Offen und Verborgen. Kulturelle Strategien zur Imagination von 'Öffentlichkeit' und ‚Privatheit' in Mittelalter und Früher Neuzeit

Offen und Verborgen. Kulturelle Strategien zur Imagination von 'Öffentlichkeit' und ‚Privatheit' in Mittelalter und Früher Neuzeit

Organisatoren
International Max Planck Research School for the History and Transformation of Cultural and Political Values in Medieval and Modern Europe, MPI für Geschichte, Göttingen
Ort
Göttingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.01.2003 - 24.01.2003
Url der Konferenzwebsite
Von
Rebekka von Mallinckrodt, Max-Planck Institut für Geschichte, Göttingen

Ausgehend von medien- und kommunikationsgeschichtlichen Fragestellungen wurden in den letzten Jahren - angefangen bei Rainer Wohlfeils Begriff der "reformatorischen Öffentlichkeit" (1984) - zunehmend unterschiedliche Formen und Orte vormoderner "Öffentlichkeiten" in den Blick genommen. Dennoch war bislang die Zurückhaltung hinsichtlich einer Übertragung der modernen Komplementärbegriffe "öffentlich - privat" auf mittelalterliche und frühneuzeitliche Epochen groß. Die Initiatoren der Tagung machten sich deshalb das Plädoyer für einen "kontrollierten Anachronismus" (von Moos, 1998) zu eigen und wollten erproben, inwiefern das Paradigma ‚öffentlich' - ‚privat' insbesondere für die Kulturwissenschaften fruchtbar zu machen ist. Im Zentrum der Konferenz standen deshalb konkrete Fallbeispiele einer solchen Anwendung aus den Bereichen der Kunstgeschichte, der Philologie und der Geschichtswissenschaft. Entsprechend den Intentionen der Initiatoren sollten diese Beispiele nicht entlang diverser Institutionen gruppiert werden, sondern besonders Grenzziehungen und Interferenzen des Öffentlichen und Privaten in verschiedenen Lebensbereichen hervorheben. Deshalb wurden unterschiedliche Aspekte dieses Wechselverhältnisses zum Oberthema der auf zwei Tage verteilten vier Sektionen ernannt:

Die erste Sektion beschäftigte sich in vier Vorträgen mit "Religiösen Offenbarungen" im Spannungsfeld zwischen ‚Öffentlichkeit' und ‚Privatheit'. Dabei stellte Kristin Böse (Hamburg) fest, daß der Rückzug weiblicher Religiosen in der Toskana des 15. Jahrhunderts nicht mit einem heutigen Verständnis von ‚Privatheit' zu erklären ist, da die Eremiten und Reklusen immer auf die umgebende Gemeinschaft rückbezogen blieben. Einsiedeleien waren häufig an verkehrsreichen Straßen gelegen, Klausen bildeten mitten in der Stadt einen Ort der Abgeschiedenheit. Die weiblichen Religiosen waren nicht nur auf die Nahrungsspenden der Bevölkerung angewiesen, diese suchten auch die Nähe der Klausen als Orte der Offenbarung. Durch seine Anteilnahme am Rückzug legitimierte und garantierte das Publikum so die Vereinzelung der Eremitin und Rekluse.

In ähnlicher Weise fungierten frauenmystische Texte des 13. und 14. Jahrhunderts als Beweise der göttlichen Offenbarung und rechtfertigten damit das befremdende Gebaren dieser Frauen in der Öffentlichkeit (Schreien, Weinen), wie Caroline Emmelius (Göttingen) am Beispiel von Angela von Foligno (1248-1309) und Margery Kempe (1373-1439) aufzeigte. Emmelius konzentrierte sich hierbei auf die vielfachen Vermittlungsinstanzen religiöser Offenbarung: In beiden Fällen traten männliche Schreiber als Helfer der Versprachlichung und Verschriftlichung der mystischen Erfahrung auf, deren Texte trotz dieser Vermittlungsversuche an ein größeres Publikum durch den Medienwechsel und die systemsprengende Erfahrung brüchig und geheimnisvoll bleiben. Gerade die Ambivalenz der Erscheinung dieser Frauen, die zunächst kein Urteil darüber erlaubte, ob sie von bösen Geistern besessen waren oder göttliche Visionen erfuhren, machte eine solche Vereindeutlichung und Bezähmung durch den Text notwendig, der durch einen enigmatischen Rest jedoch immer über sich selbst hinauswies.

Auch in der von Petra Paschinger (Göttingen) beschriebenen Alexiuslegende bedurfte es der Veröffentlichung der persönlichen Erfahrung, um als Glaubenszeugnis zu dienen und die imitatio zu ermöglichen. Nicht erkannt zu werden war zwar Vorbedingung des asketischen Lebens des Alexius, der als Sohn reicher Eltern ein Leben als Bettler wählte. Aber erst die Zusammenführung beider Existenzen ließ seine Heiligkeit erkennen. Auch hier diente bezeichnenderweise ein schriftliches Dokument, der von Alexius hinterlassene Brief, als Zeugnis und nahm zugleich die Literalisierung der Legende vorweg.

Heike Schlie (Münster) verdeutlichte am Beispiel des Fronleichnamsretabels aus der Werkstatt des Henning von der Heide aus der Burgkirche in Lübeck (heute im dortigen St. Annen-Museum) die spannungsreiche Beziehung zwischen öffentlicher und privater Botschaft bzw. öffentlicher und privater Rezeption des Klappaltars. Erst die Darstellung des umstrittenen Laienkelches auf der Innenseite des Retabels machte Andeutungen auf die Heilsnotwendigkeit der Kommunion in beiderlei Gestalt auf der Schauseite verständlich. Der Wunsch und der Anspruch der auftraggebenden Bruderschaft nach stärkerer Einbeziehung in die sakramentalische Heilsvermittlung wurde so gleichzeitig verheimlicht und propagiert.

Der Notwendigkeit und der Gefahr von Zeugen widmete sich denn auch die zweite Sektion mit dem Titel "Beobachterinstanzen". Marion Oswald (München) zeigte an Szenen aus dem Eneasroman Heinrichs von Veldecke auf, daß Entdeckung und Veröffentlichung keineswegs gleichzusetzen seien. So schlug sich das Tabu um den Suizid Didos noch in der Darstellungsform nieder: Ihre Schwester Anna beobachtete nicht den eigentlichen Selbstmord, sondern fand mit der Asche nur noch die Spuren der Tat. Diese wurde durch einen Sarg, der einen unverletzten Körper suggerierte, und eine Tafel, die vom Liebestod Didos berichtete, gleichzeitig verborgen und veröffentlicht. Der Tabubruch blieb somit - trotz Veröffentlichung - unsichtbar.

Corinna Laude (Aachen) machte im ihren Vortrag über "Die Instrumentalisierung von Öffentlichkeit in spätmittelalterlichen Kurzerzählungen" am Beispiel der "Drei listigen Frauen" deutlich, daß die Öffentlichkeit als Garant symbolischer Ordnung in der Strickerschen Mährendichtung häufig selbst Opfer einer Täuschung im Interesse Einzelner wurde. Im Unterschied zu den vielfältigen männlichen List-Handlungen der vor- und frühhöfischen Epik wurde die Sprachlist der Frauen allerdings negativ bewertet, gleichzeitig aber durch den männlichen Autor sprachgewaltig beschrieben. Die Kritik an der Glaubwürdigkeit des Sichtbaren (in einer nicht-höfischen Gattung) könne hierbei gleichzeitig als indirekte Kritik an höfischen Inszenierungen gewertet werden.

In ähnlicher Weise fungierte laut Ursula Kundert (Zürich) "Das Gesinde. Figuren zwischen Gerücht und Gewissen in der Literatur des 17. Jahrhunderts" als (Teil)Öffentlichkeit, die informiert, urteilt oder als Furcht vor dem Gesinde einen dem Gewissen vergleichbaren Platz in der Vorstellung der Protagonisten einnimmt. Am Beispiel von Filip von Zensens Josefsroman "Assenat" von 1670 zeigte sie auf, daß auch diese Figuren, die scheinbar keine tragende Handlungsfunktion haben, wichtige Vermittlungsinstanzen der Informationsweitergabe an Figuren und Leser darstellen.

Dietmar Till (Regensburg) beschrieb anhand von Lessings Drama "Miß Sara Sampson" das Aufeinandertreffen zweier Kommunikationsideale im Übergang von der höfischen Verstellung zur bürgerlich-empfindsamen Aufrichtigkeit. Im höfischen Kontext, der im Mittelpunkt seines Vortrags stand, galt sowohl für den Fürsten als auch für den Höfling Verschweigen und Verstellung als Klugheitsmaxime des Machterhalts und Machtgewinns. Zugleich wurde dem Erkennen der dissimulatio besondere Aufmerksamkeit geschenkt (Fernrohr- und Augenmetapher). Noch bevor sich das Ideal der Aufrichtigkeit durchsetzte, kam die Affektenlehre und entstehende Psychologie im Laufe des 17. Jahrhunderts zu der Einsicht, daß die Verstellung durch die ‚natürlichen' Zeichen der Mimik und Gestik ohnehin zum Scheitern verurteilt sei.

Ähnlich wie Ursula Kundert ging Jan-Dirk Müller (München) in seinem öffentlichen Abendvortrag der Bedeutung scheinbar nebensächlicher Komponenten in der mittelhochdeutschen Epik nach: Wie erklärt sich das laute Sprechen der Protagonisten in Situationen, in denen es aufgrund fehlender Zuhörer offenbar keine Funktion erfüllt? Müller zeigte anhand des laut geführten Selbstgespräches von Enite im "Erec", anhand des Herzenstausches im "Iwein" und anhand von Tugendproben auf, daß diese demonstrativen Akte dazu dienten, innere Regungen hervorzukehren ("Inneres hervorkehren und verbergen. Spielräume von Heimlichkeit im Mittelalter"), um sie handelnden Personen wie (Lese)Publikum deutlich zu machen.

In der dritten Sektion "Räume des Öffentlichen und Privaten" wurden schließlich konkrete Orte im Hinblick auf ihre öffentlichen und privaten Funktionen untersucht. Lucas Burkhart (Basel) wies das Wohnhaus für die Zeit um 1500 als Grenzort zwischen Öffentlichem und Privatem aus. Im Unterschied zu der modernen Vorstellung, das Hausinnere von den von außen eindringenden Blicken zu schützen, zeigte er in Leon Battista Albertis Traktat "Della Famiglia" die Wohnräume als Orte der Inszenierung des Innen für das Außen, das zwar Abstufungen der Intimität kennt, aber keine grundsätzliche Absonderung. Das Haus stellte somit nicht nur ein Kommunikationsfeld dar, sondern ein Medium der Kommunikation, wie er eindrucksvoll an einem Rechtsstreit in Verona im Jahr 1475 darstellte: Die Bemalung einer Hausfassade mit obszönen Bildern und schimpflichen Darstellungen wurde als Ehrverletzung mit drakonischen Strafen belegt.

Eine ähnliche Durchmischung der Kategorien ‚öffentlich' und ‚privat' bzw. Abstufungen der Sichtbarkeit verdeutlichte Karin Leonhard (München) am Beispiel des Wohnhauses des holländischen Malers Jan Vermeer im Delft des 17. Jahrhunderts: Mit Hilfe der Inventarliste und einem typischen Grundriß der Zeit rekonstruierte sie die Nutzung der einzelnen Räume. Während die Zimmer im Erdgeschoß je nach Tageszeit dem Empfang von Besuch, aber auch als Schlafstätten dienten, war das obere Stockwerk im Unterschied zum Durchgangsverkehr in den unteren Räumen vergleichsweise abgeschieden und ruhig und diente dem Maler als Atelier. Erst ab der Mitte des 17. Jahrhunderts begann sich der Gedanke der eigenen Privatsphäre mehr und mehr in der Architektur des bürgerlichen Wohnhauses niederzuschlagen, indem nun an die Stelle der mittelalterlichen additiven Reihung einzelner Durchgangszimmer die Trennung in unbewohnte Bewegungsbereiche aus Korridoren und Treppen einerseits sowie privaten Wohnbereichen andererseits erfolgte.

Eine wesentlich vom Anlaß und der Zeit abhängige Nutzung stellte auch Anne Schaich (Dresden) in ihrer Untersuchung mittelalterlicher Sakristeien fest: Obgleich sie architektonisch häufig durch eine einzige Tür, kleine, vergitterte und hoch gelegene Fenster, durch besondere Mauerstärke und zusätzliche Sicherungen (Eisenbänder, Schlösser) vor allem den Eindruck der Verschlossenheit vermitteln und in erster Linie der einbruchsicheren, feuerfesten und hochwassergeschützten Verwahrung der liturgischen Gerätschaften und der Vorbereitung des Gottesdienstes dienten, weisen Wandmalereien und vor allem schriftliche Quellen über Sakristeien als Versammlungsorte des Kalands, als Orte für Vertragsabschlüsse und die Verteilung von Almosen auf öffentliche Funktionen hin. Die Sakristei war jedoch kirchenfremden Personen immer nur zu bestimmten Zeiten und unter Aufsicht zugänglich, auch dem Priester diente sie nicht als Privatzimmer, sondern als rituell durchwirkter Vorbereitungsraum der Messe.

Daß die Zuweisung der Begriffe ‚öffentlich' und ‚privat' nicht nur von den Zeiten abhängt, sondern regelrechte Aushandlungsprozesse darstellen, zeigte Susanne Rau (Dresden) am Beispiel des Wirthauses auf. Als Vertreterin des Dresdener Sonderforschungsbereiches regte sie an, sich an einem relationalen, handlungsorientierten Raumbegriff zu orientieren. So diente die Gaststube in frühneuzeitlichen Wirtshäusern häufig zugleich als zentraler Aufenthaltsraum der Haus- und Arbeitsgemeinschaft. Ebenso wurden die Schlafstätten der Familienmitgliedern bisweilen durch fremde Gäste genutzt. Ob diese jeweilige Nutzung jedoch als Hausfriedensbruch wahrgenommen wurde oder nicht, hing weniger von legislativen Vorgaben ab, die regelmäßig durchbrochen wurden, als von der sozialen und keineswegs immer konfliktfreien Interaktion der Beteiligten, wie sie Rau anhand von Beispielen aus Augsburg und Lyon verdeutlichte.

Gaby Mahlberg (Norwich) stellte in der vierten Sektion ("Das vermeintlich ‚Private' in der Öffentlichkeit") die Dichotomie zwischen öffentlich und privat noch radikaler in Frage: Am Beispiel der satirischen Schmähschriften "A Parliament of Ladies" des Republikaners Henry Neville, die zwischen 1647 und 1650 erschienen, veranschaulichte sie, daß Neville die Parlamentarier in Westminster zwar mit Hilfe zeitgenössischer Geschlechterstereotypen kritisierte, die den Frauen im Unterschied zu den Männern nicht nur die häusliche Sphäre als rechtmäßigen Raum, sondern auch die emotional gesteuerte Verfolgung von Privatinteressen in Opposition zum Gemeinwohl zuwies. Zugleich verwiesen seine Schriften aber auf den informellen Einfluß der Frauen auf die Politik ihrer Ehemänner und die Kontrolle der ‚privaten' Sexualität durch die Öffentlichkeit. Nevilles Satiren spielten damit gleichzeitig mit der Trennung der beiden Sphären und entlarvten sie als Fiktion.

Ebenso machte Fridrun Freise (Göttingen) in ihrem Vortrag über Thorner Hochzeitsdrucke deutlich, daß diese Gelegenheitsgedichte zwar biographische, aber keinesfalls private Informationen enthielten. Vielmehr sei der normenvermittelnde Anteil in dieser stark formalisierten Gattung als besonders hoch anzusehen, was insbesondere an der Diskrepanz zwischen breit dargestellten Schäferidyllen und nur kurz erwähnten, tatsächlich aber einschneidenden Kriegserfahrungen deutlich würde. Die Gelegenheitsgedichte seien deshalb viel eher als bewußte Inszenierung von Normalität und als Selbstversicherung zu lesen. Gesellschaftspolitische Botschaften würden hierbei allerdings bereits über minimale Veränderungen in der Zuschreibung von Normen vermittelt, durch die der Casualdruck zur virtuellen Verhandlungsbasis von Werten würde.

Der besonderen Bedeutung des Buchdrucks für die Konstituierung von Öffentlichkeit widmeten sich auch die beiden letzten Vorträge der Tagung: Regina Götz (Göttingen) zeichnete hierbei am Beispiel der Predigt des Kirchenvaters Basilius' "Ad adolescentes" die gewandelte Rezeption innerhalb der humanistischen Öffentlichkeit anhand der diversen Textausgaben nach: Während die Predigt vor 1521 als Schul- und Universitätslektüre in Form von Kollegheften ausgehend von der Universität Leipzig eine regional begrenzte, jedoch durch die kollektive Lektüre relativ große Verbreitung als Einzeltext fand, führten die Gesamtausgaben des Basilius', in denen die Predigt nach 1521 vor allem zu finden war, ausgehend von Köln und Basel als bevorzugten Druckorten zwar zu einer stärker internationalen Verbreitung, zugleich stieg die ökonomische Schwelle und verlor der Text seinen exponierten Platz. An die Stelle der gemeinschaftlichen Lektüre trat vermehrt die private, durch die Größe der Bände an das Studierzimmer gebundene Lektüre.

In ähnlicher Weise verwies Erik Margraf (Augsburg) auf die mediale Eigendynamik frühneuzeitlicher Frömmigkeitsliteratur am Beispiel lutherischer Predigtsammlungen: Im 16. Jahrhundert im Rahmen der Hauskirche als Komplement zur öffentlichen Gottesverehrung gedacht, boten sie als "kultureller Sprengsatz" zugleich die Textgrundlage einer verstärkten Entkirchlichung und Individualisierung der Frömmigkeit, wie Margraf sie im Pietismus vollzogen sieht, und die keineswegs mit den Intentionen der Reformer im konfessionellen Zeitalter übereinstimmte.

Insgesamt lag die Stärke der Tagung in der Vielzahl der Fallbeispiele und dargebrachten Differenzierungen, die hier nur verkürzt wiedergegeben werden können. Als Fazit stand deshalb kein neues Konzept der Begriffe ‚öffentlich' und ‚privat' in der Vormoderne. Vielmehr lassen gerade die zeitlichen, örtlichen, personellen und medialen Abstufungen wie Interferenzen den idealtypischen Charakter des Begriffspaares erkennen. Gerade diese Vielschichtigkeit und Ambivalenz wirft aber ein fragwürdiges Licht auf die scheinbar so problemlose Handhabung der Begriffe des Öffentlichen und Privaten in der Moderne und in der Gegenwart. Vielmehr führte diese Tagung zu dem Umkehrschluß, daß die Grenzziehungen in der jüngeren Vergangenheit nicht weniger komplex und umstritten waren als in der Vormoderne, die durch ihre (scheinbare) Andersartigkeit erst eine solche Untersuchung herausforderte.

Rebekka von Mallinckrodt
rvm@mpi-g.gwdg.de