Sie waren dabei: Mitläuferinnen, Nutznießerinnen, Täterinnen im Nationalsozialismus

Sie waren dabei: Mitläuferinnen, Nutznießerinnen, Täterinnen im Nationalsozialismus

Organisatoren
8. Dachauer Symposium zur Zeitgeschichte
Ort
Dachau
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.10.2007 - 06.10.2007
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Von
Thomas Köhler, Universität Münster

Die moderne historische Forschung zum NS-Staat und seinen Akteuren versucht mehr und mehr erfolgreich zu rekonstruieren und zu analysieren, wie aus nicht nur sprichwörtlich „normalen Männern“ Täter bei der Umsetzung der mörderischen rassenpolitischen Ziele des Regimes werden konnten. Das Dachauer Symposium, das traditionell im internationalen Jugendgästehaus stattfand, ging dieser Frage nun unter einem geschlechtsspezifischen, sprich: Gender-Ansatz nach, um die Bandbreite weiblicher Mitwirkung an der Politik des „Dritten Reichs“ aufzuzeigen.

So konstatierte MARITA KRAUSS (München), die neben BERNHARD SCHOßIG (Dachau) die Tagungsleitung inne hatte, dass eben auch aus den „ganz normalen Frauen“ Mitläuferinnen, Nutznießerinnen und Täterinnen geworden waren. Erstaunt diese Aussage im wissenschaftlichen Umfeld nicht, so dominiert außerhalb dessen weithin eher das Täterinnenbild als das der weiblichen Bestie, wie etwa Ilse Koch, die Frau des KZ-Kommandanten Karl-Otto Koch, oder die SS-Aufseherin Hermine Braunsteiner-Ryan, die auch noch während des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses von 1975 bis 1981 weithin nur als „die Stute“ (polnisch „Kobyla“) tituliert wurde. Jenes „Bestien“-Bild war für die mentale Sebstbeschaffenheit der Bundesrepublik gleichsam bequem, konnte man sich doch relativ problemlos von solchen angeblich abnormen Charakteren distanzieren und die Verantwortung für die begangenen Verbrechen auf einen sehr begrenzten Personenkreis abschieben.
Krauss hingegen skizzierte das Bild von Frauen, die mehrheitlich „dabei“ waren und systemstabilisierend wirkten, sei es im Sinne der nationalsozialistischen „Mütterlichkeit“ oder darüber hinaus durch Vorteilnahme oder aktive Mittäterschaft. Ebenso wie bei der Täterforschung, die seit den 1990er-Jahren intensiv betrieben wird, so wies auch Krauss - um Missverständnissen vorzugreifen - darauf hin, dass die Täterinnenforschung die Opfer- und Widerstandsperspektive keineswegs schmälern oder negieren, sondern im analytischen Sinne nur eine sachliche Horizonterweiterung leisten will.

GUDRUN BROCKHAUS (München) untersuchte zu Beginn der Sektion „deutsche Mutter und Frau“ die Erziehungsratgeber „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ und „Unsere kleinen Kinder“ von Johanna Haarer. Sie führte aus, dass Haarer, die das Lebensziel von Frauen in der Mutterschaft sah, die Stellung von Müttern aufwertete, dabei aber die Aufteilung in „hochwertig“ und „lebensunwert“ vollzog: So genannte Erbgesunde und arische Mütter wurden als Hüterinnen der völkischen Zukunft dargestellt. Das Gebären und Aufziehen von (vielen) Kindern betrachtete Haarer in diesem Fall unabhängig von persönlichen Wünschen als völkische Pflicht. Damit wurden Mütter in ihrer politischen Bedeutung Männern gleichgeordnet. Innerhalb der Familie sah Haarer die Mutter als Alleinherrscherin, die autonom über ihr „Arbeitsmaterial“ – die Kinder – verfügen konnte. Allerdings galten die „arische“ Zugehörigkeit und körperliche Gesundheit für Haarer nicht als einzige Kriterien der geforderten Höherwertigkeit: Die Mutter sollte auch charakterlich bestimmte militärisch geprägte Eigenschaften besitzen: Neben Pflichterfüllung, Sauberkeit und Ordnungsliebe sollte sie keine Angst haben (Angst hätten nur „Entartete“) und in der Erziehung nie Schwäche oder Unsicherheit zeigen. Fehler oder Unarten der Kinder wiesen auf ein Versagen der Mütter hin. Gemessen an diesen Zielen musste jede Mutter mit ihrer Erziehung scheitern – und sich der Angst aussetzen, selbst „minderwertig“ zu sein.

Die Rolle der Hebammen im Nationalsozialismus beleuchtete WIEBKE LISNER (Hannover). Sie betonte das folgenreiche Doppelmandat der „Hüterinnen der Nation“ einerseits als selbständige Betreuerinnen der Mütter bei Geburt und Nachsorge, andererseits aber den staatlich-politischen Auftrag, die Gesundheits- und Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten mit umzusetzen. So galt auch bei ihnen nur noch „erbgesundes“ Leben als schützenswert, während hingegen zu „lebensunwert“ stigmatisierte Kinder wie Mütter Geburtsabbruch, Zwangssterilisierung oder die Tötung zu fürchten hatten. Durch die den Hebammen auferlegte Meldepflicht waren sie so Teil der rassenpolitischen Gesundheitspolitik, aus der Kranke, Schwache und Behinderte ausgesondert wurden. Doch boten sich den stark in die Gesellschaft vor Ort eingebetteten Hebammen durchaus auch Handlungsspielräume, allerdings bewegten sie sich auf einem schmalen Grat: Das Nicht-Melden etwa von verbotenen Abtreibungen oder von Erbkrankheiten konnte von Staatsseite aus Verwarnungen oder auch Berufsverbote für Hebammen zur Folge haben. So übten sie einerseits eine spezielle Form der Macht selbst aus und waren damit Profiteure, andererseits wurden sie zum verlängerten Arm der NS-Bevölkerungspolitik vor Ort.

KATRIN HIMMLER (Berlin) befasste sich mit der politischen Elite im NS-Staat, speziell mit beiderseits politisch aktiven Ehepartnern, die sie als „Herrenmenschenpaare“ umschreibt. Denkt man hier zunächst etwa an Personen wie das Ehepaar Josef und Magda Goebbels und die Ermordung der eigenen Kinder vor der Selbstrichtung, so konzentrierte sich Katrin Himmler darauf, anhand zweier Fallbeispiele der mittleren Funktionsebene des Regimes ihr Forschungsvorhaben exemplarisch zu erläutern. Für die Ehepaare Herbert und Marianne Hagen (RSHA / Sipo Paris) sowie Rudolf und Elisabeth Hartung (Gauärzteführer / Ausbilderin bei der NS-Frauenschaft) sieht sie die NS-Weltanschauung als „Sinnstiftung“ der Ehen. Im Sinne der Heinrich Himmlerschen „Avantgarde einer neuen Moral“ standen hier Ehe und Familie in enger Wechselbeziehung zur SS-Sippengemeinschaft: gesellschaftlich-politische Elitestellung mit damit verbundene Privilegien wurden mit der „Gegengabe“ weltanschaulicher Zuverlässigkeit und politischen Dienens, rassischer Überprüfung und Heiratsgenehmigung sowie als primäres Eheergebnis mit möglichst zahlreichen „arischen“ Kindern erkauft. Das Interesse Katrin Himmlers beschränkt sich aber nicht nur auf den zumeist steilen sozialen Aufstieg zwischen 1933 bis 1945, sondern auch die Nachkriegsgeschichte steht im Fokus, also etwa die strafrechtliche Verfolgung, die Selbstmordrate, der „zivile“ berufliche Fortgang und auch speziell die Auswirkungen der an SS-Grundsätzen angelehnten Erziehung auf die Kinder dieser „Herrenmenschenpaare“.

ELIZABETH HARVEY (Nottingham) eröffnete die Sektion „die organisierte Frau“ mit ihrem Vortrag zum Osteinsatz der NS-Frauenschaft, des BDM und des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend während des Zweiten Weltkrieges. Diese Frauen, die sich teils freiwillig meldeten, teils dienstverpflichtet wurden, trieben durch ihren weiblichen „auswärtigen Einsatz“ einerseits die Germanisierungspolitik mit voran, und beteiligten sich andererseits an der Diskriminierung der nicht-deutschen Bevölkerung in den eroberten Ostgebieten. Zu den primären Aufgaben gehörte es, Höfe, von denen beispielsweise Polen vertrieben wurden, für die Ankunft und Ansiedlung von so genannten Volksdeutschen vorzubereiten. Das Saubermachen spielte hierbei eine dogmatisch überhöhte Rolle, wollte man sich so begrifflich wie vermeintlich optisch von den „dreckigen“ Polen, Ukrainern oder anderen osteuropäischen Völkern absondern. Der Einsatz dieser unter anderem als Ansiedlungsbetreuerinnen, Lehrerinnen oder Kindergärtnerinnen eingesetzten Frauen diente den NS-Machthabern gleichzeitig auch als „politische Bewährung“ der deutschen Frau, die sich im geplanten „SS-Musterland“ im Osten zu beweisen hatten. Keine traditionell „fraulichen“ Tätigkeiten sollten hier eingeübt werden, sondern zum Teil kriegerische wie fürsorgliche zugleich; aus den Tausenden eingesetzten Frauen wurden so „Kolonisatorinnen“.

Einen einzelbiographischen Zugang wählte CHRISTIANE BERGER (Hamburg). Sie untersuchte die Karriere der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink, die in ihrer Position die beinahe einzige weibliche Führungsrepräsentantin des NS-Staates war. In ihren Dienstjahren eine Art von Chefpropagandistin des NS-Frauenbildes, propagierte Scholtz-Klink opportunistisch das jeweils an die neuen Bedürfnisse der NS-Politik angepasste Ideal und Wunschbild von Frauen: zunächst also die strikt rückwärtsgewandte Orientierung zur Mutter- und Hausfrauenrolle, während des Krieges dann aber umgekehrt der massive Arbeitseinsatz etwa in der Rüstungsindustrie oder als Helferinnen bei Wehrmacht, SS und Polizei. Die Referentin sieht in diesem Wandel der Leitbilder eine Schwäche bzw. einen Mangel an Authentizität in der Arbeit Scholtz-Klinks. Genauso plausibel könnte man gerade die Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit aber auch als Stärke und Machtinstinkt der ehemaligen Reichsfrauenführerin interpretieren, die sich stets mit den männlichen Führungsrepräsentanten, etwa Heß, Bormann oder Ley zu arrangieren hatte. Ihr privater Lebensweg jedoch entsprach nur begrenzt den von ihr propagierten Leitbildern. Karrierebewusst und drei Mal verheiratet, zuletzt in einer Art von patch-work-Familie lebend, hätte ihr eigener Lebensstil nur teilweise mit dem offiziellen Frauenbild des „Dritten Reiches“ in Einklang gebracht werden können.

Am zweiten Tagungstag lag der Forschungsfokus auf den Nutznießerinnen und Täterinnen im engeren Sinne sowie der Frage nach deren Beurteilung durch die Nachkriegsjustiz. CHRISTOPH THONFELD (Bremen) näherte sich dabei dem schwierigen Feld der Denunziation durch Frauen. Denunziation versteht er dabei als „Meldung eines Fehlverhaltens an eine staatliche Organisation mit dem Ziel der Verurteilung“. Art, Umfang und Motivation der handelnden Frauen standen im Mittelpunkt der Analyse sowie die Frage, ob es aus der Perspektive der Nachkriegsjustiz heraus eine geschlechtsspezifische Beurteilung dieser Denunziation gab. Interessant, dass insgesamt nur bis zu einem Drittel der Anzeigen von Frauen gestellt wurden. Drei staatlich gelenkte Formen der weiblichen Denunziation unterschied Thonfeld: Ziel sollte entweder die rassisch und sozial durchgegliederte Gesellschaft sein oder das latente Schüren von Angst vor Verrat und Überwachung durch die „Volksgenossen“. Nur ein sehr kleiner Teil, unter fünf Prozent der Anzeigen, richtete sich gegen häusliche Gewalt. Die Konsequenzen für die Denunzierten waren unterschiedlich schwer, sie hingen von der Schwere des vermeintlichen Deliktes ab und welche Seite abgeurteilt wurde. So hatten Anzeigen wegen so genanntem verbotenen sexuellen Umgang oder wegen „Rassenschande“ für den zumeist deutschen weiblichen Part soziale Erniedrigung oder Einweisung in ein Arbeitserziehungslager zur Folge, für den nicht-deutschen Angezeigten konnte die Denunziation die Erschießung oder Erhängung zur Folge haben. Dies zeigt schon die teilweise große Mittäterschaft im Umfeld der Denunziation auf. In der justiziellen Ahndung durch alliierte und deutsche Gerichte profitierten die weiblichen Angeklagten von einer geschlechtsspezifischen Sichtweise. Viele Gerichte gingen davon aus, dass die anzeigende Frau beispielsweise nur das ausführende Organ gewesen sei und die eigentliche Initiative vom Ehemann ausging. Auch hätten Frauen ein „naturbedingtes höheres Mitteilungsbedürfnis“. Diese fragwürdige Gerichtsauffassung wirkte sich schließlich noch strafmildernd auf die weiblichen Angeklagten aus, so dass für vergleichbare Tatvorwürfe Frauen oftmals zu deutlich milderen Strafen verurteilt wurden.

Die Mittäterschaft von Frauen bei der Gestapo schilderte ELISABETH KOHLHAAS (Leipzig). Mehrere tausend Frauen arbeiteten in untergeordneten Funktionen – etwa als Dolmetscherinnen oder Schreib- und Bürokräfte – im Apparat der Geheimen Staatspolizei. Sie gehörten aber weder zum Führungs- und Exekutivpersonal, sondern arbeiteten in nachgeordneten Verwaltungspositionen. Deshalb blieben die meisten dieser Frauen nach 1945 straffrei. Trotzdem attestiert ihnen Kohlhaas aufgrund ihrer Handlungsspielräume und systematischen Integration in den komplexen Verfolgungsapparat zu Recht die Rolle von Mittäterinnen. Ihre Verwaltungstätigkeiten waren unabdingbarer Teil von Verfolgung und Tötung sowohl im Reichsgebiet als auch in den eroberten Gebieten. So halfen allein 22 weibliche Kräfte der SS-Einsatzgruppe A verwaltungstechnisch bei der Umsetzung des Judenmordes: Sie tippten Berichte über Massenerschießungen, protokollierten gewaltsame Verhöre und waren somit als Schreibtischtäterinnen im Zentrum des Rassenkrieges eingesetzt. In Arbeitserziehungslagern fungierten sie nicht nur als Verwaltungspersonal, sondern wurden auch für Wachdienste eingesetzt, und bei den Judendeportationen tippten weibliche Büroangestellte nicht nur die Deportationslisten ab, sondern führten auch die körperlichen Kontrollen bei Jüdinnen durch. Kein Wunder also, dass die Polizeiführung vor allem seit dem Beginn des Weltkrieges bemüht war, entsprechend zuverlässiges, weltanschaulich gedrilltes und überzeugtes weibliches Personal zu rekurrieren bzw. auszubilden.

Sprach sich Kohlhaas für ihren Forschungsbereich noch für den Terminus der Mittäterschaft aus, so stellte SIMONE ERPEL (Berlin) Charakteristika von SS-Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück vor, auf die der direkte Täterbegriff anwendbar ist. Jene waren zwar keine SS-Mitglieder, aber doch direkter und selbstverständlicher Teil des Gewalt- und Vernichtungsapparates des Konzentrationslagersystems. Etwa 4.000 SS-Aufseherinnen sind in der Forschung nachweisbar. Der „Weg“ zur Aufseherin war alles andere als homogen, er reichte von der freiwilligen Bewerbung, über das Arbeitsamt bis hin zu Versetzungen aus dem Bereich der Rüstungsindustrie und Zwangsarbeit sowie aus dem Gefängnis- und Fürsorgebereich hin zum KZ-Apparat. Erpel betonte in ihrem Vortrag den Stellenwert der immer systematischeren Ausbildung der Aufseherinnen in Ravensbrück. Ab 1942 durchliefen die Frauen eine geschlossene und zentrale Ausbildung mit einheitlichen Ausbildungsstandards und -zielen, erst in der Kriegsendphase kann wieder eine Regionalisierung festgestellt werden. Der Weg der in Ravensbrück ausgebildeten SS-Aufseherinnen verlief nicht selten durch ganz Europa. So waren sie ein durchaus wichtiger Teil in der Politik der Umsetzung des Judenmordes, bis hinein in die Vernichtungslager im Osten.

Den Abschluss der Dachauer Tagung bildete noch einmal der Blick auf Täterinnen im Visier der Nachkriegsjustiz. CLAUDIA KURETSIDIS-HAIDER (Wien) arbeitete dabei in einem transnationalen Vergleich die justizielle Ahnung und ihre Unterschiede zwischen Österreich, Westdeutschland und der DDR am Beispiel von Tötungsdelikten während der NS-Zeit heraus. Zwei Besonderheiten seien hervorgehoben: In Österreich und Ostdeutschland gab es im Vergleich zur BRD einen ungewöhnlich hohen prozentualen Anteil von Verfahren und Verurteilungen wegen Denunziation, die damals in der Konsequenz ein Tötungsdelikt zur Folge hatten, was auf Unterschiede der Strafgesetzgebung der beiden Länder, konkret eine Sondergerichtsbarkeit zurückzuführen ist. Interessant auch wiederum die Frauenbilder, die den Gerichtsurteilen zugrunde lagen. Zwei Zielrichtungen sind im groben zu unterscheiden: Entweder die Gerichte attestierten den Frauen lediglich eine Beihilfefunktion, was sich deutlich strafmildernd auswirkte, oder, und hier knüpfte das Referat an die Anfangsüberlegungen der Tagung an, es wurde ein Bild von abnormem Verhalten gezeichnet, was im kollektiven Gedächtnis vor allem Österreichs und der Bundesrepublik unter dem Schlagwort der weiblichen Bestien verhaftet blieb.

Mit einem skandalträchtigen Einzelfallbeispiel schloss das Dachauer Symposium zur Zeitgeschichte. LAVERN WOLFRAM (Berlin) schilderte den Fall einer ehemaligen KZ-Wärterin, die in der SBZ und DDR abgeurteilt worden war und nun, nach dem Fall der Mauer, 1993 eine Entschädigung wegen erlittenen stalinistischen Unrechts in Höhe von gut 55.000 D-Mark bekam. Unabhängig von der Diskussion um die Rechtfertigungsgrundlage wegen ihrer Haftumstände nach Kriegsende in Ostdeutschland, ist es fast schon skurriler Fall, dass eine Aufseherin, die KZ-Außenlager unter anderem mit Zwangsarbeitseinsatz sowie in der Kriegsendphase einen so genannten Todesmarsch überwacht hatte, eine Entschädigung erhält, während unter anderem die Millionen ausländischer Zwangsarbeiter, wenn sie denn zum Zeitpunkt 1993 noch lebten, keine gesetzliche Möglichkeit in der BRD hatten, ihr erlittenes Unrecht geltend zu machen. Im Fall der ehemaligen SS-Aufseherin Pietzner kommt erschwerend hinzu, dass laut Gesetzesgrundlage Personen, die an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren, von Entschädigung ausgeschlossen sind. Dass in der Rechtsgeschichte des Bundesrepublik NS-Täter zu Opfern umgedeutet wurden, war beileibe keine Ausnahme. Dass sich in jenem Fall diese unsägliche „Tradition“ bis in die Gegenwart weiter fortführt, zeigt, welche nicht zuletzt auch gesellschaftsaktuelle Bedeutung sowohl Täter- als auch Täterinnenforschung auch über die wiss.-historische Forschung hinaus besitzt.

Ein kritische Anmerkung, aus dem Plenum aufgegriffen, sei am Ende doch noch nüchtern weiter gegeben: In den Leitfragen der Tagung wurden berechtigter Weise die Karrieremöglichkeiten von Frauen im nationalsozialistischen Staat als ein Analyseansatz der Täterinnenforschung aufgegriffen. Diese Karrieren sprachlich etwas ungeschickt und unsauber als „Teil einer Emanzipation“ zu umschreiben – wenn auch mit einem Fragezeichen versehen - stieß auf deutliches Unbehagen im Publikum.

Das Dachauer Symposium zur Zeitgeschichte verknüpfte den nach wie vor zum Teil brisanten täterzentrierten Forschungsansatz mit einer geschlechtsspezifischen Fokussierung und besetzte somit in zweierlei Hinsicht aktuelle wie kontroverse Themenfelder. Die durch die Tagung deutlich hervorgebrachte Bandbreite weiblicher Teilhabe an staatlichen wie gesellschaftlichen Prozessen im „Dritten Reich“ war ein nicht zu unterschätzender Faktor zur Stabilisierung und darauffolgend Radikalisierung der nationalsozialistischen Politik zwischen 1933 bis 1945. Die analysierten Rollen weiblicher Teilhabe reichten von der Nutznießerin, über die Gehilfin bis zur direkten(Mit-)täterin. Die in mehreren der Impulsreferate gewählte auch geographische Verknüpfung weiblicher Tätigkeitsfelder zwischen „Heimatfront“ und eroberten Gebieten ist ebenso hervorzuheben wie die sich durch die Tagung ziehende Leitfrage über weibliche Rollenbilder. Die Dachauer Tagung hat mit der diesjährigen Genderperspektive einem Forschungsansatz Rechnung getragen, der unser Bild der nationalsozialistischen Gesellschaft um einen wichtigen Aspekt erweitert und sensibilisiert, auch für zukünftige Forschungsprojekte. Ein Tagungsband mit der Publikation der Einzelvorträge ist in Arbeit.

Konferenzübersicht

Bernhard Schoßig (Dachau) u. Marita Krauss (München): Ganz normale Frauen. „Täterinnen“-Forschung als Gender-Forschung

Sektion 1: Die „Deutsche Frau und Mutter"
Gudrun Brockhaus (München): Mutter und Frau in Johanna Haarers Erziehungsratgebern der NS-Zeit
Wiebke Lisner (Hannover): „Mutter der Mütter“ – „Mütter des Volkes“? Hebammen im Nationalsozialismus
Katrin Himmler (Berlin): „Herrenmenschenpaare“: Nationalsozialistische Elite und rassenideologische (Selbst-)Verpflichtung

Sektion 2: Die organisierte Frau
Elizabeth Harvey (Nottingham): „Wir kamen in vollkommenes Neugebiet rein“: NS-Frauenschaft, BDM und Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend im „Osteinsatz“
Christiane Berger (Hamburg): Die Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink

Sektion 3: Nutznießerinnen und (Mit-)täterinnen
Christoph Thonfeld (Bremen): Frauen und Denunziation
Elisabeth Kohlhaas (Leipzig): (Mit-)Täterschaft. Frauen bei der Gestapo
Simone Erpel (Berlin): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück

Sektion 4: „Täterinnen“ im Blick der Nachkriegsjustiz
Claudia Kuretsidis-Haider (Wien): Täterinnen vor Gericht. Die Kategorie Geschlecht bei der Ahndung von nationalsozialistischen Tötungsdelikten in Deutschland und Österreich
Lavern Wolfram (Berlin): Eine KZ-Aufseherin und die Justiz in der SBZ, der DDR und in der Bundesrepublik nach 1990

Ein weiterer Bericht zur Tagung findet sich unter:
<http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1916>


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