Der Reformator Martin Luther 2017 – eine wissenschaftliche und gedenkpolitische Bestandsaufnahme

Der Reformator Martin Luther 2017 – eine wissenschaftliche und gedenkpolitische Bestandsaufnahme

Organisatoren
Historisches Kolleg, München; Heinz Schilling, Berlin
Ort
München
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.11.2013 - 08.11.2013
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Von
Jonas Schirrmacher, Historisches Kolleg, München

Vom 6. bis zum 8. November 2013 veranstaltete das Historische Kolleg in München ein interdisziplinäres Kolloquium, um sowohl die Person Martin Luther als auch die Reformation einer wissenschaftlichen und gedenkpolitischen Bestandsaufnahme zu unterziehen. Wie der stellvertretende Vorsitzende Helmut Neuhaus in seinen begrüßenden Worten betonte, konnte man neben der Bestandsaufnahme von drei feierlichen Anlässen für das Historische Kolleg sprechen: Zum einen ist dies das 2017 anstehende 500. Reformationsjubiläum. Zum anderen die im Anschluss an die Tagung stattfindende Verleihung des „Preises des Historischen Kollegs“ an Barbara Stollberg-Rilinger sowie das 25. Jubiläumsjahr des Umzuges des „Historischen Kollegs“ in die Räumlichkeiten der Kaulbachvilla. Ein besonderer Dank soll an dieser Stelle noch einmal der Fritz-Thyssen-Stiftung für die Förderung der Tagung sowie den Gästen Thies Gundlach, Vizepräsident der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und den Vertretern des Bayerischen Rundfunks und der Kultusministerien für ihr Erscheinen ausgesprochen werden.

In seiner Einleitung stellte Tagungsleiter HEINZ SCHILLING (Berlin) die Frage, wie viel Wissenschaft eine demokratische Erinnerungskultur benötigt. Aufgrund des allgegenwärtigen Jubiläums sei die Figur Martin Luthers äußerst aktuell. An der großen Popularität und dem damit einhergehenden multikulturellen Lutherbild entzünde sich jedoch immer wieder Kritik, welche einen Substanzverlust der Erinnerungskultur bei gleichzeitiger „Eventisierung“ beklagt. Um ein Aufweichen der Gedächtniskultur zu vermeiden, sei eine doppelte Historisierung notwendig: Zum einen eine historische Tiefenbohrung, die das Fremde und die damit verbundene Andersartigkeit des Denkens und Handelns des Reformators herausarbeiten soll. Zum anderen müsse die 500jährige Rezeptionsgeschichte in archäologischen Schichten abgetragen werden, um die weltgeschichtlichen Wirkungen der Reformation offenzulegen. Dieser methodische Ansatz spiegelte sich im Aufbau des Kolloquiums wider: Die erste Sektion widmete sich Luther im Kontext seiner Zeit. Die zweite Sektion beobachtete die Folgen der Reformation und die dritte stellte die Erinnerung in den Mittelpunkt.

GÖTZ RÜDIGER TEWES (Köln) eröffnete die erste Sektion mit seinem Beitrag zum Stellenwert der Reformation für die päpstliche Kurie unter Leo X. Ausgehend von der Feststellung, Leo X. sei bestens geeignet für die Reformation gewesen, entwarf Tewes ein machtpolitisches Dreieck zwischen Frankreich, dem Heiligen Römischen Reich und Rom, in welchem sich der Medici-Papst auf französische Seite gestellt habe. Verbunden durch das Bankenimperium der Medici und dynastische Kontakte in den französischen Hochadel, habe die päpstliche Politik eine antihabsburgische Komponente erhalten. Um den Kirchenstaat vor einer habsburgischen Umklammerung zu bewahren, habe Leo X. nach dem Tod Maximilians 1519 die Kaisernachfolge Friedrichs von Sachsen gegen dessen habsburgischen Konkurrenten Karl gefördert. So habe die Kurie Luther in Kauf genommen und ihm auf diese Weise Freiräume geschaffen.

Der Beitrag von EIKE WOLGAST (Heidelberg) konzentrierte sich auf Selbst- respektive Fremdreform der deutschen Kirche vor und während der Reformation. Als zentrale Voraussetzung betrachtete Wolgast, dass es im Gegensatz zur französischen oder anglikanischen Kirche keine „Iglesia Germanica“ gegeben habe. Stattdessen habe der Pluralismus von Erzbischöfen, Orden und Domkapiteln sowie der Doppelcharakter der Erzbischöfe zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt die Möglichkeit zur Selbstreform in der deutschen Kirche gelähmt. Grundlegend seien die Unfähigkeit der Erzbischöfe sowie die Abwesenheit des hohen Klerus bei den zentralen Reformbemühungen. In der Folge seien Reformen in erster Linie durch weltliche Fürsten angeschoben worden. Der frühmoderne Staat konnte so zentrale Felder der Geistlichkeit übernehmen, was, dem Referenten nach, einem Systembruch gleichkam.

Den Tagesabschluss bildete ein öffentlicher Abendvortrag von THOMAS KAUFMANN (Göttingen), der sich mit dem Verhältnis Luthers zu Judentum und Islam beschäftigte. Die umfangreiche Auseinandersetzung Luthers mit beiden Religionen sei zutiefst mit seiner Kritik am römischen Papsttum und der Selbstvergewisserung der eigenen Glaubensinhalte verknüpft. Letztlich ließe sich eine Äquidistanz von Judentum, Islam und „Papismus“ hinsichtlich der selbst vertretenen Lehre konstatieren. Darüber hinaus ließe sich ein Positionswechsel innerhalb des Gesamtwerks ausmachen. Während er in früheren Schriften die Duldung des jüdischen Glaubens vertreten habe, so sei sein Spätwerk von einer systematischen Intoleranz geprägt. Diese ambivalente Rolle Luthers, der sowohl Impulse für die friedliche Kohabitation gegeben habe, aber auch die Abgründe der christlichen Beschäftigung mit anderen Glaubensgemeinschaften aufzeige, mache die heutige Verantwortung im Umgang mit religiöser Pluralität besonders deutlich.

VOLKER LEPPIN (Tübingen) legte den Fokus seines Vortrages am folgenden Tag auf die Gründungs-erzählung des Protestantismus, den sogenannten „Thesenanschlag“. Anhand von kalendarischen Quellen und Geschichtsbüchern arbeitete er die allmähliche symbolische Aufladung des „Thesen-anschlages“ heraus. Nach der Heroisierung Luthers als Tatmensch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der „Thesenanschlagsdiskussion“ der 1960er-Jahre, habe sich die Deutung des Thesenanschlags in Richtung „Bagatelle“ entwickelt. Dieses neue Erzählmuster betont die universitäre Alltäglichkeit des Anschlages und versieht die Handlung mit dem bewusst anachronistisch gewählten Begriff des „Schwarzen Brettes“. Diese Marginalisierung des Geschehens sei dabei als affirmativ gegenüber der „Thesenanschlagsthese“ zu bewerten.

Der Wittenberger Reformation als rituelles Ereignis widmete sich NATALIE KRENTZ (Erlangen / Nürnberg). Sie richtete ihren Blick auf die Mikrogeschichte der Stadt Wittenberg und das Selbstverständnis der Reformatoren. Anhand der 1520 stattfindenden Bannandrohung des Brandenburger Bischofs, der Verbrennung der päpstlichen Bannandrohungsbulle durch Luther sowie der Proklamation Johannes Bugenhagens zum Stadtpfarrer 1523 konnte sie die Bedeutung von Ritualen und einen „performativen Bruch“ Luthers mit dem Papsttum aufzeigen. Da diese Handlungen aber häufig erst durch eine nachträgliche Interpretation zu den zentralen Ritualen wurden, für die wir sie heute halten, plädierte die Referentin für ein Zusammendenken von Traditions- und Ritualforschung.

Einen mediengeschichtlichen Ansatz wählte RUTH SLENCZKA (Berlin) in ihrem Vortrag über die Bedeutung Lucas Cranachs d. Ä. für die Reformation. Die Rolle des Hofmalers, Magistrats und städtischen Unternehmers Cranach sei in der eines Mentors und Agenten Luthers zu suchen. So habe Cranach diesem nachweislich bei Illustration, Veröffentlichung, Druck und Vermarktung seiner Werke unterstützt. Insbesondere wollte die Referentin die Predigten in Wort und Bild als eine Koproduktion verstanden wissen, die den Einfluss Cranachs auf die Reformation deutlich macht.

Den Abschluss des ersten Panels bildete schließlich der Beitrag SILVANA SEIDEL MENCHIs (Pisa) über das Verhältnis Erasmus‘ zu Luther. Erasmus sei vor 1520 durch seinen Wortschatz, der durch seine Korrespondenzen in die Politik eindrang, zum „Hüter der Macht des Wortes“ geworden. Ab 1520 habe jedoch Luther die Kontrolle über das „öffentliche Wort“ erlangt, nicht zuletzt auf Grund der Verwendung der deutschen Sprache. Das Konkurrenzverhältnis, in das Luther zu Erasmus trat, habe schließlich letzteren dazu bewegt von radikaleren Zielen abzuweichen. Der Einfluss Erasmus‘ auf Luther – so die These der Referentin – sei vor allem in einer Übernahme der erasmischen „Strategie des Wortes“ durch den Reformator zu suchen.

Die zweite Sektion, die sich den Folgen der Reformation widmete, eröffnete GEORG SCHMIDT (Jena), der zum Thema „Luther und die Freiheit seiner ‚lieben‘ Deutschen“ sprach. Schmidt rief zunächst in Erinnerung, dass es sich bei der Reformation, um ein obrigkeitliches und deutsches Phänomen gehandelt habe. Zwar sei die politische Rolle Luthers eher gering zu veranschlagen, jedoch habe er als „Katalysator einer freiheitlichen Reichsverfassung“ gewirkt. Die so entstandene „alte deutsche Freiheit“ sei im Zuge des Nationalismus in eine kleindeutsch-preußische umcodiert worden. Aus dieser Entwicklung habe sich die Einpassung Luthers in einen „deutschen Sonderweg“ gespeist. Letztlich plädierte der Referent dafür, dass sich das 21. Jahrhundert von den Deutungen des Vorjahrhunderts lösen und einen eigenen Luther kreieren müsse. Im Anschluss entzündete sich eine kontroverse Diskussion um die Historisierbarkeit des „sperrigen und fremden“ Luthers sowie um den Begriff des „Deutschtums“ des Reformators, wobei man sich letztlich auf die Notwendigkeit einer Entpolitisierung Luthers einigte.

THOMAS BRADY (Berkeley) richtete in seinem Beitrag den Blick auf die Lutherbilder im deutschen Marxismus. Laut Brady lassen sich drei Deutungen voneinander unterscheiden: Zunächst die Interpretation Karl Marx‘, der in dem Reformator einen „europäischen Liberalen“ sah, welcher die vorreformatorische Gesellschaft aus ihrer „geistigen Verkrustung“ befreit habe. Eine diametral entgegengesetzte Position habe Friedrich Engels eingenommen, der in Luther einen Fürsprecher feudaler Knechtschaft erkannte. In diesem Zuge sei im Marxismus der 1920er-Jahre bis in die Frühphase der DDR Thomas Münzer als der entscheidende Philosoph der Reformation idealisiert worden. Nach dem zweiten Weltkrieg sei Luther allmählich rehabilitiert worden und fand so den Weg in die DDR-Geschichtsschreibung. Diese positive Umdeutung Luthers im Marxismus habe vor allem den Zweck gehabt, den Staat mit einer progressiven Vergangenheit auszustatten. Die Rehabilitation Luthers nach dem Zweiten Weltkrieg sei folglich auf das Engste mit dem deutschen Marxismus verbunden.

Im letzten Vortrag des Panels widmete sich NOTGER SLENCZKA (Berlin) der Frage, ob es im Zuge der Reformation einen Paradigmenwechsel innerhalb der wissenschaftlichen Theologie gegeben habe. Während die mittelalterliche Scholastik Gott und die Vermittlung der Gotteserkenntnis zum Gegenstand der Theologie gemacht habe, sei es in der nachreformatorischen lutherischen Theologie zu einer Reduktion auf den Menschen sowie auf die Selbsterkenntnis gekommen. Dieser Paradigmenwechsel basiere letztlich auf einer Relektüre Bernhard von Clairvaux‘. Durch die Neubestimmung der Grundlagen der Theologie sei die spätere protestantische Dogmatik letztlich „neuzeit- und modernefähig“ geworden.

In der – die zweite Sektion abschließenden – Diskussion kristallisierte sich die für die Tagung zentrale Problematik des Aushandelns zwischen Wissenschaft und Gedenkpolitik heraus. Insbesondere der Vizepräsident der EKD Thies Gundlach lenkte die Debatte, mit Blick auf das Jubiläum 2017, auf die Frage, was aus der Geschichte für die Erinnerungskultur abgeleitet werden könne. Das Ziel – so waren sich letztlich die meisten Diskutierenden einig – sei es, die Gedenkpolitik und die Geschichtsforschung weiter zusammenzuführen.

Das dritte Panel wandte sich der Erinnerung Luthers und der Reformation zu. Eröffnet wurde es von STEFAN RHEIN (Wittenberg), der über die verschiedenen Lutherstätten referierte und so eine Schnittstelle zwischen Geschichtsforschung und Erinnerungspolitik besetzte. Beginnend mit der Einrichtung von Luthers Geburtshaus im Jahr 1693 habe sich das Gedenken im Laufe der Frühen Neuzeit institutionalisiert und in den 1920er-Jahren im „spirituellen Tourismus“ einen Höhepunkt erfahren. Dabei sei die Erinnerungskultur keinesfalls frei von Zusammenstößen zwischen der theologischen Lutherrezeption und dem materiellen Lutherkult gewesen. Als Beispiel diente die Zerstörung der Luthermöbel, die 1707 vorgenommen wurde, um eine Reliquienverehrung zu verhindern. Eine ähnliche Divergenz – nämlich zwischen wissenschaftlichem Diskurs und populärer Erinnerungspolitik – gelte es auch heute zu überwinden. Mit Verweis auf die Armenschulen, welche vor der Musealisierung in den Lutherhäusern untergebracht waren, bezeichnete Rhein die lutherischen Erinnerungsstätten als „Lernorte“, die eine historisch-didaktische Vermittlungsarbeit leisten müssen.

Der Beitrag von DOROTHEA WENDEBOURG (Berlin) bot einen Rückblick auf die vergangenen Lutherjubiläen bis 1989. Mit dem ersten Reformationsjubiläum 1616 habe der Protestantismus einen neuen Brauch zur historischen Praxis gemacht. Wie die Referentin anhand zahlreicher Beispiele zeigte, war das jeweilige Jubiläum – wie etwa 1617 im Zeichen der Gegenreformation oder 1817 im Kontext eines antirestaurativen Liberalismus – immer an das spezifische Zeitgeschehen geknüpft. Das Jubiläum 1817 betrachtete Wendebourg als wichtigste Zäsur, da hier nicht mehr die reine christlich-protestantische Lehre gefeiert worden sei, sondern eine Pluralisierung des Jubiläums eingesetzt habe, die Luther mit überkonfessionellen Begriffen, wie dem der Menschenrechte, verknüpft habe. Hieraus leitete Wendebourg ihre Forderungen bezüglich der Feierlichkeiten 2017 ab: Gegen ein personifiziertes Luthergedenken plädierte sie für ein übergreifendes Reformationsgedenken und sprach sich gegen eine Provinzialisierung des Jubiläums aus.

SUSAN KARANT-NUNN (Tuscon, Arizona) referierte im letzten Beitrag der Tagung über historiographische Beiträge englischsprachiger Historiker zur Interpretation der Reformation. Anhand der vier Themenschwerpunkte Sozialgeschichte, Gendergeschichte, Kulturgeschichte und Katholizismus präsentierte die Referentin die zentralen Fragen, welche in den vergangenen Jahrzehnten im anglo-amerikanischen Raum an die Reformation gestellt wurden. Bis heute seien soziale Themen nach wie vor der Referenzrahmen für viele Reformationshistoriker. Aber auch die insbesondere mit Natalie Zemon Davis verbundene Geschlechtergeschichte sowie die interdisziplinär ausgerichtete Kulturgeschichte habe erheblich Einfluss auf die Reformationsgeschichtsschreibung ausgeübt. Darüber hinaus habe die englisch-sprachige Forschung den Katholizismus in großem Maße mit in die Reformationsforschung integriert.

Den Abschluss der Tagung bildete ein kritisches und viel diskutiertes Resümee WOLFGANG REINHARDs (Freiburg). Nach Reinhard sei das Verhältnis von Geschichtswissenschaft und Gedächtnispolitik durch ein Abhängigkeitsverhältnis geprägt: Die Wissenschaft müsse Geschichtsmythen bedienen, die zur Identitätsstiftung beitragen sollen und so die Komplexität historischer Wirklichkeit reduzieren. Dies träfe auch auf das Phänomen Luther zu. So seien die klassischen Narrative, wie etwa Luther als Ahnherr der Moderne, als Mythos zu bezeichnen. Im Gegenteil: Bedingten die Anfänge der Moderne nicht erst den Protestantismus? Dabei habe sich Luther durch eine Anpassung an Reichsverfassung und Obrigkeit bestens auf die Moderne abgestimmt. Ferner gab der Referent zu bedenken, dass das Motto der „Toleranz“, unter welchem das Jahr 2017 stehen soll, bezüglich Luthers Hass auf Andersgläubige bedenklich sei. Letztlich stellte Reinhard die Frage, warum die kirchliche Identität überhaupt von dieser Art von Heldenmythos abhängig sei. Problematisch sei auch die Frage, was nach einer Entmythisierung Luthers übrig bleibe und inwiefern eine wissenschaftliche Kritik an Luther einer Selbstvergewisserung der evangelischen Kirche zuwider laufe.

Die anschließende Diskussion entzündete sich zunächst an Reinhards Begriff des „Mythos“. So wurde zu Bedenken gegeben, dass auch die Auseinandersetzung mit einem Mythos eine wichtige historische Aufgabe sei und dass darüber hinaus die Unterscheidung zwischen einem „Mythos Luther“ und einem „historischen Restluther“ selbst ein pauschaler, unterkomplexer Mythos sei. Heinz Schilling gab zu bedenken, dass die zahlreichen Mythen, die um Luther konstruiert werden, keineswegs bedeuten, dass Luther historisch unbedeutend sei. Vielmehr sei jener „Restluther“ noch immer bedeutend genug, um die Realität zu gestalten.

Insgesamt konnte die Tagung einen breiten Fächer an luther- und reformationsspezifischen Themen bieten. Der Aufgabe der Bestandsaufnahme konnte so gerecht werden und die Debatten zwischen Wissenschaft und Gedenkpolitik dürften sich in Bezug auf 2017 als fruchtbar erweisen.

Konferenzübersicht:

Helmut Neuhaus (Nürnberg/Erlangen), Begrüßung

Heinz Schilling (Berlin), Einführung

1. Luther im Kontext seiner Zeit
Leitung: Heinz Schilling (Berlin)

Götz Rüdiger Tewes (Köln), Der Stellenwert der beginnenden Reformation Luthers für die Kurie unter dem Medici-Papst Leo X.

Eike Wolgast (Heidelberg), Die deutsche Kirche vor und in der Reformation – Selbstreform und Fremdreform

Thomas Kaufmann (Göttingen), Luthers Kampf mit Juden und Muslimen

Leitung: Birgit Emich (Erlangen / Nürnberg)

Volker Leppin (Tübingen), Der Thesenanschlag zwischen historischer Bagatelle und symbolischer Aufladung

Natalie Krentz (Erlangen / Nürnberg), Reformation und Ritual – Die Wittenberger Reformation als rituelles Ereignis und langfristige Traditionsstiftung

Ruth Slenczka (Berlin), Cranach und Luther – Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Silvana Seidel Menchi (Pisa), ... und wo steht Erasmus?

2. Die Folgen
Leitung: Christoph Strohm (Heidelberg)

Georg Schmidt (Jena), Luther und die Freiheit seiner ‚lieben Deutschen‘

Thomas Brady (Berkeley), Luther und der deutsche Marxismus

Notger Slenczka (Berlin), Die Neuformierung der ‚wissenschaftlichen Theologie‘ im Gefolge der Reformation – ein ‚Paradigmenwechsel‘?

3. Erinnerung und Memoria

Leitung: Matthias Pohlig (Münster)

Stefan Rhein (Wittenberg), Zwischen Bildungsauftrag und Kommerz. Die Lutherstätten und die Reformationsjubiläen

Dorothea Wendebourg (Berlin), Vergangene Reformationsjubiläen. Ein Rückblick im Vorfeld von 2017

Susan Karant-Nunn (Tucson, Arizona), Historiographische Integrationsarbeit: Beiträge englischsprachiger Historiker zur Interpretation der Reformation unter Berücksichtigung von 1968 und 1983

Wolfgang Reinhard (Freiburg), Resümee: Reformation 1517/2017