Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4 und ihre Opfer

Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4 und ihre Opfer

Organisatoren
Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart, Dr. Maike Rotzoll (Institut für Geschichte der Medizin, UNiversität Heidelberg) Prof. Dr. Christoph Mundt, Dr. Gerrit Hohendorf (Klinik für Allgemeine Psychiatrie, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universität Heidelberg)
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.09.2006 - 22.09.2006
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Von
Anne Cottebrune, Institut für Geschichte der Medizin, Gießen

Seit den ersten aus der Empörung hervorgegangen Texten zur Ermordung von Geisteskranken im „Dritten Reich“ 1, baut die historische Forschung zur NS-„Euthanasie“ auf wechselnde Ansätze und Perspektiven. Die in den siebziger Jahren ansetzende Aufklärungs- und Dokumentationsarbeit sorgte dafür, dass die mittelbaren und unmittelbaren Hintergründe der ersten zentral organisierten Massenvernichtungsaktion von Geisteskranken, der „T4-Aktion“, ihr Verlauf, das ihr zugrundeliegende Netzwerk an beteiligten politischen und ärztlichen Akteuren und ihr Verwaltungsapparat inzwischen weitgehend erforscht sind. In den 80er Jahren wurde die NS-„Euthanasie“ als Teil des rassenhygienischen Programms des NS-Staates untersucht.2 Seit den 90er Jahren erfolgt eine Fokussierung auf die Anstaltsebene und die regionalen bzw. lokalen Charakteristiken der Ermordung von Geisteskranken.3 Mit der Arbeit von Petra Fuchs, Maike Rotzoll, Gerrit Hohendorf und ihren Mitarbeitern, die seit 2002 von der DFG gefördert wird, wird sich die Perspektive, aus welcher die Geschichte der NS-„Euthanasie“ bisher geschrieben wurde, substanziell wandeln. Es handelt sich dabei nicht mehr darum, den Prozess und Einzelheiten der NS-„Euthanasie“ in erster Linie stärker zu kontextualisieren und auf die Motive bzw. das Verhalten der Täter hinzuweisen, sondern vielmehr die Opfer der NS-„Euthanasie“ als Individuen zu würdigen und ihre Schicksale zu dokumentieren. 4 Damit soll der Weg zu einer Rehabilitierung der Opfer, die im Rahmen der individuellen Auseinandersetzung von Angehörigen der Opfer und ihrer Bemühungen um eine Entschädigung nicht geleistet werden kann, endlich geebnet und dauerhaft als Teil der historiographischen Arbeit verankert werden. Der große Verdienst der von der DFG-geförderten Arbeitsgruppe, die von Wolfgang U. Eckart (Institut für Geschichte der Medizin, Heidelberg) und Christoph Mundt (Psychiatrische Universitätsklinik, Heidelberg) unterstützt wurde, liegt unter anderem in der Untersuchung der praktischen Wirksamkeit von Selektionskriterien für die Ermordung von Geisteskranken, die auf der Basis einer größeren Stichprobe von Opfern der ‚Aktion T4’ überprüft wurde.

Das internationale Kolloquium „Die nationalsozialistische 'Euthanasie'-Aktion T4 und ihre Opfer“, das in der Zeit vom 20. bis 22. September 2006 im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg stattfand, verfolgte das Ziel, den Forschungsstand aufzunehmen und die Ergebnisse der Forschergruppe in einem größeren Kreis von mit der NS-„Euthanasie“ beschäftigten Wissenschaftlern ausführlich zu diskutieren. Nach der Begrüßung durch die beiden Hauptorganisatoren, Maike Rotzoll und Gerrit Hohendorf, befasste sich Christoph Mundt (Heidelberg) in einem Einleitungsreferat mit der Bedeutung der Erinnerungskultur an die NS-„Euthanasie“ in der deutschen Psychiatrie nach 1945. Unmittelbar nach Kriegsende hatte die Erinnerung an die Ermordung von Geisteskranken eine Sofortreaktion bewirkt, die nach Mundts Meinung mit einem derartigen Identitätsverlust verbunden war, dass eine Auseinandersetzung mit der „T4-Aktion“ für längere Zeit unmöglich war. Die anfängliche Thematisierung der „T4-Aktion“, die im Zuge der antiautoritären Bewegung und psychiatrischer Reformen Ende der 60er Jahre stattfand, war nur von kurzer Dauer. Erst zwei Generationen nach Kriegsende lasse sich – so Mundt – eine Rezeption der genauen Fakten feststellen.

Zur Kontextualisierung

Die ersten beiden Sektionen des Kolloquiums widmeten sich dem historischen Kontext und der eigentlichen Entstehungsgeschichte der NS-„Euthanasie“. In einem Referat über die Biologisierung des Menschen und der Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert machte Wolfgang U. Eckart (Heidelberg) auf die Durchdringung der deutschen Sozialpolitik seit Ende des 19. Jahrhunderts mit biologischen Theorien aufmerksam. Volker Roelcke (Gießen) relativierte den Sonderfall der deutschen Rassenhygiene, indem er zeigte, dass die deutschen, eugenisch motivierten Humangenetiker weder vor noch nach 1933 international isoliert waren. Mit einem theoretischen Zugang rekapitulierte Hans-Walter Schmuhl (Bielefeld) die verschiedenen Thesen zur Genesis der Euthanasie, worüber seit der historischen Aufarbeitung des Themenkomplexes aufgrund der noch lückenhaften Quellen viel spekuliert wird. Klaus Dörner (Hamburg) bettete die Ermordung von Geisteskranken im „Dritten Reich“ in eine viel allgemeinere Perspektive und warf einen Blick bis auf die bereits seit Beginn der Neuzeit nachvollziehbare Deprivation der Armen und Kranken zurück. Mit dem Beitrag von Peter Sandner (Kassel) wurden die ab den späten 30er Jahren einsetzende tiefe Legitimationskrise der Psychiatrie sowie die mit ihr einhergehenden immer radikaler ausfallenden Sparbestrebungen im Anstaltswesen als ein Erklärungsansatz für die Ermordung von Geisteskranken untersucht.

Bestandsaufnahme der historischen Forschung

In einer dritten und vierten Sektion konzentrierte sich das Kolloquium auf die Bestandsaufnahme der historischen Forschung. Zunächst erläuterte Annette Hinz-Wessels (Berlin) als Mitglied der von der DFG-geförderten Arbeitsgruppe en détail die bürokratische Abwicklung der Massentötungen. Sie ging auf die bekannte Praxis der Weitergabe der Akten an andere Tötungsanstalten ein, womit der tatsächliche Tötungsort der Opfer verschleiert wurde und auffällige Häufungen von Sterbefällen in einer bestimmten Anstalt vermieden werden sollten. Vor allem zeigte sie aber an konkreten Fällen, wie eine Selbstfinanzierung des Krankenmordprogramms mit der systematischen Aneignung von Nachlässen und der gezielten Erschleichung von Pflegegeldern durch gefälschte Kostenabrechnungen betrieben wurde. Michael v. Cranach (Kaufbeuren) betonte am Beispiel von Kaufbeuren das breite Ausmaß der Mitwisserschaft des Anstaltspersonals über die „T4-Aktion“. Brigitte Kepplinger (Gedenkstätte Hartheim, Alkoven/Österreich) stellte das Funktionieren der Tötungsanstalt im Schloss Hartheim in der Nähe von Linz dar. Vor allem beleuchtete sie anhand von Bauplänen die „Tötungstrecke“ und wies auf die Optimierung – aus Sicht der Täter - des Tötungsprozesses hin. Georg Lilienthal (Gedenkstätte Hadamar) sprach über die periphere, aber dennoch äußerst wichtige Tatsache, dass die Sterbeurkunden der T4-Opfer - üblicherweise mit gefälschtem Ort und Datum – noch heute rechtsgültig sind. Wolfgang Neugebauer (Wien) präsentierte die Ergebnisse neuerer Forschungen über die Durchführung der „T4-Aktion“ in Österreich und betonte die vergleichsweise hohe Zahl von Patienten, die dort umgebracht wurden. Die Konzentration der Geisteskranken auf wenige Anstalten ermöglichte dort eventuell einen erleichterten Zugriff auf Patienten, die von einer aus Berlin entsandten Kommission in Zusammenarbeit mit einheimischen Ärzten selektiert wurden.

Die Reaktionen auf die sog. T4-Aktion

Die Forschung über die Reaktionen der Angehörige und der Bevölkerung auf die „T4-Aktion“ zeigt bisher ein ambivalentes Bild. Während bei früheren Arbeiten über die NS-„Euthanasie“ der Fokus auf einer dezidierten Ablehnung der „Euthanasie“-Morde durch Angehörige liegt 5, setzen neueste Regional- und Lokalstudien einen anderen Schwerpunkt. Sie weisen auf die Passivität der Angehörigen und der Bevölkerung hin. Sich stützend auf Briefe von Angehörigen der Opfer, die in der württembergischen Anstalt Mariaberg untergebracht waren, machte Thomas Stöckle (Gedenkstätte Grafeneck, Gomadingen) auf die große Brandbreite der Reaktionen der Angehörigen aufmerksam. Zu den Reaktionen auf die Todesnachricht zählten neben Zorn, Empörung, Trauer und Schmerz manchmal auch eine gewisse Kühle oder ein sehr geschäftsmäßiges Abwickeln von Formalitäten und Nachlass. In seinem Referat zur Haltung der Kirchen relativierte Theodor Strohm (Heidelberg) die bereits gut erforschten Proteste der Kirchen, indem er zeigte, dass es der NS-Regierung gelang, die „T4-Aktion“ über Monate durch geschickte Hinhaltetaktiken und Fehlinformationen vor den Kirchen zu verschleiern.

Besondere Gruppen von Anstaltspatienten

Martin Roebel (Jena) setzte sich mit dem bisher noch nicht untersuchten Profil forensischer Patienten als Opfer der NS-„Euthanasie“ auseinander und zeigte, dass es sich hierbei vor allem um Patienten mit der Diagnose Schizophrenie handelte, die einfache Delikte begangen hatten und von den begutachtenden Ärzten als „asozial“ beschrieben wurden. Wie eine Vielzahl von forensischen Patienten wurden auch jüdische Patienten in der frühen Phase der „T4-Aktion“ ermordet. Wie Annette Hinz-Wessels feststellte, fielen jüdische Patienten vereinzelt bereits in der ersten Jahreshälfte 1940 dem Krankenmord zum Opfer, also vor Beginn der im Sommer 1940 anlaufenden Sonderaktion, bei der sämtliche jüdische Patienten mit deutscher oder polnischer Staatsangehörigen unabhängig von ihrem Krankheitsbild, ihren Heilungschancen oder ihrer Arbeitsfähigkeit in die bekannten Gasmordanstalten
gebracht wurden. Babette Reicherdt (Berlin) brachte neue, brisante Details über die zum Teil bereits umfassend beschriebene Tötung Gördener Kinder in den Gaskammern des Zuchthauses Brandenburg ans Licht. Bei den von ihr nachgewiesenen fünf Kinder-Transporten, die ermordet und deren Gehirne nach der Tötung im Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch bzw. in der Prosektur Görden seziert wurden, fand sie Belege für ein gezieltes Forschungsinteresse am Tod der Kinder.

Opfer aus bisher wenig erforschten Regionen

In einer Sektion, die den Opfern aus bisher wenig erforschten Regionen gewidmet war, beleuchtete Michal Šimuunek (Prag) zunächst die „Planung und bürokratische Vorbereitung der NS-'Euthanasie' im Protektorat Böhmen und Mähren“. In diesen seit September 1938 an das Großdeutsche Reich angegliederten Gebieten setzte die NS-„Euthanasie“ mit einer anderen Chronologie ein und war eng mit der Fremden- und Rassenpolitik verbunden. Nachdem Pavel Zeman (Prag) die Biographien von Photographen aus dem Krummau im südlichen Böhmerwald, die fürs Ablichten der Opfer der "T4-Aktion" vor ihrer Tötung zuständig waren, zu rekonstruieren versuchte, befasste sich Sascha Topp (Gießen) als Mitglied der von der DFG geförderten Arbeitsgruppe zur NS-„Euthanasie“ mit den Tötungsaktionen des SS-Sonderkommandos unter Leitung des Kriminalkommissars Herbert Lange in Ostpreußen Ende Mai - Anfang Juni 1940. Er betonte die Analogie der Kriterien, mit denen einerseits „Lange“-Opfer und andererseits T4-Opfer selektiert wurden. Wie bei den späteren T4-Opfern war die Gruppe der produktiven bis mittelmäßig bewerteten Arbeiter unter den „Lange“-Opfern nur marginal vertreten. In einem Referat über die Ermordung polnischer Psychiatriepatienten während des Zweiten Weltkrieges zeigte Witold Kulesza (Warschau), dass die Tötungen von Geisteskranken zeitgleich mit der Beseitigung der polnischen Intelligenz stattfand und auf sie abgestimmt war. In seinem Beitrag zu „Euthanasie“- Verbrechen in Oberschlesien setzte sich Dietmar Schulze (Leipzig) mit den fragmentarischen Quellen über die Einbeziehung der oberschlesischen Heil- und Pflegeanstalten in die „T4-Aktion“ und in die Kinder-„Euthanasie“ auseinander. Der Zeitpunkt der Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten lässt sich leider nicht genau bestimmen. Im Fall der Kinder-„Euthanasie“ erlauben die Quellen keine Angaben über die Zahl der überlebenden Kinder. Bojan Himmelreich (Celje/Slovenien) rekonstruierte den Verlauf der „T4-Aktion“ in Slowenien, die sich nach der Besetzung des Landes im April 1941vor allem gegen schwachsinnige und ältere Menschen aus sechs Anstalten richtete. In einem Fall war die Selektion mit größerer Willkür verbunden. So wurden Patienten, die ermordet werden sollten, in einem Altenheim in Muretinci von einem Arzt beim einfachen Rundgang durch die Korridore der Einrichtung durch Fingerzeig bestimmt.

Die Opfer: Individuelle und kollektive Biographien

Die Tagung widmete der Opfergruppe zwei Sektionen. In einer Vielzahl von Referaten wurden sowohl exemplarische Lebensgeschichten als auch ein Profil der gesamten Opfergruppe skizziert. Nachdem Ulrich Müller (Düsseldorf) darauf hingewiesen hatte, wie schwierig die Rekonstruktion der komplexen Biographien der Opfer anhand von Quellen, insbesondere Krankenakten ist, wurde ausführlich auf das Leben von drei Opfern eingegangen. Dabei stellte sich die Einzigartigkeit jedes Lebensweges heraus. Nach einleitenden Referaten von Thomas Beddies (Berlin) und Paul Richter (Heidelberg) zu methodischen Fragen der quantitativen Auswertungen von Krankengeschichten wurden kollektive Biographien vorgestellt. Clemens Cording (Regensburg) präsentierte die Ergebnisse eines Vergleichs zwischen „Euthanasie“-Opfern und Überlebenden aus Regensburg. Bei der untersuchten Opfergruppe stellte die Epilepsie ein sehr hohes Risiko für die Selektion im Rahmen der „T4-Aktion“ dar, wobei es sich um einen außergewöhnlichen Befund handelte. Ute Hoffmann (Bernburg) war mit den kollektivbiographischen Besonderheiten von Tätern der NS-„Euthanasie“ befasst und setzte einen kleinen Kontrapunkt in dieser ansonsten von Referaten über Opfer beherrschten Sektion. Dabei galt ihr Referat dem Personal aus den Büros, aus der Transportbekleidung, aus dem Haushalts- und dem technischen Bereich, die in den Tötungsanstalten arbeiteten. Für die Rekrutierung dieses Personals war eine Mitgliedschaft in der NSDAP keine Voraussetzung. Ingo Harms (Oldenburg), der mit dem seltenen Beispiel einer Anstalt in Oldenburg-Wehnen befasst war, von der überhaupt keine Transporte im Rahmen der „T4-Aktion“ abgingen, legte den Fokus auf die Phase nach dem „Euthanasie“-Stopp im August 1941 bis zum Ende der Meldebogenpflicht im August 1944. Angesichts der enormen Sterblichkeit in der Anstalt Wehnen seit 1936 stellte er die These auf, dass die Organisatoren der „T4-Aktion“ in Wehnen keine Veranlassung zur Forcierung der Geschehnisse sahen und die dort herrschende Hunger-“Euthanasie” den lokalen Akteuren überließen.

Die Selektion – Medizinisches Erlösungsideal oder ökonomisches Kalkül?

Ausgehend von der Untersuchung der Meldebögen aus der von der DFG-Forschergruppe herangezogenen Stichprobe von T4-Opfern zeigte Philipp Rauh (Berlin), dass im Laufe der „T4-Aktion“ das Selektionskriterium „Beschäftigungsfähigkeit“ in seiner Bedeutung zunahm. Seine Thesen wurden von Gerrit Hohendorf (Gießen/München) weitergeführt, der anhand eines Vergleichs zwischen der bereits erwähnten Opferstichprobe mit einer Stichprobe von nicht zur Tötung selektierten Patienten die praktische Wirksamkeit der Kriterien „Erblichkeit“ und „ökonomische Brauchbarkeit“ überprüfte. Während das Vorliegen einer Erbkrankheit nur relativ selten und in etwa gleichem Umfang in den beiden Stichproben bejaht werden konnte, hatte die ökonomische Brauchbarkeit der Patienten eine große praktische Bedeutung als Selektionskriterium. Die Besonderheit der Arbeit von Hohendorf lag darin, dass er mithilfe eines statistischen Verfahrens die Wirksamkeit der Selektionskriterien miteinander verglich und zeigen konnte, dass eine negative Bewertung der Arbeitsleistung das Risiko, zur Tötung selektiert zu werden, erheblich erhöhte. Petra Fuchs (Berlin) und Maike Rotzoll (Heidelberg) erweiterten die Untersuchung der praktischen Wirksamkeit von Selektionskriterien, indem sie einerseits die Altersstruktur und vor allem das Geschlecht der Opfer, andererseits neue Kriterien wie Pflegebedürftigkeit und soziale Zugehörigkeit mitberücksichtigten. Dabei beleuchteten sie deutliche Selektionsunterschiede zwischen Männern und Frauen, aber auch Erwachsenen und Kindern.

In der anschließenden Podiumsdiskussion über die Sektionen zu den Opferbiographien wurden die Reichweite und die Vielfältigkeit der Ergebnisse der DFG-Forschergruppe betont, die ein differenzierteres Bild über die Opfergruppe entstehen lässt. Besondere Verdienste der Forschergruppe sind es, eine Hierarchie von Selektionskriterien aufgestellt, aber auch eine geschlechtsspezifische Perspektive in die bisherige Forschungsarbeit eingebaut zu haben. Mit ihrer statistischen Auswertung von Krankenakten gelang es der Forschergruppe erstmalig nachzuweisen, dass bei der Selektion von zur Tötung bestimmten Patienten die erbbiologischen Kriterien eine untergeordnete Rolle spielten und dass die Arbeitsleistung vor allem in der ersten Phase der NS-„Euthanasie“ viele Patienten vor der Selektion schützte.

Aus der Geschichte lernen?

Die Tagung nahm ihr Ende mit Referaten zur Nachgeschichte von „Euthanasie“ und erweiterte die historische Debatte auf aktuelle Fragen. Uwe Kaminsky (Düsseldorf) war mit der Fortsetzung der eugenischen Debatte in der Evangelischen Kirche befasst. Er zeigte, wie sich die Evangelische Kirche nach Kriegsende erstaunlich schnell wieder zu eugenischen Positionen bekannte und hierbei unmittelbar an das pro-eugenische Engagement der Inneren Mission unmittelbar anknüpfte, die in der Zeit von 1931 bis 1938 nie Protest gegen die Zwangssterilisationen geäußert hatte. Uta George (Hadamar) erläuterte die Gedenkstättenarbeit mit Schulklassen in der ehemaligen Tötungsanstalt Hadamar. Sie wies einerseits auf das wachsende Interesse an der Gedenkstätte hin, betonte aber andererseits die von vielen Schülern empfundene Empathie für die Täter. Michael Wunder (Hamburg) beendete die Tagung mit einem Referat „zur alten und zur neuen Debatte um Autonomie und Euthanasie“. Ausgehend von einer Historisierung des Begriffes der Wertempfindung, sprach er die beständige Anfälligkeit der Mediziner für die Wert-Unwert-Beurteilung der Patienten an, die sowohl in einer therapeutischen Frustration, in einem radikalen Heilungsoptimismus und in einem relativierten Humanismus begründet liegt.

In vieler Hinsicht markierte die Heidelberger Tagung einen Meilenstein in der historischen Forschung zur NS-„Euthanasie“. Durch die sowohl quantitative als auch qualitative Auswertung von Krankenakten haben die Opfer der „T4-Aktion“ zum Teil wieder ein Gesicht gewonnen und ihre Selektion ist weitgehend aufgeklärt worden.

Anmerkungen
1 Mitscherlich, Alexander; Mielke, Fred, Das Diktat der Menschenverachtung, Heidelberg 1947; Platen-Hallermund, Alice, Die Tötung Geisteskranker in Deutschland- Aus der Deutschen Ärztekommission beim Amerikanischen Militärgericht, Frankfurt am Main 1948.
2 Ganssmüller, Christian, Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches – Planung, Durchführung und Durchsetzung, Köln, Wien 1987; Müller-Hill, Benno, Tödliche Wissenschaft – Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-1945, Hamburg 1989; Schmuhl, Hans-Walter, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie – Von der Verhütung zur Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens, 1890-1945, Göttingen 1987; Weindling, Paul, Health, Race and German Politics between national unification and Nazism, 1870-1945, Cambridge, New York u.a. 1989.
3 Arbeitsgruppe zur Erforschung der Geschichte der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Hg.), Totgeschwiegen 1933-1945 – Die Geschichte der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Berlin 1988; Beddies, Thomas; Dörries, Andrea (Hg.), Die Patienten der Wittenauer Heilstätten in Berlin 1919-1960, Husum 1999; Bernhardt, Heike, Anstaltspsychiatrie und „Euthanasie“ in Pommern 1933 bis 1945 – Die Krankenmorde an Kindern und Erwachsenen am Beispiel der Landesheilanstalt Ueckermünde, Frankfurt am Main 1994; Böhme, Klaus; Lohalm, Uwe (Hg.), Wege in den Tod – Hamburgs Anstalt Langenhorm und die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus, Hamburg 1993; Bott, Jutta M., „Da kommen wir her, da haben wir mitgemacht ...“ – Lebenswirklichkeiten und Streben in der Lippischen Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus während der Zeit des Nationalsozialismus, Lemgo 2001; Cranach Michael v.; Siemen, Hans-Ludwig (Hg.), Psychiatrie im Nationalsozialismus – Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, München 1999; Engelbracht, Gerda, Der tödliche Schatten der Psychiatrie – Die Bremer Nervenklinik 1933-1945, Bremen 1997; Faulstich, Heinz, Von der Irrenfürsorge zur „Euthanasie“ – Geschichte der badischen Psychiatrie bis 1945, Freiburg 1993; Hübener, Kristina (Hg.), Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit, Berlin 2002; Kaminsky, Uwe, Zwangssterilisation und „Euthanasie“ am Beispiel von Einrichtungen der Erziehungsfürsorge und Heil- und Pflegeanstalten der Inneren Mission im Rheinland 1933 bis 1945, Köln 1995; Mende, Susanne, Die Wiener Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ im Nationalsozialismus, Frankfurt 2000; Schulze, Dietmar, „Euthanasie“ in Bernburg – Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg/Anhaltinische Nervenklinik in der Zeit des Nationalsozialismus, Essen 1999.
4 Hohendorf, Gerrit, Maike Rotzoll, Paul Richter, Wolfgang Eckart und Christoph Mundt, Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie-Aktion T4“. Erste Ergebnisse eines Projektes zur Erschließung von Krankenakten getöteter Patienten im Bundesarchiv Berlin, in: Nervenarzt 73, 2002, S. 1065-1074.
5 Nowak, Kurt, „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“ – Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und der „Euthanasie“-Aktion, Göttingen 1978; Schmuhl, Walter, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie – Von der Verhütung zur Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens, 1890-1945, Göttingen 1987; Friedlander, Henry, Der Weg zum NS-Genozid – Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 1995.


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