Aus der Frühzeit europäischer Diplomatie. Zum geistlichen und weltlichen Gesandtschaftswesen vom 12. bis zum 15. Jahrhundert

Aus der Frühzeit europäischer Diplomatie. Zum geistlichen und weltlichen Gesandtschaftswesen vom 12. bis zum 15. Jahrhundert

Organisatoren
Claudia Märtl, Ludwig-Maximilians-Universität München; Claudia Zey, Universität Zürich
Ort
Zürich
Land
Switzerland
Vom - Bis
26.09.2007 - 28.09.2007
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Von
Julian Führer, Historisches Seminar, Universität Zürich; Roland Zingg, Historisches Seminar, Universität Zürich

Das mittelalterliche Gesandtschaftswesen findet seit längerer Zeit das Interesse der Forschung. In der Regel werden allerdings weltliches und geistliches Gesandtschaftswesen trotz der unstrittigen wechselseitigen Beeinflussung unabhängig voneinander behandelt. Die dreitägige Tagung an der Universität Zürich hatte es sich zum Ziel gesetzt, das gemeinsame Substrat des geistlichen und weltlichen Gesandtschaftswesens im Hoch- und Spätmittelalter aufzuzeigen und in überregional vergleichender Perspektive die Gesandten als Inhaber von Herrschaftsrechten, als Vermittler und Informationsträger zu betrachten. Einführend ordnete Claudia MÄRTL (München) das Tagungsthema in die historischen Zusammenhänge ein und stellte die herrschende Meinung in Frage, Diplomatie sei in den Krisensituationen des Spätmittelalters aufgekommen und speziell für neuzeitliche Verhältnisse charakteristisch, im Hochmittelalter aber weit weniger bedeutend oder im modernen Sinn gar nicht vorhanden gewesen. Als Leitinteressen für die folgenden Vorträge benannte sie die Organisation und Struktur von Gesandtschaften, die Auswahl der Gesandten sowie die verschiedenen Anwendungsbereiche mündlicher, schriftlicher und symbolischer Kommunikation.

Als erster Referent befasste sich STEFAN WEISS (Paris) in seinem Vortrag „Delegierte Herrschaft: Innozenz VI., Kardinal Albornoz und die Eroberung des Kirchenstaates“ mit dem päpstlichen Legationswesen. Im Patrimonium Petri zugleich weltlicher und geistlicher Herrscher musste der Papst dieses Territorium während der avignonesischen Zeit aus der Ferne regieren. Zu diesem Zweck wurde Kardinalpriester Aegidius Albornoz von San Clemente († 1367) zweimal als Legat entsandt. Ausgehend von den mehr als 80 Urkunden, in denen seine umfangreichen Kompetenzen festgelegt wurden, stellte Weiß besonders den finanziellen Aufwand heraus, mit dem der Legat das relativ kleine Territorium organisierte. Fraglich bleibe, wer als Fürsprecher des Kardinallegaten an der Kurie fungierte und dafür sorgte, dass er die herausragende Stellung als päpstlicher Stellvertreter im Kirchenstaat über einen längeren Zeitraum behalten konnte. Dauer und Bedeutung der Legation seien aber nur durch ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Entsender und Gesandtem möglich gewesen. Diese Feststellung begründete eine in den Quellen zwar kaum fassbare, aber auch für die Themen der nachfolgenden Vorträge unerlässliche Annahme.

Mit seinem Vortrag „Gesandte mit beschränkter Handlungsvollmacht. Struktur und Praxis päpstlich delegierter Gerichtsbarkeit“ betonte HARALD MÜLLER (Berlin) die bereits im Titel angedeutete Einschränkung: Delegierte Richter verfügten über die Jurisdiktionsgewalt für einen isolierten Fall, jedoch nicht über weitergehende Vollmachten wie die mit der plenitudo potestatis ausgestatteten Legaten. Der punktuellen Tätigkeit der delegierten Richter entsprechend seien strukturelle Fragen zur Auswahl, zur Kommunikation mit der Kurie sowie zu Formalisierung und Institutionalisierung nur auf breiter Materialbasis zu beantworten und müssten durch weitere Forschungen vertieft werden. Die Auswahl der delegierten Richter, so Müller, erfolgte häufig auf Vorschlag der betroffenen Parteien. Eine juristische Qualifikation war offenbar zunächst nicht erforderlich, ausschlaggebend war vielmehr die persönliche Autorität des Richters. Als erfolgreich lässt sich eine Delegation dann charakterisieren, wenn der Papst nicht mehr mit dem Streitfall befasst wurde. Demgegenüber zeigen päpstliche Urteilssprüche als Zeichen mangelnder Autorität der beauftragten Richter die Grenzen des Delegationswesens.

Im öffentlichen Abendvortrag „Die päpstliche Kurie als internationaler Treffpunkt des Mittelalters“ entfaltete RUDOLF SCHIEFFER (München) ein weites Panorama zur Bedeutung der Stadt Rom als weltliches Herrschaftszentrum, als Stätte zahlreicher Märtyrergräber und besonders als Sitz der Kurie. Deren Bedeutung als „Treffpunkt“ beschrieb er anhand von Pilgerfahrten von der Spätantike bis zum ersten Heiligen Jahr 1300, anhand von Kirchenversammlungen, besonders dem vierten Laterankonzil als kommunikativem Großereignis, sowie anhand des päpstlichen Kanzleibetriebs. Wer sich in welchem Zeitraum an der Kurie aufhielt, lasse sich anhand des Ausstellungsdatums der päpstlichen Privilegien genau feststellen; somit erhalte die Forschung Auskunft über die zwar eher zufallsbestimmten, aber dennoch zustande gekommenen internationalen Kontakte an der Kurie in Rom, was mutatis mutandis auch für die avignonesische Zeit gelte.

Über „Anspruch und Wirklichkeit – Der Wandel von Handlungsspielräumen und Reichweite päpstlicher Diplomatie im 15. Jahrhundert“ referierte BIRGIT STUDT (Freiburg i.Br.). Am Beispiel der Kurie Papst Martins V. zeigte sie, welch umfangreiche Befugnisse den in der Hierarchie am höchsten stehenden legati a latere verliehen und in zahlreichen Urkunden niedergelegt wurden, wobei im Einzelfall mitunter nicht zu klären sei, ob die Vollmachten einseitig erteilt oder wechselseitig ausgehandelt wurden. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit konnte Studt besonders gut an der Legation des Raimundus Peraudi ausgangs des 15. Jahrhunderts demonstrieren, der seine von den partikularen Gewalten eingeschränkten Vollmachten durch die Anreicherung des Zeremoniells zu kompensieren versuchte. Die Auffassung von der Überlegenheit der päpstlichen Diplomatie resultiere nicht zuletzt aus der reichhaltigen Überlieferung serieller Quellen der päpstlichen Kanzlei. Vergleiche man das päpstliche Quellenmaterial aber mit der partikularen Überlieferung, müsse man hinter diese Auffassung ein deutliches Fragezeichen setzen.

Die weltlichen Legaten wurden im Vortrag „tamquam maiestatis nostrae persona – Die Reichslegaten Friedrichs II.“ von KNUT GÖRICH (München) untersucht. Zur Grundlage seiner Studien machte er neben Kaiserurkunden und erzählenden Quellen über 250 erhaltene Legatenurkunden. Drei Phasen unterschiedlich starker Präsenz von Reichslegaten in Italien konnte Görich entsprechend dem Regierungsschwerpunkt Friedrichs und seinem Verhältnis zum Papsttum unterscheiden und auch den damit einhergehenden Wandel im Verhältnis zwischen Kaiser und Legaten anhand der Begrifflichkeit in den Quellen gut nachvollziehen. Oftmals habe es sich bei den Reichslegaten um hohe geistliche Würdenträger gehandelt, deren Doppelloyalität zu Kaiser und Papst angesichts des Konfliktpotenzials der beiden Gewalten zu Autoritätseinbußen führte. Die Frage nach Gemeinsamkeiten zwischen kaiserlichem und päpstlichem Legatenwesen beantwortete Görich aufgrund der Ungleichheit des Forschungsstandes vorsichtig: Zwar ließen die Urkunden der Reichslegaten deutlich das Vorbild der päpstlichen Legatenurkunde erkennen, über die Vorbildfunktion müsse aber ein eingehender Vergleich entscheiden.

NIKOLAS JASPERT (Bochum) sprach zum Thema „Interreligiöse Diplomatie im Mittelmeerraum: Das Beispiel der Iberischen Halbinsel“. Zunächst betonte er die Einzigartigkeit des aragonesischen Quellenmaterials für die Beziehung zwischen Christen und Muslimen und illustrierte dann anschaulich die weniger kulturell als sprachlich bedingte Problematik bei der Abfassung von Vertragswerken. Sitten und Gebräuche der jeweils anderen Seite erscheinen in den Iberischen Reichen des 13. und 14. Jahrhunderts als wohl bekannt und beachtet. Schmähungen Andersgläubiger fänden sich nicht, die diplomatischen Regeln scheinen sogar sehr sorgfältig befolgt worden zu sein. Als hervorstechendes Merkmal des weitgehend kongruenten inter- und intrareligiösen Gesandtschaftswesens hob Jaspert den fast vollständigen Verzicht auf Kleriker und erstaunlicherweise auch Juristen als Gesandte hervor. An ihrer Stelle begegnen Adlige, Kaufleute, Juden und Konvertiten, welche die notwendige Sprachkompetenz besaßen. Insgesamt lasse sich das Gesandtschaftswesen auf der Iberischen Halbinsel als den Bedingungen gut angepasst und insofern mit dem Gesandtschaftsverkehr anderer westeuropäischer Reiche vergleichbar einschätzen.

MARTIN KINTZINGER (Münster) beleuchtete mit „Voyages et messageries. Diplomatie in Frankreich zwischen Familiarität und Funktion“ das diffizile Verhältnis zwischen Gesandten und ihren Herren. Zum einen sei bei den Gesandten aufgrund der nicht nur symbolischen, sondern geradezu körperlichen Repräsentanz ihres Herrn vor allem eine hochrangige Geburt und Vertrautheit mit den höfischen Gepflogenheiten notwendig gewesen, wäre ein im Wortsinn unstandesgemäßer Vertreter für seinen Herrn doch blamabel gewesen. Zum anderen sei die Bedeutung der fachlichen Eignung immer mehr gestiegen, ohne dass es eine diplomatische Ausbildung gegeben hätte. Vielmehr wurden gezielt Personen ausgewählt, welche bereits über die notwendigen Fähigkeiten verfügten, um eine Gesandtschaft erfolgreich abzuschließen. Allerdings habe das Zutrauen, das die Gesandten am fremden Hof gewinnen konnten, zuweilen zu ebenso nützlichen wie problematischen Doppelloyalitäten geführt. Ansätze zu einer Ausbildung ließen sich mit dem praktischen „Handbuch“ des französischen Diplomaten Philippe de Commynes erst im 15. Jahrhundert fassen.

Die Ausführungen von ARND REITEMEIER (Kiel) zielten auf „Das Gesandtenwesen im spätmittelalterlichen England“ vom Ende des 13. bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts. Als Hauptbeispiel diente jene mit allen Bediensteten etwa 600 Personen umfassende Delegation, welche Heinrich V. zum Konzil von Konstanz entsandte. An Entscheidungsstrukturen nannte Reitemeier den Hof, die State Offices (Chancery, Privy Seal, Exchequer) und den King’s Council. Die Auswahl der Gesandten hing von deren Erfahrung und dem Vertrauen des Monarchen ab, während die Größe der Delegation sich an der Art und dem Zielland der Gesandtschaft sowie dem Stand der Verhandlungen orientierte, weswegen sich das Gesandtschaftswesen weder von den außenpolitischen Ereignissen noch von den innerenglischen Konflikten trennen lasse. Den hohen Grad von Bürokratisierung erläuterte Reitemeier anhand der Abrechnungsmodalitäten, welche über das Privy Seal und den Exchequer im Vorfeld und nach der Gesandtschaft fassbar sind. Demnach richtete sich die Höhe des finanziellen Anspruchs prinzipiell nach dem sozialen Rang des Gesandten. Jedoch mussten die geistlichen Gesandten des englischen Königs auf dem Konstanzer Konzil für ihre Auslagen selbst aufkommen.

JEAN-MARIE MOEGLIN (Paris) trug über „Strukturelle Aspekte der spätmittelalterlichen Diplomatie – Die Verhandlungsnormen während des Hundertjährigen Kriegs“ vor. Von Überlegungen zur Semantik von tractare ausgehend, welche die Problematik einer Übersetzung mit „verhandeln“ aufzeigten, wandte er sich dem Wesen mittelalterlichen Verhandelns als Suche nach Recht, Wahrheit und Gerechtigkeit zu. Dadurch rückte der Ehrbegriff der französischen wie der englischen Könige während der ersten Phase des Hundertjährigen Kriegs ins Zentrum des Vortrags. Moeglin stellte heraus, dass es sich beide Seiten nicht leisten konnten, Verträge zu schließen, welche realpolitisch sinnvoll, jedoch möglicherweise ihrer königlichen Ehre abträglich gewesen wären. Jegliches Zugeständnis der beiden Seiten musste daher als ein Gnadenakt aus Friedensliebe erscheinen und keinesfalls als Ergebnis einer tractatio. Verhandlungen konnten deswegen auch nur über Vermittler und nicht direkt geführt werden, da dies bereits die Anerkennung eines Rechtsanspruchs der anderen Seite bedeutet und damit eine Beschädigung der eigenen Ehre nach sich gezogen hätte.

Einer ansonsten wenig beachteten Region wandte sich OLIVER JENS SCHMITT (Wien) in seinem Vortrag über „Das Gesandtenwesen in der südosteuropäischen Geschichte des 15. Jahrhunderts“ zu. Wie er betonte, handelte es sich um eine politische Übergangszeit mit entsprechend instabilen Machtverhältnissen, was auch im Gesandtschaftswesen seinen Niederschlag fand. Grundsätzlich sei zwischen den italienisch geprägten adriatischen Kommunen wie Ragusa (Dubrovnik) und den orthodoxen Herrschaften des Binnenlandes zu unterscheiden. Letztere hätten kaum Geistliche, sondern meist zahlenmäßig kleine Adelsgesandtschaften abgeordnet. Auffällig sei deren stark improvisierter Charakter im Unterschied zum gut ausgebauten Kommunikationsnetz der Küstenstädte mit einem hohen Professionalisierungsgrad der Diplomaten. Aufgrund ihrer geringen Größe und Instabilität seien besonders die südostadriatischen Herrschaften eher als Bittsteller denn als Verhandlungspartner aufgetreten. Oftmals hätten sich in diesem schwierigen Umfeld Doppelloyalitäten gebildet, die für die Gesandten allerdings auch persönlich gefährlich werden konnten.

FRANZ FUCHS (Würzburg) konnte für seine Ausführungen über „Nürnberger Gesandte am Hof Kaiser Friedrichs III.“ auf eine kaum überschaubare Fülle an Quellen zurückgreifen. Besonders anhand der minutiös geführten Rechnungsbücher veranschaulichte er die alltägliche Arbeit der Nürnberger „Sendboten“. Besonders häufig seien für die mehr als 120 Nürnberger Gesandtschaften an den Kaiserhof Auslagen für die Ausstellung von Urkunden zu finden, flankiert von Geld- und anderen Geschenken an Kanzleischreiber und einflussreiche Personen aus dem kaiserlichen Umfeld. Zwar waren die Gesandten gehalten, möglichst oft an den Rat über den Fortgang der Geschäfte zu schreiben und Rechenschaft über ihr Tun und ihre Ausgaben abzulegen, doch gab es bei besonders heiklen Missionen andere Regelungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Dass die Übernahme einer Gesandtschaft großen persönlichen Nutzen mit sich bringen konnte, zeigte Fuchs am Beispiel der Ratsherren Niklas Muffel und Jörg Derrer. Die Entwicklung hin zu ständigen Vertretungen konnte er am Nürnberger Beispiel ebenfalls gut demonstrieren, verweilten einige Gesandte doch jahrelang am Kaiserhof und waren stets in denselben Räumlichkeiten eingemietet.

Die zusammenfassende Würdigung von Vorträgen und Diskussionen übernahm WERNER MALECZEK (Wien), indem er sich eingehender zur Quellenlage, zu Aufgaben und Befugnissen, zum sozialen Rang, zur Repräsentation und zur Finanzierung von geistlichen und weltlichen Gesandtschaften äußerte. Gerade der vielfach dargestellte Quellenreichtum für das weltliche Gesandtschaftswesen biete weitergehende Bearbeitungs- und Vergleichsmöglichkeiten zum geistlichen Gesandtschaftswesen und lasse für das Spätmittelalter begründete Zweifel am für das Hochmittelalter zu konstatierenden Vorrang des geistlichen Gesandtschaftswesens aufkommen. Ebenso bemerkenswert sei die mehrfache Betonung wirtschaftlich relevanter Aufträge von Gesandten gewesen, die in der Forschung bisher aber nur eine untergeordnete Bedeutung gespielt haben. Die Relation zwischen Verhandlungsgegenstand sowie Zahl und Rang der Gesandten habe ihre Entsprechung in der sich immer weiter verfeinernden zeremoniellen Ausgestaltung geistlicher wie weltlicher Gesandtschaften. Dabei standen sich beide Seiten in der Bandbreite der Geschenke von lebendigen Tieren bis hin zu Südfrüchten in nichts nach. Bei der stets zentralen Frage nach der Finanzierung der Gesandtschaften sah Maleczek die päpstlichen Legaten im Vorteil, da ihnen die ständig sprudelnde Einnahmequelle der Ablassfakultäten zur Verfügung stand.

Die sich anschließenden Schlussvoten würdigten eine gelungene Tagung, deren fruchtbarer Vergleichsansatz sich auf weitere Regionen ausweiten lasse. Eine Publikation der Vorträge ist vereinbart.

Konferenzübersicht:

Claudia ZEY (Zürich): Begrüßung

Claudia MÄRTL (München):Einführung

Stefan WEISS (Paris): Delegierte Herrschaft: Innozenz VI., Kardinal Albornoz und die Eroberung des Kirchenstaates

Harald MÜLLER (Berlin): Gesandte mit beschränkter Handlungsvollmacht. Struktur und Praxis päpstlich delegierter Gerichtsbarkeit

Rudolf SCHIEFFER (München): Die päpstliche Kurie als internationaler Treffpunkt des Mittelalters

Birgit STUDT (Freiburg i.Br.): Anspruch und Wirklichkeit – Der Wandel von Handlungsspielräumen und Reichweite päpstlicher Diplomatie im 15. Jahrhundert

Knut GÖRICH (München): tamquam maiestatis nostrae persona – Die Reichslegaten Friedrichs II.

Nikolas JASPERT (Bochum): Interreligiöse Diplomatie im Mittelmeerraum: Das Beispiel der Iberischen Halbinsel

Martin KINTZINGER (Münster i.W.): Voyages et messageries. Diplomatie in Frankreich zwischen Familiarität und Funktion

Arnd REITEMEIER (Kiel): Das Gesandtenwesen im spätmittelalterlichen England

Jean-Marie MOEGLIN (Paris): Strukturelle Aspekte der spätmittelalterlichen Diplomatie – Die Verhandlungsnormen während des Hundertjährigen Kriegs

Oliver SCHMITT (Wien): Das Gesandtenwesen in der südosteuropäischen Geschichte des 15. Jahrhunderts

Franz FUCHS (Würzburg): Nürnberger Gesandte am Hof Kaiser Friedrichs III.

Werner MALECZEK (Wien): Aus der Frühzeit europäischer Diplomatie – Zusammenfassung


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