Diskontinuitäten im deutschen Stiftungswesen. Praxis, Forschung, gesellschaftliche Relevanz

Diskontinuitäten im deutschen Stiftungswesen. Praxis, Forschung, gesellschaftliche Relevanz

Organisatoren
Thomas Adam, University of Texas at Arlington; Manuel Frey, Kulturstiftung des Freistaates Sachsen; Rupert Graf Strachwitz, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.01.2007 - 27.01.2007
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Von
Thomas Adam, Manuel Frey, Susanne Rindt

Unter der Leitung von Thomas Adam, University of Texas at Arlington, Manuel Frey, Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und Rupert Graf Strachwitz, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt Universität zu Berlin, fand am 26. und 27. Januar 2007 in der Humboldt Universität eine Tagung zum Stiftungswesen statt. Zur Diskussion waren Historiker, Kunsthistoriker und Soziologen eingeladen. Ermöglicht wurde die Tagung durch die Unterstützung der Gerda-Henkel-Stiftung und des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.

Ziel der Tagung war es, Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen zusammenzubringen, die sich aus historischer und aus sozialwissenschaftlicher Perspektive mit der Entwicklung und der Relevanz des Stiftungswesens vor allem im 19. und 20. Jahrhundert befassen. Historische Tiefenschärfe wurde mit dem systematischen, theoriegeleiteten Zugriff der Sozialwissenschaften verbunden. Die Frage nach der sozialgeschichtlichen Relevanz des deutschen Stiftungswesens, aber auch nach seiner Bedeutung für die heutige Debatte zur Zivilgesellschaft lässt sich, so die Überlegung der Initiatoren, am ergiebigsten im Kontext historischer Brüche und allgemeiner sozialer und politischer Veränderungsprozesse erörtern.

Thema des ersten Panels war das (Spannungs-)Verhältnis zwischen Stiftung und Gesellschaft. Rupert Graf Strachwitz analysierte in seinem Beitrag die Rezeption des gesellschaftlichen Diskurses über Stiftungen anhand von Einträgen zum Stichwort ‘Stiftung’ in Lexika des 19. und 20. Jahrhunderts. Deutlich wurde durchweg das ambivalente Verhältnis der Lexikonautoren gegenüber Stiftungen. Dies zeigt sich in der Betonung der staatlichen Aufsicht und Beteiligung beim Gründungsakt wie auch beim staatlichen Recht zur Auflösung von Stiftungen. Andererseits spiegeln die bürgerlichen Lexika nur undeutlich den Aufschwung des deutschen Stiftungswesens in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und seinen Niedergang nach 1918. Auch die Neubelebung des Stiftungswesens nach 1945 wird selten berücksichtigt. Insgesamt wird in den Lexikoneinträgen weder die Frage der gesellschaftlichen Relevanz noch empirische Probleme der Stiftungswirklichkeit diskutiert. Der Soziologe Frank Adloff (Universität Göttingen) untersuchte unter dem Stichwort “American Philanthrocapitalism” den Wandel und die Verbreitung eines globalen Modells institutionalisierten Gebens. Eingebettet in einen kurzen historischen Überblick zur Geschichte des amerikanischen Stiftungswesens, in dem Adloff klar herausstellte, dass der private Charakter der amerikanischen Philanthropy nicht das notwendige und intendierte Ergebnis privaten Handelns sondern einer politischen Richtungsentscheidung war (der amerikanische Kongress lehnte den ursprünglichen Plan John D. Rockefellers ab, sein Vermögen für staatliche Intervention bereitzustellen) diskutierte er das Phänomen des Philanthrokapitalismus. Der Begriff verbindet traditionelle Elemente der Philanthropy mit modernem betriebswirtschaftlichen Denken. Bei den neuen „for profit Stiftungen“ werden Management-Strategien (Ressourcenkontrolle, effizientes Geldausgeben, Investitionen ins Soziale) aus dem Bereich der Wirtschaft auf den gemeinnützigen Sektor übertragen. Kritiker dieser Entwicklung sehen hier Gefahren für die zivilgesellschaftlichen Strukturen im Non-Profit-Bereich. Gegenwärtig gibt es einige Anzeichen, so Adloff, dass diese unternehmerische Philanthropie sich auch im europäischen Stiftungssektor durchsetzen wird. In Deutschland zeigen sich Tendenzen zur Professionalisierung und Evaluation, zur Vernetzung und zu universitären Ausbildungen im NPO-Bereich. Diese Entwicklungen werden befördert durch das weltweite Wirken amerikanischer Stiftungen. Rainer Sprengel (Maecenata Institut) wertete neuere statistische Daten aus und untersuchte einige Tendenzen in der gegenwärtigen Entwicklung des Stiftungswesens wie die, dass sich seit den 1970er Jahren im 10-Jahres-Rhythmus jeweils die Zahl der Stiftungs-Neugründungen verdoppelt und dass Frauen unter den Stiftungsgründerinnen immer stärker vertreten sind. Manuel Frey fragte in seinem Kommentar nach dem gesellschaftspolitischen Referenzrahmen der Stiftungen und verwies vor allem auf den Wertehorizont der Bürgergesellschaft mit den Leitbegriffen Freiwilligkeit, Partizipation, Pluralität, Selbstorganisation. Stiftungen reagieren flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen, bewahren aber ihre Autonomie. In der sich daran anschließenden Diskussion dieser drei Beiträge wurde bereits ein grundlegendes Charakteristikum des deutschen Stiftungswesens deutlich. Obwohl Stiftungen nach dem Willen der Stifter für die Ewigkeit eingerichtet werden, begrenzen Kriege und Krisen die Lebensdauer vieler gemeinnütziger Institutionen. Statistische Untersuchungen zur zeitlichen Existenz von Stiftungen fehlen allerdings bisher. Das von Adloff vorgestellte Modell des Philanthrokapitalismus wurde kontrovers diskutiert. Einerseits wurde der Philanthrokapitalismus als „Trojanischen Pferd“ im Dritten Sektor gesehen, andererseits scheint es angebracht, erst einmal abzuwarten, wie erfolgreich dieses System heute wirklich sein wird. Auch wenn im späten 19. Jahrhundert Stifter in Europa und Nordamerika von diesem Konzept begeistert waren, stellte sich doch bald heraus, dass es sich in der Praxis sehr wenig von dem Konzept der „reinen Philanthropy“ unterschied.

Im zweiten Panel wurden drei Beiträge zum Themenfeld Stiftungen und Kultur präsentiert. Viola Effmert (München) befasste sich am Beispiel des Kölner Bankhauses Oppenheim mit dem Stiften im 19. Jahrhundert. Sie konnte zeigen, dass Begriffe wie “Sponsoring”, “Public-Private Partnership” oder “Corporate Social/ Cultural Responsibility” keine rein amerikanischen Importe sind, sondern ihre historischen Wurzeln im deutschen Wirtschaftsbürgertum haben. Gleichzeitig machte Viola Effmert klar, dass das gemeinnützige unternehmerische Engagement nicht ausschließlich selbstloses Mäzenatentum war, sondern immer auch wirtschaftliche Vorteile in den Blick nahm. Christine Bach (Universität Frankfurt am Main) stellte ihre Untersuchungen zum Engagement wirtschaftsbürgerlicher Eliten zur Förderung von Kunst und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 vor. Sie stellte dar, wie nach dem Zweiten Weltkrieg bürgerliche Traditionen in der Kulturförderung wieder belebt wurden und wie sich neue Kooperationsformen mit der staatlichen Kulturverwaltung herausbildeten. Zugleich stand das neue bürgerliche Mäzenatentum seit 1968 unter einem verstärkten Legitimationsdruck. Gudrun-Christine Schimpf (Mannheim) befasste sich in ihrem Beitrag mit der Zusammenarbeit von kommunalen Verwaltungen und Stiftungen in Frankfurt am Main am Beispiel der Rothschild-Bibliothek und der Linel-Stiftung für das Historische Museum. Sie zeigte, dass die Stadtverwaltung am Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Versuch, über die Zusammenarbeit mit Stiftern und Mäzenen kommunalpolitische Ziele durchzusetzen, auch Lernprozesse durchlief. Schimpf’s Beitrag, der auf ihrer kürzlich abgeschlossenen Dissertation beruht, ist eine der ersten Studien, die Kommunalisierung als Prozess begreifen und einen Einblick geben, wie in der Vergangenheit private Aufgaben in kommunale Aufgaben uminterpretiert wurden. In diesen drei Beiträgen wurde ein wichtiges Themenfeld nicht nur dieser Tagung sondern auch der Stiftungsforschung in Deutschland angeschnitten: Wie definiert man Stiftungen und stifterische Aktivität? Im Gegensatz zu älteren Interpretationen, in denen den Stiftern und Mäzenen eine selbstlose Handlungsmotivation unterstellt wurde, wies Effmert nachdrücklich darauf hin, dass stifterische Aktivität interessengeleitet und in einzelnen Fällen sogar integraler Bestandteil der unternehmerischen Aktivität ist. Stiften besaß immer auch eine wichtige Funktion für die Elitenbildung. Die in der Diskussion von Steffen Sigmund vorgebrachte Idee, dass das soziale Verhaltensmuster Stiften nach 1945 verschwand, weil das Bürgertum als soziale Kategorie zerstört worden war, sollte jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. Stiften vor 1945 war keineswegs auf das Bürgertum beschränkt, sondern erscheint nur als solches, weil in der deutschen Forschung bisher nicht-bürgerliches Stiften nahezu komplett vernachlässigt wurde. Bach versuchte denn auch in der Diskussion zu zeigen, warum und wie sich in den 1960er Jahren in der westdeutschen Gesellschaft eine kulturelle Grundhaltung herausbilden konnte, in der Stiftungen als Instrument der Kultur- und Sozialpolitik weitgehend abgelehnt wurden. In Bachs Interpretation entwickelte sich im gesellschaftlichen Diskurs am Ende der 1960er Jahre ein ideengeschichtlicher Konflikt zwischen der Vorstellung von ökonomischer Gleichheit und der Vorstellung von reichen Stiftern.

Die Förderung von Ausbildung und sozialen Belangen im Städtevergleich war die Überschrift für die drei Beiträge des dritten Panels. Stephen Pielhoff (Wuppertal) untersuchte private Ausbildungsstiftungen in Dortmund, Münster, Barmen und Elberfeld. Er beschrieb, welchen Stellenwert der Stiftungszweck Ausbildungsförderung in der Zeit des Booms der Stiftungsgründungen im Deutschen Kaiserreich hatte. Dabei zeigte er u. a., dass wirtschaftsbürgerliche Stifter in ihren Förderaktivitäten die damals moderneren Oberrealschulen und Realgymnasien sowie das Fachschulwesen bevorzugten. Michael Werner (Universität Frankfurt am Main) befasste sich mit Stiftungen und Mäzenatentum in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts. Er ging dabei anhand von Beispielen stifterischen und mäzenatischen Engagements in Dresden, Berlin, Frankfurt und Hamburg der Frage nach, welche Auswirkungen das staatliche und kommunalpolitische Handeln nach dem Ersten Weltkrieg auf die Stiftertätigkeit hatte und dokumentierte das große Interesse von Kommunalpolitikern am Erhalt und Wiederaufbau des Stiftungswesens nach der Inflation. In seinem Vortrag ging Werner außerdem auf das Bindungsverhältnis zwischen dem Bürgertum als sozialer Formation und der bürgerlichen Lebenswelt ein. Angela Schwarz (Hamburg) untersuchte in ihrem Beitrag am Beispiel der Stiftungen für Freiwohnungen die Bedeutung des jüdischen Stiftungswesens. Sie zeigte, dass sich das jüdische Bürgertum überproportional stark in der Errichtung von Wohnstiftungen engagierte, die zumeist für Familien bestimmt waren. Das jüdische Wohnungsstiftungswesen in Hamburg verknüpfte hanseatisch-bürgerlichen Gemeinsinn mit den Prinzipien jüdischer Wohltätigkeit und beschritt dabei auch neue Wege, auf denen das genossenschaftliche Wohnungswesen vorweggenommen wurde und Prinzipen der Demokratie, Parität und Gleichberechtigung Einzug hielten. Alle drei Beiträge dieses Panels griffen den roten Faden der Tagung auf und diskutierten zentrale Probleme des Stiftungswesens vor dem Hintergrund des historischen Wandels. Pielhoff stellte die hohen finanziellen Beiträge einzelner Stifter heraus und verwies dass es nicht ungewöhnlich war, dass Stifter um die 50 Prozent ihres Vermögens für philanthropische Zwecke bestimmten. Diese Daten überraschen insbesondere in einem Vergleich zu den USA, wo Stifter weniger als 2 Prozent für philanthropische Zwecke bereitstellen. Im Vergleich zu den USA scheinen deutsche Stifter wesentlich mehr Geld (zumindest in relativen Zahlen) für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt zu haben. Eine international vergleichende Studie zum Umfang stifterischer Aktivität ist hier notwendig, um Aussagen über den Umfang des deutschen Stiftungswesens treffen zu können. Pielhoff nahm auch den Gedanken von Effmert auf und wies darauf hin, dass eine Stiftung immer auch eine zwar nicht erzwingbare, aber erwartbare Gegenleistung für öffentliche Ehrungen darstellte. Michael Werner griff ein wesentliches Moment der Tagung auf, in dem er auf die Transformationen des Stiftungswesens in den 1930er Jahren einging. Für Werner kann der Begriff der „Stiftung“ nicht auf die Zeit der Nazi Diktatur angewandt werden da der bürgerliche Wertehorizont wegfiel. Im Anschluss an Sigmund versteht Werner Stiften als bürgerliches Grundmuster und betont dessen selbstlosen Aspekt. Werner sieht jedoch eine graduelle Zerstörung des Stiftungswesens, das mit der Inflation einsetzte und zur allmählichen Zurückdrängung des Prinzips der privaten Wohltätigkeit führte. In seiner Interpretation war der kulturelle Wandel der 1960er Jahre dann nur der Endpunkt eines schon lang angelegten Niedergangs des Stiftungswesens.

Das vierte Panel widmete sich dem Thema Stiftungen und Universitäten. Thomas Adam (University of Texas in Arlington) stellte das Ergebnis eines Forschungsaufenthaltes in Deutschland vor, in dessen Rahmen er die Stipendienstiftungen an deutschen Universitäten zwischen 1800 und 1914 untersuchte. Stipendienstiftungen erweisen sich als eine interessante Fallstudie, in der zentrale Aspekte des Stiftungswesens diskutiert werden können. Adam wies darauf hin, dass Stipendien von privaten Stiftungen im 19. Jahrhundert ein integraler Bestandteil der universitären Erfahrung von Studenten waren. Insbesondere in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden eine Vielzahl von Stipendienstiftungen, die zur Förderung eines bestimmten Studienfaches, einer bestimmten Studentengruppe (sozial, religiös oder geographisch definiert) intendiert die Verleihung von Stipendien mit der Memorialisierung des Stifters verband. Und auch wenn diese Stiftungen durch die Anlage ihres Stiftungskapitals in Kriegsanleihen während des Ersten Weltkrieges sowie durch die nachfolgende Entwertung aller Aktien und Bargeldbestände in der Inflation beschädigt wurden, so überlebten diese Stiftungen dennoch die 1920er Jahre und begannen ab 1934 wieder Stipendien zu vergeben. Ralf Roth (Universität Frankfurt am Main) befasste sich mit der sehr unterschiedlichen Geschichte der Stiftungsuniversitäten Frankfurt und Hamburg und ging dabei in besonderer Weise auf das Engagement jüdischer Stifter ein. Dabei gelang es ihm zu zeigen, dass die Gründung von Stiftungsuniversitäten zwar in vielen deutschen Kommunen intensiv betrieben wurde, es jedoch vor 1914 nur in Frankfurt zur Realisierung kam, weil in dieser Kommune die traditionellen Stifternetzwerke besonders eng geknüpft waren.

Das fünfte und letzte Panel befasste sich mit stifterischen Aktivitäten im Hinblick auf das Schulwesen. Jonas Flöter (Universität Leipzig) stellte dem bürgerlichen, mäzenatischen Engagement bei der Gründung neuer Stiftungsschulen in Sachsen im 19. Jahrhundert die sächsischen Fürstenschulen gegenüber, die auf eine weitaus längere Geschichte zurückblicken, ihrerseits Stiftungsschulen sind und in denen sich im 19. Jahrhundert ebenfalls zunehmend mäzenatisches Engagement entfaltete. Klaus Weber (University of London) stellte jüdische Schulen in London, Paris und Berlin vor, die zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert entstanden.

In seinem Schlusswort griff Thomas Adam, stellvertretend für die drei Organisatoren, noch einmal einige zentrale Fragestellungen auf. Auf die einführenden Worte von Manuel Frey und einem Kommentar von Volker Then eingehend, verwies er auf das fehlende gesellschaftliche Bewusstsein einer Stiftungstradition im 19. Jahrhundert. Es wäre jedoch falsch von Kontinuitäten im Stiftungswesen zu sprechen, da, wie Frey herausstellte, Kontinuitäten nur Konstruktionen sind, die nur im nach hinein möglich werden. Korrekter scheint es daher, wie Then vorschlug, von einer Renaissance der Stiftungswesens in Deutschland zu sprechen. Die Tagung warf eine Reihe von neuen Fragestellungen für neue Projekte und nachfolgende Konferenzen auf. Alexis de Tocqueville in seiner Interpretation der Zivilgesellschaft folgend, haben Historiker und Sozialwissenschaftler Stiftungen und Demokratie als untrennbare Einheit beschrieben. Volker Then machte diesen Zusammenhang noch einmal deutlich, in dem er darauf verwies, dass Stiftungen nur in Demokratien gedeihen könnten. Dem steht jedoch gegenüber, dass Deutschland seinen ersten Stiftungsboom im autokratischen Wilhelminischen Kaiserreich erlebte, und dass Stiftungen die Zeit der NS Diktatur und in einzelnen Fällen sogar des DDR Regimes überlebten. Es mag wohl stimmen, dass Stiftungen besser in demokratischen Staatsformen gedeihen, nur stellt sich die Frage, ob Stiftungen selbst demokratisch verfasst sind oder sein müssen. Des Weiteren wurde deutlich, dass Stiften nicht nur als ein bürgerliches Verhaltensmuster betrachtet werden kann. Stiften als Form sozialen Handelns war nicht nur für das Bürgertum kennzeichnend, sondern auch andere soziale Gruppen (einschließlich der Arbeiterschaft) beteiligten sich an der Idee, Gesellschaft zu gestalten. Vielleicht wäre es generell für die deutsche Forschungssituation hilfreich, wenn man das deutsche Stiftungswesen mit dem englischen und amerikanischen direkt vergleicht. In diesem Zusammenhang wäre es auch nützlich die Konkurrenz zwischen Stadt, Staat und Stiftern näher zu untersuchen und in das Interpretationsfeld der „mixed economy of welfare“ zu stellen. Die Tagung hat die Konturen des deutschen Stiftungswesens und einige Spezifika im Ländervergleich genauer herausgearbeitet. Es bleibt zu hoffen, dass von dieser Tagung Impulse für eine theoretische Schärfung des Stiftungsbegriffes und für weitere empirische Analysen ausgehen.


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