"Der zweite Mann im Staat." Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten im 17. und 18. Jahrhundert

"Der zweite Mann im Staat." Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten im 17. und 18. Jahrhundert

Organisatoren
Gerda-Henkel-Stiftung
Ort
Rauischholzhausen
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2001 - 28.09.2001
Url der Konferenzwebsite
Von
Michael Kaiser, Historisches Seminar, Universität Köln

Im Mittelpunkt der Tagung stand der "zweite Mann im Staat", vor allem der spezifische Sozialtypus des Favoriten, der bei zahlreichen Territorialfürsten des Reiches insbesondere im 17. und 18. Jahrhundert eine feste Größe war. Anhand der siebzehn Fallbeispiele sollte keineswegs der Anspruch eingelöst werden, eine erschöpfende Aufarbeitung des Phänomens zu leisten. Gleichwohl stellen die (meist männlichen, aber auch weiblichen) Exempel aus konfessionell verschiedenen und auch unterschiedlich großen, weltlichen und geistlichen Reichsterritorien eine erste repräsentative Aufarbeitung dar. Zwei weitere Rahmenvorträge ergänzten das Bild, indem zum einen der zeitgenössische politische Diskurs betrachtet und zum anderen die Perspektive mit dem Blick auf die europäische Szenerie erweitert wurde. Angesichts der großen Schwierigkeiten, eine trennscharfe Begrifflichkeit zu entwickeln, stellte es sich als sinnvoll heraus, unter dem - zunächst nur als Behelf eingesetzten - Begriff des "zweiten Mannes" verschiedene Typen zu subsumieren: Neben dem Favoriten waren dies die Minister und leitenden Amtsträger.

Zum einen gab es leitende Amtsträger, die stärker als andere Amtsträger mit der politischen Entscheidungsfindung und mit administrativen Aufgaben betraut waren, zugleich aber auch kollegialen Leitungsgremien wie dem Geheimen Rat angehörten. Sie wurden aufgrund ihrer besonderen Amtskompetenz besonders mit politischen Sachfragen betraut und hatten deswegen auch regelmäßigen Kontakt zum Landesherren. Eine exzeptionelle Nähe zum Herrscher, durch die sich diese Amtsträger von den anderen Personen in der Umgebung des Fürsten abhoben, lässt sich nicht feststellen. Der soziale Typus des leitenden Amtsträgers in kollegialen Behördenstrukturen fand sich im Reich besonders zahlreich schon im 16. und frühen 17. Jahrhundert, zu einer Zeit also, als in vielen Territorien Institutionen der Zentralverwaltung und der Entscheidungsfindung überhaupt erst im Entstehen begriffen waren. Meist handelte es sich hierbei um bürgerliche Amtsträger mit juristischer Ausbildung, die infolge ihrer Tätigkeit bisweilen auch in den Adelsstand aufsteigen konnten. Die Fallbeispiele der Referate von Maximilian Lanzinner (Dr. Wilhelm Jocher, Kurbayern), Alois Schmid (Franz Xaver Wiguläus Freiherr von Kreittmayr, Kurbayern) und auch Michael Rohrschneider (Otto Graf von Schwerin, Brandenburg) lassen sich diesem Typus am ehesten zurechnen.

Ein zweiter Typus des zweiten Mannes war der Favorit. Dieser trat zum einen als höfisches Phänomen in Erscheinung und bezeichnet Personen, die - oftmals, aber nicht notwendigerweise adliger Herkunft - in besonderer Gunst des Herrschers standen und daher auf die politische Entscheidungsfindung großen Einfluss ausüben konnten. Sie standen in unmittelbarer ‚Nähe zum Herrscher', ohne dass diese Nähe jedoch formal oder institutionell abgesichert war. Dennoch konnten die Favoriten, solange die fürstliche Gunst anhielt, in bisweilen entscheidender Weise auf politische Prozesse und Entscheidungen Einfluss nehmen. Dazu profitierten sie sowohl in finanzieller als auch in symbolischer Hinsicht von ihrer besonderen Stellung. Dies zeigte sich am Referat von Andreas Pecar über den Favoriten Johann Michael Graf Althann am Kaiserhof Karls VI. Aber auch prominente Mätressen liessen sich diesem Typus zuordnen, wie am Beispiel der Anna Constantia Gräfin von Cosel in Kursachsen (Frank Göse) und der Christina Wilhelmina Gräfin von Grävenitz in Württemberg (Sybille Osswald-Bargende) deutlich wurde.

Neben der höfischen Ausprägung des Favoriten gab es auch mehrere Personen, die aufgrund ihrer Vertrauensstellung beim Herrscher in exponierter Weise die Politik in einem Territorium bestimmen konnten. Diese hatten zwar meist bedeutende Ämter inne; ihr Einfluss erstreckte sich jedoch nicht nur auf ihren Amtsbereich, sondern tendenziell auf sämtliche Bereiche der Politik. Und sie konnten diesen Einfluss auch nur solange ausüben, wie sie sich der Nähe und des Vertrauens des Herrschers sicher sein konnten. Ihr Amt war weder das Mittel, um ihren Einfluss zu begründen, noch bot es Sicherheit, falls sie die Gunst des Herrschers verloren. Sie waren Favoriten im politischen Sinne und aufgrund ihrer Position, wenn auch nicht aufgrund ihrer Bedeutung, am ehesten mit den großen Favoriten Olivares, Richelieu oder Buckingham vergleichbar. Verschiedene Ausprägungen dieses Typus kamen auf der Tagung über den "zweiten Mann" zur Sprache: Stefan Sienell referierte über die ersten beiden Obersthofmeister des Kaisers Leopold, die Fürsten Johann Ferdinand von Portia und Wenzel Eusebius von Lobkowitz, Holger Gräf stellte den Aufstieg und den Fall Dr. Wolfgang Günthers in Hessen-Kassel vor, Ulrich Kober behandelte den Fall Adam Graf von Schwarzenberg in Kurbrandenburg, Michael Kaiser sprach über Eberhard von Danckelman in Kurbrandenburg, Jürgen Luh über Heinrich Graf von Brühl in Kursachsen und Marcus Leifeld über Ferdinand Graf von Plettenberg in Kurköln.

Eine Spätform des zweiten Mannes waren die Reformminister, die in manchen Territorien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die politischen Belange bestimmten. Dieser Typus wurde anhand von zwei prominenten Beispielen vorgestellt. Franz A. J. Szabó referierte über den österreichischen Staatsminister Wenzel Anton Graf von Kaunitz, und Walter Demel behandelte den bayerischen Staatsminister Maximilian Joseph Graf von Montgelas. Beide waren unumstrittene erste Minister ihrer Zeit. Dennoch war die Ursache ihrer tendenziellen Allzuständigkeit eine andere als im Falle der bereits erwähnten Favoriten. Sie übten ihren Einfluss zumeist innerhalb ihrer Ministerämter aus, von denen sie allerdings stets mehrere auf sich vereinigten. War diese umfassende Einflussnahme auf die politischen Entscheidungen ein Element, das die Minister noch mit den älteren Typen des zweiten Mannes gemein hatten, so weist die Form der Einflussnahme, die Eingabe von Denkschriften und die an das Ressort gebundene Amtszuständigkeit - eine bereits rationalisierte Form der Nähe zum Fürsten - bereits auf spätere Beispiele prominenter Ministergestalten des 19. Jahrhunderts, für die Fürst Otto von Bismarck sicherlich das prominenteste Beispiel darstellt.

Vor die Aufgabe gestellt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Typen und Fallbeispiele aufzuzeigen, kristallisierte sich das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Fürsten und seinem zweiten Mann als besonders bedeutsam heraus. Nur wer die Gunst des Fürsten erlangte, konnte herausgehoben aus dem Kreis der übrigen Amtsträger und der kollegialen Entscheidungsgremien agieren. Politisch zum Tragen kam dieses Vertrauensverhältnis häufig dann, wenn die Herrschaftsgewalt nach dem Tod eines Fürsten auf seinen Nachfolger überging. Sah sich der Nachfolger mit den Räten und Ministern seines Vorgängers konfrontiert, entschied er sich in zahlreichen Fällen dafür, nicht den etablierten Amtsträgern, sondern statt dessen einer Person aus seiner persönlichen Umgebung das politische Vertrauen zu schenken. Dies war am Kaiserhof bei Althann ebenso der Fall wie in Brandenburg bei Schwarzenberg und Danckelman, um nur einige Beispiele zu nennen. Allen gemein war eine persönliche Nähe zum Fürsten, die politisch Folgen zeitigen sollte. Oftmals war das Verhältnis mit rhetorischen Formeln der Freundschaft ausgekleidet; einer Freundschaft allerdings, die immer auch im politischen Sinne zu deuten ist und nur schwer als privat umschrieben werden kann.

Ebenfalls bedeutsam war die Qualifikation, die dem zweiten Mann seine herausgehobene Position neben dem Herrscher ermöglichte. Im Falle der leitenden Amtsträger waren es vor allem die juristische Fachqualifikation sowie ihre Amtskompetenz, die die meist bürgerlichen Amtsträger nach langen Jahren in der fürstlichen Zentralverwaltung in ihre leitende Position gelangen liess. Auch die Reformminister mussten sich gegenüber ihren Amtsträgerkollegen durch besondere Fachqualifikation auszeichnen, zumindest aber durch ihre größere Befähigung bei der Bewältigung der Amtsgeschäfte. Anders gestaltete sich der Weg in die Position des "zweiten Mannes" bei den Favoriten. In dieser Position fanden sich vor allem Vertreter des Adels wieder. Auch ist es hier nicht die juristische Fachqualifikation, die sie für ihre Stellung als Favorit qualifizierte. Es war eher ihre Kompetenz im persönlichen Umgang und ihre politische Klugheit im Sinne des höfischen Verhaltensideals, die als Voraussetzungen für die Favoritenposition gelten dürfen.

Diese typologische Unterscheidung verschiedener Formen des Einflusses an deutschen Fürstenhöfen steht zumindest zu Teilen auch in einer zeitlichen Abfolge: Die einzelnen Typen entsprechen verschiedenen Formen der inneren Verfasstheit der Territorialstaaten im Zuge des Staatsbildungsprozesses. So hat sich gezeigt, dass die Möglichkeitsbedingung zur Herausbildung eines Favoriten im Reich keinesfalls in jedem Territorium und zu jeder Zeit gegeben war. Wie im Beitrag von Alexander Jendorff über den Hofmeister Hartmut (XIII.) von Kronberg im Kurfürstentum Mainz deutlich wurde, war eine nur an die fürstliche Gunst gebundene Personen eines Favoriten solange nicht funktional und auch kaum denkbar, solange dem Amtsträger eine Vermittlungsfunktion zwischen ständischen und landesherrlichen Interessen zukam und auch keinerlei Bemühungen des Landesherren erkennbar sind, die ständische Mitsprache zurueckzudrängen. Oft kam die Stunde des Favoriten genau dann, wenn es im Interesse des Landesherren lag, ständische Partizipation zu unterbinden und auch die kollektiven Ratsgremien nur eingeschränkt ins Vertrauen zu ziehen, gleich ob sich diese Ratsgremien die Ziele der Stände zu eigen gemacht hatten oder eigenen Interessen nachgingen. Entscheidendes Kriterium für den Aufstieg zahlreicher Favoriten war der Umstand, dass der Landesherr seine ureigenen politischen Interessen vom Favoriten stärker gewahrt sah als von kollektiven Ratsgremien, die ihrerseits keinen Hehl daraus machten, neben den Interessen des Landesherren auch denen der Stände und des Landes verpflichtet zu sein.

Der Aufstieg des Favoriten brachte es mit sich, dass er innerhalb der Amtsträgerschaft und der Hofgesellschaft immer mehr in eine exponierte Stellung rückte. Damit wuchs gleichzeitig die Gefahr des Favoritensturzes. Auch hier zeigte sich, dass die Art und Weise, sich eines zweiten Mannes zu entledigen, je nach Typus verschieden war. Leitende Amtsträger, die auch weiterhin in kollegialen Entscheidungsgremien eingebunden blieben, konnte man in die zweite Reihe zurückversetzen. Auch der spätere Typus des Reformministers konnte dadurch seiner leitenden Stellung enthoben werden, dass man ihm die Ämter entzog. In diesen Fällen erscheint der Sturz eher als eine behördentypische Entlassung, wie sie in der Verwaltung und den Behörden gang und gäbe waren und sind. Rigorosere Maßnahmen, um einen übermächtigen zweiten Mann auf Dauer und nachhaltig zu entfernen, waren für den Fürsten augenscheinlich nicht notwendig. Komplizierter gestalteten sich die Verhältnisse beim Favoriten. Da sein Rang nicht aufgrund formal geregelter Amtskompetenzen entstanden war, gab es auch keine formale Art und Weise, den Favoriten einfach zu entlassen oder ihn in eine nachgeordnete Position zurückzuversetzen: Ein Favorit musste gestürzt werden. Seine Favoritenstellung war Ausweis des besonderen Vertrauens des Landesherren: Bestand diese Vertrauensstellung nicht mehr, wurde dem Favoriten dies oftmals als Machtmissbrauch angelastet und er des Vertrauensbruchs beschuldigt - mit bisweilen tödlichen Konsequenzen. Der Sturz konnte ein Zeichen dafür sein, dass es nicht gelang, die ständischen Gegenkräfte zurückzudrängen, wie etwa beim hessen-kasselschen Generalaudienzierer W. Günther. Hier war der Favoritensturz gewissermaßen eine inszenierte Form des wiederhergestellten Konsenses zwischen dem Landesherren und den Ständen. Hinzu kam, dass der Favorit für alle anderen Potenzen des politischen Geschehens, für die anderen Amtsträger und auch den Fürsten selbst, ein Risiko darstellte. Infolge seiner prominenten Position im politischen Entscheidungsfindungsprozess verfügte er über ein Wissen, das den anderen Beteiligten gefährlich werden konnte. Ein Mittel für den Favoriten, dieser Gefahr zu begegnen, war der Aufbau einer nur ihm selbst verpflichteten Klientel innerhalb der Amtsträgerschaft. Allerdings nahmen mit einer wachsenden Klientel auch für den Favoriten, der gleichzeitig Patron war, die Risiken zu, wenn das Fehlverhalten eines Klienten auch dem Favoriten persönlich angelastet werden, ja ihn sogar seine Stellung kosten konnte (Plettenberg). Stand der Favorit auf der Tagung meist als analytische Kategorie im Vordergrund, so spielte doch auch der Aspekt der Wahrnehmung eine Rolle. Wie im Referat von Wolfgang Weber deutlich wurde, hatten Favoriten und Premierminister in der politischen Wissenschaft der frühen Neuzeit durchweg eine schlechte Presse. Denn ihnen unterstellte man im theoretischen Diskurs, dass sie die kollegialen Leitungsgremien, denen allein Legitimität im politischen Entscheidungsfindungsprozess zugesprochen wurde, in den Schatten stellen wollten. Um die Position des Favoriten zu kennzeichnen, griff man in der politischen Traktatliteratur ebenso wie in der Pamphletistik vor allem auf das bei Tacitus überlieferte Fallbeispiel des Sejanus zurück, des Prätorianerpräfekten unter dem Princeps Tiberius. Dies lieferte oft auch dann das Interpretament und das Narrativ zur Beschreibung wichtiger Amtsträger, wenn ihre Stellung nur schwerlich im analytischen Sinne als Favorit bezeichnet werden kann, ihr Sturz jedoch eine Übereinstimmung mit dem Fall des Favoriten zu suggerieren schien. Dies hob insbesondere Christoph Kampmann hervor, der am Beispiel Wallensteins nachweisen konnte, dass der kaiserliche Generalissimus mit dem Typus des Favoriten fast nichts gemein hatte. Allerdings wurde sein Sturz in der zeitgenössischen Traktatliteratur in zahlreichen Fällen als Favoritensturz interpretiert. Ebenso entsprach die Stellung des Hoffaktors Joseph Süss Oppenheimer kaum der eines Favoriten; erst im Sturz wurde er - wie Peter Wilson anhand der gegen Süss erhobenen Vorwürfe zeigte - als ein Favorit gedeutet.

Der regionale Bezugspunkt der Tagung war das Alte Reich und seine unterschiedlichen Territorialstaaten. Hier zeigte sich zum einen, dass die unterschiedliche Größe und strukturelle Verfasstheit der Territorien von großer Bedeutung war für die Frage, welche Entfaltungsbedingungen sich für den Typus des Favoriten boten. In seinem Vergleich mit den westeuropäischen Staaten machte Ronald G. Asch deutlich, dass nur die politischen und sozialen Verhältnisse der habsburgischen Herrschaftsgebiete hinreichende Ähnlichkeit mit den großen Monarchien Westeuropas, England, Frankreich und Spanien aufwiesen. Bei den leitenden Amtsträgern und Favoriten der anderen behandelten Territorien stand daher die Frage im Vordergrund, welche Besonderheiten den Typus des Favoriten an den Höfen der deutschen Territorialfürsten im Kontrast zu den bekannten Fällen eines Olivares, Richelieu oder Buckingham auszeichneten. Als genereller Aspekt stellte sich heraus, dass die Abhängigkeit des Favoriten von der Gunst des Landesherren durch die Verflechtung mit der Reichsaristokratie sowie die engen Kontakte auch zu anderen Reichsfürsten, insbesondere zum Kaiserhof, zumeist geringer ausgeprägt war. Hier boten sich Möglichkeiten, die politische Bühne zu wechseln, auch wenn sie nicht von allen Amtsträgern genutzt wurden (am prominentesten hierbei sicherlich Plettenberg). Auch war die persönliche Motivation des Favoriten bisweilen auf das Reich gerichtet, lag in dem Erreichen des Reichsfürstenstandes das vordringliche Ziel mancher Favoriten (Schwarzenberg). Gelang es den Favoriten indes, in den Reichsadel aufzusteigen, so minderte sich, zumindest in kleineren Territorien, die Möglichkeit, den Favoriten zur Rechenschaft zu ziehen, wenn die fürstliche Gunst erloschen war (Grävenitz). Die mangelnde territoriale Geschlossenheit der Reichsterritorien hatte auch auf den sozialen Typus des Favoriten unmittelbar Auswirkungen. Die beobachteten Fallbeispiele zeigten sich daher als besondere Ausprägungen eines allgemeinen Strukturphänomens, das in der frühen Neuzeit an den meisten Höfen Europas zu beobachten war. Bei aller Vorläufigkeit der Ergebnisse wurde im Verlauf der Tagung doch deutlich, wie schwierig es ist, einen gemeinsamen Nenner für die verschiedenartigen Erscheinungsformen der mächtigen Männer im Umkreis der Fürsten zu finden. Besonderheiten des Reiches und seiner Territorien - von der dort jeweils vorzufindenden Sozialstruktur und den konfessionellen Rahmenbedingungen nicht zu sprechen -, die Differenzierung zwischen der Wahrnehmung und dem analytischen Befund sowie eine (keineswegs immer eindeutige Ergebnisse bietende) Chronologie erschwerten die Begriffsbildung. Nicht jeder Favorit wies die Merkmale auf, die für ihn vorgeblich typisch sein sollten. Um der Gefahr einer Engführung des Favoritenbegriffes auszuweichen und stattdessen der Vielfalt der Phänomene gerecht werden zu können, bietet sich das Konzept des zweiten Mannes an.

Kontakt

Michael Kaiser
Universität zu Koeln, Historisches Seminar
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Andreas Pecar
Universität Rostock, Historisches Institut
August-Bebel-Str. 28
18051 Rostock