HT 2006: Freiheit – Libertät - Liberalität. Universalisierung und Nationalisierung eines politischen Grundbegriffes im östlichen Europa

HT 2006: Freiheit – Libertät - Liberalität. Universalisierung und Nationalisierung eines politischen Grundbegriffes im östlichen Europa

Organisatoren
Claudia Kraft (Erfurt); Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.09.2006 - 22.09.2006
Url der Konferenzwebsite
Von
Martina Thomsen, Universität Erfurt

Liberalismus und seine Vorläufer, so hat es den Anschein, werden auch heute noch als ein in erster Linie der westlichen Welt (Westeuropa) zugerechnetes Phänomen verstanden, das seinen Weg nach Osteuropa erst spät gefunden hat. Aufgrund dieser Annahme bemühten bislang erschienene Untersuchungen zum Thema eher selten den Vergleich zwischen West- und Osteuropa: Der Osten Europas wurde, sofern ein eng gefasster Begriff von Liberalismus zugrunde gelegt wurde, als defizitäre Region betrachtet. 1 Diese Schieflage wird auch nicht durch die gängigen Einführungen zur Geschichte Osteuropas korrigiert, hier wird dieser Aspekt lediglich am Rande 2 oder gar nicht berührt. 3 Betrachtet man allerdings nicht allein den üblicherweise für Westeuropa reklamierten Liberalismus, sondern erweitert die Perspektive um ein differenziertes Begriffsfeld (Freiheit – Libertät – Liberalität), ergeben sich eine ganze Reihe von Vergleichsmöglichkeiten zwischen Ost und West.

Diese Möglichkeiten zu erfassen und das veraltete Forschungsparadigma einer scheinbaren „Rückständigkeit“ Osteuropas zu dekonstruieren, war Ziel der Beitragenden der Sektion „Freiheit – Libertät – Liberalität. Universalisierung und Nationalisierung eines politischen Grundbegriffes im östlichen Europa“, die von Claudia Kraft (Universität Erfurt) geleitet wurde. Ausgehend von Reinhard Kosellecks Postulat, nicht nur Ideen, sondern auch Begriffe zum zentralen Gegenstand historischer Analyse zu machen, 4 unternahmen die Sektionsmitglieder den Versuch, am Beispiel des Begriffsfeldes „Freiheit“ historische Wandlungsprozesse und ihre begriffliche Umschreibung in Mittel- und Osteuropa während der so genannten Sattelzeit (ca. 1750-1850) zu beleuchten. Kernfrage war nicht nur, inwiefern historischer Wandel zur Bildung neuer oder Umdeutung alter Begriffe geführt hat, sondern auch, ob die neuen oder umgedeuteten Begriffe nicht ihrerseits Einfluss auf die historischen Wandlungsprozesse ausgeübt haben. Einig war man sich, dass nicht ein fest stehender Liberalismusbegriff zu Grunde gelegt werden solle, sondern dass man nach Jörn Leonhard – gerade auch im Hinblick auf semantische Deutungsmöglichkeiten – von einer Vielzahl von Liberalismen ausgehen müsse. 5 Ähnlich facettenreich präsentierte sich auch der Begriff der Freiheit: Nicht die eine Freiheit solle im Zentrum der einzelnen Beiträge stehen, sondern es sei zwischen politischer, sozialer, bürgerlicher und konfessioneller auf der einen Seite sowie individualistischer, kollektivistischer und universalistischer Freiheit auf der anderen Seite zu unterscheiden. Unter diesen Prämissen könne sich ein Vergleich zwischen West- und Osteuropa für die Zukunft als äußerst viel versprechend erweisen.

Hans-Jürgen Bömelburg (Nordost-Institut Lüneburg) befasste sich in seinem Vortrag mit den in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Französischen und Deutschen entstandenen Stereotypen über das nördliche Ostmitteleuropa (Nordosteuropa). Am Beispiel des Begriffs Freiheit würden Zuschreibungsprozesse sowie eine variierende semantische Umdeutung von einzelnen Zuschreibungen besonders deutlich: Während die Völker Nordosteuropas zu Beginn des 18. Jahrhunderts zwar einerseits als „unzivilisiert“, „bäurisch“, „wild“ und „aufrührerisch“ betrachtet wurden, sprach man ihnen andererseits eindeutig auch einen positiv wie negativ zu interpretierenden Drang nach Freiheit zu („polnische Freiheit“, „kosakische Freiheit“ usw.). Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts verschob sich dieses Bild von Nordosteuropa im deutschen und französischen Sprachraum: Nun wurde Freiheit als „Anarchie“ interpretiert, wobei diese Zustandsbeschreibung bis zur Herrschaft der Jakobiner in Frankreich 1791-1794 zunächst den Vorwurf der „Rückständigkeit“ implizierte und erst 1794 auch auf rechtlose Zustände abhob. Die Kritik an der angeblichen „Rückständigkeit“ paarte sich in Reiseberichten und politischer Literatur alsbald mit der Vorhaltung, in Nordosteuropa herrschten völlige Despotie und Sklaverei. Russische, polnische und auch litauische Bauern galten wegen ihrer Unfreiheit als „Lastvieh in Menschengestalt, [das] hier [in Polen-Litauen] schlechterdings von allen Vorrechten der Menschheit ausgeschlossen“ sei, schrieb der berühmte Aufklärer Georg Forster 1786. 6 Dass die Situation der dortigen bäuerlichen Bevölkerung nicht unbedingt schlechter war als die der Bauern im grundherrschaftlich geprägten Westeuropa, zeigt vor allem eine bis in das erste Drittel des 19. Jahrhunderts anhaltende Migrationsbewegung von Bauern nach Nordosteuropa. Die Umwertung des Anarchiebegriffs während der Französischen Revolution – „Anarchie“ wurde zum Synonym für die Terrorherrschaft der Jakobiner – wirkte sich auch auf den Osten Europas aus: War die polnisch-litauische Maiverfassung aus dem Jahr 1791 noch in vielerlei Hinsicht mit Lob bedacht worden, so bezeichnete die Propaganda der Teilungsmächte den Kościuszko-Aufstand 1794 vielfach als Ausdruck von Anarchie und „Jakobinertum“.

Zu den Reiseberichten und politischen Zustandsbeschreibungen traten seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert auch bildliche Darstellungen hinzu, die, mit literarischen Schilderungen kombiniert, Text-Bild-Botschaften ergaben. Eine eindeutig negative Intention dieser Botschaften lässt sich allerdings erst für das 19. Jahrhundert nachweisen, als sich der nationale Gegensatz zwischen Deutschen und Polen manifestierte. Für eine Nationalisierung von Begriffen dagegen gibt es bereits für das ausgehende 18. Jahrhundert erste Anzeichen: Aus „Despotie“, „Gewalt“ und „Unordnung“ wurden im deutschen Sprachraum schlechterdings negativ zu deutende Phrasen wie „polnische Wirtschaft“ und „litauische Wirtschaft“. Insgesamt, so konstatierte der Referent, verkehrte sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts eine ehemals positive Deutung der ständischen Freiheiten zu einem negativ beladenen Anarchiebegriff, der „Libertät“ und „Liberalität“ als Charakteristika Nordosteuropas vollständig überlagerte. Die noch für den Beginn des 18. Jahrhunderts von französischer und deutscher Seite aus betonte Ambivalenz der nordosteuropäischen Völker zwischen „Barbarei“ und „Freiheitsdrang“ war damit zuungunsten Letzterer aufgehoben worden.

Maciej Janowski (Central European University Budapest/Warschau) thematisierte in seinem Beitrag Entstehung und Wandel des polnischen Freiheitskonzepts. Ihm ging es vor allem um die Frage, ob die viel zitierten Freiheiten des polnisch-litauischen Adels als ein Moment der Modernisierung oder der „Rückständigkeit“ bewertet werden müssten. Eine solche Debatte wurde bereits unter ost- und westeuropäischen Zeitgenossen, wie etwa von Charles-Louis Montesquieu oder Hugo Kołłątaj, geführt, wobei die „geordnete“ Freiheit, die sich dem Staat unterordnete, vielfach der staatsschwächenden, die monarchische Macht beschneidenden adligen Freiheit vorgezogen wurde. Das 1807 errichtete Großherzogtum Warschau, das als erster moderner Beamtenstaat in Europa gelten kann, bot mit seinen zentralistischen Strukturen den aus der Adelsrepublik Polen-Litauen überkommenen Freiheiten und Privilegien kaum Spielraum. Gerade die Beseitigung der adligen, feudalen Privilegien wurde von den zeitgenössischen Aufklärern als modern und „liberal“ bezeichnet, womit deutlich wird, dass ständische Libertät und Liberalismus zwar in einer Tradition stehen, aber sich inhaltlich gegenseitig ausschließen. Widersprüchlich ist beispielsweise auch, dass gerade Vertreter des Adelsstandes das Etikett „liberal“ für sich reklamierten und in den Sitzungen des Sejm 1818/20 als „liberale Opposition“ in Erscheinung traten. Während des Novemberaufstands 1830/31 forderten die polnischen Adligen alte und neue Freiheiten gleichermaßen: Sie verteidigten beispielsweise die Bauernunfreiheit gegen die Reformpläne des russischen Zaren und vertraten, wie Janowski feststellte, eine konservative und radikale Haltung zugleich, da einerseits die adlige Gutsherrschaft erhalten und andererseits der Einfluss des Zaren beschnitten werden sollte. Freilich lässt sich die Frage, ob das ambivalente Verhalten des Adels lediglich als Anpassungsstrategie an die veränderten Gegebenheiten in Polen zu werten ist, nicht zweifelsfrei beantworten. Unbestreitbar sei jedoch, so der Referent, dass die Vorstellungen des polnisch-litauischen Adels von Freiheit die Liberalismus-, und im weiteren Sinne auch die Demokratiedebatte in Polen während des 19. Jahrhunderts entscheidend beeinflusst hätten.

Mit den kollektiven Freiheiten in Preußen, Polen und dem Baltikum beschäftigte sich Andreas Lawaty (Nordost-Institut Lüneburg) in seinem Vortrag. Ihn trieb vor allem die Frage um, inwiefern regionale Freiheiten Auswirkungen auf die Entwicklung von universal verstandenen Staatsbürgerkonzepten gehabt haben. Die Provinz Preußen, die seit dem 19. Jahrhundert die frühneuzeitlichen Territorien Königliches Preußen und Herzogliches Preußen in sich vereinte, kann als ein Paradebeispiel für ständische Freiheitstraditionen gelten. Beide Teile Preußen konnten bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts ihr regionales historisches Bewusstsein konservieren, wobei diese nicht nur miteinander, sondern auch mit einem einheitlichen Staatsbürgerkonzept konkurrierten. Erst ein aus politischem Partizipationswillen resultierender „politisch-mentaler“ Wandel ließ der adligen und bürgerlichen Elite eine Öffnung hin zu liberalen Vorstellungen notwendig erscheinen. Liberale Wertvorstellungen wurden nun in hohem Maße verinnerlicht, eine Bereitschaft, auch andere Stände an den politischen Freiheiten teilhaben zu lassen, entwickelte sich allerdings nicht.

Einen Sonderweg schlug zunächst auch das Baltikum ein. Hier fielen die Ideen der Aufklärung auf besonders fruchtbaren Boden. Insbesondere die Situation der leibuntertanen Bauern rief kritische Stimmen in allen politisch mündigen Ständen hervor, die Freiheit nicht nur als Teil der ständischen Privilegien einforderten, sondern auch als universales Menschenrecht. Die deutschen Ritterschaften, deren Interesse ein Fortbestand der Leibeigenschaft war, begriffen Freiheit hingegen eindeutig als ständisches Privileg, nicht aber als Menschenrecht. Diesen Zwiespalt deckte Johann Gottfried Seume auf, der 1805 Livland bereiste und wenige Jahre zuvor den Untergang Polen-Litauens erlebt hatte: Er erkannte die Bedeutung der sozialen Frage sowie die Notwendigkeit ihrer Lösung und forderte die Beseitigung aller ständischen Freiheiten bzw. Privilegien, damit auf diese Weise die nationale Freiheit erreicht werden könnte. Denn die soziale und politische Ungleichheit, so Seume, verhindere die nationale Freiheit. 7 Dabei ging es ihm keineswegs um die Freiheit der dort lebenden Völker, sondern um die Bildung einer deutschen Nation. Dennoch kann Seume zugestanden werden, dass er die enge Verbindung zwischen Leibeigenschaft und Menschenrechten sowie zwischen Freiheitsdiskurs und Staatsbürgerkonzepten erkannt hatte.

Die von Seume geforderte Lösung der Bauernfrage scheiterte auch in Polen an der Hartnäckigkeit und verweigernden Haltung des Adels. Die innerpolnischen Debatten des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts klammerten die soziale Frage weitestgehend aus, sodass die Lösung dieses Problems den Teilungsmächten vorbehalten blieb. Ohnehin blieb der Diskurs über eine freie Staatsbürgerschaft zunächst Makulatur, da Polen keinen selbstständigen mehr Staat bildete. Nach Lawaty waren es die kollektiven, und nicht die politischen oder gar individualistischen Freiheitsvorstellungen, die über die Teilungen Polen-Litauens hinaus bewahrt wurden und den Polen den Weg zurück in die staatliche Unabhängigkeit ermöglichten. Diesbezüglich unterschied sich Polen von der Provinz Preußen und dem Baltikum, deren Provinzialismen letztlich im deutschen Nationalstaat und Russischen Zarenreich aufgingen. Insgesamt, hielt Lawaty fest, könne Seumes Forderung nach einem Übergang von den ständischen Freiheiten zur kollektiven nationalen Freiheit für die betrachtete Region als gelungen gelten.

Yvonne Kleinmann (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig) rückte die beiden Großreiche Habsburg und Russland in das Zentrum ihrer Betrachtungen, welche zunächst einmal per se mit ihren absolutistischen bzw. autokratischen Zügen der „bürgerlichen Freiheit“ entgegen standen. Da Stände und Ethnien der beiden Reiche sich den Freiheitsideen aufgeschlossen zeigten, stellte die Referentin die Frage, welche alternativen Modelle einer bürgerlichen Freiheit es gegeben habe. Im Russischen Reich konkurrierten zwei Freiheitsbegriffe miteinander: „volja“ und „svoboda“. „Volja“ meinte zum einen das selbst bestimmte Leben ohne soziale Fesseln, wie es etwa die Kosaken führten, und zum anderen den Willen des Zaren, der eine allumfassende Macht über seine Untertanen ausübte. „Svoboda“ hingegen kann als Pendant zur französischen „liberté“ gelten und bezeichnete die politischen Freiheiten, die lange Zeit nur eine Rolle in den Zukunftsvisionen der russischen Intelligencija spielten. Die politische Freiheit galt in Russland als Recht der Adligen, nicht aber der leibeigenen Bauern, wie die Referentin am Beispiel mehrerer Bilddarstellungen nachweisen konnte. Nach der Niederschlagung des Dekabristenaufstands 1825, dessen Ziel auch die politische Freiheit gewesen war, siegte die autokratische volja über die politische svoboda. Der innerrussische Freiheitsdiskurs setzte sich freilich während des 19. Jahrhunderts fort, wie etwa das Beispiel von Aleksandr Puškins Roman „Die Hauptmannstocher“ belegen kann, in welchem ein Kosakenlager das mustergültige Exempel einer egalitären Gesellschaft versinnbildlichte.

Im Habsburgerreich dagegen standen sich die ständischen Freiheiten und die Dienstpflicht des Adels gegenüber, welche sich aber letztlich Dank einer geschickten Patronagepolitik der Habsburger durchsetzte. Die Eigenheiten des Habsburgerreiches zeigte die Referentin an zwei weiteren Freiheiten auf: Zum einen an der Unabhängigkeit Ungarns, zum andern an der Autonomie der Juden. Während im Bezug auf Ungarn eine Kompromisspolitik betrieben wurde, damit der ungarische Adel, der die Beachtung seiner Rechte immer wieder unter Berufung auf die „ungarische Freiheit“ anmahnte, sich nicht gegen die habsburgische Reichsreform stellte, zerstörten die Josephinischen Reformen und spätere Dekrete die vormoderne „jüdische Freiheit“, die sich durch Autonomie in den Bereichen Verwaltung, Rechtssprechung, Religion und Bildung ausgezeichnet hatte. Beide Großreiche, so konnte die Referentin abschließend feststellen, standen nicht für ein konkretes Freiheitskonzept, sondern vereinigten eine Reihe von monarchischen, ständischen und ethnischen Freiheiten in sich, wobei vor allem Letztere den Staatsbürgerkonzepten diametral entgegen standen.

Die Vorträge und Diskussionen der Sektion „Freiheit – Libertät – Liberalität. Universalisierung und Nationalisierung eines politischen Grundbegriffes im östlichen Europa“ zeigten nachdrücklich, dass die Osteuropäische Geschichte eine ganze Reihe von Ähnlichkeiten, aber auch Spezifika aufzubieten hat, die eine vergleichend geführte Liberalismusdebatte zwischen Ost und West sinnvoll erscheinen lassen. Die beeindruckende Spannweite des geöffneten Begriffsfeldes offenbarte, dass eine abschließende und für alle Regionen Europas geltende Definition von Freiheit – Libertät – Liberalität nicht möglich ist; dies zeigte sich vor allem an dem Begriffspaar volja und svoboda, das lediglich im Russischen Reich eine Rolle spielte. Die unterschiedliche Außen- (Bömelburg, Lawaty) oder Innenperspektive (Janowski, Kleinmann), welche die Sektionsmitglieder einnahmen, gab einen guten Überblick über die semantischen Interpretationsmöglichkeiten, die ständeübergreifend geführten Freiheitsdiskurse und den Ideenaustausch zwischen Ost und West. Die Konsequenzen einer Umdeutung von Begriffen, wie etwa das polnische Beispiel: Freiheit – Anarchie belegt, zeugen von der Wirkmächtigkeit der Sprache, die sich auch auf historische Prozesse erstreckte und Geschichtsbilder prägte. Es bleibt zu wünschen, dass die Osteuropäische Geschichte der Begriffsgeschichte zukünftig ein größeres Interesse widmet, um den Blick von starren politischen Ideen auf flexible Begriffsfelder zu lenken, sodass Osteuropa aus westlicher Sicht nicht mehr als vermeintlich defizitäre bzw. „rückständige“ Region wahrgenommen wird und einen ebenbürtigen Platz in einer gesamteuropäischen Geschichte einnimmt.

Anmerkungen:
1 Eine Ausnahme bildet der Sammelband: Reinalter, Helmut (Hg.), Die Anfänge des Liberalismus und der Demokratie in Deutschland und Österreich 1830-1848/49, Frankfurt am Main 2002, in welchem der Beitrag von Donnert, Erich, Ost- und Ostmitteleuropa im Wirkungsbereich der liberalen Verfassungsbewegung der Neuzeit. Konstitutionen und Verfassungsentwürfe für Finnland, Polen und Russland unter Alexander I. (1809-1819/29) zu beachten ist. Vgl. Ebd., S. 81-109.
2 Zernack, Klaus, Osteuropa. Eine Einführung in seine Geschichte, München 1977, S. 71f. Die „ostmitteleuropäische Ständefreiheit“ wird als dritte Epoche der osteuropäischen Geschichte bezeichnet. Mit den nordischen Kriegen und dem beginnenden Machtanstieg Russlands gerät Ostmitteleuropa dann wieder aus dem Blickfeld.
3 So etwa: Göllner, Ralf Thomas; Roth, Harald, Politische Kultur, in: Roth, Harald (Hg.), Geschichte Ostmittel- und Südosteuropas (Studienhandbuch Östliches Europa, Bd. 1), Köln u.a. 1999, S. 22-32.
4 Koselleck, Reinhart, Begriffsgeschichte und Sozialgeschichte, in: Ders. (Hg.), Historische Semantik und Begriffsgeschichte (Sprache und Geschichte, Bd. 1), Stuttgart 1979, S. 19-36, hier S. 29.
5 Leonhard, Jörn, Liberalismus. Zur historischen Semantik eines europäischen Deutungsmusters (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London, Bd. 50), München 2001, S. 28-37.
6 Brief an Georg Christoph Lichtenberg, 18. Juni 1786, in: Steiner, Gerhard (Hg.), Georg Forsters Werke. Sämtliche Schriften, Briefe, Tagebücher. Bd. 14: Briefe 1784 - Juni 1787, S. 489-493, hier S. 491.
7 Seume, Johann Gottfried, Werke, in zwei Bänden. Bd. 2: Mein Sommer 1805 – Apokryphen. Berlin 1977, S. 301.


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