die Ausführungen der Referentin auf den kurzen Nenner bringen, Melanchthon habe sich als ein treuer Freund erwiesen, der es mit dem alten Bugenhagen aber nicht ganz leicht hatte. Melanchthon entwarf höchstwahrscheinlich mehrere Schreiben, die im Namen Bugenhagens veröffentlicht wurden, allerdings nicht seine vielfach angefeindete „Wahrhaftige Historia“ (Erfurt 1547), deren Veröffentlichung Melanchthon bedauerte und missbilligte.

VOLKER LEPPIN (Jena) stellte „Bugenhagen als Prediger“ vor, aufgrund der Editionslage allerdings vornehmlich in den Jahren 1524–1525(29). Dabei zeigte sich, dass Bugenhagen nicht von Luthers Wartburgpostille von 1522 abhängig ist, sondern in Stil und Inhalt deutlich eigene Wege geht, Bugenhagen trennt explicatio und applicatio des Textes deutlicher als Luther, neigt zu ethisch-moralischer Applikation. Bugenhagen erläutert häufiger einzelne Begriffe, seine Predigten wirken weniger geschlossen als die Luthers. Wo sowohl die Vormittagspredigt Luthers als auch die Nachmittagspredigt Bugenhagens vom gleichen Datum erhalten sind, zeigt sich, dass die Zuordnung anscheinend nicht festgelegt war.

„Die Leichenpredigt von Johannes Bugenhagen auf Martin Luther 1546 – Anmerkungen und zeitgenössische Deutungsmuster zum frühen Lutherbild“ lautete das Thema von ULRIKE LUDWIG (Leipzig). Bugenhagens Predigt über I Thess 4,13f in der Wittenberger Schlosskirche am 22. Februar 1546 wurde zusammen mit einem Bericht über Luthers Tod im Druck veröffentlicht. Auf altgläubiger Seite waren schon zu Luthers Lebzeiten Gerüchte kolportiert worden, der Reformator sei vom Teufel geholt worden oder habe Selbstmord begangen. Solcher polemischer Legendenbildung sollte mit dem Bericht entgegengetreten werden. In welcher Weise Bugenhagen den verstorben Luther stilisierte, zeigt sich in Bugenhagens Aufnahme jener dem Johannes Hus zugeschriebenen Weissagung auf Luther als Schwan, der nach der Gans kommen werde. Er zog zudem einen Vergleich zum Heiligen Bischof Martin (Streit um Begräbnisort), und er brachte Luther in Verbindung mit dem Engel der Apokalypse. Er verwies aber auch auf die freundschaftlich-kollegiale Verbundenheit mit dem Verstorbenen und auf die eigene Betroffenheit durch den Todesfall ebenso wie auf die Bedeutung für die Kirchen des In- und Auslandes.

VOLKER GUMMELT (Greifswald) gab einen Überblick über „Bugenhagens Kommentar- und Exegesepraxis“. Diese reicht schon in die vorreformatorischen Zeiten Bugenhagens zurück, um 1512 wandte er sich dem Bibelhumanismus zu, als Rektor der Treptower Stadtschule wurde er 1517 mit einem biblischen Lektorat im Kloster Belbuck betraut, und auch in seinen Unterricht soll er die Auslegung biblischer Schriften integriert haben. Schon bald nach seiner Ankunft in Wittenberg 1521 hielt er öffentliche Auslegungen des Psalters. Bugenhagens Kommentarwerke erreichten weite Verbreitung im Druck, die exegetische Arbeit stellt ein wesentliches Kontinuum in Bugenhagens Wirken dar.

MARTIN LOHRMANN (Philadelphia, USA) schloß die Reihe der Vorträge mit einem Beitrag über „Bugenhagens Jonas-Kommentar“. Bugenhagen veröffentlichte seinen Jonas-Kommentar 1550 als Antwort auf das Interim und auf die adiaphoristischen Streitigkeiten. Das ist eindeutig aus der Einleitung und dem Widmungsbrief an Christian III. von Dänemark zu entnehmen. Die Streitigkeiten, die auf den Schmalkaldischen Krieg folgten, empfand Bugenhagen noch schlimmer als Krieg und Niederlage. Ähnlich wie Luther seine Jona-Vorlesung nach dem Bauernkrieg veröffentlichte, so Bugenhagen seine Auslegung nun in der Krise nach dem Schmalkaldischen Krieg, denn „tota historia est imago passionis et resurrectionis Christi.“ Während er – hierin Luther ähnlich – Jona als Prediger der Rechtfertigung allein aus Glauben herausstellte, berichtete er zugleich in ausführlichen Exkursen unter anderem Details zu Luthers reformatorischem Durchbruch, die über Luthers Selbstzeugnisse hinausgehen.

Von Briefwechsel und Kirchenordnungen abgesehen, fehlt bislang eine heutigen wissenschaftlichen Standards entsprechende Edition der umfangreichen Hinterlassenschaft Bugenhagens. Dieser Mangel erscheint um so spürbarer, als die Tagung differenzierte Blickwinkel auf Bugenhagen und sein Werk eröffnete und ihn als einen wichtigen Teil des Wittenberger ‚Reformatoren-Teams’ zeigte, singulär in seiner Bedeutung als „Apostel des Nordens“.

Konferenzübersicht:

Eröffnung und Begrüßung – Irene Dingel

I. Alltags- und Kulturgeschichte
Insa Christiane Hennen: Bugenhagens Haus
Stefan Rhein: Bugenhagen und Wittenberg
Martin Schwarz Lausten: Bugenhagen und Nordeuropa

II. Politik und Recht
Heiner Lück: „Recht“ und „Gesetz“ bei Johannes Bugenhagen
Thomas Bergholz: Bugenhagens kirchenordnendes Wirken
Hans-Peter Hasse: Bugenhagen und der Schmalkaldische Krieg
Armin Kohnle: Bugenhagen und das Interim

III. Theologie und kirchliche Praxis
Tim Lorentzen: Theologie und Ökonomie in Bugenhagens Fürsorgekonzept
Johanna Loehr: Melanchthon und Bugenhagen
Volker Leppin: Bugenhagen als Prediger
Ulrike Ludwig: Die Leichenpredigt von Johannes Bugenhagen auf Martin Luther 1546 – Anmerkungen und zeitgenössische Deutungsmuster zum frühen Lutherbild
Volker Gummelt: Bugenhagens Kommentar- und Exegesepraxis
Martin Lohrmann: Bugenhagens Jonas-Kommentar.


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