Die Moderne vor dem Tribunal der Inquisition. Zensur abweichender Meinungen und ihre Geschichte

Die Moderne vor dem Tribunal der Inquisition. Zensur abweichender Meinungen und ihre Geschichte

Organisatoren
Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Ort
Weingarten
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.09.2007 - 22.09.2007
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Von
Maria E. Gründig, Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Hundert Jahre, nachdem das Heilige Offizium mit dem Dekret Lamentabili und der Enzyklika Pascendi domini gregis den „Modernismus“ als „Sammelbecken aller Häresien“ verurteilt hatte, fand die von Hubert Wolf (Münster) konzipierte wissenschaftliche Tagung „Die Moderne vor dem Tribunal der Inquisition. Zensur abweichender Meinungen und ihre Geschichte“ in Weingarten statt.

Die zentrale Frage lautete: Wie und wo kontrolliert(e) Kirche die Verbreitung von Wissen? Ein Rückblick auf die Wissensrevolution vor und nach Gutenberg und Luther, Einblicke in die staatliche Zensurpolitik Englands und Frankreichs sowie auf Zensur innerhalb der evangelischen Kirche zeigten die Breite des Themenspektrum und die Wirkmächtigkeit des Themas. Veranstaltet vom Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, widmete sich die Tagung auch jenen Männer – Kleriker und Theologen – die unter dem „Antimodernismus“ zu leiden hatten. Die Tagungsleitung lag bei Dieter R. Bauer (Akademie der Diözese) und Hubert Wolf (Ordinarius Mittlere und Neuere Kirchengeschichte, Universität Münster).

In seinem Eröffnungsreferat zeichnete HUBERT WOLF (Münster) die Geschichte der römischen Buchzensur nach. Im Jahr 494 existierten 60 indizierte Texte, die – da in nur wenigen Autographien vorhanden – rasch vernichtet waren: Im Zeitalter nach Gutenberg – das Laterankonzil hatte 1515 den nun massenhaft möglichen Buchkonsum als Teufelswerk erklärt und verstand Lektüre als Hauptinfektionsweg protestantischer Denkweisen – entstand der erste inneruniversitäre Index (1542). 1571 wurde die römische Indexkongregation gegründet und im Laufe des Zweiten Vatikanischen Konzils 1966 aufgelöst.

Am Verfahren gegen Galileo Galilei zeigte Wolf auf, dass es sich bei Inquisition und Zensur um einen lang anhaltenden Grundkonflikt zwischen Glaube/Offenbarung und Wissen/Wissenschaft gehandelt habe. Weitere Beispiele spiegeln die wechselvolle Geschichte der Indexkongregation: Der Kampf gegen die Diskussion der Evolutionstheorie, der Widerstand gegen die Vergötterung der arischen Rasse durch den NS-Chefideologen Rosenberg, die Auseinandersetzung um eine Indizierung von Hitlers „Mein Kampf“ und Mark Twains „Onkel Toms Hütte“ und die Diskussion um Gesellschaftsmodelle der Moderne – wie John Stuart Mill oder Karl Marx . Einiges wurde nicht indiziert, doch die seit kurzem zugänglichen Quellen in den Vatikanischen Archiven belegen Intensität und Ausrichtung der Diskussionen. Trotz päpstlichem Unfehlbarkeitsdogma (1870) und Erstarken des Antimodernismus sei, so Hubert Wolf, die katholische Kirche bei der Buchzensur gescheitert. Säkularisierung und nicht zuletzt das Aggiornamento der 1960er Jahre hätten den Index der verbotenen Bücher zur „Geschichte“ werden lassen.

Mit der Entwicklung des Buchdrucks um 1450 war eine Revolutionierung bislang ungekannten Ausmaßes verbunden, so STEPHAN FÜSSEL (Mainz). In dessen Vortrag „Gutenberg und seine Folgen“ machte er deutlich, dass durch den „Vater der Massenkommunikation“ eine „Medienrevolution“ stattgefunden habe. An die Bildungsfähigkeit der Menschen glaubende Humanisten begrüßten die Entwicklung als „Gottesgeschenk“ und selbst die Kurie sah im Buchdruck zunächst die Chance, eine weltumspannende Einheitsliturgie durchzusetzen; und auch Formulare (Beicht- und Ablasszettel) ließen sich wirtschaftlicher produzieren. Rasch erschienen nach 1450 zwölf deutschsprachige Bibelübersetzungen – also Jahrzehnte vor Luther. Seit 1475 gab es jedoch erste Fälle von Buchzensur. Kleriker schreckte der Gedanke, dass das Kirchenvolk durch das individuelle Bibelstudium Priester dominieren könnte; sie kritisierten aber v.a. die zahlreichen Text- und Übersetzungsfehler. Rom reagierte 1485 durch die Bulle Inter multiplices, und das Wormser Edikt (1521) verbreitete die Vorzensur im ganzen Reich.

„Zensur und Zensuren. Kommunikationskontrolle in der Moderne“ war der Vortrag von HOLGER ARNING überschrieben. Zunächst grenzte der Referent „Zensur“ gegen verwandte Begriffe ab. Damit entwickelte er ein heuristisches Werkzeug, das auf unterschiedliche Epochen und Regionen anwendbar ist. Er sprach sich für einen relativ engen und nicht normativen Zensurbegriff aus. So schied er zum einen die Förderung erwünschter Aussagen von der Zensur, zum anderen Prozesse der informellen Sanktionierung unerwünschter Kommunikation wie beispielsweise Protest. Zudem trennte er die auf eine breite Öffentlichkeit ausgerichtete Zensur begrifflich von Selbstzensur und „organisationsinterner Konformierung“, die sich u.a. in der Schweigepflicht und anderen Vorgaben von Berufs- und Mitgliedsrollen zeigte. Die Zensur in der Moderne beschrieb Arning vor allem als Folge der Ausdifferenzierung der Funktionssysteme im Sinne von Niklas Luhmann. In der Bundesrepublik zeichne sich die Zensur, Arning zufolge, unter anderem durch ihre Verrechtlichung und ihre Diskutierbarkeit aus. Charakteristisch seien außerdem die Felder, auf denen Zensur angewendet werde, sowie die Argumente zu ihrer Rechtfertigung, z.B. der Jugendschutz und der Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Der Vortrag von GABRIELE MÜLLER-OBERHÄUSER (Münster) über Buchzensur im England des Spätmittelalters und in der frühen Neuzeit ermöglichte einen ersten Ausblick ins europäische Ausland und einen Vergleich der englischen Zensurgeschichte mit der europäischen. Die Referentin stellte auf Grundlage einer spezifisch buchwissenschaftlichen Fragestellung Zensurformen (Selbstzensur, Vorzensur, Nachzensur) und deren Wirksamkeit in der spätmittelalterlichen Manuskriptkultur dar: In den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts forderte der bedeutende Oxforder Theologe John Wyclif(fe) u.a. eine volkssprachliche Bibel für alle. Die sich auf ihn berufenden Lollarden produzierten nun eine Vielzahl englischsprachiger religiöser Manuskripte, von denen eine große Zahl trotz vielfältiger Zensurmaßnahmen überliefert wurden.

Des Weiteren verglich die Referentin die seit Ende des 14. Jahrhunderts gegen die kirchenkritischen Lollarden gerichteten Zensurformen mit der Zensur, die – nun unter den Bedingungen des Buchdrucks – während der Reformation von Heinrich VIII. bis Elizabeth I. einsetzte. Über die Autoren und Leser hinaus nahm Gabriele Müller-Oberhäuser auch die Vermittler selbst, d.h. die Schreiber, Drucker-Verleger und Buchhändler, die zu Zensierten wurden, in den Blick.

Über Zensur in Frankreich vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Ende der Ära Napoleon referierte ERICH PELZER (Mannheim). Diese Zeit in drei Intervalle unterteilend, stellte der Referent Zielsetzung, Organisation und Wirkungen der Zensur im Ancien Régime, während der Revolution und unter Napoleon dar. Das primäre Zensurziel war während der gesamten Zeit der Schutz der jeweils bestehenden Ordnung, mit jeweils spezifischer Ausrichtung: Das Ancien Régime bekämpfte vor allem Verstöße gegen Religion und Moral über die Vor- und Nachzensur aller Bücher und durch eine polizeiliche Aufsichtsbehörde bzw. ein Zensurbüro. Es war damit keine primär politische Zensur. Dagegen befanden sich die Revolutionäre in einem Zielkonflikt, weil sie zunächst die Zensur abschafften, um sie 1793 doch wieder einzuführen. Ihr Blick richtete sich v.a. gegen einzelne Schriftsteller (die ggf. mit der Hinrichtung zu rechnen hatten) und gegen Buch- und Theaterautoren. Durch Textschwärzungen und die Kontrolle von Theateraufführungen wurde gegen die „Hauptfeinde revolutionärer Veränderung“ gekämpft. Unter Napoleon agierten dagegen professionelle Anwälte über ein Spitzelsystem v.a. gegen die massenhaft veröffentlichte Meinung der Zeitungen und Zeitschriften. Von 79 Zeitungen überlebten damals – trotz illegalem Weiterverkaufs – nur vier. Zensur schaffte zudem Exilanten: Während des Ancien Régime und der Zeit Napoleons seien viele aufgeklärte Publizisten ins Exil gedrängt worden – nach Weimar oder an den Genfer See.

Einen Überblick über Modernismus, Moderne und römisches Lehramt gab CLAUS ARNOLD (Frankfurt am Main). In seinem gleich lautenden Vortrag legte er nicht nur die Begriffsgeschichte von „Modernismus“ dar, sondern referierte auch über die Geschichte des römischen „Antimodernismus“ unter Pius X., der den Modernismus in der Enzyklika Pascendi als „Sammelbecken aller Häresien“ definierte. Die geistigen Väter von Pascendi vertraten dabei keine rein theologische Agenda, sondern standen für ein antidemokratisches und autoritatives Gesellschaftskonzept, das noch lange nachwirkte.

Über „Sinn, Nutzen und Ausübung der Zensur“ referierte NORBERT LÜDECKE (Bonn). Zu „Kommunikationskontrolle“ zähle nicht nur die Kontrolle öffentlicher Äußerungen, sondern auch die Überwachung der Internalisierung (und deren Instanzen) und des Verhaltens. Aus der Sicht des amtlichen Selbstverständnisses der katholischen Kirche sei Zensur „Heilsdienst“. Glaubensüberwachung sei „Freiheitsbehütung“ und „-ermöglichung“, weil die Wahrheit frei mache. Als Herr der Kommunikation wende das Lehramt Gefährdungen von den Gläubigen ab und schütze ihr übernatürliches Leben. Gläubige hätten ein Recht auf den „richtigen Glauben“. Der CIC habe große Klarheit gebracht: Zu schützen sei der „einfache Gläubige“. Lüdecke stellte die Instanzen der Kommunikationskontrolle vor (Papst und Stellvertretungsorgane, insbesondere die „Kongregation für die Glaubenslehre“, sowie die Diözesanbischöfe) und zeichnete eine „Landkarte der Zensur“ mit den Großregionen Prävention und Repression. In der Außensicht werde Kommunikationskontrolle als Symptom eines „geschlossenen Systems“ und von Antiintellektualismus empfunden. Hier gebe es weiterhin Vermittlungsbedarf.

Der Vortrag von ALBRECHT BEUTEL (Münster) über „Protestantische Zensur und Lehrzuchtverfahren“ ermöglichte einen Einblick in die Zensurhistorie der evangelisch-lutherischen Kirche. Trotz Ablehnung der Inquisition habe es schon seit Martin Luther eine durchgängige Zensur durch Kirche und/oder Staat gegeben. Diese betraf Schriften gegen Melanchthon wie gegen Luther. Um 1550 wurden Buchhändler auf den Verkauf rechtgläubiger Bücher verpflichtet. Während der Aufklärung sei die (Vor-)Zensur v.a. gegen Separatisten intensiviert worden. Oft habe jedoch die Kontrolle gefehlt. Erst während der DDR sei es zu einer lückenlosen Zensur aller Kirchenverlage gekommen.

An einzelnen Zensurfällen illustrierte der Referent Lehrzuchtverfahren (um 1613 gegen Paul Gerhardt wegen polemischer Kanzeläußerungen, im 19. Jahrhundert gegen Pfarrer, die das Apostolische Glaubensbekenntnis verweigerten). Nur drei Verfahren gab es auf Grundlage des preußischen „Irrlehregesetzes“ (1910). Letztendlich erwiesen sich Lehrbeanstandungsverfahren als wenig genutztes und unbrauchbares Instrument. Die Kirche habe stattdessen auf die freie Durchsetzungskraft des Evangelischen vertraut.

JUDITH SCHEPERS (Münster) schilderte, wie die Ravensburger Brüder Franz (1872 Rottweil, †1957) und Konstantin (1877 Ravensburg, †1937) Wieland als Priester in die Kontroverse um den Modernismus gerieten. An ihren Publikationen und den auf diese antwortenden Reaktionen der kirchlichen Zensurbehörden werde deutlich, wie stark diese Zeit auf ihre Biographie gewirkt habe. Franz Wielands Studien über Altar und Opfer der Alten Kirche wurden von der Indexkongregation Anfang Januar 1911 auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Die Schriften der Messopfertheorie, so die Begründung, widersprächen den Aussagen des Konzils von Trient; zudem würde von einer Entwicklung(-sgeschichte) der Dogmen ausgegangen.

Dagegen wurde kein Indizierungsverfahren gegen die Schriften von Konstantin Wieland eröffnet, obgleich dem jüngeren Wieland wegen seines Erlösungsansatzes das Imprimatur verweigert worden war, und der Münchner Nuntius zudem für eine Indizierung der Wieland’schen Protestschrift gegen den Antimodernisteneid plädiert hatte. Sollte Franz Wieland durch das Verbot seiner Schriften noch als Vertreter gefährlicher Lehren kenntlich gemacht werden, so war dies bei Konstantin Wieland nicht mehr nötig; er hatte seine „Gefährlichkeit“ schon durch die Verweigerung des Antimodernisteneides bewiesen. Seine Suspendierung vom Amt und die Exkommunikation scheint zudem seine Schuld bereits ausreichend deutlich gemacht zu haben.

Am Beispiel des Kirchen- und Dogmenhistorikers Hugo Koch (*1869 Andelfingen, †1940) präsentierte GREGOR KLAPCZYNSKI einen bedeutenden Fall von "Modernismus". Kochs 1910 publiziertes dogmenkritisches Buch "Cyprian und der römische Primat" habe in einer idealtypischen Betrachtungsweise durchaus dem entsprochen, was in der Enzyklika "Pascendi" als historische bzw. kritische Methode der "Modernisten" beschrieben wurde.

Kochs „Modernismus“ sei jedoch – wie Selbstzeugnisse sowie die Behandlung seines „Falles“ durch die römischen Zensurbehörden belegen – letztlich in der Schwebe geblieben. Kochs Schrift wurde nicht zensiert. Entschieden hatte den „Fall Hugo Koch“ jedoch nicht das theologische Kriterium der Orthodoxie, sondern das der diplomatischen Opportunität.

Über den Lebensweg von Philipp Funk (*1884 Wasseralfingen, †1937) und seine Konflikte mit dem „Konstrukt römischer Provenienz“ – dem Antimodernismus – referierte OTTO WEIß (Wien). Die Biographie des Tübinger Theologiestudenten und Priesteramtskandidaten (Wilhelmsstift WS 1907 und WS 1908) sei durch dessen kritische Auseinandersetzung mit den kurialen Verlautbarungen Pascendi und Lamentabili geprägt worden: Mit Loisys Ansicht über die historisch-kritische Methode in der Bibelwissenschaft einig und Tyrrell rezipierend, konnte Funk die Verlautbarungen nicht anerkennen, die verurteilten, wovon er überzeugt war. Seine Veröffentlichungen führten zur Verweigerung der Priesterweihe. Seit 1929 lehrte er in Freiburg im Breisgau Mittelalterliche und Neuere Geschichte und war in der Görresgesellschaft aktiv. In dieser Zeit versuchte Funk, aufklärerisch-modernistische Haltungen mit einer „Pietät gegenüber dem Überlieferten“ zu verbinden, also Wissenschaft und Glaube zu versöhnen. Funk war Vorbild für eine moderne katholische Laien- und Akademikerspiritualität im Dienste der Kirche und der Gesellschaft.

JAN DIRK BUSEMANN (Münster) stellte in seinem Referat „Die Münsteraner Anti-Index-Liga“, den Kreis von Laien um den Münsteraner Gerichtsassessor Adolf ten Hompel (*1874 Millingen/Niederrhein, †1943) vor. Dieser Kreis sei durch ihren laienemanzipatorischen Impetus und dem Bestreben, Wissenschaft und Religion zu versöhnen, exemplarisch für die Absichten vieler gebildeter deutscher Katholiken um die Jahrhundertwende. Sie wurde 1906 gegründet, um eine Petition an Papst Pius X. zu verfassen, in der um Milderungen in der kirchlichen Buchgesetzgebung gebeten werden sollte. Anstoß war die Indizierung einer Schrift von Herman Schell (1850-1906). Ten Hompel plante die Fusion seiner Bewegung mit der Görres-Gesellschaft. Kurz vor Abschluss der endgültigen Korrekturen der Petition im Sommer 1907 zog u.a. Georg von Hertling, Gründungspräsident der Görres-Gesellschaft, seine Unterschriftszusage zurück. Die Kooperation zerschlug sich. Ein weiterer Rückschlag war die vorzeitige Veröffentlichung der Dokumententwürfe durch das integrale Hetzblatt „Corrispondenza Romana“. Obgleich die Petition lediglich an die Fuldaer Bischofskonferenz gesandt worden sei, habe doch eine intensive Diskussion um das Vorhaben eingesetzt.

BERNWARD SCHMIDT (Münster) referierte über den „Index und seine Rezeption“. Er stellte fest, dass sich die Frage nach der Rezeption des Index in einem doppelten Sinne stelle: Zum einen hinsichtlich der Befolgung der Zensurgesetzgebung, zum anderen hinsichtlich der Publikationen, die sich mit dem Index beschäftigen. Die Beantwortung der ersten Frage stoße auf mehrere methodische Probleme, die hauptsächlich durch das Fehlen aussagekräftiger Quellen verursacht sei. Bei der Frage nach der publizistischen Rezeption des Index müsse zwischen indexkritischen und indexapologetischen Schriften unterschieden werden. Die Argumentationen beider Gruppen sei über Jahrhunderte im Wesentlichen unverändert geblieben; lediglich Schwerpunkte hätten sich verlagert.

CHRISTOPH WEBER (Düsseldorf) referierte über das Thema „Zensur und Selbstzensur in der katholischen Kirche“. Der Referent unterschied „drei Stufen“ bzw. Formen des Umgangs mit Selbstzensur und Zensur und fragte dabei nach den Möglichkeiten, wie diese Vorgänge nachzuweisen bzw. zu belegen seien. Entweder warte der Autor ab und ändere ggf. eine korrigierte (Pre-)Version – der Nachweis gelinge dabei häufig durch den Vergleich der Versionen; oder: Aus Angst vor Verfolgung schreibe der Autor Dinge, an die er selbst nicht glaube; dritte Stufe des Umgangs mit Zensur oder Selbstzensur sei „Gehorsam“. Die herrschende Doktrin akzeptierend, wage der Autor nicht, abweichende Inhalte zu denken (und zu schreiben). Zensurnachweise seien, so Christoph Weber, über die Zensurakten in den deutschen Diözesanarchiven möglich (z.B. Köln, Paderborn, Rottenburg, Limburg). Zudem stellten Privatnachlässe der Autoren (Briefwechsel und Tagebücher) und Verlagsarchive reiche Quellen dar. Der Referent erinnerte daran, dass katholische Priester für alle Texte – unabhängig davon, ob es sich um theologische oder nichttheologische Texte handle – die bischöfliche Imprimatur benötigten.

Bei der Podiumsdiskussion zum Thema „Zensur heute?“ präsentierten vier Wissenschaftler einleitende Statements. MICHAEL RONELLENFITSCH (Tübingen) informierte über rechtliche Grundlagen der Zensur. Seit der Weimarer Verfassung gelte: „Eine [staatliche Vor-] „Zensur findet nicht statt“. Folglich existiere kein formalisiertes Kontrollverfahren. Tatsächlich könne das Grundrecht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit eingeschränkt werden, wenn andere Grundrechte angegriffen würden. Zudem gebe es institutionalisierte Zensurgremien wie Rundfunk-, Fernseh- oder Presserat. Das Grundgesetz verbiete zudem nicht die Nachzensur. Das Internet berge große Gefahren, da weder Vor- noch Nachzensur möglich sei.

HERMANN H. SCHWEDT (Salsomaggiore) berichtete über Zensur innerhalb der katholischen Kirche, mit der diese die Unversehrtheit der Sittenlehre und des Glaubens zu garantieren suche. Obgleich der Begriff „Zensur“ in keiner kirchlichen Veröffentlichung benutzt werde, gebe es „unterschwellige“ Zensur. Bei Berufungen auf kirchliche Stellen, sei beispielsweise das „Nihil obstat“ einzuholen.

NORBERT LÜDECKE (Bonn) sagt unzweifelhaft: „Zensur findet statt“. In den letzten zehn Jahren wurden weltweit knapp 100 Fälle repressiver Zensur gezählt, die bis zur Exkommunikation geführt hätten. Zensur sei notwendig, um die „Diktatur des Relativismus“ (Joseph Ratzinger) zu verhindern und eine verlässliche Führung zu garantieren.

Die anschließende Diskussion behandelte primär die Frage, ob es angebracht und funktional sei, die unterschwellig existierende Zensur als juristischen Tatbestand zu definieren. Strafrecht, so die übereinstimmende Meinung, ermögliche Rechtssicherheit und verhindere Willkür.

Während der Tagung wurde nicht nur die Geschichte von 1500 Jahren europäischer Wissenskontrolle durch Kirche und Staat nachgezeichnet. Vorgestellt wurden zudem neueste Quellenforschungen. Am Modernismusstreit wurde belegt, wie Wissenskontrolle wirkte und worauf sie sich berief. Der Folgen von Wissenskontrolle auf Institutionen und Klerus nachspürend, nahm die Tagung auch Einzelschicksale von Theologen in den Blick.

Die Veröffentlichung der Vorträge ist im Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte (RJKG) für das Jahr 2009 vorgesehen.

Konferenzübersicht:

Session I: Inquisition und Index Hubert Wolf (Münster): Zur Geschichte der römischen Buchzensur

Session II: Buchdruck und Zensur
Stephan Füssel (Mainz): Gutenberg und seine Folgen

Session III: Zensur und Zensuren
Holger Arning (Münster): Wissenskontrolle in der Moderne 3

Session IV: Staatliche Zensur in der Neuzeit
Gabriele Müller-Oberhäuser (Münster): Zensur in England
Erich Pelzer (Mannheim):Zensur in Frankreich

Session V: Kirchliche Zensur in der Moderne
Claus Arnold (Frankfurt am Main): Modernismus, Moderne und römisches Lehramt

Session VI: Kommunikationskontrolle als Heilsdienst
Norbert Lüdecke (Bonn): Sinn, Nutzen und Ausübung der Zensur nach römisch-katholischem Selbstverständnis
Albrecht Beutel (Münster): Protestantische Zensur und Lehrzuchtverfahren

Session VII: Rottenburger Modernisten vor dem römischen Tribunal
Judith Schepers (Münster). Die Brüder Franz und Konstantin Wieland
Gregor Klapczynski (Münster): Hugo Koch
Otto Weiß (Wien): Philipp Funk

Session VIII: Folgen des römischen Antimodernismus
Bernward Schmidt (Münster): „Wie ein Hund, der den Stein beißt, weil er den Werfer nicht mehr fangen kann“. Der Index und seine Rezeption
Jan Dirk Busemann (Münster): Die Münsteraner Anti-Index-Liga
Christoph Weber (Düsseldorf): Zensur und Selbstzensur in der katholischen Kirche

Session IX: Zensur heute? Öffentliche Podiumsdiskussion mit einleitenden Statements.
Michael Ronellenfitsch (Tübingen): Zensur findet nicht statt
Herman H. Schwedt (Salsomaggiore): Zensur in der Römischen Glaubenskongregation.
Norbert Lüdecke (Bonn): Zensur in der Kirche heute

Kontakt

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