HT 2006: Bilder nach dem Sturm. Wahrheitskommissionen und historische Identitätsstiftung zwischen Staat und Zivilgesellschaft

HT 2006: Bilder nach dem Sturm. Wahrheitskommissionen und historische Identitätsstiftung zwischen Staat und Zivilgesellschaft

Organisatoren
Christoph Marx (Essen); Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.09.2006 - 22.09.2006
Url der Konferenzwebsite
Von
Martin Eberhardt

Geschichte, Wahrheit und "nation-building"
Die Beschäftigung mit einer diktatorischen, undemokratischen, inhumanen, kriegerischen Vergangenheit ist kein deutsches Privileg. Auch andere Staaten mühen sich ab, einerseits konfliktreiche und gewalttätige Vergangenheiten aufzuarbeiten, um Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ohne andererseits die Täter allzu hart anzufassen und dadurch neue Konflikte heraufzubeschwören. Seit den 1990er Jahren wird die Aufarbeitung zunehmend "Wahrheitskommissionen" übertragen, deren Arbeit allerdings nicht ausschließlich der Gerechtigkeit, sondern vor allem dazu dient, die ehemaligen Gegner miteinander zu versöhnen, um so soziale und politische Fundamente für eine gedeihliche Zukunft und neue Geschichtsbilder zu schaffen, in denen sich beide ehemalige Konfliktparteien wiederfinden sollen. Geschichte wird erklärtermaßen in den Dienst des "nation-building" gestellt. Die vom Essener Afrikahistoriker Christoph Marx organisierte Sektion fragte anhand von vier nationalstaatlichen Fällen (Spanien - Walter Bernecker; Guatemala - Anika Oettler; Südafrika - Christoph Marx; Australien - Ewald Frie), ob historische "Wahrheit" durch staatlich eingesetzte Kommissionen abschließend geklärt werden kann, ob durch die Schaffung neuer Geschichtsbilder nationale Identität hergestellt werden kann und welche Rolle die Geschichtswissenschaft dabei spielen soll. Die Sektion passte daher nicht nur hervorragend zum Thema des Historikertages 2006, sie widmete sich anhand des aktuellen Themas Wahrheitskommissionen auch in anschaulicher Weise einem zentralen Problem der Geschichtswissenschaft, der Suche nach historischer Wahrheit bzw. der Unmöglichkeit, eine unteilbare historische Wahrheit zu formulieren.

Wahrheitskommissionen und "die Wahrheit"
Die Referate über Bürgerkrieg und Wahrheitskommission in Guatemala von Anika Oettler (Hamburg) und über die südafrikanische "Wahrheits- und Versöhnungskommission" von Christoph Marx thematisierten die Schwierigkeit der Wahrheitsfindung in ethnisch heterogenen Ländern, die nach dem Ende kriegerischer oder bürgerkriegsartiger innerer Konflikte in eine Phase des Übergangs eingetreten waren. Beide Fallbeispiele bestätigten dabei die von Lutz Niethammer (Jena) einleitend formulierte These, dass solche Kommissionen Instrumente des Übergangs sind. Sie werden eingesetzt im Gefolge eines Kompromisses der Konfliktparteien, um schwierige Transformationsphasen zu bewerkstelligen, in denen die Machtverhältnisse noch nicht abschließend geklärt sind, weshalb der Aussöhnung der Konfliktparteien im Sinne des Kompromisses der Vorrang gegeben wird. Dass die erste Wahrheitskommission von Idi Amin in Uganda eingesetzt wurde, wie Niethammer betonte, wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Problematik des Begriffs der "Wahrheit" und führt direkt zum grundlegenden Problem solch staatlich verordneter Aufarbeitung. Historische "Wahrheit" kann sehr einfach zu einem Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden und dient stets der Legitimation. Wahrheitskommissionen stehen also zunächst einmal im Verdacht, ein Instrument der Mächtigen zu sein, auch wenn es seit den 1990er Jahren mehrere ernstzunehmende Wahrheitskommissionen gab.

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika und die "Kommission zur historischen Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen und Gewalttaten, die für die guatemaltekische Bevölkerung Leid verursacht haben" (CEH) in Guatemala begannen ihre Arbeit nicht nur fast zeitgleich, in beiden Ländern wurde auch eine konfliktträchtige juristische Aufarbeitung verhindert, Versöhnung und Neuanfang der Vorrang gegeben. Dies kann durchaus sinnvoll sein, da etwa Aussagen ehemaliger Beamter des südafrikanischen Sicherheitsapparates nur durch die Zusicherung von Straffreiheit zu erlangen waren; "Wahrheit" also nur durch einen Verzicht auf Verfolgung an den Tag gebracht werden konnte. Dem entgegen steht, dass das Militär in Guatemala die Aufarbeitung der eigenen Menschenrechtsverletzungen nicht ernst nehmen, geschweige denn fürchten musste. So verbindet beide Länder leider auch der schale Beigeschmack, dass Täter straffrei ausgingen und sich dann doch die Frage stellt, ob eine juristische Verfolgung von Tätern nicht besser gewesen wäre.

Die südafrikanische Wahrheitskommission, die die schwierige Aufgabe hatte, das Erbe jahrzehntelanger Rassentrennung und systematischer Exklusion und Benachteiligung der afrikanischen Bevölkerungsmehrheit durch die Apartheid aufzuarbeiten, illustriert zudem bestens den Kompromisscharakter einer solchen Einrichtung. So begann das Mandat der Kommission erst mit dem Jahr 1960, dem Jahr des Massakers von Sharpeville. Die 1950er Jahre, in denen etwa mit der Einführung der Passgesetze die Grundlagen der Apartheid geschaffen wurden, blieben außen vor und damit auch die Frage nach der strukturellen Gewalt gegen die schwarzen Südafrikaner. Das grundlegend repressive System der Apartheid blieb somit ausgeklammert, auch wenn die Kommission Apartheid letztlich als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufte. Wie Marx hervorhob, dürften viele Weiße, für die die Apartheid zahlreiche Privilegien bereitgehalten hatte, diese Einschätzung nicht teilen.

Um den unterschiedlichen Standpunkte gerecht zu werden, unterschied die südafrikanische Kommission schließlich vier verschiedene Wahrheitsbegriffe: (1) die faktische oder forensische Wahrheit, (2) die persönliche oder narrative Wahrheit, (3) die soziale Wahrheit und (4) die heilende oder restaurative Wahrheit. Diese Aufschlüsselung dient letztlich dazu, die Standpunkte der Opfer der Apartheid anzuerkennen, obwohl diese sich nicht immer als belegbar erwiesen, aber nicht ignoriert werden konnten, da sie sonst ein weiteres Mal gedemütigt worden wären. Die Unterscheidung von vier verschiedenen Wahrheitsbegriffen verdeutlicht, dass Wahrheit subjektiv ist und es nicht die eine verbindliche Wahrheit gibt, jedoch kann nicht übersehen werden, dass sich die Aufschlüsselung des Wahrheitsbegriffes eben auch daraus ergab, dass manche Sachverhalte nur durch Aussagen ehemaliger Täter hätten geklärt werden können, die sich aber einfach weigern konnten, Stellung zu nehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass - wie Oettler bezüglich Guatemalas betonte - Abschlussberichte von Wahrheitskommissionen durchaus selektive Ausschnitte darstellen. Denn auch wenn Aussagen gesammelt wurden, also im Idealfall alle mit ihrer jeweiligen Wahrheit zu Wort kamen, heißt dies noch lange nicht, dass alle Perspektiven Eingang in einen Abschlussbericht finden. Kommissionen filtern die verschiedenen Perspektiven der ihr vorliegenden Aussagen, da sie wiederum vor der Schwierigkeit stehen, einen konsensfähigen Abschlussbericht vorlegen zu müssen.

Auch wenn Wahrheitskommissionen von außen sehr positiv bewertet werden und selbst wenn seitens aller Beteiligten der beste Wille an den Tag gelegt wird, werfen sie doch einige Probleme auf. Beispiele anderer Länder legen außerdem nahe, dass der Grundgedanke von Wahrheitskommissionen, über die "Vergangenheitsbewältigung" zur Nation zu gelangen, ausgesprochen gewagt ist.

Gegenbeispiele
Die Referate von Walter Bernecker (Erlangen-Nürnberg) über die Beschäftigung der spanischen Gesellschaft mit dem Jahrzehnte lang tabuisierten Bürgerkrieg und von Ewald Frie (Duisburg-Essen) über den australischen Umgang mit der kolonialen Vergangenheit des Landes, insbesondere der Ausgrenzung der Aborigines, zeigten, dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit nicht aufgrund einer staatlichen Kommission erfolgen muss und eine gewalttätige Vergangenheit auch noch nach Jahrzehnten zu kontroversen Debatten führen kann, wenn die Standpunkte in einer Gesellschaft weit auseinander liegen. In beiden Ländern entstanden heftige Kontroversen, nachdem die Regierungen versucht hatten, ein offizielles Geschichtsbild durchzusetzen. Zwar zeigen beide Fälle, dass solche Versuche zum Scheitern verurteilt sind, da sie nur die Entstehung sozialer Gegenbewegungen fördern, die ein oktroyiertes Geschichtsbild ablehnen, Spanien und Australien belegen aber letztlich, dass es die eine einzige historische Wahrheit nicht gibt, die Wahrheitskommissionen eigentlich finden wollen und dass historische Debatten auch zur Spaltung einer Gesellschaft führen können, was der Hoffnung, durch Aufarbeitung der Geschichte das nation-building befördern zu können, entgegensteht.

Gerade anhand des spanischen Falles könnte man die Frage stellen, ob nicht das völlige Ignorieren einer konfliktreichen Vergangenheit der beste Weg in die Zukunft ist. Denn wie Bernecker zeigte, funktionierte der Übergang von der Franco-Diktatur zur Demokratie in Spanien gerade deshalb so gut, weil die Aufarbeitung der Vergangenheit bewusst unterblieb. Die Transition und das Zusammenwachsen der Sieger und Verlierer von 1939 hatten für die spanische Gesellschaft absolute Priorität. Selbst anlässlich des 50. Jahrestags des Beginns des Bürgerkriegs 1986, als freies Gedenken erstmals möglich gewesen wäre, gab es keine Debatten über die Verantwortung am Beginn des Krieges. Stattdessen wurde weiterhin auf die "Ausgewogenheit" der Schuld hingewiesen. Hier kann man zwar einwenden, dass Täter ungestraft davon kamen, dies geschieht wie gesehen aber auch in Ländern, die eine Wahrheitskommission einsetzen.

Zudem war - wie Bernecker betonte - dieser "Schweigepakt" durchaus klug, denn erst nachdem die 1996 angetretene Regierung Aznar versucht hatte, ein offizielles Geschichtsbild zu verankern, kam es zu Konflikten. Die Angriffe der Konservativen auf ein vermeintlich linkes Geschichtsbild, um die Verantwortung der Rechten am Bürgerkrieg zu marginalisieren und alle Schuld den Linken zuzuschieben, führten zu einer Auferstehung der "zwei Spanien", die verschiedene historische Wahrheiten ins Feld führten. Ein gemeinsames Erinnern an den Bürgerkrieg war immer noch nicht möglich, die Beschäftigung mit dem Bürgerkrieg förderte gerade nicht das Zusammenwachsen der Nation, sondern deren Spaltung, denn die spanische Linke entdeckte nun die Geschichte als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Positiv ist immerhin zu werten, dass sich durch die Versuche der Konservativen Fragen nach den während und nach dem Bürgerkrieg Verschwundenen und nach dem Sinn der zahlreichen unangetasteten franquistischen Denkmäler nun nicht mehr unterdrücken ließen. Der konservative Versuch, die Deutungshoheit über den Bürgerkrieg zu erlangen, scheiterte und führte im Gegenteil zu einer Debatte über die Vergangenheit.

Auch in Australien führte die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte, wie Ewald Frie zeigte, eher zur Spaltung der Gesellschaft und weniger zur Entstehung einer Nation aller Australier auf Grundlage eines verbindenden Geschichtsbildes, nachdem sich die 1996 an die Macht gekommene liberal-konservative Regierung Howard bewusst gegen die Vergangenheitspolitik der Vorgängerregierung Keating gestellt hatte, die koloniale Vergangenheit des Landes anzuerkennen und die Geschichten der indigenen Einwohner und der weißen Einwanderer zu integrieren. Die von konservativer Seite vorgebrachte Ansicht, die britische Kolonialgeschichte sei human gewesen und negative Seiten der Eroberung durch Weiße würden aufgebauscht, führte zu kontroversen Debatten, in denen bemerkenswerterweise Historiker eine so zentrale Rolle spielten, dass sie sogar "Opfer" von Karikaturisten wurden. Dass es die Regierung Howard ablehnte, von einem an den Aborigines verübten Genozid zu sprechen, sie eine Schuld der lebenden Generation nicht anerkannte und Entschädigungsklagen abgewiesen wurden, verdeutlicht allerdings die Bedeutung der Zusicherung von Straffreiheit, wie sie in Fällen mit Wahrheitskommission erfolgte. Denn selbst in historischen Debatten schwingt offenbar stets die Furcht vor Strafe mit, als die finanzielle Entschädigungen begriffen werden und offensichtlich ist eine Seite nicht bereit, Schuld anzuerkennen, wenn sie fürchtet, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Geschichte, Geschichtswissenschaft und Nation
Die Aufteilung der Wahrheit durch die südafrikanische Wahrheitskommission und die historischen Debatten in Spanien und Australien bestätigen, dass es eine unteilbare historische Wahrheit nicht gibt. Dies macht aber letztlich den Ansatz von Wahrheitskommissionen unmöglich, über die Beschäftigung mit einer konfliktträchtigen Geschichte dem nation-building dienen zu können. Im Gegenteil zeigen die Beispiele Australiens und Spaniens, dass selbst eine weiter zurückliegende Vergangenheit immer noch für reichlich Zündstoff sorgen kann. Es überrascht also nicht, dass Oettler eine historische Identitätsstiftung bei den traditionellen Eliten Guatemalas im Gefolge der Arbeit der Wahrheitskommission verneinte. Und in Australien kam die Geschichtswissenschaft durch die Debatte zu der Auffassung, dass eine geschlossene Darstellung australischer Geschichte wohl unmöglich bleiben wird, dagegen unterschiedliche Geschichten zu erzählen seien und "nur" zentrale Leitfragen aufgeworfen werden könnten, etwa nach dem Verhältnis von Siedlern und Ureinwohnern. Ein nationales Geschichtsbild, das Aborigines und Einwanderer gleichermaßen berücksichtigt, ist also nicht in Sicht.

Der australische Fall belegt zudem, dass die australische Geschichtswissenschaft bereits einmal Schiffbruch erlitten hatte bei dem Versuch, dem nation-building unter die Arme zu greifen. Denn mit den Debatten der 1990er Jahre geriet sie in eine Krise, nachdem sie seit den 1940er Jahren an der Aufgabe gearbeitet hatte, unabhängig von der britischen Kolonialgeschichte eine australische Nationalgeschichte zu schreiben, um über diese die zahlreichen nichtbritischen und im Laufe der Zeit immer mehr asiatischen Einwanderer in die Nation zu integrieren. Solche älteren Darstellungen zur australischen Geschichte, die sich fast ausschließlich mit der Geschichte der (weißen) Einwanderer befassten, sind heute, so Frie, jedoch nicht mehr konsensfähig.

Dass Versuche, die Geschichtswissenschaft in den Dienst der Nation zu stellen, nahe an der Geschichtsklitterung liegen, machte die von Christoph Marx dankenswerterweise kritisierte Tendenz in der südafrikanischen Geschichtswissenschaft klar, die Geschichte weißer Südafrikaner neu zu bewerten. Wenn der 1948 abgewählte südafrikanische Premierminister Jan Smuts, der sich Zeit seines Lebens vor einer eindeutigen Lösung der Rassenfrage gedrückt hat, heute als verpasste Chance gesehen wird und die Rolle weißer Dissidenten hervorgehoben wird, wird die Apartheid zu einem Betriebsunfall der Geschichte heruntergeschrieben, was der Apartheidsgesellschaft, die den Weißen zahlreiche Privilegien eingeräumt hat, kaum gerecht wird.

Fazit
Am Ende einer äußerst informativen und anregenden Sektion steht zunächst die Feststellung dass deutsche Historiker nicht ständig um die deutsche Geschichte kreisen müssen. Inhaltlich ist zu resümieren, dass die historische Wissenschaft gut beraten ist, Distanz zu Ansätzen zu wahren, die die Geschichte letztlich instrumentalisieren. Das erklärte Ziel von Wahrheitskommissionen, über die Aufarbeitung der Vergangenheit ehemalige Gegner zu versöhnen und sie gar zu einer Nation zusammenzuschweißen, ist problematisch, da eine juristische Aufarbeitung, die Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen würde, unterbleibt auf Grund des Anspruchs, durch Straffreiheit wenigstens die Wahrheit über ein Unrechtsregime an den Tag zu bringen. Da eine verbindliche Wahrheit jedoch nicht gefunden werden kann, stehen Länder, die eine Wahrheitskommission eingesetzt hatten, kaum besser da als etwa Spanien, wo die Aufarbeitung der Franco-Ära bewusst unterlassen wurde und die Transformation auch erfolgreich war. Zudem stellt sich die Frage, ob Wahrheitskommissionen letztlich nicht doch eine Schlussstrichmentalität fördern, da nach dem Abschluss ihrer Arbeit vordergründig alles geklärt ist. Wenn die angekündigte Wahrheit nicht gefunden werden kann, sie im Gegenteil aufgeschlüsselt werden muss, um beiden Seiten gerecht zu werden, kann auch nicht das neue verbindende Geschichtsbild konstruiert werden, das eigentlich Grundlage einer neuen Nation werden soll. Zwar ist es bezüglich Guatemalas oder Südafrikas wohl noch zu früh, um ein abschließendes Urteil darüber zu fällen, ob die Wahrheitskommissionen erfolgreich zum nation-building beigetragen haben, die genannten Probleme und die Beispiele von Australien und Spanien stimmen aber skeptisch. Immerhin eröffnen Wahrheitskommissionen und ihr erklärtes Ziel, durch Geschichte die Entstehung von Nationen zu fördern, der Geschichtswissenschaft neue Tätigkeitsfelder, deren Bearbeitung auch zur kritischen Selbstreflexion der Disziplin beitragen kann, wenn sie in einigen Jahren erneut daran gehen sollte, die Arbeit von Wahrheitskommissionen zu untersuchen.