Mosaike der Legitimität: Akzeptanz und Legitimation jenseits des Nationalstaats

Mosaike der Legitimität: Akzeptanz und Legitimation jenseits des Nationalstaats

Organisatoren
Exzellenzcluster 16 „Kulturelle Grundlagen von Integration": Doktorandenkolleg „Europa in der globalisierten Welt“
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.07.2014 - 05.07.2014
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Von
Johannes Kraus, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Nicht erst seit Max Webers Unterscheidung der Formen legitimer Herrschaft stellt Legitimität eine zentrale Kategorie bei der wissenschaftlichen Reflexion politischen Handelns dar. Hierbei wird immer wieder deutlich, dass dieser Terminus und die damit verbundenen Begriffe „Legitimation“ und „Akzeptanz“ in den verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlichen Konnotationen unterliegen. Auch das Doktorandenkolleg „Europa in der globalisierten Welt“ an der Universität Konstanz stellte sich dieser Problematik im Rahmen seiner Arbeit über ethnische Identitäten, Migration und Souveränitätsregime. Entsprechend sollte sich der erste von drei geplanten Workshops des Kollegs am 4. und 5. Juli 2014 in Konstanz dem Begriffsnetz der Legitimität aus interdisziplinärer Perspektive (Rechts-, Kultur- und Geschichtswissenschaft) nähern. Jenseits nationalstaatlich orientierter Legitimitätsdiskurse wurde dabei Fragen nach den Grundlagen wirksamer Legitimitätsansprüche, ihrer Dauerhaftigkeit und der Bedeutung von Verfahren und Ergebnissen für deren Generierung nachgegangen.

Dies geschah im Rahmen dreier Sektionen, die jeweils einer der beteiligten Disziplinen gewidmet waren: Unter der Frage „Wem gehört Kultur?“ thematisierte die erste Sektion in kulturwissenschaftlicher Perspektive Besitzansprüche auf kulturelles Erbe sowie dessen Konstruktion. Die zweite Sektion befasste sich dagegen mit dem juristischen Problem der mangelnden demokratischen Legitimation trans- und supranationaler Rechtsetzung. Zuletzt folgte in der dritten Sektion ein Blick in die Geschichte der Legitimation politischer und militärischer Interventionen von der Frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert.

Zu Beginn stellte die erste Sektion die Konstruiertheit des Prädikats „kulturelles Erbe“ heraus. Dabei ließ sich feststellen, dass aus einem essentialistischen Verständnis von Kulturgütern Ansprüche entstehen, die bei der Rekonstruktion ihrer politischen Hintergründe als Aushandlungsprozesse von Bedeutung entlarvt werden können. So wies FERDINAND KIESEL (Konstanz) den Zusammenhang von nationalen Einigungsprojekten und der Beanspruchung bestimmter kultureller Artefakte nach. Zu diesem Zweck beleuchtete er den Streit der griechischen Regierung mit dem British Museum um die berühmten Elgin Marbles, die im 19. Jahrhundert mit Billigung des osmanischen Sultans von der Akropolis entfernt worden waren, aber auch die Deklaration von Artefakten indigener Kulturen in Südafrika zum gesamtnationalen Kulturerbe. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er in diesem Kontext Museen: Als Produzenten sinnstiftender Erzählungen über kulturelles Erbe stünden diese funktional in einem Spannungsfeld zwischen „Identitätsfabrik“ und „Kontaktzone“. MARKUS TAUSCHEK (Kiel) und STEFAN GROTH (Duisburg-Essen) gingen dagegen stärker auf die genuin politischen Aushandlungsprozesse ein, die zu einer offiziellen Deklaration als „nationales Kulturerbe“ führen. Tauschek zeichnete hierfür die Diskussionen rund um den Denkmalstatus der Kieler Universitätsgebäude nach. Durch die Darstellung der verschiedenen beteiligten Akteure von der AStA bis zum Landesdenkmalamt belegte er die Kontingenz derartiger Prädikatsverleihungen. Groth dagegen untersuchte die diplomatischen Verhandlungen in der Weltorganisation für geistiges Eigentum bei den Vereinten Nationen (WIPO). Anhand dieser zeigte er Verhandlungsstrategien wie die implizite Thematisierung ethischer Fragen oder die performative Erzeugung von Mitgliedschaftskategorien auf (etwa der „afrikanischen Staaten“ gegen „die Industrienationen“). Diese seien geeignet, über die moralische Aufladung der dargestellten Problematiken Legitimität für die eigenen Forderungen zu produzieren.

In den folgenden Diskussionen wurde die Ausgestaltung solcher Aushandlungsprozesse weiter thematisiert, etwa hinsichtlich der Bedeutung bestimmter Argumentationsstrategien, ihrer Einbindung in nationale Diskurse oder ihrer Abschließbarkeit. Dabei wurde auch deutlich, dass die Akzeptanz solcher auf Aushandlungsprozessen beruhender Legitimationsstrategien in der Bevölkerung häufig gering ausfalle.

Demgegenüber wandte sich die zweite Sektion einer stärker normativ-juristischen Fragestellung zu, die die Substituierbarkeit demokratischer Legitimation auf internationaler Ebene problematisierte. Dies geschah durch KATHARINA MEYER (Konstanz) einführend für transnationale Konstellationen, wo etwa nationale Produktzulassungen EU-weit und darüber hinaus normative Wirkung erlangen. Meyer konstatierte dabei das Fehlen eines national übergreifenden Gemeinwohlbegriffs, der einen Ersatz demokratischer Legitimation durch funktionale Äquivalente problematisch erscheinen lasse: Da insbesondere die Definition politischer Ziele durch die Gemeinwohlorientierung geprägt sei, könne Legitimation kaum durch inhaltsorientierte Substitute wie Expertenwissen oder Output-Orientierung ersetzt werden. Stattdessen empfahl sie die Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren, die etwa über Transparenz und Einspruchsmöglichkeiten individuelle Anerkennungswürdigkeit generierten. ENRICO PEUKER (Jena) und CLEMENS FEINÄUGLE (Max-Planck-Institut Luxemburg) explizierten dies anschließend anhand zweier supranationaler Organisationen. Für den Europäischen Verwaltungsverbund als Konglomerat aus nationalen und EU-Bürokratien schlug Peuker etwa vor, sich an Max Webers Idealtyp der legalen Herrschaft zu orientieren. Demzufolge könne der Legitimitätsanspruch bürokratischen Handelns mit Hilfe einer europaweiten Vereinheitlichung von Verwaltungsrecht und Verwaltungskulturen, das heißt formaler und informeller Verfahrensstandards, hergestellt werden. In ähnlicher Weise argumentierte auch Feinäugle für eine Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren auf internationaler Ebene, indem er beispielhaft einen Entwurf über Leitlinien des Weltsicherheitsrats für die Erteilung militärischer Mandate vorstellte. Die darin kodifizierten festen Kriterien für derartige Beschlüsse seien geeignet, Transparenz zu schaffen und zugleich zu einer Stärkung deliberativer Verfahren innerhalb der Vereinten Nationen beizutragen.

Alle drei Vorträge formulierten somit Lösungsansätze, die in den Diskussionen kritisch hinterfragt wurden. Von besonderem Interesse waren dabei Begrifflichkeiten wie die Definierbarkeit von Gemeinwohl oder Verwaltungskultur, aber auch der Verweis auf irrationale, quasi-religiöse Aspekte eines „Legalitätsglaubens“, alternative Formen der Partizipation (zum Beispiel über Klagemöglichkeiten vor supranationalen Gerichten) und allgemeiner die institutionelle Praktikabilität der vorgeschlagenen Lösungen.

Die dritte Sektion versuchte dann, die deskriptiv und normativ erarbeiteten Perspektiven auf das Legitimitätsproblem zu historisieren, was hier anhand der Legitimierungsdiskurse über Interventionen in fremde Territorien von der Frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert erfolgte. Einen einführenden, größeren Überblick leistete der Beitrag von WOLFGANG WEBER (Augsburg) zur historischen Entwicklung dieser Diskurse in der Frühen Neuzeit. Als prägend identifizierte er dabei den Gedanke einer „protectio“ der „eigenen Leute“, der Interventionen grundsätzlich legitimiert habe – sei es zur Unterstützung von „amici“ und Klienten, sei es zur Rettung der Glaubensgenossen vor „ketzerischer“ Herrschaft. Dabei machte sein Ausblick auf das 19. Jahrhundert deutlich, dass dieses Prinzip auch nach der prinzipiellen Durchsetzung von Staatsräson und Souveränität als außenpolitische Leitprinzipien von Bedeutung geblieben sei. Noch im 19. Jahrhundert habe der „protectio“-Gedanke außereuropäisch im Imperialismus, innereuropäisch dagegen in nunmehr formal legalistisch orientierten Bündnissystemen fortbestanden. Die Grenzen der Wirksamkeit solcher formal-legaler Legitimationsansprüche stellte im Anschluss WOLFGANG EGNER (Konstanz) anhand eines konkreten Beispielfalls dar: So sei dem Einmarsch Österreich-Ungarns in Bosnien-Herzegowina 1878 von großen Teilen der Bevölkerung Widerstand entgegengesetzt worden, obwohl die europäischen Großmächte (inklusive des osmanischen Sultan als eigentlichem Souverän) dafür im Berliner Vertrag ein Mandat erteilt hatten. Grundlage dieses Konflikts seien dabei divergierende Referenzsysteme von Legitimität gewesen: Während die Großmächte Vertragsrecht als dessen Basis betrachteten, hätten aufseiten der äußerst heterogenen Bevölkerung insbesondere religiöse Identitäten, aber auch Emotionen wie die Angst vor Massakern und die Hoffnung auf nationale Selbstbestimmung subjektiv ein Widerstandsrecht begründet. Darüber hinaus habe sich der traditionelle Anspruch des Sultans als Kalif und Schutzherr der gesamten muslimischen Welt delegitimierend auf das Mandat ausgewirkt. Dementgegen befasste der letzte Beitrag des Workshops sich wieder in einer Makro-Perspektive mit den Paradigmen humanitärer Interventionen im 19. Jahrhundert: Auf Basis seines kürzlich publizierten Aufsatzes1 stellte MATTHIAS SCHULZ (Genf) anhand zahlreicher Beispiele dar, wie durch selektive Souveränitätszuschreibungen und ein Sicherheitsdenken des europäischen Großmächtekonzerts deren politisches Interventionshandeln geprägt, und auf welche Weise dieses Handeln diskursiv legitimiert worden sei. Besonders intensiv widmete sich Schulz hierbei dem Paradigma der „Staatsvernunft“ als Neuübersetzung der „raison d’état“. Mit diesem Begriff plädierte er dafür, jenseits egoistischer Motive vor allem die politische Vernunft im Handeln der Großmächte zu würdigen, die etwa in der Bemühung um das politische Gleichgewicht der Großmächte – unabhängig von ihrer tatsächlichen Bedeutung – , aber auch im Abwägen von humanitärem Nutzen und potentieller Konflikteskalation durch Interventionen zu erkennen sei.

Darauf nahm auch die folgende Diskussion Bezug: So kritisierten mehrere Teilnehmer den ontologischen Vernunftbegriff gerade im politischen Bereich und sprachen sich teilweise explizit für eine Beibehaltung des machtstaatlich konnotierten Begriffs der Staatsräson als außenpolitisches Paradigma des 19. Jahrhunderts aus. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, inwieweit Motive wie Humanität und „Staatsvernunft“ überhaupt das politische Handeln bestimmten bzw. diese nicht eher der öffentlichen Verbrämung machtpolitischer Interessen gedient hätten. Im Allgemeinen zeigte sich aber erneut eine Differenziertheit der Legitimitätsvorstellungen unterschiedlicher juristischer Schulen, politischer Eliten, Medien und lokaler Bevölkerungsgruppen, die in der Frühneuzeit etwa eher anhand praktisch-habitueller Akzeptanz als an expliziten theoretischen Reflexionen abzulesen sei.

Die Abschlussrunde thematisierte schließlich nochmals die zentralen Ergebnisse und Herausforderungen des Workshops. So wurde mehrfach auf die unterschiedlichen Ansätze der deskriptiven Wissenschaftsdisziplinen wie der Kultur- und Geschichtswissenschaft auf der einen, und der normativen Rechtswissenschaft auf der anderen Seite hingewiesen. Daraus folgten einerseits unterschiedliche Fragestellungen und Erkenntnisinteressen, andererseits hätten sich die daraus entstehenden Irritationen bisweilen aber auch als fruchtbar erwiesen.

Diese Differenz zeigte sich auch in terminologischen Fragen, die nochmals aufgeworfen wurden. So schlug Tauschek den Begriff der „Legitimierung“ anstatt des Legitimitäts- bzw. Legitimationsbegriffs vor, um deren Prozesshaftigkeit und Offenheit deutlicher auszudrücken. Dies wiederum lehnte Peuker mit Verweis auf die klaren Kriterien, derer Juristen in ihrem Entscheidungszwang bei der Beurteilung von Legitimität bedürfen, für seine Wissenschaftsdisziplin ab. Ebenso verwies THOMAS KIRSCH (Konstanz) nochmals auf die Verschiedenheit von Kontexten wie Verfahren, Programme, Zieldefinition, auf die Fragen von Legitimität und Akzeptanz bezogen werden könnten.

Dass gerade Fragen der Akzeptanz im Rahmen des Workshops oftmals offen geblieben seien, wurde schließlich generell bedauert. Als Grund dafür zeichnete sich nicht zuletzt die schwere Fassbarkeit dieses Begriffs, insbesondere aufseiten der Rechtswissenschaften, ab. So fragte auch Meyer nach Möglichkeiten der Messbarkeit von Akzeptanz, wofür Feinäugle etwa deduktive Verfahren vorschlug, die ex post Rückschlüsse auf ihr Bestehen erlauben könnten.

Darüber hinaus wurde mehrfach auf den problematischen Zusammenhang von Legitimitätsdiskursen und Akzeptanz hingewiesen. Diese Übersetzungsprozesse seien nach Tauschek etwa mit Hilfe von Michel Callons Konzept des „interessement“ zu fassen, während Kirsch betonte, dass hier Analogien zu Michel Foucaults Pastoralmacht im Sinne eines allgemeinen Misstrauens in die Aufrichtigkeit der Akzeptanz von Legitimitätsdiskursen zu berücksichtigen seien. OLE MÜNCH (Konstanz) stellte schließlich mit Verweis auf die alltagshistorische Kritik an der tatsächlichen Reichweite Foucaultscher Machtkonzepte die Wirkungskraft von Legitimitätsdiskursen grundsätzlich infrage. Schließlich wurde in diesem Kontext mehrfach auf irrationale Elemente von Akzeptanz verwiesen, etwa hinsichtlich des Einflusses emotional-affektiver Komponenten oder auch im Sinne einer passiven Akzeptanz aus Desinteresse, die besonders ESTELA SCHINDEL (Konstanz) stark machte.

Diese theoretischen Ordnungsbemühungen bestätigen somit die Grundannahme des Workshops, dass normative, legalistische Legitimitätsdiskurse und deren tatsächliche Akzeptanz oftmals auseinanderfallen. Dies ließ sich nicht nur anhand des Aushandlungscharakters scheinbar essentialistischer Zuschreibungen wie „kulturelles Erbe“, sondern auch der Bedeutung von Verwaltungskulturen oder dem Widerstand gegen den „legalen“ Einmarsch der Habsburger in Bosnien-Herzegowina zeigen. Egners Beitrag machte dabei deutlich, dass sich für die weitere Erforschung dieses Zusammenhangs vor allem Mikrostudien als aufschlussreich erweisen dürften. Aus Sicht des Berichtautors verspricht außerdem ein stärker praxeologischer Zugriff, wie er sich etwa in der Forschung zur „Herrschaft als soziale Praxis“ bewährt hat2, weitere Ergebnisse. Eine wechselseitige Perspektivenerweiterung, wie sie die Zusammenarbeit normativ und deskriptiv orientierter Wissenschaften ermöglicht und im Rahmen des Workshops erprobt wurde, erscheint in diesem Zusammenhang ebenfalls sinnvoll.

Als allgemeines Fazit lässt sich somit feststellen, dass der Workshop vor allem interessante Desiderate der Forschung aufzeigte, zugleich aber bereits methodische Potenziale zu deren Bearbeitung anbieten konnte, die die weitere Erforschung der Zusammenhänge von Akzeptanz und Legitimität weiter anregen dürften.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Egner / Ferdinand Kiesel / Katharina Meyer: Einführung

Sektion I: ‚Wem gehört Kultur?’ – Zur Beziehung zwischen Anspruch und Anerkennung in der Debatte um das ‚kulturelle Erbe’

Ferdinand Kiesel (Konstanz): Wem gehört die Vergangenheit? Umkreisungen eines Problemfelds
Markus Tauschek (Kiel): Kontaktzonen? Zur bürokratischen Ordnung kulturellen Erbes
Stefan Groth (Duisburg-Essen): Normative Forderungen über Kultur als Themenfeld transnationaler Kooperation

Sektion II: Substituierbarkeit demokratischer Legitimation in transnationalen Konstellationen

Katharina Meyer (Konstanz): Funktionale Äquivalente demokratischer Legitimation in transnationalen Konstellationen – Funktion demokratischer Legitimation?
Enrico Peuker (Jena): Demokratische Legitimation und bürokratische Legitimität der europäischen Verbundverwaltung
Clemens Feinäugle (MPI Luxemburg): Die Legitimation der Ausübung von Hoheitsgewalt in den Vereinten Nationen

Sektion III: Legitimität von Interventionen in fremden Territorien

Wolfgang Weber (Augsburg): Zwischen Gebotevollzug und Staatsräson: Legitimationsfiguren auswärtiger Intervention in der frühneuzeitlichen Politischen Theorie
Wolfgang Egner (Konstanz): Unter europäischem Mandat – die gescheiterte Legitimierung des Einmarsches in Bosnien-Herzegowina
Matthias Schulz (Genf): Paradigmen der humanitären Intervention im 19. Jahrhundert
Sektionszusammenfassungen und Abschlussrunde

Anmerkungen:
1 Matthias Schulz, „Bulgarische Greuel“ und der russisch-osmanische Krieg 1877. Zur Problematik der humanitären Intervention im Zeitalter des Imperialismus, in: Historisches Jahrbuch 131 (2011), S. 119-145.
2 Grundlegend dazu: Alf Lüdtke, Einleitung: Herrschaft als soziale Praxis, in: Ders. (Hrsg.), Herrschaft als soziale Praxis. Historische und sozial-anthropologische Studien, Göttingen 1991, S. 9-66. Als ein Anwendungsbeispiel, das sich dezidiert mit Akzeptanz befasst, siehe etwa: Stefan Brakensiek, Akzeptanzorientierte Herrschaft. Überlegungen zur politischen Kultur der Frühen Neuzeit, in: Helmut Neuhaus (Hrsg.), Die Frühe Neuzeit als Epoche, München 2009, S. 395-406.