Nationalsozialismus als Zustimmungsdiktatur?

Nationalsozialismus als Zustimmungsdiktatur?

Organisatoren
Arbeitskreis für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen
Ort
Hannover
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.11.2005 -
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Von
Wolfgang Brandes, Stadtarchiv Bad Fallingbostel

Knapp 60 Teilnehmer(innen) konnten am 5. November 2005 bei der 14. Tagung des Arbeitskreises für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen im Hannoverschen Hauptstaatsarchivs begrüßt werden. Diese erfreuliche Resonanz belegte die Aktualität der Fragestellung „Nationalsozialismus als Zustimmungsdiktatur?“ und das Interesse am geplanten „Forschungsverbund Nationalsozialismus in Niedersachsen“.1

Die stellvertretende Vorsitzende der Historischen Kommission, Christine van den Heuvel, wies in ihren einleitenden Worten darauf hin, dass die Kommission in der Vergangenheit bereits wichtige Projekte zur Erforschung dieses Zeitraumes angestoßen habe. Gleichwohl ergäben sich durch neue thematische und methodische Ansätze Perspektiven, denen das Vorhaben „Forschungsverbund Nationalsozialismus in Niedersachsen“ nachgehen wolle. Die Historische Kommission halte dieses Projekt für sehr wichtig.

Dietmar von Reeken stellte das Forschungsvorhaben „‚Zustimmungsdiktatur' oder ‚Mobilisierungsdiktatur'? - Herrschaftssicherung und kulturelle Inszenierung des Nationalsozialismus in Niedersachsen und die Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der NS-Diktatur nach 1945“ (Arbeitstitel) vor. Der geplante Forschungsverbund will an die in den 1980er Jahren geleisteten Forschungen zum Nationalsozialismus anknüpfen. Bestehende Forschungslücken sollen geschlossen, neue Zugänge aus der allgemeinen NS-Forschung aufgegriffen und bisher nur wenig beachtete Quellenbestände in den niedersächsischen Archiven untersucht werden. Dies soll in Form eines Forschungsnetzwerks „Nationalsozialismus in Niedersachsen“ erfolgen, dessen Gründungsmitglieder erstmals am 8. April 2005 zu einer Sitzung zusammentrafen. Inhaltliche Klammer der Arbeit wird die Frage nach der Zustimmungsdiktatur sein, inhaltliche Schwerpunkte werden ein regionaler Vergleich, die Auseinandersetzung mit der kulturellen Inszenierung von Herrschaft und die Beschäftigung mit der Erinnerungskultur bilden. Es wird eine offene Struktur angestrebt, die das Andocken neuer Projekte jederzeit möglich macht.

Der engere Kreis der Projektverantwortlichen besteht – auch wegen der Antragsberechtigung – aus Hochschullehrern: Detlef Schmiechen-Ackermann (Lüneburg/ Hannover), Hans Werner Niemann (Osnabrück), Dietmar von Reeken (Oldenburg) und Karl-Heinz Schneider (Hannover). Darum gruppieren soll sich ein breiterer Trägerkreis von Interessierten aus Hochschulen, Archiven und Bibliotheken. Gehofft wird auf die Unterstützung durch die Historische Kommission und ihre Arbeitskreise.

Eine erste Konzeption sieht als mögliche Teilprojekte vor: „Wirtschaftlicher Strukturwandel und regionale Disparitäten in Niedersachsen während des Dritten Reiches“ (Niemann) und „Lokale Erinnerungskulturen in Niedersachsen. Der Nationalsozialismus im kommunikativen Gedächtnis vor Ort“ (von Reeken). Weitere Teilprojekte (auch mit koordinierenden Funktionen für den Forschungsverbund) sind in der Planung.

Detlef Schmiechen-Ackermann wandte sich der Frage zu: „Der Nationalsozialismus in Niedersachsen – eine Zustimmungsdiktatur? – Die Gaue Osthannover, Südhannover-Braunschweig und Weser-Ems im Vergleich“. Vor dem Hintergrund eines schlaglichtartigen Überblicks über die von Franz Neumanns „Behemoth“ bis zu Götz Alys These von der „Zustimmungsdiktatur“ reichenden Deutungsmuster und Interpretationsvorschläge der NS-Herrschaft wurde Frank Bajohrs Untersuchung „Hamburg im Dritten Reich“ als wichtiger Meilenstein der NS-Regionalforschung herausgestellt. Wenn Bajohr zu der Erkenntnis gelangt, dass die NS-Herrschaft keine „bloße Diktatur von oben nach unten, sondern eine soziale Praxis“ war, „an der die deutsche Gesellschaft in vielfältiger Weise beteiligt war“, so stellt sich für die neue Forschungsrunde zum Nationalsozialismus in Niedersachsen die Aufgabe, die von Bajohr formulierten Referenzpunkte an dem drei NS-Gaue umfassenden Bereich Niedersachsens und Bremens abzuarbeiten.

Es zeigt sich bei einer Skizzierung der Profile des Nationalsozialismus in Niedersachsen, dass ihm eine weltanschauliche Verankerung im bäuerlich-ländlichen Milieu besonders intensiv gelang. Der nationalsozialistische Bauerndiskurs wurde in den ersten Jahren der NS-Herrschaft gerade in Niedersachsen mit großem propagandistischem Aufwand betrieben. Zentralistische und lokale bzw. regionale Initiativen ergänzten und verstärkten sich dabei wechselseitig. Die Wirksamkeit des besonders intensiv gepflegten ländlich-bäuerlichen Integrationskurses verblasste allerdings schon in den späten 1930er-Jahren zusehends und wurde im Verlaufe des Krieges ganz pragmatisch und in stetig zunehmender Intensität durch die rüstungswirtschaftlichen Interessen, die Niedersachsen gleichzeitig auch zu einem Experimentierfeld für Großlösungen im Bereich der Kriegswirtschaft und damit auch für Städteneugründungen während der NS-Zeit gemacht hatten, an den Rand gedrängt. Auf diesem Feld dominierten eindeutig Akteure der zentralen Ebene; den regionalen Machtträgern blieb nur eine Statistenrolle.

Niedersachsen stellt insgesamt ein Untersuchungsfeld dar, in dem besonders gut belegt werden kann, wie im Laufe der NS-Herrschaft ideologische Prämissen immer stärker zugunsten der kriegswirtschaftlichen Strukturanpassung relativiert wurden. Für das neue Forschungsnetzwerk wird es darauf ankommen, drei sich ergänzende Vergleichsperspektiven zu berücksichtigen: der Vergleich der drei niedersächsischen Gaue bzw. spezifischer Teilregionen derselben untereinander; der Vergleich der niedersächsischen Gaue mit den anderen NS-Gauen sowie schließlich im zeitlichen Längsschnitt: die Entwicklung der NS-Zeit mit den Weimarer Jahren und der Nachkriegszeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass Niedersachsen ein Bereich ist, der sich für eine umfassende und differenzierte Überprüfung der These von der „Zustimmungsdiktatur“ sehr gut eignet.

Cornelia Rauh-Kühne ging auf das Verhältnis von „Regionalen Eliten und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten“ ein. Dass die wahre Herausforderung des Dritten Reichs an die Historiker seit jeher nicht darin bestand, „die abscheulichen Züge des Systems zu begreifen“, sondern darin „zu verstehen, was das Regime für viele so lange akzeptabel gemacht hat“, darüber bestand lange vor Erscheinen von Götz Alys aktuellem Bestseller „Hitlers Volksstaat“2 in der NS-Forschung breiter Konsens. Auf der Suche nach Erklärungen, warum jenes polykratische Machtgebilde bis zur militärischen Niederwerfung funktionierte, richtete sich der Blick nicht von ungefähr auf die alten und neuen Funktionseliten. Denn offenkundig ermöglichte erst die aktive Kooperation dieser spezialisierten Fachleute in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen die Herrschaft der NS-Führung. Und nach dem Ende des Dritten Reiches waren es eben diese Funktionseliten, die auch unter den Bedingungen des neuen politischen Systems vielfach als unverzichtbar galten, so dass trotz Entnazifizierung auf dieser mittleren und unteren Herrschaftsebene oft weitgehende personelle Kontinuität bestand.

In dem Vortrag wurden aus bereits abgeschlossenen Forschungsprojekten über Südwestdeutschland einige Befunde zu den neuen, nationalsozialistischen Eliten in der Wirtschaft und zum Verhältnis alteingesessener Unternehmer zum NS-Regime vorgestellt. Es ging also um eine Untersuchungsgruppe, die in einer kleinstädtischen Region mit hohem Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen eine gesellschaftlich wie ökonomisch bedeutende Gruppe darstellte, eine Funktionselite, die im Alltag lokaler Herrschaftspraxis traditionell eine Schlüsselstellung inne hatte und auf deren Kooperationsbereitschaft die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik angewiesen war.

Die vorgestellten regionalgeschichtlichen Untersuchungen gelangen zu dem Ergebnis, dass es nur sehr wenige „braune“ Unternehmer vom Typus eines „Fritz K.“ gab3, eines mittelständischen Selbständigen, der seine Mitgliedschaft in NSDAP und SS nach 1933 als Mittel zum politisch-sozialen Aufstieg zu nutzen verstand, Präsident der Gauwirtschaftskammer Württembergs wurde und vorübergehend zum Konzernherrn und Multifunktionär aufstieg. Das Gros der wirtschaftlichen Funktionselite hielt sich in Württemberg von Parteiämtern weitgehend zurück, war oftmals nicht einmal Parteimitglied und formal politisch daher kaum belastet, als die Entnazifizierung anstand.4

Andererseits übte der Beruf des Unternehmers auf die von Haus aus meist mittellosen, aus dem Kleinbürgertum stammenden „Führer der württembergischen Provinz“ ganz unverkennbar große Anziehungskraft aus, und nicht wenige NS-Funktionäre nutzten hier die „Arisierung“, um sich ehemals jüdische Unternehmen anzueignen und so in den Kreis der württembergischen Fabrikanten aufzusteigen. Konnten sie nach 1945 im Rahmen von Entnazifizierung und Rückerstattung für den Profit, den sie als Nutznießer der nationalsozialistischen Beraubungspolitik gezogen hatten, belangt werden, so galt das für die alteingesessene, parteipolitisch abstinente Unternehmerschaft nicht. Denn formal war den Angehörigen dieser Gruppe nur selten eine nennenswerte Belastung nachzuweisen. Ihr Versagen lag in ihrem wirtschaftlichen und technischen Beitrag für Effizienz, Stabilität und Rechtfertigung des Nationalsozialismus und seiner Aggressionspolitik.

Was das NS-Unrechtsregime für sie solange akzeptabel gemacht hatte, war selten allein der materielle Profit. Ihr gemeinsames Dilemma bestand darin, dass es zum Charakter des NS-Regimes gehörte, das „natürliche Sozialverhalten seiner Untertanen zu missbrauchen.“ Beruflicher Ehrgeiz und das Streben nach beruflicher Erfüllung spielten bei Angehörigen der wirtschaftlichen Funktionselite eine zentrale Rolle und trugen dazu bei, dass sie – selbst bei Distanz zu den politischen Organisationen des Regimes – zu seinen Mittätern wurden.

Sabine Mollers Vortrag „Nationalsozialismus und Holocaust im Familiengedächtnis“ stellte zentrale Thesen des Forschungsprojekts „Tradierung von Geschichtsbewusstsein“ vor, in dem Interviews mit insgesamt 40 Drei-Generationen-Familien aus den alten und neuen Bundesländern durchgeführt wurden. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand dabei die Frage, woran sich „ganz normale“ Deutsche aus der Zeit des Nationalsozialismus erinnern, wie sie darüber sprechen und was davon auf dem Wege kommunikativer Tradierung weitergegeben wird.

Ein zentrales Ergebnis war die Erkenntnis, dass im individuellen Geschichtsbewusstsein Wissensbestände aus dem Bereich der öffentlich-offiziellen Erinnerung an die NS-Zeit völlig unreflektiert neben privaten und familiären Überlieferungen dieser Zeit stehen bzw. dass diese unterschiedlichen Formen der Erinnerung auch ganz unvermutete und paradoxe Verbindungen eingehen können.

Anhand von empirischem Interviewmaterial wurde gezeigt, dass besonders die Angehörigen der Enkelgeneration (die die NS-Zeit „von Auschwitz“ her betrachten und nicht selten auch von der „Tätergeneration“ oder vom „Land der Täter“ sprechen) in der Regel Geschichten erzählen, in denen dem Mut und dem Leid der eigenen Familienangehörigen wirkungsvoll Kontur verliehen und der politische Kontext dadurch völlig überlagert wird. Die Zustimmung zum Nationalsozialismus, das Mittun oder eine institutionelle Einbindung in das NS-Herrschaftssystem bleiben – im Gegensatz zu den Erzählungen der Zeitzeugen, die mitunter heute noch mit Stolz auf ihre damaligen Funktionen verweisen – merkwürdig blass. Es sind sehr oft die eigenen Eltern und Großeltern, die von jenen kritischen Diskursen ausgenommen sind, wie sie in der deutschen Öffentlichkeit in den 1990er-Jahren über die „willigen Vollstrecker“ und jüngst über die „Zustimmungsdiktatur“ geführt wurden und werden.

Marlis Buchholz war krankheitsbedingt leider verhindert, über „Die Rolle der hannoverschen Oberfinanzbehörde bei der Judenverfolgung - ein Beispiel für den Nationalsozialismus als ‚Zustimmungsdiktatur'?“ zu referieren. Dankenswerterweise stellte sie jedoch für den Rundbrief ein Abstract der von ihr geplanten Ausführungen zur Verfügung: Als „wichtigste Stütze“ seiner Studie „Hitlers Volksstaat“ nennt Götz Aly Unterlagen aus dem Reichsfinanzministerium (S. 43), bedauert aber gleichzeitig die „mit offenkundigem Vorsatz“ dort erfolgte Aktenvernichtung, in die er auch die Akten mit einbezieht, „die Auskunft über die Verwertung von feindlichem und jüdischem Vermögen hätten geben können“.(S. 44)

Was die mittlere Ebene der Reichsfinanzverwaltung anbelangt, so existieren in den Beständen diverser Oberfinanzpräsidenten noch Akten, die durchaus Aussagen zulassen über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Dienststellen der Finanzverwaltung, die sich mit der Erfassung, Verwaltung und Verwertung jüdischen Vermögens und damit von Amts wegen mit der Ausraubung der Juden zu befassen hatten. Seitens des hannoverschen Oberfinanzpräsidenten sind ca. 7.000, in der Mehrzahl personengebundene Akten überliefert. Sie belegen, dass sich die Mitarbeiter der Devisenstelle und der Vermögensverwertungsstelle strikt an die Vorgaben aus Berlin hielten, wonach das Vermögen der deportierten und der emigrierten Juden dem Reich verfallen sollte (11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941). Die „Einnahmen aus der Verwaltung und Verwertung von Vermögen, das dem Reich durch Einziehung, Verfallerklärung oder ähnliche Rechtsakte angefallen ist“ wurden auf eigens von der Oberfinanzkasse angelegten Konten gesammelt und von dort an die Reichsfinanzkasse überwiesen und damit dem Reichshaushalt zugeschlagen.

Durch den Verkauf und die Versteigerung eines Teils des zurückgelassenen Hab und Guts der Ausgewanderten und Deportierten durch Kommunen und Finanzbehörden, die häufig einer Verschleuderung gleichkamen, eröffnete sich zwar auch für einzelne „Volksgenossen“ die Möglichkeit, sich direkt am Vermögen aus jüdischem Besitz zu bereichern; Hauptnutznießer der legalisierten Beraubung der deutschen Juden war jedoch eindeutig das Deutsche Reich, das die nicht unerheblichen Beträge des geraubten Vermögens indirekt zugunsten der „Volksgemeinschaft“ und damit zur Stabilisierung der „Zustimmungsdiktatur“ einsetzen konnte.

Anne-Katrin Henkel, Christine van den Heuvel und Gudrun Fiedler informierten dann über Serviceleistungen der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek und Aktenbestände des Niedersächsischen Landesarchivs – Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Wolfenbüttel – für den Forschungsverbund „Nationalsozialismus in Niedersachsen“. Die Handreichungen können im „Rundbrief Nr. 3“ des Arbeitskreises auf der Homepage der Historischen Kommission für Niedersachsen nachgelesen werden.5

Karl-Heinz Schneider konnte abschließend angesichts der vorangeschrittenen Zeit nur kurze „Überlegungen zur weiteren Nutzung digitaler Medien“ anstellen. Die historische Forschung nutzt bereits intensiv das Netzwerk von Internetressourcen von Clio-online, H-Soz-u-Kult und historicum.net. In diesem Dreieck wird das Projekt in Zukunft zu verorten sein. Das Internet soll den Forschungsprozess begleiten und für den dezentralen Forschungsprozess einen strukturierten Austausch bereitstellen. Dieser ist zunächst intern für die Forschungsgruppe innerhalb des Arbeitsprozesses gedacht, nicht jedoch zu diesem Zeitpunkt schon für die allgemeine Öffentlichkeit. Gleichwohl sollen zu gegebener Zeit die Ergebnisse auch inhaltlich im Netz präsentiert werden.

Vorträge und Diskussionen zeigten, dass gerade durch eine differenzierte Analyse der Verhältnisse in den unterschiedlichen Regionen (Gaue) interessante Aufschlüsse zur Frage, ob es sich beim Nationalsozialismus um eine Zustimmungsdiktatur gehandelt habe, erwartet werden können. Der mehr praktische gehaltene letzte Teil der Arbeitstagung machte deutlich, dass hierzu noch aufschlussreiches Material in den Archiven und Bibliotheken vorhanden ist, das bisher von der Forschung nur wenig genutzt wurde. Die Notwendigkeit des „Forschungsverbundes Nationalsozialismus in Niedersachsen“ steht damit außer Zweifel.

Anmerkungen:
1 Programm siehe H-Soz-u-Kult unter http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=4471
2 Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt 2005.
3 Hartmut Berghoff/Cornelia Rauh-Kühne, Fritz K. Ein deutsches Leben im zwanzigsten Jahrhundert, Stuttgart/München 2000.
4 Cornelia Rauh-Kühne, Die Unternehmer und die Entnazifizierung der Wirtschaft in Württemberg-Hohenzollern, in: Dies./M. Ruck (Hg.), Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930-1952, München 1993, S. 305-331.
5Weitere Informationen zum Arbeitskreis und Rundbrief unter: http://www.staatsarchive.niedersachsen.de/master/C1149380_N1149046_L20_D0_I503.html. Der „Rundbrief“ kann beim Schriftführer des Arbeitskreises per E-Mail abonniert werden: stadtarchiv@badfallingbostel.de.


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