Justice in Discourse

Organisatoren
Lichtenberg-Kolleg der Georg-August-Universität; Teilprojekt „Ethik von/in Verhandlungs- und Regulierungspraxen um Cultural Property“ der interdisziplinären DFG-Forschergruppe “The Constitution of Cultural Property”
Ort
Göttingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.04.2013 - 05.04.2013
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Von
Lars Döpking, Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie / Institut für Politikwissenschaft, Georg-August Universität Göttingen

Vom 04. bis 05. April 2013 fand am Lichtenberg-Kolleg der Georg-August-Universität in Kollaboration mit dem Teilprojekt „Ethik von/in Verhandlungs- und Regulierungspraxen um Cultural Property“ der interdisziplinären DFG-Forschergruppe “The Constitution of Cultural Property” (DFG 772) die zweitägige Working-Conference “Justice in Discourse” statt. Die Gastgeber STEFAN GROTH (Göttingen), CHARLES L. BRIGGS (Berkelely und Göttingen) und REGINA BENDIX (Göttingen) hatten in idyllischer Atmosphäre zur Diskussion des Justice-Begriffs sowie seiner pragmatischen Anwendung in konkreten Kontexten geladen. In der Ankündigung war daher ein besonderer Fokus auf die Ausprägung und Verwendung von Gerechtigkeitsansprüchen je nach spezifischer Sprechsituation mit ihren sozialen und/oder politischen Implikationen versprochen worden. Aus den empirischen Ergebnissen unterschiedlicher Fallstudien sollten Rückschlüsse auf makrosoziologische Theorien und Gerechtigkeitskonzeptionen, sowie zu methodologischen Grundlagen der Forschungspraxis gezogen werden.

Charles Briggs unterstrich in seiner Begrüßung, dass der Mangel an handfesten Definitionen der zentralen Begrifflichkeiten als Chance und nicht als Hindernis des interdisziplinären Austauschs zu verstehen sei – der in der Ausschreibung bewusst breit gewählte Diskursbegriff verdeutliche dies. Lediglich sei als gemeinsame Arbeitsgrundlage anzuerkennen, dass Diskurse in einem überaus komplexen, nicht einfach aufhebbaren Verhältnis zur Realität ständen. Des Weiteren stellte er klar, dass seiner Auffassung nach bereits die Wahl der Diskurse, denen in Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik Relevanz zugesprochen werde, keine rein empirische, sondern eine mindestens ebenso kulturelle, ideologische und damit gerechtigkeitstheoretische Frage sei. STEFAN GROTH (Göttingen) griff diesen Punkt in seiner inhaltlichen Einleitung auf. Er stellte Gerechtigkeit als ein per se zentrales Element zwischenmenschlicher Kommunikation dar und verdeutlichte, dass sie quasi permanent, wenn auch nicht explizit, verhandelt und reproduziert werde. Spannend sei daher vor allen Dingen die Frage nach Differenz in Verhandlungsstrategien, wie je nach Ort und Zeit über Gerechtigkeit verhandelt werde, um aus diesen Beobachtungen die oben genannten Rückschlüsse zu ziehen. Es stehe als Frage im Raum, ob nicht trotz aller Differenz in den konkreten Situationen gemeinsame Strukturen zu kennzeichnen seien, die einen Verweis auf die makro-soziologische Ebene ermöglichen. Er wies des Weiteren auf die bisherige Inkongruenz zwischen politikwissenschaftlicher und anthropologisch-linguistischer Forschung hin: Während ersterer die Methoden fehlten, um ihre anspruchsvollen normativen Theorien an die Empirie rückzubinden, ließen sich in letzterer gerade diese Theorien vermissen. Lösungen für unter anderem diese Probleme sollten hier durch unterschiedliche Perspektiven generiert werden.

Die auf englischer Sprache abgehaltene Konferenz eröffnete daran anschließend REGINA BENDIX (Göttingen). Anhand von Veränderungen im Vokabular der Präambeln der sieben UNESCO Konventionen könne konstatiert werden, dass ein tiefgreifender nicht-eindeutiger Wandel der zugrunde liegenden Gerechtigkeitskonzeptionen stattgefunden habe. Wo erst noch der rein materielle Schutz kultureller Güter vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs im Mittelpunkt gestanden habe, sei im weiteren Verlauf die Rückführung und Verteilung „verlorener“ Gegenstände in den Mittelpunkt gerückt, um schließlich die Restauration und den Erhalt (immaterieller) Kulturgüter zu forcieren. Diese Verlagerung von Aspekten individueller Kreativität über kollektive Eigentumsrechte zur Restaurationspflicht stelle einerseits eine signifikant-normative Aufwertung kulturellen Erbes als Element transnationaler Gerechtigkeit dar. Andererseits verdeutliche sich im Prozess, von der Ratifizierung bis zur Umsetzung der Konventionen, dass diese moralischen Richtlinien auch eine Abwertung der Akteure, die diese kulturellen Erzeugnisse verwenden würden, beinhalte: “Cultural goods count first, human actors follow”. Besonders die seit 2003 festgeschriebene Pflicht der kulturellen Eigentümer, ihre Kultur gegenüber der Menschheit zu erhalten, könne im konkreten Fall die ursprüngliche Intention postkolonialer Gerechtigkeit usurpieren. Zusammengefasst müsse konstatiert werden, dass durch die im Diskurs um Gerechtigkeit nicht behandelte lokale Ebene und dem verwendeten antiquierten Begriff von Kultur selbst die Konventionen der UNESCO deutlich komplexer zu bewerten seien, als ursprünglich angenommen. Nicht alles, was mit Gerechtigkeit etikettiert sei, sei auch gerecht.

STEFAN GROTH (Göttingen) fügte den Beobachtungen Bendix’ eine Diskursanalyse internationaler Verhandlungen zu traditionellem Wissen hinzu. Aus dem von ihm untersuchten “Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore” (IGC), welches aufgrund seiner Satzung zum Ziel hätte, ein gerechtes Ergebnis zu erzielen, stellte er vier Diskursausschnitte vor. Neben der klar hervortretenden Kontextabhängigkeit von Erfolg, die primär die Struktur des technischen Rahmens und den Inhalt der jeweiligen Forderung beinhalte, stellte er heraus, dass erfolgreiche Überzeugung im Sinne von Gerechtigkeit auf das politische Vokabular und Register von Gerechtigkeitsansprüchen verzichten müsse. Da die Etablierung des IGC von vielen Akteuren als hinreichende Implementierung ethischer Forderungen begriffen werde, hätte es sich als erfolgreiche Strategie entpuppt, lediglich spezifisch implizite Ansprüche ohne direkte Anschuldigungen zu stellen. Groth stellte darüber hinaus die These auf, dass die in Debatten um internationale Verhandlungen konstatierte “justization” von Diskursen häufig eher als sprachliche Strategie und weniger als Äußerung spezifischer normativer Forderungen zu verstehen sei. Zum anderen verfehle die Kritik einer Technisierung von Sprache und Anliegen in internationalen Prozessen die kommunikativen Prozesse, in denen normative Ansprüche impliziert und indirekt formuliert werden. Aufgabe sei daher, linguistisch-anthropologisch innerhalb der technisierten Diplomatensprache die verwendeten “implicit ethics” zu entschlüsseln und ihre dennoch zu konstatierende Wirkung zu untersuchen.

INA LEHMANN (Bremen) erweiterte den empirischen Bezugsrahmen internationaler Verhandlungen um ihre politikwissenschaftlichen Forschungsergebnisse zur “Convention on Biological Diversity” (CBD). In ihrem Vortrag rückte sie den Konflikt zwischen kulturellen Rechten derer, die diese Ressourcen nutzen, und dem Anspruch globaler Umweltgerechtigkeit der CBD, dieselben zu erhalten, in den Mittelpunkt. Lehmann unterstrich, dass sich nur wenige Theorien anböten, um diesen Konflikt theoretisch zu bearbeiten, da es sich bei ihm eben um keinen sozio-ökonomischen Verteilungskonflikt der Art handle, wie er häufig in Theorien transnationaler Gerechtigkeit Gegenstand der Auseinandersetzung sei. Theoretisch umstritten sei unter anderem, ob indigenen Gruppen auch international Gruppenrechte zugestanden werden könnten. In der Praxis werde dieses Problem durch ihre Partizipation an den jeweiligen Entscheidungsgremien bei gleichzeitigem Ausschluss von einem internationalen Rechtsstatus in den Konventionen gelöst – womit sie Konsense eingehen müssten, deren Inhalt sie nur minimal beeinflussen könnten. Im Sinne Rawls‘ sei hier eine stärkere Berücksichtigung von Minderheitsrechten zu fokussieren, die über eine rein formale Partizipation hinaus ginge. Des Weiteren müsse in Theorien internationaler Gerechtigkeit der immanente Wert von Kultur stärker berücksichtigt werden, um die Gerechtigkeitskonzeptionen aus sich selbst heraus weiterzuentwickeln.

RUTH GOLDSTEIN (Berkeley) verdeutlichte in ihrer Präsentation hingegen, dass aktuell nicht mehr allein der Konflikt zwischen kulturellen und universalen Rechten im Zentrum der Auseinandersetzung stehe, sondern dass mit der Aufwertung von Pflanzen, Ökosystemen oder dem „Leben an sich“ zu Rechtssubjekten die Frage, ob und wie weit diese gerecht zu behandeln seien, stetig an Relevanz gewinne. Exemplarisch hierfür sei neben den in die bolivianische Verfassung eingegangen „Rechten Mutter Erdes“, eine Erklärung des “Swiss Federal Ethics Committee on Non-Human Biotechnology“ (ECNH) zum “ethical treatment of plants“. Diese führe dazu, dass Forscher in der Schweiz die moralische Integrität von Pflanzen achten müssten. Die Referentin stellte am Beispiel der südamerikanischen Dracontium Gigas heraus, dass eine Erweiterung des Gerechtigkeitsbegriffs direkte Folgen in Forschung und Entwicklung nach sich ziehe, aber auch, dass sich an dieser Stelle ein Konflikt zwischen ökonomischen Interessen und Ethik feststellen lasse. Besonders, da die Partizipationsrechte indigener Gruppen, die noch am ehesten die Rechte der ihnen bekannten Pflanzen einklagen könnten, begrenzt seien, sei der Ausgang dieses Konflikts vorhersehbar.

Am nächsten Morgen referierte Charles Briggs über seine Forschungsergebnisse zur Gerechtigkeitsdebatte im medizinischen Sektor der USA. Der Anstoßpunkt derselben sei ein zunächst dominanter Diskurs gewesen, der alternative Gesundheitsnarrative verdrängt und Stereotype des Anderen, „Kranken“ installiert habe. Dem sei eine Exklusion der als „krank“ Identifizierten von Arbeitsmarkt und sozialem Leben gefolgt. Daran anschließend hatten sich die Betroffenen jedoch diesen Diskriminierungen öffentlichkeitswirksam zur Wehr gesetzt. Als Ergebnis dieses Gerechtigkeitsdiskurses könne einerseits die Anerkennung eines sozialen Rechts auf Entstigmatisierung, sowie die Installation von Lehrstühlen zu “health communication” genannt werden. Briggs besonderes Interesse galt dabei jedoch der spezifischen Sprache der Betroffenen, mit der diese ihre Gerechtigkeitsansprüche artikuliert und eingeklagt hätten. Es sei durch sie möglich gewesen, sich selbst vom Status eines Objekts zum Subjekt zu erheben und Expertenwissen zu delegitimieren, welches ebenso durch populäre Erklärungen in den Medien, wie durch Institutionalisierung im bürokratischen Apparat die genannte Diskriminierung befördert habe. Neben der gesellschaftspolitischen Wirkung von Gerechtigkeitsdiskursen, könnten auf Basis des vorliegenden Materials auch Rückschlüsse zum Verhältnis von Diskurs, Materialität und Gesundheit gezogen werden: Ein Diskurs würde sich zwar aufgrund von Krankheitsfällen entwickeln, jedoch stigmatisiere er auf diese Weise eine weitere Zahl an Menschen zu Kranken, die dann denselben attackierten. Klar zu erkennen sei an dieser Stelle die simultane Entwicklung beider Dimensionen, die bereits in der Begrüßung benannte auflösbare Dialektik.

SRIKANT SARANGI (Cardiff) analysierte darauf folgend Kommunikations- und Rechtfertigungsstrategien innerhalb von Familien, die ihre Kinder gentechnisch in Vaterschaftsfragen sowie zu Erbkrankheiten untersuchen lassen. Für die Eltern stelle sich in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Frage, ob überhaupt zu testen sei und inwiefern und wem innerhalb der Familie das Testergebnis mitzuteilen wäre. Anhand von Interviews könne zum einen festgestellt werden, dass Eltern aufgrund von Rollenverantwortung gegenüber ihren Kindern stets versuchten, ihr Verhalten als gerecht zu definieren. Da jedoch kein allgemeines bioethisches Prinzip über eine kommunikative Dimension verfüge und damit kläre, ob überhaupt und wem was zu erzählen sei, sei zum anderen eine hohe Varianz von Strategien zu beobachten. Auch die staatlich vorgeschriebenen Berater könnten die Probleme entweder nicht lösen oder würden zu weiteren Problemen beitragen. Durch eine Diskursanalyse der Gerechtigkeitsansprüche gegenüber den eigenen familiären Strukturen könne festgehalten werden, dass diese stark konktextabhängig seien und dass, nach Auffassung staatlicher Berater, bei genetischen Tests emotionalen Ausbrüchen häufig mehr Wahrheit inne wohne als guten Argumenten. Die Aufgabe der Forschenden sei mithin, Diskursstrukturen in Familien zu identifizieren und artikulierte Rechtfertigungen von “self-excuses” analytisch zu trennen. Schließlich sei Verantwortung gegenüber der eigenen Elternrolle als Moment zu begreifen, um die „Sprache der Rolle“ zu konzeptualisieren und somit sich einer Theorie gerechter Gesellschaft zu nähern.

JAN BLOMMAERT (Tilburg) zeigte in seinem Vortrag am Beispiel von standardisierten Interviews im belgischen Asylverfahren, wie und weshalb Policy-Vorstöße zur Installation gerechterer Diskursstrukturen durch staatlich-bürokratische Umsetzung scheitern. Zur normativen Analyse derselben sei ein Gerechtigkeitsbegriff zu entwickeln, der die betroffenen Subjekte in den Mittelpunkt stelle und nicht versuche, eine Form von positivistisch-objektiver Neutralität herzustellen. Eine Objektivität bedürfe immer eines Subjekts, welche sie konstruiere und genau in diesem Sinne sei auf Adorno zurückzugreifen, der auf authentisches Leid als Maß von Objektivität verwiesen habe. In den standardisierten Interviews, welche ursprünglich eine höhere Homogenität und Vergleichbarkeit der Fälle gewährleisten sollten, sei jene Gerechtigkeit jedoch in ihr Gegenteil verkehrt worden. Emotionen wären hier kein Ausdruck von Fakten, Abweichungen von der Struktur des Fragebogens oder zu lange Antworten würden nicht dokumentiert werden. Es könne gezeigt werden, dass bereits im Genre des Fragebogens, obgleich in konkreter Anwendung katalysiert, eine Objektivierung der Subjekte angelegt sei. Anstatt dessen sei ein verstärkter Einbezug von „Stories“ in Asylverfahren zu forcieren, um somit soziale Gerechtigkeit im Kleinen herzustellen.

PATRICK EISENLOHR (Göttingen) widmete sich im abschließenden Vortrag der Frage, wie Differenz und Vielfalt von Diskursen normativ evaluiert werde. Als empirisches Material stellte er hierzu seine Forschungen zu individuellen Einstellungen gegenüber lokaler linguistischer Diversität auf Mauritius und ihrem Verhältnis zu innerstaatlichen Konflikten vor. Auf Mauritius existiere zum einen eine hohe sprachliche Diversität und zum anderen war es dort zu größeren Ausschreitungen gekommen, als die staatliche Bank beschlossen hatte, Vokabeln einer der “ancestral languages” auf ihren Noten neu anzuordnen. Neben der Tatsache, dass Teile der Bevölkerung bereit waren, bei den Protesten gegen diese Umbenennung ihre Gesundheit zu riskieren, zeigte er an diesen Beispielen, wie diese verschiedenen Sphären von Gerechtigkeit als diskursiv-verknüpft konzipiert werden müssen. Es habe sich gezeigt, dass eine positive Bezugnahme auf sprachliche Diversität gemeinsam mit der Anerkennung dieser sozialen Proteste auftrete, weshalb auf Mauritius, die Beurteilung multilingualer Diversität als Ausdruck von Gerechtigkeitskonzeptionen zu bewerten sei, die sich auch in staatlichen Handlungsstrategien widerspiegle.

Zwischen den Vorträgen entfachte sich neben den üblichen Nachfragen und Ergänzungen eine Debatte zur Universalität von Normen. Im Plenum erfolgte der Hinweis, dass primär politisch erwünschte Traditionen zum Gegenstand von Verhandlung erklärt würden, und bemängelt, dass in den Diskursen fast ausschließlich Staaten zentrale Handlungsakteure seien. Theoretisch wurden des Weiteren die normativen Demokratie-Ideale hinterfragt wie legitimiert sowie auf die Ungerechtigkeit des Marktes im Allgemeinen verwiesen. In der Abschlussdiskussion schließlich erarbeiteten die Teilnehmenden aus den dargestellten Beiträgen methodologische Ansätze. Es wurde vorgeschlagen, Kategorien zu bilden, die zwischen den Ebenen des Diskurses vermitteln, wie sie beispielweise Patrick Eisenlohr referiert hatte. Alle Diskutierenden waren sich im Abschlussplenum einig, dass normativen Kategorien wie Natur/Gesellschaft oder Gesundheit/Mediendiskurs zentrale Stellung eingeräumt werden müsse, um Gerechtigkeit adressieren und in ihrer vielschichtigen Wirkweise, insbesondere ihre Mobilität zwischen den Diskussionen und ihre Übersetzungsprozesse, analysieren zu können.

Konferenzübersicht:

Welcome: Charles Briggs (Berkeley und Göttingen)

Introduction: Stefan Groth (Göttingen)

Session 1: Justice and International Deliberations on Culture.
Chair: Regina Bendix (Göttingen)

Regina Bendix (Göttingen): Heritage Rights: From Discourse to Pratice.

Stefan Groth (Göttingen): Implicit Ethics: Normative Claims in International Negotiations on Traditional Knowledge.

Session 2: Justice and Biological Resources.
Chair: Sven Mißling (Göttingen)

Ina Lehmann (Bremen): Customary Use of Biological Resources and Justice in Conversation: Insights from the Convention on Biological Diversity

Ruth Goldstein (Berkeley): Adjudicating Claims over “Life Itself”: Justice and Other Virtues

Session 3: Social Justice in Medical Settings.
Chair: Jan Blommaert (Tilburg)

Charles Briggs (Berkeley / Göttingen): In the Struggle for Social Justice in Health, Whence Communication?

Srikant Sarangi (Cardiff): In the Best Interest of the Child? The Interface of Parental and Professional Role-Responsibilities in Children-Centered Health and Social Care Delivery.

Session 4: Justice and Linguistic Diversity
Chair: Charles Briggs (Berkeley / Göttingen)

Jan Blommaert (Tilburg): Narrative and Factuality: An Asylum Seeker`s Story.

Patrick Eisenlohr (Göttingen): Discourse as Moral Action, Questions of Justice, and Linguistic Diversity


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