HT 2012: Global Commons – Anspruch und Legitimation der "Gemeingüter" als Erbe der Menschheit nach dem Zweiten Weltkrieg

HT 2012: Global Commons – Anspruch und Legitimation der "Gemeingüter" als Erbe der Menschheit nach dem Zweiten Weltkrieg

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2012 - 28.09.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Eva Maria Verst, Johannes Gutenberg-Universität Mainz/Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz; Michael Vössing, Universität Mannheim/Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz

Die wissenschaftliche Debatte über (globale) Gemeingüter hält auch mehr als vier Jahrzehnte nach der Publikation von Garret Hardins „Tragedy of the Commons“1 an. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die Verleihung des Nobelpreises für Wirtschaft an Elinor Ostrom für ihr Werk zur „Verfassung der Allmende“2 im Jahr 2009. Mit dem Hinweis auf diesen Diskurs leiteten die Organisatorinnen ANDREA REHLING (Mainz) und ISABELLA LÖHR (Heidelberg) die von JOHANNES PAULMANN (Mainz) moderierte Sektion zu den Gemeingütern als Erbe der Menschheit nach 1945 ein. Sie verdeutlichten, dass globale Güter, etwa in Form der Ressourcen der Meere und des Weltraums, aber auch des Kultur- und Naturerbes, angesichts der fortschreitenden Dekolonisation und den Debatten über die Grenzen des Wachstums Teil des tagespolitischen Diskurses geworden seien. Sie verwiesen aber auch darauf, dass diese Kontroversen über Umweltschutz, Ressourcennutzung und die Bewahrung kultureller Überlieferung auf eine längere Tradition zurückblicken können. Seit den 1950er-Jahren jedoch hätten die nun als „global commons“ betrachteten Gemeingüter durch das Label „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ eine neue Wertigkeit gewonnen. Anhand einer Betrachtung der politischen Auseinandersetzungen über die „global commons“, zu denen etwa Fragen nach dem Verhältnis des Lokalen zum Globalen, nach der Furcht vor dem Verlust kultureller Eigenheit sowie dem Bemühen um „governance“-Strukturen gehören, ließen sich Spezifika des sich gleichzeitig herausbildenden Globalisierungsdiskurses konkret analysieren. Im Rahmen der Sektion wurden Bevölkerungspolitik, Natur- und Umweltschutz, exterritoriale Ressourcen, das Kultur- und Naturerbe sowie geistiges Eigentum als Fallbeispiele für globale Güter als Teil eines gemeinsamen „Erbes der Menschheit“ analysiert.

HEINRICH HARTMANN (Basel) warf mit der ersten Fallstudie die Frage auf, inwiefern Bevölkerung als „common“ verstanden werden kann. Ausgehend von Garrett Hardin stellte Hartmann zunächst die wichtigsten Paradigmenwechsel der Bevölkerungsforschung der 1950er- und 1960er-Jahre vor. Ein besonderes Augenmerk legte Hartmann hierbei auf die als „Princetonians“ bezeichnete Gruppe von in den USA tätigen Sozialwissenschaftlern. Er betonte, dass es sich bei den Ansätzen der Bevölkerungswissenschaften zwar um einen transnationalen Wissensdiskurs handele, dieser jedoch spezifischen sozialen Dynamiken entstammte. So könne man die beteiligten Wissenschaftler nicht als „Frontkämpfer des Kalten Krieges“ verstehen, sondern müsse die spezifischen politischen Konstellationen berücksichtigen. Im Hinblick auf die Frage, wie Bevölkerungswachstum und die Nutzung begrenzter Ressourcen in Einklang zu bringen wären, sei vor allem der Transfer zwischen angewandter Sozialforschung, Evolutionsbiologie und wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen bedeutsam. Erst die Überlagerung der verschiedenen disziplinären Positionen habe eine vorübergehende Schlagkraft des Bevölkerungsdiskurses ermöglicht, durch den eine stabile Bevölkerungszahl zu einem konservatorischen Konzept geworden sei. Hartmann versteht diesen Prozess als „Kommodifizierung des Begriffs der Bevölkerung“, welcher eine „scheinbar ideologiefreie und ahistorische Übertragung des Konzepts“ in der konkreten Anwendung erst ermöglicht habe. Die Diskussion des Bevölkerungsproblems und die Suche nach Lösungsvorschlägen führten zu verschiedenen institutionellen Neugründungen, die auf nationaler und internationaler Ebene agierten. Das Konzept habe sich in der Praxis jedoch nicht in der von den Princetonians, dem Population Council und Hardin entwickelten Idee umsetzen lassen. Stattdessen seien die Programme umformuliert und stark an lokale und nationale Handlungsagenden angepasst worden. Der Bevölkerungsdiskurs und die „commons“-Idee seien somit lediglich für eine kurze Hochphase miteinander verbunden gewesen.

Ihren Vortrag zur Kontroverse um die Verwaltung und Nutzung exterritorialer Gebiete und deren Ressourcen eröffnete SABINE HÖHLER (Stockholm) mit dem Beispiel des Felsen Rockall im Nordatlantik. Den bis dahin national nicht zugewiesenen Felsen reklamierte Großbritannien vor dem Hintergrund des Kalten Krieges 1955 durch symbolische Inbesitznahme aus geostrategischen Gründen für sich. Aufgrund des Fischreichtums und vermuteter Ölvorkommen gewannen die Gewässer um Rockall in den 1960er-Jahren zudem wirtschaftliche Bedeutung. Großbritannien gliederte den Felsen 1972 mit dem „Island of Rockall Act“ seinem Territorium an, um ihn so vor dem Zugriff anderer Anrainerstaaten zu sichern. Tatsächlich blieb der völkerrechtliche Status von Rockall auch in den folgenden Jahren nicht unangefochten. Das Rockall-Beispiel verdeutliche, dass auch nach 1945 bisher nicht national zugewiesene Gebiete dem ‚terra nullius‘-Prinzip folgend durch einzelstaatliche Okkupationen territorialisiert wurden. Demgegenüber habe sich jedoch seit den 1950er-Jahren eine der Idee des gemeinsamen „Erbes der Menschheit“ folgenden und auf das völkerrechtliche Prinzip der ‚res communis‘ verweisenden Vorstellung der gemeinsamen Verwaltung exterritorialer Gebiete herausgebildet. Die Meere, die Antarktis, aber auch das Weltall und ihre jeweiligen Ressourcen sollten als „global commons“ einer gemeinschaftlichen Nutzung unterworfen werden. Anhand verschiedener internationaler Abkommen seit den 1950er-Jahren zeigte Höhler auf, wie die Idee eines nunmehr vorrangig durch die Vereinten Nationen treuhänderisch verwalteten gemeinsamen „Erbes“ den bisherigen nationalstaatlichen Souverän durch jenen der „Menschheit“ zu ersetzen versucht habe. Gerade mit dem Scheitern entsprechender internationaler Rechtsordnungen in den 1970er-Jahren, etwa des UN-Mondvertrags 1979, aufgrund einzelstaatlicher Interessen gelang es Höhler darzulegen, dass neben dieser Idee des „commoning“ derselbe Zeitraum auch als „uncommoning“-Moment zu fassen sei. Das Prinzip der einzelstaatlichen Territorialisierung und die Vorstellung der globalen Vergemeinschaftung sollten auch in der Folgezeit in spannungsreicher Konkurrenz den internationalen politischen Diskurs beherrschen.

Globalpolitische Kontroversen um naturgegebene Gemeingüter im 20. Jahrhundert analysierte ANNA-KATHARINA WÖBSE (Genf) anhand der Beschäftigung des Völkerbundes und der Vereinten Nationen mit diesem Themenfeld. In Folge der Verdichtung der Konflikte um die Nutzung natürlicher Gemeingüter Anfang des 20. Jahrhunderts habe sich der Völkerbund der Ressourcenfrage gewidmet. Wöbse stellte dar, dass als erster Gemeinschaftsraum mit erschöpflichen Ressourcen das Meer identifiziert wurde. 1925 habe der argentinische Rechtsprofessor José Leon Suarez in Genf plädiert, das Meer als globale Allmende zu verstehen und die gemeinschaftliche Nutzung dieser Ressourcen zu regeln. Eine beginnende Debatte über Gerechtigkeit zwischen Norden und Süden lasse sich laut Wöbse daran ablesen. Bezüglich der Vereinten Nationen lag ihr Fokus vor allem auf zwei Konferenzen im Jahr 1949, die sich mit der Nutzung natürlicher Gemeingüter beschäftigten: In einer von dem Economic and Social Council der UN (ECOSOC) organisierten Konferenz hätten Fragen der Effizienzsteigerung und Erschließungstechnologien im Vordergrund gestanden. Die UNESCO habe zeitgleich eine eigene Konferenz organisiert, welche die Ressourcenfrage auch in sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht behandeln wollte. Wöbse argumentierte, dass durch die Konferenzen ein Überbrückungsprozess zwischen Naturschutz und Ressourcenfrage sowie zwischen dem Verbrauch von Naturkapital und der Gerechtigkeitsfrage eingesetzt habe. Dieser Prozess habe sich im Laufe der 1960er-Jahre durch die Gründung verschiedener internationaler Organisationen und rechtlicher Instrumente beschleunigt. Die Biosphärenkonferenz der UNESCO 1968 stelle einen wichtigen Sprung auf dem „Weg zur Wiederentdeckung globaler Gemeingüter“ dar. Konkretisiert worden sei nun der Anspruch, dass die Staatengemeinschaft auch die Beziehung zwischen Menschen und Natur regeln müsse.

ANDREA REHLING (Mainz) präsentierte in ihrem Vortrag jene Entwicklung, durch welche „Kultur“ und „Kulturerbe“ im 20. Jahrhundert zu einer umkämpften Ressource avancierten. Sie vertrat die These, dass die exponierte Rolle des „Kulturerbes“ im Diskurs der internationalen Politik im Zusammenhang mit der aufkommenden Zuschreibung der gemeinschaftsstiftenden Rolle von „kultureller Identität“ verstanden werden müsse. Rehling stellte in ihrem Vortrag die UNESCO als den maßgeblichen Aushandlungsort für die Auseinandersetzungen um „Kultur“, „kulturelle Identität“ und „Kulturerbe“ auf globaler Ebene vor. Sie zeigte drei Etappen der Herausbildung des kulturellen „Erbes der Menschheit“ auf. Anhand des Schutzes der Tempelanlagen im ägyptischen Philae hätten westliche Akteure in den 1930er- und 1950er-Jahren das „Erbe der Menschheit“ als Legitimationsgrundlage für den Erhalt vermeintlich universaler Artefakte etabliert. Nach 1945 sei der Kulturbegriff von der UNESCO um eine anthropologische, auf die das Gut hervorbringende Gruppe abzielende Komponente erweitert worden. Gleichzeitig hätten im Zuge der Dekolonisierung die sogenannten Entwicklungsländer zunehmenden Einfluss in der UNESCO gewonnen. 1968 sei die Organisation in fünf Regionen zu vermeintlich gleichwertigen kulturellen und historischen Einheiten untergliedert worden. Dadurch habe sich nicht zuletzt der Nord-Süd-Gegensatz innerhalb der internationalen Organisation verstärkt. Parallel zu dieser Entwicklung zeichnete Rehling den Wunsch der ehemals kolonisierten Staaten nach, ihre eigene „kulturelle Identität“ als gleichwertig zur europäischen zu positionieren. Die Mondiacult-Konferenz in Mexiko 1982 sei als ein Höhepunkt dieser Entwicklung zu sehen. Rehling zeigte mithin auf, dass „Kultur“ und „kulturelle Identität“ in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum globalen Gemeinschaftsgut aufgewertet worden seien, um einer unterstellten Homogenisierung der einzelnen Kulturen aufgrund von Globalisierungsprozessen entgegen zu wirken. In einem konfliktreichen Prozess hätten deshalb alle beteiligten Akteure versucht, auf diesem Gebiet den erfahrenen Globalisierungsprozessen eine kosmopolitische Ordnung entgegen zu setzen.

ISABELLA LÖHR (Heidelberg) untersuchte das Spannungsverhältnis zwischen der Bewahrung kultureller Überlieferung und dem Schutz individueller Nutzungsrechte. Sie zeigte auf, dass sich im Programm der UNESCO beide Schutzprinzipien wieder finden: Seit Mitte der 1950er-Jahre widmete sie sich dem Weltkulturerbe der Menschheit, bereits Anfang der 1950er Jahre hatte sie sich für den Schutz privater Eigentumsrechte eingesetzt und 1952 das erste weltweite Abkommen zur Regelung der individuellen Rechte an Werken der Kunst, Literatur und Musik initiiert. Löhr argumentierte, dass bei der UNESCO nicht nur zwei unterschiedliche Abteilungen tätig gewesen seien – die Kulturabteilung für das Welterbe und die Rechtsabteilung für die Urheberrechte –, sondern dass die Organisation zwei verschiedene, teils divergierende Konzepte von „Kultur“ herangezogen hätten, um deren jeweiligen Schutz zu protegieren. Während das Welterbe-Programm mit Konzepten wie „Menschheit“ und „Universalität“ in Verbindung gebracht werde, stehe bei den Urheberrechten „Individualität“ im Vordergrund. Dass das Welturheberrechtsabkommen von Beginn an auf der Tradition westlichen Eigentumsdenkens gefußt habe und der Kulturbegriff mit westlichen Vorstellungen verknüpft worden sei, habe den Widerstand von Entwicklungsländern an diesem System zur Folge gehabt, da deren soziale und kulturelle Gegebenheiten nicht berücksichtigt worden seien. Mit einer dritten Programmlinie habe die UNESCO daher versucht, den Bereich zwischen dem universalen Weltkulturerbe einerseits und den partikularen Eigentumsrechten andererseits zu schließen, in dem sie entschied, auch Traditionen, Praktiken, Wissensbestände und Ausdrucksformen als immaterielles Welterbe zu schützen und den Herkunftsgemeinschaften dieser Traditionen das Vorrecht der wirtschaftlichen Nutzung im Sinne des Urheberrechts zuzusprechen. Für die „global commons“ bedeute dies nach Löhr zum einen eine Ausweitung des Begriffs des „cultural heritage“ über die ursprünglich mit der Welterbekonvention lancierte Definition hinaus. Zum anderen impliziere diese Entwicklung eine Verschiebung im Verhältnis von Weltkulturerbe und Eigentumsrechten dahingehend, dass auch „cultural heritage“ potentiell in ein exklusives Gut verwandelt werden könne.

In seinem Kommentar betonte BERNHARD GISSIBL (Mainz) die inhaltliche Verbindung der Sektion zu aktuellen politischen Kontroversen über die Rolle und solidarische Nutzung von Gemeingütern sowie die Anbindungsmöglichkeiten des Panels an die akademische Kosmopolitismus-Debatte. Besonders positiv hob er die Verknüpfung sonst eher separat behandelter Forschungsfelder der Globalgeschichte durch die Bandbreite der vorgestellten „commons“ hervor. Gißibl plädierte hinsichtlich der aufgezeigten Gleichzeitigkeit von „common“- und „uncommon“-Momenten dafür, konkreter zu analysieren, warum hinsichtlich bestimmter Güter und Ressourcen eine Vergemeinschaft gelang, bei anderen jedoch kein Kompromiss erzielt werden konnte. Diesbezüglich forderte er eine systematischere Analyse der Diskurse zur Ausgestaltung einer souveränen Verfügung „der Menschheit“ über globale Ressourcen ein. Gißibl plädierte darüber hinaus dafür, auch den Aspekt des „doing heritage“ im Sinne der völkerrechtlichen Institutionalisierung und Praxis nicht zu vernachlässigen. Als Forschungsdesiderate benannte Gißibl schließlich eine intensivere Betrachtung der Akteure und Foren der sogenannten „Dritten Welt“, welche sich durch die Aneignung der Erbe- und Gemeingut-Konzepte auch in dieses Feld der internationalen Politik einbrachten. Damit verbunden sei eine systematische Analyse der „Dritten Welt“, aber auch der UNESCO als dynamische Einheiten.

In der Sektion konnte anhand unterschiedlicher Fallstudien die historische Genese des Konzepts der „global commons“ gewinnbringend aufgezeigt werden. Es gelang den Referenten überzeugend darzustellen, wie die Vorstellung von gemeinschaftlichen Gütern als Teil eines „Erbes der Menschheit“ zum Gegenstand internationaler wissenschaftlicher und politischer Debatten und Auseinandersetzungen avancierte. Mit den „commons“ hat sich ein lohnenswerter Forschungsgegenstand offenbart, der im Rahmen einer konkreten Analyse globalgeschichtlicher Fragestellungen weiter behandelt werden sollte.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Andrea Rehling (Mainz) / Isabella Löhr (Heidelberg)

Johannes Paulmann (Mainz): Moderation

Heinrich Hartmann (Basel): Die Wiederentdeckung der Bevölkerung. Veränderliche demographische Handlungsfelder zwischen global commons und global needs – Historische Perspektiven seit 1950

Sabine Höhler (Stockholm): Exterritoriale Ressourcen: Die Diskussion um die Meere, die Pole und das Weltall um 1970

Anna-Katharina Wöbse (Genf): "Whose world is it?": Natur und Umwelt als gemeinsames Erbe der Menschheit nach 1945

Andrea Rehling (Mainz): „Preserving Cultures“ – Der Schutz von Kulturdiversität und Kulturerbe der Menschheit nach 1945

Isabella Löhr (Heidelberg): Preserving cultures – nur wessen? Weltkulturerbe und geistiges Eigentum im Widerstreit

Bernhard Gißibl (Mainz): Kommentar

Anmerkungen:
1 Vgl. Garrett Hardin, The Tragedy of the Commons, in: Science 162 (1968), S. 1243-1248.
2 Vgl. Elinor Ostrom, Die Verfassung der Almende. Jenseits von Markt und Staat, Tübingen 1999.


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